DE3709580C2 - - Google Patents
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Classifications
-
- E—FIXED CONSTRUCTIONS
- E06—DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
- E06B—FIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
- E06B7/00—Special arrangements or measures in connection with doors or windows
- E06B7/02—Special arrangements or measures in connection with doors or windows for providing ventilation, e.g. through double windows; Arrangement of ventilation roses
Landscapes
- Engineering & Computer Science (AREA)
- Civil Engineering (AREA)
- Structural Engineering (AREA)
- Specific Sealing Or Ventilating Devices For Doors And Windows (AREA)
- Air-Flow Control Members (AREA)
Description
Die Erfindung betrifft eine Lüftungsvorrichtung zur Anbringung
in einer länglichen Öffnung, insbesondere eines Tür- oder
Fensterrahmens, nach dem Oberbegriff des Patentanspruches 1.
Bei einer aus der AU-PS 4 51 481, Fig. 5 und 8, bekannten
Lüftungsvorrichtung der gattungsgemäßen Bauart ist der eine
Spalt mit einer schwenkbaren Klappe und der andere mit einem
Schieber verschlossen, der durch Schwenkarme mit der Klappe
verbunden ist. Wird die Klappe in der geöffneten Lage nach
innen und oben geschwenkt, so wird der Schieber gleichzeitig
mit hochgezogen. Dieser Bedienungsmechanismus ist relativ kompliziert
und läßt im Inneren der Lüftungsvorrichtung nur wenig
Raum für die Anordnung eines Siebes. Im geschlossenen Zustand
ist die bekannte Lüftungsvorrichtung außerdem nicht frei von
Klappergeräuschen.
Aus der DE-OS 25 31 772 ist eine Lüftungsvorrichtung
bekannt, welche in einer länglichen Öffnung eines
Tür- oder Fensterrahmens angeordnet werden kann.
Die Lüftungsvorrichtung hat zwei um waagerechte
Achsen gelenkig angeordnete Klappen, welche durch
ein Gestänge miteinander verbunden sind, so daß beide
zu gleicher Zeit geöffnet bzw. geschlossen werden können.
Klappen bieten nicht die Gewähr einer einwandfreien
Schließung und neigen deshalb zum Rütteln unter dem
Einfluß von Winddruckschwankungen.
Aus der NL-OS 74 02 285 ist eine Lüftungsvorrichtung
bekannt, welche jedoch in einer Glasöffnung eines
Fensters anzuordnen ist. Die Lüftungsvorrichtung verlangt
also die Anordnung einer neuen Glasscheibe. Sie
besteht aus einem Profil mit länglichen Öffnungen an
der Innen- sowie an der Außenseite. Über ein eine
längliche Öffnung begrenzendes Bein dieses Profils
ist in vertikaler Richtung verschiebbar federnd ein
Streifen angeordnet, der mit der Hand auf und abbewegt
werden kann. Dies bietet keine Gewähr für einen
richtigen Verschluß.
Aus der DE-AS 11 91 091 ist eine Lüftungsvorrichtung
bekannt, die in einer Öffnung eines Rahmens angeordnet
werden kann und die mit zwei Schiebern versehen
ist, welche senkrecht zur Ebene des Rahmens waagrecht
verschoben werden können. In der Schließlage werden
die Öffnungen auf beiden Seiten abgeschlossen. In der
geöffneten Lage befinden sich die Schieber in waagrechter
Richtung entfernt von den Öffnungen. Die
Schieber sind mit Zahnstangen versehen, die in ein
gemeinsames Zahnrad angreifen, so daß die Schieber
gleichzeitig bewegt werden können. Ein vibrationsfreies
Schließen ist mit dieser Lüftungsvorrichtung
nicht erreichbar, weil nicht die Gewähr besteht,
daß beide Schieber gleichzeitig genau zum Anschlag
kommen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die gattungsgemäße
Lüftungsvorrichtung so zu verbessern, daß im Inneren ausreichend
Raum für die Anordnung eines Siebes ist und in der geschlossenen
Stellung Klappergeräusche nicht auftreten.
Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch die Merkmale des
kennzeichnenden Teils des Patentanspruches 1 gelöst.
Die im Patentanspruch 2 angegebene Ausgestaltung der Erfindung
ermöglicht eine besonders einfache Herstellung der Lüftungsvorrichtung.
Die Stirnwände können aus Kunststoff hergestellt
und mit Schrauben befestigt sein, die in Längskanäle der Profile
eingreifen.
Lüftungsvorrichtungen dieser Bauart werden durch Staub und
Insekten verschmutzt und müssen von Zeit zu Zeit gereinigt
werden. Durch die in den Ansprüchen 3 und 4 angegebene Ausgestaltung
der Erfindung wird die Reinigung erleichtert, indem
eine Wand mit wenigen Handgriffen abnehmbar ist. Es reicht
dabei aus, die mit dem betreffenden verschiebbaren Streifen
zusammenarbeitende feststehende Wand aus der Rille zu heben,
wonach das Innere zugänglich wird und beispielsweise mit einem
Staubsauger gereinigt werden kann.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nun an Hand der Zeichnungen näher erläutert.
Fig. 1 zeigt schematisch im Querschnitt die
Lüftungsvorrichtung.
Fig. 2 zeigt eine Stirnwand.
Die dargestellte Lüftungsvorrichtung ist zur Anbringung in
einer länglichen Öffnung eines Fenster- oder Türrahmens bestimmt.
Als untere und obere Begrenzung dient ein Unterprofil 1 bzw. ein Oberprofil 2.
Das Unterprofil 1 hat eine Rille 3, in der der untere Rand 3′
eines eine Wand 4 bildenden Profils steckt. Der Rand 3′ rastet
in die Rille 3 ein.
Das Oberprofil 2 hat eine einteilig damit ausgebildete
vordere Wand 5. Diese Wand 5 hat unten einen einwärts
gerichteten Flansch 6, dessen Innenfläche in einem spitzen Winkel
7 zur Innenfläche der Wand 5 steht.
Die Wand 4 ist herausnehmbar und hat einen in gleicher Weise
geformten einwärts gerichteten Flansch 8.
Die Flansche 6 und 8 halten einen Abstand von
dem gegenüberliegenden Unterprofil 1 bzw. Oberprofil 2. Der durch
den Abstand gebildete Spalt 9 bzw. 10 kann mittels eines verschiebbaren
Streifens 11 bzw. 12 geschlossen werden, der ebenfalls als Extrusionsprofil
ausgeführt ist und mit einer spitzwinkligen
Kante 13 bzw. 14 versehen ist, die mit dem Flansch 6 bzw. 8 zusammenarbeitet.
Wenn diese Kanten 13, 14 mit den Flanschen 6, 8 ineinandergreifen, werden die verschiebbaren
Streifen 11, 12 an die Innenfläche der Wand 5 bzw. 4 gepreßt. Der verschiebbare
Steifen 11 hat unten einen Flansch 15 mit einer Rille,
in der eine Dichtung 16 aufgenommen ist.
Der verschiebbare Streifen 12 hat einen entsprechenden
Flansch 17 mit Dichtung 18.
In den Profilen der verschiebbaren Streifen 11 bzw. 12
sind, jedenfalls bei den Enden, Zahnstreifen 19 bzw. 20 befestigt,
beispielsweise durch Einklemmen, mit einwärts gerichteten Zähnen,
die mit Zahnrädern 21 zusammenarbeiten, die auf einer
durchgehenden Achse 22 mit Bedienungshebel 23 angebracht sind.
Das kann ein einziger Bedienungshebel sein.
Bei Drehung der Achse 22 werden die verschiebbaren Streifen
11 bzw. 12 in gegenläufiger Richtung verschoben, was bedeutet,
daß die Spalte 9 bzw. 10 geöffnet oder geschlossen werden.
Ein Gazestreifen 24 verhindert auf bekannte
Weise das Eindringen von Schmutz und Insekten.
Das Unterprofil 1 und das Oberprofil 2 sind mit Längskanälen 25, 26, 27 und
28 versehen, mittels deren sie an den
Stirnwänden 29 befestigt werden können.
Eine für das in Fig. 1 gezeigte Ausführungsbeispiel geeignete Stirnwand
29 ist in Fig. 2 dargestellt. Durch die Löcher 31, 32, 33 und 34 werden
Schrauben gesteckt, die in die Kanäle 25 bis 28
eingeschraubt werden müssen.
Die Wand 5 paßt zwischen die
Rippen 35, 36, während das Oberprofil 2
mit dem Kanal 27 zwischen die Rippen 37 und 38 paßt, wobei
der weiter rechts befindliche Teil zwischen den Rippen
37, 39 sowie 40 liegt.
Das Unterprofil 1 mit den Längskanälen 25, 26 liegt
in der Rille 41 und an der Rippe 42. Die abnehmbare
Wand 4 befindet sich in der Aussparung 43, wobei der einwärts
zeigende Flansch 8 in einer
Vergrößerung 44 der Aussparung 43 ruht.
Zwischen den Rippen 36 und 47 bzw. 40 und
48 sind Führungskanäle 45 bzw. 46 für die verschiebbaren Streifen 11
bzw. 12 ausgebildet. Die Achse 22 ist in einem als Loch ausgeführten Lager 49 abgestützt.
Das Unterprofil 1 bzw. Oberprofil 2 können aus zusammengeschobenen
Teilen zusammengesetzt sein. Dies gilt ebenfalls für eine
thermische Isolation 50, 51, die im Unterprofil 1 bzw. Oberprofil
2 angebracht ist.
Claims (4)
1. Lüftungsvorrichtung zur Anbringung in einer länglichen
Öffnung, insbesondere eines Tür- oder Fensterrahmens, der
ein feststehendes, gegebenenfalls aus Teilen zusammengesetztes,
kastenartiges Profil mit zwei im Abstand einander
gegenüberliegenden Wänden (4, 5) aufweist, welche in der
montierten Lage im wesentlichen senkrecht stehen und nahe
der unteren Kante in der einen Wand (5) und nahe der oberen
Kante in der gegenüberliegenden Wand (4) jeweils einen
im wesentlichen sich über die gesamte Länge erstreckenden
Spalt (9, 10) aufweisen, der mit einem Streifen (11 bzw.
12) verschließbar ist, wobei die Streifen (11, 12) einen
gemeinsamen Bedienungsmechanismus haben und einer der
Streifen (11 bzw. 12) auf- und abverschiebbar ist, dadurch
gekennzeichnet,
daß beide Streifen (11, 12) parallel zueinander und in entgegengesetzten Richtungen verschiebbar sind und jeweils mit wenigstens einem Zahnstreifen (19, 20) versehen sind, dessen Zähne parallel zur Ebene des Zahnstreifens (11, 12) verlaufen und die parallel zueinander und einander gegenüberliegen,
daß zwischen jedem Satz von Zahnstreifen (19, 20) ein Zahnrad angeordnet ist und
daß jeder verschiebbare Streifen (11, 12) aus einem Profil mit einem an einem Rand angeordneten Flansch (15, 17) mit nach außen hin offener Rille und einem Dichtungsstreifen (16, 18) darin und mit einer spitzwinkligen Kante (13, 14) im Abstand davon besteht, die zu dem Flansch (15, 17) zeigt und mit einem komplementär ausgebildeten, entgegengerichteten, nach innen zeigenden, spitzwinkligen Flansch (7, 8) der Wand (4, 5) in der Schließposition des Streifens ineinandergreift.
daß beide Streifen (11, 12) parallel zueinander und in entgegengesetzten Richtungen verschiebbar sind und jeweils mit wenigstens einem Zahnstreifen (19, 20) versehen sind, dessen Zähne parallel zur Ebene des Zahnstreifens (11, 12) verlaufen und die parallel zueinander und einander gegenüberliegen,
daß zwischen jedem Satz von Zahnstreifen (19, 20) ein Zahnrad angeordnet ist und
daß jeder verschiebbare Streifen (11, 12) aus einem Profil mit einem an einem Rand angeordneten Flansch (15, 17) mit nach außen hin offener Rille und einem Dichtungsstreifen (16, 18) darin und mit einer spitzwinkligen Kante (13, 14) im Abstand davon besteht, die zu dem Flansch (15, 17) zeigt und mit einem komplementär ausgebildeten, entgegengerichteten, nach innen zeigenden, spitzwinkligen Flansch (7, 8) der Wand (4, 5) in der Schließposition des Streifens ineinandergreift.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche Profile Extrusionsprofile sind,
die mit den Enden zwischen profilierten Stirnwänden (29)
eingeschlossen sind, die mit Rillen zur Aufnahme der Profile
und mit Lagern (49) für die Achse (22) mit den Zahnrädern
(21) versehen sind.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß wenigstens eine der feststehenden Wände (4)
abnehmbar ist.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die abnehmbare Wand (4) einen Rand (3′) hat,
der in eine Einrastverbindung mit einer Rille (3) des die
untere Begrenzung bildenden Unterprofils (1) einrastbar
ist.
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