DE3439629C2 - Zugentlastung für die elektrische Leitung eines Steckers oder einer Buchse - Google Patents
Zugentlastung für die elektrische Leitung eines Steckers oder einer BuchseInfo
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Description
Die Erfindung bezieht sich auf eine Zugentlastung für die elektrische
Leitung eines Steckers oder einer Buchse, wobei das Gehäuse des
Steckers oder der Buchse an der Einführungsseite der Leitung einen
Ansatz mit Außengewinde zur Aufnahme einer Schraubkappe mit
entsprechenden Innengewinde sowie mit einer Durchtrittsöffnung für
die Leitung aufweist.
Es ist bekannt, zur Verminderung der Beanspruchung einer in das
Gehäuse eines Steckers oder einer Buchse eingeführten elektrischen
Leitung innerhalb des Gehäuses vor dem Kontaktanschluß eine Zugentlastungsschelle
quer über die Leitung zu legen und diese mittels
zweier gegenüberliegender, in das Gehäuse eingedrehter Schrauben
in der erforderlichen Andrucklage auf der Leitung festzulegen, wodurch
die Leitung unverrückbar zwischen der Zugentlastungsschelle
und dem Gehäuse festgeklemmt ist. Eine derartige, aus
drei Einzelbauteilen zusammengesetzte Zugentlastung erfüllt zwar
hinreichend ihre Funktion, jedoch ist sie von der Montage her
relativ aufwendig, da nach dem Einlegen der Leitung in das Gehäuse
mehrere Arbeitsgänge erforderlich sind, und zwar muß
zunächst die Zugentlastungsschelle mit ihren Durchtrittsöffnungen
für die Schrauben genau ausgerichtet auf die entsprechenden Aufnahmeöffnungen
für die Schrauben im Gehäuse über die Leitung
gelegt werden, dann müssen die Schrauben unter Festhaltung der
Zugentlastungsschelle, damit ein Verrutschen derselben vermieden
wird, durch die Durchtrittsöffnungen derselben in die Aufnahmeöffnungen
im Gehäuse eingeführt und anschließend nacheinander
angezogen werden (DE 80 34 004 U1).
Bei einer anderen bekannten Zugentlastung besitzt das Gehäsue des
Steckers oder der Buchse an der Einführungsseite der elektrischen
Leitung einen Ansatz mit Außengewinde zur Aufnahme einer Schraubkappe
mit entsprechendem Innengewinde sowie mit einer Durchtrittsöffnung
für die Leitung, wobei eine über die elektrische Leitung
gezogene Gummistulpe zwischen der Stirnseite des Gehäuse-Ansatzes
und der Innenseite der Rückwand der Schraubkappe
angeordnet ist. Stimmt der Durchmesser der elektrischen Leitung
annähernd mit dem Durchmesser der Durchtrittsöffnung für die
Leitung in der Gummistulpe überein, dann kommt es nach dem Anziehen
der Schraubkappe aufgrund der Ausbuchtung der Gummistulpe
nach innen zu einer sicheren Befestigung der Leitung innerhalb
der Gummistulpe. Demgegenüber wird jedoch eine sichere Befestigung
der Leitung nicht erreicht, wenn der Durchmesser der
Leitung wesentlich kleiner ist als der Durchmesser der Durchtrittsöffnung
der Gummistulpe, da in diesem Falle trotz maximaler Anziehung
der Schraubkappe die dabei entstehende Ausbuchtung der
Gummistulpe nicht ausreicht, die Leitung fest in ihrer Lage zu
fixieren, wodurch es bei einer entsprechenden Beanspruchung der
Leitung zu einem Lösen der Kontaktierung kommen kann. Um diesen
Nachteil zu beseitigen, müssen daher für Leitungen mit unterschiedlichen
Durchmessern verschiedene Gummistulpen mit entsprechenden
Durchmessern der Leitungs-Durchtrittsöffnungen zur Verfügung stehen,
was sowohl die Herstellungskosten erhöht als auch die Lagerhaltung
aufwendiger macht (DE-GM 74 18 234).
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zugentlastung der
eingangsgenannten Art zu schaffen, die eine einfache Montage gestattet,
die billig in der Herstellung ist, eine möglichst geringe Anzahl
von Einzelbauteilen umfaßt und eine sichere Befestigung von
Leitungen in einem relativ weiten Durchmesserbereich
gewährleistet.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß an der
Stirnseite des Gehäuse-Ansatzes über den Umfang verteilte, längliche
Abschnitte angebracht sind, die zum einen quermittig nach innen
eingeknickt und zum anderen an ihren freien Enden über einen
umlaufenden, mit der Schraubkappe in Wirkverbindung stehenden
Druckring untereinander verbunden sind.
Die erfindungsgemäße Falt-Zugentlastung gestattet es, elektrische
Leitungen in einem weiten Bereich unterschiedlichen Durchmessers in
der vorgegebenen Position unverrückbar festzulegen, wodurch ein
Lösen der Kontaktierung innerhalb des Steckers bzw. der Buchse
bei einer Zugbeanspruchung der jeweiligen Leitung mit Sicherheit
ausgeschlossen ist. Hierbei ist lediglich die Schraubkappe soweit
anzuziehen, bis die als Faltscharniere wirkenden Knickbereiche der
einzelnen Abschnitte unter Druck an der in das Gehäuse bzw. der
Buchse eingeführten Leitung mit bestimmtem Durchmesser anliegen.
Zur Aufhebung der Zugentlastung, was beispielsweise bei einer
Reparatur des Steckers bzw. der Buchse erforderlich sein kann,
bedarf es nur einer Lösung der Schraubkappe. Neben einer einfachen
Montage zeichnet sich die Falt-Zugentlastung nach der Erfindung
durch ihre preiswerte Herstellung aus. Darüber hinaus erfodert
sie nur ein einziges, separates Bauteil, nämlich die Schraubkappe,
was die Lagerhaltung wesentlich vereinfacht.
Um ein Eindringen von Staub und Feuchtigkeit durch die Falt-Zugentlastung
in das Innere des Gehäuses des Steckers bzw. der Buchse
zu verhindern, ist nach einer vorteilhaften Ausgestaltung der erfindungsgemäßen
Lösung jeder Bereich zwischen den einzelnen Abschnitten,
dem Gehäuse-Ansatz und dem Druckring durch eine
elastische Filmhaut geschlossen.
Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung des Gegenstandes
der Erfindung sind zwischen der Stirnseite des Gehäuse-Ansatzes
und dem Druckring vier gleichmäßig über den Umfang verteilte Abschnitte
vorgesehen, wobei jeder Abschnitt aus zwei gleichschenklig
trapezförmigen Teilen, die an ihren schmalen Parallelseiten im
Einknickbereich zur Bildung eines Faltscharniers miteinander verbunden
sind, besteht. Hierdurch ergibt sich eine gleichmäßig über
den Umfang verteilte Andruckkraft der Einknickbereiche der Abschnitte
auf die elektrische Leitung bei gleichzeitig gegebener hinreichend
großer Andruckfläche.
Zur Erleichterung des Einknickens der einzelnen Abschnitte der
Falt-Zugentlastung weist nach einer Weiterbildung der Erfindung
jeder Abschnitt einerseits an seinen Verbindungsstellen mit dem
Gehäuse-Ansatz sowie mit dem Druckring eine durchgehende außenliegende
Ausklinkung und andererseits an der Verbindungsstelle
seiner gleichschenklig trapezförmigen Teile eine durchgehende,
innenliegende Ausklinkung auf. Um einen ausreichenden Abstand
zwischen den einzelnen Abschnitten und der Schraubkappe zu erreichen,
ist nach einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung die
Stirnseite des Gehäuse-Ansatzes mit einem nach innen gerichteten
umlaufenden Flansch versehen, an den die einzelnen Abschnitte
einstückig angeformt sind. Zweckmäßigerweise stützt sich der einstückig
an den einzelnen Abschnitten angeformte Druckring an einer
umlaufenden, innenliegenden Schulter der Schraubkappe ab.
Eine weitere vorteilhafte Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Lösung
ist dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse des Steckers bzw.
der Buchse als Faltgehäuse mit einem Schnappverschluß ausgebildet
ist, wodurch ein schnelles Einlegen sowie im Falle einer Reparatur
ein schnelles Herausnehmen der elektrischen Leitung aus der Falt-Zugentlastung
sichergestellt ist. Zweckmäßigerweise besteht der
Schnappverschluß aus einem an dem einen Gehäuseteil angeformten
konischen Riegel und aus einer in den anderen Gehäuseteil eingelassenen
Tasche mit einem vorderen Durchbruch, wobei im geschlossenen
Zustand des Schnappverschlusses der Riegel vorderseitig an
der Querstrebe der Tasche und rückseitig an der Rückwand der
Tasche anliegt. Infolge der Festlegung des Riegels im geschlossenen
Zustand sowohl an seiner Vorderseite als auch an seiner Rückseite
innerhalb der Tasche wird mit Sicherheit ein Aufspringen des
Faltgehäuses und damit ein Freilegen der Leitung in der Falt-Zugentlastung
bei irgendwelchen mechanischen Einwirkungen auf das
Gehäuse, wie z. B. beim Fallenlassen des Steckers bzw. der Buchse,
vermieden. Um ein rasches Öffnen des Schnappverschlusses sicherzustellen,
ist zweckmäßigerweise der Riegel an seiner Außenseite
mittig mit einer länglichen Einkerbung versehen, in die beispielsweise
ein Schraubenzieher eingedrückt werden kann, um den Riegel
aus seiner Verschlußlage zu entfernen. Um eine weitere Stabilisierung
der Verschlußlage des Schnappverschlusses zu erzielen, weist in
weiterer Ausgestaltung der Erfindung die Querstrebe der Tasche
eine Erhöhung auf, die im geschlossenen Zustand des Schnappverschlusses
in eine entsprechende Aussparung oberhalb des Riegels
im zugehörigen Gehäuseteil eingreift. Ein besonderes Merkmal der
vorliegenden Erfindung ist es, daß sämtliche Bauteile aus Kunststoff
hergestellt sind, was sich in erster Linie fertigungstechnisch günstig
auswirkt.
Der der Erfindung zugrundeliegende Gedanke wird in der nachfolgenden
Beschreibung anhand eines Ausführungsbeispieles, das in
der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es zeigt
Fig. 1 eine perspektivische Darstellung eines Falt-Steckergehäuses
im aufgeklappten Zustand mit angeformter
Falt-Zugentlastung sowie zugehöriger Schraubkappe
nach der Erfindung,
Fig. 2 einen Längsschnitt durch die Falt-Zugentlastung
nach der Erfindung mit eingesetzter dünner Leitung,
Fig. 3 einen Querschnitt durch die Falt-Zugentlastung
nach der Erfindung mit eingesetzter dicker Leitung,
Fig. 4 einen Querschnitt durch die Falt-Zugentlastungen
nach den Fig. 2 und 3 gemäß den Linien II-II und
III-III,
Fig. 5 einen Querschnitt durch das Steckergehäuse nach
Fig. 1 im Bereich des Schnappverschlusses und
Fig. 6 einen Querschnitt durch das Steckergehäuse nach
Fig. 1 im geschlossenen Zustand des Schnappverschlusses.
Das Gehäuse 1 eines elektrischen Steckers ist längsmittig geteilt,
wobei die beiden Gehäuseteile 2, 3 längsseitig durch ein Faltscharnier
4 miteinander verbunden sind. Zum Öffnen und Schließen
des zweiteiligen Gehäuses 1 dient ein dem Faltscharnier 4 gegenüberliegender
Schnappverschluß 5. Der Schnappverschluß 5 umfaßt
einen an dem Gehäuseteil 2 angeformten Riegel 6, der lösbar in
eine in dem anderen Gehäuseteil 3 eingeformte Tasche 7 mit einem
außenliegenden Durchbruch 8 eingreifen kann. Im geschlossenen
Zustand des Schnappverschlusses 5 liegt einerseits zum einen die
Vorderseite 9 und zum anderen der Übergang 10 von der Vorderseite
9 zum konischen Vorsprung 11 des Riegels 6 an der Querstrebe
12 der Tasche 7 und andererseits die Rückseite 13 des
Riegels 6 an der Innenseite der Rückwand 14 der Tasche 7 an,
wobei gleichzeitig die Seitenflächen des Riegels 6 an den Querwänden
15 der Tasche 7 gehalten sind. Oberhalb der Querstrebe 12 der
Tasche 7 befindet sich eine Erhöhung 16, welche im geschlossenen
Zustand des Schnappverschlusses 5 in eine entsprechende Aussparung
17 oberhalb des Riegels 6 im Gehäuseteil 2 eingreift. Durch
die allseitige Halterung des Riegels 6 in der Tasche 7 ist praktisch ein
selbsttägiges Öffnen des Schnappverschlusses bei ungewollten, mechanischen
Einflüssen auf das Gehäuse 1 ausgeschlossen. Zum leichten
Öffnen des Schnappverschlusses 5 dient eine längliche Einkerbung 18
im konischen Vorsprung 11 des Riegels 6. Da der Vorsprung 11
des Riegels 6 im Durchbruch 8 der Tasche 7 frei zugänglich ist,
kann in die Einkerbung 18 die Spitze eines Schraubenziehers eingesetzt
werden und der Riegel 6 soweit nach hinten gedrückt
werden, bis er aus der Tasche 7 herausziehbar ist, was aufgrund
der Elastizität des insgesamt aus Kunststoff hergestellten Gehäuses 1
möglich ist.
An der Einführungsseite der in Fig. 1 nicht dargestellten elektrischen
Leitung in das Gehäuse 1 befindet sich an diesem eine Falt-Zugentlastung
19 für die Leitung, wozu die in Fig. 1 separat dargestellte
Schraubkappe 20 gehört. Das Gehäuse 1 geht an der Einführungsseite
der Leitung in einen im Querschnitt kreisförmigen
Ansatz 21 mit einem Außengewinde 22 über. Dieser Ansatz 21 nimmt
die mit einem entsprechenden Innengewinde sowie mit einer Durchtrittsöffnung
24 für die Leitung versehene Schraubkappe 20 auf.
An der Außenseite weist die Schraubkappe 20 mehrere Fingergrifflächen
25 auf. Der Gehäuseansatz 21 ist an seiner Stirnseite 26
mit einem nach innen gerichteten umlaufenden Flansch 27 versehen,
an den vier gleichmäßig über den Umfang verteilte längliche Abschnitte
28 angebracht sind, die zum einen quermittig nach innen eingeknickt
und zum anderen an ihren freien Enden über einen umlaufenden
Druckring 29 untereinander verbunden sind. Der Druckring 29
liegt mit seiner Außenseite an einer umlaufenden, innenliegenden
Schulter 30 der Schraubkappe 20 an. Die Hohlräume zwischen den
einzelnen Abschnitten 28, dem Gehäuse-Ansatz 21 und dem Druckring
29 sind jeweils durch eine elastische Filmhaut 31 mit einer
maximalen Dicke von 0,5 mm ausgefüllt. Die Filmhäute 31 legen sich
neben den einzelnen Abschnitten 28 im angezogenen Zustand der
Schraubkappe 20 abdichtend um die eingeklemmte Leitung, so daß
das Eindringen von Wasser und Staub durch die Falt-Zugentlastung 19
in das Gehäuse 1 des Steckers vermieden wird.
Jeder der vier zwischen der Stirnseite 26 des Gehäuse-Ansatzes 21
und dem Druckring 29 gleichmäßig über dem Umfang verteilten Abschnitte
28 besteht aus zwei gleichschenklig trapezförmigen Teilen
32, die an ihren schmalen Parallelseiten im Einknickbereich zur
Bildung eines Faltscharniers 33 miteinander verbunden sind. Um die
Einknickbewegung der Abschnitte 28 beim Anziehen der Schraubkappe
20 zu erleichtern, weist jeder Abschnitt 28 einerseits an
seinen Verbindungsstellen mit dem Flansch 27 des Gehäuse-Ansatzes
21 sowie mit dem Druckring 29 eine durchgehende außenliegende Ausklinkung
34 und andererseits an der Verbindungsstelle seiner gleichschenklig
trapezförmigen Teile 32 eine durchgehende, innenliegende
Ausklinkung 35 auf. Die Bereiche der Faltscharniere 33 der Abschnitte
28 legen sich nach dem Anziehen der Schraubkappe 20
unter Druck sowohl an eine im Durchmesser größere elektrische Leitung
36 als auch an eine im Durchmesser kleinere elektrische
Leitung 37 fest an, wie es in den Fig. 2 und 3 dargestellt ist,
wodurch eine sichere Zugentlastung der jeweiligen Leitung gegeben
ist.
Das beschriebene Ausführungsbeispiel zeigt die besonders einfache
und praktisch zu handhabende Konstruktion der erfindungsgemäßen
Falt-Zugentlastung, die sich unbeschadet ihrer Einfachheit gleichwohl
als besonders sicher vor einem unbeabsichtigten Lösen der Leitung
erweist.
Obwohl die Erfindung nur an einem Ausführungsbeispiel beschrieben
wurde, liegen für den Fachmann naheliegende Abwandlungen der
erfindungsgemäßen Lösung, die sich aus dieser Darstellung ergeben,
im Rahmen der beanspruchten Zugentlastung.
Claims (11)
1. Zugentlastung für die elektrische Leitung eines Steckers oder
einer Buchse, wobei das Gehäuse des Steckers oder der Buchse an
der Einführungsseite der Leitung einen Ansatz mit Außengewinde
zur Aufnahme einer Schraubkappe mit entsprechendem Innengewinde
sowie mit einer Durchtrittsöffnung für die Leitung aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß an der Stirnseite (26) des Gehäuse-Ansatzes (21)
über den Umfang verteilte, längliche Abschnitte (28) angebracht
sind, die zum einen quermittig nach innen eingeknickt und
zum anderen an ihren freien Enden über einen umlaufenden,
mit der Schraubklappe (20) in Wirkverbindung stehenden Druckring
(29) untereinander verbunden sind.
2. Zugentlastung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
jeder Bereich zwischen den einzelnen Abschnitten (28), dem
Gehäuse-Ansatz (21) und dem Druckring (29) durch eine
elastische Filmhaut (31) geschlossen ist.
3. Zugentlastung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet,
daß zwischen der Stirnseite (26) des Gehäuse-Ansatzes
(21) und dem Druckring (29) vier gleichmäßig über
den Umfang verteilte Abschnitte (28) vorgesehen sind, wobei
jeder Abschnitt (28) aus zwei gleichschenklig trapezförmigen
Teilen (32), die an ihren schmalen Parallelseiten im Einknickbereich
zur Bildung eines Faltscharniers (33) miteinander verbunden
sind, besteht.
4. Zugentlastung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet,
daß jeder Abschnitt (28) einerseits an seinen Verbindungsstellen
mit dem Gehäuse-Ansatz (21) sowie mit dem
Druckring (29) eine durchgehende außenliegende Ausklinkung
(34) und andererseits an der Verbindungsstelle seiner gleichschenklig
trapezförmigen Teile (32) eine durchgehende, innenliegende
Ausklinkung (35) aufweist.
5. Zugentlastung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet,
daß die Stirnseite (26) des Gehäuse-Ansatzes (21)
mit einem nach innen gerichteten, umlaufenden Flansch (27)
versehen ist, an den die einzelnen Abschnitte (28) einstückig
angeformt sind.
6. Zugentlastung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet,
daß der einstückig an den einzelnen Abschnitten (28)
angeformte Druckring (29) sich an einer umlaufenden, innenliegenden
Schulter (30) der Schraubkappe (20) abstützt.
7. Zugentlastung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet,
daß das Gehäuse (1) des Steckers bzw. der Buchse
als Faltgehäuse mit einem Schnappverschluß (5) ausgebildet
ist.
8. Zugentlastung nach dem Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß der Schnappverschluß (5) aus einem an dem einen Gehäuseteil
(2) angeformten konisch abgesetzten Riegel (6) und aus
einer in dem anderen Gehäuseteil (3) eingelassenen Tasche (7)
mit einem vorderen Durchbruch (8) besteht, wobei im geschlossenen
Zustand des Schnappverschlusses (5) der Riegel (6) vorderseitig
an der Querstrebe (12) der Tasche (7) und rückseitig
an der Rückwand (14) der Tasche (7) anliegt.
9. Zugentlastung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
daß der Riegel (6) an seiner Außenseite mittig mit
einer länglichen Einkerbung (18) versehen ist.
10. Zugentlastung nach Anspruch 2 oder 9, dadurch gekennzeichnet,
daß die Querstrebe (12) der Tasche (7) eine Erhöhung
(16) aufweist, die im geschlossenen Zustand des Schnappverschlusses
(5) in eine entsprechende Aussparung (17) oberhalb
des Riegels (6) im zugehörigen Gehäuseteil (2) eingreift.
11. Zugentlastung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet,
daß sämtliche Bauteile aus Kunststoff hergestellt
sind.
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