DE3430736A1 - Aufblasbarer intubator zur erleichterung der einfuehrung von kathetern und endotrachealen roehren - Google Patents
Aufblasbarer intubator zur erleichterung der einfuehrung von kathetern und endotrachealen roehrenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE Dr.rer.net. DIETER LOUlS
Dipl.-Phys. CLAUS POHL A U
D'pl.-Ing. FRANZ LOHRENT2
Dipl.-Phys.WOLFGANG SEGETH
KESSLERPLATZ 1 8500 NÜRNBERG 20
Linder, Gerald Seymour
16 693 Channel Lane
Pacific Palisades
California 90 272/USA
16 693 Channel Lane
Pacific Palisades
California 90 272/USA
Aufblasbarer Intubator zur Erleichterung der Einführung von Kathetern und endotrachealen
Röhren
Die Erfindung bezieht sich auf einen verbesserten Apparat und ein Verfahren zur Intubation von Kathetern und insbesondere
auf eine zylindrische, aufblasbare Hülle mit einer geschlossenen, abgerundeten Spitze, wobei die Hülle durch
den Katheter geführt und nahe dessen distalem Ende vor dessen Intubation aufgeblasen und im Anschluß an die Intubation
zum Zusammenfallen gebracht sowie aus dem Katheter entfernt wird.
Dem praktizierenden Arzt stehen Katheter zur Einführung in unterschiedliche Körperkanäle eines Patienten je nach
dem speziellen Erfordernis zur Verfügung. Katheter variieren in ihrer Größe (Durchmesser), Länge, Bauart und Beschaffenheit
des Materials, aus dem sie gebildet sind.
Für den Anästhesisten ist die Klasse des Katheters, der
als endotracheale Röhre in der einschlägigen Technik bekannt und zur Einführung in die Trachea eines Patienten
vor einer Anästhesie bestimmt ist, von Bedeutung. Endotrachealtuben
können mit oder ohne Manschette sein, wobei die eine Manschette nicht aufweisende Art als eine lange, glatte,
hohle und biegsame Röhre mit einem proximalen sowie distalen offenen Ende ausgebildet ist. Die übliche Endotrachealröhre
mit Manschette ist mit einem aufblasbaren Ballon (Manschette), der den distalen Endabschnitt der Röhre
außen an einer oberhalb des distalen Endes gelegenen
Stelle umgibt, versehen. Die Stirnseiten der Manschette sind an der Außenwand der Röhre befestigt, um einen luftdichten
Abschluß zwischen dieser Außenwand und dem Inneren der Manschette herzustellen. Nach der Einführung der mit
Manschette versehenen Röhre wird die Manschette durch Zufuhr von unter Druck stehender Luft ausgedehnt, um sicherzustellen,
daß die Manschettenaußenwand die Trachea des Patienten umschließt.
Das distale Ende von herkömmlichen Kathetern und endotrachealen
Tuben ist üblicherweise unter einem Winkel abgeschrägt,
der zwischen 30° und 60° liegt, was teilweise
von der Art des zu verwendenden Katheters abhängt. Zusätzlich zum abgeschrägten distalen Ende können gewisse Katheter
oder Endotrachealtuben eine kleine seitliche öffnung in der Seitenwand des Katheters am distalen Endabschnitt
der Röhre kurz über dem abgeschrägten Ende haben. Diese Ausbildung wird in der einschlägigen Art als Murphy-Ende
bezeichnet.
Die Intubation der Endotrachealröhre -ob mit oder ohne Manschette- kann entweder durch Ein- sowie Durchführen
des distalen Endabschnitts in sowie durch.den Mund des Patienten und abwärts in die Trachea oder unter bestimm-
ten Bedingungen- durch Ein- sowie Durchführen des distalen
Endabschnitts in sowie durch den Nasenkanal am Pharynx
vorbei und in die Trachea abwärts bewerkstelligt werden.
Im ersten Fall kann die Endotrachealröhre von einer Größe und Art sein, die als oraler Endotrachealtubus gekennzeichnet
ist. Endotrachealtuben, die entweder als orale oder nasale gekennzeichnet sind, können durch den Mund
oder die Nase des Patienten eingeführt werden.
Die Intubation von Kathetern und Endotrachealtuben ist nicht frei von Problemen. Um die Einführung von oralen
Endotrachealtuben zu erleichtern, kann der Anästhesist eine Katheterführung oder einen Katheterdrain verwenden,
die bzw. der vor der Intubation in den Endotrachealtubus eingesetzt wird, um dem Arzt die Möglichkeit zur Formung
oder Gestaltung des Tubus zu geben, dem Tubus eine zusätzlcihe strukturelle Steifigkeit zu verleihen und um ein
verbessertes Mittel zum Erfassen sowie Führen (Manövrieren) des Tubusjzur Ausführung der Intubation zu schaffen.
Die USA-Patentschriften 3 957 055 und 4 185 639 (des Anmelders) befassen sich mit Verbesserungen für die Intubation
von Kathetern und Endotrachealtuben.
Eine weitere Art eines Katheters, die für den Arzt von Bedeutung ist, ist der Nasenkatheter, der dazu bestimmt
ist, den nasopharyngealen Luftweg zu intubieren, um sicherzustellen,
daß ein Patient zufriedenstellend atmen
kann, wenn der Zustand des Mundes des Patienten eine orale Intubation verbietet. Der herkömmliche Nasenkatheter
ist relativ kurz, besteht aus einem hoch flexiblen sowie geschmeidigen Material und hat ein abgeschrägtes, distales
offenes Ende sowie ein ausgekelchtes oder aufgeweitetes
proximales Ende. Nasalkatheter haben Größenunterschiede von 6 bis 8,5 mm im Durchmesser. Auf Grund der hoch
empfindlichen und zarten Beschaffenheit der Haut des. naso-
pharyngealen Luftweges hat die Einführung von Nasenkathetern und nasalen Endotrachealtuben bekanntlich Schädigungen
und Traumata auf Seiten des Patienten hervorgerufen. Um Schädigungen auf ein Minimum herabzudrücken, wird die
zylindrische Außenoberfläche von Nasenkathetern texturiert oder leicht gerauht und dann mit einem Gleitmittel versehen,
um die Intubation zu erleichtern. Die Wandstärke von Nasenkathetern ist im allgemeinen geringer als diejenige
von Endotrachealtuben, und der Nasenkatheter ist in dem Bemühen, Schädigungen zu mindern oder zu vermeiden und
das Einführen zu unterstützen, vorgeformt oder gebogen.
Die Erfindung ist auf Verbesserungen für die und bei der Intubation von Kathetern und Endotrachealröhren ausgerichtet,
und zwar insbesondere von Nasenkathetern. Ein weiches, aufblasbares Einführinstrument (Intubator), das eine geschlossene,
gerundete, distalseitige Hülle hat, wird in das offene proximale Ende eines hohlen zylindrischen Katheters
oder Endotrachealtubus ein- und durch diesen hindurchgeführt, so daß die distalseitige Hülle teilweise .aus
dem offenen distalen Ende des Katheters vorragt. Diese distale Hülle wird vor der Intubation zu einem Durchmesser
aufgeblasen, der dem Außendurchmesser des Katheters gleich oder geringfügig größer als dieser ist. Sowohl der Katheter
wie auch der Intubator werden in den Körperkanal des Patienten ein- und durch diesen Kanal geführt. Die aufgeblasene
Hülle dient nicht nur als eine Führung, sondern auch als weiches sowie flexibles öffnungs- oder Vergrößerungselement
für die empfindliche Haut innerhalb des Körperkanals, wodurch dem Katheter die Möglichkeit gegeben ist,
die verschiedenartigen Gestaltungen, Hindernisse oder Biegungen, auf die er trifft, zu durchdringen oder zu überwinden. Nachdem der Katheter mit Erfolg im Körperkanal intubiert
worden ist, wird die distalseitige Hülle zum Zusammenfallen gebracht, worauf der Intubator herausgezogen wird.
Die hauptsächliche Aufgabe der Erfindung ist es, ein verbessertes
Verfahren sowie eine verbesserte Apparatur für die Intubation von Kathetern anzugeben bzw. zu schaffen, wodurch
Traumata und Schädigungen auf der Seite des Patienten vermindert bzw. verhindert werden.
Gemäß der Erfindung wird ein weicher, aufblasbarer Intubator geschaffen, der dazu ausgestaltet ist, in einen hohlen
Katheter, der ein offenes proximales sowie ein offenes distales Ende und einen vorbestimmten Innendurchmesser sowie
eine vorbestimmte Länge hat, eingesetzt und durch diesen Katheter geführt zu werden. Der Intubator ist aufblasbar,
um das Einführen des Katheters in einen Körperkanal eines Patienten zu fördern, und er wird im Anschluß an das Einführen
zum Zusammenfallen gebracht sowie aus dem Katheter
herausgezogen. Der Intubator umfaßt in einer Kombination eine lange, hohle, biegsame Röhre mit einem offenen proximalen
sowie offenen distalen Ende, wobei diese hohle Röhre einen Außendurchmesser, der geringer ist als der vorbestimmte
Innendurchmesser des Katheters, und eine im wesentlichen dessen vorbestimmter Länge gleiche Länge hat. Eine
zylindrische, aufblasbare Hülle umgibt den distalen Endabschnitt
sowie das offene distale Ende der biegsamen Röhre und umschließt diese Enden. Die aufblasbare Hülle besteht
aus einem weichen, biegsamen Material und hat eine dichte, weiche sowie gerundete Spitze, die jenseits des offenen distalen
Endes der hohlen, biegsamen Röhre angeordnet ist. Das der Spitze entgegengesetzte Endteil der aufblasbaren
Hülle ist fest an der zylindrischen Außenfläche der biegsamen Röhre angebracht, so daß ein luftdichter Abschluß
zwischen dem Inneren der Hülle und dem distalen Ende der Röhre gebildet wird. Die zylindrische Hülle und der distale
Endabschnitt der hohlen, biegsamen Röhre sind in den Katheter einsetzbar und können durch diesen geführt werden,
so daß die gerundete, glatte Spitze der Hülle über das of-
fene distale Ende des hohlen Katheters vorragt. Das offene proximale Ende der biegsamen Röhre ist dazu ausgebildet,
ein Fluid, das unter ausreichendem Druck steht, um die zylindrische Hülle auf einen Durchmesser aufzublasen, der
wenigstens so groß wie der Innendurchmesser des hohlen Katheters ist, zu empfangen. Am proximalen Ende der biegsamen Röhre ist eine Einrichtung zum Absperren des Endes,
nachdem die Hülle aufgeblasen worden ist, vorgesehen, um die Hülle in ihrem aufgeblasenen Zustand zu halten, wenn
der Katheter intubiert wird.
Gemäß einem weiteren Gesichtspunkt der Erfindung wird ein
aufblasbarer Intubator in Kombination mit einem hohlen, ein offenes proximales sowie distales Ende aufweisenden Katheter
geschaffen, wobei der Intubator eine lange, hohle Röhre aus
einem biegsamen Material umfaßt, die ein offenes proximales sowie distales Ende aufweist, einen gegenüber dem Innendurchmesser
des Katheters geringeren Außendurehmesser hat und innerhalb des hohlen Katheters angeordnet ist. Der distale
Endbereich und das offene distale Ende der Röhre sind von einer kurzen, zylindrischen und aufblasbaren Hülle umschlossen,
die aus einem weichen, biegsamen Material besteht und eine geschlossene, glatte sowie abgerundete Spitze
hat, die vom offenen distalen Ende der langen Röhre vorsteht und über das offene distale Ende des Katheters hinausragt.
Das zu dieser Spitze entgegengesetzte Endteil· der aufblasbaren Hülle ist an der zylindrischen Außenfläche der
langen, biegsamen Röhre so befestigt, daß ein. luftdichter
Abschluß zwischen dem Inneren der aufblasbaren Hülle und
der Außenfläche der biegsamen Röhre gebildet wird. Der der Spitze entgegengesetzte Endbereich der aufblasbaren Hülle
wird im distalen Endbereich des hohlen Katheters angeordnet. Dem offenen proximalen Endteil der hohlen, biegsamen
Röhre wird eine diesen Endbereich nach dem Aufblasen der aufblasbaren Hülle dicht abschließende Einrichtung zugeord-
net, und das distale Endstück der aufblasbaren Hülle, das
sich innerhalb des distalen Endbereichs des hohlen Katheters befindet, legt sich im aufgeblasenen Zustand eng an
die Innenwand des hohlen Katheters an.
Des weiteren wird gemäß der Erfindung ein Verfahren zur Präparation eines hohlen, ein offenes proximales sowie
offenes distales Ende aufweisenden Katheters zur Einführung
in einen Körperkanal eines Patienten angegeben, das die folgenden Schritte umfaßt: Auswählen eines Katheters
von geeignetem Typ, geeigneter Größe (Durchmesser) und Länge; Einsetzen einer hohlen Röhre in und durch den Katheter,
wobei die eingesetzte Röhre ein offenes proximales Ende sowie eine aufblasbare Hülle hat, die das distale
Röhrenende umgibt sowie abschließt, und einen Abschnitt, der über das offene distale Ende des Katheters
hinausragt, aufweist; Aufblasen der das distale Ende der hohlen, eingesetzten Röhre umgebenden und abschließenden
Hülle durch dem proximalen Ende der Röhre zugeführte, unter Druck stehende Luft, bis der über das distale Katheterende
hinausragende Abschnitt der aufblasbaren Hülle einen Außendurchmesser erlangt, der annähernd gleich dem
Außendurchmesser des hohlen Katheters ist; Verschließen des proximalen Endes der hohlen, in den Katheter eingesetzten
Röhre, um die am distalen Katheterende vorragende aufgeblasene Hülle in ihrem aufgeblasenen Zustand zu halten.
Der Erfindungsgegenstand wird anhand von in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispielen erläutert und deutlich. Es zeigen:
Fig. 1 eine bevorzugte Ausführungsform eines aufblasbaren
Intubators gemäß der Erfindung;
Fig. 2 eine abgewandelte Ausführungsform eines Luft-Absperrelements,
das bei dem aufblasbaren Intubator zur Anwendung kommen kann;
Fig. 3 eine typische Ausführungsform für eine Schlauchklemme,
die bei dem aufblasbaren Intubator verwendet werden kann;
Fig. 4 den aufblasbaren Intubator von Fig. 1 in seinem
entleerten oder entlüfteten Zustand innerhalb eines herkömmlichen Nasenkatheters;
Fig. 5 den aufblasbaren Intubator von Fig. 1 im aufgeblasenen Zustand innerhalb eines bevorzugten Nasenkatheters;
Fig. 6 den aufblasbaren Intubator in seinem entlüfteten Zustand und in eine endotracheale Röhre eingebaut
sowie in einem abgedichteten, sterilisierten Behältnis verpackt.
Der Intubator (die Leitsonde) 11 von Fig. 1 weist eine hohle,
zylindrische Röhre 12 aus flexiblem Material, wie Gummi, Polyvinylchlorid oder anderem medizinisch zulässigen
Röhrenmaterial, die ein offenes proximales Ende 13 sowie ein offenes distales Ende 14 hat, auf. Eine hohle, zylinderförmige
Hülle 15 aus relativ dünnem Material hat eine geschlossene, weiche sowie abgerundete Spitze 16 und ein
Endstück 17, das an der äußeren Zylinderfläche der Röhre
12 in deren Bereich 18 fest und gegen Luftdurchtritt abgedichtet angebracht ist. Annähernd ein Drittel der Länge
der Hülle 15 erstreckt sich über das distal« Ende 14 der Röhre 12 hinaus, während annähernd zwei Drittel der Länge
der Hülle 15 den distalen Endabschnitt der Röhre 12 umfassen. Der Durchmesser der Hülle 15 ist etwas größer als der
Außendurchmesser der Röhre 12.
Die Länge der Röhre 12 wird durch die Länge des Katheters oder Endotrachealtubus, bei dem sie verwendet wird, be-
stimmt, und der Durchmesser der Röhre 12 wie auch derjenige
der Hülle 15 sind geringer als der Innendurchmesser des Katheters.
Die Hülle 15 kann aus Polyisopren, Latexgummi, Polyvinylchlorid oder anderem medizinisch zulässigen Material bestehen
und ist so ausgestaltet, daß sie durch unter Druck stehende, durch die hohle Röhre 12 zugeführte Luft aufgeblasen
werden kann.
Das offene proximale Ende 13 der Röhre 12 ist mit einem von Hand einstellbaren Absperrorgan, z.B. dem Absperrhahn 21,
versehen, der ein hohles, offenes proximales Endstück 22 aufweist, das als Verbindungsstück der üblichen Luer-Fassung
ausgebildet ist, um eine herkömmliche medizinische Spritze aufzunehmen. Das hohle, offene, distale Ende 23 des
Absperrhahns 21 ist konisch ausgebildet und in das proximale Ende der Röhre 12 eingepaßt. Der in Fig. 1 in seiner
offenen Stellung gezeigte Absperrhahn 21 wird durch einen um die vertikale Achse a-a drehbaren Griff 24 geregelt.
Der Absperrhahn 21 ist ein typisches Beispiel für verschiedene Arten von Absperrelementen, die am proximalen
Ende 13 der Röhre 12 angebracht werden können. So zeigt die Fig. 2 als alternative Ausführungsform ein Absperrelement
26 der "Einweg"-Bauart, das ein konisches, hohles und offenes proximales Endstück 27, ein konisches, offenes
distales Endstück 28 sowie einen inneren federnden Kolben oder eine Kugel hat, der bzw. die normalerweise
den Durchgang zwischen dem offenen proximalen sowie distalen Endstück 27, 28 verschließt. Die übliche medizinische
Spritze der Kolben/Zylinder-Bauart ist so ausgebildet, daß sie direkt über dem offenen proximalen Endstück
27 zu befestigen ist und gegen den inneren federnden Kolben oder Stopfen drückt, um das Absperrelement zu öffnen.
Unter Druck stehende Luft strömt dann durch das Absperrelement 26 in die Röhre 12. Bei einem Abnehmen der Spritze
geht der innere federnde Kolben in seine normale Schließstellung zurück, womit der Durchgang zwischen
den beiden Endstücken 27, 28 abgedichtet und das Ende der Röhre 12 abgeschlossen wird.
Die Fig. 3 zeigt eine übliche Schlauch- oder Röhrenkiemme 31 der Federbauart, die dazu bestimmt ist, längs einer
hohlen, biegsamen Röhre und um diese herum verschoben zu werden. Die in Fig. 3 in ihrer offenen Stellung gezeigte
Schlauchklemme 31 wird durch Druck auf das obere Blattfederelement 32 zum unteren Federelernent 33 hin geschlossen,
wobei der Schlauch 12 zwischen den beiden Klemmbakken 34 und 35 zusammengequetscht wird. Die Klemme 31 wird
in ihrer Schließstellung durch einen Sperrhaken 36 gehalten,
wenn das Endstück 37 des Blattfederelernents 32 unter den Sperrhaken 36 zwangsweise verlagert wird. Der Schlauch
oder die Röhre 12 kann somit verschlossen werden und bleibt abgedichtet, bis der Sperrhaken 36 das Endstück 37 freigibt.
Die Fig. 4 zeigt den aufblasbaren Intubator 11 gemäß der
Erfindung im in einen üblichen Nasenkatheter 41 eingesetzten Zustand. Der Katheter 41 hat ein aufgeweitetes (ausgekelchtes),
offenes proximales Ende 42 und ein abgeschrägtes, offenes distales Ende 43. Der Intubator 11 wird im
Katheter 41 so angeordnet, daß die geschlossene, glatte und gerundete Spitze 16 der Hülle 15 über das distale Ende
43 vorsteht. Das offene distale Ende 14 der Röhre 12 verbleibt innerhalb des offenen distalen Endes 43 des Katheters,
wie Fig. 4 zeigt. Um die Plazierung der geschlossenen Spitze 16 in der korrekten Lage zu erleichtern, kann
an der gerundeten Spitze 16 ein Band oder Ring 45 als Markierung angebracht sein, das bzw. der mit distalen Ende
des Katheters 41 ausgerichtet wird.
Die zylindrische Hülle 15 wird in ihrem zusammengefallenen
Zustand in und durch den Katheter 41 geführt, wobei, wie gezeigt ist, etwa zwei Drittel ihrer oberen Länge innerhalb
des distalen Endabschnitts des Katheters 41 verbleiben. Der am offenen proximalen Ende 13 der Röhre 12 befestigte
Absperrhahn 21 bleibt außerhalb des offenen proximalen Endes 42 des Katheters 41 und in seiner Offenstellung.
Die Anordnung von Katheter, von aufblasbarem Intubator mit Hülle und von Absperrelement, wie sie in Fig. 4 gezeigt ist,, ist in dem Zustand, in dem die Hülle 15 aufgeblasen
werden sol I.
Die Fig. 5 zeigt den aufblasbaren Intubator 11 im in eine
bevorzugte Ausführungsform eines Nasenkatheters 51 eingebauten
und dort aufgeblasenen Zustand. Der Katheter 51 hat ein aufgeweitetes, offenes proximales Ende 52 und ein
stumpfes oder quadratisches, offenes distales Ende 53. Die geschlossene, glatte und gerundete Spitze 16 der Hülle 15,
die über das offene, quadratische distale Ende 53 hinausragt, wird auf einen Durchmesser aufgeblasen, der, wie gezeigt
ist, gleich dem oder größer als der Außendurchmesser des Katheters 51 ist. Das quadratische, distale Ende 53
bildet eine Schulter, gegen die die aufgeblasene Spitze 16 der Hülle 15 anliegen kann, wenn der Katheter 51 eingeführt
wird.
Zwei Drittel der Länge der Hülle 15 innerhalb des distalen Endbereichs des Katheters 51 werden ebenfalls aufgeblasen,
um den inneren zylindrischen Wandbereich am distalen Ende des Katheters 51 zu erfassen und mit diesem in Anlage zu
kommen. Die körperliche Berührung zwischen dem erweiterten Zweidrittelteil der Hülle 15 mit der Innenwand des Katheters
51 verankert und hält die aufblasbare Hülle 15 gegen jegliche Schiebebewegung, wenn der Katheter 51 eingeführt
wird. Das distale Ende 14 der Röhre 12 bleibt innerhalb
des distalen Endes 53 des Katheters 51 im aufgeblasenen Zustand der Hülle 15 als Vorsichtsmaßnahme gegen jegliche
Möglichkeit eines Zerreißens der Hülle 15 durch das dista-Ie Ende 14.
Der am proximalen Ende 13 der Röhre 12 befestigte Absperrhahn
21 ist in Fig. 5 in seiner geschlossenen Stellung gezeigt, wobei die Röhre 12 dicht abgeschlossen ist. Die
Hülle 15 wird in ihrem aufgeblasenen Zustand gehalten, wenn der Katheter 51 mit der geschlossenen, glatten und gerundeten
Spitze 16 in einen Körperkanal eines Patienten eingeführt wird. Im Anschluß an die Intubation wird durch Drehen
des Griffs 24 in die in Fig. 1 und 4 gezeigte Stellung der Absperrhahn 21 geöffnet, um den Luftdruck aus der Röhre
12 und Hülle 15 abzulassen, worauf der Intubator 1.1 vom Katheter 51 abgezogen wird.
Die Fig. 6 zeigt den aufblasbaren Intubator 11 innerhalb
einer flexiblen, endotrachealen Röhre 61 des Manschettentyps, die abgedichtet in einer widerstandsfähigen, flexiblen
und gasdichten Umhüllung 71 untergebracht ist. Die endotracheale Röhre 61 ist mit einem offenen proximalen sowie distalen
Ende 62 bzw. 63 versehen. Die gerundete Spitze 16 der Hülle 15 ragt vom offenen distalen Ende der endotrachealen
Röhre 61 vor, und das offene proximale Ende der Röhre
12 des Intubators 11 ragt aus dem proximalen Ende 62 heraus.
Die endotracheale Röhre 61 ist mit einer nahe ihrem distalen Ende 62 am zylindrischen Außenumfang befestigten dünnen,
zylindrischen Manschette 64 versehen, deren Inneres
durch ein dünnes, flexibles Leitröhrchen 65, von dem ein Teil in die Wand der endotrachealen Röhre 61 eingebettet
ist, und durch einen üblichen Ballon 66 mit einem Aufblasventil-Anschlußstück
67 verbunden ist.
Die Umhüllung 71 weist eine rechteckige Rückfläche 72 und
eine durchsichtige Deck- oder Frontfläche 73 auf und ist längs der Linien 74 dicht verschlossen. Eine Lasche 75 ermöglicht
das Abziehen der Frontfläche 73, wobei die Abdichtung längs der Linien 74 aufgerissen wird, so daß ein
leichter Zugang zum Apparat geschaffen wird.
Der Absperrhahn 21 am proximalen Ende 13 der Röhre 12 ist,
wie die Stellung des Griffs 24 angibt, geöffnet, und in dieser Stellung ist die Röhre-12 offen, so daß der zusammengebaute
Apparat in der Umhüllung verpackt und abgedichtet durch das übliche Äthylenoxyd-Verfahren der Gassterilisation
oder durch irgendeinen anderen medizin-isch akzeptablen Bestrahlungsvorgang sterilisiert werden kann.
Die Erfindung bietet ein verbessertes Vorgehen bei der Intubation von Kathetern oder endotrachealen Röhren, indem
eine glatte, weiche, gerundete und nachgiebige oder biegsame Führungsspitze zum Einführen in den der Intubation unterliegenden
Körperkanal bzw. zu dessen Erweiterung geschaffen wird, so daß eine Schädigung oder ein Trauma auf
der Seite des Patienten vermindert wird. Die aufblasbare Hülle des Intubators ist leicht nach Aufreißen des dichten
Abschlusses der sterilisierten Verpackung aufzublasen, während der Katheter und der Intubator völlig innerhalb der
Verpackung verbleiben. Das von Hand oin/usteilende Absperrelement
ist für den Arzt leicht zugänglich, um das Aufblasen sowie Verschließen zu erleichtern. Im Anschluß
an die Entnahme des zusammengebauten und aufgeblasenen Apparats kann die glatte, weiche und gerundete Spitze durch
den Arzt zusammen mit der äußeren Zylinderfläche des Katheters
mit einem Gleitmittel versehen werden, und der Apparat ist für eine Intubation bereit. Anschließend an die
Intubation wird das Absperrelement geöffnet, um die unter
Druck stehende Luft entweichen zu lassen und die Hülle zum Zusammenfallen zu bringen, worauf der Intubator
mit der Hülle herausgezogen und weggegeben werden kann.
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Claims (11)
- PATENTANWÄLTE Dr. rer. nat. DIETER LOUIS Dipl.-Phys. CLAUS PCIHLAU Dipl.-Ing. FRANZ LOHRENTZ Dlpf.-Phys. WOLFGANG SEGETHLinder, Gerald Seymour BSÖoTor^ERG693 Charmel Lane
Pacific Palisades
California 90 272/USAAufblasbarer Intubator zur Erleichterung der Einführung von Kathetern und endotrachealen RöhrenPatentansprücheIntubator zur Einführung in und durch einen hohlen Katheter, der ein offenes proximales Ende, ein offenes distales Ende, eine vorbestimmte Länge sowie einen vorbestimmten Innendurchmesser hat, dadurch gekennzeichnet, naß der Intubator (11) eine biegsame Röhre (12) mit einem offenen proximalen Ende (13), mit einem offenen distalen Ende (14), mit einem gegenüber dem Innendurchmesser des Katheters (41, 51) geringeren Außendurchmesser und mit einer zur Länge des Katheters im wesentlichen gleichen Länge umfaßt, daß eine aufblasbare Hülle(15) den distalen Endabschnitt und das offene distale. Ende (14) der Röhre (12) umgibt sowie einhüllt, daß die Hülle (15) aus einem weichen und geschmeidigen/Material besteht und eine dichte, glatte sowie gerundete Spitze(16) jenseits des offenen distalen Endes (14) der Röhre (12) hat, daß das der Spitze (16) entgegengesetzte Endteil (17) der Hülle (15) fest an der Außenoberflächeder Röhre (11) zur Ausbildung eines luftdichten Abschlusses zwischen dem Inneren der aufblasbaren Hülle und dem distalen Endabschnitt der Röhre (12) angebracht ist, daß die zylindrische Hülle sowie der distale Endabschnitt der Röhre zur Einführung in und durch den Katheter ausgebildet sind derart, daß die Spitze (16) der aufblasbaren Hülle über das offene distale Ende des hohlen Katheters hinausragt, daß die Hülle (15) durch ein am offenen proximalen Ende (13) der Röhre (12) zugeführtes Druckfluid zu einem Durchmesser aufblasbar ist, der wenigstens bO groß ist wie der Innendurchmesser des Katheters, und daß dem offenen proximalen Ende (13) der Röhre (12) ein die Röhre abschließendes und den aufgeblasenen Zustand der aufblasbaren Hülle (15) aufrechterhaltendes Element (21, 31) zugeordnet ist. - 2. Intubator nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Hülle (15) durch das Aufblasen zur Anlage an der zylindrischen Innenwand des vorbestimmten Durchmessers des distalen Endes des Katheters (41) im Gebrauch des Intubators (11) ausdehnbar ist.
- 3. Intubator nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das dem offenen proximalen Ende (13) der Röhre (12) zugeordnete Element (21) ein Verbindungsstück zur Befestigung einer Einrichtung für die Zufuhr von unter Druck stehender Luft aufweist.
- 4. Intubator nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das dem offenen proximalen Ende (13) der Röhre (12) zugeordnete Element (21) zur Öffnung des proximalen Endes der hohlen, biegsamen Röhre nach Intubation eines den Intubator verwendenden Katheters zu öffnen ist, um den Fluiddruck zu vermindern und diezylindrische Hülle (15) zum Zusammenfallen zu bringen, so daß die Röhre und die zusammengefallene Hülle im Anschluß an die Intubation des Katheters im Gebrauch des Intubators herausziehbar sind.
- 5. Intubator nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß das dem proximalen Ende der Röhre zugeordnete Element ein an diesem angebrachter, von Hand regelbarer Absperrhahn (21) ist.
- 6. Intubator nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Absperrhahn (21) ein offenes distales, am proximalen Ende (13) der Röhre (12) befestigtes Endstück (23) sowie ein offenes proximales Endstück (22), das als Verbindungsstück zur Befestigung einer Luft unter Druck liefernden Quelle ausgebildet ist, aufweist.
- 7. Intubator nach einem der Ansprüche 1 bis 6, gekennzeichnet durch die Kombination mit einem hohlen Katheter (41), der ein proximales sowie ein distales Ende (42, 43) hat, wobei eine biegsame Röhre (12) innerhalb des hohlen Katheters angeordnet ist, die geschlossene, glatte sowie gerundete Spitze (16) der Hülle (15) über das offene distale Ende (43) des Katheters (41) hinausragt, das Endteil (17) der aufblasbaren Hülle (15), das zur Spitze (16) entgegengesetzt ist, innerhalb des distalen Endes des Katheters angeordnet ist und das. distale Ende der Hülle durch Aufblasen erweiterbar ist, so daß es mit der Innenwand des distalen Endes (43) des Katheters (41) zur Anlage kommt.
- 8. Intubator in der Kombination nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Stirnseite des distalen Endes (43) des Katheters (41) im wesentlichen quadratisch ist und eine Schulter bildet, gegen die die geschlossene,glatte und gerundete Spitze (16) der zylindrischen Hülle (15) in deren aufgeblasenem Zustand anliegt.
- 9. Intubator in der Kombination nach Anspruch 7 oder 8, gekennzeichnet durch seinen Einschluß in einer abgedichteten Verpackungsumhüllung (71).
- 10. Verfahren zur Präparation eines hohlen Katheters mit einem offenen proximalen sowie einem offenen distalen Ende zur Intubation in einen Körperkanal eines Patienten, das anschließend an die Wahl eines Katheters von geeignetem Typ, sowie geeigneter Größe und Länge gekennzeichnet ist durch Einführen einer Röhre, die ein offenes proximales Ende sowie eine aufblasbare, das distale Ende umgebende und verschließende Hülle mit einem über das offene distale Ende des hohlen Katheters hinausragenden Teil aufweist, in und durch den Katheter, durch Aufblasen der das distale Ende der eingeführten Röhre umgebenden sowie verschließenden Hülle durch am proximalen Ende der Röhre unter Druck eingeführte Luft, bis die Spitze der aufblasbaren Hül'le, die über das distale Ende des Katheters vorragt, einen Außendurchmesser erreicht, der annähernd dem Außendurchmesser des hohlen Katheters gleich ist, und durch Verschließen des proximalen Endes der eingeführten hohlen Röhre, um die aufgeblasene, vom distalen Ende des Katheters vorragende Hülle in ihrem aufgeblasenen Zu- ■ stand zu halten.
- 11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die aufblasbare Hülle ein innerhalb des Katheters nahe dessen distalem Ende angeordnetes Endteil aufweist und daß der innerhalb des Katheters befindliche Teil der aufblasbaren Hülle auf einen dem Innendurchmesser des Katheters gleichen Durchmesser aufgeblasen wird, wobeidie Außenoberfläche der innerhalb des Katheters angeordneten aufblasbaren Hülle körperlich mit der Innenwand des Katheters in Anlage ist.
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