DE3429544C2 - - Google Patents
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- DE3429544C2 DE3429544C2 DE19843429544 DE3429544A DE3429544C2 DE 3429544 C2 DE3429544 C2 DE 3429544C2 DE 19843429544 DE19843429544 DE 19843429544 DE 3429544 A DE3429544 A DE 3429544A DE 3429544 C2 DE3429544 C2 DE 3429544C2
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- G01K7/02—Measuring temperature based on the use of electric or magnetic elements directly sensitive to heat ; Power supply therefor, e.g. using thermoelectric elements using thermoelectric elements, e.g. thermocouples
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Description
Die Erfindung betrifft eine verschraubbare Einsteck
einheit eines Thermoelementes, insbesondere für Stahl
schmelzen gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Verbrauchbare Einsteckeinheiten für Thermoelemente
haben sich in der Schmelzbad-Temperatur-Messung, ins
besondere für Stahlschmelzen, weltweit durchgesetzt.
Bedingt durch den Einmaleinsatz der Eintauchthermo
elemente steht ein hoher Verbrauch an Edelmetallen,
und zwar Platin und Platin-Rhodium. Um die Edelmetalldrähte
kurz zu halten, sind Thermotauchfühler im Einsatz, die
in der Einsteckeinheit zwischen dem Isolierrohr und
dem Kontaktstück einen Ausgleichsdraht, vorzugsweise
aus Kupfer, besitzen.
In der US-PS 35 01 957 ist eine Hülsenverbindung zwischen
den Thermodrähten und den Ausgleichsdrähten beschrieben,
wobei die jeweiligen Drahtenden in die Hülse aus
metallischem Werkstoff eingeschoben werden und an
schließend zur Kontakttrennung eine radiale Zusammen
pressung der Hülse erfolgt. Da die Drähte sehr ver
schiedene Durchmesser haben, gewährleistet diese
Quetschverbindung nicht immer einen guten Kontakt und
darüber hinaus bestehen Isolierungsprobleme für die
Hülsen selbst.
Aus der DE-OS 15 73 233 ist eine Einsteckeinheit für ein
Tauchthermoelement bekannt, bei dem Ausgleichsdrähte
vorgesehen sind, die mit den aus den Schenkeln des
Isolierrohres herausragenden Thermopaardrähten ver
schweißt oder verlötet sind. Bei diesem bekannten
Meßkopf ist der untere Teil der Schenkel des Isolier
rohres, der auf dem Isolierrohr herausragende Teil des
Thermodrahtes, der Ausgleichsdraht, die Schweiß- oder
Lötstelle der genannten Drähte und ein Teil des Kontakt
stückes in Zement eingebettet. Zwischen den Drähten
und dem Zement ist eine Masse vorgesehen, die die
Drähte elektrisch isolieren soll, wobei an keiner
Stelle der Zement Kontakt mit den Drähten hat.
Diese Anordnung einer Einsteckeinheit für ein Tauchthermoelement hat
den Nachteil, daß beim Verbinden der Thermopaardrähte mit dem Aus
gleichsdraht Schweiß- bzw. Lötfehler auftreten können, die die Messung
verfälschen. Es ist technisch schwierig, Metalle mit solch unter
schiedlichen chemischen und physikalischen Eigenschaften innig zu
verbinden, wie hier z. B. Platin bzw. Platin-Rhodium mit Kupfer. Die
Schwierigkeiten der Verbindung der Drähte wird noch verstärkt durch
die geringe Drahtdicke von üblicherweise bisher bei den Ausgleichs
drähten von ca. 0,6 mm und bei den Thermopaardrähten von ca. 0,2 mm.
Nachteilig wirkt sich bei den Schmelzverbindungsverfahren der oben
genannten Drähte auch die Veränderung des Werkstoffgefüges mit nicht
erwünschtem Einfluß auf die Meßwertübertragung aus.
Ein weiterer Nachteil des bekannten Meßkopfes ist die montagemäßig
aufwendige Isolierung der Drähte vom Austritt des Drahtes aus dem
Schenkel des Isolierrohres bis zum Eintritt in das Kontaktstück. Dabei
ist nicht sichergestellt, daß an der Kontaktfläche zwischen der Stirn
des Isolierrohres und der dem Isolierrohr zugewandten Seite des Kon
taktstückes Undichtigkeiten auftreten, die ein Eindringen von Feuch
tigkeit aus dem Zement in die Isolierhülle ermöglichen. Die Folge wäre
eine durch die Bildung von galvanischen Elementen hervorgerufene Meß
wertverfälschung.
Aus der DE-OS 15 39 299 ist zwar eine Einsteckeinheit für Tauchthermoele
mente bekannt, die aus einem keramischen zylindrischen Formstück be
steht, das koaxial zur Papphülse einer Meßlanze einsteckbar ist, und
ein Isolierrohr besitzt, das den Temperaturfühler aufnimmt, und auch
einen Kontaktträger aufweist, der in eine Kontaktbüchse einsteckbar
ist. Bei dieser bekannten Einsteckeinheit werden aber die Thermopaar
drähte durch einen hülsenförmigen Kontaktträger geführt und, bei dem
einen Thermopaardraht etwa in der Mitte, bei dem anderen am Kopf des
hülsenförmigen Kontaktträgers, umgebogen und ein Stück, das zur Kontakt
übergabe ausreichend ist, zurückgeführt. Der hülsenförmige Kontakt
träger ist in einer Kontaktbüchse einsteckbar. Diese Kontaktbüchse
besitzt Kontaktringe, die sich an die jeweiligen Thermopaardrähte an
legen.
Nachteil dieser Einsteckeinheit ist der hohe Verbrauch an Edelmetall
draht durch die erforderliche Länge der Thermopaardrähte von der Löt
stelle des Thermoelementes bis zum Kontaktträger.
Beim Einschieben des Kontaktträgers in die Kontaktbüchse kommt es zu
erheblichen Reibungen zwischen den Kontaktringen der Kontaktbüchse und
den Thermopaardrähten. In nachteiliger Weise müssen relativ dicke
Thermopaardrähte mit ausreichender Reißfestigkeit eingesetzt werden.
Nachteilig an dieser bekannten Einsteckeinheit ist auch der aufwendige
Aufbau der Kontaktbüchse, die zur Kontaktübergabe Ringe mit der Länge
des Umlegeendes des Thermopaardrahtes aufweist.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, bei einer verbrauchbaren
Einsteckeinheit eines Thermoelementes den Materialverbrauch an Edel
metall zu minimieren, dabei eine einfache erstellbare, den Grundwerk
stoff nicht verändernde, jedoch kontaktsichere Verbindung von den das
Thermoelement bildenden Thermopaardrähten mit den Ausgleichsdrähten zu
schaffen, die den Einsatz von extrem dünnem möglichst kurzem Edel
metall als Thermopaardraht ermöglicht.
Gelöst wird diese Aufgabe durch die im Kennzeichen des Patentanspruchs
1 angegebenen Merkmale. Vorzugsweise Weiterbildungen der Erfindung er
geben sich aus den Unteransprüchen.
Bei der erfindungsgemäßen Einsteckeinheit eines Tauchthermoelementes
besitzen die Thermopaardrähte einen Durchmesser von 0,05 mm und
ragen nur kurz an den Schenkeln des Isolierrohres heraus. Das jeweili
ge Ende eines Thermopaardrahtes wird durch die Innenbohrung in einer
Hülse geführt und auf der dem Isolierrohr abgewandten Seite der Hülse
umgelegt. Auf diese Weise werden die Edelmetalldrähte kurzgehalten.
Bei der erfindungsgemäßen Verbindung werden Edelmetalldrähte einge
setzt werden können bis zu einer Durchmessergröße von 0,03 mm. Dadurch wird in
vorteilhafter Weise der Verbrauch an Platin und Rhodium verringert.
Die Rückgewinnung des Edelmetalls ist z. Z. zu aufwendig.
Durch den geringen Durchmesser des Thermopaardrahtes läßt sich dazu
noch in vorteilhafter Weise ein kurze Meßzeit zum Erfassen der Tempe
ratur erreichen. Die Meßzeiten werden um ein bis zwei Sekunden ver
ringert. Das entspricht etwa einem Drittel der jetzigen Meßzeit. Hier
wird der Verschleiß an verschiedenen Teilen der Meßlanze, beispiels
weise die Papprohre, zu verringert. Da die Eintauchzeit der Teile in
der Schmelze kürzer ist. Diese können also dünnwandiger und ent
sprechend materialsparender ausgelegt werden.
Der Einsatz der erfindungsgemäßen Einsteckeinheit mit der Hülse als
Verbindungsstelle des Thermodrahtes und des Ausgleichsdrahtes läßt
eine weitgehende Mechanisierung der Montagearbeiten zu. Dabei ist es
von erheblichem Vorteil, daß durch die einfach montierbare und leicht
zu kontrollierende Verbindungsstelle eine zuverlässige Verbindungs
stelle zum Übertragen von Meßsignalen entsteht.
In einer bevorzugten Ausgestaltung der Einsteckeinheit wird die Hülse
von dem Kontaktstück aufgenommen, das wiederum mit der Lanze lösbar
verbunden ist. Hülse und Kontaktstück sind aus dem gleichen Material,
z. B. temperaturbeständigem PVC, gefertigt. Die Formgebung und die
Verbindung von Hülse und Kontaktstück sind so ausgelegt, daß die
Drähte keine Berührung mit der in das Formstück eingebrachten ff-Masse
besitzen. Dies hat wiederum den Vorteil, daß keine Feuchtigkeit an die
Drähte gelangen kann, welche durch Bildung von galvanischen Elementen
die Meßwerte negativ beeinflussen.
Die Hülse ist aus gummielastischem Werkstoff, ihr Innendurchmesser ist
im Vergleich zum Außendurchmesser des Ausgleichsdrahtes gleich groß
oder etwas kleiner.
Bei der Montage wird der Ausgleichsdraht, dessen Spitze keine den
gummielastischen Werkstoff verletzende Kante besitzt, in die für die
Verbindung vonThermopaardraht und Ausgleichsdraht bestimmte Innenboh
rung der Hülse über die gesamte Länge der Bohrung eingeführt. Dabei
wird der sich ebenfalls in der Innenbohrung befindende Edelmetalldraht
einerseits in die Innenfläche der Hülse, andererseits in einem hin
reichenden Maße in die Außenfläche des Ausgleichsdrahtes gepreßt. Die
Rückstellkräfte des gummielastischen Werkstoffs der Hülse sind so aus
gelegt, daß der Ausgleichsdraht sich bequem in die Innenbohrung ein
führen läßt. Die Anpreßkräfte sind dabei so stark, daß eine ausrei
chende körperliche Berührung zwischen Thermopaardraht und Ausgleichs
draht besteht.
Durch die geringe Länge der Hülse treten während des Einführens des
Ausgleichsdrahtes nur kurzzeitig geringe Reibkräfte zwischen Aus
gleichsdraht und Thermopaardraht auf. Dabei tritt ein Zerreißen des
Thermodrahtes nicht auf.
Der Aufbau der Verbindungsstelle ist sehr einfach gehalten und besteht
ausschließlich aus der durch die primitive Form kostengünstig her
stellbaren Hülse, dem Ausgleichsdraht, der bis auf das Brechen der
Kanten unbearbeitet ist, und dem Thermodraht, der nach Einlegen in die
Hülse nur noch abzuschneiden ist.
Montagebedingt kann es erforderlich sein, das der Schmelze zugewandte
Ende des Ausgleichsdrahtes durch eine Quetschvorrichtung zu kuppeln. In
diesem Fall wird ein kurzes Stück des Ausgleichsdrahtes, wie oben be
schrieben, mit dem Thermodraht verbunden. Der aus der Hülse ragende
Teil dieses kurzen Stückes ist köcherförmig ausgebildet. In den Köcher
läßt sich während der Endmontage der Sonde der übrige Teil des Aus
gleichsdrahtes einstecken und durch Zusammenquetschen des Köchers kon
taktsicher verbinden.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung darge
stellt. Dabei zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Einsteckeinheit eines
Tauchthermoelementes,
Fig. 2 einen Schnitt durch die Hülse.
Die Beschreibung der Einsteckeinheit entspricht in ihrer Chronologie
der Montagereihenfolge.
Im U-förmig gestalteten Isolierrohr 21 befindet sich die das Thermo
element bildende Lötstelle 11. Die am Schenkelfuß 22 aus dem Isolier
rohr 21 herausragenden Thermopaardrähte, der Platindraht 12 und der
Platin-Rhodium-Draht 13, werden in die Hülseninnenbohrung 32 der Hülse
31 eingefädelt und an der Stirnfläche 36 umgelegt.
Die Hülse 31 wird auf den jeweiligen Schenkelfuß 22 bis zur Grund
fläche 33 der Erweiterung aufgeschoben, wobei die Erweiterung 34 das
Isolierrohr 21 umfaßt.
In entgegengesetzter Richtung zum Thermopaardraht 12, 13 wird der Aus
gleichsdraht 14, der aus einem die gleichen thermoelektrischen Eigen
schaften wie der Thermopaardraht 12, 13 besitzenden Werkstoff ist, in
die Hülseninnenbohrung 32 eingeführt. Zur Erleichterung des Drahtein
führens und zur Vermeidung der Verletzung des Thermodrahtes 12, 13
besitzt der Ausgleichsdraht 14 an seiner Stirn eine gebrochene Kante,
vorzugsweise in der Form eines Kegelstumpfes.
Die Hülse 31 ist an ihren Bohrungsmündungen mit einer Phase 35 ver
sehen, die ebenfalls das Einführen von Elementen in die Bohrungen er
leichtern soll.
Der Ausgleichsdraht 14 wird in Kanäle des Kontaktstückes 41 eingeführt
und die auf das Isolierrohr 21 aufgesteckten Hülsen 31 werden in Aus
nehmungen 42 des Kontaktstückes 41 gesteckt.
Das Kontaktstück 41 wird dann mit dem Isolierrohr 21 in das Formstück
24 koaxial eingeschoben. Der freibleibende Innenraum 25 des Form
stücks 24, der also nicht vom Kontaktstück 41, der Hülse 31 und dem
Isolierrohr 21 gefüllt ist, wird mit feuerfester Masse gefüllt.
In einer auf der Schmelze zugewandten Seite des Formstückes 24 ange
ordneten Ausnehmung 26 wird das offene Ende der Kappe 23 gesteckt, die
das Isolierrohr 21 schützend umgibt.
Die Einsteckeinheit 20 ist nun einbaufertig und kann in das Papprohr
51 der Meßlanze 50 eingesteckt werden, wobei der Kontaktträger 41 in
einer Buchse 52 einrastbar ist.
Claims (9)
1. Verbrauchbare Einsteckeinheit eines Tauchthermo
elementes, insbesondere für Stahlschmelzen, bestehend
aus einem keramischen zylindrischen Formstück, das
koaxial zur Papphülse einer Meßlanze einsteckbar ist,
einem U-förmig gebogenen, mit seinen Schenkeln am
schmelzseitigen Kopf des Formstückes befestigbaren
und durch eine Kappe geschützten Isolierrohr aus
Quarz, wobei das Isolierrohr die den Temperaturfühler
darstellende Lötstelle der Thermopaardrähte aufnimmt,
die aus den Schenkeln des Isolierrohres austretend
mit Ausgleichsdrähten mittels rohrförmiger Hülsen
verbunden sind und einem am Fuß des Formstückes vor
gesehenen Kontaktträger, der die Ausgleichsdrähte
aufnimmt und zur Übertragung der elektrischen Signale
in eine Kontaktbüchse einsteckbar ist, dadurch ge
kennzeichnet, daß die rohrförmigen Hülsen (31) aus
gummielastischem Werkstoff bestehen und mit den
Schenkelfüßen (22) des Isolierrohres (21) verbunden
sind, daß in der Hülseninnenbohrung (32) der jeweilige
Thermodraht (12, 13) und der Ausgleichsdraht (14)
sich berührend achsparallel nebeneinander verlaufen,
und daß der Durchmesser der Hülseninnenbohrung (32)
höchstens gleich dem Außendurchmesser des Ausgleichs
drahtes (14) ist.
2. Einsteckeinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Thermopaardraht (12, 13) einen Durchmesser von gleich oder
kleiner 0,06 mm besitzt.
3. Einsteckeinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausgleichsdraht (14) einen Durchmesser von gleich oder kleiner
0,3 mm besitzt.
4. Einsteckeinheit nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Ausgleichsdraht (14) an der in die Hülse (31) einsteckbaren
Seite eine gebrochene Kante aufweist.
5. Einsteckeinheit nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülseninnenbohrung (32) eine stufenförmige Erweiterung (34)
besitzt und der Durchmesser der Erweiterung (34) eine Größe aufweist,
die gleich oder kleiner als der Außendurchmesser des Isolierrohres
(21) ist.
6. Einsteckeinheit nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülse (31) bis zur Grundfläche (33) der Erweiterung (34) auf
den jeweiligen Schenkelfuß (22) des Isolierrohres (21) aufstülpbar an
geordnet ist.
7. Einsteckeinheit nach den Ansprüchen 1, 5 und 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Innendurchmesser (32, 34) an den Mündungen der Hülse (31) eine
Phase (35) aufweisen.
8. Einsteckeinheit nach einem der Ansprüche 1 bis 7,
dadurch gekennzeichnet, daß jede Hülse ( 31) in
eine Ausnehmung (42) auf der der Schmelze zuge
wandten Seite des Kontaktträgers (41) einsteckbar
angeordnet ist.
9. Einsteckeinheit nach Anspruch 8, dadurch gekenn
zeichnet, daß der der Schmelze zugewandte Teil des
Kontaktträgers (41) in dem Formstück (24) ein
steckbar angeordnet ist.
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