DE3411619A1 - Befestigungseinheit zum befestigen von platten und mittels der befestigungseinheiten zusammengebautes gestell - Google Patents
Befestigungseinheit zum befestigen von platten und mittels der befestigungseinheiten zusammengebautes gestellInfo
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Description
Befestigungseinheit zum Befestigen von Platten und mittels
der Befestigungseinheiten zusammengebautes Gestell,
Die Erfindung betrifft eine Befestigungseinheit zum Befestigen oder Anbringen von Grundplatten oder Brettern für ein
Gestell, Regal oder Rack und das mittels der Befestigungseinheiten zusammengebaute Gestell, Regal oder Rack.
Es ist allgemein bekannt, beispielsweise mehrere Führungsschienen mit einem ü-förmigen Querschnitt, wie Schienen 3,
auf den beiden Seitenwänden 1 oder sowohl auf der oberen als auch auf der unteren Wand 2 im Inneren eines Gestelles,
eines Regals oder eines Racks gemäß dem Stand der Technik
vorzusehen, wie es in Figur 1 gezeigt ist/ und mehrere Montageplatten
oder Grundplatten 4 einzusetzen, auf denen beispielsweise viele elektronische Teile und Einrichtungen angebracht
werden, indem die einzelnen Kanten der Platten 4 so eingeschoben werden, daß sie in horizontaler oder vertikaler
Richtung in mehreren Lagen nebeneinander festgehalten werden.
Bei dem bekannten Gestell oder Regal, wie es in Figur 1 gezeigt ist, hat jedoch jede Platte 4 die Neigung, sich wegen
ihres Gewichtes in der Mitte durchzubiegen ,wenn zu viele derartige
elektronische Einrichtungen auf ihr angebracht sind, und es bestand die Möglichkeit, daß sich diese in dem Gestell angebrachten
Platten häufig aus den Führungsschienen 3 lösen oder herausfallen, wie es in Figur 2 gezeigt ist.
Weil keine Zwischenräume oder Spalte vorhanden waren, um Anschlußleitungen
für die Teile zwischen den Seitenwänden hindurchzuführen, bestand bei bekannten Gestellen weiterhin die
Schwierigkeit, daß ein Loch oder mehrere Löcher für die Leitungen irgendwo in dem Regal ausgebildet werden mußte(n).
In einem anderen bekannten Gestell, das in Figur 3 gezeigt ist und das bezüglich der Montageplatten in vertikaler Richtung
verwendet wird, bestand, da ohne weiteres kein Zwischenraum oder Spalt zum Hindurchführen der Leitungen oder für eine
Verdrahtung der Leitungen vorhanden war, ein Nachteil darin, daß die Verdrahtung in der Praxis nur schwer durchzuführen
war, obwohl kein Problem hinsichtlich einer Durchbiegung vorhanden war, wie es unter Bezugnahme auf Figur 2 erläutert
worden ist.
Weiterhin stehen bei dem bekannten Gestell die einzelnen Kanten der Platten 4 mit den jeweiligen Wänden 1 oder 2 durch die
Führungsschienen 3 in engem Kontakt, so daß kein Zwischenraum
oder Spalt zur Abfuhr von Wärme gebildet werden kann, die zwischen oder innerhalb der Platten 4 erzeugt wird. Dies
ist nachteilig für die Lebensdauer der auf den Platten angebrachten elektronischen Teile.
Es ist deshalb eine Aufgabe der Erfindung, eine Befestigungseinheit zum Befestigen von Montageplatten oder Grundplatten
auf Wänden eines Gestelles oder eines Regals zu schaffen, bei dem die anzubringenden Platten an den Seitenwänden oder an
den oberen und unteren Wänden des Gestelles bzw. Regals befestigt oder angebracht werden können, wobei zwischen einer
Kante der Befestigungseinheit und den Wänden jeweils gewisse Zwischenräume gebildet werden.
Weiterhin soll eine Befestigungseinheit zum Befestigen von Platten an einem Gestell geschaffen werden, wobei diese Befestigungseinheit
zwei Greif- oder Klemmteile, die auf einem dicken Sockelabschnitt derselben ausgebildet sind und sich
von diesem in vertikaler Richtung einander gegenüberstehend erstrecken, um eine Kante der in dem Gestell anzubringenden
Platten zu greifen und zu halten, und Befestigungsmittel in Form einer Verankerung aufweist, die sich in entgegengesetzter
Richtung von dem Sockelabschnitt erstreckt, wobei die Befestigungseinheit mit dem Sockelabschnitt, den Greif- bzw. Klemmteilen
und den Befestigungsmitteln in Form des Ankers einstückig ausgebildet ist.
Weiterhin ist es Aufgabe der Erfindung, ein Gestell oder Regal bzw. Rack zu schaffen, das obere und untere Wände, Seitenwände
und eine Rückwand aufweist und durch die Befestigungseinheiten gemäß der Erfindung zusammengebaut ist, wobei das
Gestell mehrere Befestigungslöcher, die parallel an entsprechenden Stellen auf den Seitenwänden oder den oberen und unte-
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ren Wänden des Gehäuses des Gestelles ausgebildet sind, zum Befestigen mehrerer Befestigungseinheiten auf den Wänden,
mehrere Befestigungseinheiten, die parallel in den Löchern in den Wänden angebracht sind, wobei jeder Verankerungsabschnitt
aus einem flachen Stütz- bzw. Stielabschnitt und zwei federnden, rückläufigen Zahnabschnitten besteht, die die Löcher
jeweils vollständig durchdringen, bis die Bodenfläche von jedem Sockelabschnitt der Einheit mit der Oberfläche der
Innenwände des Gestelles jeweils in Berührung kommt, um so jede Befestigungseinheit zwischen ihren offenen Endabschnitten
der federnden, rückläufigen Zahnteile und der Bodenfläche
des Sockelabschnitts auf der jeweiligen Wand zu befestigen, und mehrere Platten aufweist, die parallel an den Greif- bzw.
Klemmteilen jeder Befestigungseinheit angebracht sind, indem jede Platte in den Zwischenraum geschoben ist, der jeweils
zwischen den Greif- bzw. Klemmteilen ausgebildet ist, wobei ein Zwischenraum für Verbindungsleitungen oder zur Abfuhr von
Wärme von den Platten zwischen den Wänden und der Bodenfläche der jeweiligen Gestellplatte gebildet werden kann.
Die Erfindung wird nun mit weiteren Merkmalen und Vorteilen anhand der Beschreibung und Zeichnung von Ausführungsbeispielen
näher erläutert.
Figur 1 ist eine perspektivische Ansicht von einem bekannten Gestell oder Regal, bei dem Platten durch Führungsschienen
an den Seitenwänden befestigt sind.
Figur 2 ist eine Seitenansicht von dem bekannten Gestell oder Regal, bei dem sich eine Platte aus den Führungsschienen
zu lösen beginnt.
Figur 3 ist eine weitere perspektivische Ansicht von dem bekannten
Gestell oder Regal, bei dem die Platten in vertikaler Lage eingebaut sind.
Figur 4 ist eine perspektivische Ansicht von der Befestigungseinheit
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung.
Figur 5 ist eine Draufsicht auf die erfindungsgemäße Befestigungseinheit
gemäß Figur 4.
Figur 6 ist ein teilweise geschnittener Aufriß der erfindungsgemäßen
Befestigungseinheit gemäß Figur 4.
Figur 7 ist eine Seitenansicht der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit
gemäß Figur 4.
Figur 8 ist eine Ansicht von unten auf die erfindungsgemäße
Befestigungseinheit gemäß Figur 4.
Figur 9 ist eine Schnittansicht von der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit nach einem Schnitt entlang
der Linie X - X in Figur 7.
Figur 10 zeigt ein in den Wänden eines Gestelles auszubildendes Befestigungsloch, in dem die erfindungsgemäße
Befestigungseinheit angebracht werden soll.
Figur 11 ist eine vergrößerte Schnittansicht von mehreren
erfindungsgemäßen Befestigungseinheiten, die auf einer Seitenwand eines Gestelles durch die in Figur
10 gezeigten Löcher angebracht sind.
Figur 12 ist eine vergrößerte Ansicht von mehreren erfindungsgemäßen
Befestigungseinheiten, die horizontal auf der Bodenwand eines Gestelles durch die Löcher
angebracht sind.
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Figur 13 ist eine perspektivische Teilansicht des Gestelles, bei dem die Wände und mehrere Befestigungseinhei- ' ten
an der Bodenwand angebracht sind, mit einer Platte, die an den erfindungsgemäßen Befestlgungs-.
einheiten angebracht werden soll.
Figur 14 ist eine perspektivische Teilansicht von einem anderen Ausführungsbeispiel des Gestells gemäß
der Erfindung.
Figur 15 ist eine perspektivische Teilansicht von einem anderen Ausführungsbeispiel des erfindungsgemäßen
Gestells, das durch Befestigungseinheiten gemäß der Erfindung zusammengebaut ist.
In Figur 4 ist in einer perspektivischen Darstellung eine Befestigungseinheit
gemäß einem Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt, die einen recht dicken Sockelabschnitt aufweist,
der aus Teilen 5,5 und Teil 7 und einem Paar Greifoder Klemmteilen 6,6 besteht, die von dem Sockelabschnitt in
rechtem Winkel ausgehen und den Rand einer zu halternden Grundplatte oder eines Brettes 4 ergreifen, wobei ein Spalt
oder Zwischenraum S zwischen den Klemmteilen gebildet ist, wie es in Figur 5 gezeigt ist, die eine Draufsicht auf die
Befestigungseinheit gemäß Figur 4 zeigt, wobei der Spalt etwas breiter als die Dicke der einzusetzenden Platte oder des
Regalbretts ist. Die Befestigungseinheit gemäß der Erfindung weist auch einen Bodenabschnitt 7 auf, der sandwichartig zwischen
den zwei Klemmteilen 6,6 angeordnet ist, die einander gegenüberstehend in vertikaler Richtung verlaufen. Die Höhe
des Bodenteils 7 ist im wesentlichen die gleiche wie die der Sockelabschnitte 5,5 der L-förmigen Klemmteile, wie es in
Figur 7 gezeigt ist, und der Rand einer Platte wird gleitend zwischen die zwei Klemmteile geschoben, wobei möglicherweise
die Stirnfläche der Platte mit der Oberfläche des Bodens 7 in Kontakt kommt, um so die derart dazwischen eingesetzte
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Platte abzustützen.
Wie im folgenden näher beschrieben wird, soll zwischen dem Rand der somit eingesetzten Platte und irgendeiner der Innenwände
eines Gestelles im zusammengebautem Zustand ein Zwischenraum oder ein Abstand für Verbindungsleitungen oder zur
Wärmeabfuhr gebildet werden, der gleich der Dicke des Bodens
7 ist. Die beiden Ränder des Bodens 7 oder wenigstens ein Rand des Bodens 7 hat einen Krümmungsradius R, wie es in den
Figuren 6 oder 9 gezeigt ist.
Die Befestigungseinheit gemäß der Erfindung weist auch einen Verankerungsabschnitt, bestehend aus einem flachen Stützoder
Stielabschnitt 8 auf, der gegenüber dem horizontalen Sockelabschnitt 5 in der entgegengesetzten Richtung verläuft,
und dort gehen zwei federnde, rücklaufende Zahnteile 9,9 aus, die sich von dem anderen Ende des Stütz- oder Stielabschnitts
8 schräg nach oben erstrecken, um so ein Befestigungsmittel zum festen Umschließen einer Wand des Gestelles zu bilden
und sich selbst an dessen Wand festzuhalten.
Bei der Befestigungseinheit ist die Breite B des flachen Stützabschnitts 8 kleiner als die Breite A des Sockelabschnitts
5, aber sie ist größer als die Breite C von jedem federnden, rücklaufenden Zahnteil 9, wie es in Figur 6 gezeigt
ist. Dies bedeutet, daß Vorsprünge 8a, 8a mit halbzylindrischer Form an den beiden Enden des Stützabschnitts 8
gebildet werden, und weiterhin wird ein Hüft- bzw. Schulterabschnitt
5a an der Hinterseite des Sockelabschnitts 5 gebildet, wie es deutlich in Figur 8 gezeigt ist. Bei der erfindungsgemäßen
Befestigungseinheit, wie sie in den Figuren 4 bis 9 gezeigt ist, sind die Komponenten 5, 5a, 6, 7, 8, 8a
und 9 alle aus einem Stück gefertigt.
Figur 10 zeigt ein Befestigungsloch/ das in den Wänden des
Gestelles ausgebildet werden muß, in das der Verankerungsabschnitt, der aus dem ebenen Stützabschnitt 8 und den federnden,
rücklaufenden Zahnteilen 9,9 besteht, eingesetzt und an dem er befestigt werden soll. Das Loch ist in der
Weise ausgebildet, daß die Strecke B1 des Loches, in das
die beiden Kantenabsehnitte 8a, 8a des Stützabschnitts 8
eingesetzt werden sollen, etwas größer als die Breite B des Stützabschnittes 8 ist, und die Strecke C1 von jedem Loch ist
etwas größer als die Breite C von jedem federnden, rücklaufenden Zahnteil 9, während die Strecke D1 des Loches größer
ist als die Strecke D, die sich zwischen den beiden offenen Enden der federnden Zahnteile 10, 10 befindet, wie es in
Figur 7 gezeigt ist.
Wenn also der Verankerungsabschnitt, der aus dem Stützabschnitt 8 und den zwei federnden, rücklaufenden Zahnteilen
9, 9 der Befestigungseinheit gemäß der Erfindung besteht, in das in Figur 10 gezeigte Loch eingesetzt wird, wird er
auf den Wänden eines Gestelles durch die Hüftabschnitte 5a, 5a und ein Paar federnder, rücklaufender Zahnabschnitte 9,
sicher befestigt oder fixiert, wobei irgendeine bestimmte Wand, an der die Befestigungseinheit gemäß der Erfindung angebracht
wird, durch die Sockelabschnitte 5, 5 und den Verankerungsabschnitt sowohl von der Vorder- als auch Rückseite
der Wand gegriffen und gehalten wird.
Die Art der Ausbildung des Loches hängt von der Aufgabe des Gestelles bzw. eines Regals zur Aufnahme der Grundplatten
bzw. von Brettern ab, d.h. ob sie horizontal oder vertikal in dem Gehäuse angeordnet oder aufgenommen werden sollen.
Beispielsweise sind für die horizontale Anordnung der Platten bzw. Bretter 4, wie sie in Figur 1 gezeigt ist, die halbkreisförmigen
Öffnungen 8b, 8b oberhalb und unterhalb der Löcher angeordnet, die auf der linken bzw. rechten Seitenwand ausge-
β ft · « · β · *
bildet sind, während für die vertikale Anordnung der Platten oder Bretter 4 die Öffnungen 8b, 8b seitlich von dem Loch in
der oberen und der unteren Wand 2 des Gestelles bzw. Regals angeordnet sind.
Wenn in dem Gestell die Platten 4 sowohl horizontal als auch vertikal anbringbar sein sollen, können die Löcher in der
oberen und der unteren Wand sowie auch an der rechten und der linken Wand des Gestelles ausgebildet werden.
Es wird nun beschrieben, wie das Gestell gemäß der Erfindung durch Verwendung der erfindungsgemäßen Befestigungseinheit
zusammengebaut wird.
Figur 11 zeigt eine vergrößerte Seitenschnittansicht der Befestigungseinheiten
gemäß der Erfindung, die auf der Wand eines Gestelles angebracht sind, wobei die Platten 4 in
horizontaler Richtung eingesetzt und angeordnet werden sollen. In der Figur ist nur die Anbringung der Befestigungseinheiten
an der rechten Seitenwand des Regals dargestellt. In diesem Fall sind das Loch 11 mit den halbkreisförmigen öffnungen 8b,
8b auf der Wand ausgebildet, wobei die halbkreisförmigen öffnungen in seitlicher Richtung angeordnet sind, und der Verankerungsabschnitt,
der aus den flachen Stützabschnitten 8 und den federnden, rücklaufenden Zahnabschnitten 9, 9 der Befestigungseinheit
besteht, wird durch das Loch 11 geschoben und in dieses eingesetzt, indem die Klemmteile 6, 6 mit der
Hand gehalten werden, so daß die Randabschnitte 8a, 8a mit den halbkreisförmigen öffnungen 8b, 8b fluchten.
Nachdem der Verankerungsabschnitt vollständig in das Loch eingesetzt
ist, bis die Bodenfläche der Sockelabschnitte 5, 5 mit einer Oberfläche der Gestellwand in Berührung ist, versuchen
die federnden, rücklaufenden Zahnteile 9, 9 in ihre
«ti·
Ausgangsform zurückzukehren, die beim Durchführen durch das
Loch verformt worden war, und die Befestigungseinheit greift
die Seitenwand 1 zwischen den Kanten 10, 10 und dem Hüftabschnitt 5a der Unterseite der Sockelabschnitte 5, 5, wodurch
die Befestigungseinheit gemäß der Erfindung an der Wand fixiert oder befestigt wird.
Danach wird die Kante einer Platte 4 gleitend in den Zwischenraum oder den Spalt S, der zwischen den Klemmteilen 6,
6 der Befestigungseinheit gebildet ist, in der horizontalen
Richtung, d.h. rechtwinklig zur Zeichenebene, eingesetzt. Auf diese Weise kommen, wie bereits ausgeführt wurde, die
Stirnfläche 7a der Platte 4 und der Boden 7 des Spalts S miteinander in Berührung, so daß ein Zwischenraum E zum Hindurchführen
von Leitungen oder zum Abführen von zwischen den Platten 4 erzeugter Wärme zwischen einer Platte 4 und der
inneren Seitenwand 1 des Gestelles gebildet werden kann.
Obwohl es in Figur 11 nicht gezeigt ist, so wird doch ohne weiteres verständlich, daß die gleiche Anzahl von Befestigungseinheiten
gemäß der Erfindung auf der gegenüberliegenden Gestellwand angebracht ist, um die Gestellplatten zu
haltern.
In dem vorstehend beschriebenen Ausftihrungsbeispiel der Befestigungseinheit
gemäß der Erfindung sind die halbkreisförmigen Abschnitte 8b, 8b in dem Loch 11 ausgebildet, wie
es in Figur 10 gezeigt ist, aber sie können auch weggelassen werden.
Figur 12 zeigt eine vergrößerte Schnittansicht von den erfindungsgemäßen
Befestigungseinheiten, die auf der Bodenwand des Gestells angebracht sind, das in vertikaler Richtung
eine Anzahl von Gestellplatten 4 aufnimmt. Wie in Figur 12 gezeigt ist, sind die Löcher 11 mit den halbkreisförmigen
Abschnitten 8b, 8b ähnlich den in Figur 10 gezeigten, die in der Einsetzrichtung der Platten 4 ausgerichtet sind, in
der Bodenwand 2 des Gestells ausgebildet, und der Verankerungsabschnitt
von jeder Befestigungseinrichtung wird in ein Loch 11 geschoben und darin eingesetzt, um so die Einheit in
der gleichen Weise zu fixieren und zu befestigen, wie es in Verbindung mit Figur 11 beschrieben wurde. Dann wird die
Kante von jeder Platte 4 in den Zwischenraum, der zwischen den Klemmteilen 6, 6 der Befestigungseinheit gebildet ist,
geschoben, um die Platte dazwischen zu befestigen. Somit kommt die Randfläche 7a der Platte 4 mit dem Boden 7 in Berührung,
und der Zwischenraum E für die Verbindungsleitungen und zur Wärmeabfuhr kann zwischen der inneren Seitenwand des
Gestells und der Kante der Platte 4 gebildet werden. Obwohl es nicht dargestellt ist, ist eine gleiche Anzahl von Befestigungseinheiten
an den entsprechenden Stellen auf der gegenüberliegenden Wand, d.h. in diesem Fall auf der oberen
Wand 2, angebracht.
Figur 13 zeigt eine perspektivische Teilansicht des Gestells
mit den Wänden 1 und 2 und mehreren Befestigungseinheiten gemäß der Erfindung ähnlich den in Figur 12 gezeigten im
zusammengebauten Zustand, um Vorteile der vorliegenden Erfindung zu erläutern, wie beispielsweise leichtes Gewicht und
Stabilität gegen Verbiegung im Vergleich zu dem bekannten Gestell, das Paare langer Führungsschienen 3 aufweist, wie es
in Figur 3 gezeigt ist.
Figur 14 zeigt eine weitere perspektivische Teilansicht der Befestigungseinheit 5 im eingebauten Zustand in kombinierter
Verwendung mit herkömmlichen Führungsschienen 3, 3, um die Platte 4 zu befestigen. In diesem Fall besteht ein Vorteil
darin, daß eine mögliche Durchbiegung des Mittelabschnittes der an dem Gestellgehäuse angebrachten Platte 4 verhindert
werden kann.
- wr -
Figur 15 zeigt eine teilweise geschnittene, perspektivische
Ansicht der Befestigungseinheiten im eingebauten Zustand auf den Wänden eines Gestelles. In diesem Fall sind die Platten
4, 4 horizontal an den Wänden des Gestelles nur durch Verwendung der erfindungsgemäßen Befestigungseinheiten allein
und ohne Verwendung irgendwelcher üblicher Führungsschienen befestigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind Verbindungsleitungen oder -drähte 12 dargestellt, die durch die Zwischenräume
hindurchgeführt sind/ die zwischen den Seitenwänden 1f
1 und den Randflächen 7a der Platte 4 ausgebildet sind.
Wie in Verbindung mit den vorstehenden Ausführungsbeispielen beschrieben wurde, weist die Befestigungseinheit gemäß der
Erfindung einen recht dicken Sockelabschnitt mit zwei Greif- oder Klemmteilen und einen Verankerungsabschnitt auf, der aus
einer flachen Stütze und zwei federnden, rücklaufenden Zahnteilen
besteht, wobei alle Komponenten der Befestigungseinheit gemäß der Erfindung einstückig ausgebildet sind und sich
der Verankerungsabschnitt in entgegengesetzter Richung zu den Klemmteilen erstreckt und die Gestellwand umgreift, nachdem
er in das Befestigungsloch in der Gestellwand eingesetzt ist, um so die Befestigungseinheit zu befestigen und eine
Gestellplatte zwischen den Klemmteilen zu haltern, indem die Platte in den zwischen den Klemmteilen gebildeten Spalt eingesetzt
wird, anstatt daß Führungsschienen innerhalb der Wände des bekannten Gestelles zum Anbringen der Platten vorgesehen
sind.
Infolgedessen ist das durch die Verwendung der erfindungsgemäßen Befestigungseinheiten zusammengebaute Gestell leicht
im Gewicht und einfach zu montieren und zu demontieren.
Da weiterhin ein Zwischenraum zwischen den Wänden und den einzelnen Stirn- oder Randflächen der in die Klemmteile eingesetzten
Platten vorhanden ist, wird nicht nur die Verlegung
- yr -
von Verbindungsleitungen in dem Gestell durch Ausnutzung
des Zwischenraumes einfach/ sondern auch die Wärmeabfuhr aus den Fächern bzw. von den Platten kann wesentlich verbessert
werden, wodurch die Lebensdauer und die Dauerhaftigkeit der Platten verlängert wird.
Die Erfindung wurde zwar anhand von bevorzugten Ausführungs beispielen beschrieben, aber der in diesem Zusammenhang gebrauchte
Wortlaut ist in keiner Weise als Einschränkung zu verstehen, vielmehr sind noch verschiedene Änderungen und
Abwandlungen innerhalb der erfindungsgemäßen Lehre möglich.
Claims (1)
- PatentansprücheBefestigungseinheit , gekennzeichnet durcheinen horizontalen Sockelabschnitt (5,5,7) mit einer bestimmten Dicke,ein Paar Greif- oder Klemmteile (6,6) , die von dem Sockelabschnitt einander gegenüberstehend ausgehen und mit einer dazwischen anzubringenden Platte (4) in Eingriff bringbar sind, wobei die Länge eines
zwischen den Greif- oder Klemmteilen gebildeten
Spaltes (S) gleich oder etwas größer als die Dicke der dazwischen einzusetzenden Platte (4) ist,
undeinen Verankerungsabschnitt, der aus einem flachen Ständer- oder Stützteil (8) und einem Paar federnder, rücklaufender Zahnteile (9,9) besteht und von der Mitte der Greif- oder Klemmteile aus in der entgegengesetzten Richtung verläuft, wobei alle Kompo-nenten der Befestigungseinheit aus einem einzigen Stück hergestellt sind.Befestigungseinheit nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Höhe des Bodens des Spalts gleich derjenigen des Sockelabschnitts der Greif- oder Kleiranteile (6,6) ist und wenigstens eine Kante des Bodens des Spalts einen Krümmungsradius (R) aufweist, damit die Platte leicht einschiebbar ist.Befestigungseinheit nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß die Breite (B) des flachen Stützteils (8) des Verankerungsabschnittes kleiner als die Breite (A) der Klemmteile (6), aber größer als die Breite (C) der federnden, rücklaufenden Zahnteile ist, so daß ein Hüft- bzw. Schulterabschnitt (5a) ausgebildet ist.Befestigungseinheit nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens zwei obere Kanten jeweils auf einer Seite der Kleminteile (6,6) eine Abrundung aufweisen für ein leichtes Einsetzen der Platte zwischen die Klemmteile.Befestigungseinheit nach Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, daß beide Endkanten des flachen Stützteils (8) jeweils halbzylinderförmige Vorsprünge (8a, 8a) aufweisen.Gestell oder Regal mit oberer und unterer Wand, Seitenwänden und einer Rückwand, das mittels mehrerer Befestigungseinheiten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 zusammengebaut ist, gekennzeichnet durch : mehrere Befestigungslöcher (11), die parallel an entsprechenden Stellen auf den Seitenwänden oder der oberen und der unteren Wand des Gestellgehäuses ausgebildet sind, zum Befestigen der einzelnen Befestigungseinheiten an den Wänden; mehrere Befestigungseinheiten, die in den Löchern an den Wänden parallel angebracht sind, wobei jeder Verankerungsabschnitt, der aus dem flachen Stützteil und den federnden, rücklaufenden Zahnteilen besteht, auf entsprechende Weise die Löcher vollständig durchdringt, bis die untere Oberfläche eines jeden Sockelabschnitts mit der Oberfläche der inneren Gestellwand in Berührung steht, um die Befestigungseinheit jeweils an der Wand zwischen den offenen Endabschnitten ihrer federnden, rücklaufenden Zahnteile und der unteren Oberfläche ihrer Sockelabschnitte zu befestigen, undmehrere Regalbretter oder Platten (4,4), die parallel zueinander an den Klemmteilen jeder Befestigungseinheit angebracht sind, indem jede Platte in den zwischen den Klemmteilen gebildeten Spalt eingeschoben ist, wodurch ein Zwischenraum für Verbindungsleitungen und zur Wärmeabfuhr von den Platten zwischen den Wänden und der Bodenfläche jeder Platte gebildet werden kann.Gestell nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet , daß die Breite (D1) des Loches größer als der Abstand (D) der offenen Enden der federnden, rücklaufenden Zahnteile und der Ab-stand (B-) zwischen den äußeren Enden der halbkreisförmigen Abschnitte des Loches etwas größer als der Abstand zwischen den beiden Enden des flachen Sockelabschnitts (B) ist, während die Strecke (C1) des Loches größer als die Breite (C) der federnden, rücklaufenden Zahnteile ist.Gestell nach Anspruch 6 , dadurch gekennzeichnet , daß in einem zusammengebauten Regal die halbzylindrischen Vorsprünge der flachen Stützteile mit den halbkreisförmigen Abschnitten des Loches im Eingriff stehen.Gestell mit oberer und unterer Wand, Seitenwänden und einer Rückwand, das mittels mehrerer Befestigungseinheiten nach einem oder mehreren der Ansprüche 1 bis 5 zusammengebaut ist, gekennzeichnet durch: mehrere herkömmliche Führungsschienen (3,3), die parallel zueinander an den Seitenwänden in den entsprechenden Stellen befestigt sind, mehrere Befestigungseinheiten, von denen wenigstens eine an der Rückwand an der jeder Führungsschiene entsprechenden Stelle der Reihe nach durch jedes Befestigungsloch, das auf der Rückwand ausgebildet ist, befestigt ist, undmehrere Gestellplatten (4,4), die parallel zueinander an den Führungsschienen und den Befestigungseinheiten angebracht sind,wobei ein Zwischenraum für Verbindungsleitungen und zur Abfuhr von Wärme von den Platten zwischen der Rückwand und der Bodenfläche von jedem Fach ausgebildet werden kann.
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