DE3337245A1 - Verfahren zur herstellung eines kunststoffes - Google Patents
Verfahren zur herstellung eines kunststoffesInfo
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Description
BROWN,BOVERI &CIE AKTIENGESELLSCHAFT Mannheim ZPT/P1-Kr/Kn
Mp-Nr.638/83 10. Oktober
Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffes
"
Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffes gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1.
Solche Kunststoffe sind zur Herstellung von Gehäusen und Schutzüberzügen von elektrischen Geräten sowie zur
Beschichtung von Verkleidungselementen für Wände und Möbel geeignet.
In der Elektrotechnik besteht ein großer Bedarf an Polymeren, deren spezifische elektrische. Leitfähigkeit
bezogen auf den Querschnitt des Kunststoffes innerhalb eines Bereiches, in dem der Kunststoff noch als Isolator
wirkt, zwischen 10-11* und 10"? (Ohm χ cm)"1 frei gewählt
werden kann. Hierdurch ist es möglich, noch eine ausreichende Isolierwirkung aufrecht zu erhalten, und
gleichzeitig statische Aufladungen zu vermeiden. Handelsübliche Kunststoffe weisen im Gegensatz dazu nur
eine elektrische Volumenleitfähigkeit von 10~^5 bis
10-18 (Ohm χ cm)-1 auf.
Aus der GB-PS 10 67 260 ist ein elektrisch leitendes synthetisches Polymer bekannt. Es handelt sich um ein
stickstoffhaltiges Polymer, bei dem die elektrische 35
11. Oktober 1983 ¥
Leitfähigkeit durch die Bildung von Charge-Transfer-Komplexen
erzielt wird. Die spezifische Leitfähigkeit, dieses Kunststoffes ist größer als die der handelsüblichen
Kunststoffe, jedoch kann hierbei noch keine spezifische Leitfähigkeit in dem oben angegebenen
Bereich erzielt werden. Ferner ist dieser Kunststoff für die Weiterverarbeitung nicht geeignet, da er weder
löslich noch schmelzbar ist.
Der Erfindung liegt deshalb die Aufgabe zugrunde ein Verfahren anzugeben, mit dem ein Kunststoff hergestellt
werden kann, der sich für die Weiterverarbeitung, insbesondere zum Spritzen und Gießen verwenden läßt, und
dessen spezifische Leitfähigkeit auf einen definierten
Wert eingestellt werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die kennzeichnenden
Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird die Polymerlegierung aus wenigstens
einem polaren oder nichtpolaren isolierenden Polymer und mindestens einem polaren oder nichtpolaren leitfähigen
Polymer gebildet. Zur Herstellung der Polymerlegierung werden die das Basismaterial bildenden
Polymerkomponenten im flüssigen Zustand bei einer vorgebbaren Temperatur miteinander vermischt. Das
Vermischen erfolgt, je nach dem, welche Ausgangsstoffe verwendet werden, während einer Wärmebehandlung, und
zwar bevorzugt unter einer Stickstoffatmosphäre. Der so
gebildete Kunststoff kann sofort weiterverarbeitet
werden. Es besteht andererseits auch die Möglichkeit, den Kunststoff für eine Zwischenlagerung zu verfertigen,
so daß er zu einem späteren Zeitpunkt für die Weiterverarbeitung verwendet werden kann. Da der
35
11. Oktober 1983 5
erfindungsgemäße Kunststoff sowohl löslich als auch schmelzbar ist, ist eine spätere Weiterverarbeitung
problemlos möglich. Der erfindungsgemäße Kunststoff kann
beispielsweise zur Bildung einer Spritzlackierlösung in Aceton oder in einem chlorierten Kohlenwasserstoff
gelöst werden. Vorzugsweise wird hierbei das Verhältnis zwischen Lösungsmittel und Kunststoff in einem
Verhältnis von 2 : 1 bis zu einem Verhältnis von 10 : gewählt.
Die Polymerlegierung, welche den Kunststoff bildet, kann als isolierende Komponente beispielsweise
Polyvinylchlorid, Terephthalat, eine Epoxidharzmasse, Polycarbonat, eine Polyurethanharzmasse oder Polyamid
enthalten. Es handelt sich hierbei insbesondere um polare isolierende Polymere. Anstelle dieser Polymere
können auch Polyäthylen, Polybutadien, Polystyrol., Butadienstyrolcopolymere oder Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere
und deren Gemische verwendet werden.
Es handelt sich hierbei um nichtpolare isolierende Polymere.
Als zweite Komponente wird bei der Herstellung der Polymerlegierung ein leitfähiges Polymer benutzt.
Bevorzugt werden bei der Bildung der Polymerlegierung Polymere verwendet, deren Leitfähigkeit durch Charge-Transfer-Komplexe
erzielt wird. Die Bildung dieser · Charge-Transfer-Komplexe wird durch die Zugabe von Elektronendonatoren
und/oder Elektronenakzeptoren bei der
Herstellung oder Weiterverarbeitung der Polymere erzielt. Ein spezielles'Beispiel hierfür ist ein Kunststoff,
der Triaromatmethaneinheiten als Grundbausteine aufweist und mit Schwefeltrioxid (SO3) dotiert ist.
Anstelle dieses Kunststoffes kann auch ein Copolymer aus 35
Mp-Nr.638/83 *'" '
" 11. Oktober 1983 df όόό / Z^b
Acetylen oder aus Acetylenderivaten als zweite Komponente
zur Herstellung der Polymerlegierung verwendet werden.
Zur Bildung der Polymerlegierung können polare oder nichtpolare isolierte Polymere sowie polare und nichtpolare leitende Polymere benutzt werden. Erfolgt die [
Herstellung unter Verwendung einer ersten Komponente, die aus einem nichtpolaren isolierenden Polymer besteht,
während die zweite.Komponente durch ein polares leitendes
Polymer gebildet wird, so muß der Polymerlegierung bei der Herstellung mindestens ein Zusatz beigemischt
werden, welcher die Eigenschaft besitzt, Ketten von nichtpolaren Polymeren mit Ketten von polaren Polymeren
zu verknüpfen. Erfindungsgemäß wird in diesem Fall ein
Zusatz von 0,1 bis 1 Gew.% bezogen auf die Gesamtmenge der Polymerlegierung dem Basismaterial beigemischt. Als
bevorzugter Zusatz wird hier Peroxid verwendet, da hierdurch eine C-C-Verbindung zwischen jeweils einer
polaren und einer nichtpolaren Kette erzielt werden kann. Hierdurch wird das bei solchen unterschiedlichen
Polymeren vorhandene Bestreben auseinanderdiffundieren zu wollen, vollständig ausgeschlossen. Mit dem erfindungsgemäßen
Verfahren können Polymerlegierungen herge-
stellt werden, die bei Anwendung des eingangs beschriebenen Mischungsverhältnisses zwischen den beiden die
Polymerlegierung bildenden Polymerkomponenten eine spezifische Leitfähigkeit aufweisen, welche 3x10-9 (Ohm
χ cm)-1 beträgt. Die spezifische Leitfähigkeit dieser
Polymerlegierungen ist damit um etwa 5 Zehnerpotenzen größer als die der Polymerkomponenten, welche für die
Herstellung verwendet werden.
Kunststoffe, die aus der erfindungsgemäßen Polymerle-35
Mp-Nr.638/83 8 '
gierung gefertigt sind, können zu Folien weiterverarbeitet werden. Ferner sind sie zum Gießen von Gehäusen
geeignet. Da der erfindungsgemäße Kunststoff nicht nur
schmelzbar sondern auch löslich ist, kann aus ihm, wenn 5
er in Aceton oder einem chlorierten Kohlenwasserstoff gelöst wird, eine Spritzlackierlösung hergestellt
werden. Mit ihr können, z.B. Überzüge auf Gehäuse von elektrischen Geräten hergestellt werden. Ein weiteres
Anwendungsgebiet dieses Kunststoffes liegt im Bereich der Schallplattenherstellung. Als Verpackungsmaterial
für integrierte Bausteine ist der Kunststoff ebenfalls geeignet.
Die Herstellung des erfindungsgemäßen leitfähigen
Kunststoffes wird nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen erläutert.
In dem nachfolgenden Beispiel wird die Herstellung des
erfindungsgemäßen Kunststoffs in Form einer Folie, die eine spezifische Leitfähigkeit von 3 x 10~9 (Ohm χ cm)~1
aufweist, beschrieben. Als Polymer mit isolierenden Eigenschaften wird hier Polyvinylchlorid verwendet. Als
leitfähiges Polymer wird ein solches benutzt, das
Triaromatmethaneinheiten als Grundbausteine aufweist, und das zur Bildung von Charge-Transfer-Komplexen bei
seiner Herstellung mit Schwefeltrioxid dotiert wurde. Die Herstellung dieses leitfähigen Polymers ist in der
deutschen Patentanmeldung 32 48 088 beschrieben. Zur
Herstellung einer Folie aus diesem Kunststofff werden
kg Polyvinylchlorid und 0,2 kg mit Schwefeltrioxid dotiertes Polytriaromatmethan in einem Lösungsmittel
gelöst. Das Lösungsmittel besteht aus 30 1 Tetrahydrofuran, 8 1 Aceton und 2 1 Äthanol. Anschließend wird das
35
Mp-Nr. 638/83 · £-■
Lösungsgemisch bei 35 Grad Celsius 0,5 Stunden erwärmt und gerührt. Daraufhin wird die Flüssigkeit gefiltert.
Sie kann anschließend in mehrere, beispielsweise 5 " Volumen aufgeteilt werden, aus denen das Lösungsmittel
abgedampt wird. Nach dem Abdampfen kommt es zur Ausbildung von Folien, die eine Dicke von etwa 50 Jim aufweisen.
Nachfolgend wird die Herstellung einer Schicht mit einer spezifischen Leitfähigkeit von 10"12 (Ohm χ em)"1
beschrieben. Zur Herstellung der Schicht aus dem erfindungsgemäßen Kunststoff wird als isolierendes polares
Polymer ein flüssiges Epoxidharz verwendet. Die leitfähige Polymerkomponente besteht aus Polytriaromatmethan,
das zur Bildung von Charge-Transfer-Komplexen mit Schwefeltrioxid dotiert ist. Erfindungsgemäß werden
1 ,-3 kg Epoxidharz und 70 g mit Schwefeltrioxid dotiertes Polytriaromatmethan unter einer Stickstoffatmosphäre bei
50 Grad Celsius miteinander vermischt. Nach 20 Minuten
ist das feste Polytriaromatmethan -in dem flüssigen Epoxidharz vollständig homogen aufgelöst. Parallel zu
dieser Lösung A wird eine zweite Lösung B angesetzt. Hierfür wird der für das Epoxidharz vorgesehene Härter
^° und mit Schwefeltrioxid dotiertes Polytriaromatmethan
verwendet. Vorzugsweise werden zur Ausbildung der Lösung 1 kg Härter und 50 g Polytriaromatmethan, das mit
Schwefeltrioxid dotiert ist, verwendet. Die Vermischung der beiden Stoffe erfolgt ebenfalls unter einer Stick-
Stoffatmosphäre bei 50 Grad Celsius. Anschließend werden beide Lösungen A und B unter Rühren bei einer Temperatur
von 50 Grad Celsius miteinander vermischt. Die neugewonnene Lösung C wird zwischen zwei Graphitelektroden
gegossen. Anschließend wird der so gebildete Polymer-35
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11. Oktober 1983 ^ JJO/Ζ4Ο
komplex bei einer Temperatur von 110 Grad Celsius während einer Zeit von 8 Stunden ausgehärtet. Nach dem
Aushärten hat sich aus dem Kunststoff eine Schicht" gebildet, welche die eingangs beschriebene spezifische
Leitfähigkeit aufweist. Diese spezifische Leitfähigkeit ist um 6 Zehnerpotenzen größer als die des reinen
Epoxidharzformstoffes.
Für die Herstellung des erfindungsgemäßen Kunststoffs
wird hier als isolierendes polares Polymer Polybutylenterephthalat verwendet. Erfindungsgemäß werden 10 kg
Polybutylenterephthalat und 0,5 kg mit Schwefeltrioxid dotiertes polares Polytriaromatmethan unter einer Stick-
stoffatmosphäre miteinander vermischt. Das Vermischen
der Polymere erfolgt bei einer Temperatur von 260 Grad Celsius, wobei die Mischung ständig gerührt wird. Der
hierdurch gebildete Kunststoff weist eine spezifische
Leitfähigkeit von ΙΟ"11 (0hm χ cm)"1 auf. Diese spezi-20
fische Leitfähigkeit liegt um 5 Zehnerpotenzen höher als die des reinen Polybutylenterephthalates.
Die Polymerlegierung wird aus 2 kg eines nichtpolaren
Acetyleneopolymers und 8 kg eines nichtpolaren Polyäthylen
gebildet. Beide Ausgangsprodukte liegen in Pulver- oder Granulatform vor. Die beiden Polymerkomponenten
werden unter einer Stickstoffatmosphäre auf 200
bis 300 Grad Celsius erwärmt und miteinander durch 30
Rühren vermischt. Anschließend wird die so gebildete
Lösung abgekühlt. Um die Leitfähigkeit des Acetyleneopolymers
zu erreichen, werden dem Gemisch 1 kg Jod zugesetzt. Die Zugabe des Jods erfolgt in einem Metallautoklaven,
in welchen das Polymergemisch zuvor gefüllt 35
Mp-Nr.638/83 ■ # ":
wird. Die Umsetzung mit dem Jod dauert etwa 2 Stunden. Der so gewonnene Kunststoff weist eine spezifische
Leitfähigkeit von 10-1° (Ohm χ cm)"1 auf.
Für die Herstellung wird hierbei polares Polyvinylchlorid und mit Schwefeltrioxid dotiertes polares
Polytriaromatmethan verwendet. Hierfür werden 6 kg
Polyvinylchlorid in Form von Granulaten mit 1,5 kg mit 10
Schwefeltrioxid dotiertem Polytriaromatmethan vermischt. Anschließend wird dieses Gemisch unter Vakuum 3 Stunden
lang einer Temperatur von 190 Grad Celsius ausgesetzt. Die sich bildende Schmelze ist sehr homogen. Diese
Homogenität bleibt auch nach dem Abkühlen in dem fertigen Kunststoff erhalten. Die spezifische Leitfähigkeit
dieses Kunststoffs beträgt 10-9 (Ohm χ cm)-1.
Claims (10)
1. Verfahren zur Herstellung eines Kunststoffes, der eine definierte Leitfähigkeit aufweist, dadurch
gekennzeichnet, daß aus wenigstens einem isolierenden Polymer und mindestens einem leitfähigen Polymer eine
schmelzbare und/oder lösliche Polymerlegierung so gebildet wird, daß in der Polymerlegierung eine homogene
Verteilung der beiden Polymerkomponenten erzielt wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die isolierenden und leitfähigen Polymere in
einem flüssigen (geschmolzenen) Zustand und bei einer Temperatur, die in der Nähe ihrer Schmelztemperaturen
liegt, miteinander vermischt werden, und daß die Polymerlegierung sofort weiterverarbeitet oder für die
Zwischenlagerung verfestigt wird.
3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß die Polymerlegierung aus einem polaren oder nichtpolaren isolierenden Polymer und einem
■ polaren oder nichtpolaren leitfähigen Polymer gebildet wird.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Polymerlegierung Polyvinylchlorid,
Terephthalat, vorzugsweise Polybutylenterephthalat, eine Epoxidharzmasse, P.olycarbonat, eine
Polyurethanharzmasse oder Polyamid als polares isolier-
endes Polymer verwendet wird.
5. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Polymerlegierung als nichtpolares
isolierendes Polymer Polyäthylen, Polybutadien,
Mp-Nr.638/83 KJ.
Polystyrol, Butadienstyrolkopolymere oder Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymere
verwendet wird.
6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, 5
dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Polymerlegierung leitfähige Polymere verwendet werden, deren
Leitfähigkeit durch Charge-Transfer-Komplexe erzeugt wird.
7. Verfahren nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Polymerlegierung mit
Elektronendonatoren und/oder Elektronenakzeptoren dotierte polare Triaromatmethanpolymere oder nichtpolare
Kopolymere aus Acetylen und/oder Acetylenderivaten verwendet werden.
8. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung der Polymerlegierung
5 bis 10 Gew.% eines leitfähigen Polymers bezogen auf das Gesamtgewicht der Polymerlegierung
verwendet werden, und daß der Rest aus einem isolierenden Polymer besteht.
9· Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß der Polymerlegierung bei der
Herstellung ein die Ketten von polaren und nichtpolaren Polymeren verknüpfender Zusatz beigemischt wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß der Polymerlegierung bei
Peroxide beigemischt werden.
Peroxide beigemischt werden.
daß der Polymerlegierung bei der Herstellung als Zusatz
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