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DE3313196C1 - Vorrichtung zum Spannen eines bandförmigen Förderorganes - Google Patents

Vorrichtung zum Spannen eines bandförmigen Förderorganes

Info

Publication number
DE3313196C1
DE3313196C1 DE19833313196 DE3313196A DE3313196C1 DE 3313196 C1 DE3313196 C1 DE 3313196C1 DE 19833313196 DE19833313196 DE 19833313196 DE 3313196 A DE3313196 A DE 3313196A DE 3313196 C1 DE3313196 C1 DE 3313196C1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bearing
gear motor
flange
belt conveyor
frame
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Expired
Application number
DE19833313196
Other languages
English (en)
Inventor
Helmut 5162 Niederzier Geppert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Individual
Original Assignee
Individual
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Individual filed Critical Individual
Priority to DE19833313196 priority Critical patent/DE3313196C1/de
Application granted granted Critical
Publication of DE3313196C1 publication Critical patent/DE3313196C1/de
Expired legal-status Critical Current

Links

Classifications

    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65GTRANSPORT OR STORAGE DEVICES, e.g. CONVEYORS FOR LOADING OR TIPPING, SHOP CONVEYOR SYSTEMS OR PNEUMATIC TUBE CONVEYORS
    • B65G23/00Driving gear for endless conveyors; Belt- or chain-tensioning arrangements
    • B65G23/44Belt or chain tensioning arrangements

Landscapes

  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • General Details Of Gearings (AREA)

Description

  • Im folgenden wird die Erfindung anhand einiger bevorzugter Ausführungsbeispiele, die in den Zeichnungen lediglich schematisch dargestellt sind, rein beispielsweise näher erläutert. Dabei zeigt F i g. 1 in vergrößertem Maßstab eine Teildarstellung des umlenkwalzenseitigen Endes eines Bandförderers mit einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung, F i g. 2 in der Darstellung gemäß F i g. 1 entsprechender Darstellung eine Teilansicht eines Bandförderers mit einer weiteren Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Spannvorrichtung und F i g. 3 einen Axialschnitt durch die Anordnung gemäß Fig. 1.
  • Der Aufbau und die Wirkungsweise eines Bandförde-
  • rers sind an sich bekannt. Der den Zeichnungen zugrundeliegende Bandförderer 1 besteht aus einem Rahmengestell 2, auf dem zwei voneinander distanzierte Umlenkwalzen aufgenommen sind, über die ein Förderorgan 13, das als die gesamte Breite des Bandförderers abdeckendes, einziges Förderband oder aber in Form mehrerer Förderbänder oder Förderriemen ausgebildet sein kann, geführt ist. In den F i g. 1 und 2 ist lediglich eine Umlenkwalze 5 gezeichnet, deren Achse 6 mit der Achse der gegenüberliegenden Umlenkwalze in einer Ebene a liegt. Das Förderorgan 13 wird von einer teilweise hiervon umschlungenen Treibwalze 7 angetrieben, die mit ihrer Achse außerhalb der Ebene a zwischen den beiden Umlenkwalzen angeordnet ist und ihrerseits mittels eines in F i g. 3 schematisch angedeuteten Getriebemotors 9 antreibbar ist. Der Getriebemotor 9 soll dabei direkt mit der Treibwalze 7 gekuppelt sein.
  • Zur Aufnahme der Treibwalze 7 samt direkt hiermit gekuppeltem Getriebemotor 9 ist eine als Ganzes mit 33 bzw. 34 bezeichnete Lagerungseinrichtung vorgesehen, die zwei im Bereich der beiden Längsseiten des Rahmengestells 2 angeordnete, die Enden der Treibwalze 7 aufnehmende Lagerschilde 10a aufweist. Die Lagerschilde 10a können am Rahmengestell 2 befestigt oder in bevorzugter Weise, wie gezeichnet, einstückig hiermit ausgebildet sein.
  • Wie F i g. 1 erkennen läßt, wird in höchst einfacher Weise die Anordnung der ohnehin vorhandenen Befestigungslöcher im Lagerflansch 20 des Getriebemotors 9 für die hier als Ganzes mit 33 bezeichnete Lagerungseinrichtung ausgenutzt, indem die beiden Lagerschilde 10a jeweils einerseits eine Ausnehmung in Form eines Langloches 35 aufweisen, das von der Achse der Treibwalze 7 oder aber der Abtriebswelle 29 des Getriebemotors 9 durchgriffen wird und eine Versatzbewegung derselben um ein vorbestimmtes Maß in der durch die Langlochausbildung vorgegebenen vorbestimmten Richtung, im dargestellten Ausführungsbeispiel in zur Förderrichtung F des Obertrums des Fördermittels 13 paralleler Richtung A, gestattet, und indem ferner in den beiden Lagerschilden 10a eine der Zahl der Löcher für Befestigungsschrauben im Lagerflansch 20 des Getriebemotors entsprechende Zahl von Langlöchern 21 gleicher Ausrichtung vorgesehen ist, die so angeordnet sind und eine solche Länge aufweisen, daß bei -Anschlag der Achse der Treibwalze 7 bzw. der Abtriebswelle 29 des Getriebemotors in der einen oder anderen Endstellung der Ausnehmung bzw. des Langloches 35 im betreffenden Lagerschild 10a auch die durch die Langlöcher 21 jeweils hindurchgreifenden Führungsstifte sich in ihrer jeweiligen entsprechenden Anschlaglage am Ende dieser Langlöcher 21 befinden. Als Führungsstifte können insoweit zweckmäßig Schraubbolzen 22 dienen, welche in der gleichen Weise wie die üblichen Befestigungsschrauben für den Getriebemotor 9 durch die in F i g. 1 nicht näher bezeichneten Löcher von dessen Lagerflansch 20 hindurchgesteckt werden und in die Langlöcher 2d im zugeordneten Lagerschild 10a eingreifen, um zwar mit dem Lagerschild 10a nicht unmittelbar verschraubt, sondern mittels einer Mutter mit Unterlegscheibe und gegebenenfalls Spannring festgezogen zu werden.
  • Es ist ersichtlich, daß durch diese Anordnung für den Fall eines direktgekuppelten Getriebemotors 9 ohne jegliche Eingriffe oder Nacharbeiten an dessen Lagerflansch 20 eine konstruktiv höchst einfache und leicht, schnell und bequem betätigbare und dabei sehr wartungsarme und doch höchst zuverlässige Möglichkeit geschaffen ist, die gewünschten Nachjustierungsarbeiten in bezug auf eine Anstellung der Achse der Treibwalze 7 bzw. der Abtriebswelle 29 des Getriebemotors 9 auch während des Förderbetiebes vornehmen zu können. Es brauchen nämlich lediglich die auch als Verdrehsicherung für den Getriebemotor dienenden Befestigungsschrauben 22 gelockert zu werden, um eine sauber geführte Verschiebebewegung der Achse der Treibwalze 7 bzw. der Abtriebswelle 29 des Getriebemotors 9 im Langloch 35 des betreffenden Lagerschildes 10a zu ermöglichen. Die neugewählte Arbeitsstellung kann dann durch Festziehen der Befestigungsschrauben 22 höchst einfach und schnell fixiert werden.
  • Um auch bei dieser Ausführungsform eine feinfühlige stufenlose Verstellung durch formschlüssigen Kraftangriff zu ermöglichen, ist, wie aus F i g. 1 ersichtlich, am Lagerschild 10a ein sich von dessen Oberfläche normal zu dieser wegerstreckender Stützflansch 23 vorgesehen.
  • Konzentrisch zu einer Bohrung in diesem ist auf dessen einer Seite eine Mutter 24 aufgeschweißt, in deren Innengewinde eine Stellschraube 25 eingeschraubt ist, die sich mit ihrem mutterfernen Ende an einer Anschlagfläche des Lagerflansches 20 des Getriebemotors abstützt.
  • Die Stellschraube 25 hätte auch in ein entsprechendes Innengewinde der Bohrung des Stützflansches 23 eingeschraubt sein können. Dies würde jedoch in einer Vielzahl von Fällen einen vergleichsweise größeren Herstellungsaufwand bedingen. Ersichtlich wird durch Verdrehen der Stellschraube 25 formschlüssig die Arbeitsstellung des Lagerflansches 20 des Getriebemotors 9 und damit auch der Abtriebswelle 29 desselben bestimmt und auch fixiert. In einem solchen Fall übernehmen die Befestigungsschrauben 22 eine zusätzliche Sicherungsfunktion für die Fixierung dieser Arbeitsstellung.
  • Beim Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 2 ist statt einer translatorischen Bewegung in Richtung A, wie bei der Ausführung gemäß F i g. 1, eine Verschwenkbewegung als Nachstellbewegung für die Achse der Treibwalze 7 bzw. die Abtriebswelle 29 des Getriebemotors 9 vorgesehen. Auch hier allerdings soll ohne zusätzliche Maßnahmen bzw. Eingriffe am handelsüblich fest verfügbaren Getriebemotor 9 eine entsprechende Nachjustierungsverstellung ermöglicht werden. Zu diesem Zweck ist in den im übrigen in gleicher Weise wie bei der Ausführung gemäß Fi g. 1 ausgebildeten und angeordneten Lagerschild 10a ein festes Durchgangsloch als Drehpunkt eingebracht, der dadurch ein Schwenklager für den Lagerflansch 20 des Getriebemotors definiert, daß durch eines von dessen Befestigungslöchern und dieses Durchgangsloch im Lagerschild 10a eine Befestigungsschraube 22a hindurchgesteckt wird. Konzentrisch zu diesem nicht näher bezeichneten Durchgangsloch im Lagerschild 10a sind in diesen einerseits eine Ausnehmung in Form eines kreisförmig gekrümmten Langloches 35 für die Aufnahme der Achse der Treibwalze 7 bzw. der Abtriebswelle 29 des Getriebemotors 9 und andererseits eine der Zahl der Befestigungsschrauben im Lagerflansch 20 des Getriebemotors 9 entsprechende Zahl von gleichfalls kreisbogenförmig gekrümmten Langlöchern 21a eingebracht, welche eine solche Länge aufweisen, daß jeweils dann, wenn sich die Treibwalzenachse bzw. die Abtriebswelle 29 des Getriebemotors 9 in der einen oder anderen Änschlagstellung am Ende des bogenförmigen Langloches 35a des Lagerschildes 10a befindet, sich die weiteren nicht dem als Schwenklager dienenden Durchgangsloch im Lager- schild 10a entsprechenden Befestigungsschrauben 22 gleichfalls in ihrer entsprechenden Endstellung im zugeordneten kreisbogenförmigen Langloch 21 a befinden.
  • Auf diese Weise wird ersichtlich, eine als Ganzes mit 34 bezeichnete Lagerungseinrichtung geschaffen, welche eine Nachstellbewegung in Form einer Verschwenkung des Lagerflansches 20 des Getriebemotors 9 in Richtung des Doppelpfeiles C um die als Schwenklager dienende Befestigungsschraube 22a gestattet. Statt einer separat einführbaren Befestigungsschraube 22a kann als Schwenklager im übrigen auch ein lagerschildfester Schwenkbolzen zur Verwendung kommen.
  • Bei dem Ausführungsbeispiel gemäß F i g. 2 ist für die zwangsweise stufenlose formschlüssige Veränderung der Arbeitsstellung des Lagerflansches 20 des Getriebemotors 9 und damit auch seiner Abtriebswelle 29 bzw.
  • der mit dieser direktgekuppelten Achse der Treibwalze 7 eine Exzenterscheibe 26 vorgesehen, die bei 26a am Lagerschild 10a drehbar bzw. schwenkbar gelagert ist und sich in Anlage an einer Anschlagfläche am Lagerflansch 20 des Getriebemotors 9 befindet, die - wie dargestellt - auch eine Mantelfläche desselben sein kann. Statt einer Verstelleinrichtung mittels einer Exzenterscheibe 26 kann auch hier eine Verstellung mittels Stellschraube vorgesehen sein.
  • Obgleich bei den Ausführungen gemäß F i g. 1 und 2 nicht dargestellt kann bei diesen ein Kraftspeicher beispielsweise in Form eines entgegen der Richtung der Versatzbewegung wirkenden Federkraftspeichers für die Aufbringung einer unabhängig von den Förderbetriebsverhältnissen genau definierten Gegen- bzw.
  • Rückstellkraft vorgesehen sein.
  • Es ist ersichtlich, daß die Ausführungen gemäß Fig. 1 und 2 nicht nur eine unmittelbare Verwendung eines handelsüblicheverfügbaren Getriebemotors 9 ohne Eingriffe oder Manipulationen an diesem möglich machen, sondern auch unabhängig davon sind, in welcher Stellung der mit der Achse der Treibwalze 7 direktgekuppelte Getriebemotor 9 am Lagerschild 10 festgelegt wird, nämlich liegend oder hängend oder stehend oder in einer beliebigen geneigten Querlage, falls erwünscht.
  • Hierdurch eröffnen sich beachtliche konstruktive Freiheiten ebenso wie Möglichkeiten der Ausnutzung verfügbaren Bauraums am Aufstellungsort. Allerdings ist zu bemerken, daß im Vergleich zur Ausführung gemäß F i g. 2 die gemäß F i g. 1 in den meisten Fällen zu bevorzugen sein dürfte, weil, abgesehen von Serienfertigungen, die Einbringung gerader Langlöcher 21 und 35 in die Lagerschilde lOa weniger aufwendig sein dürfte als die Einbringung von zu einem gemeinsamen Mittelpunkt konzentrisch gekrümmten Langlöchern 21a bzw.
  • 35a.
  • Grundsätzlich kann gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform die Stellschraube als einen am Lagerflansch 20 des Getriebemotors 9 angeordneten (nicht gezeigten) Mitnehmerstift mit einem an ihrem motorabtriebswellennahen Ende angeordneten Haltering umgreifende Augenschraube 25 mit ihrem halteringfernen freien Ende in ein Loch in einem sich von der Außenoberfläche des Lagerschildes 10 bzw. 10a für den Getriebemotor 9 wegerstreckend fest angeordneten Widerlagerflansch 23 eingreift oder dieses durchgreift und eine sich auf der motorabtriebswellennahen Seite desselben in Anlage an einer Druckfläche an diesem befindende Stellmutter aufweist.
  • Bevorzugt wird jedoch eine Ausführungsform gemäß einer anderen Fortbildung, nach der die Stellschraube als an einer Druckfläche auf der benachbarten Seite des Lagerflansches 20 des Getriebemotors 9, die mit Vorzug durch dessen Mantelfläche gebildet sein kann, mit seinem motorabtriebswellennahen freien Ende in Anlage bringbarer Gewindestift ausgebildet ist, wobei dann zweckmäßig der Gewindestift 25 in einem Innengewinde eines Gewindeloches in einem sich von der Außenoberfläche des Lagerschildes für den Getriebemotor 9 wegerstreckend fest angeordneten Widerlagerflansch 23 geführt ist. Diese bevorzugte Ausführung gemäß diesem Erfindungsgedanken löst dabei gleichzeitig auch noch die folgenden sich der der Erfindung zugrundeliegenden übergeordneten Aufgabe unterordnenden weiteren Aufgaben: Es kommt nicht selten vor, daß der Motor abgenommen werden muß, wie beispielsweise wegen Austausches desselben. Durch die vorstehend beschriebene bevorzugte Ausführungsform wird dabei gewährleistet, daß dieser oder sein Austauschmotor sofort wieder in der erforderlichen Spannstellung seine Arbeitslage einnimmt und sogleich wieder in dieser festgezogen werden kann. Sollten sich die Befestigungsschrauben des Getriebemotors 9 im Laufe des Betriebes einmal lockern, so wirkt die als Gewindestift ausgebildete Stellschraube 25 als weitere Sicherungsabstützung für die Spannstellung. Ferner ermöglicht diese bevorzugte Ausführung, nach Lösen der Befestigungsschrauben ohne weitere Komplikationen bezüglich der Demontage anderer Einzelteile den Getriebemotor sofort in Richtung seiner Antriebswellenachse vom Lagerschild 10 bzw. 10a abzuziehen.
  • Eine weitere Fortbildung, die in Fig. 3 in einem Axialschnitt dargestellt ist, hat zur Aufgabe, einerseits die Flächenpressung, die durch die Befestigungsschrauben 22 auf den Lagerflansch 20 des Getriebemotors 9 aufgebracht wird, durch Vergrößerung der Anlagefläche zu verringern und unzulässige Biege- und/oder Torsionsbelastungen des Lagerflansches 20 auszuschalten sowie eine von störenden Stufen freie Verschiebe- bzw. Verstellfläche auch dann zu gewährleisten, wenn der Lagerflansch des Getriebemotors 9 einen Zentrierflansch aufweisen sollte, so daß auch hier handelsüblich schnell und preisgünstig verfügbare Normteile beispielsweise in Form eines Getriebemotors in Normausführung Verwendung finden können. Dies wird dadurch erreicht, daß zwischen Lagerflansch 20 und Lagerschild 10 bzw.
  • 10a des Getriebemotors 9 ein Distanzring 36 angeordnet ist, der eine den sich axial vom Lagerflansch 20 nach außen wegerstreckenden Zentrierflansch 37 aufnehmende Ausnehmung 38 und eine mindestens der axialen Länge dieses Zentrierflansches 37 entsprechende Dicke aufweist.
  • Abschließend ist noch zu bemerken, daß mit den gleichen vorteilhaften Wirkungen die Langlöcher 35 und 21 in F i g. 1 auch eine Spannversatzbewegung in Richtung des Doppelpfeiles D quer zur Laufrichtung Fdes Bandförderers 1 oder in zu dieser geneigter Richtung gemäß dem Doppelpfeil N oder aber die kreisbogenförmigen Langlöcher 35a und 21a in F i g. 2 eine Spannversatzbewegung um die Drehachse der Umlenkwalze 5 ermöglichend ausgeführt und angeordnet sein können.
  • - Leerseite -

Claims (23)

  1. Patentansprüche: 1. Vorrichtung zum Spannen eines über Umlenkwalzen laufenden, bandförmigen Förderorganes eines mit einem Rahmengestell versehenen Bandförderers, insbesondere eines Ein- oder Mehrbänder-oder Riemenförderers oder eines Scharnier- oder Plattenbands, mit mindestens einer mittels eines Getriebemotors antreibbaren Treibwalze, die mit außerhalb der Verbindungsebene der Achsen der beiden Umlenkwalzen liegender Achse auf einer rahmengestellseitigen Lagerungseinrichtung aufgenommen ist, mittels welcher der Achsabstand des Getriebemotors zu den Umlenkwalzen veränderbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Achse (8) der Treibwalze (7) mit der Abtriebswelle (29) des einen Lagerflansch (20) aufweisenden Getriebemotors (9) direkt gekuppelt ist und daß die Lagerungseinrichtung (33 bzw. 34) zwei im Bereich des Rahmengestells (2) des Bandförderers (1) vorgesehene Lagerschilde (10a) aufweist, denen gegenüber der Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) in zumindest einer Richtung (A bzw. D bzw. N bzw. C) verstellbar ist.
  2. 2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschilde (10a) am Rahmengestell (2) des Bandförderers (1) befestigt sind.
  3. 3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerschilde (10a) mit dem Rahmengestell (2) des Bandförderers (1) einstückig ausgebildet sind.
  4. 4. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) am zugeordneten Lagerschild (10a) quer (D) zur Laufrichtung (F) des Obertrums (13) des Bandförderers (1) verschiebbar geführt sind.
  5. 5. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß, die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) am zugeordneten Lagerschild (10a) in zur Laufrichtung (F) des Obertrums (13) des Bandförderers (1) paralleler Richtung (A) verschiebbar geführt sind.
  6. 6. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) am zugeordneten Lagerschild (10a) in zur Laufrichtung (F) des Obertrums (13) des Bandförderers (1) geneigter Richtung (N)verstellbar geführt sind.
  7. 7. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beide Lagerschilde (10a) jeweils eine Ausnehmung (35), welche eine Versatzbewegung der Abtriebswelle (29) des Getriebemotors (9) in einer vorbestimmten Richtung (A bzw. C) um ein vorbestimmtes Maß gestattet, und eine der Zahl der den Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) durchgreifenden Befestigungsschrauben entsprechende Zahl von in der vorbestimmten Richtung (A bzw. C) verlaufenden Langlöchern (21) von mindestens dem vorbestimmten Maß der Versatzbewegung der Abtriebswelle (29) des Getriebemotors (9) entsprechender Länge aufweisen, die von den Befestigungsschrauben (22) gleichfalls durchgriffen werden.
  8. 8. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) am zugeordneten Lagerschild (10a) relativ zum Obertrum (Fördermittel 13) des Bandförderers (1) verschwenkbar sind.
  9. 9. Spannvorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß beide Lagerschilde (10a) jeweils eine Ausnehmung (35a), welche eine Versatzbewegung der Abtriebswelle (29) des GetriebemoJ tors (9) in zwei vorbestimmte Richtungen (C) um jeweils ein vorbestimmtes Maß gestattet, und ein lagerschildfestes Schwenklager (22a) für Verschwenkung des Lagerflansches (20) des Getriebemotors (9) gegenüber dem Lagerschild (10a) sowie eine der um eins verminderten Zahl der den Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) durchgreifenden Befestigungsschrauben entsprechende Zahl von im Abstand der übrigen Löcher für Befestigungsschrauben im Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) zu einem solchen Loch angeordneten und zum Schwenklager (22a) konzentrisch kreisbogenförmigen Langlöchern (21a) aufweisen, die von den Befestigungsschrauben (22) gleichfalls durchgriffen werden.
  10. 10. Spannvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (22a) für den Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) durch einen sich normal vom Lagerschild (10a) wegerstrekkenden lagerschildfesten Schraubbolzen gebildet ist, der ein Loch des Lagerflansches (20) des Getriebemotors (9) durchgreift.
  11. 11. Spannvorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß das Schwenklager (22a) für den Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) durch ein Loch im Lagerschild (10a) gebildet ist, das von einem ein Loch im Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) durchgreifenden Schraubbolzen (22a) durchgriffen wird.
  12. 12. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) jeweils gegen Federkraftwirkung verstellbar sind.
  13. 13. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) stufenlos mittels einer rahmengestellfest oder lagerschildfest gelagerten Exzenterkurve (26) verstellbar sind.
  14. 14. Spannvorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Lagerflansche (20) des Getriebemotors (9) stufenlos mittels einer rahmengestellfest oder lagerschildfest gelagerten Stellschraube (25) verstellbar sind.
  15. 15. Spannvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß der bzw. die Lagerschild(e) (10 bzw. 10a) jeweils einen sich von seiner bzw. ihrer Außenoberfläche wegerstreckend fest angeordneten Stützflansch (16 bzw. 23) aufweisen, gegenüber dem sich eine andererseits gegenüber dem Rahmengestell (2) des Bandförderers (1) bzw. dem Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) abstützende Stellschraube (17 bzw. 25) abstützt.
  16. 16. Spannvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellschraube (17 bzw. 25) in einem Gewinde des Stützflansches (16 bzw. 23) des Lagerschildes (10 bzw. 10a) geführt ist und sich gegenüber einer Anschlagfläche am Rahmengestell (2) des Bandförderers (1) bzw. am Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) abstützt.
  17. 17. Spannvorrichtung nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellschraube (17 bzw. 25) in einem am Rahmengestell (2) des Bandförderers (1) bzw. am Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) vorgesehenen Gewinde geführt ist und sich, vorzugsweise eine Bohrung im Stützflansch (16 bzw. 23) des Lagerschildes (10 bzw. 10a) durchgreifend, an einer Anschlagfläche desselben abstützt.
  18. 18. Spannvorrichtung nach Anspruch 16 oder 17, dadurch gekennzeichnet, daß das Gewinde durch das Innengewinde einer am Stützflansch (16 bzw. 23) des Lagerschildes (10 bzw. oder am Rahmengestell (2) des Bandförderers (1) bzw. am Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) konzentrisch zu einer Bohrung in diesem angeschweißten Mutter (24) gebildet ist.
  19. 19. Vorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellschraube (25) als einen am Lagerflansch (20) des Getriebemotors (9) angeordneten Mitnehmerstift mit einem an ihrem motorabtriebswellennahen Ende angeordneten Haltering umgreifende Augenschraube ausgebildet ist.
  20. 20. Vorrichtung nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, daß die Augenschraube (25) mit ihrem halteringfernen freien Ende in ein Loch in einem sich von der Außenfläche des Lagerschildes (10 bzw. 10a) für den Getriebemotor (9) wegerstreckend fest angeordneten Widerlagerflansch (23) eingreift oder dieses durchgreift und eine sich auf der motorabtriebswellennahen Seite desselben in Anlage an einer Druckfläche an diesem befindende Stellmutter aufweist.
  21. 21. Vorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 14 bis 18, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellschraube (25) als an einer Druckfläche auf der benachbarten Seite des Lagerflansches (20) des Getriebemotors (9), vorzugsweise dessen Mantelfläche, mit seinem motorabtriebswellennahen freien Ende in Anlage bringbarer Gewindestift ausgebildet ist.
  22. 22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß der Gewindestift (25) in einem Innengewinde eines Gewindeloches in einem sich von der Außenoberfläche des Lagerschildes (10 bzw.
    10a) für den Getriebemotor (9) wegerstreckend fest angeordneten Widerlagerflansch (23) geführt ist.
  23. 23. Vorrichtung insbesondere nach einem der Ansprüche 17 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen Lagerflansch (20) und Lagerschild (10 bzw.
    10a) des Getriebemotors (9) ein Distanzring (36) angeordnet ist, der eine den sich axial vom Lagerflansch (20) nach außen wegerstreckenden Zentrierflansch (37) aufnehmende Ausnehmung (38) und eine mindestens der axialen Länge dieses Zentrierflanscher (37) entsprechende Dicke aufweist.
    Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Spannen eines über Umlenkwalzen laufenden, bandförmigen Förderorgans eines mit einem Rahmengestell versehenen Bandförderers, insbesondere eines Ein- oder Mehrbänder- oder Riemenförderers oder eines Scharnier-oder Plattenbands, mit einer mittels eines Getriebemotors antreibbaren Treibwalze, die mit außerhalb der Verbindungsebene der Achsen der beiden Umlenkwalzen liegender Achse auf einer rahmengestellseitigen Lagerungseinrichtung aufgenommen ist, mittels welcher der Abstand des Getriebemotors zu den Umlenkwalzen veränderbar ist.
    Eine Vorrichtung dieser Art ist aus der CH-PS 5 61146 bekannt. Bei dieser bekannten Anordnung besteht die Lagerungseinrichtung aus einem im unteren Teil des Rahmengestells in horizontaler Richtung verschiebbar angeordneten Schlitten, auf dem neben der Treibwalze auch der dieser zugeordnete, mittels eines Riemens oder einer Kette hiermit verbundene Motor aufgenommen ist. Diese bekannte Ausführung ergibt zwar einen großen Verstellbereich, erweist sich jedoch als nicht einfach und platzsparend genug. In diesem Zusammenhang ist davon auszugehen, daß in der Praxis in der Regel ein vergleichsweise kleiner Verstellbereich ausreicht, so daß sich der bei der Anordnung gemäß CH-PS 3 61146 in Kauf zu nehmende bauliche Aufwand nicht lohnt. Ein weiterer Nachteil ist in dem hohen Raumbedarf im unteren Bereich des Rahmengestells zu sehen. Hierdurch sind die Einsatzmöglichkeiten der bekannten Anordnung auf Fälle beschränkt, in denen der Bandförderer ausreichend lichten Abstand von benachbarten Konstruktionselementen besitzt.
    Hiervon ausgehend ist es daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, unter Vermeidung der Nachteile der bekannten Anordnungen eine Vorrichtung eingangs erwähnter Art zu schaffen, die nicht nur konstruktiv möglichst einfach und platzsparend aufgebaut ist, sondern auch leicht, schnell und bequem betätigbar ist, und zwar unabhängig vom Betrieb des Fördermittels.
    Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Achse der Treibwalze mit der Antriebswelle des einen Lagerflansch aufweisenden Getriebemotors direkt gekuppelt ist und daß die Lagerungseinrichtung 2 im Bereich des Rahmengestells des Bandförderers vorgesehene Lagerschilde aufweist, denen gegenüber der Lagerflansch des Getriebemotors in zumindest einer Richtung verstellbar gehalten ist.
    Diese Maßnahmen ergeben eine kompakte Baueinheit aus Treibwalze und Getriebemotor, die durch direkte Verschiebung gegenüber dem Rahmengestell eine Nachjustierung der Bandspannung ermöglicht. Die Lagerschilde können dabei in vorteilhafter Weise am Rahmengestell befestigt oder in noch weiter zu bevorzugender Weise einstückig hiermit ausgebildet sein, was sich positiv auf den baulichen Aufwand auswirkt. Ein besonderer Vorteil der erfindungsgemäßen Maßnahmen ist in der Erzielbarkeit einer hohen Justiergenauigkeit zu sehen. Infolge der direkten Verschiebung der aus Getriebemotor und Treibwalze bestehenden Baueinheit gegenüber dem Rahmengestell lassen sich nämlich durch Lagerspiel eines Verschiebeschlittens etc. hervorgerufene Ungenauigkeiten ausschließen.
    Zweckmäßige Fortbildungen und vorteilhafte Ausgestaltungen der übergeordneten Maßnahmen sind in den Ansprüchen 2 bis 23 gekennzeichnet.
DE19833313196 1983-04-12 1983-04-12 Vorrichtung zum Spannen eines bandförmigen Förderorganes Expired DE3313196C1 (de)

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