DE3009304A1 - Verfahren zur herstellung von fruchtschokolade - Google Patents
Verfahren zur herstellung von fruchtschokoladeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung von Fruchtschokolade,
die eine relativ große Menge mindestens einer Art von entwässerten Früchten enthält, welche in einer Schokoladengrundlage
pulverisiert und dispergiert worden sind. Unter "entwässerten Früchten" werden im folgenden sowohl getrocknete
als auch kandierte Früchte verstanden.
Die Herstellung einer echten Fruchtschokolade ist mit großen Schwierigkeiten verbunden. Der Zusatz der sehr wasserhaltigen
frischen Früchte hat sich als unpraktisch erwiesen, da sich diese mit Schokolade kaum kombinieren lassen. Wenn nicht gar
unmöglich, so können der Schokolade nur sehr beschränkte Mengen an frischen Früchten zugesetzt werden, wobei die erhaltene
"Fruchtschokolade" keineswegs den Geschmack und den Geruch der zugesetzten Frucht aufweist. Zur Herstellung von Fruchtschokoladen
werden daher üblicherweise Fruchtaromen eingesetzt. Die auf diese Weise erhaltenen Produkte besitzen zwar einen fruchtigen
Duft, sind jedoch hinsichtlich des Fruchtgeschmacks unbefriedigend
.
Es sind auch bereits getrocknete oder kandierte Früchte mit Schokolade kombiniert worden, um das Frucht/Schokolade-Mengenverhältnis
auf einen ausreichenden Wert zu erhöhen und dem Produkt einen Fruchtgeschmack zu verleihen. Beispiele für herkömmliche
Schokoladeprodukte dieser Art sind mit Schokolade überzogene getrocknete Früchte und eine Klasse von Fruchtschokoladen,
die durch Formen einer Schokoladenpaste, welche Körner oder Bruchstücke von getrockneten Früchten dispergiert ent-
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hält, hergestellt werden. Bei diesen Schokoladeprodukten ist jedoch die Anwesenheit von Körnern oder Bruchstücken der getrockneten
Früchte fühlbar und beim Essen zeigt sich der physikalische Unterschied gegenüber dem Zergehen der Schokolade
auf der Zunge. Aus diesen Gründen wurden Schokoladeprodukte dieser Art bisher nur in sehr geringen Mengen verzehrt.
Es ist wünschenswert, entwässerte Früchte gleichmäßig in einer Schokoladengrundlage zu vermischen oder zu dispergieren. Dies
war jedoch bisher aus folgenden Gründen nur schwer realisierbar:
Getrocknete und kandierte Früchte haben zwar einen niedrigeren Wassergehalt als frische Früchte, enthalten jedoch im Vergleich
zu Schokolade noch beträchtliche Wassermengen. Außerdem enthalten sie Saccharide, Polysaccharide und Pektinsubstanzen, die
Klebrigkeit verursachen. Versetzt man daher eine Schokoladenmasse während der üblichen Süßschokoladenherstellung im Stadium
der Zugabe der anderen Bestandteile mit entwässerten Früchten oder zerkleinerten Stücken davon, so erreicht das erhaltene
Gemisch kaum den Teigzustand. Selbst wenn dies der Fall sein sollte, werden die entwässerten Früchte beim Raffinieren des
Teiggemisches mit Walzen gequetscht, so daß sie in eine klebrige Geleephase übergehen. Da diese Geleephase andere Bestandteile
aufnimmt, z.B. Milchpulver, bilden sich klebrige Agglomerate, die nur schwer zerkleinert werden können. Dies bedeutet,
daß keine Raffinierung erreicht wird. Selbst wenn man das Raffinieren dadurch ermöglicht, daß das Mengenverhältnis von
entwässerten Früchten zu Schokolade drastisch verringert wird, besteht das weitere Problem, das das anschließende
Xonchieren undurchführbar ist. Während des Konchierens verkleben die Stücke der entwässerten Früchte in der Schokoladenpaste
miteinander, nehmen hydrophile Substanzen, wie Zucker und Milchpulver, auf und/oder absorbieren Feuchtigkeit, so daß
sich in der Paste Körner oder Grobteilchen bilden. Setzt man das Konchieren fort, so agglomerieren diese Körner und Grob-
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teilchen zu größeren Klumpen, die dazu neigen, sich von dem Fett in der Paste zu trennen und in der Konche zu verfestigen,
so daß diese manchmal beschädigt wird.
Es ist auch denkbar, die entwässerten Früchte vor dem Vermischen mit der Schokoladengrundlage zu kleinen Teilchen zu
pulverisieren, so daß die erhaltene Fruchtschokolade nicht das Gefühl eines physikalischen Unterschiedes auf der Zunge ergibt.
Eine derartige Pulverisierung von entwässerten Früchten ist jedoch mit herkömmlichen Mühlen praktisch unmöglich, da
die zerkleinerten Fruchtteilchen in der Mühle, z.B. an den Blättern, kleben bleiben. Selbst wenn die Pulverisierung zwangsweise
durchgeführt wird, stellen die derart behandelten Trockenfrüchte Agglomerate einer klebrigen pastösen oder gelartigen
Substanz dar, die sich in der Schokoladenpaste nicht gleichmäßig dispergieren läßt.
Es ist bekannt, daß Materialien, die bei Raumtemperatur klebrig sind, in gefrorenem Zustand pulverisiert werden können.
Auch entwässerte Früchte können auf diese Weise pulverisiert werden, jedoch bleiben die pulverisierten Früchte nur in gefrorenem
Zustand in Form von kleinen Teilchen erhalten. Wenn die Temperatur der Teilchen auf Raumtemperatur oder darüber
steigt, erweichen die Teilchen und kleben aneinander, bis sie schließlich klebrige oder gelartige Agglomerate von beträchtlicher
Größe bilden. Es war daher bisher unmöglich, entwässerte und gefrierpulverisierte Früchte in einer Schokoladenmasse
zu dispergieren und dabei die feinpulverisierte Form der Früchte beizubehalten.
Aufgabe der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung
von Fruchtschokolade bereitzustellen, die mindestens eine Art von entwässerten Früchten in feinpulverisiertem und gleichmäßig
dispergiertem Zustand enthält, und zwar in ausreichend
großer Menge, um einen starken Geruch und Geschmack nach der
enthaltenen Frucht zu entfalten. Eine weitere Aufgabe besteht in der Schaffung einer Fruchtschokolade, die keinen oder .
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nur wenig raffinierten Zucker enthält, so daß sie als Diätschokolade
bezeichnet werden kann und trotzdem ausreichende Süße aufweist. Unter "raffiniertem Zucker" wird hierbei nicht
nur Puderzucker verstanden, der gewöhnlich zur Schokoladenherstellung verwendet wird, sondern auch Zucker in anderen
Formen, z.B. grobkörniger Zucker und kristalliner Zucker. Schließlich ist es Aufgabe der Erfindung, eine Fruchtschokolade
der vorstehend genannten Art zu schaffen, die keine anderen Süßstoffe als die entwässerten Früchte enthält, so daß sie
ein natürliches Nahrungsmittel darstellt, dem die enthaltene Frucht eine natürliche Süße verleiht.
Erfindungsgemäß wird Fruchtschokolade dadurch hergestellt, daß man mindestens eine Art von entwässerten Früchten, d.h.
getrockneten oder kandierten Früchten, mit mindestens einer Art eines eßbaren Öls oder Fetts oder eines öl- oder fetthaltigen
Nahrungsmittels vermischt, das erhaltene Gemisch bei ausreichend niedriger Temperatur gefriert, das gefrorene Gemisch
zu Feinteilchen pulverisiert und die erhaltenen Feinteilchen mit einer Schokoladengrundlage vermischt, so daß .
eine Schokoladenpaste erhalten wird, die feine Fruchtteilchen in gleichmäßig dispergiertem Zustand enthält.
Unter "öl- oder fetthaltigen Nahrungsmitteln" werden Nahrungsmittel
verstanden, die ein öl oder Fett enthalten, das Schokolade ohne schädlichen Einfluß auf den Geschmack zugesetzt
werden kann. Gleiches gilt für die eßbaren öle und Fette.
Die erfindungsgemäß hergestellte Schokoladenpaste kann zu
Fruchtschokoladeprodukten der gewünschten Form geformt oder als überzug für verschiedene Zentren verwendet werden.
Bei Verwendung von zwei oder mehreren Arten von entwässerten Früchten im Verfahren der Erfindung kann man entweder ein
Gemisch aus allen Arten von entwässerten Früchten gefrierpulverisieren oder aber jede Art von entwässerten Früchten
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wird einzeln gefrierpulverisiert und während des Zumischens
der Feinteilchen zu der Schokoladengrundlage mit den anderen entwässerten Fruchtteilchen vermischt.
Ein erstes Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens besteht
darin, Feinteilchen mindestens einer Art von entwässerten Früchten, d.h. entweder getrockneten oder kandierten Früchten,
dadurch herzustellen, daß man die entwässerte Frucht in Gegenwart mindestens einer Art eines öl- oder fetthaltigen Nahrungsmittels
gefriert und das gefrorene Gemisch dann pulverisiert. Es hat sich gezeigt, daß die Pulverisierung der entwässerten
Früchte zu Feinteilchen nach diesem Verfahren leicht durchgeführt werden kann, und daß die auf diese Weise pulverisierten,
entwässerten Früchte selbst bei Raumtemperatur oder höheren Temperaturen, wie sie bei der Schokoladenherstellung auftreten,
ihre feinteilige Form beibehalten, ohne daß die Einzelteilchen
miteinander verkleben. Dies hat seinen Grund darin, daß das in dem Fruchtpulver vorhandene öl oder Fett die Fruchtteilchen
daran hindert , in zu engen Kontakt miteinander zu kommen. Dieses Fruchtpulver wird daher nicht in klebrige und/oder geleeartige
Agglomerate überführt und kann deshalb gleichförmig in der Schokoladengrundlage dispergiert werden.
Aufgrund dieser vorteilhaften Eigenschaften des öl- oder fetthaltigen
Fruchtpulvers ermöglicht das Verfahren der Erfindung ein. Zumischen beträchtlicher Mengen an entwässerten Früchten
zu der Schokolade, so daß echt fruchthaltige Schokoladen erhalten werden, die einen wesentlich fruchtigeren Geschmack aufweisen
als herkömmliche Fruchtschokoladen. Außerdem enthalten
die erfindungsgemäß hergestellten Schokoladen die entwässerte Frucht in Form von feinpulverisierten und gleichmäßig dispergierten
Teilchen, sO daß auf der Zunge keine unerwünschten physikalischen Ungleichmäßigkeiten fühlbar sind, sondern eine
Zartheit wie bei herkömmlichen Süßschokoladen.
130026/0496
~9~ 3G09304
Ein weiterer Vorteil des erfindungsgemäßen Verfahrens ist
darin zu sehen, daß zuckerfreien Schokoladen oder sogenannten Diätschokoladen für Personen, die aus Gründen der Gesundheit,
der Schönheit oder der Ernährung keinen raffinierten Zucker zu sich nehmen wollen, eine höhere Süßigkeit verliehen werden
kann, üblicherweise enthalten Diätschokoladen Zuckerersatzstoffe,
wie Sorbit, anstelle von raffiniertem Zucker. Herkömmliche Diätschokoladen dieser Art besitzen jedoch im
allgemeinen ungenügende Süßigkeit und sind in dieser Hinsicht von geringerer Qualität als zuckerhaltige Schokoladen. Nach
dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellte zuckerfreie Diätschokoladen können jedoch durch Zusatz ausreichend großer
Mengen an entwässerten Früchten in Bezug auf die Süßigkeitsintensität und -qualität wesentlich verbessert werden.
Ein hervorstechendes Merkmal des erfindungsgemäßen Verfahrens
ist die Möglichkeit zur Herstellung von Süßschokoladen, die weder Zucker noch Zuckerersatzstoffe oder kalorienfreie Süßstoffe
enthalten und nur durch die natürliche Süßigkeit mindestens einer Art von entwässerten Früchten gesüßt werden.
Erfindungsgemäß kann die Menge an entwässerten Früchten derart
erhöht werden, daß ausreichend süße Schokoladen ohne Verwendung eines zusätzlichen Süßungsmittels hergestellt werden
können. Die Erfindung ermöglicht somit die Herstellung von Fruchtschokoladen, die vollständig frei von raffiniertem
Zucker oder dergleichen sind und daher ausgezeichnete natürliche Nahrungsmittel darstellen.
Beispiele für geeignete entwässerte Früchte sind getrocknete Äpfel, Bananen, Datteln, Feigen, Persimonen, Dörrpflaumen,
Sultaninen und anderen Rosinen sowie verschiedene kandierte Früchte, z.B. kandierte Citrusfrüchte (Fleisch und/oder Schale),
wie Orangen und Zitronen, kandierte Äpfel, Ananas und Kirschen. Vorzugsweise verwendet man entwässerte Früchte, die
an der Sonne oder durch künstliche Trocknung bis zu einem Wassergehalt von nicht mehr als 35 % und insbesondere nicht mehr
130025/CU96
als 25 % getrocknet worden sind. Es kann sowohl eine Art als auch eine Kombination aus zwei oder mehreren Arten von
entwässerten Früchten verwendet werden. Für die Herstellung von Diätschokolade oder Schokolade, die als natürliches Nahrungsmittel
bezeichnet werden kann, verwendet man vorzugsweise keine kandierten Früchte, sondern wählt eine getrocknete
Frucht mit starker Süßigkeit, z.B. getrocknete Äpfel, Datteln und/oder Rosinen.
Als öl- oder fetthaltige Nahrungsmittel werden solche verwendet, deren Öl- oder Fettgehalt ausreichend ist, um ein Verkleben der
Feinteilchen der gefrierpulverisierten entwässerten Früchte nach dem Auftauen zu verhindern. Unter Berücksichtigung des
Einflusses auf den Schokoladegeschmack können auch eßbare Samen und Nüsse verwendet werden, z.B. Mandeln, Kakaobohnen, Cashewnüsse,
Haselnüsse und/oder Erdnüsse. Ferner eignen sich sowohl Butterfett als auch Nußpaste, die durch Mahlen dieser
Nüsse und Samen erhalten worden ist, z.B. Mandelpaste, Kakaomasse oder Erdnußbutter. Üblicherweise werden Kakaoschrot
oder eine durch Mahlen von Kakaoschrot erhaltene Kakaomasse verwendet, da keine Gefahr einer Beeinträchtigung des Schokoladegeschmacks
besteht.
Es ist auch wichtig, keine öl- und fetthaltigen Nahrungsmittel zu verwenden, die die physikalischen Eigenschaften der Schokolade
beeinträchtigen. Insbesondere sind öle oder Fette, die sich nicht verfestigen oder beim Formen der Schokoladeprodukte
einen Beschlag bilden, sowie derartige öle oder Fette enthaltende Nahrungsmittel unerwünscht. Es können jedoch nicht-feste
Fette eingesetzt werden, solange ihre Menge relativ klein ist.
Das Mengenverhältnis der öl- oder fetthaltigen Nahrungsmittel zu den entwässerten Früchten sollte unter Berücksichtigung verschiedener
Faktoren bestimmt werden, z.B. dem Gehalt an nichtklebrigen Substanzen, z.B. Protein und Fasern, in dem Nahrungsmittel
und dem Wassergehalt der entwässerten Früchte. Es muß eine ausreichende Menge an öl oder Fett vorhanden sein, um ein
Verkleben der bei der Gefrierpulverisierung erhaltenen Fein-
130025/0496
teilchen der entwässerten Früchte zu verhindern. Die öl- oder fetthaltigen Nahrungsmittel werden daher üblicherweise in einer
Menge eingesetzt, daß die Feinteilchen der entwässerten Früchte mindestens 10 Gewichtsprozent öl oder Fett enthalten.
Das Gefrieren der entwässerten Früchte, die vorher mit mindestens einer Art eines öl- oder fetthaltigen Nahrungsmittels
versetzt worden sind, und das Pulverisieren des gefrorenen Materials werden bei ausreichend niedrigen Temperaturen durchgeführt,
um eine Gefrierverfestigung der entwässerten Früchte zu bewirken und eine ausreichende Härte zu erzielen, die das
Pulverisieren ermöglicht. Üblicherweise erfolgen das Gefrieren und Pulverisieren bei Temperaturen unter etwa -250C, vorzugsweise
unter etwa -4O0C.
Die entwässerten Früchte werden in gefrorenem Zustand ausreichend pulverisiert, so daß die erhaltenen Feinteilchen beim
Verspeisen der erfindungsgemäß hergestellten Schokoladen kein Gefühl einer physikalischen Ungleichmäßigkeit auf der Zunge ergeben.
Aus diesem Grund wird gewöhnlich solange pulverisiert, bis Feinteilchen erhalten werden, die durch ein 100 mesh-Sieb
(ASTM-Standard) und vorzugsweise durch ein 160 bis 200 mesh-Sieb gehen.
Vor dem Gefrierpulverisieren der entwässerten Früchte in Gegenwart
des öl- oder fetthaltigen Nahrungsmittels können die entwässerten Früchte gegebenenfalls mit Emulgatoren und/oder
anderen Arten von üblichen Schokoladebestandteilen versetzt werden.
Hierauf werden die Feinteilchen der entwässerten Früchte mit·
einer Schokoladengrundlage vermischt, wobei eine Schokoladenpaste erhalten wird, in der die Feinteilchen gleichmäßig dispergiert
sind. Die erfindungsgemäß verwendete Schokoladengrundlage besteht aus üblichen Rohmaterialien für Schokolade,
die keine Früchte enthalten. Verwendbar ist z.B. eine Milch-
130025/0496
Schokoladengrundlage, die durch Vermischen von Zucker, Milchpulver,
Kakaobutter und einigen Hilfsstoffen mit Kakaomasse
oder Schokoladenmasse, anschließendes Feinmahlen und gegebenenfalls Konchieren hergestellt worden ist. Wie vorstehend
erwähnt, kann der Zucker in dieser Schokoladengrundlage durch Zuckerersatzstoffe oder kalorienfreie Süßstoffe ersetzt werden
und es kann auch eine Schokoladengrundlage eingesetzt werden, die kein Süßungsmittel enthält. Auf jeden Fall sollte die
Zusammensetzung der erfindungsgemäßen Schokoladengrundlage unter Berücksichtigung der in dem bzw. den Nahrungsmitteln,
die den zu pulverisierenden und mit der Schokoladengrundlage zu vermischenden entwässerten Früchten zugesetzt worden sind,
enthaltenen öl- oder Fettmenge bestimmt werden.
Das Mischungsverhältnis der feinpulverisierten entwässerten Früchte zur Schokoladengrundlage kann innerhalb eines breiten
Bereiches beliebig gewählt werden. Falls jedoch die erhaltene Fruchtschokolade zu Stangen, Tafeln oder Blöcken geformt werden
soll, macht die Menge an entwässerten Früchten vorzugsweise nicht mehr als 50 Gewichtsprozent der fruchthaltigen
Schokoladenpaste aus, da bei größeren Mengen an entwässerten Früchten das Formen erschwert wird. Um ein Produkt mit ausreichend
starkem Fruchtgeschmack zu erhalten, beträgt die Menge an entwässerten Früchten in der Schokoladenpaste vorzugsweise
mindestens 5 %, bezogen auf das Gewicht der Früchte im Rohzustand (vor der Entwässerung).
Das Vermischen der entwässerten Fruchtfeinteilchen mit der Schokoladengrundlage erfolgt durch Zugeben der Feinteilchen zu
der geschmolzenen Schokoladengrundlage und Rühren des erhaltenen Gemisches, bis die Feinteilchen gleichmäßig in der Schokolade
dispergiert sind. Das Rühren sollte möglichst sanft erfolgen, da zu kräftiges Rühren die Wahrscheinlichkeit erhöht,
daß die Feinteilchen miteinander in Berührung kommen und unter Bildung von Agglomeratkörnern verkleben.
130025/0A96
Nach Beendigung des Mischvorgangs wird die erhaltene Fruchtschokoladenpaste
zu den gewünschten Fruchtschokoladeprodukten geformt. Wie herkömmliche Schokoladenpasten kann die erfindungsgemäße
Fruchtschokoladenpaste zu Stangen, Tafeln oder Blöcken geformt werden, in-dem man sie nach dem Tempern in
Formen gießt oder geeignete Mittelstücke damit überzieht und anschließend durch Abkühlen verfestigt. In einer anderen
Ausführungsform kann man vor dem Vermischen der entwässerten Fruchtfeinteilchen mit der Schokoladengrundlage diese letztere
allein tempern. Der Fruchtschokoladenpaste können auch körnige Nahrungsmittel, wie Nüsse oder wärmebehandelte Getreideprodukte,
zugesetzt werden.
Die folgenden Beispiele erläutern die Erfindung. In den Beispielen
beziehen sich alle Teile auf das Gewicht.
57 Teile kandierte Orangen werden mit 19 Teilen harter Butter,
19 Teilen Vollmilchpulver, 4 Teilen Magermilchpulver und 1 Teil Lecithin vermischt. Das erhaltene Gemisch wird gefroren
und dann in gefrorenem Zustand zu Feinteilchen pulverisiert, die durch ein 160 mesh-Sieb gehen. Getrennt davon wird
eine Weißschokoladengrundlage auf übliche Weise durch Vermischen von 26 Teilen Kakaobutter, 25 Teilen Vollmilchpulver,
37 Teilen Zucker, 0,5 Teil Lecithin und einer Spur ß-Karotin als.Färbemittel hergestellt. Hierauf gibt man 12 Teile der
vorstehend erhaltenen Feinteilchen von kandierten Orangen zu 88,5 Teilen der Weißschokoladengrundlage und vermischt unter
Zusatz eines Orangen-Aromas. Hierbei erhält man eine Orangenschoko
ladenpas te , in der die kandierten Orangenteilchen gleichmäßig dispergiert sind. Diese Paste kann zu Orangenschoko
ladeprodukten der gewünschten Form geformt werden.
Außerdem wird eine Orangenschalen enthaltende Orangenschokolade dadurch hergestellt, daß man 85 Teilen der Orangenschokoladenpaste
15 Teile mäßig zerkleinerte kandierte Orangenschalen zuraischt.
13ÖÖ25/Q496
Beispiel 2
Eine Schokoladengrundlage wird durch Vermischen von 26 Teilen Kakaomasse, 18 Teilen Kakaobutter, 41 Teilen Zucker und
0,5 Teil Lecithin sowie einer Spur Orangenaroma hergestellt. 85,5 Teile der erhaltenen Schokoladengrundlage werden dann
mit 15 Teilen der in Beispiel 1 erhaltenen kandierten Orangenfein teilchen vermischt. Die erhaltene Orangenschokoladenpaste
kann zu verschiedenen Orangenschokoladeprodukten geformt werden.
Getrocknete Apfelfeinteilchen, die durch ein 160 mesh-Sieb gehen,
werden dadurch hergestellt, daß man 75 Teile getrocknete Äpfel, 15 Teile Kakaomasse und 10 Teile Mandelpaste vermischt,
das erhaltene Gemisch gefriert und das gefrorene Gemisch pulverisiert. 35 Teile der getrockneten Apfelfeinteilchen
werden dann mit einer sucrosefreien Schokoladengrundlage vermischt,
die aus 10 Teilen Kakaomasse, 20 Teilen Kakaobutter, 10 Teilen wasserfreier Glucose, 5 Teilen Fructose sowie geringen
Mengen Lecithin und Apfelaroma hergestellt worden ist. Diese Apfelschokoladenpaste kann zu Apfelschokoladeprodukten
geformt werden.
Eine Cashewnüsse enthaltende Apfelschokolade wird dadurch hergestellt,
daß man 70 Teile der vorstehend hergestellten Apfelschokoladenpaste mit 30 Teilen zerstoßenen Cashewnüssen versetzt
und die erhaltene maßhaltige Paste auf übliche Weise formt.
Ein Gemisch aus 5 Teilen Dörrpflaumen und 45 Teilen Rosinen wird zusammen mit 38 Teilen Kakaobohnen-Stückchen, 11 Teilen
gerösteten Mandeln und 1 Teil Lecithin gefroren und in gefrorenem Zustand zu Feinteilchen pulverisiert, die durch ein
100 mesh-Sieb gehen. 35 Teile der erhaltenen Feinteilchen werden in einer Diätschokoladengrundlage gleichmäßig dispergiert,
1 30025/0496
die durch Vermischen von 8 Teilen Kakaomasse, 21 Teilen
Kakaobutter, 20 Teilen Sorbit, 16 Teilen Vollmilchpulver, 0,5 Teile Lecithin und einer sehr geringen Menge Vanillin
hergestellt worden ist. Die erhaltene fruchthaltige Diätschokoladenpaste kann zu Diät-Fruchtschokoladeprodukten geformt
werden.
Durch überziehen der gesamten Oberfläche von gerösteten Mandeln
mit dieser Diät-Fruchtschokoladenpaste ist es möglich, Diätschokolade in Form einer MandelSchokoladenkugel herzustellen.
Ein Gemisch aus 60 Teilen getrockneten Datteln und 10 Teilen Rosinen wird zusammen mit 30 Teilen Kakaomasse gefrorenen und
in gefrorenem Zustand zu Feinteilchen pulverisiert. Durch gleichmäßiges Dispergieren von 45 Teilen der erhaltenen Feinteilchen
in einer Schokoladengrundlage, die durch Vermischen von 2 Teilen Kakaomasse, 25 Teilen Kakaobutter, 25 Teilen
Vollmilchpulver, 3 Teilen Magermilchpulver, 0,5 Teil Lecithin und einer geringen Menge natürlichen Vanillearoma hergestellt
worden ist, wird eine Fruchtschokoladenpaste hergestellt. Durch Formen dieser Paste erhält man Fruchtschokoladeprodukte,
die ein rein natürliches Nahrungsmittel darstellen und weder raffinierten Zucker noch einen Zuckerersatzstoff enthalten,,
durch den Fruchtgehalt jedoch gut und ausreichend stark gesüßt sind.
130025/0490
Claims (15)
1. Verfahren zur Herstellung von Fruchtschokolade, dadurch gekennzeichnet, daß man mindestens
eine Art von getrockneten oder kandierten Früchten mit mindestens einer Art einer eßbaren Fettsubstanz aus der Gruppe der
eßbaren öle, eßbaren Fette, ölhaltigen Nahrungsmittel und fetthaltigen
Nahrungsmittel vermischt, das erhaltene Gemisch bei ausreichend niedriger Temperatur gefriert, das gefrorene Gemisch
zu Feinteilchen pulverisiert und die Feinteilchen mit einer Schokoladengrundlage vermischt, so daß eine Schokoladenpaste
erhalten wird, die die Feinteilchen in gleichmäßig dispergiertem Zustand enthält.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Schokoladengrundlage ohne Zusatz von raffiniertem Zucker hergestellt
worden ist, so daß die Schokoladenpaste keinen raffinierten Zucker enthält.
1 30 02 S/(H 9 6
ORIGINAL INSPECTED
3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet,
daß die Schokoladengrundlage ohne Zusatz eines Süßstoffes
hergestellt worden ist, der als Zuckerersatz dient, so daß
die Süße der Schokoladenpasten nur auf den getrockneten oder kandidierten Früchten beruht.
daß die Schokoladengrundlage ohne Zusatz eines Süßstoffes
hergestellt worden ist, der als Zuckerersatz dient, so daß
die Süße der Schokoladenpasten nur auf den getrockneten oder kandidierten Früchten beruht.
4. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man als eßbare Fettsubstanzen Mandeln, Kakaobohnen, Cashewnüsse, Haselnüsse, Erdnüsse oder pastöse Nahrungsmittel verwendet,
die durch Mahlen dieser Fettsubstanzen erhalten worden sind.
5. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man als eßbare Fettsubstanz Butterfett verwendet.
6. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das Mengenverhältnis der eßbaren Fettsubstanz (en) zu
den getrockneten oder kandierten Früchten so wählt, daß die Feinteilchen mindestens 10 Gewichtsprozent Öl oder Fett enthalten.
den getrockneten oder kandierten Früchten so wählt, daß die Feinteilchen mindestens 10 Gewichtsprozent Öl oder Fett enthalten.
7. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Wassergehalt der getrockneten oder kandierten Früchte vor
der Gefrierstufe nicht mehr als etwa 35 Gewichtsprozent beträgt .
8. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man das Gefrieren und Pulverisieren bei einer Temperatur unter
etwa -250C durchführt.
9. Verfahren nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß man das Pulverisieren so durchführt, daß die Feinteilchen
durch ein 100 mesh-Sieb gehen.
durch ein 100 mesh-Sieb gehen.
10. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man die Menge der Feinteilchen in der Schokoladenpaste so
13ÖÖ2S/CK96
ORIGINAL INSPECTED
ORIGINAL INSPECTED
wählt, daß die Menge der getrockneten oder kandierten Früchte nicht mehr als 50 Gewichtsprozent der Schokoladenpaste ausmacht
.
11. Verfahren nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß die Feinteilchen in der Schokoladenpaste mindestens 5 Gewichtsprozent
ausmachen, bezogen auf die Früchte im Rohzustand.
12. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man zusätzlich der Schokoladenpaste mindestens eine Art von Nahrungsmittel in Form von kleinen Stücken zusetzt.
13. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
man zusätzlich die Schokoladenpaste zu Fruchtschokoladeprodukten der gewünschten Form formt.
14. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß man zusätzlich geeignete Mittelstücke mit der Schokoladenpaste
überzieht.
15. Fruchtschokolade, hergestellt nach dem Verfahren eines der Ansprüche 1 bis 14.
13Ö02S/Ö436
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