DE3008292A1 - Mittelhand-fingerknochengelenkprothese - Google Patents
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Description
Die Erfindung bezieht sich, auf Gelenlcprothesen, und zwar
Fingergelenkprothesen, insbesondere auf Prothesen für das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk. Es sind verschiedene
Prothesen zur Verwendung bei der chirurgischen Wiederherstellung kranker oder beschädigter Fingergelenke bekannt. Eine
bekannte Vorrichtung (siehe z. B. US-Patente 3Λ62.765 und
3.593.3^2) besteht in einem einstückigen biegsamen Gummikörper
mit Stöpseln zur Befestigung in dem intramedullären
Kanal der beiden das Gelenk bildenden Knochen. Obwohl weitverbreitet in Gebrauch, hat diese Prothesenart doch bestimmte
Nachteile, Beispielsweise weist Gummi mit einer angemessenen Biegsamkeit nicht die erforderliche mechanische Festigkeit auf,
und es sind eine gewisse mechanische Verschlechterung und sogar
Bruch dieser Prothesenart unter den im eigentlichen Gebrauch auftretenden Bedingungen klinisch beobachtet worden. Außerdem
können diese Prothesen ein äußerst unnatürliches Gefühl in dem Körper verursachen, da sie sich nicht immer an dem erwünschten
Punkt biegen oder Drehbewegungen zwischen Elle und Speiche nicht angemessen steuern, und da sie der Streckmuskelsehne
einen ungenügenden Momentarm zur Überwindung der Streckmuskelträgheit geben,
Eine zweite Art bekannter Fingergelenkprothesen (siehe z, B. US-Patente 3. 506.982, 4.011.603 und 4. 059.854) enthält zwei
Bestandteile, wobei der vorstehende Kopfabschnitt des einen
Bestandteils in das Kunststoffgehäuse des anderen Bestandteils einschnappt und darin zurückgehalten wird. Diese Prothesenart
schafft im allgemeinen eine genauere ¥iedergabe der Bewegung
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der natürlichen Fingergelenke als die einstückigen GummiimpIantäte,
ist jedoch nichtsdestoweniger im Grunde eine gebundene Vorrichtung und kann somit ein unbequemes Gefühl übermäßiger
Einengung in dem Körper eines Patienten verursachen. Die dem mechanischen Zwang dieser Art Prothese innewohnenden Kräfte
werden auf das Kunststoffgehäuse übertragen, welches durch Kriechen oder Bruch ausfallen kann.
Ein potentielles Problem besteht bei der Verwendung von Gelenkprothesen allgemein immer darin, daß sich die Befestigung zwischen
einer intramedullären Stange der Prothese und der !fand des intramedullären
Kanals des Gastknochens unter dem Einfluß der im Gebrauch an der Knochen-Prothesenbestigungsgrenzfläche auftretenden
Spannungen lösen kann. Dies Problem kann auftreten ungeachtet dessen,ob die Befestigung durch Zement, Knochengewebeeinwuchs
oder wahlweise mögliche Verfahren erfolgt.Auf die Prothese einwirkende Torsions-,Scher-, Zug- und Bruchkräfte werden allgemein
auf die Knochen-Prothesenbefestigungsgrenzflächen übertragen,die dann durch die ständig wiederkehrende ¥irkung dieser Kräfte
geschwächt werden können*
Es wäre daher für die Technik von großem Nutzen,eine Art Gelenkprothese
zu schaffen, bei welcher die Übertragu^s der auf die
Prothese einwirkenden Kräfte auf die Knochen-Prothesenbefestigungsgrenzflächen
auf ein Minimum herabgesetzt und so die Integrität der nach der Implantation und beispielsweise Gewebeeinwuchs erlangten
Befestigung sichergestellt und auch die Gefahr einer anschließenden Lösung der Befestigung während des Gebrauchs der
Prothese vermindert ist.Es wäre bei dem Mittelhandfingerknochengelenk
auch äußerst vorteilhaft,mit einer neuen Prothese die Bewe-
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gungen und Grade der Bewegungsfreiheit des natürlichen Gelenks wiederzugeben, ohne natürlich die mechanische Festigkeit der
Vorrichtung zu beeinträchtigen.
Es ist nunmehr eine neuartige Prothese Tür ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen erfunden worden,
bestehend aus einem ersten Bestandteil, einem zweiten Bestandteil in Gelenklagerbeziehung mit dem ersten Bestandteil, wobei
der erste Bestandteil wirksam mit dem ersten Knochen, der zweite Bestandteil wirksam mit dem zweiten Knochen verbunden ist
und die Verbindung von wenigstens einem dieser Bestandteile mit seinem Knochen derart ist, daß eine relative Längsbewegung zwischen
dem Bestandteil und seinem Knochen vorgesehen ist. Obwohl ein besonderes Interesse in einer Fingergelenkprothese liegt, insbesondere
einer Mittelhandloiochen-Fingerknochengelenkprothese,
kann doch die neuartige Prothese einer Verwendung in anderen Gelenken, beispielsweise dem Ellbogen- oder Kniegelenk angepaßt
werden.
Von besonderem Interesse ist eine neuartige Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, bestehend
aus einem ersten intramedullärem Stöpsel, der geeignet ist, an ' der Wand des intramedullären Kanals dr»i ersten Knochens befestigt
zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einem zweiten intramedullären Stöpsel, welcher geeignet ist,
an der ¥and des intramedullären Kanals des zweiten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung
versehen ist, einem ersten Beständteil mit einem Lagerabschnitt
und einer sich von ihm fort erstreckenden Stange und einem zweiten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich
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von ihm fort erstreckenden Stange, wobei diese Stange der ersten und zweiten Bestandteile in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen
in den ersten bzw.zweiten intramedullären Stöpseln aufgenomme:
werden, und wobei die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile in gegenseitigem Gelenice ingriff miteinander sind.
Da die Stangen der ersten und zweiten Bestandteile in den sie aufnehmenden Bohrungen frei in Längsrichtung gleiten können,
ist die Übertragung von auf die Prothese ausgeübten Zugkräften auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen praktisch ausgeschlossen.
Auch kann die Übertragung von Druckkräften als
Scherkraft auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen
stark herabgesetzt werden.
Scherkraft auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen
stark herabgesetzt werden.
Die intramedullären Stöpsel sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt, während die gleitbaren Stangen der beiden Bestandteile
vorzugsweise aus Metall oder einer Metallegierung hergestellt sind, wodurch die Abnutzung und Reibung zwischen
den Stöpseln und Stangen vermindert wird. Der Lagerabschnitt
des einen der Bestandteile (der distale Bestandteil im Falle einer Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese) bietet
vorzugsweise ^m anderen Bestandteil eine konvexe Metalloder Metallegierungslagerfläche, und der Lagerabschnitt des
anderen Bestandteils schließt vorzugsweise einen entfernbaren Kunststofflagereinsatz ein, welcher der konvexen Lagerfläche eine konkave Lagerfläche bietet und diese im Gebrauch berührt. Die Verwendung eines solchen entfernbaren Kunststofflagereinsatzes setzt natürlich erheblich die Abnutzung und Reibung zwischen den Lagerabschnitten der beiden Bestandteile
vorzugsweise ^m anderen Bestandteil eine konvexe Metalloder Metallegierungslagerfläche, und der Lagerabschnitt des
anderen Bestandteils schließt vorzugsweise einen entfernbaren Kunststofflagereinsatz ein, welcher der konvexen Lagerfläche eine konkave Lagerfläche bietet und diese im Gebrauch berührt. Die Verwendung eines solchen entfernbaren Kunststofflagereinsatzes setzt natürlich erheblich die Abnutzung und Reibung zwischen den Lagerabschnitten der beiden Bestandteile
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_18_ 3Ö0S232
In einer bevorzugten Aus führung s form der Mittelh.andknoch.en-Fingerknochengelenkprothese
ist die Prothese mit Einrichtungen zur Verhinderung entweder einer Drehbewegung des proximalen
Bestandteils relativ zu dem proximalen intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Mittelhandknochens oder einer Drehbewegung
des distalen Bestandteils relativ zu dem distalen intramedullären Stöpsel um die Längsachse des proximalen Fingerknochens,
jedoch, nicht beider versehen. Als Folge dieses Merkmales, welches
natürlich auch in Prothesen für andere Gelenke ebenso gut verwirklicht werden kann, ist auch die Übertragung der meisten
auf die Prothese ausgeübten Torsionskräfte als Scherwirkung
auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen praktisch ausgeschaltet oder erheblich vermindert, ohne der inhärenten
mechanischen Stabilität der Prothese Abbruch zu tun.
Ein.weiteres Merkmal der neuen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkpro
the se gemäß der Erfindung betrifft die Konstruktion und die gegenseitige Wirkung der Lagerabschnitte der beiden
Bestandteile in der Prothese, die eine Bewegung und einen Grad von Freiheit ähnlich denjenigen des natürlichen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks
möglich machen.
Die Erfindung wird nunmehr im einzelnen mit Bezug auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben, die in einer Mittelhandknochen-Fingerknochengelenlcprothese
besteht. Die Bezugnahme auf diese Ausführungsform begrenzt nicht den Bereich der Erfindung, der lediglich durch den Bereich der Ansprüche
festgelegt ist. Es zeigen:
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/19 ORIGINAL INSPECTED "''
Fig. 1 eine auseinander gezogene perspektivische Darstellung
einer Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese gemäß der Erfindung,
Fig. 1 A eine vergrößerte Darstellung eines Abschnitts des intramedullären Fingerknochenstopο3Is der Prothese nach
Fig. 1, und zwar bei Darstellung der Knochengewebeeinwuchsoberfläche
in größeren Einzelheiten,
Fig. 2 eine Draufsicht von oben auf die Bestandteile der Prothese nach Fig. 1 in gegenseitigem Eingriff bei Streckung,
. Fig. 3 eine Seitenansicht der Bestandteile der Prothese
nach Fig. 1 im gegenseitigen Eingriff bei Streckung und bei Darstellung der Bestandteile bei Biegung (angedeutete Außenlinie)
und der Richtung der Gelenkbcwegung der Prothese,
Fig. 4 eine Draufsicht von unten auf die Bestandteile
der Prothesen nach Fig. 1 in gegenseitigem Eingriff bei Streckung und bei Darstellung der axialen Drehbewegung der Stange
des Fingerbestandteils innerhalb der Längsbohrung des intramedullären
Fingerstöpsels,
Fig. 5 eine Ansicht ähnlich der Fig. 2 bei Darstellung der
Schwenkbewegung des Fingerbestandteils zwischen Elle und Speiche mit Bezug auf den Mitteliiandknochenbest andteil bei Streckung ,
Fig. 6 eine Ansicht von unten auf die Bestandteile der Prothese nach Fig. 1 in gegenseitigem Eingriff bei Streckung
und bei erheblicher Verdrehung des Fingerbestandteils mit Bezug auf den Mittelhandknochenbestandteil über eine Schwenkbewegung
zwischen Elle und Speiche, mit fortgeschnittener Handflächenhälfte
des Schalenabschnitts des Mittelhandknochenbestandteile und Darstellung des für das kollaterale Ligament zur Wiederherstellung
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3Ü08292
der Prothese verfügbaren Momentarms,
Fig. 7 eine Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Prothese bei Befestigung in den intramedullären Kanälen des Mittelhandknochens
lind proximalen Fingerknochens bei nahezu voller" Beugung und mit fortgeschnittenen Teilen der intramedullären Stöpsel,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der linken Hand eines Menschen mit dem Daumen gegen die Spitze des Zeigefingers gedrückt,
in einer Art Kneifwirkung, gegenüber der die in Fig. 1 gezeigte
Prothese beständig ist,
Fig. 9 eine Vorderansicht einer abgewandelten Ausführungsform
des Kunststofflagereinsatzes des Mittelhandknochensbestandteils der Prothese nach Fig. 1.
In den Figuren 1 bis 7 ist eine bevorzugte Ausführungsform der
Erfindung, d.h. eine Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese 1 gezeigt. Die Prothese 1 besteht aus einem intramedullären Mittelhandknochenstöpsel
3 aus Kunststoff, einem Mittelhandknochenbestandteil
5» bestehend aus einem Metallgehäusekörper 6 und einem
Kunststofflagereinsatz 7j einem Fingerknochenbestandteil 9 aus
Metall und einem intramedullären Fingerknochenstöpsel 11 aus Kunststoff. Der Mittelhandknochen und der proximale Fingerknochen
des chirurgisch wiederhergestellten Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks sind in Fig. 7 gezeigt. Die verschiedenen
Ligamente und Sehnen, die an dem natürlichen Gelenk teilhaben, wie beispielsweise die kollateraldtiLigamente, sind in Fig. 7
nicht gezeigt, sind jedoch im allgemeinen lebensfähig und verbleiben an ihrem Platz.
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Die intramedullären Stöpsel 3 und 11 sind vorzugsweise aus
Polyethylen von ultrahohem Molekulargewicht hergestellt. Sie können in verschiedenen Größen vorgesehen werden, so
daß ihre Abmessungen der Größe der Knochen des Empfängers angepaßt werden können. Der Mittelhandknochenstöpsel 3 ist
allgemein größer als der Fingerknochenstöpsel 11. Beide Stöpsel sind abgeschrägt, bei abnehmender Querschnittsfläche
in Richtung auf die Enden der Prothese zu. Vor dem Einsetzen eines intramedullären Stöpsels wird der intramedulläre Kanal
auf einen Durchmesser von etwas weniger (um etwa 0,02 Zoll) als dem Durchmesser des Stöpsels geräumt, so daß der Stöpsel
im Paßsitz gegen die Wand des Kanals eingebracht werden kann. Die Außenseiten der Stöpsel 3 und 11 sind mit (siehe Fig. 1 A)
seitlich verlaufenden Kämmen versehen, z.B. 13» welche zwischen sich seitlich verlaufende Nuten, z.B. 15» bilden. Die Yände
der Kämme, die von der Berührungsfläche der beiden Bestandteile, zum Beispiel der ¥and 17 fortweisen, sind geneigt, um
den !Widerstand gegenüber dem Einsatz der Stöpsel in die intra- '
medullären Kanäle auf ein Minimum herabzusetzen. Das Herausziehen der eingesetzten Stöpsel wird jedoch sehr erschwert
durch die Biß^lrkung der flachen Spitzen, zum Beispiel 19» der Kämme gegen die Wände der Kanäle. Eine dauerhafte
Befestigung wird erreicht durch Knochengewebeeinwuchs in dem Raum der Nuten, zum Beispiel 15. Eine dauerhafte Befestigung
kann natürlich auch durch andere Methoden erreicht werden, wie beispielsweise durch Verwendung von orthopädischem
Zement.
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Jeder der intramedullären Stöpsel 3 und 11 ist mit einer
Längsbohrung 21 und 23 versehen, die in der Mittelachse des
Stöpsels fluchtet und zu beiden Enden des Stöpsels hin geöffnet ist. Jeder der Stöpsel 3 und 11 endet an seinem
der Berührungsfläche der beiden Bestandteile zugewendeten Ende mit einem kreisförmigen Flansch 25 und 27, dessen
Rückseiten 29 und 3I jeweils gegen die resezierten Enden
des Mittelhandknochens und des proximalen Pingerknochens
aufsitzen. ¥ie aus Fig. 7 ersichtlich, ist für den chirurgischen
Einsatz der intramedullären Stöpsel 3 und 11 nur eine sehr geringe Resektion des natürlichen Knochens erforderlich.
Der Fingerbestandteil 9 kann ein chirurgisches Implantat in Form eines aus einer Legierung in einem Stück gegossenen
Gegenstandes sein. Eine äußerst geeignete Legierung ist Vitallium (Howraedica Inc.; New York, New York). Der Bestandteil
9 besteht aus einer Stange 33» einem Flansch 35 an dem
proximalen Ende der Stange 33, einem Halsabschnitt 37, der sich von der proximalen Flanschseite 35 forterstreckt, und
einem vorspringenden Kopfabschnitt 39, der hier ebenso als
Lagerabschnitt bezeichnet wird, getragen von dem Halsabschnitt
37. Die Stange 33 wird gleitend und drehbar in der Längsbohrung 23 in dem intramedullären Stöpsel 11 des Fingers
aufgenommen. Eine Grenze des Ausmaßes des Einsetzens ist erreicht, wenn die Distalseite 41 des Flansches 35 gegen die
Vorderseite 43 des Flansches 27 auf dem Stöpsel 11 aufsitzt.
Der Flansch 35 ist als Kreis geformt, bei Entfernung von
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zwei gleichen und gegenüberliegenden seitlichen Kreissegmenten (siehe Fig. 1), um bei Streckung eine erhebliche Schwenkbewegung
von. Elle und Speiche nicht zu verhindern.
Der Mittelhandknochenbestandteil 5 besteht aus einem Metallgehäusekörper
6 und einem Kunststofflagereinsätζ 7. Der
Gehäusekörper 6 kann ein chirurgisches Implantat in Form
eines aus einer Legierung in einem Stück gegossenen Gegenstandes sein, vorzugsweise aus Vitallium (Howmedica Inc.j
New York, New York). Der Gehäusekörper 6 besteht aus einem unteren Kopfabschnitt 45 und einer Stange 47, die sich in
proximaler Richtung von ihm forterstreckt. Der Kopfabschnitt
45 und der Kunststofflagereinsatz 7. bilden zusammen den Lagerabschnitt,
in dieser Beschreibung auch als Schalenabschnitt des Mittelhandknochenbestandteils 5 bezeichnet. Der entfernbare
Kunststofflagereinsatz 7 vird durch Reibungspassung in dem Kopfabschnitt 45 gehalten. In dem ungewöhnlichen Fall,
daß während der Benutzung der Prothese in einem Einsatz 7 erhebliche Abnutzung auftritt, kann der Einsatz chirurgisch
entfernt und durch einen neuen ersetzt werden, bei geringster Störung des τe.rbleibenden Teils des chirurgisch wieder hergestellten
Mittelhandknuohen-Fingerknochengelenks. Der Einsatz
7 ist vorzugsweise aus einem Polyethylen von ultrahohem Molekulargewicht hergestellt.
Die Stange 47 wird gleitend in der Längsbohrung 21 des intramedullären
Miitelhandknochenstöpsels 3 aufgenommen. Eine Begrenzung des Ausmaßes des Einsetzens ist erreicht, wenn die
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Rückseite 49 des Kopfabschnitts 45 gegen die Vorderseite 5t
des Flansches 25 auf dem Stöpsel 3 atisitzt. Es werden eine
oder mehrere Längsrippen (ein Paar derartiger Rippen, zum Beispiel 53, ist in den Zeichnungen gezeigt), die von der
Außenseite der Stange 47 vorstehen, in entsprechenden Längsschlitzen,
zum Beispiel 55» in der Wand der Bohrung 21 aufgenommen,
wodurch eine Drehbewegung des Bestandteils 5 relativ zu dem intramedullären Stöpsel 3 um die Längsachse
des Mittelhandknochens verhindert wird.
Da eine axiale Drehbewegung von nur einem der beiden Bestandteile
der Prothese I mit Bezug auf den ihn aufnehmenden Stöpsel gestattet ist, kann nie die Situation entstehen, in
der beide Bestandteile 5 und 9 sich mit Bezug auf die beiden das Gelenk bildenden Knochen drehen, während sie relativ
zueinander fixiert bleiben.
Es können zur Verhinderung einer Drehbewegung des Mittelhandknochenbestandteils
5 mit Bezug auf den Stöpsel 3 um die Längsachse des Mittelhandknochens andere als die in den
Zeichnungen gezeigten Einrichtungen verwendet werden. So zum Beispiel kann die Vorderseite 5I cles Flansches 25 eine
konkave zylindrische Oberfläche haben, die mit einer vollständig oder teilweise in der Form entsprechenden konvexen
zylindrischen Oberfläche der Rückseite 49 des Kopfabschnitts 45 zusammenarbeitet, um den Stöpsel 3 und den Bestandteil 5
gegenüber relativer Drehbewegung zu stabilisieren. Die An-
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f'^T" S^RiT-. j;,
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wendtmg dieser wahlweise möglichen Einrichtung zur Verhinderung
einer Drehbewegung schaltet die Notwendigkeit der in den Zeichnungen bezeichneten Rippen, zum Beispiel 53»und der Schlitze,
zum Beispiel 55» aus.
Als Ergebnis dieser Formen der Stöpsel, Stangen und Flansche, die in den Zeichnungen gezeigt werden, wird die Übertragung
von auf die Prothese ausgeübten Kräften auf die Knochen-Stöpselbefestigungsgrenzflächen
erheblich herabgesetzt. Die Übertragung von Zugkräften auf die Befestigungsgrenzflächen
wird ausgeschaltet, da die Stangen kj und 33 frei sind, in
Längsrichtung in den Bohrungen 21 und 23 in den Stöpseln 3
und 11 zu gleiten. Von dem Kopfabschnitt 45 und dem Flansch
35 werden Druckkräfte auf die Stöpselflansche 25 und 27 übertragen
und dann hauptsächlich als Druck auf die resezierten Cortikalränder verteilt, gegen die die Stöpselflansche zum
Aufsitz gebracht werden, und auf dem wesentlichen Oberflächenbereich der abgeschrägten Wände der intramedullären Kanäle
entlang. Somit wird die Übertragung von Druckspannungen als Scherkräfte auf die Befestigungsgrenzflächen effektiv vermindert.
Die Übertragung von Drehspar-Tongen von einer Art zur Erzeugung eines Drehmoments um die Längsachse des proximalen
Fingerknochens wird ebenso praktisch ausgeschaltet, wegen der Freiheit der Stange 33, sich in der Bohrung
23 in dem Stöpsel 11 zu drehen. Der Anteil der Drehspannungen
von einer Art zur Erzeugung eines Drehmoments um die Längsachse des Mittelhandknochens herum, der als Scherkraft auf
die Mittelhandknochen-Stöpselbefestigungsgrenzfläche über-
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tragen wird, ist annähernd durch, den Sinus des BeugungswinkeIs
(oder Hyper-Extension) gegeben. Die auf die Bestandteile 5 und
9 der Prothese 1 einwirkenden Scherkräfte üben zwar kleine Biegemomente auf die Stöpsel 3 und 11 aus, welche über die
Längen dieser Stöpsel verteilt werden. Die Spannungen auf den Befestigungsgrenzflächen, die durch diese kleinen Biegemomente
entstehen, werden infolge der Weichheit der Kunststoffstöpsel gleichmäßiger verteilt und haben nur eine geringe Einwirkung
auf die Integrität der Befestigung. Somit werden demzufolge
die Gefahr einer Bewegung der Stöpsel mit Bezug auf die ¥ände der intramedullären Kanäle während der Gewebeeinwuchsperiode
und die Gefahr des Lösens der Befestigungen während des nachfolgenden
Gebrauchs der Prothese beide erheblich vermindert.
In einer abgewandelten Form der Erfindung, die in den Zeichnungen nicht gezeigt ist, sind Längsrippen, wie beispielsweise
die Rippen 53, auf den Stangen beider Bestandteile der Prothese und Längsschlitze, wie beispielsweise die Schlitze 55, in den
Wänden der Bohrungen in beiden intramedullären Stöpseln vorgesehen. Jede Stange wird in Längsrichtung gleitend in einem
der intramedullären Stöpsel aufgenommen. Indem man die Rippen erheblich dünner gestaltet als die Schlitze zur Aufnahme derselben,
wird eine begrenzte Bewegungsfreiheit für eine relative Drehbewegung (- 15° bis 20°) zwischen wenigstens einer,
und vorzugsweise jeder der beiden Stangen und dem sie aufnehmenden intramedullären Stöpsel eingeführt. Durch diese
Abwandlung der Erfindung wird der Prothese für beispielsweise das Mittelhandknochen-Fingergelenk ein ausgezeichnetes Gleich-
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gewicht zwischen Bewegungsfreiheit und mechanischem Zwang
erteilt.
Der Kopfabschnitt 39 der Fingerkomponente 9 ist zylindrisch
mit abgerundeten Enden 57 und 59· Vorzugsweise sind die Enden 57 VLOd 59 halbkreisförmig, wie in den Zeichnungen gezeigt»
Die Längsachse des zylindrischen Kopfabschnitts 39 ist lotrecht
zur Artikulationsebene der Prothese (siehe Pig. 3). Die inneren Wände des Kunststofflagereinsatzes 7 begrenzen
einen Schalenhohlraum 6t, durch welchen der zylindrische Kopfabschnitt 39 gleitend aufgenommen wird, wenn die Bestandteile
5 und 9 wechselseitig in Eingriff miteinander sind.
Die konkave proximale Innenwand 63 des Kunststofflagereinsatzes
7 dient als die Lageroberfläche des Mittelhandknochenbestandteils 5. Die Oberfläche 63 ist halbzylindrisch in ihrer Form
mit abgerundeten Enden und entspricht in der Form genau dem zylindrischen Kopfabschnitt 39, so daß die Lagerfläche 63
und der Kopf abschnitt 39 eng anliegend zusammenpassen, wenn
die Prothese 1 sich unter Druck befindet. Der Schalenhohlraum 61 erstreckt sich distal von der Lagerfläche 63 zur Öffnung
65 in dem dis^Alen Ende des Einsatzes 7. Die Öffnung 65 hat
annähernd die gleichen Abmessungen wie ein durch die Längsachse des Kopfabschnitte 39 genommener Querschnitt. Daher
kann der Kopfabschnitt 39 frei durch die Öffnung 65 hindurchgleiten,
um in den Schalenhohlraum 61 einzutreten. In der Handflächenwand des Einsatzes 7 erstreckt sich ein Schlitz
67 distal von der Lagerfläche 63 fort, bis er mit der Öffnung 65 in Verbindung tritt. Sowie die Prothese 1 gebeugt wird
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(siehe Fig. 3), geht der Halsabschnitt 37 des Fingerknochenbestandteils
9 durch den Handflächenschlitz 67 in dem Einsatz 7 und einen damit fluchtenden Schlitz in dem Kopfabschnitt
45 hindurch. Es ist ausreichend Spielraum vorgesehen, so daß
der Halsabschnitt 37 nicht die einen der Schlitze 67 und 69 begrenzenden Seitenwände berührt. Die Gelenkbewegung wird
begrenzt durch den Anschlag des Kopfabschnitts 37 des Fingerknochenbestandteils
9 gegen die Oberfläche 71 des Kunststofflager
einsatzes 7 und die Oberfläche 63 des Metallgehäusekörpers
6. Es ist ein Gelenkbewegungsbereich von etwa 20 Hyper-Extension bis etwa 90° Beugung zugelassen.
Die Prothese 1 gibt genau die Bewegungsbereiche und den Grad der Bewegungsfreiheit des natürlichen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks
wieder und hat daher nach Implantation in den Körper eines Patienten ein natürliches und realistisches
"Feel". Da der Kopfabschnitt 39 innerhalb des Schalenhohlraums
6i gleiten kann, sind die Bestandteile 5 und 9 der Prothese 1
erheblich weniger eingeengt und haben eine größere Bewegungsfreiheit für ein relatives Spiel als die Bestandteile der
verbundenen Prothesen nach dem Stand der Technik. Die Bewegungsfreiheit des Kopfabschnitts 39 innerhalb des Schalenhohlraums
61 schafft eine zusätzliche Einrichtung zur Verhinderung der Übertragung von auf die Prothese ausgeübten
Zugspannungen auf die Knochen-Stöpselbefestigungsgrenzflächen. Die mechanische Stabilität der Prothese 1 wird unterstützt
durch die selbststabilisierenden ¥irkungen der verschiedenen
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natürlichen Ligamente und Sehnen, zum Beispiel der kollateralen Ligamente und der Streckmuskel- und Beugemuskelsehnen. Die
Streckmuskelsehne wird während der Beugung in der Spur 75 in
der dorsalen Seite des Kopfabschnitte 45 gehalten. Die Spur
75 weist eine distovolare Kurve auf. Wie in Fig. 3 gezeigt, ist die Achse der Gelenkbewegung der Prothese 1, d.h. die
Längsachse des KopfabSchnitts 39» volar von der durch die
Längsachse der Stangen 33 und 47 bei Streckung der begrenzten Linie versetzt, um den für die schwächere Streckmuskelsehne
verfügbaren Momentarm zu erhöhen und dabei gleichzeitig noch einen angemessenen Momentarm für die stärkere Beugemuskelsehne
vorzusehen·
Das natürliche Mittelknochen-Fingerknochengelenk besitzt bei Streckung eine erhebliche Freiheit für eine relative seitwärts
gerichtete Schwingbewegung des proximalen Fingerknochens mit Bezug auf den Mittelhandknochen, ist jedoch bei Beugung
gegenüber dieser Art relativer Schwenkbewegung in hohem Maße widerstandsfähig, in der der proximale Fingerknochen um die
Längsachse des Mittelhandknochens gedreht würde. Somit ist zum Beispiel das natürliche gebeugte üLttelhandknochen-Fingerknochengelenk
in hohem Maße stabil gegenüber der in Fig. 8 gezeigten Art einer Kneiftätigkeit. Die Prothese 1 reproduziert
diese beiden Fähigkeiten des natürlichen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks.
Bei Streckung (siehe Figuren 5 und 6) ist der Bestandteil 9 mechanisch frei,mit Bezug auf
den Bestandteil 5 in ex'heblichem Maße sich seitwärts zu verschwenken
(etwa 25° zu beiden Seiten der Mittellinie). Eine
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mechanische Behinderung der Schwenkbewegung bei Streckung
wird schließlich erreicht durch das Auftreffen der Komponente 9 gegen den Einsatz 7· Jedoch stabilisieren die natürlichen
kollateralen Ligamente die Gelenkprothese im Gebrauch von sich aus. Es ist zu beachten, daß eine seitliche Schwenkverschiebung
von 25 bei Streckung des proximalen Pingerknochens
mit Bezug auf den Mittelhandknochen eine äußerst große Dehnung (etwa 4 bis 5 wm) des einer solchen Verschiebung entgegenarbeitenden
kollateralen Ligaments verlangt. Auch die Formen des Kopfabschnitts 39 void der Lagerfläche 63 der beiden
Bestandteile erteilen dem kollateralen Ligament oder den inneren Muskeln den größtmöglichen Momentarm (bei gegebenen
anatomischen Dimensionen), der im Sinne einer ¥iderherstellung
der Prothese wirkt. Der Momentarm, der für eine solche ¥iederherstellung verfügbar ist, wird in Fig. 6 etwa als die Länge L"
gezogen vom Mittelpunkt der Umdrehung der Prothese gezeigt. Die Kräfte, die auf den Bestandteil 9 durch die kollateralen
Ligamente in der Herbeiführung einer Speiche-Elle-Schwenkbewegung bei Streckung und Wiederherstellung der Prothese
nach einer solchen Schwenkbewegung ausgeübt werden, werden als Druckkraft3 auf den Bestandteil 5 und dann auf den
Flansch 25 übertragen, onne Scherkräfte auf den Bestandteil
5 auszuüben und somit Biegemomente auf die Stangen 33 und
zu übertragen.
Bei Beugung wird auf die Prothese einwirkenden Kräften, die dazu neigen würden, eine Drehbewegung des Bestandteils 9 um
die Längsachse des Mittelhandknochens zu verursachen (siehe
030037/0SI 4 ,
zum Beispiel Fig. 8), ¥iderstand entgegengesetzt durch die Berührung des Kopfabschnitts 39 niit den dorsalen und volaren
Wänden 77 und 79 des Kunststofflagereinsatzes 7 und die
Zusammenwirkung der Rippen, zum Beispiel 53, mit Schlitzen, zum Beispiel 55» Außerdem sind, vie bereits angedeutet,
Drehspannungen in Einwirkung auf die Prothese von einer solchen Art, daß sie dazu neigen, den zylindrischen Kopfabschnitt
39 um die Längsachse des proximalen Fingerknochens zu drehen, in der Tat unwirksam, eine solche Drehbewegung zu
verursachen, und zwar infolge der Freiheit der Stange 33» sich innerhalb der Längsbohrung 23 des intramedullären
Stöpsels 11 zu drehen.
Xn einer abgewandelten Form des Mittelhandknochenbestandteils 5, die in Fig. 9 gezeigt wird und im Bereiche der vorliegenden
Erfindung liegt, sind Lippen 101 am distalen Ende des Kunststofflagereinsatzes 107 vorgesehen, um die Größe
der Öffnung 165 zu verringern. Der Zweck der Lippen 101
besteht darin, Verrückungen infolge extremer relativer Verschiebung der Bestandteile unter Spannung oder extremer
relativer SpeJLche-Elle-Schwenkbewegung der Bestandteile (von
mehr als etwa 30° zu beiden Seiten des Mittelpunkts) zu verhindern. Der Kopfabschnitt 39 wird im Preßsitz innerhalb des
Schalenhohlraums Ιοί in Eingriff gehalten. Eine relative
Speiche-Elle-Schwenkbewegung bei Streckung und relativer
Trennung der Bestandteile in Längsrichtung der Mittelhandknochenkomponente sind im normalen Gebrauch mechanisch unbehindert,
d.h. sie werden unter nicht extremen Bedingungen
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lediglich durch, die natürlichen anatomischen Mittel, d.h. Ligamente
und Sehen gesteuert und begrenzt. Da die Lippen 101 von dem Kopfabschnitt 39 im Gebrauch nur in einer ungewöhnlichen
extremen Situation berührt würden, wird der Kopfabschnitt 39 von diesen Lippen nicht in derselben ¥eise in dem Schalenhohlraum
zurückgehalten oder fest durch die Lippen umfaßt, wie es bei den Kopfabschnitten der in den US-Patenten
3i506,982, 4,011,603 und 4,059,854 beschriebenen Ausführungsformen der Fall £
Es ist darauf hinzuweisen, daß das Merkmal der Erfindung, das hier beschrieben wurde und sich auf die Formgebungen der
Lagerabschnitte der Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese im einzelnen bezieht, auch ohne Anwendung des anderen
Merkmals praktisch durchgeführt werden kann, bei dem es sich um die Bewegung der Stangen der Bestandteile innerhalb der
intramedullären Stöpsel handelt. Somit können zum Beispiel die Stangen der Bestandteile der Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese
direkt an den Wänden der intramedullären Kanäle durch Gewebeeinwuchs, Zement oder andere Befestigungsmittel
befestigt werden. In ähnliche!· ¥eise kann das andere
Merkmal der Erfindung, welches sich auf die Bewegung der Stangen der Bestandteile innerhalb der intramedullären Stöpsel
bezieht, praktisch durchgeführt werden unter Anwendung der Lagerabschnittkonstruktionen, wie sie in den US-Patenten
3,506,982, 4,011,603 und 4,059,854 beschrieben sind, im Unterschied
von den hier beschriebenen. Wie bereits ausgeführt, ist das andere Merkmal der Erfindung nicht auf Mittelhandknochen-
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Fingerknochengelenkprothese beschränkt, sondern ist ebenso gut allgemein anwendbar auf andere Arten von Gelenkprothesen. Es
wird jedoch bevorzugt, beide Merkmale der Erfindung zusammen zu verwenden, um die optimale Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese
zu erzielen.
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Leerseite
Claims (1)
- Ansprüche :1.!Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch eine erste Komponente, eine zweite Komponente in Gelenklagerbeziehung mit der ersten Komponente, wobei die erste Komponente wirksam mit dem ersten Knochen verbunden ist, die zweite Komponente wirksam mit dem zweiten Knochen verbunden ist und die Verbindung von wenigstens einer der Komponenten mit ihrem Knochen derart ist, daß eine relative Bewegung zwischen der Komponente und ihrem Knochen in Längsrichtung des Knochens vorgesehen ist.030037/0-614 ·~/ζZrOELASSEXE VEMTnETKlI HEIM EUROPAISCIIEX PATENTAMT PROFESSIONAL UEI'RESHXT.VTIVES HEFOItE THE EfUOPEAX PATENT OFFICE-Z-0082922. Prothese nach Anspruch 1, dadurch gekennz ei clone t, daß die Verbindungen der ersten und zweiten Komponentenmit den ersten bzw. zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Bewegung zwischen jeder der Komponenten und ihrem Knochen in Längsrichtung des Knochens vorgesehen ist»3· Fingergelenkpro these nach Anspruch 2.k. Prothese nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß das Fingergelenk das Mittelhandknochen-Pingergelenk ist.5. Prothese nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der ersten Komponente- mit dem ersten Knochen derart ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der ersten Komponente und dem ersten Knochen um die Längsachse des ersten Knochens vorgesehen ist, und die Verbindung der zweiten Komponente mit dem zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der zweiten Komponente und dem zweiten Knochen um die Längsachse des zweiten Knochens verhindert wird,6. Prothese mich Ansprucn 5» dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen ist.7« Prothese für e±n Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch eine erste Komponente, eine zweite Komponente in Gelenklagerbeziehung mit der ersten Komponente, wobei die erste Komponente wirksam mit0 3 0 in 7 / ii 8 1 4 /oORtGINAL INSPECTEDdem ersten Knochen, die zweite Komponente wirksam mit dem zweiten Knochen verbunden ist und die Verbindung der ersten Komponente mit dem ersten Knochen dex^art ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der ersten Komponente und der zweiten Komponente um die Längsachse des ersten Knochens vorgesehen ist.8. Prothese nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der zweiten Komponente mit dem zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der zweiten Komponente und dem zweiten Knochen um die Längsachse des zweiten Knochens verhindert wird.9. Fingergelenkprothese nach Anspruch 8.10. Prothese nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß das Fingergelenk das Mittelhandknochen-Fingergelenk ist.11. Prothese nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen ist.12. Prothese nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungen der ersten und zweiten Komponenten mit den ersten bzw. zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Bewegung zwischen jeder der Komponenten und ihrem Knochen in Längsrichtung des Knochens vorgesehen ist.030037/QSU ~-/k13· Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch einen ersten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intramedullären Kanals des ersten Knochens befestigt zu werden und mit einer Längsbohrung versehen ist, einen zweiten intramedullären Stöpsel, der zur Befestigung an der !fand des intramedullären Kanals des zweiten Knochens geeignet und mit einer Längsbohrung versehen ist, eine erste Komponente mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, sowie eine zweite Komponente mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, wobei die Stangen der ersten und zweiten Komponenten in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen der ersten bzw. zweiten intramedullären Stöpsel aufgenommen werden, und wobei die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Komponenten wechselseitig in Gelenkverbindung miteinander sind.14. Fingergelenkprothese, gekennzeichnet durch einen proximalen intramedtxllären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intr&.:redullären Kanals des proximalen Knochens befestigt zu werden, und mit einer Längsbohrung versehen ist, einen distalen intramedullären Stöpselr der zur Befestigung an der Wand des intramedullären Kanals des distalen Knochens geeignet und mit einer Längsbohrung versehen ist, eine proximale Komponente mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange und eine distale Komponente mit einem Lagerabschnitt und030037/0814einer sich von ihm forterstreckenden Stange, wobei die Stangen der proximalen und distalen Komponenten in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen der proximalen bzw. distalen intramedullären Stöpsel aufgenommen werden und sich die Lagerabschnitte der proximalen und distalen Komponenten in wechselseitigem Gelenkeingriff befinden.15· Prothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk ist, der proximale Knochen der Mittelhandknochen und der distale Knochen der proximale Fingerknochen ist.16. Prothese nach Anspruch 15t dadurch gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen zur Verhinderung einer Drehbewegung von wenigstens einer der Komponenten relativ zu der intramedullären Stöpselaufnahme um die Längsachse des Knochens enthält, an welchem der Stöpsel befestigt ist.17· Prothese nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbewegung von nur einer der Komponenten relativ zu dem sie aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, verhindert wird.18. Prothese nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Verhinderung der Drehbewegung eine oder mehrere von der Außenseite der Stange derjenigen Komponente vorstehende Längsrippen enthält, deren Dreh-030037/0814 /A• · ./obewegung verhindert wird, und entsprechende Längsschlitze zur Aufnahme der Rippen in der ¥and der Längsbohrung in dem intramedullären Stöpsel, mit dem diese Komponente gleitend zusammenarbeitet.19. Prothese nach Anspruch 17 oder 18: dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbewegung der proximalen Komponente relativ zu dem proximalen intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Mittelhandknochens verhindert wird.20. Prothese nach Anspruch Λ1^ oder I5, dadurch gekennzeichnet, daß die proximalen und distalen intramedullären Stöpsel an ihren distalen bzw. proximalen Enden beide mit Flaschen enden, die geeignet sind, gegen die kortikalen Oberflächen der proximalen und distalen Knochen aufzusitzen und einen · beträchtlichen Teil der im Gebrauch auf die Prothese ausgeübten Druckkräfte auf diese Oberflächen zu verteilen.. Prothese nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der intramedullären Stöpsel abgeschrägt ist, so daß er eine π i'; zunehmender Entfernung von dem mit einem FlaBch absch.lieoendfe.Li Ende des Stöpsels abnehmende Querschnittsfläche hat.22. Prothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die intramedullären Stöpsel aus Kunststoff und die proximalon und distalen Bestandteile aus Metall oder einer030037/08UMetallegierung hergestellt sind.22m Prothese nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerabsclinitt eines der Bestandteile dem anderen Bestandteil eine konvexe Metall- oder Metallegierungslagerfläche bietet und der Lagerabschnitt des anderen Bestandteils einen entfernbaren Kunststofflagereinsatz aufweist, der der konvexen Lagerfläche eine konkave Lagerfläche bietet und sie im Gebrauch berührt.24. Prothese nach Anspruch 23» dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk ist, der proximale Knochen der Mittelhandknochen, der distale Knochen der proximale Fingerknochen ist und die konvexe Lagerfläche von dem Lagerabschnitt des distalen Bestandteils dargeboten wird.2^. Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch einen ersten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intrameduilären Kanr.ls des ersten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen ersten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, die drehbar in der Längsbohrung aufgenommen wird, sowie einen zweiten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange zum Einsatz in den intramedullären Kanal des zweiten Knochens, wobei03OO37/08Udie Lagerabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile sich in gegenseitigem Gelenkeingriff befinden.26. Fingergelenkprothese nach Anspruch 25,27. Prothese nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Fingergelenk das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk ist.28. Prothese nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen ist.29. Gelenkige Mittelhandknoclien-Fingerknochengelenkprothese, gekennzeichnet durch einen ersten Bestandteil mit einer Stange zum Einsitzen in den intramedullären Kanal eines ersten Knochens, einem Halsabschnitt an einem Ende der Stange und einem vorspringenden Kopfabschnitt auf dem Halsabschnitt, -wobei der Kopf abschnitt von allgemein zylindrischer Gestalt ist mit abgerundeten Enden und bei Lage der Längsachse des Kopfabschnitts lotrecht zur Ebene der Gelenlcbewegung der Prothese, und einen zweiten Bestandteil mit einer Stange zum Einsitzen in den intramedullären Kanal eines zweiten Knochens und einem Schalenabschnitt an einem Ende der Stange mit Wänden zur Begrenzung eines Schalenhohlraums, der an einem Ende durch eine konkave Lagerfläche begrenzt ist, in die der Kopfabschnitt eng anliegend hineinpaßt, wobei sich dieser Schalenhohlraum030037/0814 "'/9in Längsrichtung von der Lagerfläche zu einer Öffnung in dem Ende des Schalenabschnitts forterstreckt, das dem zweiten Knochen abgewendet ist, und wobei die Handflächenwand des Schalenabschnitts mit einem Längsschlitz in Verbindung mit dem Schalenhohlraum und der Öffnung versehen ist, wobei der Kopfabschnitt des ersten Bestandteils von dem Schalenhohlraum aufgenommen wird und gleitend darin beweglich ist und der Halsabschnitt des ersten Bestandteils beim Biegen der Gelenkprothese in dem Schlitz der Handflächenwand des Schalenabschnitts liegt und der zweite Bestandteil mechanisch von einer Drehbewegung um die Längsachse des zweiten Knochens zurückgehalten wird, wodurch die Form des Schalenhohlraums derart ist, daß er im normalen Gebrauch ein mechanisch unbehindertes relatives Verschwenken der beiden Bestandteile von Speiche zu Elle zuläßt, wenn die Gelenkprothese erheblich gestreckt wird, und eine mechanisch unbehinderte relative Trennung der beiden Bestandteile in Längsrichtung des zweiten Bestandteils, und außerdem derart ist, daß durch die Berührung des Kopfabschnitts mit den Rücken- oder Handflächenwänden des Schaleaabschnitts eine Drehbewegung des Kopfabschnitts des ersten Bestandteils relativ zu dem Schalenabschnitt des zweiten Bestandteils um die Längsachse des zweiten Knochens verhindert wird.30. Prothese nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen und der zweite Knochen der Mittelhandknochen ist.030037/0814 >##/i031» Prothese nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt des ersten Bestandteils aus Metall oder einer Metallegierung hergestellt und der Schalenhohlraum durch die Wände eines in dem Schalenabschnitt des zweiten Bestandteils enthaltenen, entfernbaren Kunststofflagereinsatzes begrenzt ist.32. Prothese nach Anspruch 31» dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Pingerknochen und der zveite Knochen der Mittelhandknochen ist.33. Prothese nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Prothese einen ersten intramedullären Stöpsel enthält, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des proximalen Fingerknochens befestigt zu werden, und mit einer in ihm gebildeten Längsbohrung versehen ist, wobei der Stangenabschnitt des ersten Bestandteils drehbar in der Längsbohrung aufgenommen wird.34. Prothese nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Protlie-ie einen zweiten intramedullären Stöpsel enthält, der geeignet xst, an der ¥and des intramedullären Kanals des Mittelhandknochens befestigt zu werden und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, wobei die Stangenabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile beide in Längsrichtung gLeitend in den Bohrungen in den ersten bzw. zweiten intramedullären Stöpseln aufgenommen werden.030037/08U "*/1135* Prothese nach Anspruch 2°-, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt des ersten Bestandteils in der Lage ist, zum Eintritt in den Schalenhohlraum frei durch die Öffnung hindurchzugleiten.36. Prothese nach Anspruch 31» dadurch, gekennzeichnet, daß der Kunststofflagereinsatz mit Lippeneinrichtungen an dem Ende des Einsatzes versehen ist, das von dem zweiten Knochen fortgewendet ist, wobei, diese Lippeneinrichtungen die Größe der Öffnung verringern, um eine Verrückung der Prothese infolge abnormer relativer Schwenkbewegung der beiden Bestandteile zwischen Elle und Speiche oder infolge abnormer relativer Trennung in Längsrichtung der beiden Bestandteile voneinander verhindern.37. Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch einen ersten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des ersten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist. einen zweiten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des zweiten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen ersten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich davon forterstreckenden Stange, einen zweiten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich davon forterstreckenden Stange, wobei die Stangen und die ersten und zweiten030037/0814.../12Bestandteile in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen in den ersten und zweiten intramedullären Stöpseln aufgenommen werden, und wobei die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile sich in gegenseitigem Gelenkeingriff befinden, sowie Einrichtungen,die eine begrenzte Drehbewegung wenigstens eines der Bestandteile relativ zu dem ihn aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, zulassen.38. Fingergelenkprothese, gekennzeichnet durch einen proximalen intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intramedullären Kanals des proxiinalen Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen distalen intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des distalen Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen proximalen Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, einem distalen Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, wobei die Stangen der proximalen und distalen Bestandteile in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen der proximalen bzw. distalen intramedullären Stöpsel aufgenommen werden, und wobei die Lagerabschnitte der proximalen und distalen Bestandteile sich in gegenseitigem Gelenkeingriff befinden, sowie Einrichtungen, die eine begrenzte Drehbewegung wenigstens eines der Bestand-.../13030037/0814teile id.ativ zu dem ihn aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, zulassen.39· Prothese nach Anspruch 37 oder 38, gekennzeichnet durch Einrichtungen, die eine begrenzte Drehbewegung jedes der Bestandteile relativ zu dem ihn aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, zulassen.hO. Prothese nach Anspruch 37i 38 oder 39» dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Begrenzung der Drehbewegung eine oder mehrere Längsrippen enthält, die von der Außenseite der Stange desjenigen Bestandteils vorstehen, dessen Umdrehung begrenzt wird, sowie entsprechende Längsschlitze zur Aufnahme der Rippen in der Wand der Längsbohrung in dem intramedullären Stöpsel, mit welchem der Bestandteil in Gleiteingriff steht, wobei die Rippen erheblich dünner als die Schlitze sind.030037/0814.../14
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