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DE3008292A1 - Mittelhand-fingerknochengelenkprothese - Google Patents

Mittelhand-fingerknochengelenkprothese

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Publication number
DE3008292A1
DE3008292A1 DE19803008292 DE3008292A DE3008292A1 DE 3008292 A1 DE3008292 A1 DE 3008292A1 DE 19803008292 DE19803008292 DE 19803008292 DE 3008292 A DE3008292 A DE 3008292A DE 3008292 A1 DE3008292 A1 DE 3008292A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
bone
component
intramedullary
prosthesis
proximal
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Ceased
Application number
DE19803008292
Other languages
English (en)
Inventor
David Greene
Peter Bickford Van Syckle
Peter Stanley Walker
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
MTG Divestitures LLC
Original Assignee
Howmedica Inc
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Howmedica Inc filed Critical Howmedica Inc
Publication of DE3008292A1 publication Critical patent/DE3008292A1/de
Ceased legal-status Critical Current

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Description

Die Erfindung bezieht sich, auf Gelenlcprothesen, und zwar Fingergelenkprothesen, insbesondere auf Prothesen für das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk. Es sind verschiedene Prothesen zur Verwendung bei der chirurgischen Wiederherstellung kranker oder beschädigter Fingergelenke bekannt. Eine bekannte Vorrichtung (siehe z. B. US-Patente 3Λ62.765 und 3.593.3^2) besteht in einem einstückigen biegsamen Gummikörper mit Stöpseln zur Befestigung in dem intramedullären Kanal der beiden das Gelenk bildenden Knochen. Obwohl weitverbreitet in Gebrauch, hat diese Prothesenart doch bestimmte Nachteile, Beispielsweise weist Gummi mit einer angemessenen Biegsamkeit nicht die erforderliche mechanische Festigkeit auf, und es sind eine gewisse mechanische Verschlechterung und sogar Bruch dieser Prothesenart unter den im eigentlichen Gebrauch auftretenden Bedingungen klinisch beobachtet worden. Außerdem können diese Prothesen ein äußerst unnatürliches Gefühl in dem Körper verursachen, da sie sich nicht immer an dem erwünschten Punkt biegen oder Drehbewegungen zwischen Elle und Speiche nicht angemessen steuern, und da sie der Streckmuskelsehne einen ungenügenden Momentarm zur Überwindung der Streckmuskelträgheit geben,
Eine zweite Art bekannter Fingergelenkprothesen (siehe z, B. US-Patente 3. 506.982, 4.011.603 und 4. 059.854) enthält zwei Bestandteile, wobei der vorstehende Kopfabschnitt des einen Bestandteils in das Kunststoffgehäuse des anderen Bestandteils einschnappt und darin zurückgehalten wird. Diese Prothesenart schafft im allgemeinen eine genauere ¥iedergabe der Bewegung
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der natürlichen Fingergelenke als die einstückigen GummiimpIantäte, ist jedoch nichtsdestoweniger im Grunde eine gebundene Vorrichtung und kann somit ein unbequemes Gefühl übermäßiger Einengung in dem Körper eines Patienten verursachen. Die dem mechanischen Zwang dieser Art Prothese innewohnenden Kräfte werden auf das Kunststoffgehäuse übertragen, welches durch Kriechen oder Bruch ausfallen kann.
Ein potentielles Problem besteht bei der Verwendung von Gelenkprothesen allgemein immer darin, daß sich die Befestigung zwischen einer intramedullären Stange der Prothese und der !fand des intramedullären Kanals des Gastknochens unter dem Einfluß der im Gebrauch an der Knochen-Prothesenbestigungsgrenzfläche auftretenden Spannungen lösen kann. Dies Problem kann auftreten ungeachtet dessen,ob die Befestigung durch Zement, Knochengewebeeinwuchs oder wahlweise mögliche Verfahren erfolgt.Auf die Prothese einwirkende Torsions-,Scher-, Zug- und Bruchkräfte werden allgemein auf die Knochen-Prothesenbefestigungsgrenzflächen übertragen,die dann durch die ständig wiederkehrende ¥irkung dieser Kräfte geschwächt werden können*
Es wäre daher für die Technik von großem Nutzen,eine Art Gelenkprothese zu schaffen, bei welcher die Übertragu^s der auf die Prothese einwirkenden Kräfte auf die Knochen-Prothesenbefestigungsgrenzflächen auf ein Minimum herabgesetzt und so die Integrität der nach der Implantation und beispielsweise Gewebeeinwuchs erlangten Befestigung sichergestellt und auch die Gefahr einer anschließenden Lösung der Befestigung während des Gebrauchs der Prothese vermindert ist.Es wäre bei dem Mittelhandfingerknochengelenk auch äußerst vorteilhaft,mit einer neuen Prothese die Bewe-
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gungen und Grade der Bewegungsfreiheit des natürlichen Gelenks wiederzugeben, ohne natürlich die mechanische Festigkeit der Vorrichtung zu beeinträchtigen.
Es ist nunmehr eine neuartige Prothese Tür ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen erfunden worden, bestehend aus einem ersten Bestandteil, einem zweiten Bestandteil in Gelenklagerbeziehung mit dem ersten Bestandteil, wobei der erste Bestandteil wirksam mit dem ersten Knochen, der zweite Bestandteil wirksam mit dem zweiten Knochen verbunden ist und die Verbindung von wenigstens einem dieser Bestandteile mit seinem Knochen derart ist, daß eine relative Längsbewegung zwischen dem Bestandteil und seinem Knochen vorgesehen ist. Obwohl ein besonderes Interesse in einer Fingergelenkprothese liegt, insbesondere einer Mittelhandloiochen-Fingerknochengelenkprothese, kann doch die neuartige Prothese einer Verwendung in anderen Gelenken, beispielsweise dem Ellbogen- oder Kniegelenk angepaßt werden.
Von besonderem Interesse ist eine neuartige Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, bestehend aus einem ersten intramedullärem Stöpsel, der geeignet ist, an ' der Wand des intramedullären Kanals dr»i ersten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einem zweiten intramedullären Stöpsel, welcher geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des zweiten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einem ersten Beständteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm fort erstreckenden Stange und einem zweiten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich
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von ihm fort erstreckenden Stange, wobei diese Stange der ersten und zweiten Bestandteile in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen in den ersten bzw.zweiten intramedullären Stöpseln aufgenomme: werden, und wobei die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile in gegenseitigem Gelenice ingriff miteinander sind. Da die Stangen der ersten und zweiten Bestandteile in den sie aufnehmenden Bohrungen frei in Längsrichtung gleiten können, ist die Übertragung von auf die Prothese ausgeübten Zugkräften auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen praktisch ausgeschlossen. Auch kann die Übertragung von Druckkräften als
Scherkraft auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen
stark herabgesetzt werden.
Die intramedullären Stöpsel sind vorzugsweise aus Kunststoff hergestellt, während die gleitbaren Stangen der beiden Bestandteile vorzugsweise aus Metall oder einer Metallegierung hergestellt sind, wodurch die Abnutzung und Reibung zwischen den Stöpseln und Stangen vermindert wird. Der Lagerabschnitt des einen der Bestandteile (der distale Bestandteil im Falle einer Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese) bietet
vorzugsweise ^m anderen Bestandteil eine konvexe Metalloder Metallegierungslagerfläche, und der Lagerabschnitt des
anderen Bestandteils schließt vorzugsweise einen entfernbaren Kunststofflagereinsatz ein, welcher der konvexen Lagerfläche eine konkave Lagerfläche bietet und diese im Gebrauch berührt. Die Verwendung eines solchen entfernbaren Kunststofflagereinsatzes setzt natürlich erheblich die Abnutzung und Reibung zwischen den Lagerabschnitten der beiden Bestandteile
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_18_ 3Ö0S232
In einer bevorzugten Aus führung s form der Mittelh.andknoch.en-Fingerknochengelenkprothese ist die Prothese mit Einrichtungen zur Verhinderung entweder einer Drehbewegung des proximalen Bestandteils relativ zu dem proximalen intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Mittelhandknochens oder einer Drehbewegung des distalen Bestandteils relativ zu dem distalen intramedullären Stöpsel um die Längsachse des proximalen Fingerknochens, jedoch, nicht beider versehen. Als Folge dieses Merkmales, welches natürlich auch in Prothesen für andere Gelenke ebenso gut verwirklicht werden kann, ist auch die Übertragung der meisten auf die Prothese ausgeübten Torsionskräfte als Scherwirkung auf die Stöpsel-Knochenbefestigungsgrenzflächen praktisch ausgeschaltet oder erheblich vermindert, ohne der inhärenten mechanischen Stabilität der Prothese Abbruch zu tun.
Ein.weiteres Merkmal der neuen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkpro the se gemäß der Erfindung betrifft die Konstruktion und die gegenseitige Wirkung der Lagerabschnitte der beiden Bestandteile in der Prothese, die eine Bewegung und einen Grad von Freiheit ähnlich denjenigen des natürlichen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks möglich machen.
Die Erfindung wird nunmehr im einzelnen mit Bezug auf eine bevorzugte Ausführungsform beschrieben, die in einer Mittelhandknochen-Fingerknochengelenlcprothese besteht. Die Bezugnahme auf diese Ausführungsform begrenzt nicht den Bereich der Erfindung, der lediglich durch den Bereich der Ansprüche festgelegt ist. Es zeigen:
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Fig. 1 eine auseinander gezogene perspektivische Darstellung einer Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese gemäß der Erfindung,
Fig. 1 A eine vergrößerte Darstellung eines Abschnitts des intramedullären Fingerknochenstopο3Is der Prothese nach Fig. 1, und zwar bei Darstellung der Knochengewebeeinwuchsoberfläche in größeren Einzelheiten,
Fig. 2 eine Draufsicht von oben auf die Bestandteile der Prothese nach Fig. 1 in gegenseitigem Eingriff bei Streckung,
. Fig. 3 eine Seitenansicht der Bestandteile der Prothese nach Fig. 1 im gegenseitigen Eingriff bei Streckung und bei Darstellung der Bestandteile bei Biegung (angedeutete Außenlinie) und der Richtung der Gelenkbcwegung der Prothese,
Fig. 4 eine Draufsicht von unten auf die Bestandteile der Prothesen nach Fig. 1 in gegenseitigem Eingriff bei Streckung und bei Darstellung der axialen Drehbewegung der Stange des Fingerbestandteils innerhalb der Längsbohrung des intramedullären Fingerstöpsels,
Fig. 5 eine Ansicht ähnlich der Fig. 2 bei Darstellung der Schwenkbewegung des Fingerbestandteils zwischen Elle und Speiche mit Bezug auf den Mitteliiandknochenbest andteil bei Streckung ,
Fig. 6 eine Ansicht von unten auf die Bestandteile der Prothese nach Fig. 1 in gegenseitigem Eingriff bei Streckung und bei erheblicher Verdrehung des Fingerbestandteils mit Bezug auf den Mittelhandknochenbestandteil über eine Schwenkbewegung zwischen Elle und Speiche, mit fortgeschnittener Handflächenhälfte des Schalenabschnitts des Mittelhandknochenbestandteile und Darstellung des für das kollaterale Ligament zur Wiederherstellung
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der Prothese verfügbaren Momentarms,
Fig. 7 eine Seitenansicht der in Fig. 1 gezeigten Prothese bei Befestigung in den intramedullären Kanälen des Mittelhandknochens lind proximalen Fingerknochens bei nahezu voller" Beugung und mit fortgeschnittenen Teilen der intramedullären Stöpsel,
Fig. 8 eine perspektivische Darstellung der linken Hand eines Menschen mit dem Daumen gegen die Spitze des Zeigefingers gedrückt, in einer Art Kneifwirkung, gegenüber der die in Fig. 1 gezeigte Prothese beständig ist,
Fig. 9 eine Vorderansicht einer abgewandelten Ausführungsform des Kunststofflagereinsatzes des Mittelhandknochensbestandteils der Prothese nach Fig. 1.
In den Figuren 1 bis 7 ist eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung, d.h. eine Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese 1 gezeigt. Die Prothese 1 besteht aus einem intramedullären Mittelhandknochenstöpsel 3 aus Kunststoff, einem Mittelhandknochenbestandteil 5» bestehend aus einem Metallgehäusekörper 6 und einem Kunststofflagereinsatz 7j einem Fingerknochenbestandteil 9 aus Metall und einem intramedullären Fingerknochenstöpsel 11 aus Kunststoff. Der Mittelhandknochen und der proximale Fingerknochen des chirurgisch wiederhergestellten Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks sind in Fig. 7 gezeigt. Die verschiedenen Ligamente und Sehnen, die an dem natürlichen Gelenk teilhaben, wie beispielsweise die kollateraldtiLigamente, sind in Fig. 7 nicht gezeigt, sind jedoch im allgemeinen lebensfähig und verbleiben an ihrem Platz.
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Die intramedullären Stöpsel 3 und 11 sind vorzugsweise aus Polyethylen von ultrahohem Molekulargewicht hergestellt. Sie können in verschiedenen Größen vorgesehen werden, so daß ihre Abmessungen der Größe der Knochen des Empfängers angepaßt werden können. Der Mittelhandknochenstöpsel 3 ist allgemein größer als der Fingerknochenstöpsel 11. Beide Stöpsel sind abgeschrägt, bei abnehmender Querschnittsfläche in Richtung auf die Enden der Prothese zu. Vor dem Einsetzen eines intramedullären Stöpsels wird der intramedulläre Kanal auf einen Durchmesser von etwas weniger (um etwa 0,02 Zoll) als dem Durchmesser des Stöpsels geräumt, so daß der Stöpsel im Paßsitz gegen die Wand des Kanals eingebracht werden kann. Die Außenseiten der Stöpsel 3 und 11 sind mit (siehe Fig. 1 A) seitlich verlaufenden Kämmen versehen, z.B. 13» welche zwischen sich seitlich verlaufende Nuten, z.B. 15» bilden. Die Yände der Kämme, die von der Berührungsfläche der beiden Bestandteile, zum Beispiel der ¥and 17 fortweisen, sind geneigt, um den !Widerstand gegenüber dem Einsatz der Stöpsel in die intra- ' medullären Kanäle auf ein Minimum herabzusetzen. Das Herausziehen der eingesetzten Stöpsel wird jedoch sehr erschwert durch die Biß^lrkung der flachen Spitzen, zum Beispiel 19» der Kämme gegen die Wände der Kanäle. Eine dauerhafte Befestigung wird erreicht durch Knochengewebeeinwuchs in dem Raum der Nuten, zum Beispiel 15. Eine dauerhafte Befestigung kann natürlich auch durch andere Methoden erreicht werden, wie beispielsweise durch Verwendung von orthopädischem Zement.
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Jeder der intramedullären Stöpsel 3 und 11 ist mit einer Längsbohrung 21 und 23 versehen, die in der Mittelachse des Stöpsels fluchtet und zu beiden Enden des Stöpsels hin geöffnet ist. Jeder der Stöpsel 3 und 11 endet an seinem der Berührungsfläche der beiden Bestandteile zugewendeten Ende mit einem kreisförmigen Flansch 25 und 27, dessen Rückseiten 29 und 3I jeweils gegen die resezierten Enden des Mittelhandknochens und des proximalen Pingerknochens aufsitzen. ¥ie aus Fig. 7 ersichtlich, ist für den chirurgischen Einsatz der intramedullären Stöpsel 3 und 11 nur eine sehr geringe Resektion des natürlichen Knochens erforderlich.
Der Fingerbestandteil 9 kann ein chirurgisches Implantat in Form eines aus einer Legierung in einem Stück gegossenen Gegenstandes sein. Eine äußerst geeignete Legierung ist Vitallium (Howraedica Inc.; New York, New York). Der Bestandteil 9 besteht aus einer Stange 33» einem Flansch 35 an dem proximalen Ende der Stange 33, einem Halsabschnitt 37, der sich von der proximalen Flanschseite 35 forterstreckt, und einem vorspringenden Kopfabschnitt 39, der hier ebenso als Lagerabschnitt bezeichnet wird, getragen von dem Halsabschnitt 37. Die Stange 33 wird gleitend und drehbar in der Längsbohrung 23 in dem intramedullären Stöpsel 11 des Fingers aufgenommen. Eine Grenze des Ausmaßes des Einsetzens ist erreicht, wenn die Distalseite 41 des Flansches 35 gegen die Vorderseite 43 des Flansches 27 auf dem Stöpsel 11 aufsitzt. Der Flansch 35 ist als Kreis geformt, bei Entfernung von
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zwei gleichen und gegenüberliegenden seitlichen Kreissegmenten (siehe Fig. 1), um bei Streckung eine erhebliche Schwenkbewegung von. Elle und Speiche nicht zu verhindern.
Der Mittelhandknochenbestandteil 5 besteht aus einem Metallgehäusekörper 6 und einem Kunststofflagereinsätζ 7. Der Gehäusekörper 6 kann ein chirurgisches Implantat in Form eines aus einer Legierung in einem Stück gegossenen Gegenstandes sein, vorzugsweise aus Vitallium (Howmedica Inc.j New York, New York). Der Gehäusekörper 6 besteht aus einem unteren Kopfabschnitt 45 und einer Stange 47, die sich in proximaler Richtung von ihm forterstreckt. Der Kopfabschnitt 45 und der Kunststofflagereinsatz 7. bilden zusammen den Lagerabschnitt, in dieser Beschreibung auch als Schalenabschnitt des Mittelhandknochenbestandteils 5 bezeichnet. Der entfernbare Kunststofflagereinsatz 7 vird durch Reibungspassung in dem Kopfabschnitt 45 gehalten. In dem ungewöhnlichen Fall, daß während der Benutzung der Prothese in einem Einsatz 7 erhebliche Abnutzung auftritt, kann der Einsatz chirurgisch entfernt und durch einen neuen ersetzt werden, bei geringster Störung des τe.rbleibenden Teils des chirurgisch wieder hergestellten Mittelhandknuohen-Fingerknochengelenks. Der Einsatz 7 ist vorzugsweise aus einem Polyethylen von ultrahohem Molekulargewicht hergestellt.
Die Stange 47 wird gleitend in der Längsbohrung 21 des intramedullären Miitelhandknochenstöpsels 3 aufgenommen. Eine Begrenzung des Ausmaßes des Einsetzens ist erreicht, wenn die
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Rückseite 49 des Kopfabschnitts 45 gegen die Vorderseite 5t des Flansches 25 auf dem Stöpsel 3 atisitzt. Es werden eine oder mehrere Längsrippen (ein Paar derartiger Rippen, zum Beispiel 53, ist in den Zeichnungen gezeigt), die von der Außenseite der Stange 47 vorstehen, in entsprechenden Längsschlitzen, zum Beispiel 55» in der Wand der Bohrung 21 aufgenommen, wodurch eine Drehbewegung des Bestandteils 5 relativ zu dem intramedullären Stöpsel 3 um die Längsachse des Mittelhandknochens verhindert wird.
Da eine axiale Drehbewegung von nur einem der beiden Bestandteile der Prothese I mit Bezug auf den ihn aufnehmenden Stöpsel gestattet ist, kann nie die Situation entstehen, in der beide Bestandteile 5 und 9 sich mit Bezug auf die beiden das Gelenk bildenden Knochen drehen, während sie relativ zueinander fixiert bleiben.
Es können zur Verhinderung einer Drehbewegung des Mittelhandknochenbestandteils 5 mit Bezug auf den Stöpsel 3 um die Längsachse des Mittelhandknochens andere als die in den Zeichnungen gezeigten Einrichtungen verwendet werden. So zum Beispiel kann die Vorderseite 5I cles Flansches 25 eine konkave zylindrische Oberfläche haben, die mit einer vollständig oder teilweise in der Form entsprechenden konvexen zylindrischen Oberfläche der Rückseite 49 des Kopfabschnitts 45 zusammenarbeitet, um den Stöpsel 3 und den Bestandteil 5 gegenüber relativer Drehbewegung zu stabilisieren. Die An-
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wendtmg dieser wahlweise möglichen Einrichtung zur Verhinderung einer Drehbewegung schaltet die Notwendigkeit der in den Zeichnungen bezeichneten Rippen, zum Beispiel 53»und der Schlitze, zum Beispiel 55» aus.
Als Ergebnis dieser Formen der Stöpsel, Stangen und Flansche, die in den Zeichnungen gezeigt werden, wird die Übertragung von auf die Prothese ausgeübten Kräften auf die Knochen-Stöpselbefestigungsgrenzflächen erheblich herabgesetzt. Die Übertragung von Zugkräften auf die Befestigungsgrenzflächen wird ausgeschaltet, da die Stangen kj und 33 frei sind, in Längsrichtung in den Bohrungen 21 und 23 in den Stöpseln 3 und 11 zu gleiten. Von dem Kopfabschnitt 45 und dem Flansch 35 werden Druckkräfte auf die Stöpselflansche 25 und 27 übertragen und dann hauptsächlich als Druck auf die resezierten Cortikalränder verteilt, gegen die die Stöpselflansche zum Aufsitz gebracht werden, und auf dem wesentlichen Oberflächenbereich der abgeschrägten Wände der intramedullären Kanäle entlang. Somit wird die Übertragung von Druckspannungen als Scherkräfte auf die Befestigungsgrenzflächen effektiv vermindert. Die Übertragung von Drehspar-Tongen von einer Art zur Erzeugung eines Drehmoments um die Längsachse des proximalen Fingerknochens wird ebenso praktisch ausgeschaltet, wegen der Freiheit der Stange 33, sich in der Bohrung 23 in dem Stöpsel 11 zu drehen. Der Anteil der Drehspannungen von einer Art zur Erzeugung eines Drehmoments um die Längsachse des Mittelhandknochens herum, der als Scherkraft auf die Mittelhandknochen-Stöpselbefestigungsgrenzfläche über-
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tragen wird, ist annähernd durch, den Sinus des BeugungswinkeIs (oder Hyper-Extension) gegeben. Die auf die Bestandteile 5 und 9 der Prothese 1 einwirkenden Scherkräfte üben zwar kleine Biegemomente auf die Stöpsel 3 und 11 aus, welche über die Längen dieser Stöpsel verteilt werden. Die Spannungen auf den Befestigungsgrenzflächen, die durch diese kleinen Biegemomente entstehen, werden infolge der Weichheit der Kunststoffstöpsel gleichmäßiger verteilt und haben nur eine geringe Einwirkung auf die Integrität der Befestigung. Somit werden demzufolge die Gefahr einer Bewegung der Stöpsel mit Bezug auf die ¥ände der intramedullären Kanäle während der Gewebeeinwuchsperiode und die Gefahr des Lösens der Befestigungen während des nachfolgenden Gebrauchs der Prothese beide erheblich vermindert.
In einer abgewandelten Form der Erfindung, die in den Zeichnungen nicht gezeigt ist, sind Längsrippen, wie beispielsweise die Rippen 53, auf den Stangen beider Bestandteile der Prothese und Längsschlitze, wie beispielsweise die Schlitze 55, in den Wänden der Bohrungen in beiden intramedullären Stöpseln vorgesehen. Jede Stange wird in Längsrichtung gleitend in einem der intramedullären Stöpsel aufgenommen. Indem man die Rippen erheblich dünner gestaltet als die Schlitze zur Aufnahme derselben, wird eine begrenzte Bewegungsfreiheit für eine relative Drehbewegung (- 15° bis 20°) zwischen wenigstens einer, und vorzugsweise jeder der beiden Stangen und dem sie aufnehmenden intramedullären Stöpsel eingeführt. Durch diese Abwandlung der Erfindung wird der Prothese für beispielsweise das Mittelhandknochen-Fingergelenk ein ausgezeichnetes Gleich-
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gewicht zwischen Bewegungsfreiheit und mechanischem Zwang erteilt.
Der Kopfabschnitt 39 der Fingerkomponente 9 ist zylindrisch mit abgerundeten Enden 57 und 59· Vorzugsweise sind die Enden 57 VLOd 59 halbkreisförmig, wie in den Zeichnungen gezeigt» Die Längsachse des zylindrischen Kopfabschnitts 39 ist lotrecht zur Artikulationsebene der Prothese (siehe Pig. 3). Die inneren Wände des Kunststofflagereinsatzes 7 begrenzen einen Schalenhohlraum 6t, durch welchen der zylindrische Kopfabschnitt 39 gleitend aufgenommen wird, wenn die Bestandteile 5 und 9 wechselseitig in Eingriff miteinander sind. Die konkave proximale Innenwand 63 des Kunststofflagereinsatzes 7 dient als die Lageroberfläche des Mittelhandknochenbestandteils 5. Die Oberfläche 63 ist halbzylindrisch in ihrer Form mit abgerundeten Enden und entspricht in der Form genau dem zylindrischen Kopfabschnitt 39, so daß die Lagerfläche 63 und der Kopf abschnitt 39 eng anliegend zusammenpassen, wenn die Prothese 1 sich unter Druck befindet. Der Schalenhohlraum 61 erstreckt sich distal von der Lagerfläche 63 zur Öffnung 65 in dem dis^Alen Ende des Einsatzes 7. Die Öffnung 65 hat annähernd die gleichen Abmessungen wie ein durch die Längsachse des Kopfabschnitte 39 genommener Querschnitt. Daher kann der Kopfabschnitt 39 frei durch die Öffnung 65 hindurchgleiten, um in den Schalenhohlraum 61 einzutreten. In der Handflächenwand des Einsatzes 7 erstreckt sich ein Schlitz 67 distal von der Lagerfläche 63 fort, bis er mit der Öffnung 65 in Verbindung tritt. Sowie die Prothese 1 gebeugt wird
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(siehe Fig. 3), geht der Halsabschnitt 37 des Fingerknochenbestandteils 9 durch den Handflächenschlitz 67 in dem Einsatz 7 und einen damit fluchtenden Schlitz in dem Kopfabschnitt 45 hindurch. Es ist ausreichend Spielraum vorgesehen, so daß der Halsabschnitt 37 nicht die einen der Schlitze 67 und 69 begrenzenden Seitenwände berührt. Die Gelenkbewegung wird begrenzt durch den Anschlag des Kopfabschnitts 37 des Fingerknochenbestandteils 9 gegen die Oberfläche 71 des Kunststofflager einsatzes 7 und die Oberfläche 63 des Metallgehäusekörpers 6. Es ist ein Gelenkbewegungsbereich von etwa 20 Hyper-Extension bis etwa 90° Beugung zugelassen.
Die Prothese 1 gibt genau die Bewegungsbereiche und den Grad der Bewegungsfreiheit des natürlichen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks wieder und hat daher nach Implantation in den Körper eines Patienten ein natürliches und realistisches "Feel". Da der Kopfabschnitt 39 innerhalb des Schalenhohlraums 6i gleiten kann, sind die Bestandteile 5 und 9 der Prothese 1 erheblich weniger eingeengt und haben eine größere Bewegungsfreiheit für ein relatives Spiel als die Bestandteile der verbundenen Prothesen nach dem Stand der Technik. Die Bewegungsfreiheit des Kopfabschnitts 39 innerhalb des Schalenhohlraums 61 schafft eine zusätzliche Einrichtung zur Verhinderung der Übertragung von auf die Prothese ausgeübten Zugspannungen auf die Knochen-Stöpselbefestigungsgrenzflächen. Die mechanische Stabilität der Prothese 1 wird unterstützt durch die selbststabilisierenden ¥irkungen der verschiedenen
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natürlichen Ligamente und Sehnen, zum Beispiel der kollateralen Ligamente und der Streckmuskel- und Beugemuskelsehnen. Die Streckmuskelsehne wird während der Beugung in der Spur 75 in der dorsalen Seite des Kopfabschnitte 45 gehalten. Die Spur 75 weist eine distovolare Kurve auf. Wie in Fig. 3 gezeigt, ist die Achse der Gelenkbewegung der Prothese 1, d.h. die Längsachse des KopfabSchnitts 39» volar von der durch die Längsachse der Stangen 33 und 47 bei Streckung der begrenzten Linie versetzt, um den für die schwächere Streckmuskelsehne verfügbaren Momentarm zu erhöhen und dabei gleichzeitig noch einen angemessenen Momentarm für die stärkere Beugemuskelsehne vorzusehen·
Das natürliche Mittelknochen-Fingerknochengelenk besitzt bei Streckung eine erhebliche Freiheit für eine relative seitwärts gerichtete Schwingbewegung des proximalen Fingerknochens mit Bezug auf den Mittelhandknochen, ist jedoch bei Beugung gegenüber dieser Art relativer Schwenkbewegung in hohem Maße widerstandsfähig, in der der proximale Fingerknochen um die Längsachse des Mittelhandknochens gedreht würde. Somit ist zum Beispiel das natürliche gebeugte üLttelhandknochen-Fingerknochengelenk in hohem Maße stabil gegenüber der in Fig. 8 gezeigten Art einer Kneiftätigkeit. Die Prothese 1 reproduziert diese beiden Fähigkeiten des natürlichen Mittelhandknochen-Fingerknochengelenks. Bei Streckung (siehe Figuren 5 und 6) ist der Bestandteil 9 mechanisch frei,mit Bezug auf den Bestandteil 5 in ex'heblichem Maße sich seitwärts zu verschwenken (etwa 25° zu beiden Seiten der Mittellinie). Eine
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mechanische Behinderung der Schwenkbewegung bei Streckung wird schließlich erreicht durch das Auftreffen der Komponente 9 gegen den Einsatz 7· Jedoch stabilisieren die natürlichen kollateralen Ligamente die Gelenkprothese im Gebrauch von sich aus. Es ist zu beachten, daß eine seitliche Schwenkverschiebung von 25 bei Streckung des proximalen Pingerknochens mit Bezug auf den Mittelhandknochen eine äußerst große Dehnung (etwa 4 bis 5 wm) des einer solchen Verschiebung entgegenarbeitenden kollateralen Ligaments verlangt. Auch die Formen des Kopfabschnitts 39 void der Lagerfläche 63 der beiden Bestandteile erteilen dem kollateralen Ligament oder den inneren Muskeln den größtmöglichen Momentarm (bei gegebenen anatomischen Dimensionen), der im Sinne einer ¥iderherstellung der Prothese wirkt. Der Momentarm, der für eine solche ¥iederherstellung verfügbar ist, wird in Fig. 6 etwa als die Länge L" gezogen vom Mittelpunkt der Umdrehung der Prothese gezeigt. Die Kräfte, die auf den Bestandteil 9 durch die kollateralen Ligamente in der Herbeiführung einer Speiche-Elle-Schwenkbewegung bei Streckung und Wiederherstellung der Prothese nach einer solchen Schwenkbewegung ausgeübt werden, werden als Druckkraft3 auf den Bestandteil 5 und dann auf den Flansch 25 übertragen, onne Scherkräfte auf den Bestandteil 5 auszuüben und somit Biegemomente auf die Stangen 33 und zu übertragen.
Bei Beugung wird auf die Prothese einwirkenden Kräften, die dazu neigen würden, eine Drehbewegung des Bestandteils 9 um die Längsachse des Mittelhandknochens zu verursachen (siehe
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zum Beispiel Fig. 8), ¥iderstand entgegengesetzt durch die Berührung des Kopfabschnitts 39 niit den dorsalen und volaren Wänden 77 und 79 des Kunststofflagereinsatzes 7 und die Zusammenwirkung der Rippen, zum Beispiel 53, mit Schlitzen, zum Beispiel 55» Außerdem sind, vie bereits angedeutet, Drehspannungen in Einwirkung auf die Prothese von einer solchen Art, daß sie dazu neigen, den zylindrischen Kopfabschnitt 39 um die Längsachse des proximalen Fingerknochens zu drehen, in der Tat unwirksam, eine solche Drehbewegung zu verursachen, und zwar infolge der Freiheit der Stange 33» sich innerhalb der Längsbohrung 23 des intramedullären Stöpsels 11 zu drehen.
Xn einer abgewandelten Form des Mittelhandknochenbestandteils 5, die in Fig. 9 gezeigt wird und im Bereiche der vorliegenden Erfindung liegt, sind Lippen 101 am distalen Ende des Kunststofflagereinsatzes 107 vorgesehen, um die Größe der Öffnung 165 zu verringern. Der Zweck der Lippen 101 besteht darin, Verrückungen infolge extremer relativer Verschiebung der Bestandteile unter Spannung oder extremer relativer SpeJLche-Elle-Schwenkbewegung der Bestandteile (von mehr als etwa 30° zu beiden Seiten des Mittelpunkts) zu verhindern. Der Kopfabschnitt 39 wird im Preßsitz innerhalb des Schalenhohlraums Ιοί in Eingriff gehalten. Eine relative Speiche-Elle-Schwenkbewegung bei Streckung und relativer Trennung der Bestandteile in Längsrichtung der Mittelhandknochenkomponente sind im normalen Gebrauch mechanisch unbehindert, d.h. sie werden unter nicht extremen Bedingungen
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lediglich durch, die natürlichen anatomischen Mittel, d.h. Ligamente und Sehen gesteuert und begrenzt. Da die Lippen 101 von dem Kopfabschnitt 39 im Gebrauch nur in einer ungewöhnlichen extremen Situation berührt würden, wird der Kopfabschnitt 39 von diesen Lippen nicht in derselben ¥eise in dem Schalenhohlraum zurückgehalten oder fest durch die Lippen umfaßt, wie es bei den Kopfabschnitten der in den US-Patenten 3i506,982, 4,011,603 und 4,059,854 beschriebenen Ausführungsformen der Fall £
Es ist darauf hinzuweisen, daß das Merkmal der Erfindung, das hier beschrieben wurde und sich auf die Formgebungen der Lagerabschnitte der Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese im einzelnen bezieht, auch ohne Anwendung des anderen Merkmals praktisch durchgeführt werden kann, bei dem es sich um die Bewegung der Stangen der Bestandteile innerhalb der intramedullären Stöpsel handelt. Somit können zum Beispiel die Stangen der Bestandteile der Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese direkt an den Wänden der intramedullären Kanäle durch Gewebeeinwuchs, Zement oder andere Befestigungsmittel befestigt werden. In ähnliche!· ¥eise kann das andere Merkmal der Erfindung, welches sich auf die Bewegung der Stangen der Bestandteile innerhalb der intramedullären Stöpsel bezieht, praktisch durchgeführt werden unter Anwendung der Lagerabschnittkonstruktionen, wie sie in den US-Patenten 3,506,982, 4,011,603 und 4,059,854 beschrieben sind, im Unterschied von den hier beschriebenen. Wie bereits ausgeführt, ist das andere Merkmal der Erfindung nicht auf Mittelhandknochen-
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Fingerknochengelenkprothese beschränkt, sondern ist ebenso gut allgemein anwendbar auf andere Arten von Gelenkprothesen. Es wird jedoch bevorzugt, beide Merkmale der Erfindung zusammen zu verwenden, um die optimale Mittelhandknochen-Fingerknochengelenkprothese zu erzielen.
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Claims (1)

  1. Ansprüche :
    1.!Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch eine erste Komponente, eine zweite Komponente in Gelenklagerbeziehung mit der ersten Komponente, wobei die erste Komponente wirksam mit dem ersten Knochen verbunden ist, die zweite Komponente wirksam mit dem zweiten Knochen verbunden ist und die Verbindung von wenigstens einer der Komponenten mit ihrem Knochen derart ist, daß eine relative Bewegung zwischen der Komponente und ihrem Knochen in Längsrichtung des Knochens vorgesehen ist.
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    2. Prothese nach Anspruch 1, dadurch gekennz ei clone t, daß die Verbindungen der ersten und zweiten Komponentenmit den ersten bzw. zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Bewegung zwischen jeder der Komponenten und ihrem Knochen in Längsrichtung des Knochens vorgesehen ist»
    3· Fingergelenkpro these nach Anspruch 2.
    k. Prothese nach Anspruch 3» dadurch gekennzeichnet, daß das Fingergelenk das Mittelhandknochen-Pingergelenk ist.
    5. Prothese nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der ersten Komponente- mit dem ersten Knochen derart ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der ersten Komponente und dem ersten Knochen um die Längsachse des ersten Knochens vorgesehen ist, und die Verbindung der zweiten Komponente mit dem zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der zweiten Komponente und dem zweiten Knochen um die Längsachse des zweiten Knochens verhindert wird,
    6. Prothese mich Ansprucn 5» dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen ist.
    7« Prothese für e±n Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch eine erste Komponente, eine zweite Komponente in Gelenklagerbeziehung mit der ersten Komponente, wobei die erste Komponente wirksam mit
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    dem ersten Knochen, die zweite Komponente wirksam mit dem zweiten Knochen verbunden ist und die Verbindung der ersten Komponente mit dem ersten Knochen dex^art ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der ersten Komponente und der zweiten Komponente um die Längsachse des ersten Knochens vorgesehen ist.
    8. Prothese nach Anspruch 7» dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindung der zweiten Komponente mit dem zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Drehbewegung zwischen der zweiten Komponente und dem zweiten Knochen um die Längsachse des zweiten Knochens verhindert wird.
    9. Fingergelenkprothese nach Anspruch 8.
    10. Prothese nach Anspruch 9» dadurch gekennzeichnet, daß das Fingergelenk das Mittelhandknochen-Fingergelenk ist.
    11. Prothese nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen ist.
    12. Prothese nach Anspruch 10 oder 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verbindungen der ersten und zweiten Komponenten mit den ersten bzw. zweiten Knochen derart ist, daß eine relative Bewegung zwischen jeder der Komponenten und ihrem Knochen in Längsrichtung des Knochens vorgesehen ist.
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    13· Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch einen ersten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intramedullären Kanals des ersten Knochens befestigt zu werden und mit einer Längsbohrung versehen ist, einen zweiten intramedullären Stöpsel, der zur Befestigung an der !fand des intramedullären Kanals des zweiten Knochens geeignet und mit einer Längsbohrung versehen ist, eine erste Komponente mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, sowie eine zweite Komponente mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, wobei die Stangen der ersten und zweiten Komponenten in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen der ersten bzw. zweiten intramedullären Stöpsel aufgenommen werden, und wobei die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Komponenten wechselseitig in Gelenkverbindung miteinander sind.
    14. Fingergelenkprothese, gekennzeichnet durch einen proximalen intramedtxllären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intr&.:redullären Kanals des proximalen Knochens befestigt zu werden, und mit einer Längsbohrung versehen ist, einen distalen intramedullären Stöpselr der zur Befestigung an der Wand des intramedullären Kanals des distalen Knochens geeignet und mit einer Längsbohrung versehen ist, eine proximale Komponente mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange und eine distale Komponente mit einem Lagerabschnitt und
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    einer sich von ihm forterstreckenden Stange, wobei die Stangen der proximalen und distalen Komponenten in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen der proximalen bzw. distalen intramedullären Stöpsel aufgenommen werden und sich die Lagerabschnitte der proximalen und distalen Komponenten in wechselseitigem Gelenkeingriff befinden.
    15· Prothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk ist, der proximale Knochen der Mittelhandknochen und der distale Knochen der proximale Fingerknochen ist.
    16. Prothese nach Anspruch 15t dadurch gekennzeichnet, daß sie Einrichtungen zur Verhinderung einer Drehbewegung von wenigstens einer der Komponenten relativ zu der intramedullären Stöpselaufnahme um die Längsachse des Knochens enthält, an welchem der Stöpsel befestigt ist.
    17· Prothese nach Anspruch 16, dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbewegung von nur einer der Komponenten relativ zu dem sie aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, verhindert wird.
    18. Prothese nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Verhinderung der Drehbewegung eine oder mehrere von der Außenseite der Stange derjenigen Komponente vorstehende Längsrippen enthält, deren Dreh-
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    bewegung verhindert wird, und entsprechende Längsschlitze zur Aufnahme der Rippen in der ¥and der Längsbohrung in dem intramedullären Stöpsel, mit dem diese Komponente gleitend zusammenarbeitet.
    19. Prothese nach Anspruch 17 oder 18: dadurch gekennzeichnet, daß die Drehbewegung der proximalen Komponente relativ zu dem proximalen intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Mittelhandknochens verhindert wird.
    20. Prothese nach Anspruch Λ1^ oder I5, dadurch gekennzeichnet, daß die proximalen und distalen intramedullären Stöpsel an ihren distalen bzw. proximalen Enden beide mit Flaschen enden, die geeignet sind, gegen die kortikalen Oberflächen der proximalen und distalen Knochen aufzusitzen und einen · beträchtlichen Teil der im Gebrauch auf die Prothese ausgeübten Druckkräfte auf diese Oberflächen zu verteilen.
    . Prothese nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß jeder der intramedullären Stöpsel abgeschrägt ist, so daß er eine π i'; zunehmender Entfernung von dem mit einem FlaBch absch.lieoendfe.Li Ende des Stöpsels abnehmende Querschnittsfläche hat.
    22. Prothese nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die intramedullären Stöpsel aus Kunststoff und die proximalon und distalen Bestandteile aus Metall oder einer
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    Metallegierung hergestellt sind.
    22m Prothese nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß der Lagerabsclinitt eines der Bestandteile dem anderen Bestandteil eine konvexe Metall- oder Metallegierungslagerfläche bietet und der Lagerabschnitt des anderen Bestandteils einen entfernbaren Kunststofflagereinsatz aufweist, der der konvexen Lagerfläche eine konkave Lagerfläche bietet und sie im Gebrauch berührt.
    24. Prothese nach Anspruch 23» dadurch gekennzeichnet, daß das Gelenk das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk ist, der proximale Knochen der Mittelhandknochen, der distale Knochen der proximale Fingerknochen ist und die konvexe Lagerfläche von dem Lagerabschnitt des distalen Bestandteils dargeboten wird.
    2^. Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch einen ersten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intrameduilären Kanr.ls des ersten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen ersten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, die drehbar in der Längsbohrung aufgenommen wird, sowie einen zweiten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange zum Einsatz in den intramedullären Kanal des zweiten Knochens, wobei
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    die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile sich in gegenseitigem Gelenkeingriff befinden.
    26. Fingergelenkprothese nach Anspruch 25,
    27. Prothese nach Anspruch 26, dadurch gekennzeichnet, daß das Fingergelenk das Mittelhandknochen-Fingerknochengelenk ist.
    28. Prothese nach Anspruch 27, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen ist.
    29. Gelenkige Mittelhandknoclien-Fingerknochengelenkprothese, gekennzeichnet durch einen ersten Bestandteil mit einer Stange zum Einsitzen in den intramedullären Kanal eines ersten Knochens, einem Halsabschnitt an einem Ende der Stange und einem vorspringenden Kopfabschnitt auf dem Halsabschnitt, -wobei der Kopf abschnitt von allgemein zylindrischer Gestalt ist mit abgerundeten Enden und bei Lage der Längsachse des Kopfabschnitts lotrecht zur Ebene der Gelenlcbewegung der Prothese, und einen zweiten Bestandteil mit einer Stange zum Einsitzen in den intramedullären Kanal eines zweiten Knochens und einem Schalenabschnitt an einem Ende der Stange mit Wänden zur Begrenzung eines Schalenhohlraums, der an einem Ende durch eine konkave Lagerfläche begrenzt ist, in die der Kopfabschnitt eng anliegend hineinpaßt, wobei sich dieser Schalenhohlraum
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    in Längsrichtung von der Lagerfläche zu einer Öffnung in dem Ende des Schalenabschnitts forterstreckt, das dem zweiten Knochen abgewendet ist, und wobei die Handflächenwand des Schalenabschnitts mit einem Längsschlitz in Verbindung mit dem Schalenhohlraum und der Öffnung versehen ist, wobei der Kopfabschnitt des ersten Bestandteils von dem Schalenhohlraum aufgenommen wird und gleitend darin beweglich ist und der Halsabschnitt des ersten Bestandteils beim Biegen der Gelenkprothese in dem Schlitz der Handflächenwand des Schalenabschnitts liegt und der zweite Bestandteil mechanisch von einer Drehbewegung um die Längsachse des zweiten Knochens zurückgehalten wird, wodurch die Form des Schalenhohlraums derart ist, daß er im normalen Gebrauch ein mechanisch unbehindertes relatives Verschwenken der beiden Bestandteile von Speiche zu Elle zuläßt, wenn die Gelenkprothese erheblich gestreckt wird, und eine mechanisch unbehinderte relative Trennung der beiden Bestandteile in Längsrichtung des zweiten Bestandteils, und außerdem derart ist, daß durch die Berührung des Kopfabschnitts mit den Rücken- oder Handflächenwänden des Schaleaabschnitts eine Drehbewegung des Kopfabschnitts des ersten Bestandteils relativ zu dem Schalenabschnitt des zweiten Bestandteils um die Längsachse des zweiten Knochens verhindert wird.
    30. Prothese nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Fingerknochen und der zweite Knochen der Mittelhandknochen ist.
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    31» Prothese nach Anspruch 29, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt des ersten Bestandteils aus Metall oder einer Metallegierung hergestellt und der Schalenhohlraum durch die Wände eines in dem Schalenabschnitt des zweiten Bestandteils enthaltenen, entfernbaren Kunststofflagereinsatzes begrenzt ist.
    32. Prothese nach Anspruch 31» dadurch gekennzeichnet, daß der erste Knochen der proximale Pingerknochen und der zveite Knochen der Mittelhandknochen ist.
    33. Prothese nach Anspruch 30, dadurch gekennzeichnet, daß die Prothese einen ersten intramedullären Stöpsel enthält, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des proximalen Fingerknochens befestigt zu werden, und mit einer in ihm gebildeten Längsbohrung versehen ist, wobei der Stangenabschnitt des ersten Bestandteils drehbar in der Längsbohrung aufgenommen wird.
    34. Prothese nach Anspruch 33, dadurch gekennzeichnet, daß die Protlie-ie einen zweiten intramedullären Stöpsel enthält, der geeignet xst, an der ¥and des intramedullären Kanals des Mittelhandknochens befestigt zu werden und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, wobei die Stangenabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile beide in Längsrichtung gLeitend in den Bohrungen in den ersten bzw. zweiten intramedullären Stöpseln aufgenommen werden.
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    35* Prothese nach Anspruch 2°-, dadurch gekennzeichnet, daß der Kopfabschnitt des ersten Bestandteils in der Lage ist, zum Eintritt in den Schalenhohlraum frei durch die Öffnung hindurchzugleiten.
    36. Prothese nach Anspruch 31» dadurch, gekennzeichnet, daß der Kunststofflagereinsatz mit Lippeneinrichtungen an dem Ende des Einsatzes versehen ist, das von dem zweiten Knochen fortgewendet ist, wobei, diese Lippeneinrichtungen die Größe der Öffnung verringern, um eine Verrückung der Prothese infolge abnormer relativer Schwenkbewegung der beiden Bestandteile zwischen Elle und Speiche oder infolge abnormer relativer Trennung in Längsrichtung der beiden Bestandteile voneinander verhindern.
    37. Prothese für ein Gelenk eines ersten Knochens mit einem zweiten Knochen, gekennzeichnet durch einen ersten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des ersten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist. einen zweiten intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des zweiten Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen ersten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich davon forterstreckenden Stange, einen zweiten Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich davon forterstreckenden Stange, wobei die Stangen und die ersten und zweiten
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    Bestandteile in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen in den ersten und zweiten intramedullären Stöpseln aufgenommen werden, und wobei die Lagerabschnitte der ersten und zweiten Bestandteile sich in gegenseitigem Gelenkeingriff befinden, sowie Einrichtungen,die eine begrenzte Drehbewegung wenigstens eines der Bestandteile relativ zu dem ihn aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, zulassen.
    38. Fingergelenkprothese, gekennzeichnet durch einen proximalen intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der Wand des intramedullären Kanals des proxiinalen Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen distalen intramedullären Stöpsel, der geeignet ist, an der ¥and des intramedullären Kanals des distalen Knochens befestigt zu werden, und mit einer darin gebildeten Längsbohrung versehen ist, einen proximalen Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, einem distalen Bestandteil mit einem Lagerabschnitt und einer sich von ihm forterstreckenden Stange, wobei die Stangen der proximalen und distalen Bestandteile in Längsrichtung gleitend in den Bohrungen der proximalen bzw. distalen intramedullären Stöpsel aufgenommen werden, und wobei die Lagerabschnitte der proximalen und distalen Bestandteile sich in gegenseitigem Gelenkeingriff befinden, sowie Einrichtungen, die eine begrenzte Drehbewegung wenigstens eines der Bestand-
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    teile id.ativ zu dem ihn aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, zulassen.
    39· Prothese nach Anspruch 37 oder 38, gekennzeichnet durch Einrichtungen, die eine begrenzte Drehbewegung jedes der Bestandteile relativ zu dem ihn aufnehmenden intramedullären Stöpsel um die Längsachse des Knochens, an welchem der Stöpsel befestigt ist, zulassen.
    hO. Prothese nach Anspruch 37i 38 oder 39» dadurch gekennzeichnet, daß die Einrichtung zur Begrenzung der Drehbewegung eine oder mehrere Längsrippen enthält, die von der Außenseite der Stange desjenigen Bestandteils vorstehen, dessen Umdrehung begrenzt wird, sowie entsprechende Längsschlitze zur Aufnahme der Rippen in der Wand der Längsbohrung in dem intramedullären Stöpsel, mit welchem der Bestandteil in Gleiteingriff steht, wobei die Rippen erheblich dünner als die Schlitze sind.
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