DE29622554U1 - Teilbare Verpackung, insbesondere Zigarettenkartusche - Google Patents
Teilbare Verpackung, insbesondere ZigarettenkartuscheInfo
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Description
Dr.-lng. Walter Abitz -
Dr. DieterF.Morf *!* ; · " · · · ···
Dipl.-Phys.M.Gritschneder *..**..** .;..;!.* "**..*
Dr. A. Freiherr von Wittgenstein "
30769/80.830
Dr. Jan Morf
Poschingersfraße 6
Postfach 86 01 09
81628 München
Die Erfindung betrifft Verpackungen und insbesondere Kartuschen zur Verpackung von Zigaretten sowie ihre Herstellungsvorrichtungen
.
Die fertigen Zigarettenpäckchen, die im allgemeinen zwanzig Zigaretten enthalten, sind im allgemeinen in Kartuschen zusammengefaßt,
die im allgemeinen zehn Päckchen enthalten, die in zwei übereinander angeordneten Reihen von fünf Päckchen
angeordnet sind. Unabhängig von der eigenen Ausbildung der Verpackung jedes Päckchens - weiches oder starres Päckchen
- kann die Kartusche selbst je nach dem gewählten Werkstoff und/oder ihrer Dicke weich oder starr sein. Im
vorliegenden Fall betrachten wir nur die weichen Kartuschen,
Die bekannten weichen Kartuschen bestehen im allgemeinen aus einer Verpackung aus einem biegsamen und lichtundurchlässigen
Werkstoff wie Papier, metallisiertem Papier oder einem synthetischen Werkstoff und/oder einem Verbundstoff.
Eine Reißzunge, die mit dem Ende eines Reißfadens oder -Streifens verbunden ist, ist im allgemeinen an einer Seite
oder einer Kante der Kartusche vorgesehen, wobei der Reißfaden oder -streifen um die Kartusche herumläuft, d.h. die
Kartusche bei ihrer Öffnung ganz in zwei Teile teilt. Wenn der Benutzer eine zehn Zigarettenpäckchen enthaltende Kartusche
geöffnet hat, hat er im allgemeinen einen ersten, sechs Päckchen enthaltenden Kartuschenteil in einer Hand
und einen zweiten, vier Päckchen enthaltenden Teil in der anderen Hand. Je nach der Stelle, an der der Reißfaden oder
-streifen angeordnet ist, kann er auch einen ersten Teil von acht Päckchen und einen zweiten Teil von zwei Päckchen
erhalten. Anschließend entnimmt er ein oder mehrere Päckchen gleichzeitig dem einen oder dem anderen Teil.
Manche Benutzer wünschen/ jedesmal eine von dem Benutzer bestimmte Anzahl von Päckchen aus der Kartusche zu entnehmen,
wobei diese entnommenen Päckchen zusammengehalten bleiben; dasselbe kann bei gewissen Verkaufsstellen der ,
Fall sein, wo es wünschenswert sein kann, eine gewisse vom Käufer gewählte Anzahl von Päckchen, beispielsweise zwei
Päckchen, zu verkaufen, die zusammengehalten werden. In beiden oben genannten Fällen muß der nicht entnommene Restbestand
der Päckchen durch den Rest der Kartusche für eine spätere Entnahme oder einen späteren Verkauf derselben Anzahl
oder einer anderen gewählten Anzahl von Päckchen zusammengehalten werden, die ebenfalls zusammengehalten bleiben
müssen. Eine solche Anforderung können bekannten Zigarettenkartuschen
nicht erfüllen.
Ein erstes Ziel der Erfindung ist es, ein Verfahren zur Herstellung einer Verpackung, insbesondere einer Zigarettenkartusche,
zu schaffen, die in mehrere gleiche Teile, insbesondere in mehr als zwei Teile, teilbar ist, wobei jeder
dieser Teile eine gleiche Anzahl von Gegenständen verpackt und jedesmal die Entnahme dieser gleichen Anzahl von
Gegenständen oder eines Vielfachens dieser Anzahl aus dieser Verpackung gestattet, wobei ein Teil dieser Verpackung
um den oder die Gegenstände herum bzw. um das oder die entnommenen Zigarettenpäckchen herum sowie um das oder die
verbleibenden Gegenstände oder Päckchen herum bestehen bleibt.
Ein weiteres Ziel der Erfindung ist es, eine Vorrichtung zu schaffen, die die Durchführung dieses Verfahrens gestattet.
Ein anderes Ziel ist es, eine Verpackung zu schaffen, die die oben erwähnten Eigenschaften besitzt.
Diese verschiedenen Ziele werden durch die unten beschriebenen Verfahren 1-6 und durch eine Vorrichtung erhalten,
die die Merkmale der Ansprüche 1 bis 7 aufweist, um eine Verpackung oder eine Kartusche gemäß den Ansprüche 8 bis
12 zu erhalten.
In der folgenden Beschreibung, in der auf die beiliegende Zeichnung Bezug genommen wird, werden die hierfür benutzten
Mittel ausführlich beschrieben. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 ein Beispiel einer erfindungsgemäßen teilbaren Zigarettenkartusche
in vollständigem Zustand,
Fig.2 dieselbe Kartusche bei der Entnahme von zwei Zigarettenpäckchen,
Fig.3 einen Rohling, der zur Bildung der Kartusche der vorhergehenden
Figuren dient, und
Fig.4 eine schematische Teilansicht einer Maschine, die die
Herstellung der erfindungsgemäßen Kartuschen gestattet.
Die Verpackung oder Kartusche 1 von Fig.l gestattet es,
beispielsweise zehn Zigarettenpäckchen zu enthalten, die in zwei übereinanderliegenden Reihen von fünf Päckchen
angeordnet sind. Sie wird auf bekannte Weise aus einem Rohling 10 (Fig.3) gebildet, der eine gewissen Anzahl von
Faltlinien besitzt, die aneinander angrenzende Felder trennen, die nach Faltung die verschiedenen Flächen des die
Kartusche 1 bildenden Quaders bilden. Fig.l zeigt, daß die Kartusche 1 eine gewissen Anzahl vorgeschnittener Querlinien
11 aufweist, die sich jeweils über den ganzen Umfang der Kartusche entlang dem Umfang einer zur Längsachse der
Kartusche 1 senkrechten Ebene erstrecken, und zwar auf der Oberseite, auf der Rückseite, auf der Unterseite und auf
der Vorderseite. Die vorgeschnittenen Linien 11 trennen die Kartusche 1 in fünf gleiche Teile, wobei sie jeweils gegenüber
der Trennstelle zwischen zwei Gruppen von zwei
übereinander angeordneten Zigarettenpäckchen in der Kartusche 1 angeordnet sind. Die vorgeschnittenen Linien 11
grenzen eine gewissen Anzahl von Verpackungsteilen 12 ab, im vorliegenden Beispiel fünf, wobei jeder dieser Verpakkungsteile
12 zwei Zigarettenpäckchen teilweise umgibt.
Der Zweck einer solchen Kartusche ist in Fig.2 sichtbar, in
der man sieht, daß ein Benutzer, der die Kartusche 1 mit einer Hand und einen Endteil dieser Kartusche mit der anderen
Hand ergriffen hat, diesen Endteil abgetrennt hat, indem er an der ersten vorgeschnittenen Linie 11, wie mit dem
Pfeil angegeben, eine Bruchbewegung ausgeführt hat. Er hält also in der einen Hand einen Verpackungsteil 12, der zwei
Zigarettenpäckchen 13 teilweise umgibt, und die restliche Kartusche 1 in der anderen Hand. Anschließend können zwei,
vier oder sechs weitere Zigarettenpäckchen 13, die ebenfalls von einem Verpackungsteil 12 umgeben sind, auf dieselbe
Weise abgetrennt werden. Eine solche Verpackung erfordert keine Trennhilfe wie die bekannten Öffnungszungen.
Da jede vorgeschnittene Linie 11 genau gegenüber der Trennstelle zwischen zwei aufeinanderfolgenden Päckchen angeordnet
ist, kann also ein einfaches Anbrechen durch Eindrücken eines Fingernagels in die vorgeschnittene Linie die Gegenstände
nicht beschädigen.
Das Beispiel wurde oben für den Fall einer gebräuchlichen Zigarettenkartusche beschrieben, d.h. die zwei übereinander
angeordnete Reihen von fünf Päckchen enthält. Jede andere Anordnung könnte auch vorgesehen sein, insbesondere diejenige,
bei der nur eine Reihe von nebeneinander angeordneten Zigarettenpäckchen in der Kartusche 1 vorgesehen ist, wobei
je nach der Stelle, an der die Bruchkraft ausgeübt wird, jedesmal ein einziges Päckchen oder mehrere entnommen werden.
Eine solche Anordnung kann für eine Verkaufsstelle vorteilhaft sein, bei der der Käufer die Anzahl von Päckchen,
die er wünscht, in einem kompakten Block verpackt erhält.
Wie erwähnt zeigt Fig.3 einen Rohling 10, der nach Aufnahme
der Zigarettenpäckchen und Faltung die Kartusche 1 bildet. Man sieht die geradlinigen vorgeschnittenen Linien 11, die
auf die unten beschriebene Weise ausgeführt wurden und die die einzelnen Verpackungsteile 12 voneinander trennen. Die
dünnen durchgehenden Linien stellen die gedachten Linien dar, die die einzelnen Seiten sowie die die Stirnseiten der
Kartusche bildenden Teile begrenzen. Der Rohling 10 kann außerdem vorgeschnittene Linien 14 aufweisen, die später
die Faltung der Felder erleichtern, die zur Bildung der Stirnseiten der Kartusche bestimmt sind. Wie man in der Figur
sieht, ist der Rohling 10 vorgesehen, um eine Verpakkung mit einer einzigen Schicht zu bilden.
Fig.4 zeigt schematisch ein Beispiel eines Teils einer Maschine
2 zur Herstellung der Rohlinge 10, die dazu bestimmt sind, die Kartuschen 1 zu bilden. Im dargestellten Fall
werden die Rohlinge 10 aus einem Band 3 erhalten, das von einer auf einer Achse drehbar montierten Spule 30 abgerollt
wird. Das Band besteht aus einem dünnen Werkstoff wie Papier, metallisiertem Papier, einem Kunststoff wie Polypropylen
oder einem Verbundmaterial. Eine Seite dieses Bandes ist gewöhnlich mit dem Logo der Zigarettenmarke und/oder
jeder anderen erforderlichen Angabe oder Zeichnung vorbedruck. Dieses lange Band 3 wird später zugeschnitten, um
die einzelnen Rohlinge 10 zu bilden, die nach Faltung die Kartuschen bilden. Die jeden Rohling abtrennende Schnittlinie
ist vorzugsweise in einem zentralen Bereich der Unterseite gelegen, der diese in zwei Teile teilt, wobei der
Rand eines dieser Teile später auf bekannte Weise den Rand des anderen überlagert, um an diesem angeklebt zu werden.
Zu diesem Zweck ist es erforderlich, daß die Summe der Längsabmessungen der Teile der Unterseite in Richtung der
Längsabmessung des Bandes 3 etwas größer als die Längsabmessung der Oberseite ist. Man bemerkt die oben erwähnten
partiellen Schnitten 14 auf dem Band 3, um das Falten der Stirnseiten zu erleichtern. Man bemerkt auch auf dem Band
vorgedruckte Markierungen 15 - eine pro Kartusche -, die
sehr genau an einer bestimmten Stelle jeder Kartusche angeordnet sind, vorzugsweise an einer Stelle, die später durch
eine Faltung abgedeckt wird. Diese Markierungen 15 dienen zur Einstellung der Vorschneide- und Schneidmaschine, wie
unten beschrieben wird. Das Band 3 läuft anschließend durch einen Satz von Walzen 20, von denen mindestens eine als
Spannwalze dient. Die Vorbewegung des Bandes 3 wird durch einen Satz Walzen 21, 22 gesteuert, die sich vorzugsweise
über die ganze Breite des Bandes 3 erstrecken, wobei jede dieser Walzen auf einer Seite des Bandes angeordnet ist.
Die Walze 21 wird durch bei 23 dargestellte Antriebseinrichtungen in Drehung versetzt, während die Walze 22 als
Auflagewalze dient. Man bemerkt, daß die Walze 21 auf ihrer Umfangsfläche eine Abflachung 21a aufweist. So wird das
Band 3 angetrieben, wenn der Abschnitt 21b der Umfangsfläche
der Walze 21 mit der Oberfläche des Bandes 3 in Kontakt ist, während das Band 3 stillsteht, wenn die Abflachung 21a
sich gegenüber dem Band 3 befindet. Um den Antrieb des Bandes 3 zu erleichtern, ist der Oberflächenabschnitt 21b der
Walze 21 vorzugweise mit Gummi beschichtet.
Der Vorschneidteil 4 der Herstellungsmaschine 2 besteht vorzugsweise aus zwei Walzen 40 und 41, wobei die Vorschneidwalze
40 durch Antriebseinrichtungen 42 angetrieben wird, während die Walze 41 als Auflagewalze dient. Die Außenfläche
der Auflagewalze 41 ist vorzugsweise metallisiert.
Die Vorschneidwalze 40 besitzt auf ihrer Umfangsaußenflache
eine gewisse Anzahl - im vorliegenden Fall vier - von kreisförmigen vorstehenden Schneiden 43, um die Linien 11
vorzuschneiden. Die Schneiden 43 weisen schneidende Abschnitte auf, die mit ausgesparten Abschnitten abwechseln,
so daß die Vorschneidlinien 11 geschaffen werden, die aus vorgeschnittenen Abschnitten und Verbindungsabschnitten bestehen.
Die jeweiligen Längen der vorgeschnittenen Abschnitte und der Verbindungsabschnitte der Vorschneidlinien
11 bzw. der schneidenden Abschnitte und der ausgesparten
Abschnitte der Schneide 43 richten sich nach den Anforderungen und nach der Festigkeit des die Kartusche bildenden
Werkstoffs. Man kann auch vorsehen, daß die Höhe der Schneide 43 kleiner als die Dicke des das Band 3 bildenden
Werkstoffs ist. Auf diese Weise ist jeder Vorschnitt nicht vollständig, so daß die vorgeschnittene Linie 11 einer Linie
entspricht, deren mechanische Festigkeit stark geschwächt ist. Diese Vorgehensweise gestattet es, eine gewisse
Dichtheit der Kartusche zu bewahren.
Die Länge des Außenumfangs der Walze 40 auf Höhe der Ebene
der Schneiden entspricht der Abwicklung der Länge des Bandes für eine Länge eines Rohlings 10. In Fig.4 sieht man
einen optischen Fühler 44, der die Aufgabe hat, die Lage der Markierungen 15 auf dem Band 3 zu erfassen. In dieser Figur
sieht man auch eine Schneidwalze 45, die mit einer Schneidklinge 46 versehen ist und die durch Antriebseinrichtungen
47 angetrieben wird. Ein Auflagetisch dient für die Auflage der Schneidklinge 46 bei dem Schneidvorgang. Anstelle eines
Auflagetisches kann man auch eine andere Auflagewalze vorsehen. Die Antriebseinrichtungen 42 für die Vorschneidwalze
40, 23 für die Antriebswalze 21 und 47 für die Schneidwalze 45, werden durch eine Steuereinheit 48 gesteuert, die insbesondere
durch das von dem optischen Fühler 44 gesendete Signal gesteuert wird. Die Steuereinheit 48 hat insbesondere
die Aufgabe, jede der Antriebseininrichtungen 42, 23 und 47 winkelmäßig so einzustellen, daß der Antrieb, das
Vorschneiden und das Zuschneiden auf dem Band 3 regelmäßig und sequentiell durchgeführt wird, sowie auf die Walze 43,
wie oben erwähnt, einzuwirken. Beispielsweise wird das Band 3 durch den Abschnitt 21b der Antriebswalze 21 angetrieben,
wobei die von diesem Abschnitt 21b abgewickelte Länge der Länge eines Rohlings 10 entspricht, während die Vorschneidwalze
40 die Schnitte durchführt. Gleichzeitig führt die Walze 45 mit Hilfe der Klinge 46 den Schnitt auf einem weiter
vorne gelegenen Teil des Bandes 3 aus, um den Rohling 10 vom restlichen Band 3 zu trennen. Nach Durchführung des
Vorschneidens und des Abschneidens gelangt die
, &phgr;
Antriebswalze 21 in eine Winkelstellung, in der sich der
Abschnitt 21a gegenüber dem Band 3 befindet, wobei dieses nicht mehr angetrieben wird. In diesem Moment wird der vordere
Teil des Bandes 3 bzw. der Rohling 10, der soeben abgeschnitten wurde, durch hier nicht dargestellte Greifmittel
mitgenommen, um die in Kartuschen zu verpackenden Zigarettenpäckchen zu erhalten. Der Teil der Maschine, in dem
die Arbeitsgänge der Zuführung der Zigarettenpäckchen und der Faltung und Verklebung der Verpackung stattfinden, ist
hier nicht dargestellt. Bei dem oben erwähnten Stillstand des Bandes 3 ist es erforderlich, die Schneidwirkung der
Walze 43 zu stoppen, da sonst ein breiter Einschnitt an der Stelle entstehen würde, an der die Walze 43 sich weitergedreht
hat, während das Band stillsteht. Dies kann auf verschiedene Weisen erreicht werden, und zwar beispielsweise,
indem man die Antriebseinrichtung 42 beim Stillstand des Bandes 3 anhält oder indem man eine Walze 43 vorsieht, die
dieselbe Konfiguration wie die Walze 21 hat, d.h. auch eine Abflachung besitzt, die vor das Band gelangt, wenn dieses
stillsteht, oder indem Mittel vorgesehen werden, die auf die Achse der Walze 43 einwirken und gestatten, diese bei
Stillstand des Bands 3 von diesem zu entfernen. Jedes dieser Mittel wird vorzugsweise durch die Steuereinheit 48 gesteuert.
Aus Fig.4 scheint hervorzugehen, daß die Faltlinien jedes
Rohlings auf dem Band 3 erscheinen, nachdem dieses zwischen den Walzen 40 und 41 durchgelaufen ist. Diese fiktiven Linien
wurden hier nur dargestellt, um die Verbindung mit Fig.3 herzustellen und um die Lage der vorgeschwächten Linien
auf dem Band zu erkennen. Dagegen werden die Markierungen 15 vorzugsweise auf dem Band auf der Spule
aufgedruckt.
In dem Fall, in dem vorgeschnittene Linien 14 herzustellen sind, um die Faltung der Kartusche zu unterstützen, wird
der Maschine zur Durchführung dieses Arbeitsgangs eine der
Walze 45 ähnliche Walze hinzugefügt, die mehrere Klingen
aufweist.
Statt die zur Bildung jeder einzelnen Verpackung bestimmten
Rohlinge 10 in Form eines Bandes vorzusehen, ist es auch möglich, daß diese Rohlinge bereits im geeigneten Format
zugeschnitten und am Eingang der Maschine in Form eines Stapels angeordnet sind. Bekannte Greifmittel gestatten es,
jeden Rohling nacheinander zu ergreifen und ihn zu einem Maschinenteil zu befördern, der die Vorschneidwalze 40 sowie
die Auflagewalze 41 aufweist, um die Arbeitsgänge des Vorschneidens auf obige Weise durchzuführen.
Der Rohling 10 kann daher gemäß den folgenden Verfahren hergestellt werden:
1. Verfahren zur Herstellung eines Rohlings 10, der für eine Verpackung 1 einer Vielzahl identischer Produkte 13
bestimmt ist, dadurch gekennzeichnet, daß diese Verpackung 1 Trennmittel 11 aufweist, die in der Lage sind,
diese Verpackung in mehrere Teile 12 zu trennen, die jeweils mindestens einen dieser Gegenstände enthalten, der
Arbeitsgang der Herstellung dieser Trennmittel ein Arbeitsgang der Schwächung von mehreren parallelen Linien 11 geschwächter
Festigkeit ist, die gleichzeitig mit Hilfe einer Vorschneidwalze 40 hergestellt werden.
2. Verfahren nach 1, dadurch gekennzeichnet, daß der mit der Vorschneidwalze 40 vorgenommene Schwächungsvorgang auf
einer Maschine 2 zur Herstellung dieser Verpackung durchgeführt wird, die insbesondere Einrichtungen zur Zufuhr 30
und zum Antrieb 21, 22 eines Bandes 3 oder eines Stapels des diesen Verpackungsrohling 10 bildenden Materials aufweist.
3. Verfahren nach 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwächungsvorgang durch Druck dieser Vorschneidwalze 40
auf das Band 3 aus dem diesen Rohling 10 bildenden Material
durchgeführt wird, wenn dieses Band in einer Längsbewegung angetrieben wird.
4. Verfahren nach 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwirkung der Vorschneidewalze 40 auf das Band 3 bei einer
Unterbrechung dieser Längsbewegung dieses Bandes angehalten wird.
5. Verfahren nach 1, 2, 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Arbeitsgang der Schwächung ein Vorschneidvorgang
ist, wobei die Vorschnitte 11 das Materialband ganz durchqueren.
6. Verfahren nach 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Schwächungsvorgang darin besteht, daß nur ein Teil der
Dicke des Materialbandes vorgeschnitten wird.
Die vorhergehende Beschreibung betrifft eine Zigarettenkartusche mit zehn Päckchen, die in zwei übereinander angeordneten
Reihen von fünf Päckchen angeordnet sind. Natürlich ist sie auch auf alle Arten von Kartuschen anwendbar, die
eine andere Anzahl von Päckchen und/oder anders angeordnete Päckchen enthalten. Sie ist auch allgemeiner auf Verpackungen
ähnlichen Typs anwendbar, insbesondere Verpackungen, die eine gewisse Anzahl von Gegenständen zusammenfassen,
insbesondere bereits einzeln verpackte Gegenstände, die auf diese Weise in einer bestimmten Anzahl ergriffen werden
können. Angesichts ihrer Funktionalität, die es gestattet, die Gegenstände, die sie enthält, eines nach dem anderen zu
ergreifen, kann eine solche Verpackung auch direkt als Spender solcher Gegenstände dienen.
Die Verpackung 1 ist dazu bestimmt, eine Vielzahl von Gegenständen
13, insbesondere Zigarettenpäckchen, zu enthalten, die im Inneren dieser Verpackung regelmäßig angeordnet
sind. Sie weist Linien 11 vorgeschwächter Festigkeit auf, die parallel und regelmäßig auf ihrem ganzen Umfang angeordnet
sind, wobei jede vorgeschwächte Linie zwei Verpak-
• · · · ■ &Lgr; m..
kungsteile 12 voneinander trennt/ die jeweils mindestens
einen dieser Gegenstände enthalten.
Auf diese Weise ist es für den Benutzer einfach, die Anzahl von Gegenständen 13, die er wünscht, aus dieser Verpackung
herauszuziehen, wobei die herausgezogenen Gegenstände sowie die in der Verpackung verbleibenden Gegenstände kompakte
Blöcke bilden, die jeweils von einem Verpackungsteil 12 umgeben
sind. Der Entnahmevorgang kann anschließend mit derselben Anzahl von Gegenständen oder mit einer anderen Anzahl
wiederholt werden.
Claims (15)
1. Vorrichtung (4) zur Herstellung von Trennmitteln (11)
auf einer Verpackung (1), dadurch gekennzeichnet, daß sie
eine rotierende Vorschneidwalze (40) aufweist, die auf ein Band (3) des einen Verpackungsrohling (10) bildenden Materials
drückt, wenn das Band (3) in eine Längsvorschubbewegung versetzt ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
die Vorschneidwalze (40) einen zylindrischen äußeren Oberflächenabschnitt besitzt, der mindestens einen Kreissektorabschnitt
bedeckt, wobei mehrere parallele und in regelmäßigen Abständen angeordnete Schneiden (43) auf Umfangslinien
dieses zylindrischen Oberflächenabschnitts angeordnet sind, wobei diese Schneiden aus schneidenden Abschnitten
bestehen, die zwischen nicht schneidende Abschnitte eingesetzt sind, und jede dieser Schneiden auf dem Rohling (10)
der Verpackung eine Linie (11) vorgeschwächter Festigkeit bildet.
3. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiden (43) eine Linie (11) vorgeschwächter
Festigkeit bilden, die aus das Band (3) bzw. den Rohling (10) durchquerenden vorgeschnittenen Abschnitten
besteht, zwischen denen Verbindungsabschnitte vorgesehen sind.
4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Schneiden (43) eine Linie (11) vorgeschwächter
Festigkeit bilden, die aus vorgeschnittenen Abschnitten besteht, die das Band (3) bzw. den Rohling
(10) nicht ganz durchqueren und zwischen denen Verbindungsabschnitte vorgesehen sind.
Fabriques de Tabac Reunies .S .&.&Sgr; * J 1**1'
5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß sie außerdem eine Auflagewalze (41)
aufweist, die parallel zur Vorschneidwalze (40) angeordnet ist, wobei das Band (3) bzw. der Rohling (10) bei dem
Schwächungs- oder Vorschneidevorgang auf der Außenfläche dieser Auflagewalze (41) aufliegt.
6. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Vorschneidwalze (40) in eine Maschine
(2) zur Herstellung der Verpackungsrohlinge (10) integriert ist, die insbesondere mindestens eine Walze (45,
46) zum Vorschneiden dieser Rohlinge aufweist.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Einwirkung der Vorschneidwalze (40) auf das Band (3)
durch eine Steuereinheit (48) gesteuert ist, die auf ein Signal einer Erfassungszelle (44) reagiert, die eine auf
dieses Band (3) aufgedruckte Markierung (15) erfaßt.
8. Verpackung, die eine Vielzahl von im Inneren dieser Verpackung regelmäßig angeordneten Gegenständen (13) enthält
und durch eine Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis hergestellt ist, dadurch gekennzeichnet, daß sie Trennmittel
(11) aufweist, die in der Lage sind, diese Verpackung in mehrere Teile (12) zu trennen, die jeweils mindestens
einen dieser Gegenstände enthalten.
9. Verpackung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trennmittel aus mehreren Linien (11) vorgeschwächter
Festigkeit bestehen, die zueinander parallel und in regelmäßigen Abständen angeordnet sind und sich jeweils über
einen Umfang dieser Verpackung erstrecken, wobei jede Linie (11) vorgeschwächter Festigkeit zwei Verpackungsteile (12)
voneinander trennt, deren jeder mindestens einen dieser Gegenstände
(13) umgibt.
10. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Linien (11) vorgeschwächter
leuniesj SS.a;. · ; ;······..: .'
22 554.1 &Iacgr; ·,*· :*#i| ·*\ ···· 18. April 1997
Fabriques de Tabac Reunies!
Festigkeit aus vorgeschnittenen Abschnitten besteht, die das diese Verpackung (1) bildende Material durchqueren und
zwischen denen Verbindungsabschnitte angeordnet sind.
11. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 oder 9, dadurch gekennzeichnet, daß jede der Linien (11) vorgeschwächter
Festigkeit aus vorgeschnittenen Abschnitten besteht, die das diese Verpackung (1) bildende Material nicht vollständig
durchqueren und zwischen denen Verbindungsabschnitte
angeordnet sind.
12. Verpackung nach einem der Ansprüche 10 oder 11, dadurch
gekennzeichnet, daß jede der Linien (11) vorgeschwächter Festigkeit gegenüber der Trennstelle von mindestens zwei
benachbarten im Inneren dieser Verpackung angeordneten Gegenständen angeordnet ist.
13. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß sie eine Kartusche (1) bildet, die Zigarettenpäckchen (13) enthält.
14. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Spender von Gegenständen bildet, insbesondere Zigarettenpackchen (13).
15. Verpackung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch
gekennzeichnet, daß sie einen Spender von vorverpackten Gegenständen bildet.
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