DE29521732U1 - Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen, Dämmen oder Wehren - Google Patents
Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen, Dämmen oder WehrenInfo
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Description
Für: München, 05. März 1998
GESO Gesellschaft für M/GSO-012-DE/G
Sensorik, geotechnischen KR/kh/bs
Umweltschutz und mathematische
Modellierung mbH
Max-Gräfe-Gasse 10
07749 Jena
Modellierung mbH
Max-Gräfe-Gasse 10
07749 Jena
Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von
Deichen, Dämmen oder Wehren
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen, Dämmen, Wehren oder
dergleichen insbesondere vorhandener Bermen, Spundwände und Schmalwände und ist in besonderem Maße zum Langzeit-Monitoring
geeignet, so daß rechtzeitig Maßnahmen zum ausreichenden Schutz hochwassergefährdeter Gebiete durch Sanierung
bzw. Rekonstruktion vorhandener Hochwasserschutzbauten ergriffen werden können.
Die Überwachung von Dämmen und Deichen wird bisher durch Kontrollgänge
durchgeführt sowie durch Messungen an wenigen Einzelpunkten (Pegel). Die Kontrollgänge dienen dem Erkennen
möglicher Sickerstellen auf Seiten der Binnendeichboschung.
In dem Falle, wo erkennbar Dränge- oder Sickerwasser aus dem
Außendeichland oder dem Flußbett den Deich durchdringt, müssen Maßnahmen zur Verstärkung bzw. Sanierung von Bermen,
Spundwänden, Schmalwänden u.a. sowie ggfs. zur äußeren Verstärkung
des Deiches eingeleitet werden, um einen Deichdurchbruch zu vermeiden.
Bei Hochwassergefahr werden die Dämme oder Deiche in kurzen Zeitabschnitten wiederholt visuell kontrolliert, um das Risiko
eines Dammdurchbruches zu verringern.
Es ist jedoch aus dem Vorgenannten ersichtlich, daß das Austreten
von Dräng- oder Sickerwasser bereits die Folge eines zeitlich vorgelagerten Zerstörens bzw. Undichtwerdens von
Dichtungselementen im Deich, Damm oder dergleichen ist. Dieses zu späte Erkennen derartiger Zerstörungen, z. B. auch
undichter oder zerstörter Deich-Spundwände birgt erhebliche
Gefahren für das durch den Deich zu schützende tiefer gelegene Binnenland in sich.
Aus dem auf die Anmelderin zurückgehenden Deutschen Gebrauchsmuster
G 93 18 404 ist eine Einrichtung zum Bestimmen von Temperaturen an oder in ausgedehnten Objekten bekannt,
die eine optisch-elektronische Meßvorrichtung verwendet. Diese Meßvorrichtung speist an mindestens einem Ende eines
Lichtwellenleiters einen Laserimpuls ein und dient der Untersuchung
der vom Lichtwellenleiter zurückgestreuten Strahlung. Aufgrund der gegebenen Wechselwirkungen läßt sich die Temperatur
und der Ort spektral und laufzeitabhängig auswerten. Demnach können den Längenkoordinaten des Lichtwellenleiters
Temperaturwerte zugeordnet werden.
■ . ' , ' ■
Das dort gezeigte Meßverfahren greift auf die Auswertung des rückgestreuten Raman-Streulichtes eines Lichtwellenleiters
zur Temperaturmessung zurück. Die Temperaturmessung beruht dabei auf dem bekannten DTS-Meßverfahren (Distributed Optical
Fibre Temperature-Sensing), bei dem das Licht eines Lasers in einen Lichtwellenleiter eingekoppelt wird. Bei der Ausbreitung
des Laserlichtes innerhalb des Lichtwellenleiters erfolgt eine Streuung an den Molekülen desselben, wobei die
Intensität des rückgestreuten Lichtes in Abhängigkeit von der 5 Laufzeit in vorgegebenem Maße abfällt. Aufgrund der bekannten
Ausbreitungsgeschwindigkeit des emitierten Lichtes im Lichtwellenleiter
kann aus dem ermittelten zeitlichen Verlauf der
Intensität des Rückstreulichtes der vom Licht jeweils
zurückgelegte Weg bestimmt werden.
Bedingt durch die Wechselwirkungen des Laserlichtes mit optischen Phononen, d. h. Schwingungsquanten einer elastischen
Deformationswelle in einem Festkörper, entsteht die Raman-Rückstreuung. Die Intensität des Raman-Rückstreulichtes
ist direkt von der Temperatur am jeweiligen Ort der Entstehung des Streulichtes abhängig. In dem Falle, wenn Laserlicht
in den Lichtwellenleiter eingekoppelt und die Intensität des Raman-Streulichtes laufzeitabhängig ausgewertet wird, kann
die ortsabhängige Temperaturverteilung ermittelt werden.
Mit der in dem Deutschen Gebrauchsmuster G 93 18 404 gezeigten
Einrichtung soll durch die Anordnung eines Lichtwellenleiters als flächiges Gebilde, zweckmäßigerweise in Form eines
Gitternetzes, die Überwachung der Temperaturentwicklung in Deponien untersucht werden. Durch die erhaltenen Temperaturwerte
soll der geothermische Gradient und die geothermische Diffusivität im Bereich der abdichtenden Basistonschicht
bestimmt werden. Durch eine derartige Temperaturüberwachung, die parallel unterhalb der Basisabdichtung
erfolgt, sollen Unregelmäßigkeiten oder Schäden des Deponieabbaus erkennbar sein, um dann Maßnahmen einzuleiten, mit
denen eine Beeinträchtigung des Grundwassers verhindert wird.
Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen,
Dämmen, Wehren oder dergleichen anzugeben, mit deren Hilfe 0 frühzeitig Informationen über Sanierungs- und
Rekonstruktionsmaßnahmen gewonnen werden können, so daß eine hohe Sicherheit der durch den Deich, Damm oder dergleichen zu
schützenden Bereiche gewährleistet ist.
Die Lösung der Aufgabe der Erfindung erfolgt mit einem Gegenstand gemäß dem Schutzanspruch 1, wobei insbesondere
vorteilhafte vorrichtungsseitige' Ausbildungen und Weiterentwicklungen
in den Unteransprüchen umfaßt sind.
• ·
Der Grundgedanke der Erfindung besteht darin, die Temperaturverteilung
längs des Deiches im binnenseitigen Bereich unterhalb der Deichkrone, zweckmäßigerweise unterhalb der
Deichsohle, oder im Deichinneren auf der Binnenseite von Dichtungselementen, mittels eines langgestreckten verteilten
und/oder mehrerer verteilter Sensoren, die es gestatten, die Temperaturverteilung entlang einer Strecke bzw. in einer
Fläche oder einem Volumen ortsaufgelöst zu erfassen, zu untersuchen, um örtliche Anomalien der Temperaturverteilung
und damit Deichschäden zu ermitteln.
Derartige örtliche Anomalien lassen also frühzeitig eine
vorhandene Leckage erkennen, so daß rechtzeitig deichsichernde oder deichsanierende Maßnahmen ergreifbar sind.
Durch die Anordnung eines verteilten Temperatur-Sensors längs
bzw. im Inneren des Deiches, Dammes oder dergleichen wird die planmäßige Diffusion von Dränge- oder Sickerwasser aus dem
0 Außendeichland oder dem Flußbett erfaßt, wobei sich vorhandene Undichtheiten im Bereich unterhalb der Deichkrone, bzw.
unterhalb der Deichsohle, z. B. defekte Dichtungskerne, Spundwände, Schmalwände als Temperaturanomalie, d.h. als
örtliche Temperaturpeaks bemerkbar machen.
Der Ort des Lecks sowie die Bewegung oder Fließrichtung der durch das Leck eindringenden Flüssigkeitsmenge kann dann
durch die Auswertung der gemessenen Temperaturverteilung in der durch den verteilten Sensor überwachten Region/Abschnitt
bestimmt werden.
In dem Falle, wo ein beispielsweise verwendetes faseroptisches
Sensorkabel zur Temperaturmessung in einem Schweißgraben längs des Deiches angeordnet ist und eine
Leckage auftritt, kann die Fließrichtung des Wassers im Schweißgraben durch den sich ausbildenden Temperaturgradienten
über die Länge des Sensorkabels bzw. des Deiches bestimmt werden.
• · C -
Bei gleichzeitiger Aufzeichnung des Wasserstandes im Deichaußenbereich,
und der ermittelten Leckagemenge kann auf die Wahrscheinlichkeit eines Damm- oder Deichbruches vorausschauend
gefolgert werden.
Eventuelle Veränderungen der Leckage lassen sich erfindungsgemäß über Betrachtung des sich ändernden Verlaufes der
Anomalie über einen vorgegebenen Zeitabschnitt bestimmen.
Erfindungsgemäß wird die Erkenntnis genutzt, daß die
Gewässertemperatur im Außendeichland sich von der Temperatur im oder unterhalb des Deiches bzw. von der Wassertemperatur
im Schweißgraben unterscheidet. Demnach führt das Eindringen von Wasser aus dem Außendeichland im Bereich einer Leckage,
d. h. örtlich erhöhter Wasserzufuhr zu einer Veränderung der Temperaturverteilung, die sich ansonsten als ein in einem
bestimmten Bereich veränderlicher Mittelwert einstellt.
0 In Abhängigkeit von der jeweiligen Lage des verteilten
Temperatursensors, z.B. des verwendeten Sensorkabels innerhalb des Deiches bzw. unterhalb der Deichsohle oder im
Schweißgraben, lassen sich rechtzeitig, d. h. bevor ein äußeres Durchnässen des Deiches aufgrund von Sicker- oder
Drängewasser erkennbar ist, Maßnahmen zur Deichsanierung einleiten.
Der verteilte Temperatursensor, z.B. das faseroptische, mit
Laserlicht beaufschlagte Sensorkabel wird innerhalb eines
Schweißgrabens längs des Deiches und zum binnenseitigen Ende des Deichfußes hin gerichtet angeordnet.
Alternativ kann das Sensorkabel unterhalb der Deichsohle oder im Deichkörper abseitig wasserseitiger Dichtschichten oder
Dichtmitteln angeordnet sein. Das Sensorkabel kann hierbei aus zwei längsseitig parallelgeführten, einseitig
schleifenartig verbundenen Fasern bestehen oder eine
Mäanderform aufweisen.
Bei der Anordnung von verteilten Temperatursensoren bzw. Sensorkabeln in einer Ebene parallel zur Deichsohle, d.h.
längs zur Fließrichtung einer durch eine Leckage eindringende Wassermenge, kann die Richtung und die Ausbreitungsgeschwindigkeit
derselben bestimmt werden.
Durch die Anordnung des beispielsweise verwendeten faseroptischen Sensorkabels im Schweißgraben ist eine nachträgliche
Überwachungsmöglichkeit, ohne Eingriffe in den Damm- oder Deichbau selbst, mit einfachsten Mitteln gewährleistet.
Mit Hilfe der erwähnten, beispielsweisen faseroptischen SensorkabeT als verteilter Temperatursensor und der Auswertung
von Laufzeit und Intensität des rückgestreuten Lichtes können Deichabschnitte in einer Länge von 5 bis 20 km bei
einer Temperaturauflösung bis hin zu 0,10K überwacht werden.
Die Ortsauflösung liegt je nach Länge des Sensorkabels im
Bereich von 0,5 bis 2 m, wobei höhere Genauigkeiten durch das erwähnte mäanderförmige Verlegen des faseroptischen Sensorkabels
erreicht werden können.
Alles in allem kann mit der erfindungsgemäßen Vorrichtung in
kostengünstiger Weise eine ständige aktuelle Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen, Dämmen und dergleichen
auch über längere Zeiträume vorgenommen werden, wobei die erhaltenen Meßwerte durch telemetrische Datenübertragung an
einer Zentralstelle ausgewertet und zur Erhöhung der Hochwassersicherheit herangezogen werden können.
0 : . . ■
Durch die erfindungsgemäße Lösung und aufgrund der Tatsache,
daß im Leckagefall sich Temperäturdifferenzen zwischen den
betrachteten Räumen ergeben, können durch die verteilte Temperaturmessung eine oder mehrere Leckagestellen erkannt
und hinsichtlich ihrer jeweiligen Längen- oder Raumkoordinaten lokalisiert werden. Demnach lassen sich insbesondere
bei Dämmen und Deichen Abschnitte mit erhöhter Wasserdurchlässigkeit erkennen und lokalisieren und durch Lang-
zeitmonitoring die zeitliche Entwicklung derartiger Leckagen
feststellen.
Die Erfindung soll nachstehend anhand eines Ausführungsbeispieles und unter Zuhilfenahme von Figuren näher erläutert
werden.
Hierbei zeigen:
Fig. 1 die prinzipielle Darstellung eines Deiches mit
beispielhaften Möglichkeiten der Anordnung eines verteilten Temperatursensors, z.B. eines
faseroptischen Sensorkabels und .
Fig. 2 eine beispielhafte Darstellung der erfaßten
Temperatur über die Länge eines längs des Deiches, vorzugsweise im Schweißgraben angeordneten
faseroptischen Sensorkabels als verteilten Temperatursensor.
20
20
Der in der Fig. 1 gezeigte Deich 1 weist eine Deichkrone 2
sowie eine Deichsohle 3 auf. Der Deich 1 ist längs des Ufers eines Flusses 4 angeordnet und schützt das dahinterliegende
Land 5 gegen Überflutung durch Hochwasser. 25
Der Deich 1 weist eine wasserseitige Dichtschicht in Form
einer Innenberme 6 auf, die mittels einer Spundwand/Schma1-wand
7 im Erdreich unterhalb der Deichsohle 3 befestigt ist.
0 Mittels der Innenberme 6 und der Spundwand/Schmalwand 7 soll das Eindringen von Wasser aus dem Fluß 4 verhindert werden.
Es ist bekannt, daß sich bei jeder Art von Deichen eine Entwässerung
des Polders bzw. des Binnenlandes 5 aufgrund von sog. Druck- oder Qualmwasser bzw. Sickerwasser aus dem Außendeichland
oder dem Flußbett notwendig macht.
So dringt beispielsweise im Normalfall Wasser aus dem Fluß 4
auch bei dichter Spundwand/Schmalwand und intakter Innenberme 6 in einer Größenordnung von 1 Liter je Meter und Sekunde in
einen Schweißgraben 8 längs des Deiches 1 ein. .
Dieses Wasser wird entweder mit Hilfe von Schöpfwerken oder
dergleichen über den Deich 1 in den Fluß 4 gepumpt oder durch Deichsiele oder Deichschleusen mit regelbaren Verschlüssen in
den Fluß 4 abgeleitet.
Beim gezeigten Beispiel liegen im Winter die durchschnittlichen
Wassertemperaturen im Fluß im Bereich zwischen 7 und 9°C, die Temperaturen im Schweißgraben jedoch im Bereich zwischen
2 und 30C. Dringt nun aufgrund eines Lecks im Bereich
A, B oder C Flußwasser mit einer Temperatur von 7 bis 9°C in den Deich 1 unterhalb der Deichkrone 2 ein, so fließt dieses
mit einem Pfeil in der Fig. 1 symbolisierte Leckwasser bei überschaubaren Leckraten unterhalb des Deichfußes hin zum
Schweißgraben 8. Dieser Kaltwasserleckeintrag führt zu einer örtlichen Temperaturverringerung, die mit dem Sensorkabel
9.2, das im Schweißgraben 8 angeordnet ist, wahrgenommen werden kann.
Diese örtliche Temperaturveränderung läßt sich als deutlicher
Peak aus einer entsprechenden graphischen Darstellung des Temperaturverlaufes über die Länge des Sensorkabels erkennen
(Fig. 2) .
Durch eine geeignete Meßanordnung kann bei Überschreiten vorgegebener Schwellwerte ein Alarm ausgelöst werden, um
Sofortmaßnahmen zur Sicherung des Deiches, Dammes oder dergleichen einleiten zu können.
In einer weiteren Ausführungsform ist ein Sensorkabel 9.1 5 unterhalb der Deichsohle 3 auf der dem Binnenland zugewandten
Seite der Spundwand 7 unterhalb der Innenberme 6 angeordnet. Diese Anordnung erfolgt zweckmäßigerweise in einem Bereich D,
so daß Leckagen im bzw. aus dem Bereich A, B und/oder C er-
kannt werden können. Alternativ können mehrere Sensorkabel
9.2 einmal im Bereich der Spundwand 7, unmittelbar unterhalb der Sohle der Innenberme 6 bzw. binnenseitig der Innenberme
innerhalb des Deiches 1 angeordnet werden, wodurch das Lokalisieren einer Leckage die Zuordnung des Lecks zum jeweiligen
Bauteil oder Abschnitt des Deiches erleichtert wird.
In dem Falle einer weiteren Ausführungsform, bei der mehrere
im wesentlichen parallel verlaufende Sensorkabel 9.3 jeweils im wesentlichen parallel zur Deichsohlenfläche unterhalb
dieser und beabstandet angeordnet sind, läßt sich die Ausbreitungsrichtung
und -menge einer Leckagemenge bestimmen.
Zweckmäßigerweise sind die Sensorkabel, insbesondere in dem Falle, wo mehrere parallel verlaufende Kabel verwendet werden,
einseitig schleifenartig miteinander verbunden, so daß an ein und demselben Ort das eingangs erwähnte Laserlicht in
das Sensorkabel eintreten kann und eine Auswertung der rückgestreuten
Strahlung mittels geeigneter Detektoren möglich ist.
Zur Verbesserung der Ortsauflösung und Genauigkeit der
Leckagelokalisierung kann das Sensorkabel 9.4 in einer
weiteren Ausführungsform mäanderförmig alternierend senkrecht
und parallel zur Deichsohle 3 oberhalb und/oder unterhalb des
Deichfußes im Deich angeordnet werden.
In dem Falle, wo das Sensorkabel 9.2 im Schweißgraben 8
angeordnet bzw. in diesem verlegt wird, ist ein nachträgliches Ausrüsten vorhandener Deichanlagen mit der vorgeschlagenen
Vorrichtung möglich, ohne daß in irgendeiner Weise in die Bausubstanz des Deiches eingegriffen werden muß.
Bei der Neuerrichtung von Deichanlagen oder Dammkonstruktionen
besteht vorteilhafterweise die Möglichkeit von vorn herein faseroptische Sensorkabel 9.1 - 9.4 im Deich, insbesondere
abseitig der wasserseitigen Dichtschicht und hier wiederum vorteilhaft unterhalb der Deichsohle 3 anzuordnen.
In dem Falle, wo die Anordnung des Sensorkabels im Schweißgraben 8 unerwünscht ist, besteht die Möglichkeit, ein
Sensorkabel 9.5 im Bereich 10 zwischen binnenseitigem Deichfuß und dem Schweißgraben unterhalb der von diesem Zwischenraum
gebildeten Flächen anzuordnen. Auch bei dieser Anordnung ist sichergestellt, daß leckagebedingte Komponenten,
nämlich Komponenten A, B und C vom jeweiligen Sensorkabel 9.5 sicher erfaßt und damit Störungen bzw.
Leckagen rechtzeitig erkannt werden können.
Bei den voranstehend beschriebenen Ausführungsbeispielen sendet eine Laserlichtquelle Lichtimpulse in das verwendete
faseroptische Sensorkabel nämlich einen Lichtwellenleiter.
Das vom Lichtwellenleiter zurückgestreute Licht wird an einer vorgegebenen Stelle ausgekoppelt und über entsprechende Filter
auf einen Detektor geführt. Hierbei läßt ein erstes optisches Filter Licht der Stokes-Linie Is durch, während ein
zweites optisches Filter Licht der Anti-Stokes-Linie Ia passieren läßt.
Der erwähnte Detektor erzeugt aus den zugeführten Intensitäten Is und Ia der Stokes-Linie und der Anti-Stokes-Linie Signale,
welche einem Dividierer zugeführt werden. Mittels einer Verhältnisbildung der aus den Linien Is und Ia erhaltenen
Signale Us und Ua werden Störeinflüsse,.die auf eine Inhomogenität
der Lichtquelle oder anderer äußerer Einflüsse auf den Lichtwellenleiter zurückzuführen sind, mit Ausnahme der
Temperatur eliminiert.
Ausgangsseitig steht der Dividierer mit einem Rechner in
Verbindung, welcher in Abhängigkeit von der Laufzeit des eingestrahlten Lichtes und damit in Abhängigkeit von der
Längenkoordinate des Lichtwellenleiters Temperaturwerte bestimmt. Mittels des Rechners können also konkreten Punkten
bzw. Orten des Lichtwellenleiters Temperaturwerte zugeordnet werden. Das Verhältnis der Intensität in der Stokes-Linie Is
und der Anti-Stokes-Linie Ia bestimmt dabei den jeweiligen
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Temperaturwert, während die Längenkoordinaten des Licht-Wellenleiters
aus der Laufzeit des rückgestreuten Lichtimpulses ermittelt werden.
Der Temperaturmeßbereich hängt vom jeweils verwendeten Sensorkabel
ab und liegt beim Ausführungsbeispiel im Bereich zwischen 100 und 7500K. Gemäß einem Ausführungsbeispiel wird
bei einer Länge des Lichtwellenleiters von ca. 8km eine Ortsauflösung im Bereich von einem Meter erreicht. Bei einer
Länge des Lichtwellenleiters von 20km beträgt die Ortsauflösung
2 Meter. Das örtliche Auflösungsvermögen ist durch die .
Steuerung der Impulsdauer einstellbar. Die Temperaturauflösung
liegt im Bereich von 0,10K.
In einem weiteren Ausführungsbeispiel besteht die Möglichkeit
der Selbstkalibrierung der verwendeten Sensorkabel durch Erfassung sich ändernder Mittelwerte über den Tagesverlauf bzw.
in Abhängigkeit von der Umgebungstemperatur des Deiches. Wesentlich ist, daß auftretende örtliche Temperaturunterschiede,
die auf den Einfluß von Leckagen zurückzuführen sind, erkannt werden können.
Mit Hilfe der Fig. 2 ist beispielhaft der Temperaturverlauf in Grad Celsius entlang eines faseroptischen Sensorkabels
gezeigt. So ist ausgehend vom Koordinatenursprung im Abstand von 250 m ein örtlich ansteigender Temperaturverlauf erkennbar
(durchgezogene Linie).
Aus dem strichpunktierten Verlauf läßt sich gemäß einer weiteren
Alternative die Fließgeschwindigkeit und Fließrichtung beispielsweise im Schweißgraben oder im Bereich möglicher
Kavitäten, unterhalb des Deiches feststellen.
Um Grundwassereinflüsse weitestgehend auszuschließen, besteht
die Möglichkeit, tiefenmäßig beabstandete, ausgehend von der Deichsohlenfläche nach unten gerichtete Sensorkabel anzuordnen,
um die Einflüsse des Grundwassers auf den örtlichen
- 12. -
Eintrag von Flüssigkeit unterschiedlicher Temperatur zu berücksichtigen.
An Stelle eines faseroptischen Sensorkabels können als verteilter
Temperatursensor Meßkabel mit einer Vielzahl von Pt-100 Elementen oder entsprechend angeordnete Einzelsensoren
verwendet werden.
Claims (10)
1. Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen, Dämmen oder Wehren,
gekennzeichnet durch Anordnung eines langgestreckten verteilten Temperatursensors zur verteilten Temperaturerfassung mindestens über Abschnitte längs des Deiches im binnenseitigen Bereich unterhalb der Deichkrone, wobei bei festgestellter Anomalie in der Temperaturverteilung auf eine Leckage geschlossen und der Ort, die Bewegungs- und/oder Fließrichtung aus der Temperaturverteilung am jeweiligen Anomaliepunkt oder sich veränderen Ort-der Anomalie bestimmbar ist.
gekennzeichnet durch Anordnung eines langgestreckten verteilten Temperatursensors zur verteilten Temperaturerfassung mindestens über Abschnitte längs des Deiches im binnenseitigen Bereich unterhalb der Deichkrone, wobei bei festgestellter Anomalie in der Temperaturverteilung auf eine Leckage geschlossen und der Ort, die Bewegungs- und/oder Fließrichtung aus der Temperaturverteilung am jeweiligen Anomaliepunkt oder sich veränderen Ort-der Anomalie bestimmbar ist.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1,
g eke nn &zgr; ei chnet durch Anordnung eines faseroptischen, mit Laserlicht
beaufschlagten Sensorkabels und einer Einrichtung zur an
sich bekannten Laufzeit- und Intensitätsauswertung des
rückgestreuten Laserlichtes, wobei bei festgestellter örtlicher Anomalie in der Temperaturverteilung auf eine
Leckage geschlossen und der Ort, die Bewegungs- und/oder Fließrichtung, sowie die Leckagemenge aus der Laufzeit-
und der Intensitätsauswertung am jeweiligen Punkt oder sich verändernden Ort der Anomalie bestimmbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sensorkabel innerhalb eines Schweißgrabens längs des Deiches und zum binnenseitigen Ende des Deichfußes hin
gerichtet angeordnet ist.
■·.·..
4. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Sensorkabel unterhalb der Deichsohle abseits wasserseitiger Dichtschichten oder Dichtmittel
angeordnet ist.
5
5
5. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet , daß
mehrere im wesentlichen parallel verlaufende Sensorkabel jeweils parallel zur Deichsohlenfläche und unterhalb
dieser beabstandet derart angeordnet sind, daß die Ausbreitungsrichtung
und -menge einer Leckage bestimmbar ist.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die parallel verlaufenden Sensorkabel einseitig schleifenförmig
verbunden sind, so daß die Lasersignalein- und -auskopplung an einem einzigen Ort erfolgen kann.
7. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß
das faseroptische Sensorkabel mäanderförmig, alternierend
senkrecht und parallel zur Deichsohle und oberhalb und/oder unterhalb des Deichfußes im Deich
angeordnet ist.
8. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß
das faseroptische Sensorkabel unmittelbar beim Errichten 0 des Deiches binnenseitig hinter vorgesehenen Dichtungsschichten
oder Spundwänden eingebracht ist.
9. Vorrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß das faseroptische Sensorkabel- in der Sohle und/oder der
zur Deichsohle hin gerichteten Seitenwandung des Schweißgrabens angeordnet ist.
10. Vorrichtung nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß das Sensorkabel im Bereich zwischen dem binnenseitigen
Deichfuß und einem Schweißgraben unterhalb der von diesem Zwischenraum gebildeten Oberfläche angeordnet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE29521732U DE29521732U1 (de) | 1995-02-09 | 1995-02-22 | Vorrichtung zur Kontrolle und Überwachung des Zustandes von Deichen, Dämmen oder Wehren |
Applications Claiming Priority (3)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
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