DE2556075A1 - Kartusche zum verschiessen von als koeder dienenden zielobjekten - Google Patents
Kartusche zum verschiessen von als koeder dienenden zielobjektenInfo
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Description
PATENTANWÄLTE A. GRÜNECKER
W. STOCKMAIR
K. SCHUMANN
P. H. JAKOB
DIPL-ING
G. BEZOLD
MÜNCHEN E. K. WEIL
LINDAU
MÜNCHEN 22
12. Dezember 1975
SOCIETE E. LACEOIX
Route de Toulouse, 31 MURET, Frankreich
Kartusche zum Verschießen von
als Köder dienenden Zielobjekten
als Köder dienenden Zielobjekten
Die Erfindung betrifft eine Kartusche zum Verschießen von als Köder dienenden Zielobjekten. Die Kartusche bildet
einen Ausrüstungsgegenstand für Luftfahrzeuge und dient
dazu, das Leitsystem einer Rakete oder eines ähnlichen auf das Luftfahrzeug abgeschossenen Angriffsflugkörpers
zu stören und/oder zu täuschen.
Zum Verschießen von Zielobjekten sind bisher Kartuschen vorgeschlagen worden, deren Nutzlast von einem oder mehre-
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ren Projektilen gebildet ist, welche während des Abschusses gleichzeitig in den das Luftfahrzeug umgebenden Raum ausgestoßen werden, so daß das von der Rakete verfolgte Luftfahrzeug
der Rakete entkommen kann.
Für den Einsatz dieser Kartuschen ist das Luftfahrzeug mit einer Auswurfvorrichtung ausgestattet, in welcher die Kartuschen
parallel nebeneinander angeordnet sind, so daß ein Zünden der Kartuschen nacheinander oder als Salve gleichzeitig
ermöglicht wird. Eine solche Auswurfvorrichtung besitzt den Nachteil eines erheblichen Raumbedarfes, wenn man
die nach außen zeigende Fläche der Auswurfvorrichtung betrachtet, in welche die verschiedenen Kartuschen einmünden,
und die Auswurfvorrichtung muß unter dem Luftfahrzeug an einer Stelle angeordnet sein, welche häufig zum Anhängen
von verschiedenen Ausrüstungsgegenständen benötigt wird, wie z.B. von Bomben, zusätzlichen Kraftstoffbehältern usw.
Außerdem kann das Auswerfen der Projektile nur in einer senkrecht zur Achse des Luftfahrzeuges liegenden Richtung
erfolgen, was den Nachteil mit sich bringt, daß die Zielobjekte schnell aus dem Detektionsbereich des Leitsystems
der Rakete austreten.
Durch die Erfindung soll eine Kartusche der vorgenannten Art geschaffen v/erden, welche bei ihrer Verwendung mit
einer Auswurfvorrichtung die Nachteile der vorbekannten Vorrichtungen gleicher Leistung nicht aufx«/eist.
Die Erfindung besteht darin, daß in einer zylindrischen Hülse, die an einem Ende durch einen Geschoßhülsenboden
verschlossen ist, mehrere Elementarprojektile hintereinander angeordnet sind, die jeweils eine Nutzlast tragen, wel-
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ehe wenigstens ein Zielobjekt bildet, sowie mit einer
Feuer- und Verzögerungszündvorrichtung ausgestattet sind, deren durch eine elektrische Steuerung erfolgende
Zündung ein nachfolgendes Auswerfen der Nutzlast aus dem entsprechenden Elementarprojektil und damit den Einsatz
der Nutzlast hervorruft.
Mit einer solchen Vorrichtung, bei welcher die verschiedenen Elementarprojektile in der Kartusche "stufenweise"
angeordnet sind, kann erreicht v/erden, daß der Querschnitt der Kartusche praktisch dem Querschnitt einer früher verwendeten
Kartusche entspricht, die mit einem einzigen Projektil ausgerüstet ist. Es sei darauf hingewiesen, daß die
Länge der erfindungsgemäßen Kartusche die Länge der früher verwendeten Kartusche um ein Mehrfaches übersteigt. Trotzdem
bewirkt die Vergrößerung der Längendiraension nur eine geringfügige Vergrößerung des Stromungswiderstandes, wobei
vorausgesetzt ist, daß die Kartusche in Längsrichtung des Luftfahrzeuges angeordnet ist, während die Kapazität
der erfindungsgemäßen Kartusche um die Anzahl der in der Kartusche enthaltenen Elementarprojektile vergrößert wird.
Die Ausrichtung der Kartusche in.Achsrichtung des Luftfahrzeuges besitzt den Vorteil, daß die Wirkungsweise
der ausgestoßenen Zielobjekte oder Köder wesentlich vergrößert wird, indem diese vor oder hinter dem Luftfahrzeug
einen Schutzschirm bilden, während gleichzeitig die Unterseite des Luftfahrzeuges zur Anbringung beliebiger
Ausrüstungsgegenstände frei bleibt.
In weiterer vorteilhafter Ausgestaltung des Gegenstandes der Erfindung ist vorgesehen, daß die Nutzlast jedes Elementarpro
j ektiles von einer pyrotechnischen Verbindung gebildet
ist, die im Infrarotbereich brennt und die vorzugs-
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weise in einem Reifen angeordnet ist, welcher an seinen beiden Enden durch zwei entfernbare Verschlüsse verschlossen
ist, die miteinander durch eine Verbindungseinrichtung begrenzter Festigkeit verbunden sind, wobei die Verbindungseinrichtung
durch die Zündladung zerstörbar ist, welche zum Absprengen der Verschlüsse und zum Zünden der
pyrotechnisehen Verbindung in dem Reifen angeordnet ist.
Die Erfindung betrifft insbesondere einen profilierten Ausrüstungsgegenstand für ein Luftfahrzeug, welcher dadurch
gekennzeichnet ist, daß der hintere Teil des Ausrüstungsgegenstandes
hohl ausgebildet ist und einen Boden aufweist, welcher mehrere Kartuschen trägt, wobei die Kartuschen
derart angeordnet sind, daß ein Ausstoßen verschiedener Elementarprojektile durch eine am Ende des hinteren
Teiles des Ausrüstungsgegenstandes vorgesehene öffnung ermöglicht wird. · . ■
Die Kartuschen sind vorzugsweise in der Auswurfvorrichtung
parallel nebeneinander angeordnet und ihre Hülsen sind miteinander verbunden, so daß eine kompakte zellenartige
Konstruktion gebildet ist.
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Weitere Merkmale, Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Zeichnung. Darin zeigen:
Fig.1 eine Axialschnittansicht einer Kartusche zum Auswurf
von Zielobjekten gemäß der Erfindung, wobei Teile weggebrochen sind;
Fig.2 eine Seitenansicht der in der Fig.1 dargestellten
Kartusche, wobei einige Teile im Schnitt dargestellt und einige Teile weggelassen sind;
Fig.3 eine Schnittansicht entlang der Linie III-III nach
Fig.2;
Fig.4 eine Schnittansicht entlang der Linie IV-IV nach
Fig.2, wobei Teile weggelassen sind;
Fig.5 eine Schnittansicht durch ein bevorzugtes Elemehtarprojektil,
welches in Verbindung mit der in der Fig.1 dargestellten Kartusche Verwendung findet;
Fig.6 eine schematischeTeilansicht einer für die Verwendung
der erfindungsgemäßen Kartusche vorgesehenen Auswurfvorrichtung;
Fig.7 eine Stirnseitenansicht der in der Fig.6 dargestellten
Vorrichtung und
Fig.8 einen Schaltplan für die automatische Steuerung,
mit welcher die einzelnen Treibladungen der verschiedenen Projektile einer erfindungsgemäßen Kartusche
nacheinander gefeuert werden können.
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In den Fig,1 bis 4 ist eine Kartusche 10 dargestellt, die
bei einem Luftfahrzeug Verwendung findet und durch welche eine gewisse Anzahl von Zielobjekten oder Ködern ausgestoßen
werden kann, wie z.B. ein ganzes Bündel von elektromagnetischen
Zielobjekten oder entflammbaren Gegenständen, die im Infrarotbereich brennen und dazu dienen,, das Leitsystem
einer Rakete oder eines analogen Angriffsflugkörpers,
welcher auf das Luftfahrzeug abgefeuert wurde, zu stören und/oder zu täuschen.
In an sich bekannter Weise besteht die Kartusche 10 im wesentlichen
aus einer rohrförmigen Hülse 12, die an ihrem vorderen Ende offen und an ihrem hinteren Ende 16 durch
einen Geschoßhülsenboden 14 verschlossen ist, welcher durch einen Preßsitz unter gleichzeitiger Einschließung
einer Ringdichtung 18 an der Hülse 12 befestigt ist.
Gemäß der Erfindung nimmt die rohrförmige Hülse 12 mehrere Elementarprojektile 20 auf, die in der Hülse 12 hintereinander angeordnet sind. Wie dies aus der nachfolgenden Beschreibung
zu entnehmen ist, sind die einzelnen Elementarprojektile 20 hinsichtlich ihrer Form als auch ihres Inhaltes identisch.
Es wäre selbstverständlich auch denkbar, daß diese Projektile hinsichtlich der axialen Abmessungen, der Herstellung und/
oder insbesondere des Inhaltes unterschiedlich sein könnten.
Jedes Elementar projektil 20 ist von einem Leichtmetallbehälter
22 gebildet, welcher an seinem vorderen Ende 24 verschlossen ist und an seinem hinteren Ende 26 eine Feuer— und Verzögerungszündvorrichtung
28 aufweist. In jedem Behälter 22 ist eine Nutzlast 30 angeordnet, deren nachfolgend noch erklärte
Wirkung darin besteht, daß sie nach dem Auswerfen aus der Auswurfvorrichtung als Köder oder Zielobjekt für die Rakete
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oder den gegen das Luftfahrzeug abgeschossenen Angriffsflugkörper dient. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
bestehen die Hutzlasten 30 aus einer pyrotechnischen
Verbindung, die während des Verbrennens eine Infrarotstrahlungsquelle bildet. Diese Verbindung kann entweder die klassische Form eines Klumpens oder bevorzugt die Form von vielen ringförmigen voneinander unabhängigen Plättchen 32 aufweisen, die entflammt und aus dem Behälter 22 ausgeworfen
werden können, so daß sie außerhalb des Behälters wie Sterne verbrennen.
Verbindung, die während des Verbrennens eine Infrarotstrahlungsquelle bildet. Diese Verbindung kann entweder die klassische Form eines Klumpens oder bevorzugt die Form von vielen ringförmigen voneinander unabhängigen Plättchen 32 aufweisen, die entflammt und aus dem Behälter 22 ausgeworfen
werden können, so daß sie außerhalb des Behälters wie Sterne verbrennen.
Die Ausbildung der Nutzlast 30 in Form einer pyrotechnischen, infrarotbrennenden Verbindung stellt selbstverständlich nur
ein Ausführungsbeispiel dar. Diese Nutzlast könnte in einer Variante z.B. von einer oder mehreren Packungen kleiner Metallnadeln
bestehen, die jeweils einen Dipol bilden, der als Zielobjekt oder Köder für das elektromagnetische Leitsystem
dient, mit welchem der Angriffsflugkörper oder die Rakete
gegebenenfalls ausgerüstet sein könnte .
gegebenenfalls ausgerüstet sein könnte .
Die Feuer- und, Verzögerungszündvorrichtung 28 ist in einem
Gehäuse 36 untergebracht, welches mit Hilfe eines Scherstiftes 34 unter Einlagerung einer Dichtung 35 am hinteren Ende 26 jedes Behälters 22 befestigt ist. Diese Vorrichtung 28
weist im wesentlichen eine pyrotechnische Ladung 38 auf,
die am hinteren Ende des Gehäuses 36 der Vorrichtung in geeigneter Weise befestigt ist, wenigstens einen-elektrischen Zünder 40 (siehe Fig.4), der in die Ladung 38 eingesetzt
ist, eine, pyrotechnische Brennverzögerungseinrichtung 42,
die z.B. von zwei zur Verzögerung dienenden pyrotechnischen Schnüren 44 gebildet ist, die parallel wirken, eine Feuerübertragungseinrichtung 46, ein Sicherungsmundstück 48 und
eine pyrotechnische Zündladung 50, die in einer Ausnehmung
Gehäuse 36 untergebracht, welches mit Hilfe eines Scherstiftes 34 unter Einlagerung einer Dichtung 35 am hinteren Ende 26 jedes Behälters 22 befestigt ist. Diese Vorrichtung 28
weist im wesentlichen eine pyrotechnische Ladung 38 auf,
die am hinteren Ende des Gehäuses 36 der Vorrichtung in geeigneter Weise befestigt ist, wenigstens einen-elektrischen Zünder 40 (siehe Fig.4), der in die Ladung 38 eingesetzt
ist, eine, pyrotechnische Brennverzögerungseinrichtung 42,
die z.B. von zwei zur Verzögerung dienenden pyrotechnischen Schnüren 44 gebildet ist, die parallel wirken, eine Feuerübertragungseinrichtung 46, ein Sicherungsmundstück 48 und
eine pyrotechnische Zündladung 50, die in einer Ausnehmung
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52 des Gehäuses 36 aufgenommen ist. Ein in geeigneter Weise
befestigtes, z.B. in das Gehäuse 36 eingepaßter Rost 54 sorgt dafür, daß die Zündladung 50 in der Ausnehmung 52
verbleibt.
Das SjLcherungsraundstück 48 weist einen Schieber 56 auf, der
in einer Führung 58 gleitend gelagert ist, die ihrerseits,
in geeigneter Weise mittels Schrauben 60 am Gehäuse 36 befestigt ist. Wie dies aus den Fig.2 und 3 deutlicher zu entnehmen ist, besitzt der Schieber 56 einen Stößel 62, der in
radialer Richtung von einer oder mehreren Federn 64 beaufschlagt ist und durch eine Öffnung 63 des Gehäuses hindurchgreift,
so daß er gegen die Innenwandung der Hülse 12 anliegt, wobei die einzelnen Federn jeweils in einer Bohrung
66 des Schiebers 56 aufgenommen sind und sich am Boden der Bohrung und einem innerhalb der Bohrung gleitend gelagerten
Stößel 68 abstützen. Der Schieber 56 besitzt eine zentrale Öffnung 70, die in der normalen Sicherungsstellung des Schiebers
56 gegenüber der Feuerübertragungseinrichtung 46 und dem sich verjüngenden Boden der Ausnehmung 52 versetzt ist.
Beim Ausstoßen des Leichtmetallbehälters 22 wird der Schieber 56 mittels der Federn 64 derart radial nach außen bewegt,
daß die zentrale Öffnung 70 mit der Feuerübertragungseinrichtung 46 in Deckung kommt, so daß letztere die Zündladung
50 und damit die innerhalb des Leichtmetallbehälters 22 aufgenommene Nutzladung 30 entflammt. Es sei jedoch besonders darauf hingewiesen, daß das Entflammen der Zündladung 50 durch die Feuerübertragungseinrichtung 56 in dem
Fall, in welchem der Schieber 56 mit der zentralen Öffnung in Deckung gebracht ist, nur am Ende der Verbrennung der
Schnüre 44 stattfinden kann. Beispielsweise beträgt die durch die Verbrennung der Schnüre erzeugte Verzögerung zwi-
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sehen 0,05 und 0,1 Se-.kunden.
Aus den Figuren ist zu entnehmen, daß jeder Behälter 22
entweder an dem nachfolgenden Behälter 22 oder am Geschgßhülsenboden 14 mittels eines Scherstiftes 72 gehalten ist,
wobei diese Stifte abgeschert werden, wenn die Treibladung 38 des entsprechenden Behälters gezündet wird. Wie bereits
weiter oben ausgeführt, wird die Zündung durch den elektrischen Zünder 4O gesteuert, dessen beiden Klemmen 74 und 76
(siehe Fig.4) mit einer elastischen gedruckten Schaltung 78 verbunden sind, welche in geeigneter Weise zwischen der
Hülse 12 und dem entsprechenden Elementarprojektil 20 angeordnet ist.
Bei der dargestellten Ausführung sind die verschiedenen Leiter (oder leitenden Bereiche) des gedruckten Schaltkreises
78 mit einem Durchführungsstecker 80 verbunden, welcher mit einer Dichtung 82 in einerAussparung 84 des Geschoßhülsenbodens
14 befestigt ist. Die verschiedenen Kontakte" A, B, C und D des Durchführungssteckers 80 sind an verschiedene
Bereiche der gedruckten Schaltung 78 angeschlossen, so daß die Zünder 40, die am hinteren Teil der verschiedenen
Elementarprojektile 20 innerhalb der Kartusche 10 angeordnet sind, nacheinander gezündet werden können. Der Durchführungsstecker
80 ist an seiner Eingangsseite -mit einer nicht dargestellten außerhalb angeordneten Steuerzentrale
verbunden, welche nacheinander die Zündbefehle in Form von elektrischen Impulsen an die Feuer- und Verzögerungszündvorrichtungen
28 abgibt.
Bei einem nicht dargestellten weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung sind die verschiedenen Leiter der gedruckten Schaltung 78 an die entsprechenden Steuerausgänge eines
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automatischen Steuerkreises angeschlossen, der im Boden der
Kartusche 10 angeordnet ist und automatisch das aufeinanderfolgende
Zünden der Vorrichtungen 28 steuert, wenn er ein ■
einfaches elektrisches Spannungssignal von der außerhalb gelegenen
Steuerzentrale erhält. Eine mögliche Ausführung eines solchen Steuerkreises wird später anhand des in der Fig.8 gezeigten
Ausführungsbeispiels beschrieben.
Die verschiedenen Elementarprojektile 20 werden dadurch in der rohrförmigen Hülse 12*gehalten, daß das vordere Ende 86
der Hülse 12 gegen den Boden des Leichtmetallbehälters 22
des ersten in die Hülse eingesetzten Elementarprojektils 20 gebogen wird, wobei vorteilhaft zwischen dem Elementarprojektil
und der Hülse eine Dichtung 88 angeordnet wird.
Die Funktionsweise der vorbeschriebenen Auswurfkartusche ist folgende.
Mit Hilfe eines nicht dargestellten elektrischen Steuerkreises,
der in geeigneter Weise an die Leiter des gedruckten Schaltkreises 78 angeschlossen ist, wird der oder v/erden die
elektrischen Zünder 40 der entsprechenden Vorrichtung des ersten
Elementarprojektils 20 gezündet, welches im Bereich des Endes 86 der rohrförmigen Hülse 12 angeordnet ist. Der Zünder
40 entzündet die entsprechende Treibladung 38, welche das.Ausstoßen
des Elementarprojektils 20 aus der zylindrischen Hülse 12 bewirkt, wobei die zylindrische Hülse als Abschußrohr dient.
Die Treibladung 38 entzündet gleichzeitig die beiden pyrotechnischen
Schnüre 44 der Brennverzögerungsexnrichtung 42, und der Schieber 56 verschiebt sich unter dem Einfluß der Federn
64 radial nach außen, sobald der Leichtmetallbehälter 22 aus der rohrförmigen Hülse 12 ausgestoßen wird. Am Ende der
Verbrennung der Schnüre 44 wird die Feuerübertragungseinrich-
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tung 46 entzündet, die ihrerseits die Zündladung 50 zündet. Praktisch befindet sich die öffnung 70 des Schiebers 56
dann mit der Feuerübertragungseinrichtung 46 und dem verkleinerten Teil des Bodens der Ausnehmung 52 in Deckung.
Wenn die Zündladung 50 brennt, dann bewirkt sie ein Entflammen
der verschiedenen Plättchen 32 der pyrotechnischen Verbindung, welche in dem Behälter 22 angeordnet sind, so
daß diese aus dem Behälter 22 ausgestoßen v/erden.
Bei der weiter oben erwähnten Variante, bei welcher die Nutzlast 30 von einem oder mehreren Päckchen mit kleinen
metallischen Nadeln gebildet sind, die jeweils ein elektromagnetisches Zielobjekt (Dipol) bilden, könnte die Zündladung
50 dazu verwendet werden, das Auswerfen der die Nutzlast bildenden verschiedenen Metallnade!päckchen aus dem
Behälter 22 zu bewirken.
Bei dem in der Fig.5 dargestellten bevorzugten Ausführungsbeispiel eines Elementarprojektils 20 besteht der Behälter
22 aus einem zylindrischen Reifen 22a, dessen vorderes Ende und hinteres Ende durch zwei entfernbare Verschlüsse 24a bzw.
36a abgedichtet sind. Der hintere Verschluß 36a schließt eine Ausstoß- und Zündvorrichtung 28a ab, die der weiter
oben beschriebenen Vorrichtung 28 entspricht (bestehend aus dem elektrischen Zünder 40, der Treibladung 38, der Brennverzögerungseinrichtung
42, der Feuerübertragungseinrichtung 46, dem Sicherungsmundstück 48 und der Zündladung 50, die
von einem Rost o.dgl. 54 gehalten wird). Der vordere Verschluß 24a verschließt seinerseits eine zusätzliche Zündladung
51, die in einer Ausnehmung 53 des Verschlusses angeordnet
ist und von einem Rost 55 gehalten wird.
Die Verschlüsse 24a und 36a sind durch eine Verbindungsein-
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richtung 57 begrenzter Festigkeit miteinander verbunden, wobei diese Verbindungseinrichtung zerstört wird, wenn
die Zündladungen 50 und 51 gezündet v/erden. Diese Verbindung 57 kann, wie in der Fig.5 dargestellt, von zwei Stangen
59 und 61 gebildet sein, die entsprechend an dem jeweiligen Rost 54 des Verschlusses 36a und dem Verschluß
24a befestigt sein können und die in geeigneter Weise mit Hilfe eines ScherStiftes 63 miteinander verbunden sind.
Der zylindrische Reifen 22a umschließt eine Ladung, die von einer pyrotechnischen Verbindung 30a gebildet ist,
welche im Infrarotbereich brennt. Diese Ladung kann entweder von einer homogenen Masse in Ringform gebildet sein,
wobei der Querschnitt des inneren Durchganges im Bereich der Enden zur Steuerung der Verbrennung der Masse vorzugsweise
sternförmig ausgebildet ist, oder kann, wie dies in der Fig.5 gezeigt ist, die Form mehrerer ringförmiger unabhängiger
Scheiben 32a aufweisen, die nebeneinander angeordnet sind. In letzterem Fall ist in der Mitte des zylindrischen
Reifens 22a vorzugsweise ein Hohlraum 65 freigelassen, indem z.B. zwischen zwei benachbarte Scheiben ein Distanzring
67 eingesetzt ist. Nach dem durch die Entzündung der Zündladungen 50 und 51 bewirkten Absprengen der Verschlüsse
24a und 36a werden die Scheiben 32a auf jeder Seite des zylindrischen Reifens 22a durch den Druck nach außen
gesprengt, der durch die Brenngase in dem Hohlraum 65 entwickelt wird.
Aus der vorstehenden Beschreibung ist zu entnehmen, daß es mit Hilfe einer einzigen zylindrischen Hülse 12 möglich ist,
zwei, drei oder mehrere Elementarprojektile auszustoßen, indem nacheinander verschiedene elektrische Zünder 40, mit denen
die Elementarprojektile ausgerüstet sind, durch ein
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elektrisches Steuersignal gezündet werden. Das Sicherheitsmundstück 48, mit welchem jedes Elementarprojektil ausgestattet
ist, verhindert eine zu frühe Zündung der die Nutzlast 30 bildenden pyrotechnischen Verbindung, solange das
Elementarprojektil, welches ausgestoßen werden soll, sich noch innerhalb der rohrförmigen Hülse 12 befindet.
Die stapeiförmige Anordnung der verschiedenen Elementarprojektile 20 der Kartusche 10 begrenzt leicht ersichtlich
die für das Auswerfen der Projektile erforderliche Fläche
auf den einzelnen Querschnitt der rohrförmigen Hülse 12.
Der besondere Vorteil, der sich hierdurch ergibt, ist anhand der in den Fig.6 und 7 der Zeichnung dargestellten
Einrichtung 9O zu erkennen. Diese Einrichtung 90 kann von einem Kraftstoffbehälter gebildet sein oder selbst von
einer Vorrichtung, die wie eine bestimmte Anzahl von Bomben unter dem Luftfahrzeug angehängt wird.
Das wesentliche Merkmal dieser Einrichtung 90, die also im übrigen in an sich bekannter Weise ausgebildet sein kann,
besteht darin, daß der hintere Teil 92 hohl ausgebildet ist und einen Boden 94 aufweist, von welchem mehrere der weiter
oben beschriebenen Kartuschen 1O getragen werden.
Der hintere Teil 92 weist eine öffnung 96 auf, durch welche
die verschiedenen Elementarprojektile 20 ausgestoßen werden können, d;Le in den von dem Boden 94 getragenen Kartuschen
10 enthalten sind. Bei dem dargesteilen Ausführungsbeispiel ist der Boden eben ausgebildet, und die Kartuschen
10 sind parallel nebeneinander angeordnet.
Die rohrförmigen Hülsen 12 der Kartuschen 10 könnten unter-
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einander verbunden sein, so daß eine kompakte Zellenstruktur
gebildet wird, deren Zellen zylindrisch ausgebildet sind (z.B. mit einem kreisförmigen oder achteckigen Querschnitt)
und die jeweils eine bestimmte Anzahl der weiter oben beschriebenen Elementarprojektile 20 enthalten.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn die erfindungsgemäßen
Kartuschen in Verbindung mit Ausrüstungsgegenständen des Luftfahrzeuges Verwendung finden (wobei sie z.B. gruppenmäßig am hinteren Teil eines Ausrüstungsgegenstandes angeordnet
sind). Praktisch muß jeder Ausrüstungsgegenstand, wie z.B. die Einrichtung 90 einen hinteren Teil aufweisen,
der derart profiliert ist, daß einerseits keine wesentliche Störung der entlang dem Ausrüstungsgegenstand erfolgenden
Luftströmung erfolgt und der physikalische Widerstand andererseits gleichzeitig begrenzt wird. Die Profilform
dieses hinteren Teiles 92 ermöglicht also die Anbringung von Kartuschen 10, welche eine große Länge und damit eine
die Anzahl der dort unterbringbaren Elementarprojektile
betreffende erhebliche Kapazität aufweisen können.
Schließlich kann ein optimaler Wirkungsgrad der verschiedenen Elementarprojektile oder Köder innerhalb des Detektionsbereiches
des Leitsystems der auf das Luftfahrzeug abgeschossenen Rakete dadurch erreicht werden, daß der Auswurf
der Elementarprojektile dank der entsprechenden Ausrichtung der Kartuschen 10 vom Luftfahrzeug aus nach hinten erfolgt.
Selbstverständlich kann auch jede Kartusche 10 für sich benutzt werden, indem diese in einer geeigneten Ausrichtung
an einem festen Teil des Flugzeuges befestigt wird, wobei das Zünden der Kartusche über eine elektrische Ver-
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bindung zwischen dem Durchführungsstecker SO und der Bordschießzentrale erfolgt.
Bei diesem zuletzt genannten Ausführungsbeispiel ist es
vorteilhaft, wenn das Zünden der Ladungen 38 mit Hilfe eines in der Kartusche selbst untergebrachten Stromkreises
automatisch erfolgt, indem an diesen Stromkreis in einfacher Weise ein elektrisches Spannungssignal abgegeben
wird, wie dies bereits weiter oben vorgeschlagen wurde. Ein Ausführungsbeispiel für einen solchen Stromkreis ist in der
Fig.8 dargestellt.
In der Fig.8 bezeichnen die Bezugszeichen 100 und 102 geeignete
Leiter, welche über einen Schalter 104 an die Gleichstromspannungsquelle +27 V des Flugzeuges bzw. an Masse angeschlossen sind.
Durch das Schließen des Schalters 104 werden die elektrischen
Zünder 40a der entsprechenden Feuer- und Verzögerungszündvorrichtung 28 des ersten Elementarprojektiles gezündet,
welches aus der rohrförmigen Hülse 12 ausgestoßen werden soll. Durch das Schließen des Schalters 104 wird gleichzeitig
ein Kondensator 106 von 67Ο/λΛ? aufgeladen und die an
der Klemme 108, welche über einen Widerstand 110 von 100 Ka
an den Leiter 100 angeschlossen ist, anliegende Spannung wird durch eine Zenerdiode 112 auf 15 V stabilisiert. Zwei
RC-Glieder mit einer einstellbaren Zeitkonstante 114 - 116
und 118 - 120 steuern entsprechend die Gitter 122 und 124 von zvrei Feldeffekttransistoren 126 und 128, deren Elektroden
"Senke" direkt an den Leiter 100 und deren Elektroden "Quelle" über einen Polarisationswiderstand 130 von 48 Kn.
an den Leiter 102 angeschlossen sind.
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Jeder Transistor 126 und 128 erregt über eine auf 5 V einstellbare
Zenerdiode 132 bzw. 134 das Tor 136 bzw. 138 eines Thyristors 140 bzw. 142, wobei die Thyristoren zwischen
den Versorgungsleiter 100 und die elektrischen Zünder
40b bzw. 40c eingeschaltet sind, welche gezündet werden sollen.
Die RC-Glieder 114 - 116 und 118 - 120 sind derart regulierbar,
daß sie die elektrischen Zünder 40b und 40c mit einer gewissen Zeitverschiebung zünden (z.B. von 0,2 bis
2 Sekunden), damit eine gute Funktion gewährleistet ist.
Der 670/Λ/F Kondensator 106 dient dazu, während des Zündens
der Zünder 40b und 40c eine entsprechende Energie zu liefern.
Der vorbeschriebene Zündstromkreis kann in einen scheibenförmigen Block eingegossen sein, welcher im Boden 14 der
Kartusche 10 angeordnet ist. Es muß nur noch ein den Boden durchgreifender elektrischer Kontakt vorgesehen sein, über
welchen zum gegebenen Zeitpunkt dem Leiter 100 die elektrische
Spannung zugeführt wird.
609825/0354
Claims (9)
- P 9934PatentansprücheKartusche zum Verschießen von als Köder dienenden Zielobjekten, dadurch gekennzeichnet , daß in einer zylindrischen Hülse (12)r die an einem Ende (16) durch einen Geschoßhülsenboden (14) verschlossen ist, mehrere Elementarprojektile (20) hintereinander angeordnet sind, die jeweils eine Nutzlast (30) tragen, welche wenigstens ein Zielobjekt bildet, sowie mit einer Feuer- und Verzögerungszündvorrichtung (28) ausgestattet sind, deren durch eine elektrische Steuerung erfolgende Zündung ein nachfolgendes Auswerfen der Nutzlast aus dem entsprechenden Elementarprojektil und damit den Einsatz der Nutzlast hervorruft.
- 2. Kartusche nach Anspruch 1, dadurch gekennzeich net, daß zur Übertragung der die Zündung hervorrufenden elektrischen Steuersignale elastische gedruckte Schaltkreise (78) vorgesehen sind, die zwischen der Hülse (12) und den verschiedenen Elementarprojektilen (20) angeordnet und mit ihren einen Anschlüssen an eine Auslösevorrichtung und mit ihren anderen Anschlüssen (74, 76) an die Klemmen der entsprechenden Feuer- und Verzögerungszündvorrichtung (28) angeschlossen sind.
- 3. Kartusche nach Anspruch 1 oder 2, dadurch g e k e η η -. zeichnet, daß jede Feuer- und Verzögerungsvorrichtung (28) eine Treibladung (38) aufweist, welche durch einen elektrischen Zünder (40) zündbar ist, sowie eine609825/0364Brannverzögarungseinrichtung (42) und eine Zundladung (50), mit welcher die entsprechende Nutzlast (30) ausgestoßen wird.
- 4. .Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurchgekennzeichnet , daß jede Feuer- und Verzögerungszündvorrichtung (28) ein Sicherungsmundstück (48) aufweist, welches einen Flammenübergang von der Treibladung (38) zur Zündladung (50 solange verhindert, solange sich das entsprechende Elementarprojektil (20) noch innerhalb der Hülse (12) befindet.
- 5. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekenn zeichnet , daß die Nutzlast (30) wenigstens eines Elementarprojektiles von einer pyrotechnischen Verbindung gebildet ist, die bei ihrer Verbrennung eine Infrarot-Strahlungsquelle bildet.
- 6. Kartusche nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet , daß die von der pyrotechnischen Verbindung gebildete Nutzlast (30a) in einem Reifen (22a) angeordnet ist, welcher an seinen beiden Enden durch zwei entfernbare Verschlüsse (24a, 36a) verschlossen ist, die miteinander durch eine Verbindungseinrichtung begrenzter Festigkeit (37) verbunden sind, wobei die Verbindungseinrichtung durch die Zündladung (50, 51) zerstörbar ist, welche zum Absprengen der Verschlüsse und zum Zünden der pyrotechnischen Verbindung in dem Reifen angeordnet ist.
- 7. Kartusche nach Anspruch 5 oder 6, dadurch g e k en η zeichnet, . daß die von der pyrotechnischen Verbindung gebildete Nutzlast von mehreren ringförmigen un-6 0 9825/0354abhängigen Scheiben (32a) gebildet ist, die nebeneinander angeordnet und durch die Zündung der Zündladung des Elementarprojektils (20) entflammbar sind und dann aus dem Reifen ausgestoßen werden, und daß in der Mitte des Reifens* ein Hohlraum (65) vorgesehen ist, so daß das Ausstoßen nach beiden Seiten des Reifens erfolgt.
- 8. Kartusche nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch g e kennzeichnet , daß in dem Geschoßhülsenboden (14) ein elektrischer Zündschaltkreis angeordnet ist (Fig.8), welcher beim Empfang eines Spannungssignales nacheinander die Zündung der verschiedenen Feuer- und Verzögerungszündvorrichtungen (28) der Elementarprojektile (20) der Kartusche (10) einleitet.
- 9. Profilierter Ausrüstungsgegenstand für ein Luftfahrzeug, dadurch gekennzeichnet , daß der hintere Teil (92) des Ausrüstungsgegenstandes hohl ausgebildet ist und einen Boden aufweist, welcher mehrere Kartuschen (10) gemäß den Ansprüche 1 bis 8 trägt, w.obei die Kartuschen derart angeordnet sind, daß ein Ausstoßen verschiedener Elementarprojektile (20) durch eine am Endes des hinteren Teiles des Ausrüstungsgegenstandes vorgesehene Öffnung (96) ermöglicht wird.6Ό9825/0 35A
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