DE2541123C3 - - Google Patents
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Description
Die Erfindung betrifft ein an einer Maschinenspindel befestigbares Bohrwerkzeug oder dgl. mit einem Schaft
und einem Werkzeugkopf, welcher je nach Bedarf direkt oder mittels eines Zwischenstücks mit dem Schaft
verschraubbar ist, wobei der gegenseitige gleichachsige Sitz der Teile durch zentrische Bohrungen und in diese
eingreifende Zentrierzapfen gewährleistet ist, weiterhin mit je wenigstens einem zwischen dem Schaft und dem
Zwischenstück sowie dem Zwischenstück und dem Werkzeugkopf angeordneten formschlüssigen Mitnehmer
zur Übertragung des Drehmoments.
Die Werkzeugaufnahmen an Bohrwerkzeugen und Bearbeitungszentren sind sehr unterschiedlich ausgebildet.
Neben einer Anzahl von genormten zylindrischen oder kegelischen Ausführungen (z. B. ISO-Steilkegel)
existieren Spezialausführungen, deren Konstruktionen durch die verschiedenartigen Verbindungen mit der
Maschinenspindel und die noch nicht einheitliche Formgebung der Nuten der Werkzeugaufnehmen bzw.
der Greifer für den automatischen Werkzeugwechsel zu erklären sind. Dadurch sind die Bohrwerkzeuge
meistens an einen bestimmten Maschinentyp gebunden, was bei der Verwendung von einteiligen Bohrwerkzeugen
zu hohen Investierungskosten führt Aus wirtschaftlichen Gründen ist es deshalb vorteilhaft, den Schaft und
den Werkzeugkopf als Einzelteile auszuführen und diese durch ein möglichst einfaches System miteinander zu
verbinden. Dabei ist es möglich, zwischen Schaft und
is Werkzeugkopf mindestens ein Zwischenstück als Verlängerung oder Reduktion anzubringen.
Solche mehrteiligen Bohrwerkzeuge sind an sich bekannt Im allgemeinen werden die gegenseitigen
Verbindungen durch zentrische Bohrungen und in diese eingreifende Zentrierzapfen herbeigeführt
Bei dem aus US-PS 38 22 960 bekannten Bohrwerkzeug mit den wesentlichen eingangs genannten
gattungsgemäßen Merkmalen sind das Zwischenstück sowie der Werkzeugkopf anschließend an ihre Zentrierzapfen
mit je einem Gewindezapfen versehen, weiche in de.i Schaft bzw. in das Zwischenstück eingeschraubt
werden. Diese Ausführung hat verschiedene Nachteile. Bei neuzeitlichen Maschinen ist zum. Abheben der
Schneide nach dem Ausbohren auf Toleranz ein poritionierter Spindelstop vorgesehen. Zu diesem
Zweck muß die Schneidenspitze des Werkzeugkopfes in bezug auf die Mitnehmernute des Schaftes stets eine
bestimmte Winkelposition einnehmen. Diese Forderung ist bei gegenseitiger Verschraubung der Teile mittels
der erwähnten angeformten Gewindezapfen aus ohne weiteres ersichtlichen Gründen nicht erfüllbar. Ein
weiterer Nachteil besteht darin, daß das Drehmoment vom Gewinde aufgenommen wird. Das führt bei
großem Materialabtrag des Werkzeugkopfes zu einer gegenseitigen Verklemmung der Einzelteile. Zum Lösen
derselben sind nicht nur eine spezielle Einspannvorrichtung, sondern auch lange Spezial-Gabelschlüssel erforderlich.
Eingeschraubte Einzelteile bzw. Bohrwerkzeuge erlauben überdies nur einen beschränkt belastbaren
Linkslauf der Maschinenspindel, der z. B. zum Gewindeschneiden und Plandrehen benötigt wird. Im weiteren
besteht die Gefahr, daß sich schwere Bohrwerkzeuge bei hohen Drehzahlen der Maschinenspindel durch den
heute allgemein üblichen äußerst raschen Spindelstop selbsttätig ausschrauben.
Es ist auch zu beachten, daß beim wiederholten Auswechseln der Zwischenstücke bzw. des Werkzeugkopfes
ein unvermeidbarer Abrieb an den gegenseitigen Anlageflächen auftritt. Beschädigte Anlageflächen können
bei hohen Tourenzahlen zu unerwünschten Vibrationen führen.
Bei einem ebenfalls aus der Zeichnung Nr. 2-753/ 83/001 der Firma Hermann BILZ bekannten dreiteiligen
Bohrwerkzeug mit einem ISO-Steilkegel versehenen Schaft ist lediglich die Verbindung zwischen dem
Schaft und dem Zwischenstück mittels einer zentrischen Verschraubung gelöst, wobei die Drehmitnahme formschlüssig
durch einen Spannstift erfolgt. Sie besitzt eine von der Konusseite in den Schaft eingeführte Kopfschraube,
wobei der Schraubenkopf sich auf einer Auflagefläche des Schaftes abstützt. Da einerseits die
Anzugsgewinde solcher Schäfte für die Verbindung mit der Maschinenspindel normalisiert sind und demgemäß
einen gegebenen Kerndurchmesser aufweisen und andererseits die Kopfschraube für die Verbindung mit
dem Zwischenstück oder Werkzeugkopf aus Gründen der geforderten Stabilität des zusammengesetzten
Bohrwerkzeuges einen möglichst großen Durchmesser aufweisen soll, ist es bei kleinen Schäften (z. B. ISO-40)
nicht möglich, die Kopfschraube von der Konusseite einzuführen. Außerdem ist diese Art der Schraubenplazierung
für die Verbindung zwischen Werkzeugkopf und Zwischenstück aus dimensionellen Gründen ausgeschlossen,
da der Kopf der Schraube nicht durch die Gewindebohrung des Zwischenstücks eingeführt werden
kann.
Bei einer anderen aus CH-PS 5 37 770 bekannten Ausführung werden die Einzelteile des Bohrwerkzeuges
durch radial zur Drehachse wirkende Anzugschrauben miteinander verbunden. Diese sind in einer Gewindebohrung
des Schaftes bzw. des Zwischenstücks gelagert, und greifen mit konisch ausgebildeten Endbereichen in
radial ausgerichtete ebenfalls konisch a»sgebildeten Bohrungen des Zentrierzapfens des Zwischenstücks
bzw. des Werkzeugkopfes ein, wobei die durch den Konus bewirkte axiale Kraftkomponente die Einzelteile
festgeklemmt werden. Der konischen Anzugsschraube sind drei Funktionen zugeordnet: die Positionierung der
zu verbindenden Einzelteile gegeneinander, die Klemmung derselben miteinander sowie die Übertragung des
Drehmoments. Diese Ausführung hat den Nachteil, daß die axial wirkende Kraftkomponente nicht durch das
Zentrum des Bohrwerkzeuges verläuft, sondern exzentrisch verlagert ist Zudem wird bei großen Drehmomenten
der Anpreßdruck auf die aus Gründen der Kraftübertragung schlank ausgeführte konische Partie
der Anzugsschraube so groß, daß das Lösen derselben vielfach Schwierigkeiten bereitet.
Vorliegende Erfindung geht von dem zuerst erwähnten vorbekannten Bohrwerkzeug aus, bei dem alle drei
Teile durch zentrisch angeordnete Schraubverbindungen miteinander verbunden werden und hat die
Aufgabe, eine starre, abnutzungsfreie sowie leicht lösbare gegenseitige Verbindung zwischen Schaft und
Werkzeugkopf bzw. zwischen Schaft, Zwischenstück und Werkzeugkopf zu schaffen. Die Erfindung ist
dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubverbindungen zwischen Schaft, Zwischenstück und Werkzeugkopf aus
je einer zentrisch angeordneten und in eine Gewindebohrung des Zentrierzapfens eingreifenden Kopfschraube
bestehen, deren zylindrisch ausgebildeter Kopf an einem Stellring in axialer Richtung abgestützt
ist.
Durch die Abstützung des Schraubenkopfes an einem Stellring wird es möglich, die Schraube von der
Stirnseite her in den Schaft des Bohrwerkzeuges einzuführen, wodurch sich auch in einen kleinen Schaft
(z. B. ISO-40) eine Kopfschraube mit möglichst großem Gewindedurchmesser plazieren läßt. Um den Werkzeugkopf
wahlweise mit einem Zwischenstück oder direkt mit dem Schaft zu verbinden, weisen im
gegebenen Fall die Kopfschrauben des Schaftes sowie des Zwischenstücks den gleichen Gewindedurchmesser
auf. Es ist demzufolge nicht möglich, die Kopfschraube des Zwischenstücks von der Seite seines Zentrierzapfens
einzuführen. Die Anordnung eines Stellringes, der durch radial angebrachte Stellmittel mit dem Zwischenstück
blockiert wird, hat verschiedene Vorteile. Durch die Möglichkeit, die Kopfschrauben im Gewindedurchmesser
möglichst kräftig dimensionieren zu können, wird eine starre Verbindung /wischen den Einzelteilen
erzielt, wobei ein selbsttätiges. Lösen der Kopfschraube dank seiner großen Auflagefläche nicht zu befürchten
ist Da die Gewindebohrungen der Zentrierzapfen aus fabrikationstechnischen Gründen selten genau zentrisch
zu deren Außendurchmessern sind, erlaubt das radiale Spiel zwischen dem Schaftdurchmesser der Kopfschraube
und der Bohrung des Stellringes ein müheloses Einschrauben der Kopfschraube. Bei größeren Schäften
und längeren Zwischenstücken kann die Aussparung für den Kopf der Schraube verlängert werden. In diesem
Fall ist die Kopfschraube axial verschiebbar, wodurch die Einführung der Zentrierzapfen in die Zentrierbohrungen
des Schaftes bzw. des Zwischenstücks erleichtert wird. Die Betätigung der Kopfschraube im Zwischenstück
erfolgt durch einen Schlüssel, der durch die Gewindebohrung des Zwischenstücks herangeführt
wird.
Aus dimensionellen Gründen ist es in diesem Fall notwendig, daß die Ausnehmung im Kopf der Schraube
des Zwischenstücks zum Eingreifen des Schlüssels gegenüber den genormten, vom Gewindedurchmesser
abhängigen Ausführungen kleiner ist und/oder eine andere geometrische Form aufweist Die Übertragung
des Drehmoments vom Schaft auf das Zwischenstück bzw. auf den Werkzeugkopf erfolgt in bekannter Weise
durch Mitnehmerbolzen. Dieselben gestalten auch den belastbaren Linkslauf der Maschinenspindel beim
Gewindeschneiden oder Plandrehen sowie einen raschen Spindelstop ohne daß die eingesetzten schweren
Werkzeuge selbsttätig ausgeschraubt werden. Eine weitere Funktion der Mitnehmerbolzen ist die Orientierung
der Schneidenspitze in bezug auf die Mitnehmernute des Schaftes. Besonders nach der Fertigbearbeitung
von Bohrungen ist es wichtig, daß beim Spindelstop die Schneidenspitze des Bohrwerkzeuges in
einer maschinenseitig festgelegten Lage fixiert ist. Vor dem Zurückziehen des Bohrwerkzeuges wird dasselbe
bzw. dessen Schneidenspitze von der Bohrung radial abgehoben um deren Oberfläche nicht durch Riefen zu
beschädigen. Das vorstehend beschriebene Bohrwerkzeug hat zusätzlich den Vorteil einer kostengünstigen
Fabrikation der Einzelteile und gestattet eine einfache Montage und Demontage des Stellringes sowie der
Kopfschraube. In den Zeichnungen sind zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Es zeigt
F i g. 1 eine aus Schaft mit Steilkonus, Zwischenstück und Werkzeugkopf bestehenden Anordnung, bei der
das Zwischenstück als Reduzierstück ausgebildet ist, und
Fig. 2 eine aus Schaft und Innen-Steilkonus, Zwischenstück
und Werkzeugkopf bestehenden Anordnung, bei der das Zwischenstück als Verlängerung wirkt.
Das Bohrwerkzeug nach F i g. 1 ist mit einem Aufbohrstahl 4 bestückt. Der mit einem Steilkonus
versehene Schaft 1 besitzt eine Zentrierbohrung la, in welcher der Zentrierzapfen 2a des Zwischenstücks 2
lagert. Dasselbe weist eine durchgehende Gewindebohrung 2b auf, welche in die Zentrierbohrung 2c mündet.
Im weiteren ist im Schaft 1 ein in ein Gewinde 16 eingeschraubter Stellring 5 vorgesehen. Durch die
Schraube 6, die in die Gewindebohrung 26 eingreift, und deren Kopf sich auf dem Stellring 5 abstützt, wird der
Schaft 1 mit dem Zwischenstück 2 verbunden. Diese Anordnung, bei welcher die Schraube 6 von der
Frontseite eingeführt wird, hat den Vorteil, daß auch im Durchmesser relativ große Schrauben verwendet
werden können, deren Einsatz von der Konusseite her (d. h. von der Rückseite des Schaftes 1) aus dimensionel-
len Gründen nicht möglich ist. In der Zentrierbohrung
2c des Zwischenstückes 2 lagert der Zentrierzapfen 3a des Werkzeugkopfes 3. In der gleichen Bohrung
befindet sich auch der Stellring 7. Ziu seiner Befestigung weist derselbe eine Ausnehmung auf, beispielsweise in
Form einer halbkreisförmigen Nut 7a. In diese greifen Kugeln 8 ein, die durch Stiftschrauben 9 fixiert werden.
Durch die Schraube 10, die in die Gewindebohrung 3b des Werkzeugkopfes 3 eingreift, und deren Kopf sich
auf dem Stellring 7 abstützt, wird das Zwischenstück 2 mit dem Werkzeugkopf 3 verbunden. Der Schlüssel zur
Betätigung der Schraube 10 wird durch die Gewindebohrung 2b an den Schraubenkopf herangeführt Die
Ausnehmung im Kopf der Schraube 10 zum Eingreifen des Schlüssels ist im vorliegenden Fall gegenüber den
genormten, vom Gewindedurchinesser abhängigen Ausführungen kleiner und/oder kann eine andere
geometrische Form aufweisen.
Da die Gewinde der Schrauben 6, 10 den gleichen Durchmesser aufweisen, kann der Schaft 1 wahlweise
mit dem Zwischenstück 2 oder direkt mit dem Werkzeugkopf 3 verbunden werden. Die Übertragung
des Drehmoments vom Schaft 1 auf das Zwischenstück 2 erfolgt durch den Mitnehmerbolzen 11, der in die
Bohrung 2d eingreift Für den Fall, daß für die Übertragung von großen Drehmomenten zwei Mitnehmerbolzen
U erforderlich sind, ist im Schaft 1 eine zweite Bohrung Ic vorgesehen. In diesem Fall wäre im
Zwischenstück 2 ein zusätzlicher Mitnehmerbolzen anzuordnen (siehe auch F i g. 2). Für die Übertragung
des Drehmoments vom Zwischenstück 2 auf den Werkzeugkopf 3 ist im Zwischenstück 2 ein abgesetzter
Mitnehmerstift 12 eingesetzt der mit seinem Endbereich in die Aussparung 3c des Werkzeugkopfes 3
eingreift.
Auch das Bohrwerkzeug nach F i g. 2 ist mit einem Drehstahl 17 bestückt der zum Ausdrehen von
Bohrungen dient Der mit einem Innen-Steilkonus versehene Schaft 14 besitzt eine Zentrierbohrung 14a, in
welcher der Zentrierzapfen 15a des Zwischenstücks 15 lagert, sowie eine dazu konzentrische Bohrung 14Λ zur
Aufnahme der Verbindungshülse 18 die hier als Stellring dient. Diese weist in ihrem oberen Bereich zwei zur
Drehachse des Bohrwerkzeuges parallele Mitnehmerflächen 18a auf und ist durch Gewindestifte 21 befestigt,
die gleichzeitig zur Übertragung des Drehmoments von der Maschinenspindel über die Mitnehmerflächen 18a
auf den Schaft 14 dienen. Die Verbindungshülse 18 ist mit dem Zugbolzen 19 durch ein Gewinde 186
verbunden, wobei der Gewindestift 20 als Sicherung ίο gegen ein selbsttätiges Ausschrauben des Zugbolzens 19
dient.
Der untere verengte Bereich der Verbindungshülse 18 dient zur axialen Abstützung des Kopfes der
Schraube 22, welche in die durchgehende Gewindebohrung 156 des Zwischenstücks 15 eingreift Dasselbe ist
mit dem Schaft 14 verbunden. In der Zentrierbohrung 15c des Zwischenstücks i5 iagert der Zentrierzapfen
16a des Werkzeugkopfes 16. In der gleichen Bohrung befindet sich auch der Stellring 23, der durch
Stiftschrauben 24 befestigt ist Durch die Schraube 25, die in die Gewindebohrung 16£>des Werkzeugkopfes 16
eingreift, und deren Kopf sich auf dem Stellring 23 abstützt, ist das Zwischenstück 15 mit dem Werkzeugkopf
16 verbunden. Der Schlüssel zur Betätigung der Schraube 25 wird durch die Gewindebohrung 15b an
den Schraubenkopf herangeführt. Die Ausnehmung im Kopf der Schraube 25 zum Eingreifen des Schlüssels ist
im vorliegenden Fall gegenüber den genormten, vom Gewindedurchmesser abhängigen Ausführungen kleiner
und/oder kann eine andere geometrische Form aufweisen. Da die Gewinde der Schrauben 22, 25 den
gleichen Durchmesser haben, kann der Schaft 14 wahlweise mit einem bzw. mehreren Zwischenstücken
15 oder direkt mit dem Werkzeugkopf 16 verbunden werden. Die Übertragung des Drehmoments vom
Schaft 14 auf das Zwischenstück 15 erfolgt durch die Mitnehmerbolzen 26, 27. Für die Übertragung des
Drehmoments vom Zwischenstück 15 auf den Werkzeugkopf 16 dient der Mitnehmerbolzen 28. Die
Bohrung 15c/ist für einen evt. notwendigen zusätzlichen
Mitnehmerbolzen vorgesehen.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
Claims (6)
1. An einer Maschinenspindel befestigbares Bohrwerkzeug oder dgL mit einem Schaft und einem
Werkzeugkopf, welcher je nach Bedarf direkt oder mittels eines Zwischenstücks mit dem Schaft
verschraubbar ist, wobei der gegenseitige gleichachsige
Sitz der Teile durch zentrische Bohrungen und in diese eingreifende Zentrierzapfen gewährleistet
ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubverbundungen zwischen Schaft (1; 14),
Zwischenstück (2; 15) und Werkzeugkopf (3; 16) aus je einer zentrisch angeordneten und in eine
Gewindebohrung (26, 36; 156,166; des Zentrierzapfens
(2a, 3a; 15a, 16a,J eingreifenden Kopfschraube (6,
10; 22,25) bestehen, deren zylindrisch ausgebildeter
Kopf an einem Stellring (5, 7; 18, 23) in axialer Richtung abgestützt ist, und daß je wenigstens ein
zwischen dem Schaft und dem Zwischenstück sowie dem Zwischenstück und dem Werkzeugkopf angeordneten
formschlüssigen Mitnehmer zur Obertragung des Drehmoments vorgesehen ist
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
daß die Gewindebohrung (26; 156J im Zwischenstück (2; 15) als durchgehende Verlängerung
der zentrischen Bohrung (2c, 15c) ausgebildet
ist
3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zentrisch im Schaft (14) als Stellring
eine Verbindungshülse (18) vorgesehen und durch Gewindestifte (21) befestigt ist, welche in ihrem
oberen Bereich mit Mitnehmerflächen (18a; versehen
ist und daß ein unterer, verengter Bereich der Verbindungshülse (18) zur axialen Abstützung des
Kopfes der Schraube (22) dient.
4. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stellringe (5,7; 23) mittels Gewinde
(16Jl Kugeln (8), Gewindestiften (24) oder dgl. jeweils
im Schaft (1) bzw. Zwischenstück (2; 15) festgelegt sind.
5. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindebohrungen (26, 36; 156.
166J in den Zentrierzapfen (2a, 3a; 15a, \Sa) den
gleichen Durchmesser aufweisen.
6. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Ausnehmungen im Kopf der
Schrauben (10; 22, 25) zum Eingreifen der Schlüssel gegenüber den genormten, vom Gewindedurchmesser
abhängigen Ausführungen kleiner sind und/oder eine andere geometrische Form aufweisen.
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