DE2134079B2 - Anordnung zur redundanten Prozeßrechnersteuerung - Google Patents
Anordnung zur redundanten ProzeßrechnersteuerungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Anordnung zur redundanten Prozeßrechnersteuerung für Anlagen, die
mindestens zwei gleichartige, über jeweils einen eigenen Steuerkanal zu steuernde Einrichtungen enthalten.
Ein Anwendungsgebiet der Erfindung ist die Steuerung der Gasturbinentriebwerke eines mit mindestens
zwei Triebwerken ausgestatteten Flugzeugs.
Beispielsweise aus der US^PS 3636331 ist es im
Zusammenhang mit nur einem einzigen Steuerkanal zur Steuerung einer einzigen Einrichtung (z. B. chemische
Anlage) bekannt, die Steuerung dadurch redundant auszulegen, daß zwei (oder mehr) parallel
angeordnete Prozeßrechner vorgesehen sind, damit beim Ausfall eines dieser Prozeßrechner einer der
übrigen Prozeßrechner die Steuerung übernehmen kann. Dieses bekannte Prinzip ist auch schon bei der
Steuerung einzelner Flugzeugtriebwerke angewendet worden.
Bei Anlagen, die mindestens zwei zu steuernde Einrichtungen enthalten, im Falle der Flugzeugtrieb-Werkssteuerung
also Flugzeuge mit zwei oder mehr Triebwerken, erfordert die Anwendung des eben beschriebenen
bekannten Prinzips natürlich, daß die Anzahl der vorgesehenen Prozeßrechner immer mindestens
doppelt so groß wie die Anzahl der zu steuernden Einrichtungen (z. B. Triebwerke) ist. Damit erhält
man aber eine im Vergleich zur tatsächlichen Ausfallwahrscheinlichkeit eines Prozeßrechners
übermäßig große Gesamtanzahl von Prozeßrechnern und somit einen unnötig hohen Redundanzfaktor, der
durch einen hohen, kaum noch zu vertretenden Aufwand erkauft werden muß.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine redundante Prozeßrechnersteuerung für Anlagen
mit mindestens zwei gleichartigen Steuerkanälen so auszulegen, daß die im Hinblick auf Betriebssicherheit
erforderliche Redundanz der Prozeßrechnerverfügbarkeit mit einer minimalen Gesamtanzahl von Prozeßrechnern
erreicht wird.
Diese Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die im kennzeichnenden Teil des Anspruchs 1 angegebene
Anordnung gelöst.
Damit wird der technische Fortschritt erreicht, daß mit minimalem Aufwand, nämlich bei nur einem einzigen
Prozeßrechner pro Steuerkanal, die Steuerung jedes Steuerkanals redundant ist, d. h. es ist jeweils
mindestens ein Ersatzrechner für jeden Steuerkanal vorhanden, der beim Ausfall des dem betreffenden
Steuerkanal zugeordneten Prozeßrechners dessen Funktion übernimmt.
Bei dem erfindungsgemäßen Prinzip, zur Redundanzherstellung
jedem Prozeßrechner, der jeweils einem bestimmten Steuerkanal zugeordnet ist, einen
anderen Prozeßrechner eines anderen Steuerkanals als Ersatzrechner zuzuordnen, der im Bedarfsfall
beide Steuerkanäle gleichzeitig steuern kann, liegt eine zu berücksichtigende besondere Schwierigkeit
darin, die Anordnung so auszulegen, daß im Falle des Versagens eines Prozeßrechners tatsächlich der noch
funktionsfähige andere Prozeßrechner die Steuerung beider Steuerkanäle übernimmt und nicht etwa der
versagende bzw. fehlerhaft arbeitende Prozeßrechner den funktionsfähigen Prozeßrechner übersteuert und
dadurch auch die Steuerung des diesem funktionsfähigen Ersatzrechner zugeordneten Steuerkanals an sich
reißt. Dieses Problem ist bei der erfindungsgemäßen Anordnung dadurch gelöst, daß jeder Prozeßrechner
eine ihn periodisch testende Fehlerprüfeinheit aufweist, die den Prozeßrechner beim Feststellen einer
Störung abschaltet, und daß die einzige Verbindung zwischen diesem Prozeßrechner und einem anderen
Prozeßrechner (Ersatzrechner) die Überwachungsleitung ist, über welche der andere Prozeßrechner den
Einschaltzustand des einen Prozeßrechners über- "> wacht. Nur we.nn der andere Prozeßrechner feststellt,
daß der eine Prozeßrechner abgeschaltet worden ist, schaltet sich der andere Prozeßrechner auf den Steuerkanal
des einen Prozeßrechners zu.
Einen zusätzlichen Sicherheitsschritt in dieser Hin- '«
sieht gibt Anspruch 2 an, dessen Gegenstand zu verhindern sucht, daß ein Prozeßrechner aufgrund einer
eigenen Störung das vom Zustandsdetektor eines anderen Prozeßrechners kommende und dessen Einschaltzusland
darstellende Zustandssignal falsch in- >> terpretiert.
Bei der in den Ansprüchen 3 und 4 angegebenen Weiterbildung der Erfindung sind jeder zu steuernden
Einrichtung zwei identische Gruppen von Meßwandlern zugeordnet. Damit wird sichergestellt, daß eine -'<
> zu steuernde Einrichtung (z. B. Flugzeugtriebwerk) nur in dem unwahrscheinlichen Falle der Steuerung
beraubt wird, wenn zwei einander entsprechende Meßwandler gleichzeitig ausfallen sollten. Fällt ein
Meßwandler einer Gruppe aus oder ist die Verbin- -'">
dung zum Prozeßrechner der betreffenden Einrichtung gestört, so kann der Prozeßrechner über die
Schalteinrichtung und die Eingabe/Ausgabe-Einheit des anderen Steuerkanals zur anderen Meßwandlergruppe
der betreffenden Einrichtung Zugriff erlan- «> gen.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachstehend mit Bezug auf die Zeichnungen näher beschrieben.
Es zeigt
Fig. 1 ein Blockschaltbild einer Anordnung zur re- r>
dundanten Prozeßrechnersteuerung nach der Erfindung mit zwei Steuerkanälen,
Fig. 2 ein weiter vereinfachtes Blockschaltbild dieser Anordnung zur Erläuterung der Auswirkungen einer
Störung in einem der Prozeßrechner, und
Fig. 3 ein vereinfachtes Blockschaltbild ähnlich Fig. 2 zur Erläuterung der Auswirkungen einer Störung
in einer Leitungsverbindung zwischen einem Prozeßrechner und der zugehörigen, zu steuernden
Einrichtung. v>
Fig. 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Anordnung zur redundanten Prozeßrechnersteuerung einer Flugzeugtriebwerksanlage
mit zwei Triebwerken 114 und 214. Demgemäß umfaßt die Anordnung zwei Steuerkanäle,
die in Fig. 1 durch die strichpunktierte Li- >o nie O voneinander getrennt und jeweils einem der
beiden Triebwerke zugeordnet sind.
Die Komponenten des einen, in der oberen Hälfte der Fig. 1 dargestellten Steuerkanals sind durch mit
100 beginnende Bezugszeichen bezeichnet, während >r>
die Komponenten des anderen, in der unteren Hälfte der Fig. 1 dargestellten Steuerkanals durch mit 200
beginnende Bezugszeichen bezeichnet sind.
Die beiden Steuerkanäle weisen jeweils einen Prozeßrechner 100 bzw. 200 auf, der über eine Vielfach- w>
leitung 102 bzw. 202 mit einer Schalteinrichtung 104 bzw. 204 verbunden ist. Die Schalteinrichtung jedes
Steuerkanals ist ihrerseits über eine Vielfachleitung 106 bzw. 206 mit einer Eingabe/Ausgabe-Einheit 107
bzw. 207 verbunden, die über Meßwandlerleitungen br>
110 bzw. 210 an eine Gruppe von dem betreffenden Triebwerk 114 bzw. 214 zugeordneten Meßwandlern
112 bzw. 212 angeschlossen ist. Außerdem ist die Eingabe/Ausgabe-Einheit
107 des einen Steuerkanals über weitere Meßwandlerleitungen 116 an eine weitere Gruppe von Meßwandlern 218 des durch den anderen
Steuerkanal gesteuerten Triebwerks 214 und die Eingabe/Ausgabe-Einheit 207 des anderen Steuerkanals
über weitere Meßwandlerleitungen 216 mit einer weiteren Gruppe von Meßwandlern 118 des
durch den einen Steuerkanal gesteuerten Triebwerks 114 angeschlossen.
Von der Vielfachleitung 102 des einen Steuerkanals zweigt bei 105 eine Vielfachzweigleitung 103 ab, die
an die Schalteinrichtung 204 des anderen Steuerkanals angeschlossen ist und über diese Schalteinrichtung
eine Verbindung des Prozeßrechners 100 des einen Steuerkanals mit der Vielfachleitung 206 des
anderen Steuerkanals gestattet. In gleicher Weise zweigt von der Vielfachleitung 202 des anderen Steuerkanals
bei 205 eine Vielfachzweigleitung 203 ab, die an die Schalteinrichtung 104 des einen Steuerkanals
angeschlossen ist und eine Verbindung des Prozeßrechners 200 des anderen Steuerkanals mit der
Vielfachleitung 106 des einen Steuerkanals ermöglicht.
Bei den Meßwandlern 112,118, 212 und 218 handelt es sich um den Triebwerken 114 und 214 zugeordnete
Meßwertaufnehmer, Stellorgane u. dgi. Jeweils ein Meßwandler der beiden jedem Triebwerk
zugeordneten Meßwandlergruppen ist als Positionsgeber dem zu dem betreffenden Triebwerk gehörenden,
vom Piloten zu bedienenden Gashebel 120 bzw. 220 zugeordnet. Die Meßwandler der weiteren Meßwandlergruppe
118 bzw, 218 jedes Triebwerks sind jeweils Duplikate der Meßwandler der Meßwandlergruppe
112 bzw. 212 jedes Triebwerks, d. h. für jeden Meß- oder Steuerparameter ist ein Paar identischer
Meßwandler vorgesehen.
Die Eingabe/Ausgabe-Einheit 107 bzw. 207 jedes Steuerkanals enthält einen Multiplexer 108 bzw. 208
zum Adressieren der einzelnen Meßwandler im Multiplexverfahren und Digital/Analog-Wandler 122
bzw. 222 zur Signalumsetzung zwischen dem als Digitalrechnerausgebildeten
Prozeßrechner 100 bzw. 200 und den im allgemeinen analog arbeitenden Meßwandlern.
Jede der Vielfach- bzw. Vielfachzweigleitungen besteht ihrerseits aus drei Leitungsgruppen, nämlich einer
Adressenleitungsgruppe 1, einer Ausgabeleitungsgruppe 2, deren Leitungen an die als Stellantriebe
dienenden Wandler angeschlossen sind, und einer Eingabeleitungsgruppe 3, deren Leitungen an
die als Meßfühler bzw. Positionsgeber dienenden Wandler angeschlossen sind.
In Fig. 1 sind die Schalteinrichtungen 104 und 204 und die Multiplexer 108 und 208 symbolisch als einfache
Drehschalter dargestellt. Tatsächlich erfolgt ihre Steuerung aber durch Adressensignale auf der Adressenleitungsgruppe
1.
Normalerweise steuert der Prozeßrechner 100 des einen Steuerkanals das ihm zugeordnete Triebwerk
114, während der Prozeßrechner 200 des anderen Steuerkanals das ihm zugeordnete Triebwerk 214
steuert. Dabei erfolgt der Informationsaustausch zwischen dem Rechner 100 und den Meßwandlern 112
über die Meßwandlerleitungen 110, jedoch kann auch ein Informationsaustausch über die Vielfachzweigleitung
103, die Schalteinrichtung 204 des anderen Steuerkanals, die Eingabe/Ausgabe-Einheit 207 des anderen
Steuerkanals und die Meßwandlerleitungen 216
mit der weiteren Meßwandlergruppe 118 erfolgen. Entsprechendes gilt für den Informationsaustausch
zwischen dem Rechner 200 des anderen Steuerkanals und den zu diesem gehörenden Meßwandlern 212 und
218.
Jeder der beiden Rechner 100 und 200 ist in der Lage, die Schalteinrichtungen 104 und 204 zu adressieren,
um Zugriff zu den Multiplexern zu erhalten. Es sind jedoch Vorkehrungen getroffen, um zu verhindern,
daß beide Rechner gleichzeitig Zugriff zu den gleichen Multiplexern haben.
Aus Sicherheitsgründen sind die beiden Steuerkanäle in dem Flugzeug, in welchem die beiden zu steuernden
Triebwerke 114 und 214 installiert sind, so weit wie praktisch möglich räumlich voneinander entfernt
angeordnet. Die beiden Steuerkanäle stehen über drei Kabel Cl, Cl und C3 miteinander in Kommunikation,
von denen die beiden Kabel Cl und Cl durch die bereits erwähnten Vielfachzweigleitungen
103 und 203 gebildet sind. Das dritte Kabel C3 ist Bestandteil des nachstehend beschriebenen Fehlerprüfsystems
der Anordnung. Der Anschluß der drei genannten Kabel an die beiden Steuerkanäle erfolgt
über Steckerverbindungen Pll, P12, P13 bzw. P21, P22 und P23.
Nachstehend wird das Fehlerprüfsystem der Anordnung beschrieben.
Jedem der beiden Prozeßrechner 100 und 200 ist eine Fehlerprüfeinheit 126A bzw 226/4 zugeordnet,
die über eine Leitung 124/1 bzw. 224/4 mit der Vielfachleitung
102 bzw. 202 des betreffenden Steuerkanals verbunden ist. Die Fehlerprüfeinheit 126/4 bzw.
226/4, die in regelmäßigen Intervallen die Funktionsfähigkeit des zugehörigen Prozeßrechners 100 bzw.
200 testet, betätigt beim Feststellen bestimmter Störungen ein Relais 128 bzw. 228, wodurch die zu dem
betreffenden Rechner 100 bzw. 200 führende Stromversorgungsleitung 130 bzw. 230 unterbrochen und
folglich der fehlerhafte Rechner abgeschaltet wird. Diese Abschaltung wird von einem in der betreffenden
Fehlerprüfeinheit 126/4 bzw. 226/4 enthaltenen, den jeweiligen Schaltzustand feststellenden Zustandsdetektor
132/4 bzw. 232/4 festgestellt, der über eine Überwachungsleitung 134R bzw. 234Λ mit der
Vielfachleitung 202 bzw. 102 des jeweils anderen Steuerkanals verbunden ist, so daß also eine Abschaltung
des Rechners 100 durch den Zustandsdetektor 132/4 an den Rechner 200 bzw. eine Abschaltung des
Rechners 200 durch den Zustandsdetektor 232/4 an den Rechner 100 signalisiert wird.
Jeder Rechner enthält außer dem Steuerprogramm für das von ihm zu steuernde Triebwerk zusätzlich ein
Reservesteuerprogramm für das dem jeweils anderen Steuerkanal zugeordnete Triebwerk, so daß einer der
Rechner, wenn ihm über den betreffenden Zustandsdetektor die Abschaltung des anderen Rechners signalisiert
worden ist, mit Hilfe des Reservesteuerprogramms zusätzlich zur Steuerung des ihm zugeordneten
Triebwerks auch die Steuerung des dem jeweils anderen Steuerkanal zugeordneten Triebwerks übernimmt.
Die beiden Überwachungsleitungen 134/? und 234R bilden zusammen das Kabel C3.
Die jedem Steuerkanal zugeordnete Fehlerprüfeinheit 126/4 bzw. 226/4 ist für das Feststellen folgender
Störungen organisiert:
a) Störungen innerhalb des Rechners und innerhalb der betreffenden Fehlerprüfeinheit;
b) teilweise Störung des Informationsaustauschs zwischen dem betreffenden Prozeßrechner und
dem zugeordneten Triebwerk, d. h. Störung in einem Meßwandler oder einer Meßwandlerleitung
der Meßwandlergruppe 112 bzw. 212, so daß eine Steuerung des Triebwerks noch über
die weitere Meßwandlergruppe 118 bzw. 218 erfolgen kann;
c) vollständige Störung des Informationsaustauschs zwischen dem betreffenden Prozeßrechner und
dem zugeordneten Triebwerk, also beispielsweise eine Störung in den Vielfachleitungen oder
in jedem von zwei einander entsprechenden Meßwandlern der beiden Meßwandlergruppen
bzw. in deren Meßwandlerleitungen; und
d) Störungen in der Überwachungsfunktion, d. h. eine Störung in dem Erkennen des Einschaltzustands
des jeweils anderen Rechners durch einen Rechner.
Die Auswirkung einer Rechnerstörung [Störungsart a) gemäß obiger Aufstellung] ist in Fig. 2 dargestellt,
wobei eine Störung des Rechners 100 angenommen ist. Der Rechner 100 ist infolgedessen abgeschaltet,
so daß auf den strichpunktiert dargestellten Vielfachleitungen keine Signale mehr übertragen
werden. Die noch in Betrieb befindlichen, durch den anderen Rechner 200 gesteuerten Leitungen sind in
ausgezogenen Linien dargestellt. Der Rechner 200 steuert demgemäß über seine Vielfachzweigleitung
203, die Schalteinrichtung 104 und den noch intakten Teil des dem defekten Rechner 100 zugeordneten
Steuerkanals das Triebwerk 114 zusätzlich zu dem ihm zugeordneten Triebwerk 214. Wie aus Fig. 2 auch zu
erkennen ist, bleibt der Zugriff zu sämtlichen Meßwandlergruppen erhalten.
Die Wirkung einer teilweisen Störung des Informationsaustauschs zwischen einem Rechner und dem ihm
zugeordneten Triebwerk (Störungsart b) ist in Fig. 3 dargestellt, wobei eine Störung an beliebiger Stelle
zwischen der Vielfachleitungsverzweigung 105 und der Eingabe/Ausgabe-Einheit 107 angenommen ist,
so daß über die Vielfachleitung 106 keine brauchbare Informationsübertragung mehr stattfinden kann. Der
dadurch nicht mehr betriebsfähige Teil der Anlage ist wiederum strichpunktiert gezeichnet, während die
noch intakten Teile mit voll ausgezogenen Linien dargestellt sind. Da jedes Triebwerk mit zwei gleichartigen
Gruppen von Meßwandlern ausgestattet ist und die Eingabe/Ausgabe-Einheit jedes Steuerkanals mit
der einen Meßwandlergruppe des zugehörigen Triebwerks und der anderen Meßwandlergruppe des dem
anderen Steuerkanal zugeordneten Triebwerks verbunden ist, kann der Rechner 100 über die Vielfachzweigleitung
103 und die Schalteinrichtung 204 und die Eingabe/Ausgabe-Einheit 207 des anderen Steuerkanals
zu der zweiten Meßwandlergruppe 118 des Triebwerks 114 Zugriff erlangen. Damit erfolgt die
Steuerung des Triebwerks 114 weiterhin durch den Rechner 100.
Treten eine Rechnerstörung (Störungsart a) und eine teilweise Störung des Informationsaustauschs
(Störungsart b) gemeinsam auf, so steuert der noch intakte Rechner beide Triebwerke, und zwar jeweils
über die noch intakte Meßwandlergruppe.
Das Feststellen von Fehlern bzw. Störungen erfolgt mit Hilfe von Fehlerprüfprogrammen.
Zur Überprüfung der Rechnerfunktionsfähigkeit führt dieser jeweils eine Anzahl von Testrechnungen
aus, die eine Prüfzahl ergeben, welche, wenn der Rechner in Ordnung ist, gleich einer vorgegebenen
Zahl ist. Die jeweils erhaltene Prüfzahl wird der Fehlerprüfeinheit mitgeteilt, welche sie mit der vorgegebenen
Zahl vergleicht.
Störungen des Informationsaustauschs werden dadurch festgestellt, daß der Rechner Testsignale auf die
Ausgangsleitungsgruppe gibt, wobei, wenn das Leitungssystem in Ordnung ist, sich auf der Eingangsleitungsgruppe
bestimmte Prüfsignale ergeben, die von der Fehlerprüfeinheit ausgewertet werden.
Störungen einzelner Meßwandler sind dadurch feststellbar, daß beispielsweise der betreffende Meßwandler
nicht in der Lage ist, entsprechend einem im Rechner gespeicherten Schema zu arbeiten.
Störungen der Überwachungsfunktion zur Überwachung der Funktionsfähigkeit des jeweils anderen
Steuerkanals werden dadurch festgestellt, daß zur Prüfung der eigenen Funktionsfähigkeit jeder Prozeßrechner
aufgrund des vom Zustandsdetektor des jeweils anderen Prozeßrechners gelieferten Zustandssignals
ein entsprechendes Prüfsignal erzeugt, das von einem in der zugehörigen Fehlerprüfeinheit enthaltenen
Vergleicher mit dem empfangenen Zustandssignal verglichen wird. Falls zwischen diesen beiden Signalen
keine Koinzidenz vorliegt, was eine Störung der eigenen Funktionsfähigkeit des betreffenden
Rechners bedeutet, schaltet die Fehlerprüfeinheit den Rechner ab.
Das Fehlerprüfsystem ist zwar so ausgelegt, daß es im Falle von Rechnerstörungen oder vollständigen
to Störungen des Informationsaustauschs die Stromversorgung des betreffenden Rechners über das Relais
128/4 bzw. 22SA unterbricht, jedoch erfolgt diese Unterbrechung der Stromversorgung mit einer gewissen
Verzögerung, um eine Außerbetriebsetzung aufgrund von nur kurzzeitig andauernden vorübergehenden
Störungen auszuschließen. Jedoch erfolgt im Falle einer Rechnerstörung sofort eine Sperrung der Vielfachleitungen,
um zu verhindern, daß ein gestörter Rechner ein Steuerprogramm ausführt.
Das in jedem Rechner gespeicherte Programm ist in Fig. 1 schematisch angedeutet und mit 138 bzw.
238 bezeichnet.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
030 109/86
Claims (4)
1. Anordnung zur redundanten Prozeßrechnersteuerung für Anlagen, die mindestens zwei
gleichartige, über jeweils einen eigenen Steuerkanal zu steuernde Einrichtungen enthalten, dadurch
gekennzeichnet, daß jedem Steuerkanal (100 bis 138, 200 bis 238) ein Prozeßrechner
(100, 200) zugeordnet ist, daß jeder Prozeßrechner eine seine Funktionsfähigkeit in regelmäßigen
Intervallen testende Fehlerprüfeinheit (126/1, 226/1), die beim Feststellen einer Störung den betreffenden
Prozeßrechner abschaltet, und einen seinen Einschaltzustand feststellenden Zustandsdetektor
(132/1, 232/1) enthält, daß der Prozeßrechner
jedes Steuerkanals über eine Schalteinrichtung (104, 204) außerdem auf mindestens
einen, einem anderen Prozeßrechner zugeordneten Steuerkanal zuschaltbar ist und über eine
Überwachungsleitung (C3) mit dem Zustandsdetektor dieses anderen Prozeßrechners verbunden
ist und daß der Prozeßrechner jedes Steuerkanals, falls der mit ihm verbundene Zustandsdetektor eines
anderen Prozeßrechners den Ausschaltzustand dieses anderen Prozeßrechners signalisiert,
sich auf den Steuerkanal dieses anderen Prozeßrechners zuschaltet und dessen Steuerung mitübernimmt.
2. Anordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Prozeßrechner (100, 200)
zur Prüfung der eigenen Funktionsfähigkeit aufgrund des vom Zustandsdetektor (232/1, 132/1)
des ihm zugeordneten anderen Prozeßrechners gelieferten Zustandssignals ein entsprechendes
Prüfsignal erzeugt und daß die Fehlerprüfeinheit (126/4,226/1) das Prüfsignal und das Zustandssignal
miteinander vergleicht und, falls keine Koinzidenz vorliegt, den betreffenden Prozeßrechner
abschaltet.
3. Anordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß jeder zu steuernden Einrichtung
(114, 214) zwei identische Gruppen von Meßwandlern (112, 118, 212, 218) zugeordnet
sind, daß jeder Steuerkanal eine Eingabe/Ausgabe-Einheit (107, 207) enthält und daß die eine
Meßwandlergruppe (112, 212) mit der Eingabe/ Ausgabe-Einheit (107,207) des jeweils zugehörigen
Steuerkanals und die andere Meßwandlergruppe (118,218) mit der Eingabe/Ausgabe-Einheit
(207, 107) des anderen Steuerkanals verbunden ist.
4. Anordnung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß jeder Prozeßrechner (ζ. Β. 100)
im Falle von Fehlern in der Kommunikation mit der einen Meßwandlergruppe (112) der zugeordneten
Einrichtung (114) oder beim Versagen einzelner Meßwandler dieser Gruppe über die
Schalteinrichtung (204) und die Eingabe/Ausgabe-Einheit (207) des anderen Steuerkanals zur
anderen Meßwandlergruppe (118) der betreffenden Einrichtung (114) Zugriff erlangen kann.
κ»
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OGA | New person/name/address of the applicant | ||
8230 | Patent withdrawn |