DE20319768U1 - Schraube - Google Patents
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Abstract
Schraube
mit einem zumindest teilweise mit einem Gewinde versehenen Schaft,
einer Bohr- und/oder Eindringspitze und einem mit einem Werkzeugangriff
ausgestatteten Kopf zur direkten Befestigung von Latten, Schalungen
oder Platten aus Holz oder Holzwerkstoffen auf einem aus Holz bestehenden
Dach- oder Wandunterbau oder einem Holzunterbau eines Geländers oder
Steges, wobei am Schaft der Schraube an die Bohr- und/oder Eindringspitze anschließend ein
Gewindeabschnitt vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass an
den Kopf (5) ein weiterer Gewindeabschnitt (9) anschließt, welcher
eine Gewindesteigung (S1) aufweist, die gleich oder kleiner ist als
die Gewindesteigung (S2) des an die Bohr- und/oder Eindringspitze
(4) anschließenden
Gewindeabschnittes (8) und dass der Kopf (5) klein und einsenkbar
ausgeführt
ist, wobei der Außendurchmesser
(DA) des Kopfes (5) gleich groß oder
geringfügig
größer ist
als der Außendurchmesser (DG)
der Gewindeabschnitte (8,9), und wobei diese beiden Gewindeabschnitte
(8,9) zumindest annähernd
den gleichen Außendurchmesser
(DG) aufweisen.
Description
- Die Erfindung betrifft eine Schraube mit einem zumindest teilweise mit einem Gewinde versehenen Schaft, einer Bohr- und/oder Eindringspitze und einem mit einem Werkzeugangriff ausgestatteten Kopf zur direkten Befestigung von Latten, Schalungen oder Platten aus Holz oder Holzwerkstoffen auf einem aus Holz bestehenden Dach- oder Wandunterbau oder einem Holzunterbau eines Geländers oder Steges, wobei am Schaft der Schraube an die Bohr- und/oder Eindringspitze anschließend ein Gewindeabschnitt vorgesehen ist.
- Wenn bisher Holzlatten, Holzschalungen oder Holzwerkstoffplatten direkt auf einem Holzunterbau befestigt worden sind, dann hat man schon jahrzehntelang übliche Holzschrauben eingesetzt, bei welchen der an die Eindringspitze anschließende Gewindeabschnitt in den Holzunterbau eindringt und die Holzlatten oder Holzplatten durch den Schraubenkopf gehalten und gegen den Holzunterbau gedrückt werden. Der Schraubenkopf ist dann in der Regel entsprechend groß im Durchmesser oder kann als Senkkopf ausgebildet sein, der jedoch nur soweit versenkbar ist, dass er gegebenenfalls bündig mit der Oberfläche der Holzlatten oder Holzplatten abschließt.
- Die Erfindung hat sich zur Aufgabe gestellt, eine Schraube zu schaffen, mit welcher die direkte, anpressende Befestigung von Holzlatten oder Holzplatten wesentlich verbessert werden kann.
- Erfindungsgemäß gelingt dies dadurch, dass an den Kopf ein weiterer Gewindeabschnitt anschließt, welcher eine Gewindesteigung aufweist, die gleich oder kleiner ist als die Gewindesteigung des an die Bohr- und/oder Eindringspitze anschließenden Gewindeabschnittes und dass der Kopf klein und eisenkbar ausgeführt ist, wobei der Außendurchmesser des Kopfes gleich groß oder geringfügig größer ist als der Außendurchmesser der Gewindeabschnitte, und wobei diese beiden Gewindeabschnitte zumindest annähernd den gleichen Außendurchmesser aufweisen.
- Aufgrund dieser erfindungsgemäßen Maßnahmen werden die Latten, Schalungen oder Platten nicht mehr aufgrund des vorhandenen Kopfes auf den Unterbau gepresst, sondern die Schraube greift selbst sowohl in die Latten, Schalungen oder Platten als auch in den Holzunterbau ein. Es kann nicht mehr zu einem unsauberen Einsenken des Kopfes kommen. Auch das Durchziehen des Kopfes bei starker Belastung ist nicht mehr möglich, da fast auf die ganze Dicke der Latte oder der Platte ein Gewindeeingriff vorhanden ist.
- Da eine unterschiedliche Gewindesteigung vorgesehen wird, ist außerdem gewährleistet, dass beim Eindrehvorgang der Schrauben die Latten oder Platten mit einer entsprechenden Vorspannung an den Holzunterbau angepresst werden. Ein selbsttätiges Lösen ist dann nicht mehr möglich. Trotzdem ist es aber möglich, durch den sehr kleinen Kopf ein Einsenken desselben zu bewirken. Da der Kopf selbst eigentlich nur da ist, um einen Antrieb und somit einen Schlüsselangriff vorzusehen, hat ein mehr oder weniger weites Eindrehen keinen Einfluss auf die Haltekraft des Kopfes im Hinblick auf die Latten, Schalungen oder Platten. Allerdings verringert sich dadurch die wirksame Gewindelänge.
- Weiter wird vorgeschlagen, dass ein zwischen den beiden den Endbereichen des Schaftes zugeordneten Gewindeabschnitten liegender Schaftabschnitt gewindefrei ausgeführt ist. Dadurch ist in besonderer Weise der ziehende Effekt der unterschiedlichen Gewindesteigung voll wirksam.
- Allein schon aus fertigungstechnischen Gründen ist es vorteilhaft, wenn der gewindefreie Schaftabschnitt zumindest annähernd dem Kerndurchmesser der beiden Gewindeabschnitte entspricht. Durch diese Maßnahme wird aber auch erreicht, dass durch den gewindefreien Schaftabschnitt praktisch keine drehmomenterhöhende Reibung in dem Loch ausgeübt wird, welches durch das Eindrehen der Schraube gebildet wird.
- Gerade wegen der unterschiedlichen Gewindesteigung der beiden Gewindeabschnitte ist es vorteilhaft, wenn der an den Kopf anschließende Gewindeabschnitt kürzer ausgebildet ist als der an die Bohr- und/oder Eindringspitze anschließende Gewindeabschnitt. Es soll damit sichergestellt werden, dass der an den Kopf anschließende Gewindeabschnitt nicht oder zumindest nur unwesentlich auch noch in den Unterbau aus Holz eingreift. Gerade der Effekt des Zusammenziehens der Holzabschnitte beim Eindrehen der Schraube kann dadurch nicht gestört werden.
- In diesem Zusammenhang ist es vorteilhaft, wenn eine besondere Größe der Längen eingehalten wird. Es wird dazu vorgeschlagen, dass die Längen der Gewindeabschnitte in einem Verhältnis von annähernd 1:1,2 zueinander stehen.
- Für einen optimalen Einsatz der Gewindeabschnitte im Holz ist es vorteilhaft, wenn der Flankenwinkel des Gewindes der Gewindeabschnitte annähernd 45° beträgt.
- Damit ein ordnungsgemäßes Heranziehen der Latten oder Platten an den Holzunterbau erfolgt, ist eine möglichst große Differenz der Gewindesteigungen vorteilhaft. Es wird daher vorgeschlagen, dass die Gewindesteigung des an den Kopf anschließenden Gewindeabschnittes zumindest annähernd 1,5 bis 1,9 mm, vorzugsweise 1,7 mm beträgt. Ferner wird in diesem Zusammenhang vorgeschlagen, dass die Gewindesteigung des an die Bohr- und/oder Eindringspitze anschließenden Gewindeabschnittes zumindest annähernd 1,8 bis 2,2 mm, vorzugsweise 2,0 mm beträgt.
- Eine weitere Ausführung sieht vor, dass eine Bohrspitze mit einer über die ersten paar Gewindegänge des Gewindeabschnittes führenden Spannut vorgesehen ist. Es kann dadurch die gerade bei Holz problematische Spaltgefahr verhindert werden.
- Gerade in diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, dass der Kopf der Schraube im Wesentlichen zylindrisch ausgeführt ist und am Übergang zwischen dem Kopf und dem Schaft ein kegelstumpfförmiger Abschnitt ausgebildet ist. Es ist damit ein noch leichteres Einsenken des Kopfes möglich, so dass auch beim Hineinziehen des Kopfes die Spaltgefahr noch weiter herabgesetzt wird.
- In diesem Zusammenhang ist es auch noch zweckmäßig, wenn der zylindrisch ausgeführte Kopf der Schraube in Richtung zum freien Ende hin leicht divergiert. Auch diese Maßnahme trägt zum verbesserten Einsenkverhalten bei und verhindert ein Spalten der Latten oder Platten.
- Weitere erfindungsgemäße Merkmale und besondere Vorteile werden in der nachstehenden Beschreibung anhand der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigen:
-
1 eine erfindungsgemäße Schraube in Seitenansicht; -
2 ein Einsatzbeispiel für eine solche Schraube im Bereich eines Balkons oder im Bereich von Stegen, wo relativ dicke Latten an einem Untergrund bestehend aus Holzlatten oder -balken zu befestigen sind; - die
3 und4 Einsatzbeispiele für eine solche Schraube im Fassadenbereich, wo eine Holzverschalung oder einzelne Latten oder Platten an einem Holzunterbau zu befestigen sind. - Es geht bei der vorliegenden Erfindung um eine Schraube
1 , welche in einem ganz speziellen Einsatzgebiet einzusetzen ist und gerade in diesem Einsatzgebiet eine optimale Lösung bedeutet. Diese Schraube1 ist mit einem zumindest teilweise mit einem Gewinde2 versehenen Schaft3 , einer Bohr- und/oder Eindringspitze4 und einem mit einem Werkzeugangriff ausgestatteten Kopf5 zur direkten Befestigung von Latten6 oder Schalungen oder Platten aus Holz auf einem aus Holz bestehenden Dach- oder Wandunterbau7 (3 +4 ) oder einem Holzunterbau8 eines Geländers oder Steges (2 ) ausgestattet. Am Schaft3 der Schraube1 ist sowohl an die Bohr- und/oder Eindringspitze4 anschließend ein Gewindeabschnitt8 als auch an den Kopf5 anschließend ein weiterer Gewindeabschnitt9 vorgesehen. Der Gewindeabschnitt9 weist eine Gewindesteigung S1 auf, die gleich groß oder kleiner ist als die Gewindesteigung S2 des an die Bohr- und/oder Eindringspitze4 anschließenden Gewindeabschnittes8 . Der Kopf5 ist klein und einsenkbar ausgeführt. Der Außendurchmesser DA des Kopfes5 ist dabei gleich groß oder geringfügig größer als der Außendurchmesser DG der Gewindeabschnitte8 und9 . Beide Gewindeabschnitte8 und9 weisen zumindest annähernd den gleichen Außendurchmesser DG auf. - Ein zwischen den beiden den Endbereichen des Schaftes
3 zugeordneten Gewindeabschnitten8 und9 liegender Schaftabschnitt10 ist gewindefrei ausgeführt. Der gewindefreie Schaftabschnitt10 entspricht dabei zumindest annähernd dem Kerndurchmesser DK der beiden Gewindeabschnitte8 und9 . - Der an den Kopf
5 anschließende Gewindeabschnitt9 ist kürzer ausgebildet als der an die Bohr- und/oder Eindringspitze4 anschließende Gewindeabschnitt8 . Vorteilhaft stehen die Längen der Gewindeabschnitte8 und9 in einem Verhältnis von annähernd 1:1,2 zueinander. - In konstruktiver Hinsicht ist ferner vorgesehen, den Flankenwinkel W des Gewindes
2 der Gewindeabschnitte8 und9 annähernd mit 45° auszuführen. - Die Gewindesteigung S1 des an den Kopf
5 anschließenden Gewindeabschnittes9 beträgt zumindest annähernd 1,5 bis 1,9 mm, vorzugsweise 1,7 mm. Die Gewindesteigung S2 des an die Bohr- und/oder Eindringspitze4 anschließenden Gewindeabschnittes8 beträgt zumindest annähernd 1,8 bis 2,2 mm, vorzugsweise 2,0 mm. - Die beim gezeigten Beispiel ausgebildete Bohrspitze
4 ist mit einer über die ersten paar Gewindegänge des Gewindeabschnittes8 führenden Spannut11 versehen. Dadurch wird eine Art Loch gebohrt und im Wesentlichen gleichzeitig ein Gewinde in dieses Loch eingegraben. Es ist daher die Spaltbildung wesentlich verringert, wenn nicht sogar völlig aufgehoben. - Der Kopf
5 der Schraube1 ist im Wesentlichen zylindrisch ausgeführt ist und am Übergang zwischen dem Kopf5 und dem Schaft3 ist ein kegelstumpfförmiger Abschnitt12 ausgebildet. Der zylindrisch ausgeführte Kopf5 der Schraube1 divergiert leicht in Richtung zum freien Ende hin, was ein Einsenken des Kopfes noch weiter erleichtert. - Die Einsatzbeispiele gemäß den
2 bis4 sind in Funktion und Aufbau klar ersichtlich. Es geht also immer darum, eine Holzlatte, eine Holzschalung oder eine Holzwerkstoffplatte an einem Unterbau aus Holz fest anliegend und aufeinander pressend zu befestigen. In2 ist jeweils im unteren Bereich eine Befestigung mit einer bisher üblicherweise eingesetzten Holzschraube13 ersichtlich. Die Holzschraube13 greift mit ihrem Gewinde14 nur in den aus Holz bestehenden Unterbau. Der gewindelose Schaft15 überbrückt den Bereich der zu befestigenden Latten6 . Der Kopf16 hält die Latte6 und es muss entsprechend angezogen werden, damit eine Anpresskraft zwischen der Latte6 und dem Unterbau7 bzw.8 erzielt wird. Eine Gewindeverbindung zwischen der Latte6 und der Schraube13 ist nicht gegeben. Gerade diese Verbindung über den Gewindeabschnitt9 und das Zusammenpressen durch die unterschiedliche Gewindesteigung S1 und S2 bewirkt eine optimale gegenseitige, unveränderbare Halterung. Gleichzeitig wird auch ermöglicht, dass der Kopf durch den Gewindeeingriff des Gewindeabschnittes9 mit der Latte6 in die Latte9 selbst hineingezogen werden kann. Ein mehr oder weniger weites Versenken ist daher problemlos erreichbar. Auch die Form des Kopfes hilft dazu noch zusätzlich. - Die erfindungsgemäße Schraube ist gerade dort optimal einsetzbar, wo Holzlatten oder Holzplatten oder Holzverschalungen unmittelbar und fest angepresst an einem Unterbau aus Holz befestigt werden sollen. Im Rahmen der Erfindung wäre aber auch eine Befestigung mit einer dazwischen liegenden Luftschicht denkbar. Gerade bei Stegen wäre eine solche Variante vorteilhaft, da die begehbaren Latten dann mit entsprechendem Abstand vom Unterbau gehalten sind.
Claims (11)
- Schraube mit einem zumindest teilweise mit einem Gewinde versehenen Schaft, einer Bohr- und/oder Eindringspitze und einem mit einem Werkzeugangriff ausgestatteten Kopf zur direkten Befestigung von Latten, Schalungen oder Platten aus Holz oder Holzwerkstoffen auf einem aus Holz bestehenden Dach- oder Wandunterbau oder einem Holzunterbau eines Geländers oder Steges, wobei am Schaft der Schraube an die Bohr- und/oder Eindringspitze anschließend ein Gewindeabschnitt vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass an den Kopf (
5 ) ein weiterer Gewindeabschnitt (9 ) anschließt, welcher eine Gewindesteigung (S1) aufweist, die gleich oder kleiner ist als die Gewindesteigung (S2) des an die Bohr- und/oder Eindringspitze (4 ) anschließenden Gewindeabschnittes (8 ) und dass der Kopf (5 ) klein und einsenkbar ausgeführt ist, wobei der Außendurchmesser (DA) des Kopfes (5 ) gleich groß oder geringfügig größer ist als der Außendurchmesser (DG) der Gewindeabschnitte (8 ,9 ), und wobei diese beiden Gewindeabschnitte (8 ,9 ) zumindest annähernd den gleichen Außendurchmesser (DG) aufweisen. - Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass ein zwischen den beiden den Endbereichen des Schaftes (
3 ) zugeordneten Gewindeabschnitten (8 ,9 ) liegender Schaftabschnitt (10 ) gewindefrei ausgeführt ist. - Schraube nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der gewindefreie Schaftabschnitt (
10 ) zumindest annähernd dem Kerndurchmesser (DK) der beiden Gewindeabschnitte (8 ,9 ) entspricht. - Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der an den Kopf (
5 ) anschließende Gewindeabschnitt (9 ) kürzer ausgebildet ist als der an die Bohr- und/oder Eindringspitze (4 ) anschließende Gewindeabschnitt (8 ). - Schraube nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Längen der Gewindeabschnitte (
8 ,9 ) in einem Verhältnis von annähernd 1:1,2 zueinander stehen. - Schraube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Flankenwinkel (W) des Gewindes (
2 ) der Gewindeabschnitte (8 ,9 ) annähernd 45° beträgt. - Schraube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindesteigung (S1) des an den Kopf (
5 ) anschließenden Gewindeabschnittes (9 ) zumindest annähernd 1,5 bis 1,9 mm, vorzugsweise 1,7 mm beträgt. - Schraube nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Gewindesteigung (S2) des an die Bohr- und/oder Eindringspitze (
4 ) anschließenden Gewindeabschnittes (8 ) zumindest annähernd 1,8 bis 2,2 mm, vorzugsweise 2,0 mm beträgt. - Schraube nach Anspruch 1 und einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bohrspitze (
4 ) mit einer über die ersten paar Gewindegänge des Gewindeabschnittes (8 ) führenden Spannut (11 ) vorgesehen ist. - Schraube nach Anspruch 1 und einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kopf (
5 ) der Schraube (1 ) im Wesentlichen zylindrisch ausgeführt ist und am Übergang zwischen dem Kopf und dem Schaft ein kegelstumpfförmiger Abschnitt (12 ) ausgebildet ist. - Schraube nach Anspruch 1 und einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der zylindrisch ausgeführte Kopf (
5 ) der Schraube (1 ) in Richtung zum freien Ende hin leicht divergiert.
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