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DE20315291U1 - Schleifschuhvorrichtung - Google Patents

Schleifschuhvorrichtung Download PDF

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DE20315291U1 DE20315291U DE20315291U DE20315291U1 DE 20315291 U1 DE20315291 U1 DE 20315291U1 DE 20315291 U DE20315291 U DE 20315291U DE 20315291 U DE20315291 U DE 20315291U DE 20315291 U1 DE20315291 U1 DE 20315291U1
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    • B24GRINDING; POLISHING
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    • B24B21/00Machines or devices using grinding or polishing belts; Accessories therefor
    • B24B21/04Machines or devices using grinding or polishing belts; Accessories therefor for grinding plane surfaces
    • B24B21/10Machines or devices using grinding or polishing belts; Accessories therefor for grinding plane surfaces involving a rigid member, e.g. pressure bar, table, pressing or supporting the belt over substantially its whole span

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Abstract

Schleifschuhvorrichtung (1 ), insbesondere zur Verwendung in Breitbandschleifmaschinen, bestehend aus einem Schleifschuh (2) und einem gepolsterten und gleitfähigen Schleifschuhbelag (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifschuhbelag (3) eine Trägerschiene (10) aufweist, auf welcher ein Gleitbelag (13) und eine Polsterschicht (12) befestigt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Schleifschuhvorrichtung, insbesondere zur Verwendung in Breitbandschleifmaschinen, bestehend aus einem Schleifschuh und einem gepolsterten und gleitfähigen Schleifschuhbelag, sowie einen Schleifschuhbelag zur Verwendung in der Schleifschuhvorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung des Schleifschuhbelages.
  • Zum Kalibrierschleifen großflächiger Werkstücke werden in der Industrie gattungsgemäße Bandschleifmaschinen verwendet. In diesen Bandschleifmaschinen wird ein breites Schleifband durch zwei Walzen angetrieben, wobei das Schleifband zwischen den beiden Walzen auf einem Schleiftisch entlang läuft. Zum flächigen Andruck des Schleifbandes auf das Werkstück wird in der Regel ein sogenannter Schleifschuh verwendet. Um den Abrieb des Schleifbandes auf seiner Rückseite und auch den Gleitwiderstand zu verringern, wird im Stand der Technik auf den Gleitschuh ein Gleitbelag aufgebracht, der es ermöglicht, dass das Schleifband unter geringem Gleitwiderstand durch den Schleifschuh auf das Werkstück gepresst wird. Um einen gleichmäßigen Andruck des Schleifbandes auf das flächige Werkstück zu erreichen, wird der Schleifschuh gepolstert, sodass die Polsterschicht zwischen Schleifschuh und Gleitbelag angeordnet ist. Durch die Polsterschicht wird ebenfalls erreicht, dass der Schleifandruck auf leichten Erhebungen des Werkstücks größer ist als in geringen Vertiefungen in der Oberfläche des flächigen Werkstücks. Hierdurch erreicht man eine zusätzliche Einebnung der Werkstückoberfläche. Ein weiterer Grund eine Polsterschicht einzusetzen ist, dass der Verschluss des Schleifbandes, bedingt durch die Verklebung an der Verschlussnaht eine unterschiedliche Materialbeschaffenheit als der Rest des Schleifbandes aufweist. Bei der Passage des Schleifbandverschlusses durch die Schleifzone können so mechanische Schläge entstehen, die später in der Oberflächenbeschaffenheit des Werkstücks deutlich zu erkennen sind. Der Qualität der Polsterschicht wird daher bei der Schleifschuhherstellung große Beachtung entgegengebracht.
  • Im Stand der Technik werden zum Andruck des Schleifbandes auf das Werkstück breite Schleifschuhe verwendet, auf die mit Hilfe eines Klebemittels eine Polsterschicht geklebt wird, auf deren Oberfläche wiederum ein Gewebeband aufgebracht wird, welches auf seiner Oberfläche Graphitteilchen trägt. Um zu verhindern, dass der Gleitbelag durch Scherkräfte, die durch den Schleifbetrieb auf die Schleifschuhvorrichtung ausgeübt werden, vom Gleitschuh abgetragen wird, ist es notwendig, dass der Gleitbelag an den Seiten des Schleifschuhs befestigt wird. Eine Schleifschuhvorrichtung, welche eine gepolsterte Gleitschicht aufweist, besteht somit aus dem Schleifschuh, einem Klebemittel, einer Polsterschicht und einem Gleitbelag. Da sowohl die Kommpressibilität der Polsterschicht als auch die Schichtdicke der Polsterschicht üblicher Weise mit einer Toleranz hergestellt wird, die weit über der akzeptablen Schichtdickentoleranz eines Schleifschuhbelags liegt, ist es notwendig, dass die Schleifschuhbeläge mit einer hohen Reproduzierbarkeit der gesamten Schichtdickenanordnung hergestellt werden.
  • In vielen Breitbandschleifmaschinen wird der Schleifschuh mit einer Klebeschicht versehen, darauf eine Polsterschicht und darüber ein Gleitbelag geklebt, wobei der Gleitbelag an den Seiten des Schleifschuhs mit Hilfe von Schienen und Schrauben gespannt wird. Diese an ein herkömmliches Möbelpolsterverfahren erinnernde Verarbeitung benötigt vom Ausführenden eine hohe handwerkliche Fähigkeit, um den Schleifschuhbelag mit einer niedrigen Toleranz herzustellen.
  • In einem Produktionsbetrieb, in welchem die Breitbandschleifmaschinen ununterbrochen schleifen, ist die Standzeit einer Schleifschuhvorrichtung unbefriedigend gering. Dies bedeutet, dass innerhalb einer Arbeitsschicht die Schleifschuhvorrichtung zum Teil mehrfach gewechselt werden muss. Die Herstellung eines Schleifschuhbelags auf einem Schleifschuh durch eine in der Herstellung eines Schleifschuhbelages durchaus geübten Person benötigt daher sehr viel Zeit: Beispielsweise kann ein Zeitaufwand einer Vollzeitkraft zur Herstellung der Schleifschuhvorrichtung anfallen. Des Weiteren ist es notwendig, zum Schleifschuhwechsel die Breitbandschleifmaschine anzuhalten und die Schleifschuhvorrichtung einzeln auszutauschen. Diese beiden Faktoren, nämlich komplexe Wiederaufarbeitung des Schleifschuhs und langwieriger Schleifschuhwechsel erhöhen die Lohnkosten bei der Bearbeitung von flächigen Werkstücken beträchtlich.
  • Eine erfindungsgemäße Aufgabe ist es daher, eine Schleifschuhvorrichtung zur Verfügung zu stellen, die aus einem Schleifschuh und einem schnell wechsel baren Schleifschuhbelag besteht, wobei die Wechselzeit nur einen Bruchteil der im Stand der Technik notwendigen Wechselzeit betragen soll.
  • Eine weitere Aufgabe der Erfindung ist es, eine Schleifschuhvorrichtung zur Verfügung zu stellen, bei der der Schleifschuhbelag auch während des Betriebes der Bandschleifmaschine gewechselt werden kann, ohne dass dabei die Bandschleifmaschine angehalten werden muss.
  • Die erfindungsgemäße Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Schleifschuhbelag eine Trägerschiene aufweist, auf welcher ein Gleitbelag und eine Polsterschicht befestigt ist. Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Der Vorteil eines Schleifschuhbelags, der eine Trägerschiene aufweist ist, dass der Schleifschuhbelag mit Hilfe der Trägerschiene an dem Schleifschuh leicht befestigt und schnell wieder gelöst werden kann. Ebenso ist es hierdurch möglich und vorteilhaft, Schleifschuhbeläge industriell so vorzufertigen, dass diese im laufenden Betrieb einer Bandschleifmaschine ausgewechselt werden können. Ein Vorteil der industriellen Vorfertigung von Schleifschuhbelägen ist es, dass ein Bandschleifmaschinenbetreiber gegebenenfalls auf Personal verzichten kann, welches mit der Wiederaufarbeitung alter Schleifschuhvorrichtungen beschäftigt ist. Ebenso ist es hierdurch möglich, Einwegschleifschuhbeläge herzustellen.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Schleifschuhvorrichtung weist der Schleifschuh Mittel zur Befestigung des Schleifschuhbelags auf. Die Befestigungsmittel können sein, ein klebender Belag, Bohrungen zur Aufnahme von Schrauben, sowie Klemmmittel, welche die Trägerschiene auf dem Schleifschuh festhalten. Durch die Befestigungsmittel ist es möglich, auf eine Verklebung der Polsterschicht mit dem Schleifschuh zu verzichten und dadurch ist es auch möglich, zu einem schneller wechselbaren Schleifschuhbelag zu gelangen.
  • In vorteilhafter Weise greift die Trägerschiene des Schleifschuhbelags in vorhandene Ausnehmungen des Schleifschuhs hinein. Durch vorhandene Ausnehmungen des Schleifschuhs, in die die Trägerschiene eingreift, ist es möglich, auf Befestigungsmittel zu verzichten, die ein Verschrauben oder eine arbeitsaufwändige Befestigung notwendig machen. Wenn die Trägerschiene in vorhandene Ausnehmungen beispielsweise in eine Profilnut hineingreift, kann die Trägerschiene auch so geformt werden, dass diese seitlich in den Schleifschuh einschiebbar ist. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, dass der Schleifschuhbelag während des Betriebes der Breitbandschleifmaschine ausgewechselt werden kann. Hierzu ist vorgesehen, dass der Schleifschuhbelag mit der Trägerschiene seitlich in den Schleifschuh hineingeführt wird, wobei der neue Schleifschuhbelag den alten Schleifschuhbelag aus der Profilnut herausschiebt und der neue Schleifschuhbelag in gleicher Weise in den Schleifschuh einfährt.
  • In bevorzugter Ausführungsform der erfindungsgemäßen Schleifschuhvorrichtung weist der Schleifschuh eine Profilaufnahme, bevorzugt eine quer zur Schleifrichtung ausgerichtete T-Profilnut, zur Aufnahme des Schleifschuhbelags auf. Es ist jedoch denkbar, andere Profilformen zu verwenden; wenn nur sichergestellt ist, dass die Querkräfte sicher aufgenommen werden. Durch die Profilaufnahme ist die oben beschriebene Auswechselbarkeit im laufendenden Betrieb der Maschine möglich. Durch eine T-Profilnut, deren senkrechte Basis des „T" so breit ist, wie der gesamte Schleifschuhbelag, ist es ferner möglich, dass ein Teil der Höhe der Polsterschicht des Schleifschuhbelages in dem Profil aufgenommen wird, wobei als obere Schicht der Gleitbelag übrig bleibt und über den Profilrand hinausragt. Dadurch können die Seiten der senkrechten Basis des „T" Scherkräfte aufnehmen, welche verhindern, dass die Polsterschicht in Schleifrichtung verschoben wird.
  • In bevorzugter Weise ist auf der Trägerschiene des Schleifschuhbelages eine Lagenfolge angeordnet, in der eine Polsterschicht mit einem Gleitbelag verbunden ist, wobei der Gleitbelag auf der der Trägerschiene gegenüberliegenden Seite der Polsterschicht angeordnet ist.
  • Durch diesen Aufbau des Schleifschuhbelags, Trägerschiene, Polsterschicht daraufliegend der Gleitbelag, ist die oben beschriebene Aufnahme innerhalb des T-Profils möglich. Die Trägerschiene ist in dieser Lagenanordnung von dem Gleitbelag durch eine Polsterschicht getrennt, sodass der Schleifschuhbelag Schläge aufnehmen kann, die beispielsweise durch die Passage des Schleifbandverschlusses durch die Schleifzone entstehen. Des Weiteren wird hierdurch ein gleichmäßiger Andruck auf ein unebenes Werkstück erreicht.
  • Ferner kann hierdurch erreicht werden, dass auch nicht ausgerichtete Werkstücke durch die Schleifzone bewegt werden können, ohne dass durch die mangelnde Ausrichtung des Werkstückes das Schleifband ungleichmäßig angedrückt wird.
  • In bevorzugter Weise ist die Trägerschiene des Schleifschuhbelags, die Polsterschicht und der Gleitbelag durch eine Heißsiegelfolie miteinander verbunden. Die Verwendung einer Heißsiegelfolie ermöglicht die Aufrechterhaltung einer geringen Schichtdickentoleranz bei der Herstellung des Schleifschuhbelags, wie nachstehend erläutert.
  • In bevorzugter Weise besteht die Trägerschiene des Schleifschuhbelags aus einem Metallband, welches in den Schleifschuh seitlich einschiebbar ist, wobei die Längsseite der Trägerschiene über die Breite der Lagenanordnung aus verbundenem Polster und Gleitbelag hinaus ragt. Durch das seitliche Herausragen der Trägerschiene über die Breite der Lagenanordnung aus verbundenem Polster und Gleitbelag ist es möglich, dass der gesamte Gleitbelag in eine T-Profilnut eingeschoben wird, welche die oben genannten Vorteile aufweist.
  • Vorteilhafter Weise ist die Polsterschicht der Schleifschuhbelags ein Schaum–, Moosgummi oder ein Filz, bevorzugt ein Schafswollfilz. Die Verwendung eines Filzes ermöglicht besonders stabile Ausführungsformen der erfindungsgemäßen Schleifschuhvorrichtung. Die Stabilität der Schleifschuhvorrichtung wird besonders durch die Stabilität des gepolsterten Schleifschuhbelages geprägt. Die Fähigkeit, Scherkräfte aufzunehmen, ist dabei für den Schleifschuhbelag von hoher Wichtigkeit. Durch den besonders hohen Verfilzungsgrad kann ein Schafswollfilz diese Scherkräfte aufnehmen.
  • Es hat sich für die erfindungsgemäßen Schleifschuhvorrichtung als besonders vorteilhaft erwiesen, wenn der Gleitbelag ein mit Graphit beschichtetes Gewebeband ist, welches dem Gleitbelag die Aufrechterhaltung einer mechanischen Flexibilität ermöglicht. Durch das mit Graphit beschichtete Gewebeband ist es möglich, dass mechanische Schläge und Unebenheiten des Werkstücks durch den Gleitbelag hindurch an die Polsterschicht zur Absorption weitergegeben werden können.
  • In besonders vorteilhafter Weise sind die einzelnen Elemente des Schleifschuhbelags durch eine Heißsiegelschicht miteinander verbunden. Hierdurch ist ein besonders Schichtdickentoleranzarmes Herstellungsverfahren des Schleifschuhbelages möglich.
  • Zur Herstellung eines Schleifschuhbelags der efindungsgemäßen Schleifschuhvorrichtung wird eine Polsterschicht mit einer Trägerschicht und einem Gleitbelag unter Verwendung einer Heißsiegelfolie heißverpresst, wobei die Trägerschiene und der Gleitbelag auf den gegenüber liegenden Seiten der Polsterschicht angeordnet sind. Hierdurch ist es beispielsweise möglich, eine Endlosträgerschiene, einen Polsterstreifen als Meterware und ein Gleitbelag von einer Rolle maschinell in eine Endlospresse zu führen, wobei die Trägerschiene, die Polsterschicht und der Gleitbelag innerhalb der Endlospresse miteinander verpresst werden.
  • Zur Herstellung des Schleifschuhbelags wird eine Trägerschiene mit einer Heißsiegelfolie belegt darauf folgt eine Polsterschicht und darauf eine weitere Heißsiegelfolie, zu Oberst folgt ein Gleitbelag. Diese Lagenanordnung wird mit einer Presse erhitzt, wobei die Presse Mittel zur Abstandseinstellung der Pressflächen aufweist. Die Erhitzung der gesamten Lagenanordnung geschieht solange, bis geschmolzenes Material der Heißsiegelfolie in die Polsterschicht eingedrungen ist und dadurch Polstermaterial an der Oberfläche des Polsters unter Verdichtung verklebt und gegen Eindringen von Feuchtigkeit versiegelt. Im Anschluss an die Verklebung und Versiegelung wird die gesamte Lagenanordnung bis zur Erstarrung des Heißsiegelfolienmaterials in der Presse abgekühlt. Es ist aber auch möglich die verpresste Lagenanordnung außerhalb der Presse abkühlen zu lassen. Der Fachmann kann in Abhängigkeit von der Erstarrungsgeschwindigkeit des Heißsiegelfolienmaterials zwischen diesen beiden Möglichkeiten wählen. Durch diese Verfahrensweise ist es möglich, die Polsterschicht gegen Eindringen von Staub und speziell Feuchtigkeit zu Versiegeln, wodurch eine höhere Lebensdauer und Lagerfähigkeit des Schleifschuhbelages gewährleistet ist. Durch die Abkühlung innerhalb der Presse ist es möglich, der Polsterschichten, welche eine höhere Schichtdickentoleranz aufweisen als zur Herstellung von Schleifschuhbelägen notwendig ist, durch die Verpressung auf ein gewünschtes Maß zu pressen, wobei die erzielte Schichtdickentoleranz bei dieser Verpressung niedriger ausfallen kann als die Toleranz bei der Herstellung der Polsterschicht selbst. Die Heißsiegelfolie verdichtet das Oberflächenmaterial der Polsterschicht bei Verpressung und dadurch wird die Schichtdicke des Polstermaterials reduziert. Hierdurch können Schichtdickenunterschiede ausgeglichen werden.
  • Die Erfindung wird im Weiteren anhand von fünf Figuren näher erläutert.
  • Es zeigt
  • 1 in einer Seitenansicht einen erfindungsgemäßen Schleifschuh im Einsatz in einer Breitbandschleifmaschine, wobei der Schleifschuh zu besseren Darstellung besonders groß dargestellt ist,
  • 2 in einer perspektivischen Ansicht einen erfindungsgemäßen Schleifschuhbelag,
  • 35 Skizzen zur Verdeutlichung des Herstellungsverfahrens des erfindungsgemäßen Schleifschuhbelages.
  • In 1 ist eine erfindungsgemäße Schleifschuhvorrichtung 1 abgebildet, welche aus dem Schleifschuh 2 und einem Schleifschuhbelag 3 besteht. Die Schleifschuhvorrichtung 1 drückt ein durch Walzen 4 angetriebenes Schleifband 5, welches sich in der angegebenen Pfeilrichtung bewegt, flächig auf ein Werkstück 6, welches sich in entgegengesetzte Richtung zur Schleifbandrichtung bewegt. Der Schleifschuhbelag 3 ist hierbei in den Schleifschuh 2 hineingeschoben. Zum Wechsel des Schleifschuhbelages 3 wird der Schleifschuhbelag 3 aus der Skizzenebene herausgeschoben, wobei ein neuer Schleifschuhbelag in gleicher Richtung in den Schleifschuh 2 hineingeschoben wird. Der Schleifschuhbelag 3 besteht aus verschiedenen Schichten, welche in 2 beschrieben werden.
  • In 2 ist ein erfindungsgemäßer Schleifschuhbelag 3 perspektivisch dargestellt. Der Schleifschuhbelag 3 besteht aus einer Trägerschiene 10, auf welche eine mit einer ersten Heißsiegelfolienschicht 11 oberflächenverdichtete und versiegelte Polsterschicht 12 aufgebracht ist. Auf der Polster- 12 und einer zweiten Heißsiegelfolienschicht 11 ist ein Gleitbelag 13 angebracht, wobei der Gleitbelag 13 aus einem Trägermaterial 14 und einem gleitfähigen Belag 15 besteht. Der Gleitbelag 13 ist mit seiner Trägerschicht 14 mit Hilfe der zweiten Heißsiegelfolienschicht 11 auf die Polsterschicht 12 aufgeklebt.
  • In den 3 bis 5 sind einzelne Phasen des erfindungsgemäßen Verfahrens zur Herstellung eines Schleifschuhbelages 3 dargestellt. Zur Herstellung des erfindungsgemäßen Schleifschuhbelags 3 werden gemäß 3 fünf Schichten, eine Trägerschiene 10, eine erste Heißsiegelfolienschicht 11, eine Polsterschicht 12, eine zweite Heißsiegelfolienschicht 11 und ein Gleitbelag 13, bestehend aus einem Trägermaterial 14 und einer Gleitschicht 15, gemäß 3 zwischen zwei heizbare Pressflächen 17 gebracht, wobei die heizbaren Pressflächen 17 mit einer Heizanordnung 18 aufgeheizt und in Pfeilrichtung zusammengepresst werden.
  • In 4 ist der Pressvorgang der in 3 genannten Schichten dargestellt, wobei die fünf Schichten 10, 11, 12, 11, 13 zunächst aufeinander liegen. Durch weiteres Verpressen wird unter Eindringen der Heißsiegelfolienschichten 11 in die Polsterschicht 12 die Polsterschicht 12 an ihrer Oberfläche verdichtet. Die Verdichtung der Polsterschicht 12 und der beiden Heißsiegelfolienschichten 11 wird in der 4 und in der 5 durch eine gestrichelte Linie dargestellt, welche von den Außenrändern der Heißsiegelfolienschicht 11 in 4 zu den Außenrändern der verdichteten Schicht aus Polsterschicht 12 und Heißsiegelfolienschichten 11 in 5 laufen. Die Pressflächen 17 in 5 verbleiben in einem vorgewählten Abstand und die Lagenanordnung aus den fünf in 3 benannten Schichten kühlt innerhalb der Presse zwischen den Pressflächen 17 ab. Es ist aber auch möglich den erfindungsgemäßen Schleifschuhbelag nach Verpressen gemäß 4 außerhalb der Presse abkühlen zu lassen. Durch die Abkühlung erstarrt die Heißsiegelfolienschicht 11 und verdichtet und versiegelt dadurch Polsterschicht 12 soweit, dass die Gesamtschichtdicke der fünf verschiedenen Lagen eine geringere Schichtdicke hat als die bloße Aufeinanderlegung der fünf verschiedenen Lagen in 4. Sofern die Lagenanordnung in der Presse abkühlt, kann nach dem Abkühlen der Presswerkzeugflächen der erfindungsgemäße Schleifschuhbelag aus der Presse entnommen werden.
  • Die Erfindung wurde in den 1 bis 5 beispielhaft erläutert. Diese Beispiele und das Beispiel für das Verfahren schränken aber den allgemeinen Erfindungsgedanken nicht ein.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Schleifschuhvorrichtung
    2
    Schleifschuh
    3
    Schleifschuhbelag
    4
    Walze
    5
    Schleifband
    6
    Werkstück
    10
    Tägerschiene
    11
    Heißsiegelfolienschicht
    12
    Polsterschicht
    13
    Gleitbelag
    14
    Trägermaterial
    15
    Gleitschicht
    17
    Pressfläche
    18
    Heizelement

Claims (17)

  1. Schleifschuhvorrichtung (1 ), insbesondere zur Verwendung in Breitbandschleifmaschinen, bestehend aus einem Schleifschuh (2) und einem gepolsterten und gleitfähigen Schleifschuhbelag (3), dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifschuhbelag (3) eine Trägerschiene (10) aufweist, auf welcher ein Gleitbelag (13) und eine Polsterschicht (12) befestigt ist.
  2. Schleifschuhvorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifschuh (2) Mittel zur Befestigung des Schleifschuhbelags (3) aufweist.
  3. Schleifschuhvorrichtung gemäß Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschiene (10) des Schleifschuhbelags (3) vorhandene Ausnehmungen des Schleifschuhs (2) hintergreift.
  4. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschiene (10) des Schleifschuhbelags (3) mit dem Schleifschuh (2) verschraubbar ist.
  5. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifschuh (2) eine Profilaufnahme, bevorzugt eine quer zur Schleifrichtung ausgerichtete T-Profilnut, zur Aufnahme des Schleifschuhbelags (3) aufweist.
  6. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Trägerschiene (10) des Schleifschuhbelags (3) eine Lagenfolge angeordnet ist, in der eine Polsterschicht (12) mit einem Gleitbelag (13) verbunden ist, wobei der Gleitbelag (13) auf der der Trägerschiene (10) gegenüberliegenden Seite der Polsterschicht (12) angeordnet ist.
  7. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschiene (10) des Schleifschuhbelags (3), die Polsterschicht (12) und der Gleitbelag (13) durch eine Heißsiegelfolienschicht (11) miteinander verbunden sind.
  8. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschiene (10) des Schleifschuhbelags (3) aus einem Metallband. besteht, welche in den Schleifschuh (2) einschiebbar ist, wobei die Längsseite der Trägerschiene (10) über die Breite der Lagenanordnung der mit dem Gleitbelag (13) verbundenen Polsterschicht (12) hinausragt.
  9. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (12) ein Filz, ein Schaumgummi oder Moosgummi, bevorzugt ein Schafswollfilz, ist.
  10. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleitbelag (13) ein mit Graphit beschichtetes Gewebeband ist.
  11. Schleifschuhvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Trägerschiene (10), Polsterschicht (12) und Gleitbelag (13) durch zwei Heißsiegelfolienschichten (11) miteinander verbunden sind.
  12. Schleifschuhbelag, insbesondere zur Verwendung in einer Schleifschuhvorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleitbelag (13) und die Polsterschicht (12) auf einer Trägerschiene (10) angeordnet sind und wobei die Trägerschiene (10) an ihrer Längsseite über die Breite der Lagenanordnung der mit dem Gleitbelag (13) verbundenen Polsterschicht (12) hinausragt.
  13. Schleifschuhbelag gemäß Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Trägerschiene (10), die Polsterschicht (12) und der Gleitbelag (13) durch eine Heißsiegelfolienschicht (11) miteinander verbunden sind.
  14. Schleifschuhbelag gemäß einem der Ansprüche 10 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Polsterschicht (12) ein Filz, ein Schaum- oder Moosgummi, bevorzugt ein Schafswollfilz, ist.
  15. Schleifschuhbelag gemäß einem der Ansprüche 10 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Gleitbelag (13) ein mit Graphit beschichtetes Gewebeband ist.
  16. Schleifschuhbelag gemäß einem der Ansprüche 10 bis 15, dadurch gekennzeichnet, dass Trägerschiene (10), Polsterschicht (12) und Gleitbelag (13) durch zwei Heißsiegelfolienschichten (11) miteinander verbunden sind.
  17. Schleifschuhbelag gemäß einem der Ansprüche 10 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Schleifschuhbelag (3) zur einmaligen Benutzung vorgesehen ist.
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