DE20309034U1 - Platte für eine Rohrwandverkleidung - Google Patents
Platte für eine RohrwandverkleidungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Platte für eine Rohrwandverkleidung .
In Müllverbrennungsanlagen, Müllheizkraftwerken und anderen Feuerungsanlagen verlaufen in der Nachbarschaft eines Brennraumes Rohrwände, die in Richtung des Brennraumes mit einer Rohrwandverkleidung versehen sind. Die Rohrwandverkleidung besteht aus einer Vielzahl von über- und nebeneinander angeordneten Platten, die an der Rohrwand befestigt sind. Die Rohrwandverkleidung hat im wesentlichen die Aufgabe, die im Brennraum herrschenden hohen Temperaturen, die über 10000C liegen, von der Rohrwand fernzuhalten. Eine weitere Aufgabe der Rohrwandverkleidung besteht darin, die jeweilige Rohrwand vor Korrosion und Erosion zu schützen.
Aus der WO 99/26023 Al ist eine feuerfeste Rohrwandverkleidung mit einer Vielzahl von neben- und übereinander angeordneten feuerfesten Platten bekannt. Pro Platte ist mindestens eine Plattenhalterung vorgesehen, die dazu bestimmt ist, die Platte an der Rohrwand mit durch Stege verbundenen Rohren zu halten, wobei die Plattenhalterungen keine Tragfunktion haben und wobei die Platten von mindestens einer von den Plattenhalterungen unabhängigen Konsole gehalten sind. Die Plattenhalterungen und die Konsole bzw. Konsolen sind ausgebildet, um an die Stege der Rohrwand befestigt zu werden. Sind die Platten in die Plattenhalterungen eingeschoben, dann wird der Raum zwischen der Rohrwand und den Platten mit einem Siliziumkarbid-Fließmörtel gefüllt, der die Platten mit der Rohrwand zusätzlich verklebt. Weiterhin sind zwischen einander ge-
genüberliegenden Rändern zweier neben- oder übereinander angeordneter Platten jeweils feuerfeste Keramikfaserstreifen eingebracht, so dass die Fugen zwischen zwei Platten abgedichtet werden und kein Rauchgas durch die Rohrwandverkleidung zur Rohrwand gelangen kann.
Aus der DE 198 14 723 Cl ist ein Halter für Steinplatten eines Verbrennungsofens, beispielsweise einer Müllverbrennungsanlage, bekannt. Dieser Halter weist einen Träger zum Unterfassen einer Steinplatte und einer in den Träger aufrecht einhängbaren, plattenförmigen Lasche zum Beihalten der unterfassten Steinplatte auf. Bei dem Träger handelt es sich um einen Bolzen, der an seinem dem Schweißfuß abgewandten Ende einen aufrechten Haken zum Hintergreifen der eingehängten Lasche aufweist. Die Lasche besitzt zwei Schürzen, die bei eingehängter Lasche bis unter den Bolzen hinabreichen. Die von den Haltern gehaltenen Steinplatten weisen an ihrer Oberseite und ihrer Unterseite jeweils in Anpassung an den Halter Ausnehmungen auf.
Weiterhin ist bereits eine Platte bekannt, die an ihrer Rückseite, die der Rohrwand zugewandt ist, zylindersegmentförmige, sich über die gesamte Höhe der Platte erstreckende Aussparungen aufweist. Zwischen zwei benachbarten Aussparungen ist im oberen Bereich der Platte jeweils ein Steg und im unteren Bereich der Platte jeweils eine Nut vorgesehen. Der Übergangsbereich zwischen der Nut und dem Steg entspricht einer verschmälerten Nut, die seitlich von zwei parallel zueinander und parallel zur Längsrichtung der zylinderförmigen Aussparungen verlaufenden Seitenwänden begrenzt wird. Die Seitenwände, die nicht bis auf den Boden der Nut hinabreichen, weisen an ihrer Unterseite eine Abschrägung auf, die in Richtung des Bodens der Nut verläuft. Eine derartige Platte ist dazu vorgesehen, auf schraubenförmig ausgebildete, auf die Stege der Rohrwand aufgeschweißte Halter aufgesetzt zu werden. Dabei wird aufgrund der Abschrägung auf der
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Unterseite der Seitenwände die Platte in Richtung der Rohrwand bewegt. Weiterhin sind bei dieser Platte in den zylindersegmentförmigen Aussparungen Abstandshalter vorgesehen, durch welche dafür gesorgt ist, dass die eingesetzte Platte einen vorgegebenen Abstand von der Rohrwand aufweist. In diesen freien Bereich zwischen der Platte und der Rohrwand wird nach dem Einsetzen der Platte flüssiger Mörtel eingefüllt, um die Befestigung der Platte an der Rohrwand zu verbessern.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Platte für eine Rohrwandverkleidung anzugeben, die besser an der Rohrwand befestigbar ist als bekannte Platten.
Diese Aufgabe wird durch eine Platte mit den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen 2-10. Die Ansprüche 11 - 13 haben hat eine Rohrwandverkleidung zum Gegenstand, die eine Vielzahl von Platten gemäß einem der Ansprüche 1 10 enthält.
Die Vorteile der Erfindung bestehen insbesondere darin, dass eine Platte gemäß der Erfindung in mindestens eine, vorzugsweise zwei Plattenhalterungen eingehängt werden kann, und darüber hinaus durch ein anschließendes Einbringen von Fließmörtel in den Bereich zwischen der Rohrwand und der jeweiligen Platte und in die Nuten zwischen den zylindersegmentförmigen Aussparungen der Platte dafür gesorgt werden kann, dass der Fließmörtel den gesamten freien Bereich zwischen der Rohrwand und der jeweiligen Platte füllen kann.
Ist der obere Randbereich der Platte im Sinne des An-Spruchs 2 abgeschrägt ausgebildet, wird ein Einfüllen von Fließmörtel in den Bereich zwischen der Rohrwand und der jeweilige Platte erleichtert.
Durch die Merkmale des Anspruchs 4 wird ein Einfüllen von Fließmörtel in die Nuten zwischen den zylindersegmentförmigen Aussparungen der Platte weiter verbessert. Zusätzlich wird dadurch erreicht, dass auch das Einhängen der Platte erleichtert ist.
Hat die Platte, wie es im Anspruch 5 angegeben ist, Abstandshalter innerhalb der zylindersegmentförmigen Aussparungen, ist ein Einfüllen von Fließmörtel in den Bereich zwischen der Rohrwand und der jeweiligen Platte weiter erleichtert.
Durch eine stufenförmige Ausbildung der Randbereiche der Platte wird in vorteilhafter Weise verhindert, dass der Fließmörtel in Richtung der Vorderseite der Platte aus dem Zwischenraum zwischen zwei Platten austreten kann. Ferner wird dadurch erreicht, dass im Betrieb vom Brennraum ausgehende Flammen nicht durch den Zwischenraum zwischen zwei Platten hindurch in Richtung der Rohrwand gelangen können.
Haben die Rückseiten der Platten eine größere Breiten als ihre Vorderseiten, dann ist dafür gesorgt, dass sich im Betrieb die Platten im Bereich ihrer Vorderseiten mehr in seitlicher Richtung ausdehnen können als im Bereich ihrer Rückseiten. Dies ist deshalb vorteilhaft, weil im Bereich der Vorderseiten der Platten höhere Temperaturen herrschen und sich deshalb die Platten im Bereich ihrer Vorderseite mehr ausdehnen als im Bereich ihrer Rückseite.
Weitere vorteilhafte Eigenschaften der Erfindung ergeben sich aus deren beispielhafter Erläuterung anhand der Figuren. Es zeigt
Figur 1 eine Ansicht der Vorderseite einer Rohrwandverkleidung, die eine Vielzahl von neben- und übereinander angeordneten Platten aufweist;
Figur 2 eine perspektivische Ansicht einer Platte gemäß der Erfindung;
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Figur 3 eine Ansicht der Rückseite einer Platte gemäß der
Erfindung;
Figur 4 eine Schnittdarstellung längs der Linie A-A in Figur 3;
Figur 5 eine Schnittdarstellung längs der Linie B-B in
Figur 4 eine Schnittdarstellung längs der Linie A-A in Figur 3;
Figur 5 eine Schnittdarstellung längs der Linie B-B in
Figur 3; und
Figur 6 eine Skizze zweier nebeneinander angeordneter Platten
Figur 6 eine Skizze zweier nebeneinander angeordneter Platten
Die Figur 1 zeigt eine Ansicht der Vorderseite einer Rohrwandverkleidung 1, die aus einer Vielzahl von neben- und übereinander angeordneten Platten 2 besteht. Diese Ansicht entspricht einer Ansicht aus dem Brennraum, beispielsweise eines Müllheizkraftwerks, auf die Rohrwandverkleidung. Hinter der Rohrwandverkleidung befindet sich eine Rohrwand, die eine Vielzahl von senkrecht verlaufenden, wasserdurchflossenen Stahlrohren aufweist. Die Stahlrohre sind untereinander über einen Steg miteinander verbunden. Die Rohrwandverkleidung dient zum Schutz der Rohrwand vor den sehr hohen Temperaturen im Brennraum, die oftmals über 10000C betragen. Weiterhin verhindert die Rohrwandverkleidung, dass im Brennraum gebildete Gase an die Rohrwand gelangen und dort Korrosionsvorgänge und Erosion auslösen können.
Die Platten 2 sind feuerfeste Siliziumcarbid-Platten, die die hohen Temperaturen ohne weiteres vertragen. Die Platten sind im Betrieb allerdings auch hohen Temperaturschwankungen unterworfen, was mit Dehnungs- und Kontraktionsvorgängen der Platten verbunden ist. Um diesen im Betrieb auftretenden Dehnungs- und Kontraktionsvorgängen gerecht zu werden, wird beim Aufbau der Rohrwandverkleidung zwischen zwei benachbarten Platten ein kleiner Abstand gelassen, welcher mit feuerfestem, elastischem Keramikfasermaterial gefüllt wird. Dieses feuerfeste, elastische Keramikfasermaterial wird zusammengepresst, wenn sich benachbarte Platten aufgrund der im Betrieb entstehenden Hitze ausdehnen. Dieses Keramikfasermaterial ver-
hindert auch Wärmebrücken zwischen zwei benachbarten Platten.
Die Figur 2 zeigt eine perspektivische Ansicht einer Platte 2 gemäß der Erfindung. In dieser Ansicht sind mit 2a die Rückseite der Platte, mit 2b der obere Randbereich der Platte, mit 2c der untere Randbereich der Platte und mit 2d und 2e die seitlichen Randbereiche der Platte bezeichnet .
Die Rückseite der Platte 2 weist gemäß der vorliegenden Erfindung eine spezielle Form auf, aufgrund derer die Befestigung der Platte an der Rohrwand erleichtert und verbessert wird.
Die dargestellte Platte hat auf ihrer Rückseite insgesamt drei sich über die gesamte Höhe der Platte erstreckende zylindersegmentförmige Aussparungen 2f, 2g und 2h. In den zylindersegmentförmigen Aussparungen 2f und 2h sind jeweils zwei voneinander beabstandete Abstandshalter 2i vorgesehen. Diese haben die Aufgabe, nach dem Einhängen der Platte auf Plattenhalterungen, die auf Stege der Rohrwand aufgeschweißt sind, einen gewünschten Mindestabstand zwischen der Rohrwand und der Rückseite der Platte einzuhalten. Dies ist vorteilhaft, da es bei einem späteren Einfüllen von Fließmörtel in den Bereich zwischen der Rohrwand und der Rückseite der Platte sicherstellt, dass der Fließmörtel den Bereich zwischen der Rohrwand und der Rückseite der Platte vollständig ausfüllt.
Weiterhin weist die in der Figur 2 dargestellte Platte zwischen den zylindersegmentförmigen Aussparungen 2f und 2g einen Nut 2j und zwischen den zylindersegmentförmigen Aussparungen 2g und 2h eine Nut 2k auf. Jede dieser Nuten erstreckt sich über die gesamte Höhe der Platte und weist einen oberen Bereich, einen mittleren Bereich und einen unteren Bereich auf, wie es nachfolgend anhand der Figuren 3, 4 und 5 näher erläutert wird.
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Aus der Figur 3, die eine Ansicht der Rückseite einer Platte gemäß der Erfindung zeigt, ist ersichtlich, dass sowohl die Nut 2j als auch die Nut 2k einen oberen Bereich 0, einen mittleren Bereich M und einen unteren Bereich U aufweist. Der untere Bereich U hat eine rechteckförmige Querschnittsfläche und eine Breite dl. Der obere Bereich 0 hat ebenfalls eine rechteckförmige Querschnittsfläche und eine Breite d2. Die Breite d2 ist kleiner als die Breite dl. Der mittlere Bereich M hat eine T-förmige Querschnittsfläche, wobei die Breite des Dachteils dieses Bereiches der Breite dl des unteren Bereiches entspricht, und die Breite des Fußteils dieses Bereiches der Breite d2 des oberen Bereiches entspricht.
Die Form des mittleren Bereiches M ist aus den Figuren 4 und 5 ersichtlich, wobei die Figur 4 eine Schnittdarstellung längs der Linie A-A in Figur 3 und die Figur 5 eine Schnittdarstellung längs der Linie B-B in Figur 3 zeigt.
Die Figur 5 zeigt insbesondere die T-förmige Form der Nuten 2j und 2k in deren mittleren Bereich M. Es ist ersichtlich, dass der Dachteil der Nut in diesem Bereich eine Breite dl hat, die mit der Breite dl des unteren Bereiches U übereinstimmt. Es ist weiterhin ersichtlich, dass der Fußteil der Nut in diesem Bereich eine Breite d2 hat, die mit der Breite d2 des oberen Bereiches 0 übereinstimmt .
Die vorstehend beschriebene Platte wird zur Befestigung an der Rohrwand von oben her auf zwei an den Stegen der Rohrwand befestigte und von dieser senkrecht abstehende, schraubenförmige Halterungen 3 gehängt. Eine dieser Halterungen ist in der Figur 5 mit gestrichelten Linien angedeutet. Die Halterungen sind an ihrem von der Rohrwand entfernt gelegenen Ende mit einem radial abstehenden Abschlusselement 3a versehen. Dieses Abschlusselement 3a hat eine größere Breite als die Breite d2 des oberen Be-
reiches O, aber eine kleinere Breite als die Breite dl des unteren Bereichs U der Nut. Dies hat zur Folge, dass die Platte bei ihrem Aufhängen auf die Halterung so weit nach unten bewegt werden kann, bis die Abschlusselemente 3a der Halterungen 3 an die Anschlagflächen A stoßen, die im Übergangsbereich zwischen dem mittleren Bereich M und dem oberen Bereich 0 der Nuten 2j und 2k vorgesehen sind. Eine derartige Anschlagfläche A ist in der Figur 4 gezeigt .
Nach diesem Einhängen der Platte auf die Halterungen werden die Zwischenräume zwischen der neu eingehängten Platte und den bereits vorher eingehängten Platten mit feuerfesten Keramikfaserstreifen abgedichtet. Danach erfolgt ein Eingießen von flüssigem Siliziumkarbid-Mörtel von oben her in den Bereich zwischen der Rohrwand und der Rückseite der Platte(n) sowie in die Nuten 2j und 2k. Um dieses Eingießen von Flüssigmörtel zu erleichtern, weist der obere Randbereich der Platte eine Abschrägung Sl auf, die in der Figur 4 veranschaulicht ist. Diese Abschrägung Sl ist in Richtung der Rückseite der Platte gerichtet. Zur Anpassung an die Abschrägung Sl einer unterhalb der Platte angeordneten weiteren Platte der Rohrwandverkleidung ist auch der untere Randbereich der Platte mit einer Abschrägung versehen, die in Richtung der Vorderseite der Platte gerichtet ist. Diese Abschrägung des unteren Randbereiches ist in der Figur 4 mit S2 bezeichnet.
Wie aus der Figur 4 weiterhin ersichtlich ist, verläuft die Unterseite UD des Dachteils der T-förmigen Nut im mittleren Bereich parallel zum Boden B der Nut. Dies bedeutet, dass der Fußteil des T-förmig ausgebildeten Bereiches über die gesamte Länge des mittleren Bereiches M ein und dieselbe Höhe hat. Dies erleichtert das Aufsetzen der Platte auf die Halterungen und verschafft der auf die Halterungen aufgesetzten Platte etwas Spiel, was eine Nachjustierung der aufgesetzten Platte erleichtert.
Die Figur 6 zeigt eine Skizze zweier nebeneinander angeordneter Platten vor dem Einbringen von feuerfesten Keramikfaserstreifen und vor einem Vergießen mit Flüssigmörtel. Aus der Figur 6 ist ersichtlich, dass der Abstand xl zwischen zwei benachbarten Platten im Bereich der Vorderseiten der Platten größer ist als der Abstand x2 zwischen den Platten im Bereich der Rückseiten der Platten. Dies ist dadurch erreicht, dass die Rückseite einer Platte eine größere Breite aufweist als ihre Vorderseite. Dieser größere Abstand im Bereich der Vorderseiten wurden deshalb gewählt, weil im Betrieb im Bereich der Vorderseiten der Platten höhere Temperaturen auftreten als im Bereich der Rückseiten, wodurch sich die Platten im Bereich ihrer Vorderseiten in seitlicher Richtung weiter ausdehnen als im Bereich ihrer Rückseiten. Durch den gewählten größeren Abstand im Bereich der Vorderseiten ist dafür gesorgt, dass der im Bereich der Vorderseiten notwendige größere Abstand der Platten gewährleistet ist. Wäre dies nicht gegeben, würden die Platten im Betrieb aufgrund ihrer Ausdehnung aneinander stoßen und sich gegenseitig verschieben, was unerwünscht ist.
Weiterhin ist aus der Figur 6 ersichtlich, dass die seitlichen Randbereiche der Platten jeweils stufenförmig ausgebildet sind. Dies hat den Vorteil, dass beim Einfüllen von Fließmörtel nach dem Aufhängen der Platten auf die Halterungen die Wahrscheinlichkeit, dass Fließmörtel zwischen die Platten hindurch in Richtung des Brennraumes austritt, verringert ist. Weiterhin wird durch die stufenförmige Ausbildung der seitlichen Randbereiche sichergestellt, dass im Betrieb bei einem Defekt des zwischen den Platten vorgesehenen Keramikfaserstreifens sichergestellt ist, dass kein Feuer vom Brennraum aus zwischen die Platten hindurch in Richtung der Rohrwand treten kann.
Im Laufe der Betriebszeit zeigen Rohrwandverkleidungsplatten, die aus Siliziumkarbid-Materialien gefertigt
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sind, an der zum Brennraum zeigenden Plattenseite durch Oxidationsvorgänge verursachtes irreversibles Wachstum. Diesem irreversiblen Wachstum kann durch die Wahl einer geeigneten Größe und Form der Fuge Rechnung getragen werden.
Alternativ zu der oben beschriebenen Ausführungsform, zwischen zwei benachbarte Platten feuerfeste, elastische Keramikfaserstreifen einzubringen, kann zwischen zwei benachbarte Platten auch feuerfeste plastische Fasermasse oder Fasermastic eingebracht werden.
Eine andere Alternative zu der oben beschriebenen Ausführungsform besteht darin, die Rohrwandverkleidung als hinterlüftetes System aufzubauen. Bei diesem hinterlüfteten System wird der Freiraum zwischen der Rohrwand und den Platten nicht mit Fließmörtel hintergossen, d. h. es bleibt ein Luftspalt. Bei dieser alternativen Ausführungsform werden die Fugen zwischen benachbarten Platten durch ein Einbringen von Keramikfaserdichtschnur oder plastischer Fasermasse abgedichtet. Der Freiraum zwischen der Rohrwand und den Platten wird von Frischluft durchströmt. Gase, die vom Brennraum in Richtung der Rohrwand diffundieren, werden durch die Frischluft gespült, so dass die Rohrwand vor Korrosion geschützt wird. Gleichzeitig wird die Frischluft zwischen den Platten und der Rohrwand erwärmt und kann als Primär- oder Sekundärluft dem Verbrennungsvorgang zugesetzt werden. Dies führt zu einer Erhöhung des Wirkungsgrades.
Eine weitere Alternative zu der oben beschriebenen Ausführungsform besteht darin, anstelle von flüssigem Siliziumkarbid-Mörtel einen anderen Feuerfestmörtel bzw. selbstfließende Feuerfestmasse zum Hintergießen der Rohrwandverkleidung zu verwenden.
Weiterhin kann alternativ zu der oben beschriebenen Ausführungsform, Siliziumkarbid-Platten zu verwenden, auch anderes Feuerfestmaterial zum Einsatz kommen. Je nach Einsatzgebiet bzw. Kesselart kann Siliziumkarbid, Korund, hochwertige Schamotte oder auch tonerdereiches Material verwendet werden.
Bezugszeichenliste:
1 Rohrwandverkleidung
2 Platte
2a Rückseite der Platte
2b Oberer Randbereich der Platte
2c Unterer Randbereich der Platte
2d Seitlicher Randbereich der Platte
2e Seitlicher Randbereich der Platte
2f Zylindersegmentförmige Aussparung
2g Zylindersegmentförmige Aussparung
2h Zylindersegmentförmige Aussparung
2i Abstandshalter
2j Nut
2 k Nut
3 Halterung
3a Abschlusselement der Halterung
A Anschlag
B Boden der Nut
M Mittlerer Bereich der Nut 2j bzw. 2k
O Oberer Bereich der Nut 2j bzw. 2k
U Unterer Bereich der Nut 2j bzw. 2k
UD Unterseite des Dachteils der Nut
dl Breite des unteren Bereiches der Nuten 2j und 2k
d2 Breite des oberen Bereiches der Nuten 2j und 2k
51 Abschrägung des oberen Randbereiches der Platte
52 Abschrägung des unteren Randbereiches der Platte xl Abstand
x2 Abstand
Claims (13)
1. Platte für eine Rohrwandverkleidung, welche Platte eine Rückseite, eine Vorderseite, einen oberen Randbereich, einen unteren Randbereich und zwei seitliche Randbereiche aufweist, wobei die Rückseite der Platte mit sich über die gesamte Höhe der Platte erstreckenden, zylindersegmentförmigen Aussparungen versehen ist, zwischen denen Nuten zur Aufnahme von Plattenhalterungen vorgesehen sind, wobei
- die Nuten sich über die gesamte Höhe der Platte erstrecken,
- die Nuten jeweils einen oberen Bereich, einen mittleren Bereich und einen unteren Bereich aufweisen,
- der untere Bereich (U) eine rechteckförmige Querschnittsfläche hat und eine erste Breite (d1) aufweist,
- der mittlere Bereich (M) eine T-förmige Querschnittsfläche hat, wobei die Breite (d1) des Dachteils des mittleren Bereiches (M) der Breite (d1) des unteren Bereiches (U) entspricht, und
- der obere Bereich (0) eine rechteckförmige Querschnittsfläche hat und eine zweite Breite (d2) aufweist, die kleiner ist als die erste Breite.
2. Platte nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der obere Randbereich (2b) der Platte eine Abschrägung (S1) aufweist, die in Richtung der Rückseite der Platte gerichtet ist.
3. Platte nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der untere Randbereich (2c) der Platte eine Abschrägung (S2) aufweist.
4. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Fußteil des T- förmig ausgebildeten Bereiches über die gesamte Länge des mittleren Bereiches (M) ein und dieselbe Höhe hat.
5. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie innerhalb von zylindersegmentförmigen Aussparungen Abstandshalter (21) aufweist.
6. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie stufenförmig ausgebildete Randbereiche aufweist.
7. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ihre Rückseite eine größere Breite aufweist als ihre Vorderseite (Fig. 6).
8. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie aus einem Feuerfestmaterial besteht.
9. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf ihrer Rückseite mit insgesamt drei zylindersegmentförmigen Aussparungen (2f, 2g, 2h) versehen ist.
10. Platte nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sie auf ihrer Rückseite mit zwei Nuten (2j, 2k) zur Aufnahme der Platte in Plattenhalterungen versehen ist.
11. Rohrwandverkleidung mit einer Vielzahl von neben- und übereinander angeordneten Platten gemäß einem der Ansprüche 1-10, wobei die Platten an jeweils mindestens einer Plattenhalterung eingehängt sind, wobei die Plattenhalterungen an Stegen der Rohrwand befestigt sind.
12. Rohrwandverkleidung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass sie als hintergossenes oder hinterlüftetes System realisiert ist.
13. Rohrwandverkleidung nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass jede Platte von einer umlaufenden Dehnungsfuge umgeben ist.
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