DE20303200U1 - Vorreiberverschluß - Google Patents
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Description
Dr. Thomas U. Becker Rpplz-pr SlJ Mujlpr : I .* 3-iroi>ean.Patent Attorneys
Dr. Karl-Ernst Müller DÜUKör O^ &Mgr;&udigr;&Igr;&Ggr;&Ogr;&Ggr;. . . j^eaB Trademark Attorneys
Kai Berkenbrink Patentanwälte* ·· ·· ·· ·· · Diplomingenieure
Anmelderin: 26. Februar 2003
EMKA Beschlagteile
GmbH & Co KG
Langenberger Straße 32
GmbH & Co KG
Langenberger Straße 32
42551 Velbert EMK 25022 sch29
Vorreiberverschluß
Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Vorreiberverschluß, insbesondere zum Einsatz an einer dünnwandigen Tür insbesondere von Schaltschränken, mit einem die Tür in einer zugeordneten Öffnung durchgreifenden und an der Tür mittels eines sich daran abstützenden Gehäusekopfes festlegbaren Gehäuse, einer im Inneren des Gehäuses drehbar angeordneten Betätigung sowie einer mit der Betätigung verbundenen Verriegelungszunge, wobei dem Vorreiberverschluß eine bei der Montage an der Tür zwischen dem Gehäusekopf und der Tür einzulegende Außendichtung zur radialen Abdichtung des Türdurchbruches zugeordnet und im Inneren des Gehäuses eine Innendichtung zur Abdichtung der Betätigung gegen das Gehäuse angeordnet ist.
Turmstraße 22 · D-4087S'fiatirf^n ■ Tefefbn V49(b)21 0272024!O · f^efaxV49(9)2102/202^ a- VAT: DE 121648979
Ein derartiger Vorreiberverschluß ist in der DE-C2-33 16 834 beschrieben. Bei dem bekannten Vorreiberverschluß ist die Betätigung in das Gehäuse von dem auf der Türaußenseite anzuordnenden Gehäusekopf des Gehäuses her eingesetzt und stützt sich im Inneren des Gehäuses über eine entsprechend ausgebildete Schulter gegen eine weitere axiale Verschiebung im Gehäuse ab; auf einen über das Gehäuse innenseitig überragenden Ansatz der Betätigung ist in formschlüssiger Verbindung damit eine Verriegelungszunge aufgesetzt und an der Betätigung durch eine axial in die Betätigung eingeschraubte Schraube befestigt. Zusätzlich ist zwischen Gehäuse und Betätigung noch eine Wellscheibe unter anderem zum Toleranzausgleich angeordnet. Zur Abdichtung des Vorreibergehäuses ist zunächst eine an der Unterseite des Gehäusekopfes bei der Montage anzubringende und damit die radiale Abdichtung des Türdurchbruchs gegen den Vorreiberverschluß übernehmende Außendichtung erforderlich, wobei im Inneren des Gehäuses zusätzlich zur Abdichtung des Gehäuses gegen die darin drehbare Betätigung eine Innendichtung eingelegt ist.
Mit dem bekannten Vorreiberverschluß ist der Nachteil verbunden, daß die einzelnen Bauteile des Vorreiberverschlusses wie Gehäuse, Betätigung, Verriegelungszunge, Befestigungsschraube sowie Innendichtung und Außendichtung in jeweils eigenständigen Produktionsschritten hergestellt und vorrätig gehalten werden müssen, und daß es zur Herstellung eines einzelnen Vorreiberverschlusses einer gesonderten Montage der mehreren Einzelteile miteinander bedarf.
Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen Vorreiberverschluß mit den eingangs genannten Merkmalen zur Verfügung zu stellen, der einfach und damit zu geringen Kosten herstellbar ist.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich einschließlich vorteilhafter Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung aus dem Inhalt der Schutzansprüche, welche dieser Beschreibung nachgestellt sind.
Die Erfindung sieht in ihrem Grundgedanken vor, daß Verriegelungszunge und Betätigung einstückig miteinander ausgebildet sind und die zwischen Gehäuse und Betätigung befindliche Innendichtung durch Anspritzen an das Gehäuse gebildet ist und daß die Betätigung und das die Betätigung umschließende Gehäuse unverlierbar miteinander verbunden sind, wobei die Innendichtung in wenigstens einem an der Betätigung ausgebildeten Freiraum zu liegen kommt. Mit der Erfindung ist der Vorteil verbunden, daß aufgrund der einstückigen Ausbildung von Betätigung und Verriegelungszunge neben dem so gebildeten Bauteil nur noch das Gehäuse herzustellen ist, wobei insbesondere die Innendichtung im sogenannten Zwei-K-Verfahren an das Gehäuse angespritzt und damit integraler Bestandteil des Vorreiberverschlusses wird. Durch die erfindungsgemäß vorgesehene unverlierbare Verbindung von Gehäuse und dem aus Betätigung und Verriegelungszunge bestehenden Bauteil ist in vorteilhafter Weise sichergestellt, daß die Verriegelungszunge nicht von der Betätigung
gelöst werden kann, so daß im Zusammenwirken mit dem Gehäuse die Verschlußfunktion des Vorreiberverschlusses ständig gegeben ist.
Soweit nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen ist, daß die der Abdichtung des Gehäuses gegen die Betätigung dienende Innendichtung einstückig mit der der Abdichtung des Gehäuses gegen die Tür dienenden, an der Unterseite des Gehäusekopfes angeordneten Außendichtung ausgebildet ist und zur Verbindung von Außendichtung und Innendichtung an dem Gehäuse sich in dessen Längsrichtung erstreckende Kanäle zur Aufnahme von angespritzten Verbindungssträngen ausgebildet sind, ergibt sich daraus der besondere Vorteil, daß neben der Herstellung der Innendichtung auch die Außendichtung in den Vorreiberverschluß integriert ist, so daß eine hohe Schutzart beim Einsatz des erfindungsgemäß ausgestalteten Vorreiberverschlusses gewährleistet ist.
Nach einem zweckmäßigen Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß die unverlierbare Verbindung von Gehäuse und Betätigung bei gleichzeitiger Herstellung des Gehäuses durch Umspritzen der Betätigung hergestellt ist. Hierbei ergibt sich der besondere Vorteil der Einsparung eines weiteren Fertigungs- bzw. Montageschrittes.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist dabei vorgesehen, daß Betätigung und Gehäuse formschlüssig miteinander verbunden sind und die Betätigung in ihrem von dem Gehäuse umschlossenen Abschnitt eine radiale Einschnürung und das Gehäuse einen in die Einschnürung der Betätigung eingreifenden Absatz aufweisen und
daß zur Ausbildung des Freiraumes die Längserstreckung der Einschnürung der Betätigung größer bemessen ist als die Längserstreckung des Absatzes des Gehäuses, wobei die Innendichtung zwischen Betätigung und Gehäuse in den jeweils durch den dem Gehäusekopf zugewandten Rand von Einschnürung und Absatz begrenzten Freiraum eingespritzt sein kann.
Alternativ kann die unverlierbare Verbindung von Gehäuse und Betätigung aber auch durch Kleben, Nieten und Klipsen oder Verschweißen der beiden zu verbindenden Bauteile hergestellt sein.
Nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, daß der zum Angriffeines Werkzeuges eingerichtete Kopf der Betätigung aus Zinkdruckguß besteht; durch diese Maßnahme wird die Widerstandsfähigkeit der Betätigung beim Zusammenwirken mit einem Öffnungswerkzeug erhöht, wobei der weitere Grundkörper der Betätigung gemeinsam mit der Verriegelungszunge einstückig ausgebildet und an den aus Zinkdruckguß bestehenden Kopf der Betätigung angespritzt ist.
Zur Ausbildung einer Schnellbefestigung ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß das Gehäuse auf seiner an dem Gehäusekopf anschließenden Außenseite mit einem in zwei Gewindeabschnitte aufgeteilten Außengewinde versehen ist und die einander gegenüberliegend angeordneten Außengewindeabschnitte durch zwei jeweils plane Flächen voneinander getrennt sind und daß eine mit einer entsprechenden angepaßten Formgebung ausgebildete Überwurfmutter mit ihren planen Abschnitten bis zur Anlage an der
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Türrückseite auf das Gehäuse aufsteckbar und danach um einen Winkelbetrag drehbar ist, wobei die an den planen Flächen der Überwurfmutter ausgebildeten Innengewindeabschnitte mit den Außengewindeabschnitten des Gehäuses in Eingriff kommen.
Soweit die unverlierbare Verbindung von Gehäuse und Betätigung durch Klipsen vorgesehen ist, ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß an der dem Gehäusekopf gegenüberliegenden Stirnseite des Gehäuses zwei axial vorstehende Klipsarme mit in einer an der Betätigung ausgebildeten hinteren Nut eingreifenden Klipsvorsprüngen angeordnet sind, wobei die Klipsarme durch die aufgeschraubte Überwurfmutter in Eingriff mit der Betätigung gehalten sein können.
Schließlich ist nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung vorgesehen, daß die Gewindegänge des an der Überwurfmutter und/oder am Gehäuse ausgebildeten Gewindes mit radial abstehenden und in den gegenüberliegenden Gewindegang eingreifenden Rastzähnen versehen sind. Mit dieser Maßnahme können Temperaturschwankungen, Lackungen, Lackunebenheiten auf dem Türblech oder dynamische Schwingungseinflüsse der Umgebung neutralisiert werden, so daß ein selbsttätiges Lösen der Überwurfmutter von dem Gehäuse ausgeschlossen werden kann.
In der Zeichnung sind Ausführungsbeispiele der Erfindung wiedergegeben, welche nachstehend beschrieben sind. Es zeigen:
Fig. 1 das aus Betätigung und Verriegelungszunge bestehende
Bauteil in einer geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 2 das Gehäuse des Vorreiberverschlusses in einer ersten
Ausführungsform in einer geschnittenen Seitenansicht,
Fig. 3 den Vorreiberverschluß mit zusammengefügten
Einzelteilen gemäß Figuren 1 und 2 in geschnittener Seitenansicht vor Einspritzen der Dichtung,
Fig. 4 den Gegenstand der Figur 3 nach Einspritzen der
Dichtung,
Fig. 5 den aus Innendichtung und Außendichtung bestehenden
Dichtungskörper in einer isolierten schaubildlichen Darstellung,
Fig. 6 ein anderes Ausführungsbeispiel eines aus Gehäuse,
Betätigung mit Verriegelungszunge und Überwurfmutter bestehenden Vorreiberverschlusses in einer auseinandergezogenen Darstellung,
Fig. 7 den Gegenstand der Figur 6 in zusammenmontiertem
Zustand.
Wie sich zunächst aus Figur 1 ergibt, sind Betätigung 10 und Verriegelungszunge 11 als ein einstückiges Bauteil ausgebildet, wobei dieses Bauteil aus einem beliebigen Material hergestellt sein
kann. Dabei kann es sich als zweckmäßig erweisen, wenn der Kopf der Betätigung 10 aus Zinkdruckguß besteht, während der übrige Körper der Betätigung 10 einschließlich der Verriegelungszunge 11 aus Kunststoff besteht und an den Kopf 30 der Betätigung angespritzt ist. Die Betätigung 10 ist mit einer umlaufenden Einschnürung 12 versehen, die oberhalb der angeschlossenen Verriegelungszunge 11 eine geringere axiale Längserstreckung aufweist als auf dem übrigen Umfang der Betätigung 10.
Das in Figur 2 dargestellte Gehäuse 13 hat an seinem oberen Ende einen flanschartigen Gehäusekopf 14, mit welchem das Gehäuse 13 bei der Montage an einer Tür in Anlage an dem Türblatt kommt. Das Gehäuse 13 hat eine Innenbohrung 15 zur Aufnahme der Betätigung, und am unteren Ende des Gehäuses 13 weist das Gehäuse 13 einen umlaufenden Absatz 16 auf, der zum Zusammenwirken mit der Einschnürung 12 der Betätigung 10 (Figur 1) bestimmt ist und insoweit in Übereinstimmung mit der Gestalt der Einschnürung 12 jeweils eine entsprechende axiale Erstreckung aufweist.
Dem in den Figuren 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispiel der unverlierbaren Verbindung des in Figur 1 dargestellten Bauteils mit dem in Figur 2 dargestellten Gehäuse 13 liegt ein Herstellungsverfahren zugrunde, bei welchem die Herstellung des die Betätigung 10 umschließenden Gehäuses 13 durch Umspritzen der Betätigung 10 mit einem geeigneten, spritzfähigen Material, vorzugsweise einem geeigneten Kunststoff, erfolgt. Bei diesem in Figur 3 dargestellten Spritzvorgang wird die axiale Längserstreckung des Absatzes 16 im Verhältnis zur Abmessung der Einschnürung 12
der Betätigung 10 derart bemessen, daß ein Freiraum 17 zwischen dem unteren Ende des Absatzes 16 und der benachbarten Begrenzungskante der Einschnürung 12 verbleibt. Wie aus Figur 4 ersichtlich ist, werden anschließend das Gehäuse 13 und die Betätigung 10 gegeneinander gedrückt, so daß sich das Gehäuse 13 gegenüber der Betätigung 10 axial verschiebt und der Freiraum 17 an das dem Gehäusekopf 14 zugewandte obere Ende der Einschnürung zu liegen kommt. In dieser Stellung wird der so verlagerte Freiraum mit einer Dichtungsmasse ausgespritzt, so daß sich in diesem Bereich die Innendichtung 18 ergibt. Da auf dem äußeren Umfang des Gehäuses 13 Kanäle 19 ausgebildet sind, die sich von der Innendichtung 18 bis an die Unterseite des Gehäusekopfes 14 erstrecken, fließt das in den Freiraum 17 eingespritzte Dichtungsmaterial über die Kanäle 19 in den Bereich des Gehäusekopfes 14 und bildet hier bei entsprechender Formgebung der zugeordneten Form gleichzeitig die Außendichtung 20 aus.
Aus Figur 5 ist die Konfiguration der insoweit in einem Bearbeitungsgang hergestellten Innendichtung 18 und Außendichtung 20 zu erkennen.
Im Rahmen eines solchen Herstellungsvorganges kann es zweckmäßig sein, das Dichtungsmaterial mit einer anderen Farbgebung als Gehäuse und/oder Betätigung zu versehen, weil auf diese Weise durch Inaugenscheinnahme geprüft werden kann, daß insbesondere die Außendichtung 20 in ausreichender Form verwirktlicht ist.
In den Figuren 6 und 7 ist ein anderes Ausführungsbeispiel des Vorreiberverschlusses dargestellt, welches eine Schnellbefestigung des Vorreiberverschlusses an einem nicht dargestellten Türblatt einschließt und weiterhin - im Unterschied zu dem zu Figuren 1 bis 5 beschriebenen Ausführungsbeispiel - von einer unverlierbaren Klipsverbindung zwischen Betätigung mit Verriegelungszunge und Gehäuse ausgeht.
Wie zunächst aus Figur 6 zu entnehmen ist, ist auf der Außenseite des Gehäuses 13 ein Außengewinde aufgebracht, welches in zwei einander gegenüberliegend angeordnete Außengewindeabschnitte 21 unterteilt ist, wobei diese Außengewindeabschnitte 21 durch zwei jeweils plane Flächen 22 voneinander getrennt sind. In einer entsprechenden Formgebung weist die auf das Gehäuse 13 aufschiebbare und zur Befestigung dienende Überwurfmutter 23 ein Innengewinde auf, welches ebenfalls zwei Innengewindeabschnitte 25 aufweist, die nunmehr an den an der Überwurfmutter 23 vorhandenen planen Flächen 24 ausgebildet sind; die planen Flächen 24 mit den daran ausgebildeten Innengewindeabschnitten 25 sind durch Kreisbogenabschnitte 26 miteinander verbunden. Die jeweils planen Flächen dienen zum axialen Aufschub der Überwurfmutter 23 bis zur Anlage an der rückwärtigen Fläche des (nicht dargestellten) Türbleches. Durch eine Teildrehung der Überwurfmutter 23 gegenüber dem Gehäuse 13 wird aufgrund einer entsprechend eingerichteten Gewindesteigung der Vorreiberverschluß an dem Gehäuse befestigt.
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Soweit zur unverlierbaren Verbindung von Gehäuse 13 und Betätigung 10 eine Klipsverbindung vorgesehen ist, sind an der dem Gehäusekopf 14 gegenüberliegenden Stirnseite des Gehäuses 13 zwei axial vorstehende Klipsarme 28 mit davon radial einwärts vorstehenden Klipsvorsprüngen 29 angeordnet, wobei die Klipsvorsprünge 29 in eine an der Betätigung 10 ausgebildete hintere, der Verriegelungszunge 11 benachbarte Nut 27 eingreifen. Zur besseren Montage können dabei die Klipsvorsprünge 29 mit einer entsprechenden Anschrägung ausgebildet sein. In montiertem Zustand (Figur 7) werden die Klipsarme 29 durch die aufgeschraubte Überwurfmutter 23 in Eingriff mit der Betätigung 10 gehalten.
Auf der Außenseite der Überwurfmutter 23 ist bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel eine Außenverzahnung 31 vorgesehen, an der ein geeignetes Werkzeug zum Montieren der Überwurfmutter 23 angesetzt werden kann.
Die in der vorstehenden Beschreibung, den Schutzansprüchen und der Zeichnung offenbarten Merkmale des Gegenstandes dieser Unterlagen können einzeln als auch in beliebigen Kombinationen untereinander für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.
Claims (14)
1. Vorreiberverschluß, insbesondere zum Einsatz an einer dünnwandigen Tür insbesondere von Schaltschränken, mit einem die Tür in einer zugeordneten Öffnung durchgreifenden und an der Tür mittels eines sich daran abstützenden Gehäusekopfes festlegbaren Gehäuse, einer im Inneren des Gehäuses drehbar angeordneten Betätigung sowie einer mit der Betätigung verbundenen Verriegelungszunge, wobei dem Vorreiberverschluß eine bei der Montage an der Tür zwischen dem Gehäusekopf und der Tür einzulegende Außendichtung zur radialen Abdichtung des Türdurchbruches zugeordnet und im Inneren des Gehäuses eine Innendichtung zur Abdichtung der Betätigung gegen das Gehäuse angeordnet ist, dadurch gekennzeichnet, daß Verriegelungszunge (11) und Betätigung (10) einstückig miteinander ausgebildet sind und die zwischen Gehäuse (13) und Betätigung (10) befindliche Innendichtung (18) durch Anspritzen an das Gehäuse (13) gebildet ist und daß die Betätigung (10) und das die Betätigung (10) umschließende Gehäuse (13) unverlierbar miteinander verbunden sind, wobei die Innendichtung (18) in wenigstens einem an der Betätigung (10) ausgebildeten Freiraum (17) zu liegen kommt.
2. Vorreiberverschluß nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die der Abdichtung des Gehäuses (13) gegen die Betätigung (10) dienende Innendichtung (18) einstückig mit der der Abdichtung des Gehäuses (13) gegen die Tür dienenden, an der Unterseite des Gehäusekopfes (14) angeordneten Außendichtung (20) ausgebildet ist und zur Verbindung von Außendichtung (20) und Innendichtung (18) an dem Gehäuse (13) sich in dessen Längsrichtung erstreckende Kanäle (19) zur Aufnahme von angespritzten Verbindungssträngen ausgebildet sind.
3. Vorreiberverschluß nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß Betätigung (10) und Gehäuse (13) formschlüssig miteinander verbunden sind und die Betätigung (10) in ihrem von dem Gehäuse (13) umschlossenen Abschnitt eine radiale Einschnürung (12) und das Gehäuse (13) einen in die Einschnürung (12) der Betätigung (10) eingreifenden Absatz (16) aufweisen und daß zur Bildung des der Ausbildung der Innendichtung (18) dienenden Freiraumes (17) die Längserstreckung der Einschnürung (12) der Betätigung (10) größer bemessen ist als die Längserstreckung des Absatzes (16) des Gehäuses (13).
4. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die unverlierbare Verbindung von Gehäuse (13) und Betätigung (10) bei gleichzeitiger Herstellung des Gehäuses (13) durch Umspritzen der Betätigung (10) hergestellt ist.
5. Vorreiberverschluß nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Innendichtung (18) zwischen Betätigung (10) und Gehäuse (13) in den jeweils durch den dem Gehäusekopf (14) zugewandten Rand von Einschnürung (12) und Absatz (16) begrenzten Freiraum (17) eingespritzt ist.
6. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die unverlierbare Verbindung von Gehäuse (13) und Betätigung (10) durch Kleben hergestellt ist.
7. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die unverlierbare Verbindung von Gehäuse (13) und Betätigung (10) durch Nieten hergestellt ist.
8. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die unverlierbare Verbindung von Gehäuse (13) und Betätigung (10) durch Klipsen hergestellten ist.
9. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die unverlierbare Verbindung von Gehäuse (13) und Betätigung (10) durch Verschweißen hergestellt ist.
10. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Angriff eines Werkzeuges eingerichtete Kopf (30) der Betätigung (10) aus Zinkdruckguß besteht.
11. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (13) auf seiner an dem Gehäusekopf (14) anschließenden Außenseite mit einem in zwei Gewindeabschnitte (21) aufgeteilten Außengewinde versehen ist und die einander gegenüberliegend angeordneten Außengewindeabschnitte (21) durch zwei jeweils plane Flächen (22) voneinander getrennt sind und daß eine mit einer entsprechenden angepaßten Formgebung ausgebildete Überwurfmutter (23) mit ihren planen Abschnitten (24) bis zur Anlage an der Türrückseite auf das Gehäuse (13) aufsteckbar und danach um einen Winkelbetrag drehbar ist, wobei die an den planen Flächen (24) der Überwurfmutter (23) ausgebildeten Innengewindeabschnitte (25) mit den Außengewindeabschnitten (21) des Gehäuses (13) in Eingriff kommen.
12. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß an der dem Gehäusekopf (14) gegenüberliegenden Stirnseite des Gehäuses (13) zwei axial vorstehende Klipsarme (28) mit in einer an der Betätigung (10) ausgebildeten hinteren Nut (27) eingreifenden Klipsvorsprüngen (29) angeordnet sind.
13. Vorreiberverschluß nach Anspruch 11 und 12, dadurch gekennzeichnet, daß die Klipsarme (28) durch die aufgeschraubte Überwurfmutter (23) in Eingriff mit der Betätigung (10) gehalten sind.
14. Vorreiberverschluß nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Gewindegänge des an der Überwurfmutter (23) und/oder am Gehäuse (13) ausgebildeten Gewindes mit radial abstehenden und in den gegenüberliegenden Gewindegang eingreifenden Rastzähnen versehen sind.
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