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DE20202231U1 - Anzeigevorrichtung - Google Patents

Anzeigevorrichtung

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DE20202231U1
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film
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DE20202231U
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New Albea Kunststofftechnik GmbH
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Albea Kunststofftechnik GmbH and Co KG
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    • H04M1/22Illumination; Arrangements for improving the visibility of characters on dials
    • GPHYSICS
    • G09EDUCATION; CRYPTOGRAPHY; DISPLAY; ADVERTISING; SEALS
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Description

ALBEA Kunststofftechnik gg;*; ^J^ ■»·.·.
g ..
GmbH & Co. KG Dipl.-Ing. Egon Bünemann
Am Sportplatz6 K!p'··'"9· &Idigr;'&Ggr;.'c£ p,ott
D-77960 Seelbach D.pl.-.ng. Knst.ana Engelmann
Großhandelsring 6
D-49084 Osnabrück
Postlach 12 ·2·6
D-49002 Osnabrück
Telefon:0541 -586081 Telefax: &Oacgr; 541 -5881 64
13.02.2002
402023/ST
Anzeigevorrichtung
Die Erfindung bezieht sich auf eine Anzeigevorrichtung für z. B. Mobiltelefone, Dekorationselemente, Tachometer für Automobile und dergleichen z. B. Anzeigefelder und/oder Tastaturen aufweisende Gegenstände, mit einer Informationsangaben sichtbar machenden Elektroluminiszenzlampe, die eine Trägerfolie, eine erste elektrisch leitfähige Schicht, eine Pigmentschicht, eine Isolations- und Reflektionsschicht sowie eine Backelektrode umfaßt.
Anzeigevorrichtungen der vorgenannten herkömmlichen Bauart haben Elektroluminiszenzleuchtfolien als Einbauteile zur Hinterleuchtung. Solche herkömmlichen Leuchtvorrichtungen werden z. B. bei Mobiltelefonen im Bereich von Anzeigefeldern und Tastaturelementen, in Tachometern von Automobilen, Dekorelementen, LCD-Anzeigen, an Bekleidungsstücken festzumachenden Blink-Dekorelementen mit EL-Folien nachttauglich gemacht. Die Elektrolumineszenzlampe hat im Regelfall als Trägermaterial eine Polyesterfolie mit einer im Sputterverfahren aufgedampften elektrisch leitenden, weitgehend transparenten Schicht. Da das Trägermaterial und die aufgedampfte elektrisch leitfähige Schicht gemeinsam herzustellen sind, sind für
die unterschiedlichen Anzeigeaufgaben von einem Weiterverarbeiter die Informationsangaben im Regelfall im Nachhinein auf die Sichtfläche der Trägerfolie aufzubringen, so daß die Informationsangaben den äußeren Einflüssen und insbesondere auch der Berührung eines Benutzers ausgesetzt sind. Da sowohl das Trägermaterial, insbesondere aber die aufgedampfte elektrisch leitfähige Schicht als auch die dahinter liegende Pigment-, Isolations- bzw. Reflexionsschicht und die Backelektrodenschicht einen spröden Charakter haben bzw. dem Verformprozess mit hohen Temperaturen nicht standhalten, sind die herkömmlichen Anzeigevorrichtungen in aller Regel geradlinig auszubilden, was insbesondere bei Gegenständen, die bestimmte, gerundete Geometrien vorteilhafterweise aufweisen sollten, zu einer Beeinträchtigung der Wahrnehmbarkeit der Informationsangaben führen.
Es ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Anzeigenvorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, bei der die Informationsangaben für unterschiedliche Anwendungsfälle besser wahrnehmbar und Informationsangaben verschleißunanfälliger vorzusehen sind.
Zur Lösung dieser Aufgabe zeichnet sich die Anzeigevorrichtung der eingangs genannten Art dadurch aus, daß die Elektroiuminiszenzlampe eine von der Sichtfläche her rückseitig mit Informationsangaben versehene Trägerfolie aus einem frei verformbaren Material aufweist, wobei die Trägerfolie kongruent entsprechend ihrer Verformung zumindest im Bereich ihrer rückseitigen Informationsangaben mit der ersten elektrisch leitfähigen Schicht, der Pigmentschicht, der Isolations- und Reflektionsschicht, der Backelektrode, der Schutzschicht sowie einem Tragkörper hinterlegt ist.
Damit ist eine Anzeigevorrichtung zur Verfügung gestellt, bei der die Elektrolumines-
zenzlampe insgesamt dreidimensional verformbar ist, so daß auch gewünschte Geometrien, z. B. im Bereich von Informationsangaben, erhaben ausgebildet werden können, was für viele Anwendungsbereiche die Wahrnehmbarkeit der Informationsangaben wesentlich verbessert und Designanforderungen Rechnung getragen werden kann. Dadurch, daß die aus einem frei verformbaren Material bestehende Trägerfolie rückseitig und damit verfahrensmäßig vor dem Aufbringen der elektrisch leitfähigen Schicht mit den Informationsangaben versehen wird, sind die Informationsangaben hinter der Trägerfolie angeordnet, so daß sie durch die Trägerfolie geschützt vor Berührungen angeordnet sind. Insbesondere eignet sich die vorliegende Anzeigevorrichtung auch für Tastaturen und Displays von Mobiltelefonen, wobei Informationsangaben, beispielsweise Zahlen- und Buchstabenangaben, direkt als erhabene Tastatur benutzt werden können. Durch den den gesamten Folienaufbau hinterlegenen Tragkörper, der der verformten Geometrie der Trägerfolie und damit der Geometrie des Folienaufbaus folgt, ist der gesamte Folienaufbau und damit die gesamte Elektrolumineszenzlampe wirksam abzustützen und mithin zu untergreifen.
Insgesamt ist damit eine außerordentlich robuste und deutlich verbessert wahrnehmbare Anzeigevorrichtung zur Verfügung gestellt, die auch unterschiedlichsten Anforderungen, auch beispielsweise in Automobilien unter Berücksichtigung von Lichteinfallswinkeln in einer Fahrerhauskabine, hinsichtlich ihrer Formgebung unter Berücksichtigung der visuellen Wahrnehmbarkeit angepaßt sein kann. Vorzugsweise ist der Tragkörper durch ein Spritzgußteil gebildet, wobei dieses Spritzgußteil während des Herstellungsprozesses durch Hinterspritzen der aufgebrachten Folien mit ihren einzelnen Schichten herzustellen ist.
Die Trägerfolie besteht bevorzugterweise aus einem tiefziehbaren Folienmaterial, insbesondere aus einer Polycarbonatfolie. Um insbesondere auch materialsparend
bei voller Wirksamkeit die Anzeigevorrichtung aufgebaut zu haben, sieht eine Weiterbildung der Erfindung vor, daß die erste elektrische Schicht des Leuchtkondensators konturiert auf die Trägerfolie aufgebracht ist, und zwar an der Stelle, an der eine Informationsangabe vorzusehen ist. Die Informationsangaben sind dabei bevorzugtermaßen auf die Trägerfolie rückseitig aufgedruckt, wobei die elektrisch leitfähige Schicht ebenfalls eine aufdruckbare Dickschicht sein kann. Isolations- und Reflexionsschichten können durch Reflektions- und Isolationspasten gebildet sein, wobei diese auch wiederum konturiert entsprechend dem Vorsehen einer konturierten ersten elektrischen Schicht vorgesehen sind, was im übrigen auch für die Backelektrode gelten kann.
Insgesamt kann damit eine Anzeigenvorrichtung hergestellt werden, die vorderseitig durch eine frei 3-D-verformte Trägerfolie besteht, wobei konturiert Informationsangaben vorgesehen sind und wobei außerhalb der Informationsangaben die Trägerfolie von außen her mit einer Deckschicht in zu wählenden Farben zu bedrucken ist, um den gesamten Gegenstand ein gewünschtes Aussehen zu geben.
Hinsichtlich weiter Ausgestaltungen der Anzeigevorrichtung wird auf weitere Unteransprüche verwiesen.
Zur weiteren Erläuterung wird auf die nachfolgende Beschreibung und die Zeichnung verwiesen:
Fig. 1 ein Ausführungsbeispiel eines systematischen Aufbaus einer Elektroluminiszenzlampe für eine Anzeigevorrichtung nach der Erfindung in einem nicht verformten Zustand vor Anordnung eines Tragekörpers;
Fig. 2 in einer schematischen Seitenansicht den Folienaufbau eines Ausführungsbeispiels der Anzeigevorrichtung nach der Erfindung in verformten Zustand,
Fig. 3 den Tragekörper für den Folienaufbau nach Fig. 2 und Fig. 4 mit von einem dem Tragekörper hinterlegten Folienkörperaufbau und
Fig. 5 ein Mobiltelefon, daß mit einer Anzeigevorrichtung nach der Erfindung versehen ist.
In der Zeichnung sind allgemein gleichwirkende Teile mit übereinstimmenden Bezugsziffern versehen.
Der allgemein mit 1 in Fig. 1 bezifferte Folienkörper hat eine Trägerfolie 2 aus einem frei verformbaren Folienmaterial. Diese ist vor der Verformung mit einer im einzelnen nicht dargestellten Informationsangabe bedruckt worden und danach mit einer leitfähigen Schicht 3 versehen worden. Oberhalb der Schicht 3 ist eine Pigmentschicht 4 und oberhalb dieser eine Isolations- und Reflektionsschicht 5 angeordnet. Daran schließt sich eine weitere elektrisch leitfähige Schicht an, nämlich die Backelektrode 6. Durch die frei verformbare Trägerfolie mit den bedruckten rückseitigen Informationsangaben ist der Folienkörper 1 insgesamt verformbar, z. B. durch einen Tiefziehvorgang
Wie in dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 2 bis 5 dargestellt, soll die Anzeigevorrichtung als Tastatur dienen für das in Fig. 5 dargestellte Mobiltelefon und hat an den Stellen der einzelnen Tastaturtasten Erhebungen 8, Nachdem der Folienkörper 1 entsprechend verförmt ist, wird er hinterspritzt, so daß das in Fig. 3 einzeln darge-
uu . * I .· &iacgr;: e; .·
stellte Spritzgußteil 9 als Tragekörper geschaffen ist. Dieser Tragekörper 9 hinterlegt dann, wie in Fig. 4 dargestellt, den Folienkörper 1 mit den entsprechend erhabenen ausgebildeten Tastaturstellen, die, wie aus Fig. 5 ersichtlich, die Tastatur des dort gezeigten mobilen Telefons 10 mit Display 11 bilden. Darin sind auch die einzelnen Informationsangaben 12 ersichtlich.

Claims (10)

1. Anzeigevorrichtung für z. B. Mobiltelefone, Dekorationselemente, Tachometer für Automobile und dergleichen Anzeigefelder und/oder Tastaturen aufweisende Gegenstände, mit einer Informationsangaben sichtbar machenden Elektrolumineszenzlampe, die eine Trägerfolie (2), eine erste elektrisch leitfähige Schicht (3), eine Pigmentschicht (4), eine Isolations- und Reflektionsschicht (5) sowie eine Backelektrode (6) umfaßt, dadurch gekennzeichnet, daß die Elektrolumineszenzlampe eine von der Sichtfläche her rückseitig mit Informationsangaben (10) versehene Trägerfolie (2) aus einem frei verformbaren Material aufweist, wobei die Trägerfolie (2) kongruent entsprechend ihrer Verformung zumindest im Bereich ihrer rückseitigen Informationsangaben (12) mit der ersten elektrisch leitfähigen Schicht (3), der Pigmentschicht (4), der Isolations- und Reflektionsschicht (5), der Backelektrode (6), der Schutzschicht (7) sowie einem Tragkörper (9) hinterlegt ist.
2. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Tragkörper (9) durch ein Spritzgußteil gebildet ist.
3. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (2) aus einem tief ziehbaren Folienmaterial besteht.
4. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (2) durch eine Polycarbonatfolie gebildet ist.
5. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Informationsangaben (12) rückseitig auf die Trägerfolie (2) aufgedruckt sind.
6. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die erste elektrische Schicht (3) konturiert auf die Trägerfolie (2) aufgebracht ist.
7. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet daß die elektrisch leitfähige Schicht (3) eine aufdruckbare, 3-D-verformbare Dickschicht ist.
8. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Isolafions- und Reflektionsschicht (5) sowie eine Backelektrodenschicht durch eine 3-D-verformbare bzw. leitfähige Reflektions- und Isolationspaste gebildet sind.
9. Anzeigevorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerfolie (2) der Elektrolumineszenzlampe an ihrer Sichtfläche außerhalb von Informationsangaben (12) mit einer Deckschicht versehen ist.
10. Anzeigevorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Deckschicht aufgedruckt ist.
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* Cited by examiner, † Cited by third party
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DE102011089266A1 (de) * 2011-12-20 2013-06-20 Continental Automotive Gmbh Anzeige mit einem elektrooptischen Anzeigemodul

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