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Die vorliegende Erfindung betrifft einen Leitermarkierer zum Kennzeichnen eines elektrischen Leiters, der in den Leitermarkierer einschiebbar ist.
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Es sind auf einen elektrischen Leiter aufsteckbare Leitermarkierer bekannt, und Leitermarkierer, die den elektrischen Leiter vollumfänglich umgeben und in die dieser daher nur durch Einschieben einfügbar ist. Solche den elektrischen Leiter umgebenden Leitermarkierer sind nur für Leiter mit einem verhältnismäßig begrenzten Leiterdurchmesser verwendbar, weil sich zu große Leitermarkierer entlang des elektrischen Leiters verschieben oder um den elektrischen Leiter herum verdrehen.
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Die Druckschrift
EP 1 596 472 A1 offenbart eine Leitermarkierungshülse mit Aufnahmetaschen, in die Markierungsschilder einsteckbar sind. In einer Ausführungsform weist die Leitermarkierungshülse eine Aufnahmetasche auf, durch die der elektrische Leiter durchführbar ist. Um die Leitermarkierungshülse für elektrische Leiter verschiedenen Leiterdurchmessers verwenden zu können, sind an gegenüberliegenden Seiten des Leitermarkierers Aufsteckfalten vorgesehen, durch die die Aufnahmetasche in zwei Aufnahmeräume geteilt ist. Je kleiner der Leiterdurchmesser ist, umso weiter wird der elektrische Leiter in einem der beiden Aufnahmeräume platziert. Dadurch ist ein dünner Leitermarkierer unsymmetrisch am elektrischen Leiter angeordnet und zwischen den Aufnahmeräumen hin und her schiebbar.
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Aufgabe der Erfindung ist es, einen Leitermarkierer zu schaffen, der am elektrischen Leiter fest angeordnet ist und der sich für elektrische Leiter verschiedener Leiterdurchmesser eignet, insbesondere für elektrische Leiter mit kleinem Leiterdurchmesser.
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Die Aufgabe wird gelöst mit einem Leitermarkierer, der eine Beschriftungsplatte aufweist, die zum Markieren oder Beschriften vorgesehen ist. Der Leitermarkierer weist zudem zwei Leiteraufnahmen auf, die für den elektrischen Leiter vorgesehen sind und in die dieser in eine Fügerichtung in den Leitermarkierer einschiebbar ist. Die Leiteraufnahmen sind an der Beschriftungsplatte angeordnet und in Fügerichtung voneinander beabstandet vorgesehen. Sie begrenzen einen Aufnahmeraum für den elektrischen Leiter.
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Es ist bevorzugt, dass die Beschriftungsplatte eine Beschriftungsfläche aufweist, die unmittelbar beschriftbar ist, oder an die Beschriftungsmittel, beispielsweise ein Etikett oder ein beschriftbares Papier, anbringbar sind. In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Beschriftungsfläche und/oder die Beschriftungsplatte eben ausgebildet. Es ist aber ebenfalls bevorzugt, dass die Beschriftungsplatte in einer Umfangsrichtung zur Fügerichtung gebogen, insbesondere rund oder geknickt, ist.
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Der Leitermarkierer zeichnet sich dadurch aus, dass er einen Durchmesserausgleich aufweist, der im Aufnahmeraum angeordnet und in eine Verformungsrichtung quer zur Fügerichtung verformbar ist. Beim Einschieben des elektrischen Leiters verformt sich der Durchmesserausgleich entsprechend dem Leiterdurchmesser des elektrischen Leiters. Besonders bevorzugt ist der Durchmesserausgleich dafür federnd und/oder elastisch ausgebildet, so dass er sich gegen eine Rückstellkraft verformt.
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Der Leitermarkierer ist aus einem thermoplastischen Kunststoff, vorzugsweise aus einem Polyamid, besonders bevorzugt aus einem Polyamid PA 66 hergestellt. Die Verformung des Leitermarkierers bzw. dessen Durchmesserausgleich beim Einschieben des Leiters erfolgt im elastischen Bereich des Werkstoffs. Lediglich bei sehr großen Leiterdurchmessern kann sich die Verformung im plastischen Bereich des Werkstoffs bewegen.
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In einer bevorzugten Ausführungsform erstreckt sich der Durchmesserausgleich in die Fügerichtung. Besonders bevorzugt verbindet er die Leiteraufnahmen miteinander. Ganz besonders bevorzugt ist der Durchmesserausgleich mittig an den Leiteraufnahmen angeordnet. Es ist aber auch eine Ausführungsform bevorzugt, in der er an der Beschriftungsplatte angeordnet ist, insbesondere an einer der Beschriftungsfläche gegenüberliegenden Befestigungsfläche, so dass er den elektrischen Leiter in die Leiteraufnahmen drückt.
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Die Leiteraufnahmen sind dafür bevorzugt ring- oder schlaufenförmig ausgebildet. Besonders bevorzugt weisen sie jeweils zwei Enden auf, die voneinander beabstandet an der Beschriftungsplatte angeordnet sind. Ganz besonders bevorzugt sind die Enden der Leiteraufnahmen jeweils an der Befestigungsfläche der Beschriftungsplatte angeordnet. Es ist aber auch eine Ausführungsform bevorzugt, bei der die Leiteraufnahmen an Seitenflächen der Beschriftungsplatte angeordnet sind.
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Da die Leiteraufnahmen an der Beschriftungsplatte angeordnet sind, wird der in den Leitermarkierer eingefügte elektrische Leiter jeweils von den Leiteraufnahmen und der Beschriftungsplatte vollumfänglich umschlossen. Der Leitermarkierer kann sich daher nicht seitlich vom elektrischen Leiter lösen, sondern ist nur durch Verschieben in oder gegen die Fügerichtung über eines der Leiterenden des elektrischen Leiters hinaus von diesem wieder lösbar. Das Einfügen des elektrischen Leiters in den Leitermarkierer erfolgt daher durch Einschieben in eine Fügerichtung.
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Besonders bevorzugt sind auch die Leiteraufnahmen federnd ausgebildet. In dieser Ausführungsform verformen sie sich, insbesondere beim Einfügen des elektrischen Leiters beziehungsweise beim Verformen des Durchmesserausgleichs, ebenfalls gegen eine Rückstellkraft.
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In einer bevorzugten Ausführungsform ist der Durchmesserausgleich bogenförmig oder wellenförmig ausgebildet, beispielsweise als ein bogen- oder wellenförmiger Steg. In dieser Ausführungsform erstreckt er sich in den Aufnahmeraum hinein. Besonders bevorzugt weist er von den Leiteraufnahmen ausgehend jeweils eine Einführrampe auf, sowie einen die Einführrampen verbindenden Anlagesteg. Die Einführrampen erstrecken sich jeweils in einem Winkel zur Beschriftungsplatte und führen den elektrischen Leiter beim Einfügen weiter in den Aufnahmeraum hinein und zwischen den Anlagesteg und die Beschriftungsplatte. Der Winkel der Einführrampen zur Fügerichtung beträgt dabei bevorzugt etwa 30–50°, besonders bevorzugt etwa 40°. Es ist bevorzugt, dass der im Aufnahmeraum ein gefügte elektrische Leiter zwischen der Beschriftungsplatte und dem Durchmesserausgleich, insbesondere dem Anlagesteg, verklemmt ist.
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Damit der elektrische Leiter, insbesondere ein elektrischer Leiter kleinen Leiterdurchmessers, dabei seitlich gehalten wird, ist es bevorzugt, dass im Anlagesteg eine Vertiefung vorgesehen ist, so dass dieser den elektrischen Leiter zumindest geringfügig umgreift. Zudem ist es bevorzugt, dass an der Beschriftungsplatte, insbesondere an der Befestigungsfläche, ein oder mehrere Zentrierungsmittel vorgesehen sind, die den elektrischen Leiter seitlich halten. Die Vertiefung im Durchmesserausgleich sowie das beziehungsweise die Zentrierungsmittel bewirken zudem, dass der elektrische Leiter etwa mittig unterhalb der Beschriftungsplatte angeordnet wird.
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Der Leitermarkierer ist bevorzugt zu einer ersten fiktiven Spiegelfläche, die sich in die Fügerichtung erstreckt und die Beschriftungsplatte halbiert, flächensymmetrisch ausgebildet. Dadurch wird der elektrische Leiter etwa mittig unterhalb der Beschriftungsplatte gehalten. Bei einer gebogenen oder geknickten Beschriftungsplatte, durch die die Beschriftungsfläche gebogen oder geknickt ist, ist zudem an beiden durch die erste fiktive Spiegelfläche getrennten Seiten der Beschriftungsfläche eine Beschriftung anbringbar. Eine gebogene oder geknickte Beschriftungsplatte, durch die die Befestigungsfläche gebogen oder geknickt ist, hat den Vorteil, dass gegebenenfalls auf zusätzliche Zentrierungsmittel verzichtet werden kann.
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Zudem ist es bevorzugt, dass der Leitermarkierer zu einer zweiten fiktiven Spiegelfläche, die sich quer zur Fügerichtung erstreckt und die Beschriftungsplatte halbiert, flächensymmetrisch ausgebildet ist. Dadurch wird der elektrische Leiter von beiden Leiteraufnahmen gleichmäßig gehalten. Zudem ist der elektrische Leiter dadurch von beiden Seiten in den Leitermarkierer einfügbar.
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Die Leiteraufnahmen sind bevorzugt durch einen Quersteg, der sich in die Fügerichtung erstreckt und an der Beschriftungsplatte angeordnet ist, miteinander verbunden. Dadurch ist die Verbindung zwischen der Beschriftungsplatte und den Enden der Leiteraufnahmen stabiler.
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Um den Leitermarkierer kostengünstig herstellen zu können, ist dieser bevorzugt einstückig gefertigt. Besonders bevorzugt ist er aus einem thermoplastischen Kunststoff hergestellt.
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Es ist bevorzugt, dass sich Durchmesserausgleich jeweils in Richtung zu den Leiteraufnahmen und/oder die Leiteraufnahmen jeweils in Richtung zum Durchmesserausgleich zumindest teilweise verjüngen. Dadurch verformen sich der Durchmesserausgleich und/oder die Leiteraufnahmen beim einfügen des elektrischen Leiters leichter, so dass dieser leichter in den Leitermarkierer einfügbar ist.
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Weiterhin bevorzugt weisen die Leiteraufnahmen einen Winkel zur Fügerichtung auf, der in einem Bereich zwischen 30 und 50° liegt, so dass sie an ihren Enden weniger weit voneinander beabstandet sind, als im Bereich des Durchmesserausgleichs. Es hat sich gezeigt, dass sich der Leitermarkierer dadurch beim Einfügen des elektrischen Leiters leichter entsprechend dem Leiterdurchmesser verformt und das Einfügen des elektrischen Leiters dadurch leichter ist.
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Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert, wobei weitere Vorteile der Erfindung deutlich werden. Es zeigt:
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1 in (a) und (b) jeweils perspektivische Ansichten eines erfindungsgemäßen Leitermarkierers, in (c) eine Ansicht des Leitermarkierers von unten und in (d) eine Ansicht des Leitermarkierers von einer Stirnseite;
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2 in (a) und (b) den Leitermarkierer aus den 1(a) und (b) jeweils in denselben perspektivischen Ansichten beim Einfügen eines elektrischen Leiters;
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3 in (a) eine Seitenansicht des Leitermarkierers aus 1 ohne elektrischen Leiter, in (b)–(d) jeweils eine Schnittbild durch die Seitenansicht aus (a) beim Einfügen des elektrischen Leiters und in (e) die Seitenansicht aus (a) mit eingefügtem elektrischem Leiter; und
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4 in (a) die perspektivische Ansicht des Leitermarkierers der 1(b), in (b) die Ansicht des Leitermarkierers der 1(c), und in (c) die Ansicht des Leitermarkierers der 1(d), jeweils mit eingefügtem elektrischem Leiter.
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Der Leitermarkierer 1 der 1 weist eine Beschriftungsplatte 11 auf, die zum Markieren oder Beschriften eines elektrischen Leiters 3 vorgesehen ist. Zudem weist er zwei voneinander in eine Fügerichtung 21 des elektrischen Leiters 3 in den Leitermarkierer 1 beabstandete Leiteraufnahmen 12 auf. Die Leiteraufnahmen 12 sind zur Aufnahme des elektrischen Leiters 3 vorgesehen. Der elektrische Leiter 3 ist in Fügerichtung 21 in die Leiteraufnahmen 12 einschiebbar. Die Leiteraufnahmen 12 sind an der Beschriftungsplatte 11 angeordnet und begrenzen einen Aufnahmeraum 13 für den elektrischen Leiter 3.
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Die Beschriftungsplatte 11 weist eine Beschriftungsfläche 111 auf, die unmittelbar beschriftbar ist, oder an die ein Beschriftungsmittel (nicht gezeigt) anbringbar ist. In der hier gezeigten Ausführungsform ist die Beschriftungsplatte 11 eben ausgebildet, so dass sowohl die Beschriftungsfläche 111 als auch eine der Beschriftungsfläche 111 gegenüberliegende Befestigungsfläche 112 eben ausgebildet sind.
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Die Leiteraufnahmen 12 sind schlaufenförmig ausgebildet und weisen jeweils zwei Enden 121, 122 auf, die voneinander beabstandet an der Beschriftungsplatte 11, und zwar an der Befestigungsfläche 112, angeordnet sind. Sie sind durch einen Quersteg 16, der sich in die Fügerichtung 21 erstreckt und an der Beschriftungsplatte 11, und zwar hier ebenfalls an der Befestigungsfläche 112, angeordnet ist, miteinander verbunden. Dadurch ist die Verbindung zwischen der Beschriftungsplatte 11 und den Enden 121, 122 der Leiteraufnahmen 12 stabiler.
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Damit der Leitermarkierer 1 für elektrische Leiter 3 verschiedenen Durchmessers D (s. 2(b)) verwendbar ist, weist er einen Durchmesserausgleich 14 auf. Der Durchmesserausgleich 14 ist im Aufnahmeraum 13 angeordnet. Er ist in eine Verformungsrichtung 23 quer zur Fügerichtung 21 verformbar, so dass er beim Einfügen des elektrischen Leiters 3 in die Verformungsrichtung 23 und aus dem Aufnahmeraum 13 heraus gedrückt wird. Im gezeigten Ausführungsbeispiel verbindet er die Leiteraufnahmen 12 miteinander. Dabei ist er etwa mittig an den Leiteraufnahmen 12 angeordnet, so dass er größtmöglich von der Beschriftungsplatte 11 beabstandet ist. Um das Verformen zu vereinfachen, verjüngen sich der Durchmesserausgleich 14 in Richtung zu den Leiteraufnahmen 12 sowie die Leiteraufnahmen 12 in Richtung zum Durchmesserausgleich 14. Die Verjüngung des Durchmesserausgleiches 14 und der Leiteraufnahmen 12 sind durch einen die Breite b14 des Durchmesserausgleiches 14 und einen die Breite b12 einer der Leiteraufnahmen 12 zeigenden Doppelpfeil dargestellt.
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Damit der elektrische Leiter 3 etwa mittig im Leitermarkierer 1 angeordnet wird, sind an der Befestigungsfläche 112 zwei rampenförmige Anformungen als Zentrierungsmittel 15 vorgesehen. Zudem ist im Durchmesserausgleich 14 eine Vertiefung 142 vorgesehen, so dass dieser einen in den Leitermarkierer 1 eingefügten elektrischen Leiter 3, insbesondere einen elektrischer Leiter 3 kleinen Leiterdurchmessers D, geringfügig umgreift. Der elektrische Leiter 3 wird dadurch nicht nur zentriert, sondern auch seitlich gehalten.
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Der Leitermarkierer 1 ist zu einer ersten fiktiven Spiegelfläche M1, die sich in die Fügerichtung 21 erstreckt und die Beschriftungsplatte 11 halbiert, flächensymmetrisch ausgebildet. Dadurch wird der elektrische Leiter 3 etwa mittig unterhalb der Beschriftungsplatte 11 gehalten. Zudem ist der Leitermarkierer 1 ebenfalls zu einer zweiten fiktiven Spiegelfläche M2, die sich quer zur Fügerichtung 21 erstreckt und die Beschriftungsplatte 11 halbiert, flächensymmetrisch ausgebildet. Dadurch wird der elektrische Leiter 3 von beiden Leiteraufnahmen 12 etwa gleichermaßen gehalten und von beiden Stirnseiten 17 aus in den Leitermarkierer 1 einfügbar.
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Jeweils eine der Leiteraufnahmen 12 gemeinsam mit der Beschriftungsplatte 11 umgreift den in den Leitermarkierer 1 eingefügten elektrischen Leiter 3 vollumfänglich. Der elektrische Leiter 3 ist daher nur durch Verschieben in oder gegen die Fügerichtung 21 über ein Ende des elektrischen Leiters 3 hinaus von diesem lösbar. In der 2 ist ein abisoliertes offenes Ende des elektrischen Leiters 3 sichtbar. Der elektrische Leiter 3 weist eine elektrisch leitende Ader 31 auf, sowie eine die Ader 31 umgebende elektrisch isolierende Ummantelung 32. Dargestellt ist das Einfügen des abisolierten Endes des elektrischen Leiters 3 in Fügerichtung 21 in den Umfangsgeschlossenen Leitermarkierer 1.
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Damit das Einfügen des elektrischen Leiters 3 leicht durchführbar ist, ist der Durchmesserausgleich 14 stegförmig ausgebildet und erstreckt sich in die Fügerichtung 21. Dabei weist er einen Bogen auf, der etwa wellenförmig ausgebildet ist. Dadurch weist er von den Leiteraufnahmen 12 ausgehend jeweils eine Einführrampe 140 auf, die sich jeweils in einem Winkel 6 zur Beschriftungsplatte 11 erstrecken. Beim Einfügen des elektrischen Leiters 3 wird dieser dadurch entlang einer der Einführrampen 140 in den Aufnahmeraum 13 hinein geführt. Die Einführrampen 140 sind miteinander durch einen Anlagesteg 141 verbunden. Der elektrische Leiter 3 wird daher beim Einfügen zum Anlagesteg 141 und dann zwischen diesen und die Beschriftungsplatte 11 geführt. Durch die Vertiefung 142, die im Anlagesteg 141 angeordnet ist, und durch die Zentrierungsmittel 15 wird er dabei mittig geführt.
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Die Einführrampen 140 und der Anlagesteg 141 sowie das Einfügen des elektrischen Leiters 3 in den Leitermarkierer 1 sind in den 3(a)–(e) dargestellt. Der Vergleich der 3(b)–(d) zeigt die Verformung des Leitermarkierers 1 beim Einfügen des elektrischen Leiters 3:
Um die Verformung zu zeigen, ist unterhalb der Leiteraufnahmen 12 in den 3(b)–(d) jeweils eine fiktive Grundfläche 4 eingezeichnet. Die 3(b) zeigt den Schnitt durch den unverformten Leitermarkierer 1, bei dem ein Abstand A des Anlagesteges 141 zur Grundfläche 4 groß und ein Abstand L der Leiteraufnahmen 12 voneinander klein ist. Bereits beim Einfügen des abisolierten Endes des elektrischen Leiters 3 in den Leitermarkierer 1 und zwischen den Anlagesteg 141 und die Beschriftungsplatte 11 verformt sich der Leitermarkierer 1, so dass sich der Abstand A des Anlagesteges 141 zur Grundfläche 11 verkleinert und der Abstand L der Leiteraufnahmen 12 voneinander vergrößert. Dies ist in der 3(c) gezeigt. Die 3(d) zeigt den am elektrischen Leiter 3 angeordneten Leitermarkierer 1. Hier ist der Abstand A des Anlagesteges 141 zur Grundfläche 4 noch weiter verkleinert und der Abstand L der Leiteraufnahmen 12 voneinander noch weiter vergrößert.
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Die Leiteraufnahmen 12 weisen einen Winkel 5 zur Fügerichtung 21 auf, der hier etwa 40° beträgt, so dass sie an ihren Enden 121, 122 weniger weit voneinander beabstandet sind, als im Bereich des Durchmesserausgleichs 14. Dadurch sind die Leiteraufnahmen 12 vor- verformt und das Einfügen des elektrischen Leiters 3 ist nur gegen einen geringen Widerstand verhältnismäßig leicht möglich.
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Damit sich der Leitermarkierer 1 nicht ungewollt verschiebt oder verdreht oder in einer Umfangsrichtung 22 um den Leiter verdreht, sind der Durchmesserausgleich 14 und/oder die Leiteraufnahmen 12 zudem federnd ausgebildet. Bei eingefügtem elektrischem Leiter 3 in den Leitermarkierer 1 ist dieser daher zwischen dem Anlagesteg 141 und der Beschriftungsplatte 11 verklemmt.
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Zudem sind der Durchmesserausgleich 14 und/oder die Leiteraufnahmen 12 elastisch ausgebildet, so dass der Leitermarkierer 1 vom elektrischen Leiter wieder lösbar und wieder verwendbar ist.
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4 zeigt den am elektrischen Leiter 3 angeordneten Leitermarkierer 1. Der elektrische Leiter 3 ist zwischen dem Anlagesteg 141 und der Beschriftungsplatte 11 verklemmt.
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Es ist möglich, dass der Leitermarkierer 1 einzeln hergestellt wird, alternativ ist es auch möglich, dass mehrere Leitermarkierer 1 zur einer sogn. Leitermarkierermatte zusammengefasst werden und ein entsprechendes Fertigungswerkzeug in einem Fertigungszyklus jeweils eine Leitermarkierermatte erzeugt, die mehrere Leitermarkierer beinhaltet.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Leitermarkierer
- 11
- Beschriftungsplatte
- 111
- Beschriftungsfläche
- 112
- Befestigungsfläche
- 12
- Leiteraufnahme
- 121, 122
- Enden der Leiteraufnahmen
- 13
- Aufnahmeraum
- 14
- Durchmesserausgleich, Steg
- 140
- Einführrampe
- 141
- Anlagesteg
- 142
- Vertiefung
- 15
- Zentrierungsmittel
- 16
- Quersteg
- 17
- Stirnseite des Leitermarkierers
- 21
- Fügerichtung
- 22
- Umfangsrichtung
- 23
- Verformungsrichtung
- 3
- Elektrischer Leiter
- 31
- Ader des elektrischen Leiters
- 32
- Isolierung des elektrischen Leiters
- 4
- Fiktive Grundfläche
- 5
- Winkel der Leiteraufnahmen zur Beschriftungsplatte
- 6
- Winkel der Einführrampen zur Beschriftungsplatte
- b12
- Breite der Leiteraufnahme
- b14
- Breite des Durchmesserausgleichs
- A
- Abstand des Durchmesserausgleichs von einer fiktiven Grundfläche
- L
- Abstand der Leitraufnahmen voneinander
- M1
- Erste fiktive Spiegelfläche
- M2
- Zweite fiktive Spiegelfläche
- D
- Leiterdurchmesser
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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