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Die Erfindung betrifft eine Handgelenkorthese mit einer Manschette, welche eine Außenseite und eine Innenseite aufweist und über wenigstens zwei Spannbänder zur Fixierung der Handgelenkorthese an der Hand eines Benutzers verfügt.
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Aus der europäischen Patentschrift
EP 2 061 406 B1 ist beispielsweise eine Handgelenkorthese mit einer Manschette bekannt, die für den Durchtritt des Daumens geöffnet ist und Stabilisierungsstäbe sowie mindestens ein Spannband zur Fixierung der Orthese am Handgelenk verfügt. In der Manschette sind zwei nebeneinander liegende Daumenöffnungen zur Aufnahme entweder des linken oder rechten Daumens vorgesehen, wobei sich ein mittlerer Stabilisierungsstab zwischen den Daumenöffnungen und jeweils an deren Außenseiten ein seitlicher Stabilisierungsstab erstreckt. Die Daumenöffnungen sind jeweils zwischen dem mittleren Stabilisierungsstab und dem jeweiligen seitlichen Stabilisierungsstab angeordnet und die Stabilisierungsstäbe sind im Bereich ihrer Erstreckung neben den Daumenöffnungen diesen folgend dreidimensional gewölbt. Durch diese Ausbildung kann die Handgelenkorthese sowohl an der linken als auch an der rechten Hand angelegt werden. An der einen Seite der Manschette sind Ösen angebracht, denen auf der gegenüberliegenden Seite der Manschette weitere Ösen gegenüber liegen. Durch diese Ösen sind Spannbänder gezogen, die an ihren beiden Enden mit Verbreiterungen versehen sind. Diese Verbreiterungen sind elastisch zusammendrückbar, da die Spannbänder aus einem zusammendrückbaren Textilmaterial bestehen. Aufgrund der Verwendung der Verbreiterungen wirken diese jeweils wie Widerhaken, so dass sie bei Zug auf die Spannbänder nicht aus den betreffenden Ösen herausgezogen werden können.
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Solche Handgelenkorthesen werden beispielsweise zur Behandlung mittlerer bis starker Distorsionen und Luxationen des Handgelenks und zur Behandlung von Tendovaginitis, Radialisparese, Karpaltunnelsyndromen, Arthrose und rheumatoide Arthritis verwendet. Derartige Handgelenkorthesen können jedoch auch für eine posttraumatische oder postoperartive Ruhigstellung des Handgelenks als Gipsersatz eingesetzt werden. In der Regel eignen sich die bekannten Handgelenkorthesen wegen der unterschiedlichen Indikationen jedoch nur bedingt sowohl für herkömmliche Behandlungen als auch für einen prä- und einen postoperativen Einsatz.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Handgelenkorthese bereitzustellen, welche sowohl für längerfristige, konservative und präoperative Behandlungen von Handgelenksverletzungen als auch für eine postoperative Ruhigstellung (als Gipsersatz) eingesetzt werden kann.
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Gelöst wird diese Aufgabe mit einer Handgelenkorthese mit den Merkmalen des Anspruchs 1. Bevorzuge Ausführungsbeispiele dieser erfindungsgemäßen Handgelenkorthese sind in den Unteransprüchen aufgezeigt.
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Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe wird durch eine Handgelenkorthese gelöst, welche eine Manschette mit einer Außenseite und einer Innenseite und wenigstens zwei Spannbändern umfasst, wobei die Spannbänder zur Fixierung der Handgelenkorthese an der Hand eines Benutzers in zwei verschiedenen Therapiestellungen angelegt werden können. Zum Anlegen der Spannbänder an der Manschette sind jeweils am Seitenrand der Manschette Ösen oder Öffnungen vorgesehen, durch welche die Spannbänder geführt werden können. Jedes Spannband verfügt sowohl an seinem einen Ende als auch am anderen Ende über Klettverschlüsse.
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Für eine konservative längerfristige Therapie von chronischen Reizzuständen des Handgelenks kann die erfindungsgemäße Handgelenkorthese in einer ersten Therapiestellung an der Hand des Benutzers angelegt werden, wobei in dieser ersten Therapiestellung jedes der Spannbänder an seinem einen Ende jeweils durch eine der Ösen bzw. Öffnungen am einen Seitenrand der Manschette geschlauft und darin mittels des einen Klettverschlusses fixiert ist, die Spannbänder über den Handrücken bzw. über den Unterarm der in die Handgelenkorthese eingelegten Hand geführt und jeweils das andere Ende durch eine der Ösen bzw. Öffnungen am anderen Seitenrand der Handgelenkorthese geschlauft, in Richtung des gegenüberliegenden einen Seitenrands umgelenkt und mittels des anderen Klettverschlusses auf der Außenseite des jeweiligen Spannbands fixiert wird.
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Dieselbe Handgelenkorthese kann in einer zweiten Therapiestellung auch für eine postoperative Ruhigstellung (als Gipsersatz) verwendet werden, wobei in dieser zweiten Therapiestellung jedes der Spannbänder an seinem einen Ende jeweils durch eine der Ösen bzw. Öffnungen am anderen Seitenrand der Manschette geschlauft und darin mittels des einen Klettverschlusses fixiert ist, die Spannbänder über den Handrücken bzw. über den Unterarm der eingelegten Hand geführt und jeweils das andere Ende mittels des anderen Klettverschlusses an der Außenseite der Manschette fixiert wird.
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Die Spannbänder können zum Wechsel von der einen Therapiestellung in die andere Therapiestellung aus den Ösen bzw. Öffnungen an der Manschette herausgezogen werden. Zum Festlegen der Spannbänder ist zweckmäßig sowohl die Innenseite der Spannbänder als auch deren Außenseite klettfähig ausgebildet, und insbesondere als Klettband mit Schlaufen ausgebildet. Zweckmäßig ist auch die Außenseite der Manschette aus einem klettfähigen Textilmaterial, beispielsweise einem Klettband mit Schlaufen, ausgebildet. An den beiden Enden der Spannbänder sind jeweils Klettigel mit Widerhaken angeordnet, über welche das jeweilige Ende eines Spannbands entweder auf der Außenseite dieses Spannbands oder auch auf der Außenseite der Manschette über eine Klettverbindung befestigt werden kann.
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In einer auf der Außenseite der Manschette aufgesetzten Tasche ist eine palmare Stabilisierungsschiene zweckmäßig herausnehmbar angeordnet. Die palmare Stabilisierungsschiene ist an ihrem distalen Ende löffelförmig ausgebildet, um eine gute Unterstützung der Handwurzelknochen zu gewährleisten.
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Ferner ist zweckmäßig ein dorsales Stabilisierungselement ebenfalls in einer auf der Außenseite der Manschette aufgesetzten Tasche angeordnet. Bevorzugt ist das dorsale Stabilisierungselement mit Spiel in dieser Tasche eingebracht. Dies hat den Vorteil, dass sich das dorsale Stabilisierungselement, je nach der gewählten Therapiestellung der Handgelenkorthese, in seiner Lage an die Form des Handrückens anpassen kann. Besonders vorteilhaft ist es dabei, wenn das dorsale Stabilisierungselement aus einem Runddraht gefertigt ist, da ein Runddraht seine Lage in der auf der Außenseite der Manschette aufgesetzten Tasche leicht ändern und dadurch an die Form des Handrückens anpassen kann.
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Die Manschette ist bevorzugt aus einem luftdurchlässigen Abstandsgestrick oder -gewirke gefertigt, um Feuchtigkeit von der Haut abtransportieren zu können. Um die Klettigel der Spannbänder auch auf der Außenseite der Manschette befestigen zu können, ist die Außenseite der Manschette bevorzugt aus einem klettfähigen Material gebildet. Hierfür kann die aus einem Abstandsgestrick oder -gewirke gefertigte Manschette mit einem klettfähigen Textilmaterial, beispielsweise mit einem Veloursmaterial, kaschiert werden.
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Diese und weitere Vorteile der Erfindung und Eigenschaften der erfindungsgemäßen Handgelenkorthese gehen aus dem nachfolgend unter Bezugnahme auf die begleitenden Zeichnungen näher beschriebenen Ausführungsbeispiel hervor. Die Zeichnungen zeigen
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1: Perspektivische Darstellung einer erfindungsgemäßen Handgelenkorthese für eine rechte Hand in geöffnetem Zustand;
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2: Darstellung der rechten Hand eines Benutzers mit einer daran angelegten Handgelenkorthese in einer ersten Therapiestellung;
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3: Darstellung der rechten Hand eines Benutzers mit einer daran angelegten Handgelenkorthese in der ersten Therapiestellung, wobei die Spannbänder zur Fixierung der Handgelenkorthese an der Hand noch nicht verschlossen sind;
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4: Darstellung der rechten Hand eines Benutzers mit einer daran angelegten Handgelenkorthese in einer zweiten Therapiestellung;
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5: Darstellung der rechten Hand eines Benutzers mit einer daran angelegten Handgelenkorthese in der zweiten Therapiestellung, wobei die Spannbänder zur Fixierung der Handgelenkorthese an der Hand noch nicht verschlossen sind;
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6: Perspektive Darstellung des dorsalen Stabilisierungselements der Handgelenkorthese von 1.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Handgelenkorthese für eine rechte Hand eines Benutzers in nicht angelegtem Zustand. Die Handgelenkorthese umfasst eine im Wesentlichen halbschalenförmige Manschette 1 mit einer Daumenöffnung 20, einem ersten Seitenrand 11 und einem zweiten Seitenrand 12 sowie einer Außenseite 10 und einer Innenseite 13. An dem ersten Seitenrand 11 sind drei im Abstand zueinander angeordnete, längliche Öffnungen 3a, 3b, 3c angeordnet. In entsprechender Weise sind an dem zweiten Seitenrand 12, der dem ersten Seitenrand 11 gegenüberliegt, drei im Abstand zueinander angeordnete längliche Öffnungen 4a, 4b, 4c vorgesehen. Durch diese Öffnungen 3a–3c bzw. 4a–4c sind zur Fixierung der Handgelenkorthese an der Hand jeweils drei Spannbänder 2a, 2b, 2c geführt.
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Die Spannbänder 2a–2c sind jeweils als längliche Bänder ausgebildet und weisen jeweils ein Ende 7a, 7b bzw. 7c und ein anderes Ende 8a, 8b bzw. 8c auf. Auf der Unterseite jedes Spannbands 2a, 2b, 2c sind an jedem Ende 7a, 7b bzw. 7c sowie 8a, 8b bzw. 8c Klettigel 5a, 5b bzw. 5c, 6a, 6b bzw. 6c angeordnet. Diese Klettigel 5a–5c, 6a–6c weisen Klett-Widerhaken auf und bilden Klettverschlüsse, wenn sie auf einer klettbaren Textiloberfläche mit Schlaufen aufgedrückt werden. Um die Klettigel an den Enden der Spannbänder sowohl auf die Außenseite 10 der Manschette 1 als auch auf die Außenseite der Spannbänder selbst mittels des Klettverschlusses befestigen zu können, ist zweckmäßig sowohl die Außenseite 10 der Manschette als auch die Oberseite der Spannbänder aus einem klettfähigen Textilmaterial gebildet.
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Die Manschette 1 ist zweckmäßig aus einem luftdurchlässigen Abstandsgestrick oder -gewirke gefertigt und zur Verwirklichung der klettfähigen Eigenschaften der Oberfläche der Außenseite 10 der Manschette mit einem klettfähigen Textilmaterial beschichtet oder kaschiert. Bevorzugt ist die Außenseite 10 der Manschette 1 hierfür mit Velours kaschiert. Die Spannbänder 2a–2c sind bevorzugt aus einem klettfähigen Klettband mit Schlaufen gefertigt.
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Nahe des einen Seitenrands 11 ist auf der Außenseite 10 der Manschette 1 eine Tasche 14 aufgesetzt, in welche eine palmare Stabilisierungsschiene 12 herausnehmbar angeordnet ist. Die palmare Stabilisierungsschiene 12 ist in 6 perspektivisch dargestellt. Im proximalen Bereich ist die palmare Stabilisierungsschiene 12 als breite Schiene mit einem abgerundeten proximalen Ende 19 ausgebildet. An ihrem distalen Ende 18 ist die palmare Stabilisierungsschiene mit einer löffelförmigen Ausbuchtung 17 versehen, welche zur Unterstützung der Handwurzelknochen dient.
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Nahe des anderen Seitenrands 12 ist ebenfalls eine auf der Außenseite 10 der Manschette 1 aufgesetzte Tasche 16 angeordnet. In diese Tasche 16 ist ein dorsales Stabilisierungselement 15 eingesetzt. Das dorsale Stabilisierungselement 15 ist zweckmäßig aus einem Runddraht gefertigt und mit Spiel in der Tasche 16 angeordnet. Durch die Ausbildung des dorsalen Stabilisierungselement 15 als Runddraht und das Einbringen des dorsalen Stabilisierungselements 15 mit Spiel in der aufgesetzten Tasche 16 kann sich das dorsale Stabilisierungselement 15 beim Anlegen der Manschette 1 an das Handgelenk eines Benutzers der exakten Form des Handrückens anpassen, indem sich das dorsale Stabilisierungselement 15 in der Tasche soweit dreht, dass ein perfekter Sitz gegeben ist.
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Die erfindungsgemäße Handgelenkorthese lässt sich in zwei verschiedenen Therapiestellungen an die Hand eines Benutzers anlegen. Hierzu sind die Spannbänder 2a–2c so ausgebildet, dass sie aus den Ösen bzw. Öffnungen 3a–3c bzw. 4a–4c herausziehbar sind. Die beiden verschiedenen Therapiestellungen sind in den 2–5 gezeigt, wobei die 2 und 3 die erste Therapiestellung zeigen, in der die Handgelenkorthese für eine längerfristige (konservative) Behandlung einer Handgelenksverletzung oder -erkrankung oder eines chronischen Reizzustandes des Handegelenks verwendet wird. Die 4 und 5 zeigen die Verwendung der erfindungsgemäßen Handgelenkorthese in einer zweiten Therapiestellung für eine postoperative Ruhigstellung des Handgelenks, in der die Handgelenkorthese als Gipsersatz eingesetzt wird.
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Zum Anlegen der erfindungsgemäßen Handgelenkorthese an die Hand eines Benutzers in der ersten Therapiestellung werden zunächst die Spannbänder 2a, 2b, 2c an ihrem einen Ende 7a, 7b, bzw. 7c jeweils durch eine der länglichen Öffnungen 3a, 3b, 3c an dem einen Seitenrand 11 geschlauft und darin mittels des einen Klettverschlusses 5a, 5b bzw. 5c fixiert, indem der jeweilige Klettigel dieses Klettverschlusses 5a, 5b, 5c, welcher an dem einen Ende 7a, 7b, 7c angeordnet ist, auf die Außenseite des jeweiligen Spannbands 2a, 2b, 2c gelegt und dort festgedrückt wird. Das jeweilige andere Ende 8a, 8b, 8c der Spannbänder 2a–2c wird dann durch eine der Öffnungen 4a, 4b, 4c am gegenüber liegenden anderen Seitenrand 12 der Manschette 1 geschlauft, so dass der Benutzer seine Hand zwischen der Innenseite 13 der Manschette 1 und den Spannbändern 2a–2c durchschieben kann. Hierbei wird der Daumen der Hand durch die Daumenöffnung 20 geführt. In dieser Stellung, welche in 3 gezeigt ist, liegt die Manschette 1 palmar an der Hand des Benutzers an und die Spannbänder 2a–2c übergreifen den Handrücken dorsal. Zur Fixierung der Manschette 1 an der Hand werden dann die mit Klettigel 6a, 6b, 6c versehenen anderen Enden 8a, 8b, 8c der Spannbänder 2a–2c in Richtung des gegenüberliegenden einen Seitenrands 11 umgelegt und die Klettigel 6a, 6b, 6c werden auf die Außenseite des jeweiligen Spannbands 2a, 2b bzw. 2c gedrückt, um den Klettverschluss 6a, 6b, 6c zu verschließen. Bevorzugt wird zuerst das mittlere Spannband 2b angelegt und dann das über dem Handrücken liegende Spannband 2a und schließlich das dritte Spannband 2c, welches den Unterarm umschließt. Um einen möglichst guten Sitz der Handgelenkorthese an der Hand des Benutzers zu gewährleisten, werden die Enden 8a, 8b, 8c auf Zug um den Seitenrand 12 umgelegt, in Richtung des gegenüberliegenden Seitenrands 11 gezogen und schließlich mittels der Klettigel 6a, 6b, 6c auf der Außenseite des jeweiligen Spannbands 2a, 2b, 2c festgelegt, so dass die Handgelenkorthese das Handgelenk fest umschliesst. In dieser ersten Therapiestellung kann, je nach gewählter Zugkraft beim Festlegen der Spannbänder 2a–2c, die Handgelenkorthese unter einem vorgegebenen Kompressionsdruck an der Hand des Benutzers angelegt werden. Diese erste Therapiestellung eignet sich deshalb besonders für eine Langzeittherapie chronischer Reizzustände des Handgelenks, bei der ein vergleichsweise hoher Kompressionsdruck von der Handgelenkorthese auf das Handgelenk ausgeübt werden soll.
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Zum Umstellen der in den 1 bis 5 dargestellten rechten Handgelenkorthese von ihrer ersten Therapiestellung, die in den 2 und 3 gezeigt ist, in die in den 4 und 5 dargestellte zweite Therapiestellung werden zunächst, ausgehend von der in 2 gezeigten ersten Therapiestellung, alle Klettverschlüsse geöffnet und – bei einer rechten Handgelenkorthese und mit Blickrichtung auf die Innenseite 13 der Manschette 1 – nach links gezogen, bis das rechte Ende 7a, 7b, 7c kurz vor der linken Öffnung 4a, 4b, 4c liegt. Das rechte Ende 7a, 7b, 7c jedes Spannbands wird nun auf die Innenseite des jeweiligen Spannbands 2a, 2b, 2c gedrückt und festgeklettet, so dass sich die Spannbänder 2a–2c nicht mehr durch die Öffnungen 4a, 4b bzw. 4c ziehen lassen. Dadurch erhält man die in 1 gezeigte Stellung der Spannbänder 2a–2c an der Manschette 1. Danach wird die Unterseite der rechten Hand auf die die Unterseite 13 der rechtshändigen Orthese gelegt, wobei der Daumen durch die Daumenöffnung 20 geführt wird. Danach werden die Spannbänder 2a, 2b, 2c dorsal über den Handrücken geführt und – ohne dass die Spannbänder 2a–2c an der gegenüberliegenden Außenseite 11 durch die Öffnungen 3a, 3b bzw. 3c geschlauft werden – mittels der Klettigel 6a, 6b, 6c am anderen Ende 8a, 8b bzw. 8c auf der Außenseite 10 der Manschette 1 befestigt, in dem die Klettigel 6a, 6b bzw. 6c auf die Außenseite 10 der Manschette 1 gedrückt werden. In dieser zweiten Therapiestellung liegt die Handgelenkorthese mit vergleichsweise geringerem Kompressionsdruck an dem Handgelenk des Benutzers an. Diese zweite Therapiestellung eignet sich daher für eine postoperative Ruhigstellung des Handgelenks, bei der die Handgelenkorthese als Gipsersatz verwendet wird. Zur weiteren Fixierung der Handgelenkorthese an der Hand des Benutzers kann in dieser zweiten (postoperativen) Therapiestellung zusätzlich zu den Spannbändern 2a–2c noch eine Umwicklung der Manschette 1 mit einer Binde vorgesehen werden.
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In der zweiten Therapiestellung kann das andere Ende 8a, 8b, 8 der über den Handrücken bzw. über den Unterarm der Hand geführten Spannbänder 2a, 2b, 2c mittels des anderen Klettverschlusses 6a, 6b, 6c an der Außenseite 10 der Manschette fixiert werden, ohne dass die Spannbänder 2a, 2b, 2c durch die Ösen oder Öffnungen 3a, 3b, 3c am einen Seitenrand 11 der Manschette 1 eingreifen. Alternativ dazu kann aber auch jeweils das andere Ende 8a, 8b, 8c jedes über den Handrücken bzw. über den Unterarm der Hand geführten Spannbands 2a–2c mittels des anderen Klettverschlusses 6a, 6b, 6c an der Außenseite 10 der Manschette fixiert werden, wobei die Spannbänder 2a, 2b, 2c durch die Ösen oder Öffnungen 3a, 3b, 3c am einen Seitenrand 11 der Manschette 1 greifen, dort jedoch nicht in Richtung des gegenüberliegenden anderen Seitenrands 12 umgelegt sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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