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Die Erfindung betrifft einen absenkbaren Fahrzeuganhänger mit den Merkmalen im Oberbegriff des Hauptanspruchs.
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Ein solcher absenkbarer Fahrzeuganhänger ist aus der Praxis bekannt. Er weist ein Chassis mit Längsträgern und mit einer Schwenkachse auf, die mittels Achsböcken am Chassis befestigt ist. Die Achsböcke sind an die Unterseite der Längsträger angeschweißt.
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Die
DE 40 31 007 A1 betrifft ein Anhängerfahrgestell mit geteilten Längsträgern, die im Bereich des Achsausschnitts miteinander verbunden sind, wobei an den Verbindungsstellen formschlüssige Schraubverbindungen mit Napfverformungen der Trägerbleche vorhanden sind. Eine Schwenkachse ist hier nicht offenbart.
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Die
DE 201 19 834 U1 zeigt ein ähnliches Fahrgestell wie der vorgenannte Stand der Technik ohne Schwenkachse. Das Achsrohr ist starr an einem Achsbock befestigt, der seinerseits an den Enden mit den geteilten Längsträgern verschraubt ist, wobei hier ein Register für eine Längenverstellbarkeit vorhanden ist.
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Der aus der
DE 29 705 672 U1 bekannte Anhänger weist ebenfalls keine Schwenkachse auf. Auch hier ist das Achsrohr starr an Achsböcken befestigt, die mittels eines Registers höhenverstellbar an den Längsträgern befestigt sind. Der Achsausschnitt im Längsträgersteg ist entsprechend groß ausgebildet.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine verbesserte Anhängertechnik aufzuzeigen.
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Die Erfindung löst diese Aufgabe mit den Merkmalen im Hauptanspruch. Der beanspruchte absenkbare Fahrzeuganhänger hat verschiedene Vorteile. Durch die Bolzen- insbesondere Schraubverbindungen können der Achsbock und der Längsträger lösbar und austauschbar verbunden werden. Eine Bolzen- oder Schraubverbindung ist außerdem zur Optimierung des Korrosionsschutzes und zur Vermeidung von Schweißverzügen von Vorteil. Schraubverbindungen erlauben ferner die Bildung von Bausätzen und die Montage von Chassis und Schwenkachse beim Händler oder beim Kunden. Eine Schraubverbindung ist auch für ein modulares Konzept und zur Bildung von Baureihen günstig, wobei die Schwenkachse und ihre Achsböcke mit unterschiedlichen Chassis kombiniert werden können, die für unterschiedliche Fahrzeuggrößen oder Traglasten ausgelegt sind. Insbesondere kann das komplette Chassis gebolzt, vorzugsweise geschraubt sein.
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Die Anordnung der Achsböcke in Trägerausschnitten der Längsträger hat den Vorteil, dass Bauhöhe und Gewicht eingespart werden können. Andererseits wird die Bodenfreiheit des Fahrzeuganhängers in Fahrstellung verbessert und vergrößert.
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Besonders günstig ist eine Schwenkachse, die einen über die Fahrzeugbreite durchgehenden Achskörper mit endseitigen Radschwinghebeln aufweist, wobei der Achskörper mittels einer Schwenkachse an den Achsböcken zwischen einer Fahrstellung und einer Absenkstellung drehbar gelagert ist. Bei der Drehung des Achskörpers ändern die Radschwinghebel ihre Ausrichtung, so dass die Fahrzeugräder und der Chassis relativ zueinander in der Höhe verstellbar sind. Die Schwenkachse kann eine bevorzugt hydraulische Betätigungseinrichtung und eine bevorzugt mechanische Verriegelung für die Fahrstellung aufweisen.
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Die Schwenkachse kann einen Unterzug besitzen, der den Achskörper und den Achsbock untergreift und die Stabilität des Chassis erhöht. Der Unterzug schützt den Achskörper von unten und kann auch eine Stütz- und Auflagefläche in der Absenkstellung des Chassis bzw. des Fahrzeuganhängers bieten. Der Unterzug überspannt auch den Trägerausschnitt.
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Der Achsbock kann platzsparend an einem Längsträger angeordnet sein. Er kann insbesondere in einer Profilöffnung eines als abgekantetes Trägerprofil ausgebildeten Längsträgers aufgenommen sein. Dies ist auch für die Stabilität und für die Schraubverbindung günstig. Der Trägerausschnitt kann an einem einteiligen und über den Achsbereich durchgehenden Längsträger angeordnet sein. Andererseits ist es möglich, einen Längsträger in vordere und hintere Längsträgerabschnitte zu unterteilen und diese mit der Vorder- und Hinterseite des Achsbockes durch Schrauben zu verbinden. Dies ist für ein Baureihen- oder Baukastensystem des Chassis von Vorteil. Die Längsträgerabschnitte können im Achsbereich voneinander getrennt und gegebenenfalls auch distanziert sein. Dank des Unterzugs besteht trotzdem die erforderliche mechanische Stabibilität des Chassis.
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Der Achsbock ist zumindest bereichsweise, insbesondere an den axialen Enden, als hohles kastenförmiges Gehäuse ausgebildet. Dies ist für die Stabilität und für die Verbindung mit dem Unterzug und dem Längsträger bzw. den Längsträgerabschnitten von Vorteil. Außerdem kann im hohlen Gehäuse die Riegelmechanik geschützt untergebracht werden.
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Der Achsbock kann beidseits des zentralen Schwenklagers nach unten offene Ausnehmungen aufweisen, in denen der Achskörper in den beiden Schwenkstellungen für Fahr- und Absenkstellung aufgenommen werden kann. Die Eintauchtiefe der Ausnehmungen und der Schwenkwinkel des Achskörpers können für günstige Höhenunterschiede zwischen Fahr- und Absenkstellung optimiert werden. Dies ist für eine große Bodenfreiheit einerseits und eine kleine Bauhöhe des Fahrzeuganhängers andererseits von Vorteil. Die potenzielle Schwächung des Achsbocks durch die Ausnehmungen kann durch den Unterzug ausgeglichen werden. Dieser kann einen Stützarm und eine Stützplatte aufweisen, die für eine optimale Stabilität sorgen und die mit unterschiedlichen Stellen des Längsträgers bzw. der Längsträgerabschnitte verbunden sein können und eine optimale Krafteinleitung und Trägerstabilisierung bewirken.
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Durch die integrale Anordnung der Achsböcke an den Längsträgern bzw. deren Längsträgerabschnitten kann das Chassis an der Oberseite eine bevorzugt ebene Auflagefläche für den Aufbau bieten. Die Versteifung und Stabilisierung des Chassis mit Achskörper und Unterzug kann vollständig unterhalb der Auflagefläche stattfinden. Das Chassis mit der Schwenkachse ist als selbsttragende Konstruktion ausgeführt und bedarf keiner zusätzlichen Verbindung oder Befestigung an einem Aufbau des Fahrzeuganhängers. Andererseits schränkt das Chassis vorteilhafterweise auch den Aufbau insofern nicht ein. Er kann bedarfsweise auch seitlich ein kleines Stück über das Chassis hinausragen.
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In den Unteransprüchen sind weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung angegeben.
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Die Erfindung ist in den Zeichnungen beispielhaft und schematisch dargestellt. Im Einzelnen zeigen:
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1: einen absenkbaren Fahrzeuganhänger in einer perspektivischen Ansicht,
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2: eine Variante des absenkbaren Fahrzeuganhängers mit einem anderen Aufbau und mit weg gelassenem Boden,
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3: eine perspektivische Ansicht von Chassis und Schwenkachse des absenkbaren Fahrzeuganhängers von 1 und 2,
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4 und 5: abgebrochene und vergrößerte perspektivische innere Detailansichten von Chassis und Schwenkachse,
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6: eine abgebrochene und vergrößerte äußere Detailansicht von Chassis und Schwenkachse,
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7: eine abgebrochene perspektivische Detaildarstellung eines Achsbocks und eines Unterzugs,
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8: eine innere abgebrochene perspektivische Detailansicht des Achskörpers der Schwenkachse,
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9: eine perspektivische abgebrochene Ansicht von Chassis und Schwenkachse in einer Zwischenschwenkstellung und,
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10: eine andere Aufbauvariante des Fahrzeuganhängers.
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Die Erfindung betrifft einen absenkbaren Fahrzeuganhänger (1) und dessen Komponenten, insbesondere dessen Chassis (3) und dessen Schwenkachse (4).
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1, 2 und 10 zeigen einen absenkbaren Fahrzeuganhänger (1) mit einem Chassis (3), einer Schwenkachse (4) und einem Aufbau (5) in verschiedenen Aufbauvarianten. Der Aufbau (5) weist in den verschiedenen Ausführungsformen jeweils einen auf dem Chassis (3) angeordneten Grundrahmen (6) auf, der mehrere miteinander verbundene Rahmenprofile aufweist, die an der Frontseite und den beiden Längsseiten des Chassis (3) angeordnet sind. Am Grundrahmen (6) ist ein Boden (7) aufgenommen und abgestützt. 2 zeigt den Aufbau (5) ohne Boden. Der Aufbau (5) kann ferner ein Heckteil (9) aufweisen, das z.B. als feste keilförmige Rampe oder als schwenkbare Heckklappe oder in anderer geeigneter Weise ausgebildet ist. Am Heckbereich können außerdem die Beleuchtung und ein gegebenenfalls schwenkbarer Kennzeichenhalter angeordnet sein.
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In 1 ist der Aufbau (5) als Plattformaufbau mit einer durchgehenden Bodenplatte (7) dargestellt. Alternativ kann der Boden (7) als Strukturträger ausgebildet sein, der z.B. Stützschienen oder Stützträger für Fahrzeugräder aufweist. In den Varianten von 2 und 10 weist der Aufbau (5) ein Gestell (8) auf, welches z.B. in der Variante von 2 als Koffergestell mit nicht dargestellten Wand- und Dachpaneelen ausgebildet ist. Am Heck kann der Kofferaufbau eine Rückwandklappe oder Hecktüren aufweisen. In der Variante von 10 ist ein Planengestell (8) dargestellt.
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Die Ausbildung des Chassis (3) und der Schwenkachse (4) kann für alle Aufbauvarianten die Gleiche sein. 3 zeigt eine perspektivische Draufsicht auf das Chassis (3) und die Schwenkachse (4).
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Das Chassis (3) weist beidseitige Längsträger (14) auf. Zudem können ein oder mehrere Querträger (18) vorhanden sein, was allerdings nicht zwingend erforderlich ist. Das Chassis (3) hat frontseitig eine bevorzugt starre Deichsel (2), insbesondere V-Deichsel. Sie kann separat angeordnet und mit den Längsträgern (14) verbunden sein. In den gezeigten Ausführungsbeispielen gehen die Längsträger (14) in die schrägen Deichselarme der V-Deichsel über bzw. bilden diese.
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Der Fahrzeuganhänger (1) ist als Straßenfahrzeug konzipiert und weist Räder (10) auf. Am vorderen Deichselende ist eine Anhängerkupplung (43) angeordnet, die bevorzugt als Kugelkopf-Anhängerkupplung ausgebildet ist.
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Der Fahrzeuganhänger (1) bzw. das Chassis (3) kann mit einer Bremseinrichtung (44) ausgerüstet sein. Diese weist nicht näher dargestellte Radbremsen nebst Bremsanschluss (48) auf. Ferner sind eine Betriebsbremse (45), z.B. eine Auflaufbremse, und/oder eine Feststellbremse (46), insbesondere eine Handbremse, sowie ein Bremszug (47) zur Betätigung der Radbremsen vorhanden. Der Bremszug (47) ist bevorzugt mit Bowdenzügen ausgerüstet, die mit den Bremsanschlüssen (48) verbunden sind. An der Deichsel (2) kann ferner noch ein Stützrad fest oder abnehmbar angeordnet sein.
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Bei dem absenkbaren Fahrzeuganhänger (1) können das Chassis (3) und der Aufbau (5) aus einer angehobenen Fahrstellung in eine Absenkstellung abgesenkt werden, in der das Heckteil (9) Bodenkontakt haben kann und das Be- und Entladen erleichtert ist. In den Zeichnungen ist die angehobene Fahrstellung dargestellt. 9 zeigt eine Zwischenstellung.
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Das Heben und Senken wird mit der Schwenkachse (4) bewirkt. Diese weist in den gezeigten Ausführungsbeispielen einen über die Fahrzeugbreite durchgehenden Achskörper (12) mit endseitigen Radschwinghebeln (13) auf, an denen die Fahrzeugräder (10) mit Naben drehbar gelagert sind. Die Fahrzeugräder (10) sind von Kotflügeln (11) überdeckt, die sich beim Heben und Senken des Chassis (3) mitbewegen. Der Achskörper (12) ist bevorzugt als hohles Achsrohr einer Federachse, insbesondere Gummi- oder Torsionsfederachse, ausgebildet, in dem ein mit jeweils einem Radschwinghebel (13) verbundener Drehstab mit Gummischnüren oder Torsionsfederelementen angeordnet ist.
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Die Schwenkachse (4) weist ferner Achsböcke (23) auf, die eine Befestigung am Chassis (3) ermöglichen. Die Befestigung erfolgt durch eine schweißfreie Bolzenverbindung (28), die bevorzugt als Schraubverbindung ausgebildet ist und die gegebenenfalls lösbar ist. Alternativ kann eine Nietenverbindung oder eine andere Art von Bolzenverbindung (28) in fester oder lösbarer Ausbildung vorgesehen sein.
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Die Achsböcke (23) sind an den Endbereichen des Achskörpers (12) vorgesehen und sind mit diesem jeweils über ein Schwenklager (25) verbunden. Die Schwenklager (25) sind oberhalb des Achskörpers (12) angeordnet und haben eine parallele Ausrichtung zu der Längsachse des Achskörpers (12). Die Schwenkachse (4) ist bevorzugt als Längslenkerachse ausgebildet und weist einen geraden Achskörper (12) und gerade Radschwinghebel (13) auf. An den Enden des Achskörpers (12) sind Achshalter (33) drehfest angeordnet, die z.B. als Ringschellen ausgebildet sind und an der Oberseite ein Lagerauge für die Aufnahme des durchgesteckten Lagerbolzens des Schwenklagers (25) aufweisen. Die Achshalter (33) sind zumindest bereichsweise im bevorzugt hohlen Achsbock (23) aufgenommen.
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An den äußeren Ende des Achskörpers (12) und außerhalb des Chassis (3) sind Stützarme (34) drehfest angeordnet, die zur Aufnahme von einem Stoßdämpfer (35) dienen. Dieser ist an einem Ende mit dem Stützarm (34) und am anderen Ende mit einem rückwärtigen Fortsatz des Radschwinghebels (13) gelenkig verbunden.
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Die Achsböcke (23) sind an den Längsträgern (14) jeweils in einem Trägerausschnitt (15) angeordnet. Sie sind außerdem durch die besagte schweißfreie Bolzenverbindung (28) bzw. die bevorzugte Schraubverbindung, an den Längsträgern (14) befestigt. Die Schwenkachse (4) weist ferner einen am Chassis (3) angeordneten und befestigten Unterzug (29) auf, der den Trägerausschnitt (15) stützend überspannt und den Achsbock (23) untergreift.
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In den gezeigten Ausführungsformen sind die Längsträger (14) jeweils in einen vorderen Längsträgerabschnitt (16) und einen hinteren Längsträgerabschnitt (17) unterteilt. Die vorderen und hinteren Längsträgerabschnitte (16, 17) sind dabei im Achsbereich voneinander axial distanziert angeordnet, wobei sie zwischen sich den Trägerausschnitt (15) bilden.
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Die vorderen und hinteren Längsträgerabschnitte (16, 17) sind jeweils an dem ihnen zugewandten Endbereich ihres Achsbocks (23) durch die Bolzenverbindung (28), insbesondere Schraubverbindung, befestigt. Die voneinander distanzierten vorderen und hinteren Längsträgerabschnitte (16, 17) sind dabei jeweils durch den ihnen zugeordneten Achsbock (23) und den Unterzug (29) miteinander verbunden und mechanisch stabilisiert.
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Die Längsträger (14) bzw. ihre Längsträgerabschnitte (16, 17) sind als abgekantete Trägerprofile ausgebildet und bestehen vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus Stahl. Die Trägerprofile weisen jeweils einen aufrechten Mittelsteg (20) und an dessen oberen Rand einen oberen Quersteg (21) auf. Zusätzlich kann am unteren Rand ein unterer Quersteg (22) angeordnet sein. Die Trägerprofile sind in den gezeigten und bevorzugten Ausführungsbeispielen als C-Profile ausgebildet, deren Querstege (21, 22) zur Chassisinnenseite weisen und eine in gleiche Richtung weisende Profilöffnung bilden.
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Die abgekanteten Trägerprofile nehmen den Achsbock (23) beidseits des Trägersausschnitts (15) in der Profilöffnung auf und umschließen den Achsbock (23) an mehreren Seiten, insbesondere an der Ober- und Unterseite sowie an der Außenseite. Dabei kann eine flächige Anlage und Führung bzw. Abstützung bestehen. 7 zeigt diese Anordnung.
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Zur Bildung eines Trägerausschnitts (15) können die Bestandteile der Trägerprofile in Axialrichtung unterschiedlich weit vorstehen. Wie z.B. 8 verdeutlicht, kann ein Mittelsteg (20) am Rand zum Trägerausschnitt (15) angeschrägt sein, sodass der Trägerausschnitt (15) eine nach oben sich verjüngende konische Form hat. Der untere Querträger (22) endet am schrägen Rand des Mittelstegs (20), wobei der obere Querträger (21) axial darüber hinweg ragt und gemäß 7 auf dem Achsbock (23) aufliegen kann. 7 zeigt auch die abgekannte Trägerfront aus einem anderen Blickwinkel.
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Wie 2 und 3 verdeutlichen, weist das Chassis (3) an der Oberseite eine bevorzugt ebene Auflagefläche (19) für den Aufbau (5), insbesondere für dessen Grundrahmen (6) auf. Die Auflagefläche (19) wird von der Oberseite der Längsträger (14), insbesondere von deren oberen Querstegen (21) gebildet. Die Achsböcke (23) und die Unterzüge (29) befinden sich unterhalb der Auflagefläche (19). Sie ragen nicht über diese nach oben.
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In Variation zu den gezeigten Ausführungsbeispielen können die Trägerprofile der Längsträger (14) bzw. ihrer Längsträgerabschnitte (16, 17) ein anderes Querschnittsprofil, z.B. ein L-, Z-, T- oder I-Profil, aufweisen. Insbesondere kann ggf. der untere Quersteg (22) entfallen.
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Die Querträger (18) können ebenfalls als Metallprofile, insbesondere Stahlprofile, ausgebildet sein. Sie können eine beliebig geeignete Querschnittsform haben. In den gezeigten Ausführungsbeispielen sind sie ebenfalls als C-Profile ausgebildet, wobei ihre Profilöffnung nach unten weist. Sie können an den freien Enden Ausklinkungen aufweisen, sodass ihre nach oben weisenden Mittelstege bündig an die oberen Querstege (21) anschließen und einen Bestandteil der Auflagefläche (19) bilden können.
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Wie 5 und 7 verdeutlichen, weisen die Achsböcke (23) jeweils ein kastenförmiges, hohles Gehäuse (24) auf. Der einzelne Achsbock (23) kann als Blechteil aus Metall, insbesondere Stahl, ausgebildet sein. Er kann z.B. als Biege- und Schweißteil oder als Schweißkonstruktion aus Einzelblechen ausgeführt sein. Alternativ sind andere Ausgestaltungen, z.B. als Gußteil, möglich.
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Die Achsböcke (23) erstrecken sich quer zum Achskörper (12) und entlang der Chassislängsachse. An den axialen Enden weisen die Achsböcke (23) jeweils einen rechteckigen und umlaufend geschlossenen hohlen Gehäusebereich auf. Er dient Führungs- und Befestigungszwecken. In diesem Bereich befinden sich die Durchgangsöffnungen für die Bolzenverbindungen (28), vorzugsweise Schraubverbindungen. Der Achsbock (23), insbesondere seine geschlossenen Gehäusebereiche (24) liegen dabei einerseits mit der Außenseite plan am Mittelsteg (20) und mit der Unterseite plan auf dem unteren Quersteg (22) des Längsträgers (14) bzw. seiner Längsträgerabschnitte (16, 17) auf und sind hier in der genannten Weise befestigt, insbesondere verschraubt.
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Im Bereich des Trägerausschnitts (15) und zwischen den vorgenannten rechteckigen Gehäusebereichen ist der Achsbock (23) bzw. das Gehäuse (24) nach unten offen und hat im Querschnitt eine U-Form. Wie 4, 7 und 9 verdeutlichen, ist das Schwenklager (25) im mittleren Bereich der Längserstreckung des Achsbocks (23) angeordnet.
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Beidseits des Schwenklagers (25) sind in Chassislängsrichtung gesehen eine vordere und eine hintere Ausnehmung (26, 27) des Achsbocks (23) angeordnet. In den Ausnehmungen (26, 27) wird der Achskörper (12) in den beiden Endstellungen von seiner Schwenkbewegung aufgenommen. Die Ausnehmungskonturen können entsprechend an die Außenkontur des Achskörpers (12) angepasst sein. Die Ausnehmungen (26, 27) werden durch Ausschnitte in den Seitenwänden des Achsbocks (23) gebildet. Andererseits weisen die Seitenwände zwischen den Ausnehmungen (26, 27) einen ausgebauchten Bereich mit Lageraugen für die Bildung des zentralen Schwenklagers (25) auf.
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5 bis 7 verdeutlichen die Ausbildung des Unterzugs (29). Der Unterzug (29) weist einen Stützarm (30) auf, der sich in Chassislängsrichtung unterhalb des Achskörpers (12) und unterhalb der Ausnehmungen (26, 27) erstreckt. Er überspannt dabei den Trägerausschnitt (15). Der bevorzugt flache und im Querschnitt rechteckige Stützarm (34) kann eine mehrfach abgekantete Form haben. Er ist an seinen Enden jeweils mit dem Längsträger (14) bzw. dem vorderen und hinteren Längsträgerabschnitt (16, 17) durch eine Bolzenverbindung (28), bevorzugt eine Schraubverbindung, verbunden. Die Befestigung erfolgt an den unteren Querstegen (22). Der Stützarm (30) schützt den Achskörper (12) von unten und bietet genügend Freiraum für dessen Schwenkbewegungen. Andererseits bildet der Stützarm (30) einen Zuganker zur mechanischen Verbindung und verformungsfesten Stabilisierung des Längsträgers (14) bzw. der Längsträgerabschnitte im Bereich unterhalb des Trägerausschnitts (15).
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Der Unterzug (29) kann ferner eine aufrechte Stützplatte (31) mit einer Ausnehmung (32) aufweisen, die ebenfalls den Achskörper (12) im Bereich des Trägerausschnitts (15) überspannt und untergreift. Die Stützplatte (31) ist beidseits des Trägerausschnitts (15) an dem Längsträger (14) bzw. seinen Längsträgerabschnitten (16, 17) befestigt. Die Befestigung erfolgt bevorzugt in Planlage an deren Außenseite, insbesondere an deren Mittelstegen und über die besagte Bolzenverbindung (28), vorzugsweise Schraubverbindung. Hierbei weisen die flanschartigen Enden der Stützplatte (31), die Mittelstege (20) und ein oder beide Seitenwände des Achsbocks (23) fluchtende Lochbilder auf.
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Der Unterzug (29) kann als einstückiger Stützbügel ausgebildet sein, wobei der Stützarm (30) und die Stützplatte (31) miteinander fest verbunden sind, z.B. durch eine Schweißnaht. Alternativ kann der Unterzug (29) mehrstückig ausgebildet sein, wobei Stützarm (30) und Stützplatte (31) voneinander getrennt angeordnet sind. Der Unterzug (29) ist vorzugsweise als Blechteil aus Metall, insbesondere Stahl, ausgebildet.
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Zum Heben und Senken des Chassis (3) und des Aufbaus (5) wird der Achskörper (12) in der vorerwähnten Weise um die Schwenklager (25) an den Achsböcken (23) gedreht. Dabei drehen die Radschwinghebel (13) und die Stützarme (34) nebst Stoßdämpfer (35) mit. In der angehobenen Fahrstellung nehmen die Radschwinghebel (13) gemäß 6 eine schräg abwärts gerichtete Lage ein. In der Absenkstellung (nicht dargestellt) ragen sie schräg nach oben, wodurch der Achskörper (12) mitsamt Chassis (3) und Aufbau (5) gegenüber den Fahrzeugrädern (10) abgesenkt wird. Bei ausgefahrenem frontseitigem Stützrad können Chassis (3) und Aufbau (5) dabei eine Schräglage mit heckseitigem Untergrundkontakt einnehmen. Das Chassis (3) kann außerdem mit dem Unterzug (29) auf dem Untergrund aufliegen.
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Die Schwenkachse (4) weist eine Verriegelung (36) auf, mit der der Achskörper (12) in der Schwenklage für die angehobene Fahrstellung fixiert werden kann. Hierfür ist in den Achsböcken (23), insbesondere in dem kastenförmig geschlossen Bereich des Gehäuses (24), jeweils eine Riegelmechanik (38) angeordnet. Sie wirkt mit dem Achshalter (33) zusammen und sperrt dessen Drehbewegung. Wie 8 verdeutlicht, weist der Achshalter (33) einen Anschlag (39) oder Stütznasen auf, die in dieser Achsenstellung auf einem Riegelbolzen (nicht dargestellt) aufliegen und eine Drehsperre bilden. Die Verriegelung (36) weist einen am Chassis (3) angeordneten Riegelzug (37) auf, der z.B. aus einem Betätigungshebel und hieran anschließenden Bowdenzügen besteht, die jeweils mit einem Riegelbolzen verbunden sind und diesen bei Hebelbetätigung gegen die Kraft einer Rückstellfeder zurückziehen können. Der hierdurch freigegebene Achskörper (12) kann sich dann zum Absenken drehen.
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Die Schwenkachse (4) weist ferner eine Betätigungseinrichtung (40) zum Anheben aus der Absenkstellung in die Fahrstellung auf. Die Betätigungseinrichtung (40) umfasst z.B. einen Antrieb (41), insbesondere einen bevorzugt hydraulischen Zylinder, der drehend auf den Achskörper (12) einwirkt. Hierfür ist am Achskörper (12) ein Beschlagteil angeordnet, das über ein Verbindungsglied (nicht dargestellt) mit dem Antrieb (41), z.B. mit dem Kolbenstangenende, verbunden ist. Die Betätigungseinrichtung (40) umfasst ferner eine manuell oder motorisch angetriebene Pumpe (42), die mit dem hydraulischen Zylinder (41) verbunden ist. Alternativ kann der Antrieb (41) auch in anderer Weise, z.B. als elektrischer oder sonstiger Stellantrieb mit linearer oder anderer Antriebsbewegung, ausgebildet sein.
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Das Chassis (3) und die Schwenkachse (4) können eigenständige Baugruppen des Fahrzeuganhängers (1) sein. Sie können eigenständig produziert, verkauft und verbaut werden. Die Montage kann bei einem Fahrzeughersteller, bei einem Händler oder auch beim Kunden oder bei Servicebetrieben erfolgen.
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Das Chassis (3) und die Schwenkachse (4) können Bestandteil eines Baukastensystems sein, wobei die gleiche Schwenkachse (4) für unterschiedlich ausgebildete Chassis (3) eingesetzt werden kann. Hierfür ist die Aufteilung der Längsträger (14) in vordere und hintere Längsträgerabschnitte (16, 17) von Vorteil. Durch Einsatz unterschiedlicher Längsträgerabschnitte (16, 17) können unterschiedliche Chassislängen und ggf. auch variable Deichsellängen gebildet werden. Die Chassis (3) bzw. die Fahrzeuganhänger (1) können dabei auch unterschiedliche Traglasten haben. Die Schwenkachsenposition in Chassislängsrichtung kann hieran angepasst werden.
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In den Ausführungsbeispielen ist ein Fahrzeuganhänger (1) mit einer einzelnen Schwenkachse (4) dargestellt. Alternativ kann ein Chassis (3) bzw. ein Fahrzeuganhänger (1) mehrere, insbesondere zwei, drei oder mehr solcher Schwenkachsen (4) aufweisen. Ferner sind Kombinationen von einer normalen Achse und einer Schwenkachse (4) möglich.
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In Variation zu den Ausführungsbeispielen kann ein Längsträger (14) im Achsbereich durchgehend ausgebildet sein und den besagten Trägerausschnitt (15) unterhalb seines oberen Querstegs (21) im Bereich seines Mittelstegs (20) und ggf. seines unteren Querstegs (22) haben. Hierbei können ebenfalls vordere und hintere Längsträgerabschnitte (16, 17) entstehen, die im oberen Bereich des Trägerprofils, insbesondere seines oberen Querstegs (21) noch miteinander verbunden sind.
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Abwandlungen der gezeigten und beschriebenen Ausführungsformen sind in verschiedener Weise möglich. Insbesondere können die Merkmale der gezeigten Ausführungsbeispiele und ihrer genannten Abwandlungen beliebig miteinander kombiniert und insbesondere auch vertauscht werden.
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In weiterer Abwandlung kann die Bremseinrichtung (44) entfallen oder in anderer Weise ausgebildet sein. Desgleichen kann die Anhängerkupplung (43) variieren. Statt der gezeigten starren V-Deichsel kann das Chassis (3) und der Fahrzeuganhänger (1) eine andere Deichselform, z.B. eine Rohrdeichsel, aufweisen. Im Weiteren kann ein Längsträger (14) in mehr als zwei Längsträgerabschnitte unterteilt sein. Der Achskörper kann hinsichtlich seiner Form und Erstreckung geändert werden, z.B. zur Bildung von Halbachsen oder Stummelachsen oder einer Schräglenkerachse. Außerdem kann auch die Ausgestaltung des Aufbaus (5) in beliebiger Weise variieren.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Fahrzeuganhänger
- 2
- Deichsel
- 3
- Chassis
- 4
- Schwenkachse
- 5
- Aufbau
- 6
- Grundrahmen
- 7
- Boden
- 8
- Gestell, Koffergestell, Planengestell
- 9
- Heckteil, Rampe, Heckklappe
- 10
- Fahrzeugrad
- 11
- Kotflügel
- 12
- Achskörper, Achsrohr
- 13
- Radschwinghebel
- 14
- Längsträger
- 15
- Trägerausschnitt
- 16
- Längsträgerabschnitt vorn
- 17
- Längsträgerabschnitt hinten
- 18
- Querträger
- 19
- Auflagefläche
- 20
- Mittelsteg
- 21
- Quersteg oben
- 22
- Quersteg unten
- 23
- Achsbock
- 24
- Gehäuse
- 25
- Schwenklager
- 26
- Ausnehmung vorn
- 27
- Ausnehmung hinten
- 28
- Bolzenverbindung, Schraubverbindung
- 29
- Unterzug, Stützbügel
- 30
- Stützarm
- 31
- Stützplatte
- 32
- Ausnehmung
- 33
- Achshalter
- 34
- Stützarm
- 35
- Stoßdämpfer
- 36
- Verriegelung
- 37
- Riegelzug
- 38
- Riegelmechanik
- 39
- Anschlag, Stütznase
- 40
- Betätigungseinrichtung
- 41
- Antrieb, Zylinder
- 42
- Pumpe
- 43
- Anhängerkupplung
- 44
- Bremseinrichtung
- 45
- Betriebsbremse, Auflaufbremse
- 46
- Feststellbremse, Handbremse
- 47
- Bremszug
- 48
- Bremsanschluss an Radbremse
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 4031007 A1 [0003]
- DE 20119834 U1 [0004]
- DE 29705672 U1 [0005]