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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät
mit wenigstens einem in dem Innenbehälter angeordneten
Boden sowie mit wenigstens einem relativ zu dem Boden ausziehbaren und
einschiebbaren Bauteil, insbesondere einer Schublade.
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Aus
dem Stand der Technik sind Kühl- und/oder Gefriergeräte
bekannt, bei denen Schubladen oder Trageböden oder dergleichen
mittels Auszugschienen aus dem Innenraum des Gerätes ausziehbar
und in diesen einschiebbar sind. Des Weiteren sind Lösungen
bekannt, bei denen im Innenbehälter des Gerätes
eine Platte angeordnet ist, auf der eine Schublade oder dergleichen
aufliegt, die beim Herausziehen und Einschieben auf der Platte gleitet.
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Aus
der
DE 20 2004
017 126 U1 ist ein Kühl- und/oder Gefriergerät
bekannt, dessen Innenbehälter eine Ausnehmung zur Aufnahme
einer Platte aufweist, in der Rollen gehaltert sind, auf denen eine Schublade
oder dergleichen beim Herausziehen und Einschieben läuft.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kühl-
und/oder Gefriergerät bereit zu stellen, das vergleichsweise
einfach aufgebaute Mittel aufweist, durch die eine Schublade, eine
Platte oder dergleichen reibungsarm ausziehbar und einschiebbar
ist.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät
mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen,
dass unmittelbar oder mittelbar in oder an dem Boden eine oder mehrere Rollen
angeordnet sind, auf denen das Bauteil läuft. Erfindungsgemäß ist
somit vorgesehen, dass die wenigstens eine Rolle unmittelbar oder
mittelbar an oder in einem Boden des Gerätes angeordnet
ist. Vorzugsweise handelt es sich um eine Mehrzahl von Rollen, die
in Auszugsrichtung des genannten Bauteils voneinander beabstandet
sind.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die eine
oder mehrere Rollen in oder an beiden Seitenbereichen des genannten
Bodens angeordnet sind.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn die wenigstens eine Rolle, vorzugsweise
eine Mehrzahl von Rollen in einer oder mehreren Rollenhalterungen
angeordnet sind.
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Diese
Rollenhalterungen können zumindest abschnittweise auf einem
oder mehreren Vorsprüngen, insbesondere Rippen des Innenbehälters
aufliegen und/oder zumindest abschnittsweise in einer oder mehreren
Nuten des Innenbehälters des Gerätes aufgenommen
sein.
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In
bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der
Boden zwei gegenüberliegende Seitenkanten aufweist und
dass die Rollenhalterungen auf die Seitenkanten des Bodens aufgesetzt,
vorzugsweise aufgesteckt sind. Auch ist es denkbar, die Rollenhalterungen
nicht an den Seitenkanten, sondern nur in seitlichen Bereichen des
Bodens oder in davon beabstandeten Bereichen anzuordnen.
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Eine
bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die wenigstens
eine Rollenhalterung kraftschlüssig und/oder formschlüssig
an dem Boden fixiert ist. Es kann somit eine Klemmung zwischen dem
Boden und der Rollenhalterung vorliegen. Alternativ oder zusätzlich
kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Rollenleiste durch Formschluss,
wie etwa durch eine Rastverbindung auf dem Boden in der gewünschten
Position fixiert wird.
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Vorteilhaft
ist es, die Rollenhalterung und den Boden derart auszuführen,
dass sichergestellt ist, dass – im Falle von wenigstens
zwei Rollenhalterungen – diese parallel zueinander verlaufen.
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Sind
mehrere Rollenhalterungen vorgesehen, ist es denkbar, wenn zumindest
eine der Rollenhalterungen ein Loslager darstellt.
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Zur
Fixierung der Rollenhalterungen an dem Boden kann vorgesehen sein,
dass die Rollenhalterungen wenigstens eine Nut und/oder eine Aussparung
aufweisen, in der jeweils eine der Seitenkanten des Bodens aufgenommen
ist. Die Nut bzw. die Aussparung kann sich über die gesamte
Tiefe des Bodens erstrecken oder nur über einen Teilbereich.
Die Rollenhalterungen können des Weiteren derart ausgeführt
sein, dass sie die frontseitige und/oder die rückseitige
Kante des Bodens wenigstens abschnittsweise, vorzugsweise in deren
Endbereichen umgreifen. Beispielsweise kann durch diese umgreifenden
Abschnitte eine Klemmung, d. h. eine kraftschlüssige Verbindung
zwischen dem Boden und der bzw. den Rollenhalterungen bewirkt werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Rollenhalterungen
eine oder mehrere Nuten aufweisen, in den die Rollen mit ihren Achsen
einsetzbar sind, oder dass die Rollenhalterungen eine oder mehrere
Achsen aufweisen, auf die Rollen aufsetzbar sind. Vorzugsweise ist
vorgesehen, dass die Nuten derart ausgeformt sind, dass die Achsen
der Rollen durch Formschluss in den Nuten gehalten werden. So ist
es denkbar, dass die Nuten einen ersten Abschnitt aufweisen, in
dem der Abstand der gegenüberliegenden Nutwandungen so gewählt
ist, dass die Achse der Rolle nur unter Kraftaufwand in Nut einführbar
ist, und einen zweiten Abschnitt aufweisen, der derart dimensioniert
ist, dass sich die Achse in der Nut bzw. in dem Endbereich der Nut
frei drehen kann.
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Alternativ
oder zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass wenigstens
ein Fixierungselement, vorzugsweise eine Leiste vorgesehen ist,
mittels dessen die Rollen bzw. deren Achsen in den Rollenhalterungen
fixierbar sind. Wird ein solches Fixierungselement eingesetzt, ist
es grundsätzlich denkbar, die Nuten der Rollenhalterungen
derart auszuführen, dass die Achsen ohne Kraftaufwand aus
den Nuten entnehmbar sind, da die Achsen in diesem Fall durch die
Leiste bzw. das Fixierungselement gehalten werden.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bauteil,
insbesondere die Schublade auf ihrer zu den Rollen gewandten Unterseite
Führungselemente, insbesondere eine oder mehrere Nuten,
Stege oder Kanäle zur Führung des Bauteils beim
Ausziehen und/oder Einschieben aufweist. Diese Führungselemente
dienen dazu, das Bauteil, insbesondere die Schublade etc. auf ihrer vorgesehen
Bahn beim Ausziehen und/oder Einschieben bzw. auf den Rollen zu
halten. Alternativ oder zusätzlich dazu ist es denkbar,
eine Führung des Bauteils dadurch zu erzielen, dass das
Bauteil durch den Innenbehälter geführt wird.
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Um
eine exakte Positionierung der Rollenhalterungen zu gewährleisten,
kann vorgesehen sein, dass die Gesamtbreite des Bodens mit Rollenhalterungen
in etwa dem Abstand der gegenüberliegenden Seitenwandungen
des Innenbehälters entspricht oder diesen geringfügig übersteigt.
Durch eine solche Passung oder Überdimensionierung ist sichergestellt,
dass der Boden bzw. die Rollenhalterungen exakt an der gewünschten
Stelle angeordnet sind und dort auch verbleiben. Weiterhin ist dadurch sichergestellt,
dass eine Parallelität der Rollenhalterungen und damit
der Führungsbahnen erreicht wird.
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Weiterhin
kann vorgesehen sein, dass ein oder mehrere Elemente vorgesehen
sind, die den Boden bzw. den Boden mit Rollenhalterungen in dem Innenbehälter
fixieren.
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Bei
dem oder den Elementen kann es sich beispielsweise um federnde Elemente,
insbesondere um Federlaschen handelt, die an dem Boden bzw. an den
Rollenhalterungen und/oder am Innenbehälter angeordnet
sind. Auch auf diese Weise ist es möglich, die Parallelität
zweier Rollenhalterungen und damit eine besonders leichtgängige
Führung zu gewährleisten.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Boden
mit wenigstens einer, vorzugsweise zwei Rollenhalterungen als vormontierte
Baugruppe vorliegt. Denkbar ist es somit, den Boden mit der oder
den Rollenhalterungen als vorkonfektionierte Baugruppe bereitzustellen.
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Weitere
Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der
Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher
erläutert. Es zeigen:
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1:
eine perspektivische Ansicht eines Bereiches des Innenbehälters
eines Kühl- und/oder Gefriergerätes mit auf den
Rippen aufliegender und auf einen Boden aufgesteckter Rollenhalterung,
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2:
eine perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 1 mit
einer auf den Rollen der Rollenhalterung laufenden Schublade,
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3:
eine perspektivische Ansicht eines Bodens mit zwei auf dessen gegenüberliegenden Seitenkanten
angeordneten Rollenhalterungen,
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4:
eine Ansicht der Anordnung gemäß 3 als
Explosionsdarstellung,
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5:
eine Darstellung eines Endbereiches einer Rollenhalterung gemäß 4 mit
einer in dieser fixierten Rolle,
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6:
eine Ansicht der Anordnung gemäß 5 als
Explosionsdarstellung;
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7:
eine perspektivische Ansicht einer Rollenhalterung in einer Ansicht
von schräg unten,
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8:
eine Darstellung eines Endbereiches einer Rollenhalterung mit einer
in dieser formschlüssig fixierten Rolle,
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9:
eine Darstellung der Anordnung gemäß 8 mit
aus der Rollenhalterung entnommener Rolle und
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10:
eine perspektivische Darstellung einer auf der Rollenhalterung laufenden
Schublade in einer Seitenansicht von schräg unten.
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1 zeigt
in einer perspektivischen Ansicht ausschnittsweise die rechte Seitenwandung
sowie die Rückwandung des Innenbehälters 10.
An dem Innenbehälter 10 befinden sich an dessen
gegenüberliegenden Seitenwandungen Auflagerippen 12,
auf denen Böden etc. aufgenommen sein können.
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Mit
dem Bezugszeichen 20 ist ein Boden gekennzeichnet, der
als Glasplatte ausgeführt sein kann. Alternativ dazu kann
der Boden 20 auch aus einem beliebigen anderen Material
ausgeführt sein. Er kann als durchgehende Fläche
oder beispielsweise auch als Rost oder dergleichen ausgeführt
sein.
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Auf
seinen beiden seitlichen Kanten befinden sich an dem Boden 20 Rollenhalterungen 30,
die in Form von Leisten ausgeführt sind, die sich über
die gesamte Tiefe des Bodens 20 erstrecken. Der Boden 20 kann
eine einfache quadratische bzw. rechteckige Form aufweisen. Er kann
ohne Ausnehmungen ausgeführt sein.
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In
den Rollenhalterungen 30 befinden sich mehrere, in dem
hier dargestellten Ausführungsbeispiel vier in Auszugsrichtung
voneinander beabstandete Rollen 32. Wie aus 1 ersichtlich,
befinden sich die Rollen 32 auf der Oberseite des Bodens 20.
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Der
Begriff „Rollen” umfasst im Rahmen der vorliegenden
Erfindung beliebige Wälzelemente unabhängig von
deren konkreter Ausgestaltung. Die Drehachse der Rollen 32 liegt
senkrecht zur Auszugsrichtung des auf den Rollen 32 laufenden
Bauteils, wie insbesondere einer Schublade, einer Schale, einer
Platte, einem Boden etc.
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Wie
dies aus 1 hervorgeht, liegt nicht der
Boden 20 selbst, sondern die Rollenhalterung 30 auf
den Rippen 12 des Innenbehälters 10 auf.
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Die
Rollenhalterung 30 erstreckt sich über die gesamte
Tiefe des Bodens 20 und umfasst darüber hinaus
die Endbereiche der Vorderkante 22 sowie der rückseitigen
Kante 24 des Bodens 20, wie dies ebenfalls aus 1 hervorgeht.
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Das
Bezugszeichen 14 in 1 kennzeichnet
schließlich den Anschlag des Innenbehälters 10 für
eine Schublade 40, wie sie in 2 dargestellt
ist.
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Die
Rollen 32 der Rollenhalterungen 30 dienen als
Lager für eine Schublade 40 oder dergleichen und
sind derart dimensioniert, dass die Schublade 40 etc. nicht
auf dem Boden 20 gleitet, sondern von diesem beabstandet
ist, wodurch die Schublade 40 besonders leicht ausgezogen
und eingeschoben werden kann.
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In 2 ist
mit dem Bezugszeichen 42 ein Anschlag der Schublade 40 gekennzeichnet,
der verhindert, dass die Schublade 40 über ihre
in 2 dargestellte Position hinaus aus dem Innenbehälter 10 herausgezogen
werden kann.
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Das
erfindungsgemäße System weist den Vorteil auf,
dass ausziehbare und einschiebbare Bauteile, wie Schubladen etc.
verwendet werden können, ohne dass es erforderlich ist, Änderungen
an dem Innenbehälter vorzunehmen. Es kann somit ein konventioneller
Innenbehälter 10 des Kühl- und/oder Gefriergerätes
verwendet werden.
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3 zeigt
einen Boden 20 mit auf dessen Seitenkanten aufgesteckten
Rollenhalterungen 30, in denen jeweils vier Rollen 32 aufgenommen
sind. Pro Seitenkante des Bodens 20 ist eine Rollenhalterung 30 vorgesehen.
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Grundsätzlich
ist es ebenso denkbar, mehr oder weniger als vier Rollen 32 pro
Rollenleiste 30 und/oder mehr als eine Rollenhalterung 30 pro
Seitenkante des Bodens 20 vorzusehen. Die Rollenhalterungen 30 weisen
je eine Nut 34 oder einen Durchbruch oder dergleichen auf,
in der der Boden 20 mit seinen seitlichen Kanten aufgenommen
ist. Dabei kann die Dimensionierung der Nut 34 bzw. des Durchbruches
derart gewählt sein, dass der Boden 20 kraftschlüssig
in der Nut 34 bzw. in dem Durchbruch aufgenommen ist. Denkbar
ist es, den Boden 20 so weit in die Nuten 34 bzw.
die Durchbrüche einzuführen, dass diese am Nutgrund
oder an einem sonstigen Anschlag anliegt. Sofern dies der Fall ist, ist
eine Parallelität der Rollenhalterungen 30 gewährleistet,
wodurch ein besonders leichtgängiges Bewegen der Schublade,
einer Platte etc. auf den Rollen 32 ermöglicht
wird.
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4 zeigt
die Anordnung gemäß 3 in einer
Explosionsdarstellung und verdeutlicht, dass die Rollenhalterungen 30 je
zwei parallele Stege 36 mit voneinander in Auszugsrichtung
sowie senkrecht dazu beabstandeten Nuten 38 aufweisen,
in denen die sich auf gegenüberliegenden Seiten der Rollen 32 erstreckenden
Achsen 32' drehbar aufgenommen sind. Um die Rollen 32 bzw.
deren Achsen 32' in den Nuten 38 zu halten, ist
eine Leiste 50 vorgesehen, die ebenfalls Nuten 52 zur
Aufnahme der Achsen 32' aufweist und die zwischen die Stege 36 der
Rollenhalterung 30 gesteckt wird.
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5 zeigt
einen Endbereich der Rollenleiste 30 mit einer darin drehbar
aufgenommenen Rolle 32 mit Achse 32' sowie der
zwischen die Stege 36 eingeclipsten Leiste 50 zur
Fixierung der Rollen 32.
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6 zeigt
die Anordnung gemäß 6 in einer
Explosionsdarstellung und verdeutlicht, dass die Leiste 50 über
Ausnehmungen 54 verfügt, in die im montierten
Zustand der Leiste 50 Rastnasen 39 eingreifen,
die auf der Innenseite der Stege 32 angeordnet sind. Die
Achsen 32' der Rollen 32 laufen in dem in 3 bis 6 dargestellten
Ausführungsbeispiel in Nuten 38, deren gegenüberliegende
Nutwandungen gerade sind und parallel zueinander verlaufen.
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7 zeigt
in einer perspektivischen Ansicht von schräg unten die
Rollenleiste 30 mit einer Nut und/oder Aussparung bzw.
einem Durchbruch 34 zur Aufnahme der Seitenkanten sowie
eines Abschnittes der frontseitigen Kante des Bodens 20.
Sofern es sich bei dem Element 34 um einen Durchbruch handelt,
kann der Boden 20 durch diesen hindurchragen oder an oder
vor diesem enden.
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Aus 8 ist
die Rollenhalterung 30 gemäß 7 ersichtlich,
in die eine Rolle 32 eingesetzt ist. Im Unterschied zu
der Ausführungsform gemäß der 3 bis 6 werden
bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 7 und 8 die
Rollen 32 bzw. deren Achsen 32' formschlüssig
in der Nut 38 gehalten. Dazu ist die Nutöffnung
mit einem kleineren Abstand der Nutwandungen versehen als der Nutgrund,
in der die Achse 32' frei drehbar aufgenommen ist. Eine Leiste 50 oder
ein anderes Fixierungselement zur Halterung der Rollen 32 in
der Rollenhalterung 30 ist in diesem Falle nicht erforderlich.
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9 zeigt
die Anordnung gemäß 8 in einer
Explosionsdarstellung.
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10 zeigt
schließlich eine Schublade 40 in einer perspektivischen
Ansicht von der Seite und verdeutlicht, dass die Schublade 40 auf
Rollen läuft, die in der Rollenhalterung bzw. Rollenleiste 30 aufgenommen
sind, die ihrerseits an dem Boden 20 befinden. Die Rollen 32 befinden
sich auf der Oberseite des Bodens 20.
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Zu
ihrer Führung kann die Schublade 40 auf ihrer
Unterseite Führungselemente, wie z. B. Nuten, Kanäle
oder dergleichen aufweisen, die gewährleisten, dass die
Schublade gerade ausgezogen und eingeschoben wird.
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Das
Gewicht der Schublade 40 wird auf die Rollen 32,
von diesen auf die Rollenhalterung 30 und von dort auf
den Innenbehälter 10 des Kühl- und/oder Gefriergerätes
geleitet.
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Die
Rollen 32 und/oder die Rollenhalterungen können
beispielsweise aus Kunststoff bestehen.
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Das
vorliegende Rollensystem kann ohne Änderung des Gehäuses
bzw. des Innenbehälters ein- und ausgebaut werden. Der
Boden mit den daran angeordneten Rollenleisten kann entnommen und durch
den Nutzer gegen einen Trageboden, wie z. B. eine Glasplatte ausgetauscht
werden.
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Der
Boden mit den daran angeordneten Rollenhalterungen kann als vormontierte
Baugruppe bereitgestellt werden.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 202004017126
U1 [0003]