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DE202009000857U1 - Kühl- und/oder Gefriergerät - Google Patents

Kühl- und/oder Gefriergerät Download PDF

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DE202009000857U1
DE202009000857U1 DE200920000857 DE202009000857U DE202009000857U1 DE 202009000857 U1 DE202009000857 U1 DE 202009000857U1 DE 200920000857 DE200920000857 DE 200920000857 DE 202009000857 U DE202009000857 U DE 202009000857U DE 202009000857 U1 DE202009000857 U1 DE 202009000857U1
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    • F25DREFRIGERATORS; COLD ROOMS; ICE-BOXES; COOLING OR FREEZING APPARATUS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • F25D25/00Charging, supporting, and discharging the articles to be cooled
    • F25D25/02Charging, supporting, and discharging the articles to be cooled by shelves
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Abstract

Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem in dem Innenbehälter des Gerätes angeordneten Boden sowie mit wenigstens einem relativ zu dem Boden ausziehbaren und einschiebbaren Bauteil, insbesondere einer Schublade, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an dem Boden unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere Rollen angeordnet sind, auf denen das Bauteil läuft.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem in dem Innenbehälter angeordneten Boden sowie mit wenigstens einem relativ zu dem Boden ausziehbaren und einschiebbaren Bauteil, insbesondere einer Schublade.
  • Aus dem Stand der Technik sind Kühl- und/oder Gefriergeräte bekannt, bei denen Schubladen oder Trageböden oder dergleichen mittels Auszugschienen aus dem Innenraum des Gerätes ausziehbar und in diesen einschiebbar sind. Des Weiteren sind Lösungen bekannt, bei denen im Innenbehälter des Gerätes eine Platte angeordnet ist, auf der eine Schublade oder dergleichen aufliegt, die beim Herausziehen und Einschieben auf der Platte gleitet.
  • Aus der DE 20 2004 017 126 U1 ist ein Kühl- und/oder Gefriergerät bekannt, dessen Innenbehälter eine Ausnehmung zur Aufnahme einer Platte aufweist, in der Rollen gehaltert sind, auf denen eine Schublade oder dergleichen beim Herausziehen und Einschieben läuft.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Kühl- und/oder Gefriergerät bereit zu stellen, das vergleichsweise einfach aufgebaute Mittel aufweist, durch die eine Schublade, eine Platte oder dergleichen reibungsarm ausziehbar und einschiebbar ist.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Kühl- und/oder Gefriergerät mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Danach ist vorgesehen, dass unmittelbar oder mittelbar in oder an dem Boden eine oder mehrere Rollen angeordnet sind, auf denen das Bauteil läuft. Erfindungsgemäß ist somit vorgesehen, dass die wenigstens eine Rolle unmittelbar oder mittelbar an oder in einem Boden des Gerätes angeordnet ist. Vorzugsweise handelt es sich um eine Mehrzahl von Rollen, die in Auszugsrichtung des genannten Bauteils voneinander beabstandet sind.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die eine oder mehrere Rollen in oder an beiden Seitenbereichen des genannten Bodens angeordnet sind.
  • Besonders vorteilhaft ist es, wenn die wenigstens eine Rolle, vorzugsweise eine Mehrzahl von Rollen in einer oder mehreren Rollenhalterungen angeordnet sind.
  • Diese Rollenhalterungen können zumindest abschnittweise auf einem oder mehreren Vorsprüngen, insbesondere Rippen des Innenbehälters aufliegen und/oder zumindest abschnittsweise in einer oder mehreren Nuten des Innenbehälters des Gerätes aufgenommen sein.
  • In bevorzugter Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Boden zwei gegenüberliegende Seitenkanten aufweist und dass die Rollenhalterungen auf die Seitenkanten des Bodens aufgesetzt, vorzugsweise aufgesteckt sind. Auch ist es denkbar, die Rollenhalterungen nicht an den Seitenkanten, sondern nur in seitlichen Bereichen des Bodens oder in davon beabstandeten Bereichen anzuordnen.
  • Eine bevorzugte Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, dass die wenigstens eine Rollenhalterung kraftschlüssig und/oder formschlüssig an dem Boden fixiert ist. Es kann somit eine Klemmung zwischen dem Boden und der Rollenhalterung vorliegen. Alternativ oder zusätzlich kann vorgesehen sein, dass die wenigstens eine Rollenleiste durch Formschluss, wie etwa durch eine Rastverbindung auf dem Boden in der gewünschten Position fixiert wird.
  • Vorteilhaft ist es, die Rollenhalterung und den Boden derart auszuführen, dass sichergestellt ist, dass – im Falle von wenigstens zwei Rollenhalterungen – diese parallel zueinander verlaufen.
  • Sind mehrere Rollenhalterungen vorgesehen, ist es denkbar, wenn zumindest eine der Rollenhalterungen ein Loslager darstellt.
  • Zur Fixierung der Rollenhalterungen an dem Boden kann vorgesehen sein, dass die Rollenhalterungen wenigstens eine Nut und/oder eine Aussparung aufweisen, in der jeweils eine der Seitenkanten des Bodens aufgenommen ist. Die Nut bzw. die Aussparung kann sich über die gesamte Tiefe des Bodens erstrecken oder nur über einen Teilbereich. Die Rollenhalterungen können des Weiteren derart ausgeführt sein, dass sie die frontseitige und/oder die rückseitige Kante des Bodens wenigstens abschnittsweise, vorzugsweise in deren Endbereichen umgreifen. Beispielsweise kann durch diese umgreifenden Abschnitte eine Klemmung, d. h. eine kraftschlüssige Verbindung zwischen dem Boden und der bzw. den Rollenhalterungen bewirkt werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass die Rollenhalterungen eine oder mehrere Nuten aufweisen, in den die Rollen mit ihren Achsen einsetzbar sind, oder dass die Rollenhalterungen eine oder mehrere Achsen aufweisen, auf die Rollen aufsetzbar sind. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Nuten derart ausgeformt sind, dass die Achsen der Rollen durch Formschluss in den Nuten gehalten werden. So ist es denkbar, dass die Nuten einen ersten Abschnitt aufweisen, in dem der Abstand der gegenüberliegenden Nutwandungen so gewählt ist, dass die Achse der Rolle nur unter Kraftaufwand in Nut einführbar ist, und einen zweiten Abschnitt aufweisen, der derart dimensioniert ist, dass sich die Achse in der Nut bzw. in dem Endbereich der Nut frei drehen kann.
  • Alternativ oder zusätzlich dazu kann vorgesehen sein, dass wenigstens ein Fixierungselement, vorzugsweise eine Leiste vorgesehen ist, mittels dessen die Rollen bzw. deren Achsen in den Rollenhalterungen fixierbar sind. Wird ein solches Fixierungselement eingesetzt, ist es grundsätzlich denkbar, die Nuten der Rollenhalterungen derart auszuführen, dass die Achsen ohne Kraftaufwand aus den Nuten entnehmbar sind, da die Achsen in diesem Fall durch die Leiste bzw. das Fixierungselement gehalten werden.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass das Bauteil, insbesondere die Schublade auf ihrer zu den Rollen gewandten Unterseite Führungselemente, insbesondere eine oder mehrere Nuten, Stege oder Kanäle zur Führung des Bauteils beim Ausziehen und/oder Einschieben aufweist. Diese Führungselemente dienen dazu, das Bauteil, insbesondere die Schublade etc. auf ihrer vorgesehen Bahn beim Ausziehen und/oder Einschieben bzw. auf den Rollen zu halten. Alternativ oder zusätzlich dazu ist es denkbar, eine Führung des Bauteils dadurch zu erzielen, dass das Bauteil durch den Innenbehälter geführt wird.
  • Um eine exakte Positionierung der Rollenhalterungen zu gewährleisten, kann vorgesehen sein, dass die Gesamtbreite des Bodens mit Rollenhalterungen in etwa dem Abstand der gegenüberliegenden Seitenwandungen des Innenbehälters entspricht oder diesen geringfügig übersteigt. Durch eine solche Passung oder Überdimensionierung ist sichergestellt, dass der Boden bzw. die Rollenhalterungen exakt an der gewünschten Stelle angeordnet sind und dort auch verbleiben. Weiterhin ist dadurch sichergestellt, dass eine Parallelität der Rollenhalterungen und damit der Führungsbahnen erreicht wird.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass ein oder mehrere Elemente vorgesehen sind, die den Boden bzw. den Boden mit Rollenhalterungen in dem Innenbehälter fixieren.
  • Bei dem oder den Elementen kann es sich beispielsweise um federnde Elemente, insbesondere um Federlaschen handelt, die an dem Boden bzw. an den Rollenhalterungen und/oder am Innenbehälter angeordnet sind. Auch auf diese Weise ist es möglich, die Parallelität zweier Rollenhalterungen und damit eine besonders leichtgängige Führung zu gewährleisten.
  • In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, dass der Boden mit wenigstens einer, vorzugsweise zwei Rollenhalterungen als vormontierte Baugruppe vorliegt. Denkbar ist es somit, den Boden mit der oder den Rollenhalterungen als vorkonfektionierte Baugruppe bereitzustellen.
  • Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung werden anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Es zeigen:
  • 1: eine perspektivische Ansicht eines Bereiches des Innenbehälters eines Kühl- und/oder Gefriergerätes mit auf den Rippen aufliegender und auf einen Boden aufgesteckter Rollenhalterung,
  • 2: eine perspektivische Ansicht der Anordnung gemäß 1 mit einer auf den Rollen der Rollenhalterung laufenden Schublade,
  • 3: eine perspektivische Ansicht eines Bodens mit zwei auf dessen gegenüberliegenden Seitenkanten angeordneten Rollenhalterungen,
  • 4: eine Ansicht der Anordnung gemäß 3 als Explosionsdarstellung,
  • 5: eine Darstellung eines Endbereiches einer Rollenhalterung gemäß 4 mit einer in dieser fixierten Rolle,
  • 6: eine Ansicht der Anordnung gemäß 5 als Explosionsdarstellung;
  • 7: eine perspektivische Ansicht einer Rollenhalterung in einer Ansicht von schräg unten,
  • 8: eine Darstellung eines Endbereiches einer Rollenhalterung mit einer in dieser formschlüssig fixierten Rolle,
  • 9: eine Darstellung der Anordnung gemäß 8 mit aus der Rollenhalterung entnommener Rolle und
  • 10: eine perspektivische Darstellung einer auf der Rollenhalterung laufenden Schublade in einer Seitenansicht von schräg unten.
  • 1 zeigt in einer perspektivischen Ansicht ausschnittsweise die rechte Seitenwandung sowie die Rückwandung des Innenbehälters 10. An dem Innenbehälter 10 befinden sich an dessen gegenüberliegenden Seitenwandungen Auflagerippen 12, auf denen Böden etc. aufgenommen sein können.
  • Mit dem Bezugszeichen 20 ist ein Boden gekennzeichnet, der als Glasplatte ausgeführt sein kann. Alternativ dazu kann der Boden 20 auch aus einem beliebigen anderen Material ausgeführt sein. Er kann als durchgehende Fläche oder beispielsweise auch als Rost oder dergleichen ausgeführt sein.
  • Auf seinen beiden seitlichen Kanten befinden sich an dem Boden 20 Rollenhalterungen 30, die in Form von Leisten ausgeführt sind, die sich über die gesamte Tiefe des Bodens 20 erstrecken. Der Boden 20 kann eine einfache quadratische bzw. rechteckige Form aufweisen. Er kann ohne Ausnehmungen ausgeführt sein.
  • In den Rollenhalterungen 30 befinden sich mehrere, in dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel vier in Auszugsrichtung voneinander beabstandete Rollen 32. Wie aus 1 ersichtlich, befinden sich die Rollen 32 auf der Oberseite des Bodens 20.
  • Der Begriff „Rollen” umfasst im Rahmen der vorliegenden Erfindung beliebige Wälzelemente unabhängig von deren konkreter Ausgestaltung. Die Drehachse der Rollen 32 liegt senkrecht zur Auszugsrichtung des auf den Rollen 32 laufenden Bauteils, wie insbesondere einer Schublade, einer Schale, einer Platte, einem Boden etc.
  • Wie dies aus 1 hervorgeht, liegt nicht der Boden 20 selbst, sondern die Rollenhalterung 30 auf den Rippen 12 des Innenbehälters 10 auf.
  • Die Rollenhalterung 30 erstreckt sich über die gesamte Tiefe des Bodens 20 und umfasst darüber hinaus die Endbereiche der Vorderkante 22 sowie der rückseitigen Kante 24 des Bodens 20, wie dies ebenfalls aus 1 hervorgeht.
  • Das Bezugszeichen 14 in 1 kennzeichnet schließlich den Anschlag des Innenbehälters 10 für eine Schublade 40, wie sie in 2 dargestellt ist.
  • Die Rollen 32 der Rollenhalterungen 30 dienen als Lager für eine Schublade 40 oder dergleichen und sind derart dimensioniert, dass die Schublade 40 etc. nicht auf dem Boden 20 gleitet, sondern von diesem beabstandet ist, wodurch die Schublade 40 besonders leicht ausgezogen und eingeschoben werden kann.
  • In 2 ist mit dem Bezugszeichen 42 ein Anschlag der Schublade 40 gekennzeichnet, der verhindert, dass die Schublade 40 über ihre in 2 dargestellte Position hinaus aus dem Innenbehälter 10 herausgezogen werden kann.
  • Das erfindungsgemäße System weist den Vorteil auf, dass ausziehbare und einschiebbare Bauteile, wie Schubladen etc. verwendet werden können, ohne dass es erforderlich ist, Änderungen an dem Innenbehälter vorzunehmen. Es kann somit ein konventioneller Innenbehälter 10 des Kühl- und/oder Gefriergerätes verwendet werden.
  • 3 zeigt einen Boden 20 mit auf dessen Seitenkanten aufgesteckten Rollenhalterungen 30, in denen jeweils vier Rollen 32 aufgenommen sind. Pro Seitenkante des Bodens 20 ist eine Rollenhalterung 30 vorgesehen.
  • Grundsätzlich ist es ebenso denkbar, mehr oder weniger als vier Rollen 32 pro Rollenleiste 30 und/oder mehr als eine Rollenhalterung 30 pro Seitenkante des Bodens 20 vorzusehen. Die Rollenhalterungen 30 weisen je eine Nut 34 oder einen Durchbruch oder dergleichen auf, in der der Boden 20 mit seinen seitlichen Kanten aufgenommen ist. Dabei kann die Dimensionierung der Nut 34 bzw. des Durchbruches derart gewählt sein, dass der Boden 20 kraftschlüssig in der Nut 34 bzw. in dem Durchbruch aufgenommen ist. Denkbar ist es, den Boden 20 so weit in die Nuten 34 bzw. die Durchbrüche einzuführen, dass diese am Nutgrund oder an einem sonstigen Anschlag anliegt. Sofern dies der Fall ist, ist eine Parallelität der Rollenhalterungen 30 gewährleistet, wodurch ein besonders leichtgängiges Bewegen der Schublade, einer Platte etc. auf den Rollen 32 ermöglicht wird.
  • 4 zeigt die Anordnung gemäß 3 in einer Explosionsdarstellung und verdeutlicht, dass die Rollenhalterungen 30 je zwei parallele Stege 36 mit voneinander in Auszugsrichtung sowie senkrecht dazu beabstandeten Nuten 38 aufweisen, in denen die sich auf gegenüberliegenden Seiten der Rollen 32 erstreckenden Achsen 32' drehbar aufgenommen sind. Um die Rollen 32 bzw. deren Achsen 32' in den Nuten 38 zu halten, ist eine Leiste 50 vorgesehen, die ebenfalls Nuten 52 zur Aufnahme der Achsen 32' aufweist und die zwischen die Stege 36 der Rollenhalterung 30 gesteckt wird.
  • 5 zeigt einen Endbereich der Rollenleiste 30 mit einer darin drehbar aufgenommenen Rolle 32 mit Achse 32' sowie der zwischen die Stege 36 eingeclipsten Leiste 50 zur Fixierung der Rollen 32.
  • 6 zeigt die Anordnung gemäß 6 in einer Explosionsdarstellung und verdeutlicht, dass die Leiste 50 über Ausnehmungen 54 verfügt, in die im montierten Zustand der Leiste 50 Rastnasen 39 eingreifen, die auf der Innenseite der Stege 32 angeordnet sind. Die Achsen 32' der Rollen 32 laufen in dem in 3 bis 6 dargestellten Ausführungsbeispiel in Nuten 38, deren gegenüberliegende Nutwandungen gerade sind und parallel zueinander verlaufen.
  • 7 zeigt in einer perspektivischen Ansicht von schräg unten die Rollenleiste 30 mit einer Nut und/oder Aussparung bzw. einem Durchbruch 34 zur Aufnahme der Seitenkanten sowie eines Abschnittes der frontseitigen Kante des Bodens 20. Sofern es sich bei dem Element 34 um einen Durchbruch handelt, kann der Boden 20 durch diesen hindurchragen oder an oder vor diesem enden.
  • Aus 8 ist die Rollenhalterung 30 gemäß 7 ersichtlich, in die eine Rolle 32 eingesetzt ist. Im Unterschied zu der Ausführungsform gemäß der 3 bis 6 werden bei dem Ausführungsbeispiel gemäß 7 und 8 die Rollen 32 bzw. deren Achsen 32' formschlüssig in der Nut 38 gehalten. Dazu ist die Nutöffnung mit einem kleineren Abstand der Nutwandungen versehen als der Nutgrund, in der die Achse 32' frei drehbar aufgenommen ist. Eine Leiste 50 oder ein anderes Fixierungselement zur Halterung der Rollen 32 in der Rollenhalterung 30 ist in diesem Falle nicht erforderlich.
  • 9 zeigt die Anordnung gemäß 8 in einer Explosionsdarstellung.
  • 10 zeigt schließlich eine Schublade 40 in einer perspektivischen Ansicht von der Seite und verdeutlicht, dass die Schublade 40 auf Rollen läuft, die in der Rollenhalterung bzw. Rollenleiste 30 aufgenommen sind, die ihrerseits an dem Boden 20 befinden. Die Rollen 32 befinden sich auf der Oberseite des Bodens 20.
  • Zu ihrer Führung kann die Schublade 40 auf ihrer Unterseite Führungselemente, wie z. B. Nuten, Kanäle oder dergleichen aufweisen, die gewährleisten, dass die Schublade gerade ausgezogen und eingeschoben wird.
  • Das Gewicht der Schublade 40 wird auf die Rollen 32, von diesen auf die Rollenhalterung 30 und von dort auf den Innenbehälter 10 des Kühl- und/oder Gefriergerätes geleitet.
  • Die Rollen 32 und/oder die Rollenhalterungen können beispielsweise aus Kunststoff bestehen.
  • Das vorliegende Rollensystem kann ohne Änderung des Gehäuses bzw. des Innenbehälters ein- und ausgebaut werden. Der Boden mit den daran angeordneten Rollenleisten kann entnommen und durch den Nutzer gegen einen Trageboden, wie z. B. eine Glasplatte ausgetauscht werden.
  • Der Boden mit den daran angeordneten Rollenhalterungen kann als vormontierte Baugruppe bereitgestellt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004017126 U1 [0003]

Claims (15)

  1. Kühl- und/oder Gefriergerät mit wenigstens einem in dem Innenbehälter des Gerätes angeordneten Boden sowie mit wenigstens einem relativ zu dem Boden ausziehbaren und einschiebbaren Bauteil, insbesondere einer Schublade, dadurch gekennzeichnet, dass in oder an dem Boden unmittelbar oder mittelbar eine oder mehrere Rollen angeordnet sind, auf denen das Bauteil läuft.
  2. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass eine oder mehrere Rollen in oder an beiden Seitenbereichen des Bodens angeordnet sind.
  3. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die wenigstens eine Rolle in einer oder mehreren Rollenhalterungen angeordnet ist.
  4. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenhalterungen auf einem oder mehreren Vorsprüngen, insbesondere Rippen des Innenbehälters aufliegen und/oder in einer oder mehreren Nuten des Innenbehälters des Gerätes aufgenommen sind.
  5. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 3 oder 4, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden zwei gegenüberliegende Seitenkanten aufweist und dass die Rollenhalterungen auf die Seitenkanten oder im Bereich der Seitenkanten oder in einem von den Seitenkanten beabstandeten Bereich des Bodens aufgesetzt, vorzugsweise aufgesteckt sind und vorzugsweise kraftschlüssig und/oder formschlüssig fixiert sind.
  6. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 3 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenhalterungen wenigstens eine Nut und/oder wenigstens eine Ausnehmung aufweisen, in der jeweils eine der Seitenkanten des Bodens aufgenommen ist.
  7. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 3 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenhalterungen derart ausgeführt sind, dass sie die frontseitige und/oder die rückseitige Kante des Bodens zumindest teilweise umgreifen.
  8. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollenhalterungen eine oder mehrere Nuten aufweisen, in die die Rollen mit ihren Achsen einsetzbar sind, oder dass die Rollenhalterungen eine oder mehrere Achsen aufweisen, auf die Rollen aufsetzbar sind.
  9. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten derart ausgeformt sind, dass die Achsen der Rollen durch Formschluss in den Nuten gehalten werden.
  10. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 3 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens ein Fixierungselement, vorzugsweise eine Leiste vorgesehen ist, mittels dessen die Rollen bzw. deren Achsen in den Rollenhalterungen fixierbar sind.
  11. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Bauteil, insbesondere die Schublade auf ihrer zu den Rollen gewandten Unterseite Führungselemente, insbesondere eine oder mehrere Nuten, Stege oder Kanäle zur Führung des Bauteils beim Ausziehen und/oder Einschieben aufweist.
  12. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 3 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Gesamtbreite des Bodens mit Rollenhalterungen in etwa dem Abstand der gegenüberliegenden Seitenwandungen des Innenbehälters entspricht oder diesen geringfügig übersteigt.
  13. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein oder mehrere Elemente vorgesehen sind, die den Boden bzw. den Boden mit Rollenhalterungen in dem Innenbehälter fixieren.
  14. Kühl- und/oder Gefriergerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem oder den Elementen um federnde Elemente, insbesondere um Federlaschen handelt, die an dem Boden bzw. an den Rollenhalterungen und/oder am Innenbehälter angeordnet sind.
  15. Kühl- und/oder Gefriergerät nach einem der Ansprüche 3 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden mit wenigstens einer, vorzugsweise zwei Rollenhalterungen als vormontierte Baugruppe vorliegt.
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