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DE202004007482U1 - Zerlegeeinrichtung - Google Patents

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DE202004007482U1 DE200420007482 DE202004007482U DE202004007482U1 DE 202004007482 U1 DE202004007482 U1 DE 202004007482U1 DE 200420007482 DE200420007482 DE 200420007482 DE 202004007482 U DE202004007482 U DE 202004007482U DE 202004007482 U1 DE202004007482 U1 DE 202004007482U1
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  • Engineering & Computer Science (AREA)
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Abstract

Zerlegeeinrichtung mit einem Mahlraum (8) und zumindest einem in dem Mahlraum (8) rotatorisch angetriebenen Zerkleinerungswerkzeug (9, 9') und mit radial zum Mahlraum (8) angeordneten Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der untere Abschnitt des Mahlraums (8) von mehreren geraden, winklig zueinander angeordneten Seitenteilen (S1 – S8) eingefasst ist und ein oder mehrere Seitenteile(S2 – S4, S6 – S8) Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material aufweisen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Zerlegeeinrichtung mit einem Mahlraum und zumindest einem in dem Mahlraum rotatorisch angetriebenen Zerkleinerungswerkzeug und mit radial zum Mahlraum angeordneten Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material.
  • Derartige Zerlegeeinrichtungen werden zum Zerlegen und somit zum Verkleinern beispielsweise von Altgeräten oder auch anderer Gegenstände, üblicherweise im Rahmen eines Recycling eingesetzt. Die Zerlegeeinrichtungen vorbekannter Art weisen einen runden Mahlraum auf, in dem als Zerkleinerungswerkzeuge ein oder mehrere Schleuderwerkzeuge, beispielsweise Ketten oder dergleichen rotierend angetrieben angeordnet sind. Zu diesem Zweck ragt in den Mahlraum je nach Ausgestaltung von unten oder von oben eine motorisch angetriebene Antriebswelle hinein, an der das oder die Schleuderwerkzeuge angeordnet sind. Zerkleinert werden die in dem Mahlraum befindlichen Geräte bzw. das darin befindliche Material durch die auf die Geräte bzw. Material wirkende kinetische Energie der Schleuderwerkzeuge. Unterstützt wird der Zerkleinerungsvorgang durch den Mitreißeffekt, den die Schleuderwerkzeuge auf das zu zerkleinernde Material ausüben. Durch das oder die Schleuderwerkzeuge wird das zu zerkleinernde Material in dem Mahlraum umgewälzt mit der Folge, dass insbesondere die größeren, in dem Mahlraum befindlichen Bestandteile immer wieder gedreht und gewendet werden, um eine neue Angriffsfläche für die Schleuderwerkzeuge bereit zu stellen. Durch das Umwälzen erfolgt selbst auch eine Zerkleinerung des Materials bedingt. Da die Schleuderwerkzeuge rotatorisch angetrieben sind, hat dies ebenfalls eine Rotationsbewegung des in dem Mahlraum umgewälzten oder auch von den Schleuderwerkzeugen weggeschleuderten Materials zur Folge. Dabei wirken auf das Material die aufgrund seiner Drehbewegung angreifenden Fliehkräfte, was dazu führt, dass das Material bestrebt ist, gegen die Innenwandung des Mahlraumes zu wandern bzw. geschleudert zu werden. Aus diesem Grunde wird ein nicht unerheblicher Anteil des zu zerkleinernden Materials im äußeren, an die Innenwand des Mahlraums angrenzenden Bereich transportiert. Durch die Wandreibung des Materials wird dieses gebremst. Da die als Schleuderwerkzeuge üblicherweise eingesetzten Ketten in diesem Bereich am nachgiebigsten sind, wird das Material nur unzureichend verkleinert oder eine bestimmungsgemäße Zerkleinerung kann nur mit einer sehr langen Verweildauer innerhalb des Mahlraumes realisiert werden.
  • Um eine Zerkleinerung im an die Innenwand angrenzenden Randbereich des Mahlraumes zu verbessern, ist in DE 199 03 525 A1 vorgeschlagen worden, die Innenwandung des Mahlraumes mit einer Vielzahl umfänglicher und in den Mahlraum hineinragender Vorsprünge auszurüsten. Bei der aus diesem Dokument bekannten Zerlegeeinrichtung handelt es sich um eine geschlossene Zerlegeeinrichtung, bei der ein kontinuierlicher Materialaustrag nicht vorgesehen ist. Nachteilig bei dieser und auch bei anderen geschlossenen Zerlegeeinrichtungen ist, dass eine Zerkleinerung grundsätzlich zeitabhängig erfolgt, wobei bei einer Entleerung einer Charge aus dem Mahlraum darin auch Materialteile enthalten sein können, die noch nicht in ausreichendem Maße zerkleinert sind. Diese müssen sodann von dem Mahlraumaustrag abgetrennt und erneut mit weiterem Material in den Mahlraum eingebracht werden.
  • Es sind demgegenüber auch Zerlegeeinrichtungen bekannt geworden, deren ebenfalls runder Mahlraum durch mit Abstand zueinander angeordnete Stäbe begrenzt ist. Die beabstandeten Stäbe dienen dem Zweck, zerkleinertes Material bei einem Betrieb der Einrichtung aus dem Mahlraum abzuführen. Da die Öffnungsweite der zwischen den Stäben befindlichen Öffnung in horizontaler Richtung sehr viel kleiner ist als in vertikaler Richtung und demzufolge auch größere flache Teile aus dem Mahlraum herausgeschleudert werden können, muss bei dieser Zerlegeeinrichtung ein nachfolgender Siebprozess vorgenommen werden, um aus dem aus dem Mahlraum ausgetragenen Material die hinsichtlich des bestimmungsgemäßen Zerkleinerungsergebnisses zu großen Teile herauszufiltern. Durch den kontinuierlichen Materialaustrag kann in den Mahlraum dieser vorbekannten Zerlegeeinrichtung auch kontinuierlich unzerkleinertes Material hineingegeben werden. Nachteilig ist bei dieser vorbekannten Zerlegeeinrichtung, dass bei einem gewünschten Austrag unterschiedlicher Materialgrößen jeweils eine unterschiedliche Stabanordnung zur Ausbildung des Mahlraums aufgebaut werden muss.
  • Ausgehend von dem vordiskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte, gattungsgemäße Zerlegeeinrichtung dergestalt weiterzubilden, dass mit dieser nicht nur eine möglichst homogene Zerkleinerung vorgenommen werden kann, sondern dass insbesondere eine wirksamere Zerkleinerung möglich ist.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine eingangs genannte, gattungsgemäße Zerlegeeinrichtung gelöst, bei der zumindest der untere Abschnitt des Mahlraums von mehreren geraden, winklig zueinander angeordneten Seitenteilen eingefasst ist und ein oder mehrere Seitenteile Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material aufweisen.
  • Bei dieser Zerlegeeinrichtung weist der Mahlraum eine eckige Kontur auf. Die eckige Kontur dieses Mahlraums wird gebildet durch winkliges Anordnen mehrerer gerader Seitenteile zueinander, die sodann den Mahlraum einfassen. Die Seitenteile müssen nicht notwendigerweise unmittelbar aneinandergrenzen, sondern können beispielsweise durch Stege voneinander getrennt sein. Die Seitenteile weisen Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material auf. Das Material, das einen ausreichend hohen Zerkleinerungsgrad in der Zerlegeeinrichtung erreicht hat, wird beim Betrieb der Einrichtung durch diese Auslassöffnungen hinausgeschleudert und außenseitig aufgefangen. Das Vorsehen eines durch mehrere winklig zueinander angeordnete, gerade Seitenteile eingefassten Mahlraums, wobei der Mahlraums zweckmäßigerweise von fünf bis zwölf Seitenteilen eingefasst ist, bedingt, dass durch den Mitreißeffekt durch das oder die in dem Mahlraum rotierenden Zerkleinerungswerkzeuge zu den Seitenwänden bewegtes bzw. geschleudertes Material von den geraden Seitenwänden sehr viel weiter zurück in den Innenraum des Mahl raumes geworfen wird, als dieses beim vorbekannnten Stand der Technik mit einer gekrümmten Mahlraumwandung der Fall war. Folglich ist die Zerkleinerungseffizienz dieser Zerlegeeinrichtung gegenüber vorbekannten verbessert. Vor allem wenn ein definierter Materialaustrag gewünscht ist, macht sich dieses positiv bemerkbar, da größere Materialteile immer wieder von den Seitenwänden in den Innenraum zurückgeworfen und nicht lediglich an der Innenwand der Seitenwände vorbeitransportiert werden. Das Vorsehen von geraden Seitenteilen ermöglicht im Hinblick auf einen möglichst definierten Materialaustrag das Vorsehen von Auslassöffnungen mit einem kreisrunden Querschnitt, insbesondere solche, die nach Art eines Rasters angeordnet sind. Aus solchen Auslassöffnungen kann nur solches Material ausgeworfen werden, das tatsächlich kleiner ist als die gewünschte Materialpartikelgröße, die durch die Weite der Auslassöffnungen definiert ist. Gerade Seitenteile lassen sich sehr viel einfacher herstellen als gebogene, insbesondere preisgünstiger. Entsprechendes gilt für ihre Auswechselbarkeit.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist vorgesehen, den die Auslassöffnungen im unteren Abschnitt eines Seitenteils als eigene gegenständliche Einheit lösbar von dem Seitenteil vorzusehen. Diese durch die Anordnung der Auslassöffnungen als Rost bezeichneten Teile sind vorzugsweise an der Außenseite der Seitenteile gehalten. Die Aufteilung der Mahlraumwandung in einzelne Seitenteile ermöglicht, insbesondere wenn diesen Auslassöffnungen aufweisende Roste zugeordnet sind, ein einfaches und rasches Auswechseln der Roste, so dass ohne weiteres die Zerlegeeinrichtung auf eine andere Materialgröße im Austrag umgerüstet werden kann.
  • Die zweckmäßigerweise nach Art eines Rasters angeordneten Auslassöffnungen in den Seitenteilen oder auch in den den Seitenteilen zugeordneten Rosten können hinsichtlich ihres Durchmessers über die vertikale Erstreckung des Rasters mit nach oben hin kleiner werdender Öffnungsweise gradiert ausgebildet sein.
  • Zweckmäßigerweise ist eines der Seitenteile mit einer Störstoffklappe ausgerüstet; ein weiteres Seitenteil trägt eine Manntür.
  • Bevorzugt ist eine Zerlegeeinrichtung mit einem durch die Seitenteile eingefassten Mahlraum, bei denen die Auslassöffnungen auf einen unteren, an den Boden des Mahlraums grenzenden Abschnitt der Seitenteile beschränkt sind. Durch diese Maßnahme ist die Homogenität des aus den Auslassöffnungen ausgeworfenen Materials hinsichtlich seiner Größe verbessert.
  • Zum Abtransport des aus den Auslassöffnungen ausgeworfenen Materials kann vorgesehen sein, an den die Auslassöffnungen aufweisenden Seitenteilen jeweils einen nach unten hin offenen Durchtritt vorzusehen, durch den das ausgeworfene Material nach unten fällt. Unterhalb dieser Öffnung befindet sich ein Auffangtrichter, eine Rutsche und/oder ein Transportband zum Abtransport des durch den Durchtritt gefallenen Materials. Damit dieser Durchtritt relativ schmal konzipiert sein kann, ist es zweckmäßig, außenseitig im Bereich der Auslassöffnungen der Seitenteile jeweils eine Prallplatte anzuordnen, gegen die das ausgeworfene Material zum Durchtritt hin umgelenkt wird. Zweckmäßigerweise weisen diese Prallplatten eine geneigte und mit dem angrenzenden Seitenteil eine nach unten hin offene Anordnung auf.
  • Nachfolgend ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme auf die beigefügten Figuren beschrieben. Es zeigen:
  • 1: Eine schematisierte, zum Teil geöffnete Seitenansicht einer Zerlegeeinrichtung,
  • 2: einen Schnitt durch die Zerlegeeinrichtung der 1 entlang der Linie B - B und
  • 3: einen Längsschnitt durch die Zerlegeeinrichtung der 1 entlang der Linie A - A.
  • Eine Zerlegeeinrichtung 1 dient zum Zerkleinern von Altgeräten. Die Zerlegeeinrichtung 1 verfügt über ein Gestell 2, auf das ein insgesamt mit den Bezugszeichen 3 bezeichnetes Mahlwerk aufgesetzt ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist auf das Mahlwerk eine Haube 4 aufgesetzt, die eine Zuführrutsche 5 trägt. Die Zuführrutsche 5 ist zur Haube 4 bzw. zu dem darunter angeordneten Mahlwerk 3 geneigt angeordnet.
  • Über die Zuführrutsche 5 wird das zu zerkleinernde Material dem Mahlwerk 3 zugeführt. Auf der Haube 4 ist ein Hebezeug 6 installiert. Das Gestell 2 der Zerlegeeinrichtung 1 trägt an seiner Unterseite einen elektromotorischen Antrieb 7 zum Antreiben einer von unten in das Innere des Mahlwerkes – den Mahlraum 8 – hinein reichenden Antriebswelle. Die Antriebswelle trägt als Zerkleinerungswerkzeuge zwei einander diametral gegenüber liegende Schleuderketten 9, 9'. Die durch den elektromotorischen Antrieb 7 rotatorisch angetriebene Antriebswelle bedingt eine rotatorische Schleuderbewegung der Schleuderketten 9, 9'.
  • Unterhalb des Gestells 2 sind ferner Transportbänder 10 angeordnet, die einem Abtransport des in dem Mahlraum 8 zerkleinerten und aus diesem ausgeworfenen Materials dient.
  • Die diametrale Anordnung der Schleuderketten 9, 9' ist deutlicher in der Querschnittsdarstellung der 2 zu erkennen. In dieser Figur ist die in den Mahlraum 8 von unten hineinragende Antriebswelle mit dem Bezugszeichen 11 gekennzeichnet. Die Schnittebene der Schnittdarstellung der 2 liegt im unteren Bereich des Mahlraums 8. In diesem Bereich erfolgt die wirksamste Zerkleinerung des über die Zuführrutsche 5 zugeführten Materials.
  • Der Mahlraum 8 ist durch einzelne gerade Seitenteile eingefaßt, die winklig zueinander angeordnet sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Mahlraum 8 achteckig ausgebildet; entsprechend existieren acht Seitenteile S1 bis S8. Das Seitenteil S1 trägt eine Störstoffklappe 12, durch die nicht zerkleinerbares Material ausgetragen werden kann. Befindet sich solches Material innerhalb des Mahlraums 8, wird die Störklappe bei laufendem Zerkleinerungsbetrieb geöffnet, so lange, bis das größere, nicht zu zerkleinernde Material ausgeworfen ist. Das dem die Störklappe 12 tragende Seitenteil S1 gegenüberliegende Seitenteil S5 ist als Manntür ausgebildet, so dass bei Stillstand der Zerlegeeinrichtung 1 der Mahlraum 8 betreten werden kann. Die übrigen Seitenteile S2, S3, S4, S6, S7 und S8 sind in ihrem unteren, an den Boden des Mahlraums 8 angrenzenden Abschnitt durch jeweils einen Rost R gebildet. Die Roste R dieser Seitenteile S2, S3, S4 sowie S6, S7 und S8 sind lösbar an den übrigen Abschnitten dieser Seitenteile angeordnet, wie dieses näher zu den nachfolgenden 3 und 4 beschrieben ist. Die Roste R der Seitenteile S2, S3, S4, S6, S7 und S8 sind in Führungen gehalten. Die Roste R weisen jeweils eine Vielzahl einzelner Auslassöffnungen kreisrunder Querschnittsfläche auf. Die Auslassöffnungen der in den Figuren dargestellten Roste R sind nach Art eines Rasters angeordnet und weisen alle dieselbe Querschnittsfläche auf.
  • An der Außenseite eines jeden, den Seitenteilen S2, S3, S4, S6, S7 und S8 zugeordneten Rostes R ist jeweils eine Prallplatte P angeordnet, wobei ebenfalls den Seitenteilen S1 und S5 eine Prallplatte P zugeordnet ist. Die Prallplatten P dienen zum Umlenken für das aus den Auslassöffnungen der Roste R bei einem Betrieb der Einrichtung ausgeworfene Material in jeweils einen außenseitig bezüglich der Seitenteile S1 bis S8 angeordneten Durchtritt D, durch den das ausgeworfene, zerkleinerte Material auf die Transportbänder 10 fällt. Nicht dargestellt sind in den Figuren entsprechende Rutschen, die zum Zuführen des durch die Durchtritte D fallenden Materials zu den Transportbändern 10 dienen, das nicht unmittelbar auf die Oberseite eines der Transportbänder 10 auftrifft.
  • In dem Längsschnitt der 3 sowie in der Vergrößerung des Mahlraums 8 dieses Längsschnittes ist die Konzeption des Mahlraumes 8 und die Anordnung der die Auslaßöffnungen tragenden Roste R der Seitenteile erkennbar. Die Roste R der Seitenteile S2, S3, S4, S6, S7 und S8 sind ebenso an den jeweiligen Seitenteilen angebracht, wie die Mannklappe 13 an dem Seitenteil S5. Die Seitenteile S2 bis S8 tragen in ihrem unteren Abschnitt außenseitig jeweils eine Führung, die zu dem angrenzenden Seitenteil hin geöffnet ist, um die Roste R oder auch die Mannklappe 13 von oben in diese Führungen einsetzen zu können. Diese Führungen befinden sich an der Außenseite der Seitenteile S2 bis S8, so dass diese ohne weiteres abgenommen und ausgetauscht werden können, beispielsweise gegen solche mit einem anderen Lochraster oder mit einer anderen Lochöffnungsweite. Die Seitenteile S2 bis S8 sind somit in ihrem unteren, die Roste R bzw. die Mannklappe 13 haltenden Bereich quasi ausgeschnitten bzw. auf die Führung aufgestellt.
  • Insbesondere in der vergrößerten Darstellung der 4 des Mahlwerks 3 sind die Durchtritte D und die Anordnung der Prallplatten P zueinander erkennbar. Aus der geneigten Anordnung der Prallplatten P wird deutlich, dass aus den Rosten R der Seitenteile S2, S3, S4 S6, S7 und S8 ausge worfenes Material an den Prallplatten P zu den Transportbändern 10 hin umgelenkt wird und somit durch die Durchtritte D fällt.
  • Beim Betrieb der Zerlegeeinrichtung 1 rotieren die Schleuderketten 9, 9' innerhalb des Mahlraums 8. Beim Auftreffen der Schleuderketten 9, 9' auf in dem Mahlraum 8 befindliches, zu zerkleinerndes Material wird dieses bewegt und auch von den Schleuderketten 9, 9' weggeschleudert. Dieses Material trifft auf die Seitenteile S1 bis S8 bzw. die Roste R der Seitenteile S2, S3, S4 S6, S7 und S8, wobei ausreichend zerkleinertes Material, was durch die Auslassöffnung der Roste R hindurch passt, aus dem Mahlraum 8 ausgeworfen wird. Material, das nicht durch die Auslassöffnungen der Roste hindurch passt, trifft auf die winklig zueinander angeordneten Seitenteile S1 bis S8 in einem solchen Winkel, dass dieses Material zum Innenraum des Mahlraums 8 zurückgeworfen wird und unter Umständen von derselben Schleuderkette 9 bzw. 9' wieder erfaßt und weitergeschleudert und somit zerkleinert wird. Dieses und die Anordnung der die Auslassöffnungen tragenden Roste R im unteren Bereich des Mahlraumes sorgen für einen sehr definierten Materialaustrag bei rascher Zerkleinerung des in dem Mahlraum 8 befindlichen Materials. Die Zerkleinerungseinrichtung 1 kann als Durchlaufzerkleinerer betrieben werden, so dass über die Zuführrutsche 5 sukzessiv neues unzerkleinertes Material in den Mahlraum 8 eingebracht werden werden kann, wobei die Zuführgeschwindigkeit des neuen, zu zerkleinernden Materials von der Zerkleinerungsgeschwindigkeit und von der Austragungsrate des zerkleinerten Materials abhängig ist.
  • Das Hebezeug 6 auf der Haube 4 der Zerlegeeinrichtung 1 dient unter anderem zum Auswechseln den die Auslassöffnungen tragenden Roste R, die aufgrund der vorbeschriebenen Anordnung an den Seitenteilen ohne weiteres ausgetauscht werden können.
  • 1
    Zerlegeeinrichtung
    2
    Gestell
    3
    Mahlwerk
    4
    Haube
    5
    Zufuhrrutsche
    6
    Hebezeug
    7
    Elektromotorscher Antrieb
    8
    Mahlraum
    9, 9'
    Schleuderkette
    10
    Transportband
    11
    Antriebswelle
    12
    Störstoffklappe
    13
    Mannklappe
    D
    Durchtrittsöffnung
    P
    Prallplatte
    S1–S8
    Seitenteil

Claims (11)

  1. Zerlegeeinrichtung mit einem Mahlraum (8) und zumindest einem in dem Mahlraum (8) rotatorisch angetriebenen Zerkleinerungswerkzeug (9, 9') und mit radial zum Mahlraum (8) angeordneten Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest der untere Abschnitt des Mahlraums (8) von mehreren geraden, winklig zueinander angeordneten Seitenteilen (S1 – S8) eingefasst ist und ein oder mehrere Seitenteile(S2 – S4, S6 – S8) Auslassöffnungen zum Auslassen von zerkleinertem Material aufweisen.
  2. Zerlegeeinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die den Mahlraum einfassenden Seitenteile (S1 – S8) insgesamt gerade sind und winklig zueinander angeordnet sind.
  3. Zerlegeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Mahlraum (8) durch zumindest fünf Seitenteile eingefasst ist.
  4. Zerlegeeinrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassöffnungen nach Art eines Rasters in einem unteren, an den Boden des Mahlraums (8) angrenzenden Abschnitt der Seitenteile (S2 – S4, S6 – S8) angeordnet sind.
  5. Zerlegeeinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Auslassöffnungen der Seitenteile (S2 – S4, S6 – S8) eine kreisförmige Querschnittsfläche aufweisen.
  6. Zerlegeeinrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Anordnung der Auslassöffnungen hinsichtlich ihres Durchmessers über die vertikale Erstreckung des Rasterabschnittes der Seitenteile mit nach oben hin kleiner werdender Öffnungsweite gradiert sind.
  7. Zerlegeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der die Auslassöffnungen tragende Abschnitt der Seitenteile (S2 – S4, S6 – S8) durch einen vom den Seitenteil lösbaren Rost gebildet ist.
  8. Zerlegeeinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Roste außenseitig zur äußeren Oberfläche des jeweiligen Seitenteils (S2 – S4, S6 – S8) angeordnet sind.
  9. Zerlegeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eines der den Mahlraum einfassenden Seiteteile (S1) eine Störstoffklappe (12) trägt.
  10. Zerlegeeinrichtung nach einem der Ansprüche 9, dadurch gekennzeichnet, dass bis auf das die Störstoffklappe (12) aufweisende Seitenteil (S1) die Mehrzahl der weiteren Seitenteile (S2 – S4, S6 – S8) Auslassöffnungen aufweisen.
  11. Zerlegeeinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass außenseitig an die die Auslassöffnungen aufweisenden Seitenteile (S2 – S4, S6 – S8) jeweils ein nach unten offener Durchtritt (D) zum Auffangen des aus den Auslassöffnungen der Seitenteile (S2 – S4, S6 – S8) ausgeworfenen Materials angeordnet ist und dass jedem Auslassöffnungen aufweisenden Seitenteil (S2 – S4, S6 – S8) außenseitig eine Prallplatte (P) zum Einleiten des ausgeworfenen Materials in einen Durchschnitt (D) zugeordnet ist.
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