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Die
Erfindung betrifft eine Zerlegeeinrichtung mit einem Mahlraum und
zumindest einem in dem Mahlraum rotatorisch angetriebenen Zerkleinerungswerkzeug
und mit radial zum Mahlraum angeordneten Auslassöffnungen zum Auslassen von
zerkleinertem Material.
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Derartige
Zerlegeeinrichtungen werden zum Zerlegen und somit zum Verkleinern
beispielsweise von Altgeräten
oder auch anderer Gegenstände, üblicherweise
im Rahmen eines Recycling eingesetzt. Die Zerlegeeinrichtungen vorbekannter
Art weisen einen runden Mahlraum auf, in dem als Zerkleinerungswerkzeuge
ein oder mehrere Schleuderwerkzeuge, beispielsweise Ketten oder
dergleichen rotierend angetrieben angeordnet sind. Zu diesem Zweck ragt
in den Mahlraum je nach Ausgestaltung von unten oder von oben eine
motorisch angetriebene Antriebswelle hinein, an der das oder die
Schleuderwerkzeuge angeordnet sind. Zerkleinert werden die in dem
Mahlraum befindlichen Geräte
bzw. das darin befindliche Material durch die auf die Geräte bzw. Material
wirkende kinetische Energie der Schleuderwerkzeuge. Unterstützt wird
der Zerkleinerungsvorgang durch den Mitreißeffekt, den die Schleuderwerkzeuge
auf das zu zerkleinernde Material ausüben. Durch das oder die Schleuderwerkzeuge
wird das zu zerkleinernde Material in dem Mahlraum umgewälzt mit
der Folge, dass insbesondere die größeren, in dem Mahlraum befindlichen
Bestandteile immer wieder gedreht und gewendet werden, um eine neue
Angriffsfläche
für die
Schleuderwerkzeuge bereit zu stellen. Durch das Umwälzen erfolgt
selbst auch eine Zerkleinerung des Materials bedingt. Da die Schleuderwerkzeuge
rotatorisch angetrieben sind, hat dies ebenfalls eine Rotationsbewegung
des in dem Mahlraum umgewälzten
oder auch von den Schleuderwerkzeugen weggeschleuderten Materials zur
Folge. Dabei wirken auf das Material die aufgrund seiner Drehbewegung
angreifenden Fliehkräfte,
was dazu führt,
dass das Material bestrebt ist, gegen die Innenwandung des Mahlraumes
zu wandern bzw. geschleudert zu werden. Aus diesem Grunde wird ein nicht
unerheblicher Anteil des zu zerkleinernden Materials im äußeren, an
die Innenwand des Mahlraums angrenzenden Bereich transportiert.
Durch die Wandreibung des Materials wird dieses gebremst. Da die
als Schleuderwerkzeuge üblicherweise
eingesetzten Ketten in diesem Bereich am nachgiebigsten sind, wird
das Material nur unzureichend verkleinert oder eine bestimmungsgemäße Zerkleinerung
kann nur mit einer sehr langen Verweildauer innerhalb des Mahlraumes
realisiert werden.
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Um
eine Zerkleinerung im an die Innenwand angrenzenden Randbereich
des Mahlraumes zu verbessern, ist in
DE 199 03 525 A1 vorgeschlagen worden, die
Innenwandung des Mahlraumes mit einer Vielzahl umfänglicher
und in den Mahlraum hineinragender Vorsprünge auszurüsten. Bei der aus diesem Dokument
bekannten Zerlegeeinrichtung handelt es sich um eine geschlossene
Zerlegeeinrichtung, bei der ein kontinuierlicher Materialaustrag
nicht vorgesehen ist. Nachteilig bei dieser und auch bei anderen geschlossenen
Zerlegeeinrichtungen ist, dass eine Zerkleinerung grundsätzlich zeitabhängig erfolgt,
wobei bei einer Entleerung einer Charge aus dem Mahlraum darin auch
Materialteile enthalten sein können, die
noch nicht in ausreichendem Maße
zerkleinert sind. Diese müssen
sodann von dem Mahlraumaustrag abgetrennt und erneut mit weiterem
Material in den Mahlraum eingebracht werden.
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Es
sind demgegenüber
auch Zerlegeeinrichtungen bekannt geworden, deren ebenfalls runder Mahlraum
durch mit Abstand zueinander angeordnete Stäbe begrenzt ist. Die beabstandeten
Stäbe dienen
dem Zweck, zerkleinertes Material bei einem Betrieb der Einrichtung
aus dem Mahlraum abzuführen. Da
die Öffnungsweite
der zwischen den Stäben
befindlichen Öffnung
in horizontaler Richtung sehr viel kleiner ist als in vertikaler
Richtung und demzufolge auch größere flache
Teile aus dem Mahlraum herausgeschleudert werden können, muss
bei dieser Zerlegeeinrichtung ein nachfolgender Siebprozess vorgenommen
werden, um aus dem aus dem Mahlraum ausgetragenen Material die hinsichtlich
des bestimmungsgemäßen Zerkleinerungsergebnisses
zu großen
Teile herauszufiltern. Durch den kontinuierlichen Materialaustrag
kann in den Mahlraum dieser vorbekannten Zerlegeeinrichtung auch
kontinuierlich unzerkleinertes Material hineingegeben werden. Nachteilig
ist bei dieser vorbekannten Zerlegeeinrichtung, dass bei einem gewünschten
Austrag unterschiedlicher Materialgrößen jeweils eine unterschiedliche Stabanordnung
zur Ausbildung des Mahlraums aufgebaut werden muss.
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Ausgehend
von dem vordiskutierten Stand der Technik liegt der Erfindung daher
die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte, gattungsgemäße Zerlegeeinrichtung
dergestalt weiterzubilden, dass mit dieser nicht nur eine möglichst
homogene Zerkleinerung vorgenommen werden kann, sondern dass insbesondere
eine wirksamere Zerkleinerung möglich
ist.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
eingangs genannte, gattungsgemäße Zerlegeeinrichtung
gelöst,
bei der zumindest der untere Abschnitt des Mahlraums von mehreren
geraden, winklig zueinander angeordneten Seitenteilen eingefasst ist
und ein oder mehrere Seitenteile Auslassöffnungen zum Auslassen von
zerkleinertem Material aufweisen.
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Bei
dieser Zerlegeeinrichtung weist der Mahlraum eine eckige Kontur
auf. Die eckige Kontur dieses Mahlraums wird gebildet durch winkliges
Anordnen mehrerer gerader Seitenteile zueinander, die sodann den
Mahlraum einfassen. Die Seitenteile müssen nicht notwendigerweise
unmittelbar aneinandergrenzen, sondern können beispielsweise durch Stege
voneinander getrennt sein. Die Seitenteile weisen Auslassöffnungen
zum Auslassen von zerkleinertem Material auf. Das Material, das
einen ausreichend hohen Zerkleinerungsgrad in der Zerlegeeinrichtung
erreicht hat, wird beim Betrieb der Einrichtung durch diese Auslassöffnungen
hinausgeschleudert und außenseitig
aufgefangen. Das Vorsehen eines durch mehrere winklig zueinander
angeordnete, gerade Seitenteile eingefassten Mahlraums, wobei der
Mahlraums zweckmäßigerweise
von fünf
bis zwölf
Seitenteilen eingefasst ist, bedingt, dass durch den Mitreißeffekt
durch das oder die in dem Mahlraum rotierenden Zerkleinerungswerkzeuge
zu den Seitenwänden
bewegtes bzw. geschleudertes Material von den geraden Seitenwänden sehr
viel weiter zurück
in den Innenraum des Mahl raumes geworfen wird, als dieses beim vorbekannnten
Stand der Technik mit einer gekrümmten
Mahlraumwandung der Fall war. Folglich ist die Zerkleinerungseffizienz
dieser Zerlegeeinrichtung gegenüber
vorbekannten verbessert. Vor allem wenn ein definierter Materialaustrag gewünscht ist,
macht sich dieses positiv bemerkbar, da größere Materialteile immer wieder
von den Seitenwänden
in den Innenraum zurückgeworfen
und nicht lediglich an der Innenwand der Seitenwände vorbeitransportiert werden.
Das Vorsehen von geraden Seitenteilen ermöglicht im Hinblick auf einen möglichst
definierten Materialaustrag das Vorsehen von Auslassöffnungen
mit einem kreisrunden Querschnitt, insbesondere solche, die nach
Art eines Rasters angeordnet sind. Aus solchen Auslassöffnungen kann
nur solches Material ausgeworfen werden, das tatsächlich kleiner
ist als die gewünschte
Materialpartikelgröße, die
durch die Weite der Auslassöffnungen definiert
ist. Gerade Seitenteile lassen sich sehr viel einfacher herstellen
als gebogene, insbesondere preisgünstiger. Entsprechendes gilt
für ihre
Auswechselbarkeit.
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In
einem bevorzugten Ausführungsbeispiel ist
vorgesehen, den die Auslassöffnungen
im unteren Abschnitt eines Seitenteils als eigene gegenständliche
Einheit lösbar
von dem Seitenteil vorzusehen. Diese durch die Anordnung der Auslassöffnungen
als Rost bezeichneten Teile sind vorzugsweise an der Außenseite
der Seitenteile gehalten. Die Aufteilung der Mahlraumwandung in
einzelne Seitenteile ermöglicht,
insbesondere wenn diesen Auslassöffnungen
aufweisende Roste zugeordnet sind, ein einfaches und rasches Auswechseln
der Roste, so dass ohne weiteres die Zerlegeeinrichtung auf eine
andere Materialgröße im Austrag
umgerüstet
werden kann.
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Die
zweckmäßigerweise
nach Art eines Rasters angeordneten Auslassöffnungen in den Seitenteilen
oder auch in den den Seitenteilen zugeordneten Rosten können hinsichtlich
ihres Durchmessers über
die vertikale Erstreckung des Rasters mit nach oben hin kleiner
werdender Öffnungsweise
gradiert ausgebildet sein.
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Zweckmäßigerweise
ist eines der Seitenteile mit einer Störstoffklappe ausgerüstet; ein
weiteres Seitenteil trägt
eine Manntür.
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Bevorzugt
ist eine Zerlegeeinrichtung mit einem durch die Seitenteile eingefassten
Mahlraum, bei denen die Auslassöffnungen
auf einen unteren, an den Boden des Mahlraums grenzenden Abschnitt der
Seitenteile beschränkt
sind. Durch diese Maßnahme
ist die Homogenität
des aus den Auslassöffnungen
ausgeworfenen Materials hinsichtlich seiner Größe verbessert.
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Zum
Abtransport des aus den Auslassöffnungen
ausgeworfenen Materials kann vorgesehen sein, an den die Auslassöffnungen
aufweisenden Seitenteilen jeweils einen nach unten hin offenen Durchtritt
vorzusehen, durch den das ausgeworfene Material nach unten fällt. Unterhalb
dieser Öffnung befindet
sich ein Auffangtrichter, eine Rutsche und/oder ein Transportband
zum Abtransport des durch den Durchtritt gefallenen Materials. Damit
dieser Durchtritt relativ schmal konzipiert sein kann, ist es zweckmäßig, außenseitig
im Bereich der Auslassöffnungen
der Seitenteile jeweils eine Prallplatte anzuordnen, gegen die das
ausgeworfene Material zum Durchtritt hin umgelenkt wird. Zweckmäßigerweise weisen
diese Prallplatten eine geneigte und mit dem angrenzenden Seitenteil
eine nach unten hin offene Anordnung auf.
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Nachfolgend
ist die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels unter Bezugnahme
auf die beigefügten
Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1:
Eine schematisierte, zum Teil geöffnete
Seitenansicht einer Zerlegeeinrichtung,
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2:
einen Schnitt durch die Zerlegeeinrichtung der 1 entlang
der Linie B - B und
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3:
einen Längsschnitt
durch die Zerlegeeinrichtung der 1 entlang
der Linie A - A.
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Eine
Zerlegeeinrichtung 1 dient zum Zerkleinern von Altgeräten. Die
Zerlegeeinrichtung 1 verfügt über ein Gestell 2,
auf das ein insgesamt mit den Bezugszeichen 3 bezeichnetes
Mahlwerk aufgesetzt ist. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist auf das Mahlwerk eine Haube 4 aufgesetzt, die eine
Zuführrutsche 5 trägt. Die
Zuführrutsche 5 ist
zur Haube 4 bzw. zu dem darunter angeordneten Mahlwerk 3 geneigt
angeordnet.
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Über die
Zuführrutsche 5 wird
das zu zerkleinernde Material dem Mahlwerk 3 zugeführt. Auf
der Haube 4 ist ein Hebezeug 6 installiert. Das
Gestell 2 der Zerlegeeinrichtung 1 trägt an seiner
Unterseite einen elektromotorischen Antrieb 7 zum Antreiben
einer von unten in das Innere des Mahlwerkes – den Mahlraum 8 – hinein
reichenden Antriebswelle. Die Antriebswelle trägt als Zerkleinerungswerkzeuge zwei
einander diametral gegenüber
liegende Schleuderketten 9, 9'. Die durch den elektromotorischen
Antrieb 7 rotatorisch angetriebene Antriebswelle bedingt
eine rotatorische Schleuderbewegung der Schleuderketten 9, 9'.
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Unterhalb
des Gestells 2 sind ferner Transportbänder 10 angeordnet,
die einem Abtransport des in dem Mahlraum 8 zerkleinerten
und aus diesem ausgeworfenen Materials dient.
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Die
diametrale Anordnung der Schleuderketten 9, 9' ist deutlicher
in der Querschnittsdarstellung der 2 zu erkennen.
In dieser Figur ist die in den Mahlraum 8 von unten hineinragende
Antriebswelle mit dem Bezugszeichen 11 gekennzeichnet.
Die Schnittebene der Schnittdarstellung der 2 liegt im
unteren Bereich des Mahlraums 8. In diesem Bereich erfolgt
die wirksamste Zerkleinerung des über die Zuführrutsche 5 zugeführten Materials.
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Der
Mahlraum 8 ist durch einzelne gerade Seitenteile eingefaßt, die
winklig zueinander angeordnet sind. Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel
ist der Mahlraum 8 achteckig ausgebildet; entsprechend
existieren acht Seitenteile S1 bis S8. Das Seitenteil S1 trägt eine
Störstoffklappe 12,
durch die nicht zerkleinerbares Material ausgetragen werden kann.
Befindet sich solches Material innerhalb des Mahlraums 8,
wird die Störklappe
bei laufendem Zerkleinerungsbetrieb geöffnet, so lange, bis das größere, nicht
zu zerkleinernde Material ausgeworfen ist. Das dem die Störklappe 12 tragende
Seitenteil S1 gegenüberliegende Seitenteil S5 ist als Manntür ausgebildet, so dass bei
Stillstand der Zerlegeeinrichtung 1 der Mahlraum 8 betreten
werden kann. Die übrigen Seitenteile
S2, S3, S4, S6, S7 und
S8 sind in ihrem unteren, an den Boden des
Mahlraums 8 angrenzenden Abschnitt durch jeweils einen
Rost R gebildet. Die Roste R dieser Seitenteile S2,
S3, S4 sowie S6, S7 und S8 sind lösbar
an den übrigen
Abschnitten dieser Seitenteile angeordnet, wie dieses näher zu den
nachfolgenden 3 und 4 beschrieben
ist. Die Roste R der Seitenteile S2, S3, S4, S6,
S7 und S8 sind in
Führungen
gehalten. Die Roste R weisen jeweils eine Vielzahl einzelner Auslassöffnungen
kreisrunder Querschnittsfläche
auf. Die Auslassöffnungen
der in den Figuren dargestellten Roste R sind nach Art eines Rasters
angeordnet und weisen alle dieselbe Querschnittsfläche auf.
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An
der Außenseite
eines jeden, den Seitenteilen S2, S3, S4, S6,
S7 und S8 zugeordneten
Rostes R ist jeweils eine Prallplatte P angeordnet, wobei ebenfalls
den Seitenteilen S1 und S5 eine
Prallplatte P zugeordnet ist. Die Prallplatten P dienen zum Umlenken
für das
aus den Auslassöffnungen
der Roste R bei einem Betrieb der Einrichtung ausgeworfene Material
in jeweils einen außenseitig
bezüglich
der Seitenteile S1 bis S8 angeordneten
Durchtritt D, durch den das ausgeworfene, zerkleinerte Material
auf die Transportbänder 10 fällt. Nicht
dargestellt sind in den Figuren entsprechende Rutschen, die zum
Zuführen des
durch die Durchtritte D fallenden Materials zu den Transportbändern 10 dienen,
das nicht unmittelbar auf die Oberseite eines der Transportbänder 10 auftrifft.
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In
dem Längsschnitt
der 3 sowie in der Vergrößerung des Mahlraums 8 dieses
Längsschnittes
ist die Konzeption des Mahlraumes 8 und die Anordnung der
die Auslaßöffnungen
tragenden Roste R der Seitenteile erkennbar. Die Roste R der Seitenteile S2, S3, S4,
S6, S7 und S8 sind ebenso an den jeweiligen Seitenteilen
angebracht, wie die Mannklappe 13 an dem Seitenteil S5. Die Seitenteile S2 bis
S8 tragen in ihrem unteren Abschnitt außenseitig
jeweils eine Führung,
die zu dem angrenzenden Seitenteil hin geöffnet ist, um die Roste R oder
auch die Mannklappe 13 von oben in diese Führungen
einsetzen zu können.
Diese Führungen
befinden sich an der Außenseite
der Seitenteile S2 bis S8,
so dass diese ohne weiteres abgenommen und ausgetauscht werden können, beispielsweise
gegen solche mit einem anderen Lochraster oder mit einer anderen
Lochöffnungsweite.
Die Seitenteile S2 bis S8 sind
somit in ihrem unteren, die Roste R bzw. die Mannklappe 13 haltenden
Bereich quasi ausgeschnitten bzw. auf die Führung aufgestellt.
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Insbesondere
in der vergrößerten Darstellung
der 4 des Mahlwerks 3 sind die Durchtritte D
und die Anordnung der Prallplatten P zueinander erkennbar. Aus der
geneigten Anordnung der Prallplatten P wird deutlich, dass aus den
Rosten R der Seitenteile S2, S3,
S4 S6, S7 und S8 ausge worfenes Material
an den Prallplatten P zu den Transportbändern 10 hin umgelenkt
wird und somit durch die Durchtritte D fällt.
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Beim
Betrieb der Zerlegeeinrichtung 1 rotieren die Schleuderketten 9, 9' innerhalb des
Mahlraums 8. Beim Auftreffen der Schleuderketten 9, 9' auf in dem
Mahlraum 8 befindliches, zu zerkleinerndes Material wird
dieses bewegt und auch von den Schleuderketten 9, 9' weggeschleudert.
Dieses Material trifft auf die Seitenteile S1 bis
S8 bzw. die Roste R der Seitenteile S2, S3, S4 S6, S7 und S8, wobei ausreichend zerkleinertes Material,
was durch die Auslassöffnung
der Roste R hindurch passt, aus dem Mahlraum 8 ausgeworfen
wird. Material, das nicht durch die Auslassöffnungen der Roste hindurch passt,
trifft auf die winklig zueinander angeordneten Seitenteile S1 bis S8 in einem
solchen Winkel, dass dieses Material zum Innenraum des Mahlraums 8 zurückgeworfen
wird und unter Umständen
von derselben Schleuderkette 9 bzw. 9' wieder erfaßt und weitergeschleudert
und somit zerkleinert wird. Dieses und die Anordnung der die Auslassöffnungen
tragenden Roste R im unteren Bereich des Mahlraumes sorgen für einen
sehr definierten Materialaustrag bei rascher Zerkleinerung des in
dem Mahlraum 8 befindlichen Materials. Die Zerkleinerungseinrichtung 1 kann
als Durchlaufzerkleinerer betrieben werden, so dass über die
Zuführrutsche 5 sukzessiv
neues unzerkleinertes Material in den Mahlraum 8 eingebracht werden
werden kann, wobei die Zuführgeschwindigkeit
des neuen, zu zerkleinernden Materials von der Zerkleinerungsgeschwindigkeit
und von der Austragungsrate des zerkleinerten Materials abhängig ist.
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Das
Hebezeug 6 auf der Haube 4 der Zerlegeeinrichtung 1 dient
unter anderem zum Auswechseln den die Auslassöffnungen tragenden Roste R, die
aufgrund der vorbeschriebenen Anordnung an den Seitenteilen ohne
weiteres ausgetauscht werden können.
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- 1
- Zerlegeeinrichtung
- 2
- Gestell
- 3
- Mahlwerk
- 4
- Haube
- 5
- Zufuhrrutsche
- 6
- Hebezeug
- 7
- Elektromotorscher
Antrieb
- 8
- Mahlraum
- 9,
9'
- Schleuderkette
- 10
- Transportband
- 11
- Antriebswelle
- 12
- Störstoffklappe
- 13
- Mannklappe
- D
- Durchtrittsöffnung
- P
- Prallplatte
- S1–S8
- Seitenteil