DE20114355U1 - Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus - Google Patents
Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-TubusInfo
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Description
PATENTANWÄLTE· EUROPEAN PATENT ATTORNEYS
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PLASTOMED Herbert Schmid Schulstraße 19
57612 Obererbach
- Gebrauchsmusteranmeldung -
Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus
D-78048 VSVillinge'n"· Wa'ldVtrasse 33*· Tefe*fon'0772*i 88*3*30#*"Telefa*x 077*2*1 883850
Beschreibung
Die Erfindung betrifft eine künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus gemäß dem Oberbegriff der Ansprüche 1, 8 und 19.
Die Atmungsorgane und insbesondere die Luftröhre und Bronchien, sind aufgrund ihrer Funktion in starkem Maße von der Temperatur, der relativen Feuchtigkeit sowie der Reinheit
&iacgr;&ogr; der eingeatmeten Luft abhängig. Normalerweise wird durch die Nase mit ihren Höhlen und ihren auf der Oberfläche verteilten Blutgefäßen, die als Feuchtigkeits- und Wärmeaustauscher wirken, die eingeatmete Luft auf etwa 35°C erwärmt, auf eine erhöhte Feuchtigkeit gebracht sowie von gröberen Staub- und Schmutzpartikeln gereinigt.
Bei Patienten mit einer Kehlkopfoperation oder dergleichen ist in der Regel keine Atmung über die Nase mehr möglich. Derartige Patienten werden über sogenannte Tracheostomie- oder Endotrachial-Tuben künstlich beatmet. Es ist gemäß dem Stand der Technik bekannt, auf derartige Tracheostomie- oder Endotracheal-Tuben eine sogenannte künstliche Nase aufzusetzen, welche dazu vorgesehen ist, die oben bezeichnete Nasenfunktion zu übernehmen.
Derartige künstliche Nasen bestehen vorzugsweise aus einem im wesentlichen geschlossenen Hohlkörper mit einem oder mehreren Durchbrüchen zum Transfer der Atemluft. In diesen Hohlkörper wird in der Regel ein Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium eingesetzt, welche die oben genannten Funktionen der Erwärmung, der Feuchtigkeitsregelung sowie der Atmungsluftfilterung
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übernehmen. Fernerhin weist die künstliche Nase eine Öffnung zum Anschluß des Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus auf.
Obwohl sich derartige künstliche Nasen dem Grunde nach bewährt haben, besteht weiterhin das dringende Bedürfnis, die optimale Funktionsfähigkeit auch unter ungünstigen Bedingungen sicherzustellen.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, eine künstliche Nase vorzustellen, welche diesen Nachteil nicht mehr aufweist. Insbesondere soll das Produkt die vorgehend beschriebene Funktionalität aufweisen und stets eine ausreichende Versorgung des Patienten mit Atemluft sicherstellen.
Diese Aufgabe wird durch eine künstliche Nase mit den Merkmalen des kennzeichnenden Teils der Ansprüche 1, 8 und 19 erfindungsgemäß gelöst.
Vorteilhafte Ausführungen und Weiterbildungen der Erfindungen sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein wesentlicher Gedanke der Erfindung besteht darin, sicherzustellen, dass Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedien formstabil bleiben. Bei bisher bekannten künstlichen Nasen werden Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedien verwendet, welche im Gebrauch mit Schleim und Sekret benetzt bzw. schwammartig diese Nebenprodukte der Atemluft aufnehmen. Daher besteht die Gefahr, dass das Medium kollabiert, so dass dessen Funktionalität der Filterung, Luftzufuhr usw. nicht mehr gewährleistet ist. Erfindungsgemäß
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weist daher die künstliche Nase eine Stützvorrichtung zum Abstützen und zur Verhinderung des Kollabierens des Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermediums auf.
Für den Fall, dass das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium derart ausgebildet ist, dass es im wesentlichen formschlüssig an eine Innenwandung des oben genannten im wesentlichen geschlossenen Hohlkörpers anschließt, weist die Stützvorrichtung Halteelemente auf, die das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium stützend gegen diese Innenwandung des Hohlkörpers halten, so dass die Formstabilität des Filtermediums gewährleistet ist.
Gemäß dem Stand der Technik, wie er beispielhaft oben angegeben ist, besteht die künstliche Nase aus einem topfartig ausgebildeten Hohlkörper in der Art eines HohlZylinders mit einem Boden und einem Zylindermantel, auf den ein gegebenenfalls mit Schlitzen versehener Deckel aufgesetzt ist. Das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium wird dabei formschlüssig an die Innenwandung des Zylindermantels anschließend eingesetzt. Für diesen Fall sind die Halteelemente erfindungsgemäß als Stützstifte oder dergleichen ausgebildet, welche im Boden angeordnet sind und so in das Innenvolumen des geschlossenen Hohlkörpers hineinragen, dass sie entweder in das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium eingreifen oder an dieses beispielsweise drückend anschließen, dass ein Ausweichen desselben in den Innenraum nicht möglich ist.
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Erfindungsgemäß ist die Stützvorrichtung also insbesondere die vorgenannten Stützstifte, materialeinheitlich mit dem Hohlkörper, also dem Bodenmaterial, ausgebildet. Chemische Reaktionen aufgrund unterschiedlicher in Kontakt tretender Materialien in feuchter Umgebung sind in diesem Fall von vornherein ausgeschlossen. Weiterhin ergeben sich hieraus auch fertigungstechnische Vorteile.
Eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung der Erfindung sieht &iacgr;&ogr; vor, dass die Stützvorrichtung einstückig an den Hohlkörper angeformt ist. Ein Lösen der Stützvorrichtung von dem Hohlkörper und ein Eindringen desselben in die Atemwege des Patienten sind daher weitgehend ausgeschlossen.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsvariante der Erfindung sieht weiter vor, dass die Stützvorrichtung aus einem Kunststoffmaterial besteht, welches vorzugsweise sterilisierbar ist.
Es hat sich weiterhin gezeigt, dass eine Benetzung bzw. ein schwammartiges Aufsaugen des Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermediums mit Schleim und Sekret beim Gebrauch nicht nur zum Kollabieren dieses Mediums führen kann, sondern dass ein entsprechend ausreichender Atemluftaustausch auch dann nicht gewährleistet ist, wenn die Poren oder dergleichen des Mediums aufgrund der Benetzung bzw. Vollsaugens mit Schleim und Sekret geschlossen sind. Für diesen Fall sieht die Erfindung insbesondere vor, dass der im Wesentlichen geschlossene Hohlkörper, in dem sich das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium befindet, eine Venti!vorrichtung in Form von Schlitzen im Deckel aufweist, welche sich beim Überschreiten
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des normalen Atemluftdruckes öffnet. Es wird also sichergestellt, dass für den Fall, in dem kein ausreichender Atemlufttransport durch das Medium möglich ist, ein Atemlufttransport an diesem vorbei möglich ist.
Eine besonders vorteilhafte Ausführungsform ergibt sich beispielsweise für den vorgehend beschriebenen Fall, dass die künstliche Nase aus einem topfförmigen Hohlkörper und einem ungeschlitzten Deckel besteht, darin, dass die
&iacgr;&ogr; Ventileinrichtung den Deckel umfaßt, welcher derart ausgebildet ist, dass er beim Überschreiten des kritischen Atemluftdruckes in dem im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper von diesem abspringt und sich von diesem abhebt, so dass er abgenommen werden kann. Die Ventilvorrichtung besteht also nicht in einem konventionellen Ventil mit einer Membran oder dergleichen, welche ab einem gewissen Überdruck eine Öffnung freigibt, sondern in der Kombination Hohlkörper-Deckel, wobei durch entsprechende Materialwahl und Formgebung des Deckels und/oder des vorzugsweise topfförmigen Hohlkörpers, auf den der Deckel aufgesetzt ist, die Ventilwirkung erzielt wird.
Es hat sich gezeigt, dass diese Wirkung insbesondere in der Weise erreichbar ist, dass der Deckel aus einem gegenüber dem offenen Hohlkörper weicheren Material besteht. Der Deckel wird in diesem Fall unter einer gewissen Vorspannung auf den offenen Hohlkörper aufgesetzt. Diese Vorspannung wird dabei so gewählt, dass der Deckel bei dem gewünschten Überdruck aufspringen und hierauf abgenommen werden kann.
Vorzugsweise sind - wie oben bereits angedeutet wurde - die Form des Deckels, insbesondere dessen Berandung, ebenso wie
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der Aufsatzbereich für den Deckel an dem offenen Hohlkörper aufeinander abgestimmt, so dass es die oben genannte Funktion erfüllen kann. In einer besonderen vorteilhaften Variante der Erfindung ist vorgesehen, dass der Deckel an dessen Außenumfang einen nach innen weisenden Wulst mit einer Kegelstumpffläche und einer Mantelinnenfläche aufweist, und dass der offene Hohlkörper einen nach außen weisenden Wulst mit einer korrespondierend zu der Kegelstumpffläche des Wulstes des Deckels ausgebildeten Kegelstumpffläche und einer &iacgr;&ogr; korrespondierend zu der Mantelinnenfläche des Wulstes des Deckels ausgebildeten Mantelaußenfläche aufweist. Die entsprechenden Wülste sind dabei vorzugsweise so aufeinander angepaßt, dass sie im Wesentlichen formschlüssig einander umgreifen.
Die Kegelstumpfflächen schließen vorzugsweise einen Winkel, in einer besonders vorteilhaften Ausführungsvariante einen spitzen Winkel, ein. Diese spezielle Gestaltung der entsprechenden Wülste wurde deshalb gewählt, weil dadurch das Lösen des Deckels von dem offenen vorzugsweise topfförmigen Hohlkörper mit vergleichsweise geringem Kraftaufwand möglich wird. Ein Verkanten ist dadurch nahezu ausgeschlossen. Übersteigt der Innendruck in dem Hohlkörper einen gewissen Wert, so wird der entsprechende Rand bzw. Wulstbereich des Deckels so entlang den entsprechenden Flächen des Wulstes des offenen Hohlkörpers gedrückt, dass der Deckel schließlich von dem offenen Hohlkörper aufspringt oder sehr leicht abgenommen werden kann.
Es hat sich gezeigt, dass ein Verkanten bzw. Selbsthalten dann verhindert wird, wenn die Mantelinnenfläche und die
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Mantelaußenfläche der entsprechenden Wülste einen Abstand aufweisen.
Um eine äußere Formschlüssigkeit zwischen Deckel und offenem Hohlkörper zu erreichen, weist der offene Hohlkörper eine ringförmige Anformung auf, und zwar korrespondierend zur äußeren Berandung des Deckels. Diese ringförmige Anformung weist eine Ringfläche auf, die vorzugsweise korrespondierend zu einer Ringfläche des Wulstes des Deckels ausgebildet ist.
Um ein Aufspringen des Deckels bei Überdruck sicher zu gewährleisten, ist erfindungsgemäß vorgesehen, dass die entsprechenden Ringflächen einen Abstand aufweisen. Ein Verkanten des Wulstes des Deckels bzw. ein Anstehen des Wulstes des Deckels an der Ringfläche des offenen Hohlkörpers ist dadurch ausgeschlossen.
Wie bereits vorstehend eingehend diskutiert wurde, besteht die wesentliche Problematik hinsichtlich der Funktionalität der künstlichen Nase darin, dass der in den im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper der künstlichen Nase eingesetzte Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium während des Gebrauchs mit Schleim und Sekret zugesetzt wird. Zur Sicherstellung der Funktionalität der künstlichen Nase sind die vorstehend beschriebenen Ausführungsvarianten derart ausgebildet, dass ein Kollabieren des Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermediums verhindert wird und dass bei nicht sichergestelltem Atemlufttranfer durch das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium ein Luftaustausch an dem Medium vorbei stattfindet. Der in der nachfolgend beschriebenen Ausführungsvariante gewählte
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Lösungsansatz basiert auf der Erkenntnis, dass ein Verstopfen des Mediums durch Schleim oder Sekret desto wahrscheinlicher ist, je kleiner die Fläche ist, durch die der Atemlufttransport stattfindet. Erfindungsgemäß ist daher vorgesehen, die wirksame Oberfläche, durch die ein Lufttransfer zu erfolgen hat, gegenüber den Ausführungsvarianten gemäß dem Stand der Technik zu erhöhen. Konkret wurde dies erfindungsgemäß dadurch realisiert, dass der geschlossene Hohlkörper zur Vergrößerung siner wirksamen &iacgr;&ogr; Oberfläche zumindestens eine nach innen weisende Außenfläche aufweist. Ein parasitärer Effekt, der sich dadurch erzielen läßt, besteht darin, dass die Effektivität des Schaumstofffilters dabei ebenfalls erhöht wird.
Eine besonders vorteilhafte Variante besteht darin, dass die nach innen weisenden Außenflächen in der Art von Griffmulden ausgebildet sind.
Diese Griffmulden sind so angeordnet, dass die künstliche Nase mit zwei Fingern gehalten werden kann. Dadurch ist eine bessere Haptik beim Anbringen und Entfernen der künstlichen Nase am Patienten möglich.
Vorteilhafterweise ist vorgesehen, dass die Griffmulden einen Durchbruch oder mehrere Durchbrüche der oben genannten Art aufweisen, durch welche ein Luftaustausch möglich ist. Trotz der zusätzlichen Funktion einer besseren Haptik durch die o.a. Griffmulden wird auf diese Weise dem Patienten die Atmung nicht erschwert, sondern im Gegenteil aufgrund der größeren aktiven Oberfläche des Mediums sogar erleichtert.
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Fernerhin ist vorgesehen, dass der Hohlkörper als Kunststoffkörper ausgebildet ist. Die Verwendung eines Kunststoffkörpers zur Bildung der künstlichen Nase hat den Vorteil, dass dieser beispielsweise mit Hilfe eines Spritzgußverfahrens oder dergleichen hergestellt werden kann. Die Einformung von Griffmulden stellt keinen hohen technischen Aufwand dar.
Vorteilhafterweise ist der geschlossene Hohlkörper in der Art &iacgr;&ogr; einer Hantel ausgebildet, so dass Griffmulden durch die besondere Formgebung des Hohlkörpers bereits implizit vorhanden sind.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Kunststoffkörper aus folgenden Bestandteilen gebildet ist: Einer im Wesentlichen ovalen Bodenfläche oder einer im Wesentlichen hanteiförmigen Bodenfläche, auf die zylinderartig zwei gegenüberliegend angeordnete Längsseiten und zwei diese verbindenden Kopfenden angeformt sind, sowie einem auf den durch die Längsseiten und Kopfenden gebildeten Umfang aufsetzbaren Deckel. Eine derartige zweiteilige Ausbildung ermöglicht zum einen einen geringen technischen Aufwand zur Herstellung der Einzelteile, zum anderen ist das oben bezeichnete Wärme- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Filtermedium in einfacher Weise in den Hohlkörper einsetzbar.-Auch die Einformung von Griffmulden der oben genannten Art ist auf diese Weise ohne großen fertigungstechnischen Aufwand möglich.
Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass der Deckel verformbar ist. Die Verwendung eines verformbaren Deckels hat den Vorteil, dass zum einen nur geringe Anforderungen an die Paßgenauigkeit zwischen Deckel und Grundkörper zu stellen
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sind, zum anderen ist aufgrund dessen Verformbarkeit das von der künstlichen Nase eingeschlossene Luftvolumen begrenzt variierbar. Diese Maßnahme ermöglicht dem Patienten eine leichtere Atmung.
Fernerhin weist der Deckel einen Schlitz oder mehrere Schlitze auf, welche eine Öffnung bilden und die Funktion enes Überdruckventils haben. Wie vorgehend bereits beschrieben wurde, kann durch diese Öffnung die Atmung des Patienten &iacgr;&ogr; erleichtert werden, vorzugsweise bei verstopftem Filtermedium. Zum anderen kann durch die Öffnung von außen Sekret abgesaugt werden.
Nach einem weiteren Merkmal sind die Griffmulden Bestandteil der Längsseiten. Durch diese Ausführungsform wird die Haptik beim Anbringen bzw. Entfernen der künstlichen Nase am Patienten verbessert.
Erfindungsgemäß sind nach einem Ausführungsbeispiel die Kopfenden elliptisch gebogen. Elliptisch gebogene Kopfenden haben den Vorteil, dass Verletzungen beim Anbringen am Patienten weitgehend ausgeschlossen werden können. Darüber hinaus unterstützt eine derartige Form die Haptik beim Anschluß des Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus.
In einer weiteren Variante weist die künstliche Nase oberhalb des Bodens einen Anschlußstutzen mit einer Öffnung auf. Vorzugsweise ist dieser Anschlußstutzen an eines der Kopfenden angeformt. Auf diesen Anschlußstutzen kann ein Sauerstoffschlauch oder dergleichen aufgesteckt werden, so dass der Patient zusätzlich mit Sauerstoff oder einem gasförmigen Medikament oder dergleichen versorgt werden kann.
Insbesondere bei künstlichen Nasen mit derartigen Anschlußstutzen für einen Sauerstoffschlauch haben sich die oben im Detail beschriebenen Griffmulden bestens bewährt, um das Aufstecken des SauerstoffSchlauches zu erleichtern.
Erfindungsgemäß kann fernerhin das Wärme- und/oder Feuchtigkeits- und/oder Filtermedium ein Schaumstoff sein. Ein Schaumstoff kann alle die vorgenannten drei Funktionen eines Wärmeträgers, Feuchtigkeitsträgers und Filters übernehmen.
In einer weiteren Variante ist vorgesehen, dass das Innenvolumen des Innenraums größer als 22,3 ml, vorzugsweise 22,8 ml ist. Es hat sich gezeigt, dass ein in dieser Größe gewähltes Innenvolumen eine optimale Versorgung des Patienten mit Atemluft gewährleistet.
Zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in der Zeichnung dargestellt und werden im folgenden näher beschrieben.
Es zeigen:
Figur 1 Einzelteile eines ersten Ausführungsbeispieles einer erfindungsgemäßen künstlichen Nase in perspektivischer Sprengdarstellung,
Figur 2 die künstliche Nase gemäß Figur 1 in zusammengesetztem Zustand in perspektivischer Darstellung,
Figur 3 die künstliche Nase gemäß Figur 1 und 2 in Draufsicht auf ein Kopfende,
Figur 4 die künstliche Nase gemäß Figur 1, 2 und 3 im Schnitt längs A-A,
Figur 5 die künstliche Nase gemäß Figur 1, 2, 3 und 4 im Schnitt längs B-B,
Figur 6 eine zweite Ausführungsvariante einer erfindungsgemäßen künstlichen Nase in perspektivischer Darstellung,
Figur 7 die künstliche Nase gemäß Figur 6 in Draufsicht von oben,
Figur 8 die künstliche Nase gemäß Figur 6 und 7 in Draufsicht auf eine Längsseite,
Figur 9 die künstliche Nase gemäß den Figuren 6 bis 8 im Schnitt A-A,
Figur 10 die künstliche Nase gemäß den Figuren 6 bis 9 im Schnitt B-B,
Figur 11 die künstliche Nase gemäß den Figuren 6 bis 10 in der Detailansicht X.
Die künstliche Nase, wie sie in den o.g. Figuren 1 bis 5 dargestellt ist, besteht aus einem hanteiförmig gestalteten Kunststoffkörper 1 mit einem Boden 2, zwei gegenüberliegend angeordneten Längsseiten 9.1. und 9.2 und zwei diese verbindenden elliptisch gebogenen Kopfenden 5.1 und 5.2. Durch diesen Kunststoffkörper 1 wird ein Innenraum 11 eingeschlossen bzw. gebildet.
Im glatten durchgehenden Boden 2 ist eine runde Öffnung 3 eingearbeitet, in die ein zylindermanteiförmiges Element 4
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eingesetzt ist. Dieses zylindermantelförmige Element 4, welches ober- und unterhalb des Bodens 2 übersteht, ist derart ausgebildet, dass es einen Anschluß für sogenannte Normkonnektoren 15 M / mm bietet.
Der Kunststoffkörper 1 weist an dessen runden Kopfenden und 5.2 schlitzförmige Durchbrüche auf. In den Längsseiten 9.1, 9.2 des Kunststoffkörpers 1 sind Griffmulden 8.1, 8.2 eingearbeitet. Diese sind zusätzlich mit kreisrunden &iacgr;&ogr; Durchbrüchen 10 versehen. Die Durchbrüche 6, 10 im Kunststoffkörper 1 insgesamt dienen der Durchflutung mit ausreichender Atemluft (Umgebungsluft) für den Patienten.
Der inneren Form des Innenraums 11 des Kunststoffkörpers 1 angepaßt ist in den Hohlkörper ein Schaumstoffring 12 eingesetzt.
Auf der oberen Öffnung des käfigförmigen Kunststoffkörpers ist ein verformbarer Deckel 13 aufgesetzt, wobei ein als integraler Bestandteil des Deckels 13 an dessen Außenumfang angeordneter Wulst 14 einen ebenfalls als integraler Bestandteil des Kunststoffkörpers 1 an der Oberseite des Längsseiten 9.1 und 9.2 sowie der Kopfenden 5.1 und 5.2 angeformten umlaufenden Wulst 15 lösbar verbindend umfängt.
Der Deckel 13 ist wahlweise in der- Mitte mehrfach, vorzugsweise fünffach, in radialer Richtung geschlitzt (Schlitze 17 in Fig. 1), oder ungeschlitzt (vgl. Fig. 2). Am Körperboden 2 ist seitlich ein kleiner Anschlußstutzen 18 mit einer Öffnung 19 für eine externe Sauerstoffversorgung angespritzt, an dem ein kleiner Schlauch angeschlossen werden kann.
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Die vorstehend im Detail beschriebene künstliche Nase übernimmt bei Patienten mit einer Kehlkopfoperation und notwendiger anschließender Beatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus (Trachealkanüle), die Funktion der körperlichen Nase. Der Patient atmet über den ihm eingesetzten Tubus und der darauf über einen Normkonnektor 15 M / mm aufgesetzten künstlichen Nase. Die Atemluft strömt beim Einatmen des Patienten von außen durch die im Nasenkörper befindlichen Durchbrüche 6, 10. Direkt hinter den Durchbrüchen
&iacgr;&ogr; 6, 10 sitzt im Inneren des Körpers der Schaumstoffring Dieser Schaumstoffring 12 dient als Filter und hält Staub und Schmutzpartikel aus der Umgebungsluft zurück. Den Nasenabschluß bildet der aus einem elastischen Material bestehende aufgesetzte Deckel 13. Sind in der Mitte 16 des Deckels 13 kleine Schlitze 17 eingestanzt, so kann durch die hierdurch gebildete Öffnung 2 0 zum einen von außen Sekret abgesaugt werden, zum anderen wird ein Überdruck der z. B. beim Husten des Patienten in der künstlichen Nase entsteht, abgeleitet. Am Anschlußstutzen 18 im Nasenboden 2 kann ein Sauerstoffschlauch aufgesteckt werden, so dass der Patient zusätzlich mit Sauerstoff versorgt werden kann. Im Nasenkörper 1 sind Griffmulden eingearbeitet. Der Anwender hat dadurch das Bauteil 1 fest im Griff, so dass ein sicherer Anschluß des Sauerstoffschlauchs möglich wird. Nach wenigen Atemzügen stellt sich ein Wärme- und Befeuchtungseffekt ein.
Ein zweites Auführungsbeispiel der Erfindung ist in den Figuren 6 bis 11 dargestellt. Einzelteile, die identische oder ähnliche Funktionen übernehmen wie diejenigen Einzelteile gemäß der ersten Ausführungsvariante gemäß den Figuren 1 bis sind in den nachfolgend bezuggenommenen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen. Den Zeichnungsfiguren 6 bis
11 entnimmt man, dass auch diese künstliche Nase aus einem hanteiförmig gestalteten Körper 1 der vorstehend genannten Art besteht. Die künstliche Nase gemäß diesem Ausführungsbeispiel unterscheidet sich von dem vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiel insbesondere dadurch, dass im Boden 2 im Wesentlichen senkrecht zur Bodenfläche ausgerichtete Stützstifte 21.1, 21.2, 21.3 und 21.4 vorgesehen sind. Es ist nun vorgesehen, dass der vorstehend beschriebene Schaumstoffring 12, welcher die Funktion eines Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermediums übernimmt, zwischen die Innenwandung des Hohlkörpers 1 und die vier Stützstifte 21.1, 21.2, 21.3 uns 21.4 eingesetzt wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass der Schaumstoff wenn er sich beim Gebrauch mit Schleim und Sekret zusetzt, kollabiert, so dass die Filterung und Luftzufuhr nicht mehr gewährleistet wäre.
Der Figur 11 entnimmt man, dass der Hohlkörper 1 und der Deckel 13 in besonderer Weise durch ihre Form aufeinander abgestimmt sind. Insbesondere entnimmt man der Zeichnungsfigur, dass der Deckel 13 an dessen Außenumfang einen nach innen weisenden Wulst 14 mit einer Kegelstumpffläche 29 und eine Mantelinnenfläche 27 aufweist. Korrespondierend hierzu weist der offene Hohlkörper 1 einen nach außen weisenden Wulst 15 mit einer korrespondierend zu der Kegelstumpffläche 29 des Wulstes 14 des Deckels 13 ausgebildeten Kegelstumpffläche 23 und eine korrespondierend zu der Mantelinnenfläche 27 des Wulstes 14 des Deckels 13 ausgebildeten Mantelaußenfläche auf. Weiterhin entnimmt man der Zeichnung, dass der Wulst 14 des Deckels 13 eine Ringfläche 30 aufweist, die sich an eine Ringfläche 25 einer an dem offenen Hohlkörper 1 angeordneten ringförmigen
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Anformung 28 anschließt. Die entsprechenden korrespondierenden Flächen sind nun in besonderer Art und Weise zueinander ausgebildet bzw. beabstandet. So schließen die Kegelstumpfflächen 23 und 29 einen Winkel ä ein, bei dem es sich vorzugsweise um einen spitzen Winkel handelt. Die entsprechenden Flächen sind also nicht parallel zueinander angeordnet oder gar ineinandergreifend. Weiterhin weisen die MantelInnenfläche 27 des Wulstes 14 und die Mantelaußenfläche 26 des Wulstes 15 einen Abstand zueiander auf. Es sei
&iacgr;&ogr; angemerkt, dass die entsprechenden Flächen nicht parallel zueinander verlaufen müssen, sondern dass es hier allein entscheidend ist, dass diese keine Berührungspunkte aufweisen. In ähnlicher Weise sind auch die Ringflächen 30 bzw. 25 des Hohlkörpers 1 bzw. des Wulstes 14 des Deckels 13 zueinander angeordnet.
Beim Auftreten eines Überdrucks in dem Innenraum 11 des Hohlkörpers 1 wird sich in dessen Folge der Deckel 13 anheben. Durch dieses Anheben werden die Kegelstumpfflächen 23 und 29 weiter voneinander entfernt. Das heißt zunächst, dass sich der Winkel ä weiter vergrößert. Durch diese Verbiegung des Wulstes 14 besteht zunächst die Gefahr, dass die entsprechenden weiteren Anlageflächen 26 und 27 bzw. 25 und 30 miteinander in Kontakt treten können. Um dies zu verhindern, sind diese Flächen im Abstand 22 bzw. 24 zueinander angeordnet._Wenn diese Flächen also nicht miteinander in Kontakt treten können, treten hierbei auch keine weiteren ein Aufspringen des Deckels 13 verhindernde Kräfte auf. Es wird möglich, allein durch die Materialwahl von Deckel 13 und Hohlkörper 1 sowie die Wahl des Winkels ä festzulegen, bei welchem Überdruck im Innenraum 11 ein Aufspringen des Deckels 13 erfolgt, so dass dieser leicht abegnommen bzw. entfernt werden kann.
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Bezugszeichenliste
1 Kunststoffkörper
2 Boden
3 runde Öffnung
4 zylindermantelförmiges Element
5 Anschluß von Normkonnektoren 15 M/mm
5.1 Kopfende
5.2 Kopfende
6 schlitzförmiger Durchbruch
7.1 Steg
7.2 Steg
8.1 Griffmulde
8.2 Griffmulde is 9.1 Längsseite
9.2 Längsseite
10 runder Durchbruch
11 Innenraum
12 Schaumstoffring 13 Deckel
14 Wulst
15 Wulst
16 Mitte
17 Schlitz
18 Anschlußstutzen
19 Öffnung
20 Öffnung
21.1 Stützstift
21.2 Stützstift 21.3 Stützstift 21.4 Stützstift 22 Abstand
plaO23
23 | Kegelstumpffläche |
24 | Abstand |
25 | Ringfläche |
26 | Mantelaußenfläche |
27 | Mantelinnenfläche |
28 | ringförmige Anformung |
29 | Kegelstumpffläche |
30 | Ringfläche |
dl | Durchmesser |
d2 | Durchmesser |
d3 | Durchmesser |
d4 | Durchmesser |
15 ä Winkel
Claims (27)
1. Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus- dadurch gekennzeichnet, dass eine Stützvorrichtung (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) zum Abstützen und zur Verhinderung des Kollabierens des Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermediums (12) vorgesehen ist.
- mit einem im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper (1, 13), welcher eine Öffnung (3) zum Anschließen des Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus und einen Durchbruch oder mehrere Durchbrüche (10, 6) zum Transfer der Atemluft aufweist und
- mit einem in den Hohlkörper (1, 13) einsetzbaren Wärme-speicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher und/oder Filtermedium (12),
2. Künstliche Nase nach Anspruch 1, bei der das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium (12) derart ausgebildet ist, dass es im Wesentlichen formschlüssig an eine Innenwandung des Hohlkörpers (1) anschließt, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung Halteelemente (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) aufweist, die das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium (12) stützend gegen die Innenwandung des Hohlkörpers (1, 13) halten.
3. Künstliche Nase nach Anspruch 2, bei der der Hohlkörper (1, 13) in der Art eines Hohlzylinders mit einem Boden (2), einem Zylindermantel (5.1, 5.2, 9.1, 9.2) und einem Deckel (13) ausgebildet ist, und das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium (12) formschlüssig an die Innenwandung des Zylindermantels (5.1, 5.2, 9.1, 9.2) anschließt, dadurch gekennzeichnet, dass die Haltelemente als Stützstifte (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) oder dergleichen ausgebildet sind, welche im Boden (2) angeordnet sind und in das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium (12) eingreifen oder an das Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium (12) anschließen.
4. Künstliche Nase nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) materialeinheitlich mit dem Hohlkörper (1) ausgebildet ist.
5. Künstliche Nase nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) einstückig an den Hohlkörper (1) angeformt ist.
6. Künstliche Nase nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) aus einem Kunststoffmaterial besteht.
7. Künstliche Nase nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Stützvorrichtung (21.1, 21.2, 21.3, 21.4) aus sterilisierbarem Material besteht.
8. Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1, 13) eine Ventilvorrichtung (13, 14, 15, 22, 23, 24, 26, 28) aufweist, welche beim Überschreiten des normalen Atemluftdruckes in dem Hohlkörper (1, 13) öffnet.
- mit einem im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper (1, 13) welcher eine Öffnung (3) zum Anschließen des Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus und einen oder mehrere Durchbrüche (10, 6) zum Transfer der Atemluft aufweist und,
- mit einem in den Hohlkörper (1, 13) einsetzbaren Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitsspeicher- und/oder Filtermedium (12),
9. Künstliche Nase nach Ansprüche 8, bei der der im Wesentlichen geschlossene Hohlkörper (1, 13) einen abnehmbaren Deckel (13) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Ventileinrichtung (13, 14, 15, 22, 23, 24, 26, 28, 29) den Deckel (13) umfaßt, welcher beim Überschreiten des normalen Atemluftdrucks in dem im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper (1, 13) von diesem aufspringbar oder abnehmbar ausgebildet ist.
10. Künstliche Nase nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (13) aus einem weichen Material besteht und der offene Hohlkörper (1) im Wesentlichen aus einem harten Material besteht.
11. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (13) an dessen Außenumfang einen nach innen weisenden Wulst (14) mit einer Kegelstumpffläche (29), einer
Mantelinnenfläche (27) aufweist, und dass der offene Hohlkörper (1) einen nach außen weisenden Wulst (15) mit einer korrespondierend zu der Kegelstumpffläche (29) des Wulstes (14) des Deckels (13) ausgebildeten
Kegelstumpffläche (23) und einer korrespondierend zu der Mantelinnenfläche (27) des Wulstes (14) des Deckels (13) ausgebildeten Mantelaußenfläche (26) aufweist.
Mantelinnenfläche (27) aufweist, und dass der offene Hohlkörper (1) einen nach außen weisenden Wulst (15) mit einer korrespondierend zu der Kegelstumpffläche (29) des Wulstes (14) des Deckels (13) ausgebildeten
Kegelstumpffläche (23) und einer korrespondierend zu der Mantelinnenfläche (27) des Wulstes (14) des Deckels (13) ausgebildeten Mantelaußenfläche (26) aufweist.
12. Künstliche Nase nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Kegelstumpfflächen (29, 23) einen Winkel (gelstumpfflächen
13. Künstliche Nase nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass der Winkel (á) ein spitzer Winkel ist.
14. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die, Mantelinnenfläche (27) und die Mantelaußenfläche (26) einen Abstand (22) aufweisen.
15. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 11 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass der offene Hohlkörper (1) eine korrespondierend zu der Ringfläche (30) des Wulstes (14) des Deckels (13) angeordnete ringförmige Anformung (28) mit einer Ringfläche (25) aufweist.
16. Künstliche Nase nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die Ringflächen (25, 30) einen Abstand (24) aufweisen.
17. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 9 bis 16, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (13) einen Schlitz oder mehrere Schlitze (17) aufweist.
18. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 8 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das Innenvolumen des im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörpers (1, 13) zumindest 22 ml beträgt.
19. Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus dadurch gekennzeichnet, dass der geschlossene Hohlkörper (1, 13) zur Vergrößerung dessen wirksamer Oberfläche zumindest eine nach innen weisende Außenfläche (8.1, 8.2) aufweist.
- mit einem im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper (1, 13), welcher eine Öffnung (3) zum Anschließen des Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus und einen Durchbruch oder mehrere Durchbrüche (10, 6) zum Transfer der Atemluft aufweist und
- mit einem in den im Wesentlichen geschlossenen Hohlkörper (1, 13) einsetzbaren Wärmespeicher- und/oder Feuchtigkeitssgeicher- und/oder Filtermedium (12)
20. Künstliche Nase nach Anspruch 19, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest zwei der nach innen weisenden Außenflächen in der Art von Griffmulden (8.1, 8.2) ausgebildet sind.
21. Künstliche Nase nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass Griffmulden (8.1, 8.2) einen Durchbruch oder mehrere Durchbrüche (10) aufweisen.
22. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 19 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass der geschlossene Hohlkörper (1, 13) hantelförmig ausgebildet ist.
23. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 19 bis 22, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper folgende Bestandteile aufweist:
- einen im Wesentlichen hantelförmigen Boden (2) auf dem zylinderartig zwei gegenüberliegend angeordnete Längsseiten (9.1, 9.2) und zwei diese verbindende Kopfenden (5.1, 5.2) angeformt sind und
- einen auf den durch die Längsseiten (9.1, 9.2) und die Kopfenden (5.1, 5.2) gebildeten Umfang aufsetzbaren Deckel (13).
24. Künstliche Nase nach Anspruch 23, dadurch gekennzeichnet, dass an eines der Kopfenden (5.1) ein Anschlußstutzen (18) angeformt ist.
25. Künstliche Nase nach Anspruch 23 oder 24, dadurch gekennzeichnet, dass der Boden (2) zumindest in dessen Randbereich eine Welligkeit aufweist.
26. Künstliche Nase nach einem der vorangegegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hohlkörper (1) aus Polypropylen besteht.
27. Künstliche Nase nach einem der Ansprüche 3 bis 7, 9 bis 18 und 23 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass der Deckel (13) aus thermoplatischem Elastomer besteht.
Priority Applications (1)
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DE20114355U DE20114355U1 (de) | 2001-08-30 | 2001-08-30 | Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus |
Applications Claiming Priority (1)
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DE20114355U DE20114355U1 (de) | 2001-08-30 | 2001-08-30 | Künstliche Nase für Patienten mit Spontanatmung über Tracheostomie- oder Endotrachial-Tubus |
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DE20114355U1 true DE20114355U1 (de) | 2001-11-15 |
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Effective date: 20091023 |
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R071 | Expiry of right | ||
R071 | Expiry of right |