DE1910329C3 - Mehrere parallel zueinander angeordnete Trägerplatten für elektrische Schaltungen enthaltendes Bauteil - Google Patents
Mehrere parallel zueinander angeordnete Trägerplatten für elektrische Schaltungen enthaltendes BauteilInfo
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Description
Die Erfindung betrifft ein mehrere parallel zueinander angeordnete Trägerplatten für elektrische
Schaltungen enthaltendes Bauteil gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
In der Nachrichtentechnik werden vielfach leicht zu handhabende, kompakte Bauteile benötigt, z. B.
als auswechselbare Dämpfungsglieder, die im wesentlichen aus einer auf einer Trägerplatte angeordneten
elektrischen Schaltung bestehen.
Ein solches Bauteil ist z. B. unter dem Namen »Siniatic-Bauteil« aus der Siemens-Zeitschrifi,
Heft 10, 1959, bekannt.
Dieses Bauteil besteht im wesentlichen aus drei Teilen, nämlich der Grundplatte mit Bauelementen
und Amchlußfahnen, dem Gehäusebecher und einem für den Verschluß des Bechers vorgesehenen Sockel.
Die Aiischlußfahnen sind dabei an der Grundplatte so angeklemmt, daß sie mit den Schenkeln eines
endseitig geschlitzten Abschnitts beiden Seiten der Grundplatte anliegen. Am Ort der Befestigung einer
Anschlußfahne ist somit für beide Plattenseiten nur eine elektrische Anschlußmöglichkeit gegeben. Des
weiteren beengt die unmittelbare mechanische Befestigung der Anschlußfahnen an der Grundplatte die
Wahl des Materials der Grundplatten. Zum Beispiel ist diese Befestigungsart nicht für Keramik- oder
Glasplatten geeignet. Im Zuge der immer mehr zunehmenden Miniaturisierung elektrischer Schaltungen
wird u. a. die Verwendung von in Dünn- oder Dickschichttechnik ausgeführten Schaltungskonfigurationen
angestrebt, so daß sich pro Flächeneinheit weitaus mehr Schaltungseinzelheiten auf Trägerplatten
unterbringen lassen als mit Hilf·; konventioneller Technik. Dies bedingt aber, daß eine entsprechend
große Zahl von Anschlußmöglichkeiten an einer Platte vorhanden sein müssen.
Außerdem ist aus dem deutschen Gebrauchsmuster 19 10 070 eine Steckbaugruppe bekannt, welche einen
gesonderten deckelartigen Abschluß benötigt, der im wesentlichen ebenso wie bei dem »Simatic«-Bauteil,
nach dem Einbringen einer Leiterplatte in das Gehäuse der Baugruppe, zum Verschluß des Gehäuses
und /ur Halterung der Platte und Justierung der Anschlußelemente gegenüber dem Gehäuse erforderlich
ist.
Ferner ist ein Anschluß für Trägerplatten aus keramikartigem Material mit in Dickfilmtechnik beidseitig
aufgetragenen Leiterbahnen bekannt (DT-Gbm 19 28 053). Die in zwei parallelen Reihen angeordneten
Anschlußstifte sind in einem Kunststoff-Spritzteil gehaltert und bilden eine von einer Seite auf die
Trägerplatte aufsteckbare Kontaktbürste mit je einer an der Trägerplatte auf jeder Seite anliegenden Anschlußkontaktreihe,
die mit den Leitern der Trägerplatte durch Tauchlötung verbunden wird.
Anschlußelemente aus geraden verjüngten Blechstreifen, die einen Isolierstoffträgerkörper durchsetzen,
sind ebenfalls bekannt (DT-AS 11 95 388).
Bei einer weiteren bekannten Kontaktanordnung (»Philips Telecommunication Review«, 1963, Nr. 3,
S. 117 bis 119) ist eine Kontaktträgerplatte von mehreren
parallelen Reihen von Kontakten durchsetzt, die einerseits Lötösen, andererseits etwa U-förmige
Aufnahmekontaktfedern aufweisen. Eine Isolierstoffabdeckhaube mit mehreren parallelen Durchlaßschlitzen
für jeweils eine aus drei einzudeckenden Messerkontakten bestehende Reihe ist über den
U-förrrigen Kontakten angeordnet.
Des weiteren ist eine Baueinheit der eingangs genannten Art bekannt (»Unilog Static Control«).
Die Anschlüsse an die Trägerplatten erfolgen dabei mittels L-förmiger Kontakte, von denen jeder in
Schlitzen am unteren Rand der beiden einander mit 5 Abstand gegenüberliegenden Trägerplatten eingreifen.
Die Trägerplatten sind jeweils paarweise in einem Gehäuse untergebracht und nur einseitig mit Leiterbahnen
versehen; deshalb reicht die zur Verfugung stehende Länge der zu kontaktierenden Kante der
Trägerplatte für die Aufnahme der Anschlußelemente aus, und es ergibt sich nicht die Notwendigkeit, zwei
Anschlußelementreihen je Platte anordnen zu müssen. In der Stirnseite des die beiden Trägerplatten in
Nuten auf gegenüberliegenden Innenwänden halternden Kunststoffgehäuses sind eine Vielzahl von Durchlaßschlitzen
vorgesehen, jedoch nimmt jeder Schlitz nur ein Anschlußelement auf.
Demgegenüber liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Bauteil gemäß dem Oberbegriff des
Patentanspruches 1 so auszubilden, daß unter Beibehaltung möglichst vieler Anschlußmöglichkeiten
und einfacher Herstellungsweise eine besonders dichte Packung der in ihm enthaltenen Trägerplatten erzielt
werden kann.
Die Lösung dieser Aufgabe erfolgt gemäß der Erfindung durch die Vereinigung sämtlicher im kennzeichnenden
Teil des Patentanspruches 1 angegebenen Merkmale.
Durch die teilweise Verzahnung der Anschlußelemente von in dem Kunststoffgehäuse angeordneten
Trägerplatten wird in den Fällen, in denen die einander zugewandten Anschlußelementreihen zweier
benachbarter Tragplatten nicht voll besetzt sein müssen, eine besonders platzsparenJe enge Schichtung
der 1 rägerplatten und damit ein kompakter gedrängter Aufbau des erfindungsgemäßen Bauteils
erreicht.
Vorteilhafte Ausgestaltungen des Erfindungsgegenstandes sind in den Unteransprüchen angegeben.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend an Hand von fünf Figuren näher erläutert.
Dabei zeigt in vereinfachter Darstellung unter Weglassung aller nicht unbedingt zum Verständnis
erforderlichen Teile
F i g. 1 eine mit Anschlußelementen versehene Trägerplatte in Seitenansicht,
F i g. 2 einen Querschnitt durch ein zwei Trägerplatten enthaltendes Bauteil,
Fig. 3 die besondere Ausbildung der Isolierstoff- ου
körper zweier Trägerplatten, wie sie z. B. in einem Bauteil nach F i g. 2 enthalten sind, von oben gesehen,
Fig. 4 ein zwei Trägerplatten enthaltendes Bauteil vor dem Zusammenfügen von Trägerplatten und
Kunststoffgehäuse in Schrägsicht gesehen,
F i g. 5 ebenfalls in schräger Darstellung ein zwei Trägerplatten enthaltendes Bauteil nach dem Zusammenfügen
von Trägerplatten und Kunststoffgehäuse.
Im einzelnen zeigt Fig. 1 eine im wesentlichen
rechteckige Trägerplatte 1, die z. B. aus einem keramischen Werkstoff hergestellt sein kann oder aus
einem Glaskörper besteht. Auf dieser Trägerplatte sind insbesondere in Dickfilmtechnik beidseitig elektrische
Stromkreise aufgedruckt, wobei eine Durchkontaktierung zwischen den beidseitigen Schaltungsteilen
durch Rohrniete 3 (vgl. dazu auch F i g. 4) erfolgt, die in Bohrungen der Trägerplatte eingesetzt
sind. Zum Anschluß der auf der Trägerplatte angeordneten Schaltungen sind Anschlußelemente 5 vorgesehen,
die aus Blechstreifen gestanzt sind und in einem Isolierstoffkörper 4 befestigt sind. Sie bilden
dabei eine von einer Schmalseite her auf die Trägerplatte aufsteckbare Kontaktbürste mit der Trägerplatte
anliegenden Anschlußelenienteabschnitten 12, die im Querschnitt gegenüber dem Rest der Anschlußelemente
verjüngt ausgebildet bind. Die Anschlußelemente sind mit ihren Oberflächen größerer
Breite senkrecht zur Plattenebene angeordnet, wodurch eine besonders dichte Hintereinanderreihung
der Anschlußelemente ermöglicht wird und zahlreiche Anschlußmöglichkeiten für die auf einer Trägerplatte
angeordneten Schaltungen bereitgestellt werden können. Bei der Herstellung der kontaktbürste
werden die einzelnen Anschlußelemenie in entsprechende Bohrungen des Isolierstoffkörpcrs 4
eingesetzt, wodurch sie bereits ihre anschlußrichtige Lage erhalten. Auf diese Weise bereitet das Zusammenfügen
von Trägerplatte und Anschlußelementcn keine Schwierigkeiten. Bei diesem Zusammenfügen
gleiten die Abschnitte verjüngten Querschnitts der Anschlußelemente auf Leiterbahnabschnitte der Trägerplatte
auf. Durch eine anschließende Schwalloder Tauchlötung werden die Anschlußelemente
dann mit den Leiterbahnen 2 (vgl. dazu Fig. 4) der Trägerplatte verbunden.
Wie Fig. 4 zeigt, werden die mit den Anschlußelementen
versehenen Trägerplatten dann in ein Kunststoffgehäuse 7 eingeschoben, wobei die Tragerplatten
zwischen inneren Führungsleisten 9 des Kunststoffgehäuses gleiten. Die Anschlußelemente
ragen im eingeschobenen Zustand der Trägerplatte durch stirnseitig vorgesehene Durchlaßschlitzc ilei
Kunststoffgehäuses (vgl. dazu auch F i g. 5).
Zur dichten Unterbringung mehrerer Trägerplatte!! in einem Kunststoffgehäuse können die Isolicrstollkörper
4 der in einem Kunststoffgehäuse unterzubringenden Trägerplatten derart ausgebildet werden
(vgl. dazu insbesondere Fig. 3), daß z.B. an den beiden einander zugekehrten Seiten der beiden Trägerplatten
je eine halbe Anschlußclementenreihe 13
gebildet wird. Diese Halbreihen verzahnen sich beim Einsetzen der Trägerplalten in das Kunststoffgehäuse
ineinander, so daß z. B. (vgl. dazu insbesondere Fig. 2) drei vollständige Reihen von Anschlußelementen
gebildet werden. Die Durchlaßschlitze für die einzelnen Reihen der Anschlußelemente sind
durch Zentrierstege 10 voneinander getrennt. An den Zenlrierstegen können sich die Anschlußelemente
abstützen, so daß die Zentrierstege neben den Führungsleisten 9 weitere Führungsmittel für die Trägerplatten
bilden. In Einschubrichtung legen sich die in das Kunststoffgehäuse 7 eingesetzten Trägerplatten
1 an Schultern 8, die als Absetzungen an dem Kunststoffgehäuse 7 vorgesehen sind.
Nachdem die Trägcrplatten in das Kunststoffgehäuse eingesetzt worden sind, kann die BodenöfTnung
des Kunststoffgehäuses mit einem Deckel 11 verschlossen werden. Anschließend wird durch die
Durchlaßschlitze ein Gießharz in das Kunststoffgehäuse eingebracht, das den zwischen Trägerplatten
und Kunststoffgehäusewänden verbleibenden Hohlraum 14 ausfüllt und nach dem Aushärten den
kompakten und stabilen Aufbau des B; bürgt und die Lotstellen zwischen Ansel·
ten und Trägerplatte mechanisch und the lastet.
Für die Unteransprüche wird schutz nur in Verbindung mit si
Merkmalen nach P a t e η t a η s ρ r u ι
gehrt.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
Claims (8)
1. Mehrere parallel zueinander angeordnete Trägerplatten für elektrische Schaltungen enthaltendes
Bauteil, mit einem becherförmigen einstückigen Kunststoffgehäuse, bei dem ein zwischen
den in das Gehäuse eingeschobenen Trägerplatten und der Gehäuseinnenwandung verbleibender
Hohlraum mit einer gießfähigen, aushärtenden lsolierstoffmasse ausgefüllt ist, und mit aus Blechstreifen
bestehenden Anschlußelementen, deren Oberflächen größerer Breite senkrecht zu den
Trägerplattenebenen angeordnet sind, wobei das Kunststoffgehäuse an der der offenen Seite gegenüberliegenden
Stirnseite mit Durchlaßschlitzen für die in parallelen Reihen angeordneten, in Einschubrichtung
der Leiterplatten verlaufenden freien Ernten der Anschlußelemente versehen ist, gekennzeichnet durch die Vereinigung der
Merkmale, daß die aus geraden Blechstreifen bestehenden, zu jeweils einer der Trägerplattcn
(1) gehörigen Anschlußelemente (5) in Durchgangsöffnungen eines plattenförmigen, quer zu
den Anschlußelementen (5) verlaufenden IsolierstoiTkörpers (4) als eine auf die Trägerplatte (1)
von einer Schmalseite her aufsteckbare Kontaktbürste mit je einer der Trägerplatte (1) auf jeder
Seite anliegenden Anschlußelementreihe befestigt sind, daß das Kunststoffgehäuse (7) mit jeweils
einem gemeinsamen Durchgangsschlitz für sämtliche Anschlußclcmente (5) einer Reihe versehen
ist und daß die jeweils nur teilweise mit Anschlußelementen (5) besetzten Reihen von einander zugekehrten
Seiten benachbarter Trägerplatten (1) gegeneinander versetzt angeordnet sind und die
plattenförmigen Isolicrstolfkörper(4) an den nicht von Anschlußelementen durchdrungenen Stellen
Ausnehmungen aufweisen, derart, daß die Isolierstoffkörper (4) beim Einsetzen in das Kunststoffgehäuse
(7) zahnartig ineinandergreifen und die Anschlußelemente (5) benachbarter Trägerplattcn
(1) in denselben Durchgangsschlitz des Kunststoffgehäuses
(7) cinsctzbar sind.
2. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der den Oberflächen der Tragerplatten
(1) anliegende Abschnitt der Anschlußclcmente (12) im Querschnitt verjüngt ausgebildet
ist.
3. Bauteil nach Anspruch 2, dadurch gekenn- s° zeichnet, daß der IsnlierstoiTkörpcr (4) mit Bohrungen
zum Einsetzen der im Querschnitt verjüngten Anschlußelementabschnitte (12) versehen
ist.
4. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Kunststoffgehäuse (7) innere
Führungsleisten (9) für die Trägerplattcn (1) aufweist.
5. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (1) aus einem
keramischen Werkstoff hergestellt ist.
6. Bauteil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Trägerplatte (1) aus einem
Glaskörper besteht.
7. Bauteil nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die elektrische Schallung (2)
in Dickfilmtechnik beidseitig auf die Trägerplatte (1) aufgebracht ist.
8. Trägerplatte nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
daß die verjüngten Anschlußelementabschnitte (12) mittels Schwall- oder Tauchlötung
mit auf der Trägerplatte (1) vorgesehenen Leiterbahnabschnitten (2) verbunden sind.
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DE1910329A1 DE1910329A1 (de) | 1970-09-03 |
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