DE19944570A1 - Markenartikel oder zugehörige Verpackung mit daran befestigter Marke - Google Patents
Markenartikel oder zugehörige Verpackung mit daran befestigter MarkeInfo
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Abstract
Die Erfindung/Neuerung betrifft einen Markenartikel 1 oder zugehörige Verpackung mit daran befestigter, optisch wahrnehmbarer Marke 3, die geeignet ist, den Markenartikel 1 oder die zugehörige Verpackung von den Artikeln anderer Hersteller zu unterscheiden, wobei die Marke 3 auf oder in einem Trägerelement angebracht ist, das mit dem Markenartikel 1 oder der zugehörigen Verpackung verbunden ist, wobei die optisch wahrnehmbare Marke 3 als ein mehrere Bildphasen aufweisendes Wechselbild 5 ausgebildet ist.
Description
Die Erfindung/Neuerung betrifft einen Markenartikel oder eine zugehörige
Verpackung mit einer daran befestigten Marke. Wenn von einer Marke im
Sinne der Anmeldung gesprochen wird, so handelt es sich dabei um eine op
tisch wahrnehmbare Marke, die geeignet ist, den Markenartikel oder die zu
gehörige Verpackung von den Artikeln anderer Hersteller zu unterscheiden.
Die Marke ist auf oder in einem Trägerelement angebracht, welches mit dem
Markenartikel oder der zugehörigen Verpackung fest verbunden ist.
Sogenannte "Wort-, Wort-/Bild- oder Bildmarken" werden an unterschiedli
chen Stellen an fast allen Markenartikeln angebracht. Derartige Marken sol
len den Käufer oder Benutzer des Markenartikels zum einen darüber infor
mieren, daß es sich bei der Ware um eine Originalware handelt, zum anderen
kommt Marken, die an Markenartikeln befestigt sind, zusätzlich eine nicht
unerhebliche Werbewirksamkeit zu.
Bei machen Trendartikeln erscheint die Marke für den Träger von größerer
Bedeutung zu sein, als die Ware selbst. Dies hat sich insbesondere in der
Modebranche, bei den sogenannten "Accessoires" sowie auch im Parfümbe
reich durchgesetzt. Für einen Markenartikel wird in der Regel weit mehr in
vestiert als für einen vergleichbaren "no name"-Artikel.
Im Laufe des letzten Jahrzehnts hat sich die sogenannte "Markenpiraterie" zu
einem immer größeren Problem entwickelt. Markenartikel werden identisch
nachgeahmt und in markenverletzender Weise mit den Originalmarken oder
geringfügig abgewandelten, aber dennoch verwechselbar ähnlichen Marken
versehen und gelangen so in den Verkehr, wobei sich oft die Zwischenhänd
ler gar nicht bewußt sind, daß sie nicht die Originalware, sondern Fälschun
gen vertreiben.
Die vom Gesetzgeber vorgesehenen Sanktionen zur Unterbindung der soge
nannten "Markenpiraterie" können nur teilweise durchgreifen. Oftmals sind
die mit der Durchsetzung der gesetzlichen Vorschriften befaßten Behörden
völlig überfordert, um Originalware von mit Markenfälschungen versehener
Plagiatware zu unterscheiden. Beschlagnahmungen am Zoll sind daher eher
eine Seltenheit.
Der Erfindung/Neuerung liegt die Aufgabe zugrunde, einen Markenartikel
oder seine Verpackung mit daran befestigter optisch wahrnehmbarer Marke
zum einen fälschungssicherer zu machen, zum anderen die optische Wahr
nehmbarkeit, insbesondere Werbewirksamkeit der Marke selbst zu verbes
sern.
Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, daß die optisch wahrnehmbare Marke
als ein mehrere Bildphasen aufweisendes Wechselbild ausgebildet ist.
Wechselbilder im Sinne der Erfindung/Neuerung sind aus einer Kunststoffo
lie oder Scheibe bestehende Bilder, die beim Bewegen um eine oder mehrere
Achsen unterschiedliche Bilder oder Bildphasen erscheinen lassen. Dadurch
besteht die Möglichkeit, daß das Bild, im Falle der Erfindung/Neuerung ein
Markenbild oder Markenwort sich ändert und unterschiedliche Farben, For
men und dgl. annehmen kann. Ein bekanntes Markenwort kann im Sinne ei
nes Zoom-Effektes auf den Betrachter zubewegt werden, sich mit anderen
Markenworten abwechseln, in unterschiedlichen Farben erscheinen, auf dem
Träger von links nach rechts oder umgekehrt laufen und dgl. mehr. Insge
samt sind derzeit fünf Bewegungseffekte in Verbindung mit Wechselbildern
bekannt, nämlich ein "Morphing-Effekt", ein "3D-Effekt", ein "Flipp-Effekt",
"Zoom-Effekt" und ein "Motion-Effekt".
Durch den Wechselbildeffekt kommt einer an einem Markenartikel ange
brachten Marke zusätzlich ein sogenannter "eye catcher"-Effekt zu. Die
Marke fällt auf, sie stellt nicht nur eine markenmäßige Information, sondern
zusätzlich einen modischen Gag dar. Insbesondere bei Kindern und Jugendli
chen wird eine buntschillernde oder wechselnde Markendarstellung Gefallen
finden. Eine farbliche Abstimmung einer Marke mit der Farbe des Markenar
tikels scheint möglich, ohne die Originalitätsfarbe einer Marke zu verlassen.
Zur Verhinderung der angesprochenen Markenpiraterie ist es außerdem von
Vorteil, daß Wechselbilder extrem schwierig herstellbar sind. Dazu besteht
die Möglichkeit, in einem Wechselbild, das beispielsweise sechs, acht oder
zehn oder mehr Bildphasen aufweist, eine der Bildphasen mit zusätzlicher
Information zu versehen, die von einem Fälscher überhaupt nicht wahrnehm
bar ist, beispielsweise einen Buchstaben der Marke mit einer besonderen
Kennzeichnung oder einem Punkt oder dgl. zu versehen. Dadurch haben z. B.
Zollbehörden die Möglichkeit, die über den "Bildfehler" genau informiert
sind, die unterschiedlichen Bildphasen zu überprüfen und so gefälschte Ware
von Originalware zu unterscheiden.
Eine der Wechselbildphasen kann ein von der eigentlichen Markendarstellung
unterschiedliches Bildmuster enthalten. Es ist sogar möglich, eine oder meh
rere Wechselbildphasen mit Zahlen oder Codeinformation zu versehen, wobei
eine oder mehrere Wechselbildphasen sogar durch ein Codelesegerät erfaß
bare Information tragen kann.
Ist die Information in gewisser Weise verschlüsselt und der entsprechende
Decodierungsschlüssel nur den einschlägigen Behörden bekannt, kann ohne
weiteres überprüft werden, ob die Marke echt oder falsch ist. ist der Träger
als dünne, flexible Kunststoffolie ausgebildet, kann die Marke ohne weiteres
auf Textilien oder sonstigen Bekleidungsstücken angebracht werden, ohne in
negativer Weise aufzutragen. Zweckdienlich ist es dabei, einen seitlich abste
henden folienartigen Befestigungsabschnitt vorzusehen, der maschinennähbar
ist. Die Marke kann dann in üblicher Weise in eine Naht eines Kleidungs
stücks eingenäht werden.
Es ist aber auch möglich, das Wechselbild mit sonstigen Befestigungsöffnun
gen zu versehen, um es beispielsweise auf Gürtel aufzunieten. Ebenso kön
nen in vorteilhafter Weise Befestigungsvorsprünge an der Rückseite des
Wechselbildes angeformt sein, um einen Abschnitt des Markenartikels oder
der Verpackung zu durchsetzen.
Die Erfindung/Neuerung ist anhand von Ausführungsbeispielen in den Zeich
nungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen:
Fig. 1 einen Markenartikel mit einer als Wechselbild ausgebilde
ten Marke, wobei lediglich in den Zeichnungsfiguren 1a
und 1b zwei unterschiedliche Bildphasen dargestellt sind;
Fig. 2 eine Wechselbildmarke in Folienform sowie
Fig. 3 eine Wechselbildmarke in Etikettform mit Befestigungsvor
sprüngen.
Der in Fig. 1 dargestellte Markenartikel (1) hat die Form eines Sporthemdes
(2) und trägt auf der linken Brustseite z. B. eine Marke 3. Der dargestellte
Reiter 4 auf seinem Pferd bewegt sich bei Bewegung des Wechselbildes 5
und schlägt dabei mit seinen Poloschläger 6 nach einem Ball 7, der sich
wegfliegend bewegt. Dabei galoppiert das Pferd. Dies ist in zwölf Bildphasen
darstellbar, so daß ein insgesamt realistisch wirkendes Wechselbild 5 ent
steht. Selbstverständlich können auch alle anderen Marken in Bewegung ver
setzt und dadurch "animiert" werden. Aber auch Wortmarken, wie in Fig. 2
dargestellt, können z. B. durch einen Zoom-Effekt aus der Bildebene heraus
kommen und wirken dabei besonders werbewirksam.
Im Falle des Reiters 4 oder auch eines Tennisspielers ist es nun möglich, bei
spielsweise in Schlägerbewegung oder in den Ballflug einen kleinen Fehler
einzubauen, der bei einer oberflächlichen Betrachtung gar nicht auffällt. Sind
die Zollbehörden aber über einen solchen Fehler informiert, was von Herstel
lerseite geschehen kann, haben sie die Möglichkeit, in den Wechselbildphasen
nach diesem Fehler zu suchen und dabei zu erkennen, ob die Marke 3
echt oder gefälscht ist. Außerdem ist auch möglich, in unterschiedliche Kol
lektionen (Frühjahrs-, Sommer-, Herbst- und Winterkollektion) in ein und
dieselbe Markendarstellung unterschiedliche Fehler einzubauen, so daß es für
einen Fälscher noch schwieriger wird, die Marke 3 so nachzuahmen, daß in
formierte Behörden die gefälschte Marke von einer Originalmarke nicht mehr
unterscheiden können.
Bei dem in Fig. 2 dargestellten Ausführungsbeispiel ist nun eine der Phasen
des Wechselbildes 5 mit einer Barcodeinformation 10 versehen, die durch ei
nen elektrooptischen Barcodeleser auslesbar ist. Bei zwölf Bildphasen fällt
die Information nicht negativ auf, ist aber sicherheitstechnisch auswertbar.
Ferner ist ein maschinennähbarer Befestigungsabschnitt 11 vorgesehen, der
beim Herstellungsvorgang des Markenartikels 1 in eine Naht eingenäht wer
den kann.
Bei dem in Fig. 3 dargestellten Ausführungsbeispiel hat das Wechselbild 5
Befestigungsöffnungen 12. Zusätzlich ist an die Rückseite 13 des Wechsel
bildes 5 ein Befestigungsvorsprung 14 angeformt, der einen Gewebeabschnitt
des Markenartikels 1 in Endmontagestellung durchgreift.
1
Markenartikel
2
Sporthemd
3
Marke
4
Reiter
5
Wechselbild
6
Poloschläger
7
Ball
10
Barcodeinformation
11
Befestigungsabschnitt
12
Befestigungsöffnung
13
Rückseite
14
Befestigungsvorsprung
15
Schnapp-/Rastelement
Claims (15)
1. Markenartikel (1) oder zugehörige Verpackung mit daran befestigter,
optisch wahrnehmbarer Marke (3), die geeignet ist, den Markenartikel
(1) oder die zugehörige Verpackung von den Artikeln anderer Herstel
ler zu unterscheiden, wobei die Marke (3) auf oder in einem Trägere
lement angebracht ist, das mit dem Markenartikel (1) oder der zugehö
rigen Verpackung verbunden ist,
dadurch gekennzeichnet, daß
die optisch wahrnehmbare Marke (3) als ein mehrere Bildphasen auf
weisendes Wechselbild (5) ausgebildet ist.
2. Markenartikel nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß
durch das Wechselbild (5) die Marke (3) bildphasenabhängig in unter
schiedlicher Art und/oder unterschiedlicher Farbgebung und/oder un
terschiedlicher Größe dargestellt wird.
3. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine der Phasen des Wechselbildes (5) ein von der Darstel
lung der Marke (3) unterschiedliches Bildmuster enthält.
4. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine oder mehrere Phasen des Wechselbildes (5) mit Erkennungs
markern und/oder Bildfehlstellen versehen sind.
5. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine der mehreren Phasen des Wechselbildes (5) Zahlen- und/oder
Codeinformation umfaßt.
6. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
eine oder mehrere Phasen des Wechselbildes (5) durch ein Codelesege
rät erfaßbare Information (10) umfaßt.
7. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Wechselbild (5) der Marke (3) Bereiche mit unterschiedlichen Ef
fekten ("Morphing-Effekt, 3D-Effekt, Flipp-Effekt, Motion-Effekt
und/oder Zoom-Effekt") umfaßt.
8. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Träger als dünne, flexible Folie ausgebildet ist.
9. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Farbschichten des Wechselbildes (5) in den Träger eingeschmolzen
sind.
10. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
an dem Wechselbild (5) ein seitlich abstehender, folienartiger Befesti
gungsabschnitt (11) angeordnet ist.
11. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
der Befestigungsabschnitt (11) maschinennähbar ist.
12. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
das Wechselbild (5) mit Befestigungsöffnungen (12) versehen ist.
13. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
an die Rückseite (13) des Wechselbildes (5) Befestigungsvorsprünge
(14) angeformt sind, die einen Abschnitt des Markenartikels (1) oder
der Verpackung durchsetzen.
14. Markenartikel nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Befestigungsvorsprünge (14) Schnapp-/Rastelemente (15) umfas
sen.
15. Verwendung eines mehrere Bildphasen aufweisenden Wechselbildes als
optisch wahrnehmbare Marke, die auf oder in einem Trägerelement an
einem Markenartikel oder einer zugehörigen Verpackung angebracht
und geeignet ist, den Markenartikel oder die zugehörige Verpackung
von den Artikeln anderer Hersteller zu unterscheiden.
Priority Applications (2)
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DE19944570A DE19944570A1 (de) | 1999-09-16 | 1999-09-16 | Markenartikel oder zugehörige Verpackung mit daran befestigter Marke |
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DE19944570A Withdrawn DE19944570A1 (de) | 1999-09-16 | 1999-09-16 | Markenartikel oder zugehörige Verpackung mit daran befestigter Marke |
Country Status (1)
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---|---|
DE (1) | DE19944570A1 (de) |
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