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Die
Erfindung betrifft einen hydrodynamischer Drehmomentwandler mit
einem in einem Gehäuse
aufgenommenen, mit diesem drehfest verbundenen Pumpenrad, einem
relativ zu dem Pumpenrad drehbar angeordneten Turbinenrad und einem
auf einem feststehenden Haltemittel mittels einer Freilaufvorrichtung
angeordneten Leitrad.
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Solche
hydrodynamischen Drehmomentwandler sind beispielsweise durch die
DE 23 43 289 A1 ,
die
DE 2 131 953 A und
die
DE 197 27 901
C1 bekannt geworden. Bei diesen hydrodynamischen Drehmomentwandlern
werden Klemmkörperfreilaufvorrichtungen
zur Lagerung des Leitrades eingesetzt. Diese Klemmkörperfreilaufvorrichtungen
weisen den Nachteil auf, daß sie
konstruktionsbedingt sehr viele Bauteile enthalten, die in der Montage
des Freilaufes zusammen montiert werden müssen und daher in der Montage bezüglich Montagefehlern
und des hohen Montageaufwandes Nachteile bestehen.
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Weiterhin
ist durch die
EP 0 751 320 eine Freilaufvorrichtungen
zur Lagerung des Leitrades bekannt geworden, die zwei sich gegenüber stehende mit
Rampen- und Gegenrampen ausgebildete Ringe aufweisen, die eine Relativbewegung
der beiden Ringe nur in eine Drehrichtung erlauben, wobei in der
einen Drehrichtung die Rampen und Gegenrampen eine Relativverdrehung
sperren und in der anderen Drehrichtung die Rampen und Gegenrampen
eine gleitende Relativbewegung der beiden Ringe zulassen.
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Diese
Freilaufvorrichtungen der oben genannten Art, weisen den Nachteil
auf, daß bei
einer Relativverdrehung der Rampen und Gegenrampen es immer wieder
zu axialen Sprüngen
der beiden Ringe kommt, wenn die Rampen und Gegenrampen sich relativ
zueinander gleitend bewegen und der Gegenrampenring an Ende der
Rampe wieder auf die nachfolgende Rampe fällt. Dies bedingt bei jeder
Relativverdrehung um einen Winkelbetrag, der größer ist als die Winkelausdehnung
der Rampen einen Stoß und
somit ein Geräusch.
Dieses störende
Geräusch
entsteht somit bei einem Betrieb des Drehmomentwandlers oberhalb
des Kupplungspunktes, wenn sich das Leitrad momentenfrei in der
Strömung dreht.
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Es
ist die Aufgabe der Erfindung, einen hydrodynamischen Drehmomentwandler
der eingangs genannten Art zu verbessern, insbesondere derart, daß als unkomfortabel
empfundene Geräusche
gedämpft,
oder zumindest vermindert werden. Weiterhin ist es die Aufgabe,
einen oben genannten hydrodynamischen Drehmomentwandler zu schaffen,
der einfach hergestellt werden kann und mit einem reduzierten Teileumfang
und entsprechend geringem Montageaufwand herstellbar ist, wobei
eine einwandfreie Funktionsfähigkeit
des Drehmomentwandlers erhalten bleiben soll. Weiterhin ist es Aufgabe
der Erfindung, einen hydrodynamischen Drehmomentwandler der oben
genannten Art zu schaffen, der gleichzeitig bezüglich seines akustischen Verhaltens verbessert
ist und als unkomfortabel empfundene Geräusche reduziert, wenn nicht
gar verhindert.
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Gemäß der Erfindung
wird dies dadurch erreicht, daß bei
einem hydrodynamischer Drehmomentwandler mit einem in einem Gehäuse aufgenommenen,
mit diesem drehfest verbundenen Pumpenrad, einem relativ zu dem
Pumpenrad drehbar angeordneten Turbinenrad und einem auf einem feststehenden
Haltemittel mittels einer Freilaufvorrichtung angeordneten Leitrad,
wobei die Freilaufvorrichtung ein erstes radial inneres sich in
axialer Richtung erstreckendes mit der Haltevorrichtung drehfest
verbundenes Ringelement aufweist, mit diesem ein zweites sich in
radialer Richtung erstreckendes Ringelement verbunden ist, weiterhin
die Freilaufvorrichtung ein drittes radial äußeres mit dem Leitrad verbundenes
sich in axialer Richtung erstreckendes Ringelement aufweist, wobei
mit diesem ein viertes sich in radialer Richtung erstreckendes Ringelement
verbunden ist, wobei das dritte Ringelement mit einer radial innen
liegenden Ringfläche
auf einer radial außen
liegenden Gleitfläche
des zweiten Ringelementes und das vierte Ringelement mit einer radial
innen liegenden Ringfläche
auf einer radial außen
liegenden Gleitfläche
des ersten Ringelementes verdrehbar gelagert und in radialer Richtung
zentriert ist und wobei ein scheibenförmiges Ringelement drehfest mit
einer axialen Seitenfläche
des zweiten und/oder vierten Ringelements verbunden ist und über den Umfang
verteilt angeordnete Rampenflächen
aufweist, die in axialer Richtung elastisch federnd ausgebildet
sind.
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Dabei
ist es zweckmäßig, wenn
mit dem zweiten und dem vierten Ringelement, auf sich gegenüberliegenden
axialen Seitenflächen, über den Umfang
verteilt angeordnete Rampenflächen
verbunden sind. Weiterhin ist es bei einem weiteren Ausführungsbeispiel
zweckmäßig, wenn
auf dem zweiten und dem vierten Ringelement, auf sich gegenüberliegenden
axialen Seitenflächen, über den Umfang
verteilt angeordnete Rampenflächen
angeordnet sind.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Ausführungsbeispiel
sind mit dem zweiten oder dem vierten Ringelement auf sich gegenüberliegenden
axialen Seitenflächen über den
Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen einstückig mit diesem ausgebildet
sind. Diese Rampenflächen
können
beispielsweise durch einen Prägeprozeß in eine
Seitenfläche
eingearbeitet sein. Ebenso können
bei einem anderen Ausführungsbeispiel
die Rampenflächen
mittels Gußverfahren
oder mittels spanender Bearbeitung, wie Fräsen, Drehen etc. eingearbeitet
sein.
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Bei
einem weiteren vorteilhaften Ausführungsbeispiel ist es zweckmäßig, wenn
das zweite und/oder vierte Ringelement, auf einer entsprechenden
axialen Seitenfläche, über den
Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen aufweist, wobei mit dieser
zumindest einen Seitenfläche
ein scheibenförmiges
kreisringförmiges
Ringelement drehfest verbunden ist, das über den Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen aufweist.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn das scheibenförmige
Ringelement über
den Umfang verteilt angeordnete, in axialer Richtung hervorstehende Rampenflächen aufweist,
die in axialer Richtung elastisch federnd ausgebildet sind. Dadurch
wird der erfindungsgemäße Vorteil
erreicht, daß durch
das federnde Element die Anschläge
mit dem Gegenrampenträger
unter Relativverdrehung geräuschlich
verbessert werden. Durch die federnde Ausbildung wird der Aufschlag
abgefedert und das durch den Aufschlag der Rampen und Gegenrampen
wird die akustische Qualität
verbessert, da die Geräusche
zumindest gedämpft
werden.
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Vorteilhaft
ist es, wenn das scheibenförmige Ringelement über den
Umfang verteilt angeordnete elastisch federnde Rampenflächen aufweist,
die aus einem Grundkörper
des Ringelementes durch teilweises Ausschneiden oder Umschneiden
und axiales Aufstellen ausgebildet sind. dies kann beispielsweise
in einem Stanz- oder Prägeprozeß erfolgen, wobei
das Ausschneiden oder Umschneiden und das Aufstellen in einem Arbeitsvorgang
oder in nachfolgenden Arbeitsvorgängen in einer Maschine erfolgen kann.
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Zweckmäßig ist
es, wenn die Rampenflächen
durch im wesentlichen u-förmige
oder dreiecksförmige
Ausschnitte oder Umschnitte gebildet sind. Diese Ausschnitte schneiden
somit einen Teil des Umrissen der Rampenflächen aus, wobei ein teilweiser
Steg zur Verbindung mit dem eigentlichen kreisringförmigen Ringelement
erhalten bleibt. Dabei kann radial innen und/oder radial außen bezüglich der
Rampenflächen
ein umlaufender Randbereich zur Stabilisierung des Ringes erhalten
bleiben.
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Ebenso
ist es vorteilhaft, wenn das scheibenförmige Ringelement mit den über den
Umfang verteilt angeordneten elastisch federnden Rampenflächen mit
der entsprechenden Seitenfläche
des zweiten und/oder vierten Ringelementes mittels Verschraubung
oder Vernietung drehfest verbunden ist.
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Es
ist weiterhin vorteilhaft, wenn das scheibenförmige Ringelement mit den über den
Umfang verteilt angeordneten elastisch federnden Rampenflächen mit
der entsprechenden Seitenfläche
des zweiten und/oder vierten Ringelementes mittels einer formschlüssigen Verbindung
drehfest verbunden ist, wobei zumindest einzelne in axialer Richtung
hervorstehende Nasen des scheibenförmigen Ringelementes in Aussparungen
des entsprechenden Ringelementes eingreift.
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Es
ist weiterhin vorteilhaft, wenn das scheibenförmige Ringelement mit den über den
Umfang verteilt angeordneten elastisch federnden Rampenflächen mit
der entsprechenden Seitenfläche
des zweiten und/oder vierten Ringelementes mittels einer formschlüssigen Verbindung
drehfest verbunden ist, wobei zumindest einzelne in axialer Richtung
hervorstehende Nasen des jeweiligen Ringelementes in Aussparungen
des scheibenförmigen
Ringelementes eingreift.
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Die
Erfindung sei anhand der in den Zeichnungen schematisch dargestellten
Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Dabei
zeigen:
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1 ein
hydrodynamischer Drehmomentwandler,
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2 einen
Ausschnitt der 1,
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3 eine
Freilaufvorrichtung,
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4 ein
Ringelement,
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5a bis 5c ein
Ausschnitt eines Ringelementes,
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6a und 6b ein
Ringelement und
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7 einen
Drehmomentwandler.
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Die 1 zeigt
einen hydrodynamischen Drehmomentwandler 1 innerhalb eines
nur teilweise dargestellten Gehäuses 2 eines
Getriebes eines Kraftfahrzeuges, wobei der Drehmomentwandler von einem
vorgeschalteten Antriebsmotor, wie Brennkraftmaschine, angetrieben
wird und abtriebsseitig eine Getriebeeingangswelle ihrerseits antreibt.
Das Getriebe des Fahrzeuges kann ein stufenlos einstellbares Fahrzeuggetriebe
sein, oder in einem anderen Ausführungsbeispiel
ein Getriebe mit diskreten Gangstufen, die gegebenenfalls automatisiert
betätigt
und geschaltet werden.
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Der
Drehmomentwandler 1 weist ein Gehäuse 3 auf, das vorteilhaft
aus zumindest zwei Gehäuseschalen
gebildet ist, die miteinander durch eine Schweißung 3a verbunden
sind. Das Gehäuse
wird mittels einer Antriebsverbindung zwischen der Kurbelwelle des
Antriebsmotors und Anlenkpunkten 4 des Gehäuses 3 von
der Brennkraftmaschine angetrieben.
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Das
Gehäuse 3 nimmt
das Pumpenrad 5, das Turbinenrad 6 und das Leitrad 7 auf.
Das Pumpenrad 5 mit seiner Beschaufelung ist vorteilhaft drehfest
mit dem Gehäuse 3 ausgebildet.
Das Turbinenrad 6 ist in dem Raumbereich zwischen Pumpenrad 5 und
motorseitiger Gehäusewandung
aufgenommen, wobei das Pumpenrad 6 durch den von der Pumpe
in Strömung
versetzten Fluidstrom in Drehbewegung gesetzt wird. Das Turbinenrad 6 ist
dabei verdrehbar gelagert, wobei die radial innen angeordnete Turbinenradnabe 8 die
Getriebeeingangswelle 9 des Getriebes formschlüssig und
antriebsmäßig aufnimmt.
Zwischen der Turbinenradschale 6a mit der Beschaufelung
und der Nabe 8 besteht eine formschlüssige Verbindung mittels Nietelementen 10.
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Zwischen
Turbinenrad 6 und dem Gehäuse 3 ist weiterhin
eine Wandlerüberbrückungskupplung 20 mit
einem axial verlagerbaren kreisringförmigen Kolben 21,
der radial außen
zumindest eine Reibfläche trägt, die
beispielsweise mit einer gehäuseseitigen Gegenreibfläche in Reibkontakt
bringbar ist. Der Kolben 21 ist bei diesem Ausführungsbeispiel
auf der Nabe 8 axial verlagerbar und zentriert angeordnet. Weiterhin
kann dem Kolben 21 abtriebsseitig ein Dämpfer 22, wie Torsionsschwingungsdämpfer, nachgeschaltet
sein. Der Kolben 21 bildet dabei das Eingangsteil des Dämpfers 22 und
von diesem wird das Drehmoment über
die Dämpferkraftspeicher 23 auf
das Ausgangsteil 24 geleitet. Das Ausgangsteil 24 weist
zur Drehmomentübertragung eine
radial innen liegende Verzahnung auf, die eine Außenverzahnung
der Nabe 8 kämmt.
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Das
Leitrad 7 ist mittels einer Freilaufvorrichtung 30 auf
einem Haltemittel 31 angeordnet. Das Haltemittel 31 ist
in Form eines gehäusefesten
oder feststehenden Rohrstutzens ausgebildet, der an seinem einen
axialen Endbereich die Freilaufvorrichtung 30 radial außen aufnimmt.
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Die 2 zeigt
die Freilaufvorrichtung 30 des Leitrades 7 der 1 in
einem vergrößerten Ausschnitt.
Die Freilaufvorrichtung 30 weist dabei ein erstes radial
inneres sich in axialer Richtung erstreckendes, mit der Haltevorrichtung 31 drehfest
verbundenes Ringelement 41 auf, wobei mit diesem ein zweites
sich in radialer Richtung erstreckendes Ringelement 40 verbunden
ist. Weiterhin weist die Freilaufvorrichtung 30 ein drittes
radial äußeres mit
dem Leitrad 7 verbundenes, sich in axialer Richtung erstreckendes
Ringelement 43 auf, wobei mit diesem ein viertes sich in
radialer Richtung erstreckendes Ringelement 44 verbunden
ist. Das zweite Ringelement 42 weist eine radial außen liegende
Ringfläche 45,
wie Zylindermantelfläche,
auf. Das dritte Ringelement 43 weist eine radial innen
liegende Ringfläche 46,
wie Hohlzylinderinnenmantelfläche,
auf. Das vierte Ringelement 44 weist eine radial innen
liegende Ringfläche 48,
wie Hohlzylinderinnenmantelfläche, auf.
Das erste Ringelement 41 weist eine radial außen liegende
Ringfläche 46,
wie Zylindermantelfläche,
auf.
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Zur
radialen Lagerung und/oder radialen Zentrierung des Leitrades 7 nimmt
die Ringfläche 45 des
Elementes 42 die Ringfläche 46 des
Elementes 43 radial außen
auf und gleichzeitig nimmt die Ringfläche 47 des Elementes 41 die
Ringfläche 48 des Elementes 44 radial
außen
auf. Die Flächen 47 und 48 bzw. 45 und 46 stützen sich
gegenseitig ab, und sind unter Relativverdrehung als Gleitlager
ausgebildet. Die Außenfläche 45 trägt somit
die Fläche 46 des dritten
Ringelementes 43. Das dritte Ringelement 43 mit
einer radial innen liegenden Ringfläche 46 ist auf einer
radial außen
liegenden Gleitfläche 45 des
zweiten Ringelementes 42 und das vierte Ringelement 44 ist
mit einer radial innen liegenden Ringfläche 48 auf einer radial
außen
liegenden Gleitfläche 47 des
ersten Ringelementes 41 verdrehbar gelagert und in radialer
Richtung zentriert ist.
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Die 2 zeigt
weiterhin, daß mit
dem zweiten Ringelement 42 und dem vierten Ringelement 44 auf
sich gegenüberliegenden
axialen Seitenflächen 50, 51 über den
Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen verbunden sind. In einem
weiteren Ausführungsbeispiel
ist es zweckmäßig, wenn
auf dem zweiten Ringelement 42 und dem vierten Ringelement 44 auf
sich gegenüberliegenden
axialen Seitenflächen 50,51 über den
Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen angeordnet sind. Die Rampenflächen sind über den
Umfang verteilt angeordnet und weisen eine Modulation in axialer
Richtung auf.
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Das
Ringelement 41 ist mittels Axiallagern, die als Wälzlager
und/oder Gleitlager ausgebildet sein können, axial im wesentlichen
fixiert und gelagert. Das Ringelement 43 ist relativ zu
dem Ringelement 41 axial verlagerbar. Die axiale Verlagerung
des Elementes 43 erfolgt unter Druckbeaufschlagung des Leitrades 7.
Wird das Leitrad 7 zur getriebeseitigen Wandung des Gehäuses beaufschlagt,
werden die beiden Rampenflächen
tragenden Seitenflächen
der Elemente 41 und 43 gegeneinander beaufschlagt.
Je nach Richtung der Drehmomentbeaufschlagung des Leitrades erfolgt
im Wandlerbereich eine Drehmomentabstützung des Leitrades, wobei
die Rampen entgegen ihrer Steigung beaufschlagt werden und sich
diese gegenseitig in einer Relativbewegung oder -verdrehung behindern.
Im Kupplungsbereich des Wandlers, also oberhalb des Kupplungspunktes
erfolgt eine Drehmomentbeaufschlagung des Leitrades in die andere
Drehrichtung, so daß in
diesem Betriebsfall sie die beiden Elemente 41 und 43 verdrehen
können
und die Rampenflächen
mit Relativgeschwindigkeit aneinander gleitend vorbei bewegen. Dabei
wird dann das Leitrad 7 geringfügig in axialer Richtung auf
die motorseitige Gehäusewandung
verlagert.
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Auf
der mit 50 bezeichneten Seitenfläche des zweiten Ringelementes 42 oder
auf der mit 51 bezeichneten Seitenfläche dem vierten Ringelement 44 können über den
Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen angeordnet sein, die jeweils
einstückig
mit der Seitenfläche
ausgebildet sind. Dies kann beispielsweise durch Prägen, Fräsen oder
durch Gußverfahren
erreicht werden. Diese Rampenflächen
können
beispielsweise durch einen Prägeprozeß in eine
Seitenfläche
eingearbeitet sein. Ebenso können
bei einem anderen Ausführungsbeispiel
die Rampenflächen
mittels Gußverfahren
oder mittels spanender Bearbeitung, wie Fräsen, Drehen etc. eingearbeitet
sein.
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Auf
der mit 50 bezeichneten Seitenfläche des zweiten Ringelementes 42 oder
auf der mit 51 bezeichneten Seitenfläche dem vierten Ringelement 44 können über den
Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen angeordnet sein, wobei
mit zumindest einen Seitenfläche 50, 51 ein
scheibenförmiges Ringelement 70 drehfest
verbunden ist, das über
den Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen aufweist. Dieses Ringelement
kann vorzugsweise mittels formschlüssiger Verbindungen mit dem
Element 42 und/oder 44 verbunden sein.
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In
dem Ausführungsbeispiel
der 2 ist das zweite Ringelement 42 mit dem
ersten Ringelement 41 einstückig ausgebildet. Ebenso ist
das dritte Ringelement 43 mit dem vierten Ringelement 44 einstückig ausgebildet.
Die Seitenfläche 50 ist dabei
mit Rampenflächen
ausgebildet, die einstückig
mit der Fläche 50 oder
dem Element 42 ausgebildet sind. Die Seitenfläche 51 oder
das Element 44 trägt
dabei ein Scheibenelement 70, das die Rampenflächen, die axial
federnd ausgebildet sind, trägt
oder die mit diesem Element einstückig ausgebildet sind.
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Die 3 zeigt
in einem Ausschnitt ein Ausführungsbeispiel
eines erfindungsgemäßen Drehmomentwandlers 100 mit
einer Freilaufvorrichtung 101. Das Leitrad 107 ist
auf einem kreisringförmigen
Ringelement 143 der Freilaufvorrichtung 101 aufgenommen.
Die Freilaufvorrichtung 101 besteht dabei im wesentlichen
aus den vier Ringelementen 141, 142, 143 und 144,
wobei jeweils die Ringelemente 141 und 142, sowie 143 und 144 miteinander
verbunden sind. Das Ringelement 142 ist dabei einstückig mit dem
Ringelement 141 ausgebildet und das Ringelement 144 ist über eine
Verzahnungspaarung mit dem Ringelement 143 formschlüssig drehfest
verbunden. Das Ringelement 144 weist dabei eine Außenverzahnung 150 auf,
die in die Innenverzahnung 151 des Ringelementes 143 formschlüssig verdrehfest
eingreift.
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Zur
axialen Sicherung und Lagerung des Ringelementes 141 dienen
die beiden Axiallager 160 und 161.
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Das
Ringelement 144 weist an der dem Ringelement 142 zugekehrten
Seitenfläche
am Umfang angeordnete Rampenflächen 170 auf,
die einstückig mit
dem Element 144 ausgebildet sind. Das Ringelement 142 weist
auf seiner dem Ringelement 144 zugekehrten Seitenfläche ein
kreisringförmiges
Ringelement 180 auf, das mittels Haltemitteln, wie Schrauben,
mit dem Element 144 verbunden sind. Dazu greifen die Haltemittel
durch Öffnungen
des Ringelementes 180 durch und greifen in Verschraubungsbohrungen
des Elementes 144 ein. Das Ringelement 180 weist
an seinem Umfang verteilt angeordnete Rampenflächen auf, die elastisch federnd
ausgebildet sind.
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Zur
axialen Sicherung von Element 144 relativ zu dem Element 142 werden
die Sprengringe 190 und 191 in jeweils eine Umfangsnut
der Innenfläche des
Elementes 143 eingelassen. Das Element 144 und
das Element 142 kommen an diesen Sicherungsringen zur Anlage.
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Die 4 zeigt
ein kreisringförmiges
Ringelement 180 in einer Aufsicht. Zu erkennen ist die
Anordnung der elastisch federnden Rampenflächen 181, die über den
Umfang des kreisringförmigen, scheibenförmigen Ringelementes 180 verteilt
sind. Weiterhin weist das kreisringförmigen, scheibenförmigen Ringelementes 180 über den
Umfang verteilt angeordnete Verschraubungsbohrungen 182 auf.
die axial federnden Rampenflächen 181 weisen
einen kreisringsegmentartige Kontur auf.
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Die 5a bis 5c zeigen
jeweils einen Ausschnitt eines kreisringförmigen, scheibenförmigen Ringelementes 180,
wobei in der 5a die axial federnden Rampenflächen 181 eine
kreisringsegmentartige Kontur aufweisen. In 5b weisen
die axial federnden Rampenflächen 181a eine
im wesentlichen u-förmige
Kontur aufweisen. In 5c weisen die axial federnden
Rampenflächen 181 beine
im wesentlichen dreiecksförmige
Kontur aufweisen.
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Die
axial federnden Rampenflächen
sind durch Ausschnitte 185 gebildet, wobei die Ausschnitte
derart gewählt
sind, daß ein
Verbindungssteg mit dem kreisringförmigen, scheibenförmigen Ringelementes 180 verbleibt.
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Erfindungsgemäß ist es
zweckmäßig, wenn das
scheibenförmige
Ringelement 180 über
den Umfang verteilt angeordnete, in axialer Richtung hervorstehende
Rampenflächen 181, 181a, 181b aufweist, die
in axialer Richtung elastisch federnd ausgebildet sind. Ebenso ist
es zweckmäßig, wenn
das scheibenförmige
Ringelement 180 über
den Umfang verteilt angeordnete elastisch federnde Rampenflächen 181, 181a, 181b aufweist,
die aus einem Grundkörper 184 des
Ringelementes durch teilweises Ausschneiden (185) und axiales
Aufstellen ausgebildet sind. Wie bereits in den 5a bis 5c gezeigt,
ist es vorteilhaft, wenn die Rampenflächen durch im wesentlichen
kreisringsegmentartige, u-förmige
oder dreiecksförmige
Ausschnitte gebildet sind.
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Besonders
zweckmäßig ist
es, wenn das scheibenförmige
Ringelement 180 mit den über den Umfang verteilt angeordneten
elastisch federnden Rampenflächen 181 mit
der entsprechenden Seitenfläche
des zweiten 142 und/oder vierten 144 Ringelementes
mittels Verschraubung oder Vernietung drehfest verbunden ist.
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6a und 6b zeigen
Ausführungsbeispiele
eines scheibenförmigen
Ringelementes 280 mit den über den Umfang verteilt angeordneten
elastisch federnden Rampenflächen 281,
wobei das Ringelement 280 mit der entsprechenden Seitenfläche des
zweiten und/oder vierten Ringelementes mittels einer formschlüssigen Verbindung
drehfest verbunden ist. Diesbezüglich
weist das Ringelement 280 zumindest einzelne in axialer
Richtung hervorstehende Nasen 210, 211 des scheibenförmigen Ringelementes
auf, die in axialer Richtung hervorstehen und in Aussparungen des
entsprechenden Ringelementes 42, 44 eingreifen.
Der hydrodynamischer Drehmomentwandler ist derart ausgebildet, daß das scheibenförmige Ringelement 280 mit
den über
den Umfang verteilt angeordneten elastisch federnden Rampenflächen 281 mit
der entsprechenden Seitenfläche des
zweiten 42 und/oder vierten Ringelementes 44 mittels
einer formschlüssigen
Verbindung drehfest verbunden ist, wobei zumindest einzelne in axialer Richtung
hervorstehende Nasen 210, 211 des jeweiligen Ringelementes 280 in
Aussparungen des scheibenförmigen
Ringelementes 42, 44 eingreifen. Das Ringelement 280 zeigt
sowohl radial außen
liegende als auch radial innen liegende Nasen, die in die eine und
die andere axiale Richtung weisen. Diese Nasen können zum Teil auch entfallen,
so daß beispielsweise
nur jeweils eine Sorte von Nasen vorhanden ist.
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Die 7 zeigt
einen hydrodynamischen Drehmomentwandler 300 eines Getriebes
eines Kraftfahrzeuges. Der Drehmomentwandler 300 weist ein
Gehäuse 303 auf,
das vorteilhaft aus zumindest zwei Gehäuseschalen gebildet ist, die
miteinander durch eine Schweißung 303a verbunden
sind.
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Das
Gehäuse 303 nimmt
das Pumpenrad 305, das Turbinenrad 306 und das
Leitrad 307 auf. Das Pumpenrad 305 mit seiner
Beschaufelung ist vorteilhaft drehfest mit dem Gehäuse 303 ausgebildet.
Das Turbinenrad 306 ist in dem Raumbereich zwischen Pumpenrad 305 und
motorseitiger Gehäusewandung
aufgenommen, wobei das Pumpenrad 306 durch den von der
Pumpe in Strömung
versetzten Fluidstrom in Drehbewegung gesetzt wird. Das Turbinenrad 306 ist
dabei verdrehbar gelagert, wobei die radial innen angeordnete Turbinenradnabe 308 die
Getriebeeingangswelle des Getriebes formschlüssig und antriebsmäßig aufnimmt.
Zwischen der Turbinenradschale 306a mit der Beschaufelung
und der Nabe 308 besteht eine formschlüssige Verbindung mittels Nietelementen 310.
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Zwischen
Turbinenrad 306 und dem Gehäuse 303 ist weiterhin
eine Wandlerüberbrückungskupplung 320 mit
einem axial verlagerbaren kreisringförmigen Kolben 321,
der radial außen
zumindest eine Reibfläche
trägt,
die beispielsweise mit einer gehäuseseitigen
Gegenreibfläche
in Reibkontakt bringbar ist. Der Kolben 321 ist bei diesem
Ausführungsbeispiel
auf der Nabe 308 axial verlagerbar und zentriert angeordnet.
Weiterhin kann dem Kolben 321 abtriebsseitig ein Dämpfer 322,
wie Torsionsschwingungsdämpfer,
nachgeschaltet sein. Der Kolben 321 bildet dabei das Eingangsteil
des Dämpfers 322 und von
diesem wird das Drehmoment über
die Dämpferkraftspeicher 323 auf
das Ausgangsteil 324 geleitet. Das Ausgangsteil 324 weist
zur Drehmomentübertragung
eine radial innen liegende Verzahnung auf, die eine Außenverzahnung
der Nabe 308 kämmt.
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Das
Leitrad 307 ist mittels einer Freilaufvorrichtung 330 auf
einem nicht dargestellten Haltemittel angeordnet. Das Haltemittel
ist vorzugsweise in Form eines gehäusefesten oder feststehenden
Rohrstutzens ausgebildet, der an seinem einen axialen Endbereich
die Freilaufvorrichtung radial außen aufnimmt.
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Die
Freilaufvorrichtung weist ein erstes in axialer Richtung ausgerichtetes
und sich erstreckendes Ringelement 341 auf, das mit einem
zweiten in radialer Richtung ausgerichteten und sich erstreckenden
Ringelement 342 einstückig
verbunden ist. Das Ringelement 342 trägt Rampenflächen 351. Die Freilaufvorrichtung
weist weiterhin ein drittes in axialer Richtung ausgerichtetes und
sich erstreckendes Ringelement 343 auf, das mit einem vierten
in radialer Richtung ausgerichteten und sich erstreckenden Ringelement 344 einstückig verbunden
ist. Das Ringelement 344 trägt Rampenflächen 350. Die Rampenflächen werden
durch eine axiale Verschiebung des Elementes 344 gegeneinander
beaufschlagt, wobei dies über
eine axiale Verlagerung des Kolbens 321 erfolgt, da der
Kolben 321 über
die radial innere Hülse 370 unter
Zwischenschaltung der Nabe 371 in axialer Richtung auf
das Element 344 wirkt. Das Ringelement 344 ist
dabei auf der Hülse 370 radial
außen
aufgenommen und wird durch einen Sicherungsring 380, der
in einer Umfangsnut der Hülse 370 aufgenommen
ist, auf der Hülse
axial gesichert. Die axiale Verlagerung des Kolbens wird durch die
gezielte Druckbeaufschlagung der Druckräume 390 und/oder 391 erreicht.
Weiterhin kann zur Kraftbeaufschlagung der Rampen und Gegenrampen
eine die beiden Teile verspannende Tellerfeder eingesetzt werden.
Diese kann vorteilhaft zwischen dem Element 371 und dem Element 344 angeordnet
sein.
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Die
mit der Anmeldung eingereichten Patentansprüche sind Formulierungsvorschläge ohne
Präjudiz
für die
Erzielung weitergehenden Patentschutzes. Die Anmelderin behält sich
vor, noch weitere, bisher nur in der Beschreibung und/oder Zeichnungen
offenbarte Merkmale zu beanspruchen.
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In
Unteransprüchen
verwendete Rückbeziehungen
weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches
durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht
als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen
Schutzes für
die Merkmale der rückbezogenen
Unteransprüche
zu verstehen.
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Die
Gegenstände
dieser Unteransprüche
bilden jedoch auch selbständige
Erfindungen, die eine von den Gegenständen der vorhergehenden Unteransprüche unabhängige Gestaltung
aufweisen.
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Die
Erfindung ist auch nicht auf das (die) Ausführungsbeispiel (e) der Beschreibung
beschränkt.
Vielmehr sind im Rahmen der Erfindung zahlreiche Abänderungen
und Modifikationen möglich,
insbesondere solche Varianten, Elemente und Kombinationen und/oder
Materialien, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung
von einzelnen in Verbindung mit den in der allgemeinen Beschreibung
und Ausführungsformen
sowie den Ansprüchen
beschriebenen und in den Zeichnungen enthaltenen Merkmalen bzw.
Elementen oder Verfahrensschritten erfinderisch sind und durch kombinierbare
Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten
bzw. Verfahrensschrittfolgen führen,
auch soweit sie Herstell-, Prüf-
und Arbeitsverfahren betreffen.