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DE19825584B4 - Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel - Google Patents

Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel Download PDF

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DE19825584B4
DE19825584B4 DE1998125584 DE19825584A DE19825584B4 DE 19825584 B4 DE19825584 B4 DE 19825584B4 DE 1998125584 DE1998125584 DE 1998125584 DE 19825584 A DE19825584 A DE 19825584A DE 19825584 B4 DE19825584 B4 DE 19825584B4
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Eberhard Schlegel
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Georg Schlegel GmbH and Co KG
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
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    • H02B1/04Mounting thereon of switches or of other devices in general, the switch or device having, or being without, casing
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    • H01H3/02Operating parts, i.e. for operating driving mechanism by a mechanical force external to the switch
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Abstract

Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel (24) bestehend aus einem Betätiger und einem Schaltapparat (28) mit einem Gehäuseabschnitt (25), der dazu bestimmt ist, in einer im Wesentlichen senkrechten Einbaurichtung in eine Ausnehmung (26) einer Tragwand (24) gesteckt zu werden, mit Befestigungsmitteln (30), die zur Befestigung des Geräts mit dem Gehäuseabschnitt (25) zusammenwirken und mit Anschlagmitteln (23), die im eingesteckten und befestigten Zustand auf einer Außenseite der Tragwand (24) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseabschnitt (25) ein Befestigungsbereich (27) vorgesehen ist, der im eingesteckten Zustand entlang der Wandung der Ausnehmung (26) verläuft, und daß die Befestigungsmittel (30) in diesen Befestigungsbereich (27) eingreifen, wobei sich die Befestigungsmittel (30) im vollständig angebrachten Zustand auf der den Anschlagmittel (23) gegenüberliegenden Außenseite der Tragwand (24) abstützen und ein Anschlagkragen (32) die Einbautiefe des Betätigers hinter der Tragwand (24) begrenzt.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel mit einem Gehäuseabschnitt, der dazu bestimmt ist, in einer im Wesentlichen senkrechten Einbaurichtung in eine Ausnehmung einer Tragwand gesteckt zu werden, mit Befestigungsmitteln, die zur Befestigung des Geräts mit dem Gehäuseabschnitt zusammenwirken und mit Anschlagmitteln, die im eingesteckten und befestigten Zustand auf einer Außenseite der Tragwand aufliegen.
  • Ein derartiges Gerät ist bereits bekannt geworden ( DE 44 22 171 A1 ). In dieser Schrift wird ein NOT-AUS-Taster offenbart, der mittels eines Klemmringes an einer Tragwand beispielsweise eines Maschinengehäuses befestigt wird. Hierzu wird ein zylindrisches Gehäusestück des Tasters durch diese Tragwand gesteckt, wobei zur Befestigung der über die Tragwand hervorstehende Gehäusebereich ein Gewinde trägt, auf welches der Klemmring aufgeschraubt wird. An das untere Ende des zylindrischen Gehäusebereichs schließt ein Schaltapparat an. Diese Konstruktion benötigt zur Unterbringung eine vergleichsweise große Einbautiefe hinter der Tragwand.
  • In 2 ist ein solcher NOT-AUS-Betätiger mit nachfolgendem Schaltapparat schematisch dargestellt. Dieses Befehlsgerät ist zusammen mit einer Kurzhubtastatur in die Wandung eines Maschinengehäuses eingebaut. Die Kurzhubtastatur umfaßt Kurzhubdrücker (hiervon ist einer in der Figur dargestellt), die auf einer hinter der Tragwand abgesetzten Leiterplatte angeordnet sind. Deutlich ist zu erkennen, daß die Einbautiefe dieser Anordnung ganz wesentlich vom NOT-AUS-Betätiger mit nachfolgendem Schaltapparat bestimmt wird. In vielen Fällen ist jedoch der Platz hinter einer Tragwand begrenzt. Außerdem kann die Verschaltung des Schaltapparates nicht durch die Leiterplatte erfolgen.
  • Die DE 1 876 074 U befasst sich mit der Anbringung einer Steckdose in Bauplatten. Dabei soll durch Verschraubung einer Grundplatte mit einer Halteplatte die Bauplatte verklemmt werden.
  • Aufgabe und Vorteile der Erfindung
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Befehls- oder Meldegerät der eingangs genannten Art bereitzustellen, das eine vergleichsweise geringere Einbautiefe aufweist.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 2 gelöst.
  • In den Unteransprüchen sind vorteilhafte und zweckmäßige Weiterbildungen des erfindungsgemäßen Befehls- oder Meldegeräts angegeben.
  • Die Erfindung geht von einem Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel oder dergleichen aus, das die folgenden Merkmale aufweist:
    einen Gehäuseabschnitt, der dazu bestimmt ist, in einer im Wesentlichen senkrechten Einbaurichtung in eine Ausnehmung einer Tragwand gesteckt zu werden,
    Befestigungsmittel, die zur Befestigung des Geräts mit dem Gehäuseabschnitt zusammenwirken und
    Anschlagmittel, die im eingesteckten und befestigten Zustand auf einer Außenseite der Tragwand aufliegen.
  • Der Kern der Erfindung liegt nun darin, daß am Gehäuseabschnitt ein Befestigungsbereich vorgesehen ist, der im eingesteckten Zustand entlang der Wandung der Ausnehmung verläuft und die Befestigungsmittel in diesen Befestigungsbereich eingreifen, wobei sich die Befestigungsmittel im vollständig angebrachten Zustand auf der den Anschlagmittel gegenüberliegenden Außenseite der Tragwand abstützen. Bei einer ersten wesentlichen Ausführungsform der Erfindung begrenzt ein Anschlagkragen die Einbautiefe des Betätigers hinter der Tragwand. Durch das Verlegen des Befestigungsbereichs in die Ausnehmung entfällt der sonst über die Tragwand vorstehende Befestigungsbereich für ein Befestigungsmittel, z. B. ein Gewindeabschnitt für einen Schraubring. Damit läßt sich das Befehls- oder Meldegerät deutlich verkürzen, was somit Einbautiefe spart.
  • In einer anderen wesentlichen Ausführungsform der Erfindung ragt der Schaltapparat in die Ausnehmung hinein, so daß das Befehls- oder Meldegerät eine Einbautiefe hinter der Tragwand aufweist, die es ermöglicht, das Befehls- oder Meldegerät gemeinsam mit Kurzhubdrückern auf einer hinter der Tragwand abgesetzten Leiterplatte anzuordnen.
  • Bei einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist der Befestigungsbereich auf der Innenseite des Gehäuseabschnitts angeordnet. Diese Maßnahme hat den Vorteil, daß das Befehls- oder Meldegerät paßgenau in die Ausnehmung einer Tragwand eingesteckt werden kann und sich dann mit Hilfe der Befestigungsmittel in einfacher Weise fixieren läßt.
  • Außerdem ist es bevorzugt, wenn der Gehäuseabschnitt im eingesteckten Zustand nicht über die Tragwand vorsteht. Dies ist insbesondere für den Fall vorteilhaft, daß der Befestigungsbereich, z. B. ein Innengewinde, auf der Innenseite des Gehäuseabschnitts angeordnet ist, da die Befestigungsmittel, z. B. ein Schraubnippel dann eine besonders einfache Bauform aufweisen können.
  • Zur Realisierung einer vergleichsweise einfachen Befestigungseinheit ist es besonders vorteilhaft, wenn der Gehäuseabschnitt zylindrisch ist und der Befestigungsbereich einen Gewindebereich umfaßt, und wenn als Befestigungsmittel ein Schraubnippel vorgesehen ist.
  • Bei einer einfachen und kostengünstigen Ausführungsform des Schraubnippels umfaßt dieser ein Rohrhülsenabschnitt, der mit einem Gewinde versehen ist und einen Anschlagkragen trägt, der im eingeschraubten Zustand zur Fixierung des Befehls- oder Meldegeräts auf einer Außenseite der Tragwand aufliegt.
  • Zur Bereitstellung einer Ausführungsform, die sich besonders leicht montieren läßt, ist es außerdem vorteilhaft, wenn der Befestigungsbereich mit passenden Befestigungsmittel eine Rastverbindung umfaßt. In diesem Zusammenhang ist es darüber hinaus bevorzugt, wenn der Gehäuseabschnitt zylindrisch ist und die Rastverbindung als Bajonettverbindung ausgestaltet wird.
  • Zeichnungen
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der nachfolgenden Beschreibung unter Angabe weiterer Vorteile und Einzelheiten näher erläutert. Es zeigen
  • 1 einen Axialschnitt eines NOT-AUS-Tasters mit erfindungsgemäßer Befestigungseinheit und
  • 2 einen Ausschnitt eines Tastenfeldes mit einem herkömmlichen NOT-AUS-Taster in einer teilweise geschnittenen Seitenansicht
  • Beschreibung der Ausführungsbeispiele
  • Ausgangspunkt der Beschreibung ist, wie bereits in der Beschreibungseinleitung erwähnt, ein herkömmliches Befehls- oder Meldegerät, wie z. B. ein NOT-AUS-Taster 1 gemäß der 2. Dieser Taster ist im Bereich einer Folientastatur 2 integriert. Die Tastatur 2 umfaßt eine Frontplatte 3, die z. B. Teil eines Maschinengehäuses ist und welche mit einer Dekorfolie 4 überzogen ist. In Ausnehmungen 5 der Frontplatte 3 hinter der Dekorfolie 4 sitzen Schalter 6 (beispielhaft ist in 2 nur ein Schalter dargestellt), die auf eine Leiterplatte 7 aufgelötet sind. Die Leiterplatte 7 ist über Schraubbolzen 8, welche z. B. in die Frontplatte 3 eingepreßt sind und Muttern 10 fest mit der Frontplatte 3 verschraubt. Für die gewünschte Positionierung sitzt auf jedem Bolzen 8 zwischen Frontplatte 3 und Leiterplatte 7 eine Abstandhülse 9 (in 2 ist wiederum nur eine Befestigungseinheit 8, 9, 10 dargestellt).
  • In einer Ausnehmung 11 der Dekorfolie 4 und der Frontplatte 3 ist neben der Leiterplatte 7 der NOT-AUS-Taster 1 mittels eines Schraubringes 12 fest verschraubt. Hierzu ist auf einem zylindrischen Gehäuseabschnitt des Tasters 1, der nach hinten über die Frontplatte 3 vorsteht, ein Gewinde für den Schraubring aufgebracht. Im angezogenen Zustand des Schraubringes 12 wird die Dekorfolie und die Frontplatte zwischen diesem und einem auf der gegenüberliegenden Außenseite am Taster angeordneten Kragen 13 fest verklemmt. Deutlich ist in 2 erkennbar, daß die Einbautiefe des NOT-AUS-Tasters 1 bei weitem die Einbautiefe der Folientastatur 2 überschreitet. Häufig ist jedoch das Platzangebot hinter der Frontplatte 3 begrenzt. Außerdem kann die Verschaltung des Schaltapparates nicht durch die Leiterplatte erfolgen.
  • Um diesen Nachteil zu vermeiden, wird ein erfindungsgemäßer Aufbau eines Befehls- oder Meldegeräts gemäß 1 eingesetzt. Beispielhaft ist in 1 ebenfalls ein NOT-AUS-Taster 20 dargestellt. Dieser umfaßt einen Betätigungskopf 21, der auf einem außen liegenden Gehäusestück 22 sitzt. Das Gehäusestück 22 besitzt einen Anschlagkragen 23, der auf der Außenseite einer Frontplatte 24 aufliegt. An das äußere Gehäusestück 22 schließt ein zylindrischer Gehäuseabschnitt 25 an, der in eine Ausnehmung 26 der Frontplatte 24 eingesteckt ist. Dieser zylindrische Gehäuseabschnitt 25 endet noch in der Ausnehmung 26 und weist ein Innengewinde 27 auf. Mit einem etwas kleineren Durchmesser ragt in die Ausnehmung 26 eine Einheit 28 (z. B. ein Schaltapparat), die Anschlußfahnen 29 trägt. In den ringförmigen Zwischenraum zwischen zylindrischem Gehäuseabschnitt 25 und Schalteinheit 28 ist ein Schraubnippel 30 in das Innengewinde 27 eingeschraubt. Der Schraubnippel 30 umfaßt hierzu einen ein Außengewinde tragenden Rohrhülsenabschnitt 31, der in einen Kragen 32 übergeht. Im angezogenen Zustand des Schraubnippels 30 wird zur sicheren Befestigung des NOT-AUS-Tasters 20 die Frontplatte 24 zwischen dem Kragen 32 und dem Anschlagkragen 23 des außen liegenden Gehäusestücks geklemmt.
  • Durch die erfindungsgemäße Konstruktion ist es nunmehr möglich, die Einbautiefe hinter einer Frontplatte soweit zu reduzieren, daß der NOT-AUS-Taster 20 mit z. B. Kurzhubschaltern 6 gemäß 2 auf einer Leiterplatte angeordnet werden kann. Eine solche Leiterplatte 33, durch welche bereits die Anschlußfahnen 29 des NOT-AUS-Tasters 20 gesteckt sind, ist ausschnittsweise in 1 abgebildet.
  • Aufgrund der erfindungsgemäßen Positionierung der ineinandergreifenden Gewindeabschnitte entlang der Wandung einer Ausnehmung in einer Tragplatte läßt sich somit eine deutliche Reduzierung der Einbautiefen von Befehls- oder Meldegeräten erreichen.
  • 1
    NOT-AUS-Taster
    2
    Folientastatur
    3
    Frontplatte
    4
    Dekorfolie
    5
    Ausnehmung
    6
    Schalter
    7
    Leiterplatte
    8
    Schraubbolzen
    9
    Abstandhülse
    10
    Mutter
    11
    Ausnehmung
    12
    Schraubring
    13
    Kragen
    20
    NOT-AUS-Taster
    21
    Betätigungskopf
    22
    Gehäusestück
    23
    Anschlagkragen
    24
    Frontplatte
    25
    zylindrischer Gehäuseabschnitt
    26
    Ausnehmung
    27
    Innengewinde
    28
    Einheit
    29
    Anschlußfahne
    30
    Schraubnippel
    31
    Rohrhülsenabschnitt
    32
    Kragen
    33
    Leiterplatte

Claims (8)

  1. Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel (24) bestehend aus einem Betätiger und einem Schaltapparat (28) mit einem Gehäuseabschnitt (25), der dazu bestimmt ist, in einer im Wesentlichen senkrechten Einbaurichtung in eine Ausnehmung (26) einer Tragwand (24) gesteckt zu werden, mit Befestigungsmitteln (30), die zur Befestigung des Geräts mit dem Gehäuseabschnitt (25) zusammenwirken und mit Anschlagmitteln (23), die im eingesteckten und befestigten Zustand auf einer Außenseite der Tragwand (24) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseabschnitt (25) ein Befestigungsbereich (27) vorgesehen ist, der im eingesteckten Zustand entlang der Wandung der Ausnehmung (26) verläuft, und daß die Befestigungsmittel (30) in diesen Befestigungsbereich (27) eingreifen, wobei sich die Befestigungsmittel (30) im vollständig angebrachten Zustand auf der den Anschlagmittel (23) gegenüberliegenden Außenseite der Tragwand (24) abstützen und ein Anschlagkragen (32) die Einbautiefe des Betätigers hinter der Tragwand (24) begrenzt.
  2. Befehls- oder Meldegerät zum Einbau in eine Schalttafel (24) bestehend aus einem Betätiger und einem Schaltapparat (28) mit einem Gehäuseabschnitt (25), der dazu bestimmt ist, in einer im Wesentlichen senkrechten Einbaurichtung in eine Ausnehmung (26) einer Tragwand (24) gesteckt zu werden, mit Befestigungsmitteln (30), die zur Befestigung des Geräts mit dem Gehäuseabschnitt (25) zusammenwirken und mit Anschlagmitteln (23), die im eingesteckten und befestigten Zustand auf einer Außenseite der Tragwand (24) aufliegen, dadurch gekennzeichnet, daß am Gehäuseabschnitt (25) ein Befestigungsbereich (27) vorgesehen ist, der im eingesteckten Zustand entlang der Wandung der Ausnehmung (26) verläuft, und daß die Befestigungsmittel (30) in diesen Befestigungsbereich (27) eingreifen, wobei sich die Befestigungsmittel (30) im vollständig angebrachten Zustand auf der den Anschlagmittel (23) gegenüberliegenden Außenseite der Tragwand (24) abstützen und der Schaltapparat (28) in die Ausnehmung (26) hineinragt, so daß das Befehls- oder Meldegerät eine Einbautiefe hinter der Tragwand aufweist, die es ermöglicht, das Befehls- oder Meldegerät gemeinsam mit Kurzhubdrückern auf einer hinter der Tragwand abgesetzten Leiterplatte (33) anzuordnen.
  3. Befehls- oder Meldegerät nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsbereich auf der Innenseite des Gehäuseabschnitts (25) angeordnet ist.
  4. Befehls- oder Meldegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (25) im eingesteckten Zustand nicht über die Tragwand (24) vorsteht.
  5. Befehls- oder Meldegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (25) zylindrisch ist und der Befestigungsbereich einen Gewindebereich (27) umfaßt, und daß als Befestigungsmittel ein Schraubnippel (30) vorgesehen ist.
  6. Befehls- oder Meldegerät nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Schraubnippel (30) einen ein Gewinde tragenden Rohrhülsenabschnitt (31) und einen Anschlagkragen (32) umfaßt.
  7. Befehls- oder Meldegerät nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Befestigungsbereich (27) mit passenden Befestigungsmittel (30) eine Rastverbindung umfaßt.
  8. Befehls- oder Meldegerät nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Gehäuseabschnitt (25) zylindrisch ist und die Rastverbindung als Bajonettverbindung ausgestaltet ist.
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