DE19758142A1 - Einrichtung zur Zuführung von Metallschmelze - Google Patents
Einrichtung zur Zuführung von MetallschmelzeInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Einrichtung zur Zuführung von Metallschmelze,
insbesondere von Flüssigstahl, über Tauchgießrohre in Zwischenbehälter in eine
stationäre Kokille einer Brammen-Stranggießanlage.
Aus DE 39 29 767 A1 ist ein Eingießsystem für eine Stahlbandgießanlage bekannt, bei
dem zwei Gießrohre an einem Zwischenbehälter in einem vorgegebenen Achsabstand
vorgesehen sind.
Die Hauptausströmöffnungen der Gießrohre sind seitlich gegenüberliegend
angeordnet. Nachteil dieses Eingießsystems sind die relativ großen Gießrohre, die
einen erweiterten Eingießbereich der Kokille erfordern.
Aus der DE-OS 24 28 060 ist eine Stranggießanlage bekannt, bei der (Fig. 1) aus
einer Gießpfanne Stahl kontinuierlich in ein Zwischengefäß fließt, welches eine
Bodenöffnung besitzt, durch die der Stahl in ein feuerfestes Gießrohr und aus diesem
eine wassergekühlte, gerade, vertikal angeordnete oszillierende Kokille fließt. Für
extrem breite Kokille werden (Fig. 5) zwei Gießrohre eingesetzt. Oberhalb der
Bodenöffnung ist ein feuerfestes Rohr in Abstand zur Oberkante der Bodenöffnung
bringbar, wobei über dieses Rohr inertes Gas in den Gießstrahl zuführbar ist.
Nachteil dieser Einrichtung ist die große geodätische Höhe oberhalb der Mündung des
Tauchgießrohres und damit die große kinetische Energie, welche über ein Gießrohr
bzw. zwei Gießrohre auf die in der Kokille befindliche Stahlschmelze wirkt.
Aus der DE 195 12 209 ist ein Verfahren und eine Einrichtung bekannt, bei dem
metallische Schmelze, insbesondere Stahl, über einen aus einem Gießbehälter
befestigten Tauchgießrohr in eine vertikal oszillierende Kokille geführt wird. Das
Tauchgießrohr besitzt dabei eine Querschnittsfläche, die nicht kleiner ist als das
0,3-fache des freien Innenquerschnittes der Durchtrittsfläche der Kokille. Das hierzu
eingesetzte Tauchgießrohr gleicht sich in seiner Querschnittsform der Kokille an und
besitzt daher eine deutlich größere Breite als Dicke. Nachteil dieser Ausgestaltung des
Tauchgießrohres ist die relativ große freitragende Fläche und die darüber hinaus
relativ scharfen Kanten im Bereich der Schmalseiten bezüglich der Bruchsicherheit des
Feuerfestmaterials bei der gewünschten Wanddicke.
Weiterhin ist aus der FR 2675411 eine Einrichtung zum Zuführen von Stahlschmelze
bekannt, mit einem unteren und oberen Behälter, die über eine Verbindungsleitung
miteinander verbunden sind. Am Deckel des oberen Behälters ist eine
Unterdruckvorrichtung vorgesehen,mit der die Schmelze aus dem unteren Behälter
angehoben werden kann und über einen Tauchausguß in eine Kokille geführt wird.
Diese Anlage ist an Gaszufuhrelemente angeschlossen und dient im wesentlichen der
Behandlung des Stahles bevor er über ein nicht weiter beschriebenes Tauchgießrohr
in die Kokille geführt wird.
Die Erfindung hat sich das Ziel gesetzt, eine Einrichtung zur Zuführung von
Metallschmelze, insbesondere von Flüssigstahl, zu schaffen, bei der mit einfachen,
kostengünstigen Zuführelementen ein sicheres an kinetischer Energie armes Zuführen
der Schmelze in eine Kokille bei hoher Betriebssicherheit erreicht wird.
Die Erfindung erreicht dieses Ziel durch die kennzeichnenden Merkmale des
Anspruchs 1. In den Unteransprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung
dargelegt.
Erfindungsgemäß wird die Schmelze über ein unter Vakuum gehaltenen
Zwischenbehälter über mindestens drei nebeneinander angeordnete Tauchgießrohre
in eine Kokille geführt. Durch das Aufteilen der gesamten, der Kokille zuzuführenden
Schmelzenmenge auf mehrere Teilmengen über mehrere Tauchgießrohre, besteht die
Möglichkeit, unmittelbar Einfluß auf die Strömungsrichtung und -menge der Teilströme
zu nehmen, bei gleichzeitiger Verbindung eines möglichst großen Eintrittsquerschnittes
der Zufuhrelemente in die Kokille. Ein großer Zufuhrquerschnitt bei gleichzeitiger
geringer geodätischer Höhe des Flüssigkeitsspiegels erlaubt eine gewünschte, nur
geringe kinetische Energie und damit minimale Eindringtiefe der zugeführten Schmelze
in die Kokille. Da durch die Verwendung einzelner Tauchgießrohre und ihrer nahezu
beliebigen Anordnung besteht die Möglichkeit, gleichzeitig unmittelbar Einfluß auf die
Strömungsverhältnisse, insbesondere der Möglichkeit gezielter Rückströmungen von
Schmelze bereits im oberen Teil der Kokille zu nehmen.
Ein weiterer Vorteil der erfindungsgemäßen Einrichtung ist die Verwendung von
geometrisch einfachen Elementen, wie die kreisrunde Form der Tauchgießrohre bzw.
nahezu runde Formen oder auch rechteckige, mit sehr ähnlichen Längen-
/Breitenverhältnissen.
Die Tauchgießrohre können dabei auf einer Linie nebeneinander in Reihe angeordnet
sein. In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind die Tauchgießrohre auf zwei
Linien angeordnet, wobei die eine ungerade Zahl aufweisenden Rohre auf der einen
Linie und die mit geraden Ziffern auf der anderen Linie vorgesehen sind. Dabei kann
darüber hinaus der Abstand zwischen den Tauchgießrohren im Zentrum der Kokille zu
den Schmalseiten hin verändert werden. Auch der Durchmesser der Tauchgießrohre
kann untereinander unterschiedlich gewählt und den jeweiligen
Strömungsverhältnissen angepaßt werden.
Zur Einflußnahme auf die Strömung der zugeführten Schmelze wird darüber hinaus
vorgeschlagen, die Tauchgießrohre in einem Winkel zur Kokillenhauptachse
entsprechend der gewünschten Strömungsverhältnisse anzupassen. Eine weitere
Variation besteht darin, die Länge der einzelnen Tauchgießrohre zu verändern. In
einer Variante ist das kürzeste Tauchgießrohr im Zentrum der Kokille. Zu einer völlig
anderen Strömung, wenn die Tauchgießrohre in ihrer Länge so variiert werden, daß
das längste Tauchgießrohr in der Mitte der Kokille angeordnet ist und die kürzeren in
der Nähe der Schmalseitenwände.
In einer vorteilhaften Ausgestaltung werden Tauchgießrohre vorgeschlagen, die einen
rechteckigen Querschnitt besitzen und aus Tauchgießrohren bestehen, die Elemente
aufweisen, daß die einzelnen Tauchgießrohre bei gleicher Gestaltung formschlüssig im
Zwischenbehälter befestigt werden. Funktionsmäßig entsteht hierdurch ein
Tauchausguß von einem sehr großen Verhältnis zu einer Breite zum Dicke, wobei aber
die Einzelelemente durch ihre nahezu quadratische Form eine besonders hohe
Standzeit aufweisen.
In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung sind Stellglieder vorgesehen, bei denen
der Durchfluß der einzelnen Tauchgießrohre veränderbar bis komplett verschließbar
ist. Auf diese Weise kann während des Betriebes die Durchflußmenge verändert
werden oder bei Defekten einzelner Tauchgießrohre dieses jeweils verschlossen
werden, ohne daß der gesamte Betrieb behindert wird.
Für Notsituation ist darüber hinaus ein Schnellverschluß für jedes einzelne
Tauchgießrohr vorgesehen.
Ein Beispiel der Erfindung ist in der beigefügten Zeichnung dargelegt. Dabei zeigen
Fig. 1 Das Schema der Gesamtanlage,
Fig. 2 Eine ungerade Anzahl von Tauchgießrohren mit dem längsten
Tauchgießrohr in der Mitte,
Fig. 3 Eine gerade Zahl von Tauchgießrohren mit dem kürzeren
Tauchgießrohr in der Mitte,
Fig. 4 Zur Zentralachse nach außen divergierende Tauchgießrohre,
Fig. 5 Zur Zentralachse im mittleren Bereich divergierende und im äußeren
Bereich konvergierende Tauchgießrohre,
Fig. 6 Tauchgießrohre in Reihe auf einer Linie,
Fig. 7 Tauchgießrohre auf einer Linie mit unterschiedlichem Durchmesser,
Fig. 8 Tauchgießrohre auf zwei Linien,
Fig. 9 Von der Kreisform abweichenden Tauchgießrohre auf einer Linie bei
gleichmäßiger Ausrichtung,
Fig. 10 Von der Kreisform abweichende Tauchgießrohre mit unterschiedlicher
Ausrichtung,
Fig. 11 Draufsicht und Seitenansicht von Tauchgießrohren für eine
Bogenstranggießanlage,
Fig. 12 Tauchgießrohr mit Schnellverschluß,
Fig. 13 Zwischenkammer mit Absperreinrichtung für einzelne Tauchgießrohre,
Fig. 14 Tauchgießrohre mit rechteckigem Querschnitt bei formschlüssiger
Befestigung,
Fig. 15 Rechteckige Tauchgießrohre mit konischer Öffnung.
Die Fig. 1 zeigt eine Pfanne 11, deren Bodenöffnung 12 durch einen Stopfen 14
verschließbar ist. An der Pfanne 11 ist ein Tauchausguß 13 befestigt, der in eine
Hauptkammer 23 eines Zwischenbehälters 21 hineinragt. Der Zwischenbehälter 21
besitzt darüber hinaus eine im Niveau höher als die Hauptkammer angeordnete
Eingießkammer, an die eine Vakuumpumpe 27 zum Anheben der flüssigen Schmelze
angeschlossen ist. Im Boden 24 der Eingießkammer 22 sind Bodenöffnungen 25
vorgesehen, an die Tauchgießrohre 31 bis 3n angeschlossen sind, welche in eine
Kokille 41 hineinragen.
Die Fig. 2 zeigt die Eingießkammer 22, an der eine ungerade Zahl von
Tauchgießrohren 31 bis 35 angeordnet ist, welche in die Kokille 41 hineinragen. Bei
diesen in Reihe angeordneten Tauchgießrohren 31 bis 35 ist das mittlere Rohr 33 am
längsten.
Die Fig. 3 zeigt im Gegensatz zur Fig. 2 eine gerade Zahl von Tauchgießrohren 31
bis 34, bei denen die mittleren Rohre 32, 33 am kürzesten sind.
Bei der Fig. 4 sind drei Tauchgießrohre 31 bis 33 vorgesehen, wobei die äußeren im
Bezug auf die Kokillenmittenachse konisch divergieren.
Bei der Fig. 5 sind eine gerade Anzahl von Tauchgießrohren 31 bis 34 vorgesehen,
wobei paarweise 31, 32 und 33, 34 die Tauchgießrohre zueinander konvergieren.
In der Fig. 6 ist eine ungerade Zahl von Tauchgießrohren 31 bis 33 auf einer Linie L1
in Reihe angeordnet, wobei der Abstand a1 untereinander im vorliegenden Fall größer
ist, als der Abstand a2 des äußeren Tauchgießrohres 31 bzw. 33 zur Schmalseite 44
der Kokille.
In der Fig. 7 ist eine gerade Zahl von Tauchgießrohren 31 bis 34 auf eine Linie L1
angeordnet, wobei die einzelnen Tauchgießrohre 31 bis 34 unterschiedliche
Durchmesser besitzen, im vorliegenden Fall sind die mittleren Tauchgießrohre 32, 33
im Durchmesser größer all die äußeren Tauchgießrohre 31, 34.
Bei der Fig. 8 ist eine ungerade Zahl von Tauchgießrohren 31 bis 35 vorgesehen, die
auf zwei Linien L2, L3 angeordnet sind, wobei die Tauchgießrohre mit der ungeraden
Zahl 31, 33, 35 auf der Linie L2 und die Tauchgießrohre mit den geraden Zahlen 32
und 34 auf der Linie L3 angeordnet sind. Im vorliegenden Fall sind die Abstände
zwischen den einzelnen Tauchgießrohren 31 bis 35 einschließlich des Abstandes zur
Schmalseite 44 der Kokille 41 und auch die Durchmesser der Tauchgießrohre 31 bis
35 konstant.
In der Fig. 9 ist eine ungerade Anzahl von Tauchgießrohren 31 bis 35 vorgesehen,
die einen Durchmesser aufweisen, der von der Kreisform verschieden ist, hier im
wesentlichen oval. Die einzelnen Tauchgießrohre 31 bis 35 sind auf einer Linie L1 in
Reihe angeordnet und dabei in die gleiche Richtung ausgerichtet.
In Fig. 10 ist eine gerade Anzahl von Tauchgießrohren 31 bis 34 auf einer Linie L2 in
Reihe angeordnet, wobei diese im wesentlichen ovalen Tauchgießrohre mit ihrer
Längserstreckung sich einmal auf der Linie L2 befinden (Tauchgießrohre 31, 33) und
die übrigen Tauchgießrohre 32, 33 sich senkrecht zur Linie L2 in ihrer
Längserstreckung erstrecken.
Die Fig. 11 zeigt eine Anordnung der Tauchgießrohre 31 bis 35 in einer gebogenen
Kokille 42 für eine Bogenstranggießanlage. Der Freiraum der Kokille 42 weist eine
Dicke d auf und die auf der Linie L1 angeordneten Tauchgießrohre 31 bis 35 sind von
der Innenwandung des inneren Radius Ri der Bogenanlage in einem Abstand
d1 = 0,2 bis 0,4 × d beabstandet.
Die Fig. 12 zeigt einen Ausschnitt des Bodens 24 der Eingießkammer 22, und zwar
die Bodenöffnung 25, welche von einem Bodenstein 26 umgeben ist. Zwischen dem
Bodenstein 26 und einem Tauchgießrohr 31 ist ein Schnellverschluß 53 vorgesehen,
dessen Schieberplatte 54 im Notfall durch einen Aktuator 55 die Bodenöffnung 25
verschließt.
In der Fig. 13 ist ergänzend zur Fig. 1, mit der Zwischenkammer 21 und der
Eingießkammer 22 sowie der Hauptkammer 23 und den in die Kokille 41
hineinragenden Tauchgießrohre 31 bis 33 eine Einrichtung zum Verschließen der
Bodenöffnungen 25 vorgesehen, die im vorliegenden Fall durch Stopfen 52
verschließbar sind.
In der Fig. 14 ist der Boden 24 der Eingießkammer 22 als Schlitz ausgestaltet, in dem
formschlüssig miteinander verbundene Tauchgießrohre 31 bis 33 eingepaßt sind.
Diese Tauchgießrohre weisen Formelemente auf, die sich gegenseitig abstützen, und
zwar eine Nase 36, die mit einer Konsole 37 korrespondiert.
Die Tauchgießrohre
31 bis 33 besitzen eine rechteckige Form, die im vorliegenden Fall im wesentlichen
einen quadratischen Querschnitt besitzt, der über die gesamte Länge konstant
gehalten wird.
Nicht weiter dargestellt ist die Möglichkeit, fußendig, also im Bereich des Bodens 24
der Eingießkammer 22, die Tauchgießrohre rechteckig auszugestalten und zur
Mündung hin in eine Kreisform zu geben, welche bezüglich der Spannungsverhältnisse
in der Wandung günstigere Verhältnisse aufweisen.
Fig. 15 zeigt eine Schlitzdüse in Modulbauweise mit Tauchgießrohren 31 bis 33,
welche eine rechteckige Form aufweisen, bei dem die Schmalseite 38 kürzer ist als die
Breitseite 39 des Tauchgießrohres. Die einzelnen Tauchgießrohre weisen wiederum
Nasen 36 bzw. Konsolen 37 auf, die ein formschlüssiges Verbinden miteinander
ermöglichen.
Im vorliegenden Fall divergiert bei den Tauchgießrohren 31 und 32 der freie
Querschnitt in Gießrichtung, während die Außenwandung geradlinig und dabei parallel
zur Hauptachse I der Kokille 41 angeordnet ist. Weiterhin sind im vorliegenden Fall die
Wandungen der Tauchgießrohre 31 bis 33 im mittleren Bereich der Schlitzdüse kürzer
ausgestaltet als in Nähe der Kokillenschmalseite 44. Auf diese Weise besteht die
Möglichkeit, eine robuste Schlitzdüse eines beliebigen Breiten/-Dickenverhältnisses
auszugestalten und dabei gleichzeitig Einfluß auf die Strömungen an beliebiger Stelle
der Schlitzdüse zu nehmen.
Zuführung
11
Pfanne
12
Bodenöffnung
13
Tauchausguß
14
Stopfentauchausguß
15
Schieber
Zwischenführung
Zwischenführung
21
Zwischenbehälter
22
Eingießkammer
23
Hauptkammer
24
Bodeneingießkammer
25
Bodenöffnung
26
Bodenstein
27
Vakuumpumpe
Eintauchen
Eintauchen
31-35
Tauchgießrohre
36
Nase
37
Konsole
38
Schmalseite Tauchgießrohr
39
Breitseite Tauchgießrohr
Stranggießanlage
Stranggießanlage
41
(gerade) Kokille
42
(gebogene) Kokille
43
Kokillenbreitseite
44
Kokillenschmalseite Absperrung
51
Stellglieder
52
Stopfen Tauchgießrohr
53
Schnellverschluß
54
Schieberplatte
55
Aktuator
A Durchtrittsquerschnitt
a Abstand zweier Tauchgießrohre
d Abstand zweier Kokillenbreitseitenwände
E Ebene
L Linie
l Länge Tauchgießrohr
Ri
A Durchtrittsquerschnitt
a Abstand zweier Tauchgießrohre
d Abstand zweier Kokillenbreitseitenwände
E Ebene
L Linie
l Länge Tauchgießrohr
Ri
Radius (innen) Stranggießanlage
r Radius Tauchgießrohr
S Schmelze
I Kokillenhauptachse
r Radius Tauchgießrohr
S Schmelze
I Kokillenhauptachse
Claims (17)
1. Einrichtung zum Zuführen von Metallschmelze, insbesondere von Flüssigstahl,
über Tauchgießrohre eines Zwischenbehälters in eine stationäre Kokille einer
Brammen-Stranggießanlage,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Zwischenbehälter (21) als mit einer Vakuumpumpe (27) versehene
Eingießkammer (22) ausgebildet ist, die mit einer Hauptkammer (23) verbunden
ist, in welche die Schmelze (S) von außen zugeführt wird, und
daß im Boden (24) der Eingießkammer (22) mindestens drei nebeneinander
angeordnete Tauchgießrohre (31-3n) vorgesehen sind.
2. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer gebogenen Kokille (42) einer Bogen-Stranggießanlage die
Tauchgießrohre (31-3n) in Reihe auf einer Linie (L1) angeordnet sind, die von
der Innenwandung des inneren Radius (Ri) der Bogenanlage einen Abstand (d1)
aufweist, von d1 = 0,2 bis 0,4 × d, mit d = Abstand der Kokillenbreitseiten (43).
3. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchgießrohre (31-3n) in Relation zu den Kokillenbreitseiten (43) auf
zwei parallelen Linien (L1, L2) angeordnet sind.
4. Einrichtung nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei einer ungeraden Anzahl von Tauchgießrohren (31-3n) die jeweils mit
geraden bzw. ungeraden Ziffern bezeichneten Tauchgießrohre (31-3n) auf
jeweils einer Linie (L1 oder L2) angeordnet sind.
5. Einrichtung nach einem der o.g. Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchgießrohre (31-3n) in Reihe an mindestens einer Linie (L1 oder L2)
parallel zur Kokillenbreitseite (43) angeordnet und dabei ausgehend von der
Kokillenhauptachse (I) in einem Abstand (an) untereinander und zur
Kokillenschmalseite (44) hin in der Weise beabstandet sind, daß mit größer
werdender ganzzahligen Ziffer (n) der Abstand (an) kleiner wird.
6. Einrichtung nach Anspruch 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß der aktuelle Abstand (an+1) zweier benachbarter Tauchgießrohre (31-3n)
an+1 = 0,5 bis 0,8 × an ist.
7. Einrichtung nach mindestens einem der o.g. Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß der Durchtrittsquerschnitt (A) der Tauchgießrohre (31-3n) eine von der
Kreisform abweichende Gestalt besitzt, und
daß die jeweils schmalere Seite (38) den Kokillenbreitseiten (43) zugeordnet ist,
wobei die Radien (r) von der breiten zur schmalen Seite nicht kleiner ist als
r = ¼ d.
8. Einrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchgießrohre (31-3n) eine rechteckige Querschnittsform besitzen und
im Bereich des Zwischenbehälters (21) Formelemente (33, 37) besitzen, die eine
formschlüssige Verbindung untereinander und mit dem Boden (24) der
Eingießkammer (22) herstellen.
9. Einrichtung nach mindestens einem der o.g. Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens ein Tauchgießrohr (31-3n) unter einem Winkel (α) zur
Kokillenhauptachse (I) in die Kokille ragt, mit α = 10 bis 45°
10. Einrichtung nach Anspruch 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß mindestens zwei Tauchgießrohre (31, 32) unter einem Winkel (α) zur
Kokillenhauptachse (I) in die Kokille (41) ragen, und
daß diese Tauchgießrohre (31, 32) in einer Ebene (E) angeordnet sind, die
parallel zu den Kokillenbreitseiten (43) verläuft.
11. Einrichtung nach mindestens einem der o.g. Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet
daß die Tauchgießrohre (31-3n) verschiedene Längen (l) aufweisen.
12. Einrichtung nach Anspruch 11,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Länge (l) der Tauchgießrohre (31-3n) bei den näher zu den
Schmalseiten (44) der Kokille (41) angeordneten Tauchgießrohre (31-3n) kürzer
ist als die Länge (l) der im Zentrum angeordneten.
13. Einrichtung nach den Ansprüchen 7 oder 8,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Tauchgießrohre (31-3n) verschiedene Durchtrittsquerschnitte (A)
besitzen.
14. Einrichtung nach Anspruch 13,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Durchtrittsquerschnitte (A1) der Tauchgießrohre (31-3n) bei den näher zu
den Schmalseiten (44) der Kokille (41) angeordneten Tauchgießrohre (31-3n)
kleiner ist als der Durchtrittsquerschnitt (A2) der im Zentrum angeordneten.
15. Einrichtung nach einem der o.g. Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet,
daß Stellglieder (51) vorgesehen sind, mit denen der Durchfluß der einzelnen
Tauchgießrohre (31-3n) veränderbar ist.
16. Einrichtung nach Anspruch 15,
dadurch gekennzeichnet,
daß die Stellglieder (51) Stopfen (52) sind, mit denen die Durchtritte der
Tauchgießrohre (31-3n) einengbar bis verschließbar sind.
17. Einrichtung nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß Schnellverschlüsse (53) vorgesehen sind, mit denen die einzelnen
Bodenöffnungen (25) der Eingießkammer (22) zu den Tauchgießrohren (31-3n)
absperrbar sind.
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