DE19623244A1 - Personennahverkehr mit spurgeführten Radfahrzeugen - Google Patents
Personennahverkehr mit spurgeführten RadfahrzeugenInfo
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- B61B—RAILWAY SYSTEMS; EQUIPMENT THEREFOR NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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Description
Die Erfindung betrifft ein System zur Personenbeförderung mittels
spurgeführten Radfahrzeugen.
Durch den hohen Anteil des sich auf innerörtlichen Straßen bewegenden
Kurzstrecken- oder Pendelverkehrs mit Pkw und der daraus folgenden hohen
Verkehrsdichte und Umweltbelastung ist die Nutzung öffentlicher
Verkehrsmittel im Personennahverkehr eine Notwendigkeit. Das Problem der
Akzeptanz der öffentlichen Verkehrsmittel liegt in ihrer schlechten Verfügbarkeit
zu Zeitpunkten und an Orten, die für den Benutzer interessant sind.
Andererseits sind die Kosten für den öffentlichen Personennahverkehr,
insbesondere die Fahrzeugkosten und die Personalkosten extrem hoch, so daß
auch der öffentliche Personennahverkehr nicht beliebig verdichtet werden
kann. Dies trifft sowohl für Busse zu, die häufig im Pkw-Stau stecken bleiben,
als auch für spurgeführte Fahrzeuge, wie Eisenbahnen und
Magnetschwebebahnen. In speziellen Anwendungsfällen wurde bereits der
Ausweg gesucht durch Spezialverkehrsmittel, wie die Wuppertaler
Schwebebahn oder die H-Bahnen, bei denen Kabinen mittel Radfahrwerk und
Reibschluß angetrieben werden entlang eines aufgeständerten Stahlprofiles.
Der Antrieb ist in der Regel als Elektroantrieb ausgebildet.
Spurgeführte Fahrzeuge haben den Vorteil, daß sie führerlos den
Personennahverkehr abwickeln können, wie dies bereits bei U-Bahnen und H-Bah
nen geschieht.
Spurgeführte Fahrzeuge sind auch von Achterbahnen her bekannt, bei denen
daß Fahrwerk einen formschlüssigen Umgriff um eine aus Stahlprofilen
bestehende Fahrbahn aufweist, um die Fahrzeuge in der Spur zu halten und
Kippmomenten oder Schleuderkräften entgegen zu wirken.
Allen diesen Vorbildern aus dem Stand der Technik haftet der Nachteil an, daß
die Fahrzeuge entweder nicht kurzfristig bei Bedarf verfügbar sind, die
Fahrbahn teuer ist und/oder hohe Personalkosten benötigen.
Von daher liegt der Erfindung die Idee zugrunde, ein System zur
Personenbeförderung vorzuschlagen, welches die Nachteile des Standes der
Technik überwindet.
Die Lösung des Problems wird durch die Merkmale des Anspruches 1 definiert.
Weiterbildungen der erfindungsgemäßen Lösung sind in den Unteransprüchen
definiert.
Die Erfindung zielt auf ein System zur Personenbeförderung, welches parallel
zu den herkömmlichen spurgeführten oder nicht spurgeführten Fahrzeugen auf
einer schnell errichtbaren Betonfahrbahn in Sandbettung führerlose Kabinen
von einem Fahrzeugpool aus zu Bedarfshaltestellen schleust, sobald ein
potentieller Benutzer eine Abrufanlage z. B. ein Funksprechgerät oder eine an
den Bedarfshaltestellen positionierte Rufsäule bedient.
Idealerweise ist ein solches von der Straße separiertes individuelles
Transportnetz als Fahrnetz mit einer Einbahnstraßenregelung z. B. als
Kreisverkehr oder parallelen Einrichtungs-Fahrbahnen ausgestattet, wodurch
ständiger Gegenverkehr oder Transport vom Ausgangspunkt zum Zielpunkt
und zurück gewährleistet werden kann. Bewußt wird auf Warteschleifen an
Haltestellen verzichtet, so daß die auf der Betonfahrbahn verkehrenden
Radfahrzeuge nur hintereinander die jeweiligen Haltestellen passieren können
und bei Bedarf Personen an den Bedarfshaltestellen aufnehmen. Dazu können
an den Haltestationen Ein- und Ausstiegsplattformen in z. B. doppelter Kabinen- oder
Wagenlänge vorgesehen werden. Diese Ein- und Ausstiegsplattformen an
den Bedarfshaltestellen sind mit allen sonstigen notwendigen
Zusatzeinrichtungen ausgestattet, wie z. B. einer Rufanlage für die
Radfahrzeuge oder Kabinen, einer Zugangssperre zu dem Fahrzeug, welche
als separates Bauteil an der Bedarfshaltestelle plaziert sein kann und der
Zugang zum Fahrzeug erst nach Passieren dieser Sperre möglich ist. Alternativ
kann auch das Fahrzeug selbst an der Tür mit einer Zugangssperre versehen
sein, die sich mittels Codiermitteln z. B. einer Kreditkarte oder Codierkarten
ähnlichen Zahlkarte mit Magnetstreifen oder Computerchip bedienen läßt. Es
ist genauso gut denkbar, daß an den Bedarfshaltestellen Zahlscheinautomaten
aufgestellt werden, bei denen der Fahrpreis zu entrichten ist. Mit Hilfe einer
ausgegebenen codierten Karte kann dann der Zugang zum Fahrzeug, d. h. die
Überwindung einer entsprechenden elektronischen Sperre vorgesehen sein.
Eine Sicherheitseinrichtung in Kombination mit einer Automatik überwacht, daß
keine Person in einer Kabinentür eingeklemmt werden kann oder an einer
Bedarfshaltestelle überfahren wird, wenn sie zufällig auf die Betonfahrbahn
gerät.
Die Kabinen sind für eine beliebige Personenzahl ausgelegt, wobei
vorzugsweise eine Innenausstattung vorhanden ist, die es 5 bis 7 Personen
gestattet, Platz zu nehmen oder bei Kurzstrecken Stehplätze zu bieten, die mit
entsprechenden Haltevorrichtungen für die Fahrgäste versehen sind.
Während die Kabine von der Bedarfshaltestelle aus oder mit Hilfe spezieller
persönlicher Funkgeräte oder handelsüblicher Funktelefone angefordert wird,
wird das Ziel des Fahrgastes entweder durch Lösen einer entsprechenden
Codierkarte und anschließendes Betätigen der Zugangssperre zur Kabine
realisiert oder der Fahrgast kann innerhalb der Kabine an einem
Zielwahltableau sein Ziel eintippen. Er kann dann auch einen Geldbetrag
entrichten oder idealerweise mit Hilfe einer Kreditkarte die Freigabe des
Fahrzeuges erwirken, welches sich daraufhin selbsttätig in Bewegung setzt zu
den gewählten Zielpunkten.
Die Beschleunigung und das Abbremsen des Fahrzeuges erfolgt ohne Eingriff
von außen, da in einem übergeordneten elektronischen System sowohl die
Bedarfshaltestellen, als auch die Zielpunkte abgespeichert sind und mit Hilfe
eines vorgegebenen Programmes die optimale Beschleunigung und
Abbremsung des Fahrzeuges in Abhängigkeit von der Entfernung und den
Streckengegebenheiten ablaufen können. Die Automatik wird neben einer
Kopplung mit der Abrufanlage und den Zielpunkten bzw. Bedarfshaltestellen
zusätzlich noch mit diversen Signalempfängern ausgestattet, die auf Signale
von Sicherheitseinrichtungen reagieren können.
Derartige Sicherheitseinrichtungen betreffen beispielsweise Hindernisse auf der
Betonfahrbahn, den Ausfall des Fahrantriebes, den Ausfall der Elektronik, ein
bestimmtes Türöffnungs- und Schließprogramm, eine Kontrolle der Seiten- und
Längsstabilität des Fahrzeuges und ähnliche Parameter, die mit Hilfe von
Sensoren erfaßbar sind. Diese Sensoren lösen bei Abweichung vom
Sollzustand ein Signal aus, welches an die Signalempfänger der Automatik
weitergegeben wird, worauf diese das Fahrprogramm entsprechend korrigiert
oder die Kabinenfunktionen wiederum in Abhängigkeit von Sollprogrammen
ändert oder das Fahrzeug still legt.
Selbstverständlich gehört zu der Ausstattung der Kabinenfahrzeuge eine
Stellfläche für Rollstühle, eine Beleuchtung und gegebenenfalls eine
Beheizung, sowie ein Display oder eine Ansage der anzusteuernden Zielpunkte
und ähnliche Informationen für den Fahrgast. Die Innenausstattung der
Kabinen ist abgestellt auf mögliche Unfallquellen, beispielsweise indem ein
rutschfester Boden ausgelegt wird, die Innenverkleidung der Fahrgastzelle
entsprechend gepolstert ist und zudem eine Notbeleuchtung und Notbremse für
den Havariefall vorgesehen wird. Das Fahrzeug wird ansonsten mit den
üblichen Sicherheitseinrichtungen für die Umgebung, wie Scheinwerfern und
ähnliches ausgestattet.
Das Fahrwerk der Kabine besteht aus vorzugsweise einer angetriebenen
Achse mit zwei luftbereiften Reibrädern oder auch Vollgummirädern, die auf der
ebenen Deckfläche der Betonfahrbahn abrollen und durch Reibschluß den
Antrieb der Kabine bewirken.
Wie bei Pkw üblich, kann das weitere Rad paar der zweiten, gegebenenfalls
auch der dritten und vierten Radachse antriebslos mitrollen; die weiteren
Radachsen dienen lediglich der Abstützung des Chassis des Fahrzeuges.
Mit den Antriebsrädern oder dem Fahrwerk gekoppelt ist ein Räderpaar,
vorzugsweise je ein Rad links und rechts der Betonfahrbahn, welches auf einer
zu der Antriebsebene unter einem Winkel angeordneten Seitenfläche, z. B. in
vertikaler Richtung oder schräg zur Oberfläche der Betonfahrbahn, abrollt.
Diese Seitenfläche liegt vorzugsweise unter Vorsprüngen der Betonfahrbahn,
so daß ein Fahrwerksumgriff um die Betonspur möglich ist, ähnlich wie bei
Magnetschwebebahnen, welche allerdings zusätzliche, um 180°
gegeneinander versetzte, Notlaufflächen oder Schwebeflächen aufweisen.
Erfindungsgemäß wird eine um 90° zur Antriebsebene verschwenkte
Spurführungsebene bevorzugt. Um alle Seitenkräfte, Beschleunigungskräfte
und Zentrifugalkräfte kompensieren zu können, kann allerdings diese
Spurführung auch unter einem Winkel von vorzugsweise weniger als 90° an
einer entsprechenden Schrägfläche relativ zur Betonfahrbahn/Oberfläche
realisiert sein.
Die Stützräder und die Fahrantriebe laufen in Radkästen, welche sich unter den
Sitzgelegenheiten der Kabine befinden.
Bei einer Ausführungsform mit etwa 700 kg Zuladung, das entspricht etwa 8
Personen oder 5 Personen mit Gepäck, kann die Kabine mit einer
Antriebsleistung von 45 kW bei einer Höchstgeschwindigkeit von etwa 60 km/h
betrieben werden und erreicht damit die Geschwindigkeit des Straßenverkehrs,
wobei dieser durch Ampelanlagen oder sonstiger Hindernisse gebremst wird.
Da eine derartige Spurführung in der Regel nur parallel zu vorhandenem
Straßennetz oder neben anderen spurgeführten Fahrbahnen betrieben werden
kann, kann nur an Kreuzungspunkten eine Kollision mit dem sonstigen
Personennahverkehr entstehen. An diesen Kreuzungsstellen wird die
Betonfahrbahn, die im wesentlichen aus der bereits beschriebenen Betonplatte
mit darunter liegenden Führungsflächen, also einem etwa T-förmigen
Querschnitt geringer Höhe, speziell ausgebildet sein. Diese Spurführung muß
im Falle der Kreuzungen mit Straßen oder anderen Spurfahrzeugen gleicher
Bauart unterhalb des Fahrstraßenniveaus, das ist die Fläche auf der die
Antriebsräder abrollen, gekapselt sein, um die Flächen für die
Spurführungsräder stets frei zu halten. Dies kann eine Kastenrinne sein, die
nach oben offen ist, wobei durch diesen offenen Schlitz dann die Halterung für
die Spurführungsräder gleiten kann, möglichst ohne Kontakt zu den seitlichen
Begrenzungen dieses Schlitzes.
Eine solche Fahrbahn kann mit Hilfe eines Betondeckenfertigers direkt auf ein
vorbereitetes Sandbett plaziert werden, wobei die Fahrstraßenbreite nur etwa
1,8 m und die Dicke etwa 0,5 m beträgt. Anstelle einer Ortbetonverlegung der
Fahrbahn können vorzugsweise Betonfertigteile entsprechend den möglichen
Transportgewichten, z. B. von 15 m Länge mit einem Gesamtgewicht von etwa
20 Mp hergestellt werden, die dann vor Ort durch zu koppelnde
Bewehrungsdrähte, Dübelsysteme und/oder andere Verzahnungselemente
miteinander zu einer Betonfahrbahn in einer gewünschten Länge gekoppelt
werden. Auf Grund der geringen Belastung der Betonfahrbahn ist eine
minimale Bewehrung nur in der Druckzone erforderlich, sollte jedoch für die der
Spurführung naheliegenden Teile, insbesondere die Vorsprünge vorgesehen
sein, um den Abnutzungsgrad in Grenzen zu halten und für eine zuverlässige
Dauerstandsfestigkeit der Spurführung zu sorgen.
In der Mitte der Betonfahrbahn kann eine - für sich bekannte -
Stromschienenanordnung plaziert werden, die nach außen nur durch einen
Schlitz in den ein Stromabnehmer geführt wird, geöffnet ist, einmal um
Beschädigungen zu vermeiden und zum anderen, um Sicherheitsaspekten zu
genügen. Eine derartige Stromzuführung, wie von S-Bahnen her bekannt, ist
natürlich nur dann erforderlich, wenn die Kabinen mit einem entsprechenden
elektromotorischen oder elektrohydraulischen Antrieb versehen ist. Alternative
Antriebsformen, wie z. B. ein Gasmotor für Erdgas oder als H₂O₂-Gas
(verflüssigt) können verwendet werden. Für derartige Gasantriebe kann dann
eine entsprechende Beladestation vorgesehen sein, z. B. im Bereich einer
Warteschleife für eine Vielzahl derartiger abzurufender Kabinen. Ob die
Betankung der Fahrzeuge durch Wechsel von Gasflaschen oder direktes
Betanken mit Flüssiggas erfolgt, ist für die Erfindung nebensächlich.
Die erfindungsgemäße Personenbeförderung kann jedoch auch mit
Kleinkabinen für vielleicht 2 Personen abgewickelt werden.
Derartige Kleinkabinen können auch als Privatkabinen an speziellen
Zufahrtsstellen in das System ein- und ausgeschleust werden.
Zu diesem Zweck kann die eingeschleuste Kabine einen Hybridantrieb haben,
der auch ein Fahren außerhalb des Systems erlaubt. Vorzusehen ist dann
allerdings, daß die Spurführungsräder in oder aus der Spurführposition
einschwenkbar sind.
Für derartige Kleinkabinen bietet es sich zumindestens in sonnenreichen
Gegenden an, Solarzellen für den Antrieb des Fahrzeuges zu verwenden.
Solarzellen werden für alle Energiebedarfspunkte an den Bedarfshaltestellen
oder für Signalanlagen, als autarke Quellen vorzugsweise verwendet.
Das gesamte Personenbeförderungssystem, z. B. ein Kreisverkehr zwischen
einem Quellort (Wohnort) und einem Zielort (z. B. Einkaufszentrum oder eine
Fertigungsstätte) kann durch eine voll-elektronisch ausgestattete
Kontrollzentrale überwacht werden. Diese Zentrale kann mit einer
Überwachungsperson besetzt sein, die sowohl alle Fahrzeugfunktionen
routinemäßig abfragt und überprüft als auch für die Wartung des Systems sorgt
und in Notfällen über entsprechende Signaleinrichtungen erreichbar ist.
Die Erfindung soll anhand einer Zeichnung in Teilen näher erläutert werden. Es
zeigen:
Fig. 1 einen Querschnitt durch eine erfindungsgemäße Betonfahrbahn;
Fig. 2 eine Kreuzungspunkt der erfindungsgemäßen Fahrbahn mit einer
Straße;
Fig. 3 eine perspektivisch/schematische Außenansicht einer im System
verwendbaren Personenkabine.
Fig. 1 zeigt einen Betonkörper 1 aus Spannbeton mit einer ebenen Deckfläche
3, der auf einer vorbereiteten Sandbettung 2 ruht. Seitlich der Deckfläche 3 hat
die Betonfahrbahn Vorsprünge 4 unterhalb der sich eine vertikale Spurführung
5 bis zur Sandbettung erstreckt. Die Breite der Sandbettung ist mit W 2, die
Gesamtbreite der Betonfahrbahn mit W 1 gekennzeichnet.
Auf der Deckfläche 3 der Betonfahrbahn 1 können ein, zwei oder mehr
angetriebene Räder 9 mit Radachse 12 einer nichtdargestellten Kabine
abrollen. Der Antrieb der Kabine erfolgt mittels eines Elektromotors, von dem
ein Stromabnehmer durch den Schlitz 8 einer in die Betonfahrbahn 1
eingelassenen Profilschiene 6 auf einen Stromleiter 7 greift. Der
Stromabnehmer selbst ist nicht dargestellt. Etwa in halber Höhe der mit D
bezeichneten Dicke der Betonfahrbahn rollen seitlich auf den vertikalen
Spurführungen 5 Führungsräder 10, in Achsen 11 gelagert, ab, wobei die
Achsen 11 wiederum in nichtdargestellter Weise am Chassis der ebenfalls nicht
dargestellten Kabine befestigt sind. Durch die schematische Anordnung der
Räder 9 und 10 bzw. der Achsenlage 11 und 12 ist leicht zu erkennen, daß
durch diesen Umgriff eine Kabine exakt auf der Betonfahrbahn geführt werden
kann.
Fig. 2 zeigt die Situation mit einer Betonfahrbahn 1 an einer Kreuzungsstelle
mit einer Straße, hier dargestellt als Straßenbelag 27. Zwischen der
Betonfahrbahn 1 und der Straße wird ein Öffnungsraum 28 geschaffen in dem
die Führungsräder 10 unterhalb des Niveau 3 der Betonfahrbahn an der
Spurführung 5 abrollen können. Zwischen der Betonfahrbahn 1 und der Straße
27 ist ein Schlitz 26 angeordnet, der schmal genug ist, um von Pkw oder
Fahrrädern befahren werden zu können, anderseits jedoch genügend Platz
bietet, für ein Räumschwert 14, am Radkasten 13. In der dargestellten Version
ist die Achse 11 des Spurführungsrades 10 und auch die Achse 12 des
Antriebsrades 9 innerhalb eines konstruktiv verstärkten Radkastens 13,
welcher seinerseits an dem nichtdargestellten Kabinenboden angeflanscht ist,
angeordnet. Das Räumschwert 14 kann mögliche Hindernisse aus dem Schlitz
26 schieben, so daß die Spurführungsräder einwandfrei an der vertikalen
Spurführung 5 ablaufen können. Dieser Radkasten, dessen Außenkontur die
Breite B hat, bestimmt zugleich die maximale Breite des Fahrzeuges, bei dem
oberhalb des Radkastens 13 die Personenkabine angeordnet ist.
Fig. 3 zeigt eine Personenkabine 15, welche ein Chassis 16, eine Tür 17, eine
Rundumverglasung 18 und ein durchsichtiges oder aus einem Blech
bestehendes Dach 19 besitzt und zusätzlich - wie vom Pkw her bekannt - mit
Beleuchtungseinrichtungen 20 und 21 vorn und hinten ausgestattet ist.
Oberhalb des nichtdargestellten Bodens sind in der Kabine Sitze 22 für die
Fahrgäste angeordnet. Unterhalb dieser Sitze ist das Fahrwerk, z. B. der
Radkasten 13 und der Fahrantrieb untergebracht, von dem die angetriebenen
Räder 9 und die nicht angetriebenen Räder 29 von zwei
hintereinanderliegenden Achsen gestrichelt dargestellt sind.
Ein Benutzer der Kabine kann mit Hilfe einer Karte z. B. einer Kreditkarte oder
Codierkarte, ein Lesegerät 24 bedienen, worauf sich die Tür 17 öffnet und ein
Bedientableau 23 innerhalb der Kabine für die Zielwahl aktiviert ist. Nach
Eingabe der Zielwahl quittiert das Beförderungssystem die Wahl durch Anzeige
an einem Display 25. Dort kann zugleich beispielsweise signalisiert werden
kann, ob der Kartenleser einen ausreichenden Geldbetrag von einer
Magnetkarte hat abbuchen können oder die Codierung auf der Magnetkarte zur
Fahrt berechtigt.
Das Display kann weiterhin während der Fahrt für Fahrgastinformationen wie
Nachrichten, Verkehrsanschlüsse oder Werbung benutzt werden.
Claims (18)
1. System zur Personenbeförderung, umfassend:
- - eine Betonfahrbahn mit Spurführung für Radfahrzeuge,
- - Bedarfshaltestellen,
- - eine Abrufanlage für
- - bereitgehaltene Kabinen mit Einrichtungen für den Personentransport, die über
- - einen eigenen Fahrantrieb mit in der Spurführung geführtem Radfahrwerk sowie
- - eine Automatik für die Regelung des Fahrantriebes und weitere Kabinenfunktionen in Abhängigkeit von Signalen von einer integrierten Sicherheitseinrichtung und der Abrufanlage.
2. System nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betonfahrbahn als oben ebene Platte mit seitlichen Vorsprüngen für eine
horizontale und vertikale Spurführung des Radfahrwerkes ausgebildet
ist.
3. System nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die
Betonfahrbahn aus vorgefertigten, aneinander zu reihenden Fertigteilen
zusammengesetzt ist.
4. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Betonfahrbahn in einem Sandbett als Ortbeton
mittels Betondeckenfertiger direkt mit der Spurführung ausgebildet wird.
5. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß in die Betonfahrbahn mindestens eine
Signalleitung und/oder eine Stromleitung für einen elektrischen
Fahrantrieb integriert ist.
6. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß an einer Station an der Betonfahrbahn eine
Beladeeinrichtung für Antriebsgas vorgesehen ist.
7. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abrufanlage an den Bedarfshaltestellen
befindliche stationäre und/oder mobile, drahtgebundene oder
funkbetätigte Mittel zur Anforderung von Kabinen umfaßt.
8. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Abrufanlage über eine von einem Benutzer
betätigbare Zielwahleinrichtung an der Bedarfshaltestelle und/oder in der
Kabine umfaßt.
9. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kabine einen elektromotorischen oder
elektrohydraulischen Fahrantrieb hat.
10. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kabinen einen gasbetriebenen Motor für den
Fahrantrieb haben.
11. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß der Fahrantrieb zwei oder mehr mit auf der
Betonfahrbahn im Reibschluß wirkende Antriebsräder aufweist.
12. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß das Radfahrwerk zusätzlich zu den Antriebsrädern
auf beiden Seiten der Betonfahrbahn mindestens je ein auf einer etwa
vertikalen Fläche rollendes Führungsrad umfaßt.
13. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Automatik eine elektronische Regelung des
Fahrantriebes und nach vorgegebenem Programm Beschleunigung und
Abbremsen der Kabine zwischen dem Bedarfshaltestellen umfaßt.
14. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Automatik eine Korrektur des vorgegebenen
Programmes selbsttätig vornehmen kann, wenn Signale einer
Sicherheitseinrichtung die Automatik beaufschlagen.
15. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Sicherheitseinrichtung Sensoren für
Hindernisse auf der Betonfahrbahn, Unregelmäßigkeiten an
Funktionsteilen der Kabine, ein redundantes elektronisches System für
das Fahrzeug und/oder Mittel zur Überwachung des Personenwechsels
zu und aus der Kabine aufweist.
16. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Automatik eine von Benutzern bedienbare
Türsperre umfaßt, die mit Codiermitteln betätigbar ist.
17. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kabine mit bis zu 7 Sitzplätzen und
Stehplätzen ausgestattet ist.
18. System nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, daß die Kabine aus einem Profilrahmen mit
eingebautem Fahrwerk und Antrieb sowie Rundumsichtfenster
ausgestattet ist.
Priority Applications (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19623244A DE19623244A1 (de) | 1996-05-30 | 1996-05-30 | Personennahverkehr mit spurgeführten Radfahrzeugen |
Applications Claiming Priority (1)
Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
---|---|---|---|
DE19623244A DE19623244A1 (de) | 1996-05-30 | 1996-05-30 | Personennahverkehr mit spurgeführten Radfahrzeugen |
Publications (1)
Publication Number | Publication Date |
---|---|
DE19623244A1 true DE19623244A1 (de) | 1997-12-04 |
Family
ID=7796619
Family Applications (1)
Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
---|---|---|---|
DE19623244A Withdrawn DE19623244A1 (de) | 1996-05-30 | 1996-05-30 | Personennahverkehr mit spurgeführten Radfahrzeugen |
Country Status (1)
Country | Link |
---|---|
DE (1) | DE19623244A1 (de) |
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1996
- 1996-05-30 DE DE19623244A patent/DE19623244A1/de not_active Withdrawn
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Legal Events
Date | Code | Title | Description |
---|---|---|---|
OP8 | Request for examination as to paragraph 44 patent law | ||
8130 | Withdrawal |