DE19611908A1 - Vorrichtung und Verfahren zur Erzeugung einer geregelten Spannung - Google Patents
Vorrichtung und Verfahren zur Erzeugung einer geregelten SpannungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung und ein Verfahren
zur Erzeugung einer geregelten Spannung nach der Gattung des
Hauptanspruchs. Eine solche Vorrichtung wird beispielsweise
in Kraftfahrzeugen eingesetzt, wobei dann der Generator vom
Motor beziehungsweise der Brennkraftmaschine des Fahrzeuges
angetrieben wird.
Zur Erzeugung einer geregelten Spannung, beispielsweise zur
Energieversorgung in einem Kraftfahrzeug werden
üblicherweise Generatoren eingesetzt, die vom Fahrzeugmotor
über einen Keilriemen angetrieben werden. Diese Generatoren
sind üblicherweise Drehstromgeneratoren mit einer
Erregerwicklung, die vom Erregerstrom durchflossen wird,
wobei ein Spannungsregler mit dem Generator in Verbindung
steht und den Erregerstrom so regelt, daß die
Ausgangsspannung des Generators im wesentlichen konstant ist
und etwas höher ist als die Nennspannung einer vom Generator
zu ladenden Batterie. Bei herkömmlichen Generatoren wird der
Erregerstrom über die Erregerdioden ausgekoppelt und vom
Generator selbst erzeugt. Die Zuführung des Erregerstroms
erfolgt über eine Klemme D+, die sowohl am Generator als
auch am Spannungsregler vorhanden ist.
Es sind jedoch auch Generator-Spannungsregler-Systeme
bekannt, bei denen keine Erregerdioden benötigt werden, da
die Erregerwicklung direkt an die Batterie angeschlossen
wird. Ein solcher Generator ohne D+-Anschluß ist
beispielsweise aus der europäischen Patentanmeldung EP-A2 0 401 758
bekannt. Die Regelung der Höhe der Ausgangsspannung
des Generators erfolgt bei diesem bekannten Generator
ebenfalls mit Hilfe eines Spannungsreglers, der über einen
als Schaltelement wirkenden Transistor den Stromfluß durch
die Erregerwicklung so beeinflußt, daß die Ausgangsspannung
des Generators im wesentlichen konstant ist. Beim bekannten
Generator-Spannungsregler-System werden keine gesonderten
Maßnahmen getroffen, die eine schnelle Erregung des
Generators gewährleisten. Aus der EP-A2 0 401 758 ist
lediglich bekannt, bei kleinen Generatordrehzahlen, wenn die
Ausgangsspannung des Generators nicht ausreicht, um die
Batterie zu laden, eine zusätzliche Verbindung zwischen der
Erregerwicklung und Masse herzustellen und dadurch den
Erregerstrom zu erhöhen.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung mit den Merkmalen des
Anspruchs 1 hat demgegenüber den Vorteil, daß Generatoren
einschließlich der zugehörigen Spannungsregler, eingesetzt
werden können, die lediglich über zwei Anschlüsse
miteinander verbunden sind und keinen D+-, L- oder KL15-An
schluß aufweisen und daß dennoch sichergestellt wird, daß
unmittelbar nach der Inbetriebnahme des Generators, also
unmittelbar nach dem Start der Brennkraftmaschine, eine
schnelle Erregung des Generators erfolgt. Erzielt wird
dieser Vorteil, indem dem Spannungsregler Informationen
zugeführt werden, die erkennen lassen, daß ein Start
erfolgt. Es wird dann sofort eine Verbindung vom
Plus-Anschluß des Generators über die Erregerwicklung nach Masse
hergestellt, über die ein Vorerregungsstrom fließt, der ein
schnelles Anlaufen der Erregung des Generators sicherstellt.
Weitere Vorteile der Erfindung werden durch die in den
Unteransprüchen angegebenen Maßnahmen erzielt. Vorteilhaft
ist dabei, daß die Starterkennung anhand verschiedener
Lösungen realisierbar ist. So kann beispielsweise eine
Starterkennung erfolgen, indem die während des Startvorgangs
beim Betrieb eines Verbrennungsmotors auftretenden
Beschleunigungen mit Hilfe eines Beschleunigungssensors
ermittelt werden und als Starterkennungssignale dienen. Bei
einer anderen vorteilhaften Lösung wird die Amplitude der
über den Restmagnetismus des Generators induzierten
Phasenspannung zur Starterkennung ausgewertet und die
Erregung nach Erreichen eines Grenzwertes gestartet. Bei
einer weiteren vorteilhaften Lösung wird die Frequenz der
über den Restmagnetismus induzierten Phasenspannung zur
Starterkennung ausgewertet. Es kann dann ab einer
vorgegebenen Drehzahl die Erregung gestartet werden.
Bei einer weiteren vorteilhaften Lösung wird der an sich
bekannte Verlauf der Bordnetzspannung während des
Startvorgangs ausgewertet und aus diesem charakteristischen
Verlauf ein Signal gebildet, das den Start anzeigt und den
Erregerstrom einschaltet.
Bei allen Varianten der Starterkennung kann der Übergang von
der Vorerregung in den normalen Regelbetrieb bei Erreichen
wenigstens eines vorgebbaren Kriteriums erfolgen. Ein
solches Kriterium kann darin bestehen, daß die
Phasenspannung ausgewertet wird, wobei aus dem Phasensignal
ein Drehzahlsignal gewonnen werden kann und dieses mit einem
vorgebbaren Drehzahl-Schwellwert verglichen wird und bei
Erreichen dieses Schwellwertes der Übergang in den normalen
Regelbetrieb erfolgt. Werden weitere zur Regelung benötigte
Größen wie Batteriespannung oder Batterietemperatur im
Regler simuliert, werden auch bei erweiterten
Spannungsreglern keine zusätzlichen Klemmen benötigt. Eine
solche Simulation kann vorteilhafterweise
fahrzeugtypabhängig erfolgen. Sie eignet sich vorzugsweise
in Verbindung mit einer sogenannten
"Bandende-Programmierung" und erfolgt also nicht bei der
Reglerherstellung, sondern erst am Ende der
Gesamtsystemfertigung und wird dann gegebenenfalls für den
Anwendungszweck abgeglichen.
Durch Auswertung des im Regler vorhanden DF-Signales, das
das Tastverhältnis EIN/AUS des Spannungsreglers anzeigt,
kann ein Maß für die Höhe des Erregerstromes gewonnen werden
und damit die Generatorauslastung abgeschätzt werden. Diese
Information steht in vorteilhafter Weise im Regler bereit
und muß nicht über zusätzliche Eingangsklemmen zugeführt
werden. Die Auswertung des DF-Signales erlaubt eine
Erkennung einer Spannungsreserve und bietet zusätzlich die
Möglichkeit, die Zuschaltung von weiteren Verbrauchern an
das Vorhandensein einer Spannungsreserve zu knüpfen.
Falls durch Störungseinfluß eine irrtümliche
Erregerstromeinschaltung bei stehendem Motor ausgelöst wird,
kann dies durch Auswertung des Phasensignales erkannt werden
und es kann in vorteilhafter Weise ein Zeitglied nach einer
gewissen Zeitspanne von einigen Sekunden aktiviert werden,
das seinerseits den Erregerstrom abschaltet. Damit kann eine
ungewollte Batterieentladung vermieden werden.
Da gegenüber herkömmlichen Generatoren weniger Anschlüsse
und damit auch weniger Verbindungsleitungen erforderlich
sind und überhaupt keine Steuerleitungen vorhanden sind, ist
eine Erhöhung der Störsicherheit gewährleistet und das
System wird gegenüber elektromagnetischen Störungen
unempfindlicher.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung
dargestellt und wird in der nachfolgenden Beschreibung näher
erläutert.
In der Figur sind die wesentlichsten Bestandteile eines
Spannungsversorgungssystems in einem Kraftfahrzeug
dargestellt. Die einzelnen Bestandteile sind ein
Drehstromgenerator 10, der von einer nicht dargestellten
Brennkraftmaschine angetrieben wird und die
Phasenwicklungen U, V, W umfaßt, die in einem gemeinsamen
Punkt MP miteinander verbunden sind. Am Ausgang der
Phasenwicklungen entsteht bei sich drehendem Generator die
Phasenspannung UP. Die Phasenwicklungen sind mit der
Gleichrichterbrücke 11 verbunden, die die
Zenerdioden Z1 bis Z6 umfaßt. Die Gleichrichterbrücke 11
liegt einerseits auf Masse und führt andererseits zum
Anschluß B+, an der die vom Generator abgegebene,
gleichgerichtete Ausgangsspannung UG entsteht.
Die Erregerwicklung E des Generators 10 ist über den
Bürstenhalter 12 mit den Anschlüssen B+ und DF des
Spannungsreglers 13 verbunden. Zwischen dem Anschluß DF und
dem Anschluß D- des Spannungsreglers 13, der über den
Bürstenhalter auf Masse geführt ist, liegt der
Schalttransistor T1, über den der Erregerstrom IE durch die
Erregerwicklung E geregelt werden kann. Die Basis des
Schalttransistors T ist mit einem Schaltungsblock 14
verbunden, in dem Sensorsignale ausgewertet werden, die
erkennen lassen, ob sich der Generator dreht beziehungsweise
ob ein Start der Brennkraftmaschine vorliegt. Der
Auswerteblock, in dem diese Signale ausgewertet
beziehungsweise bereitgestellt werden, ist mit 15
bezeichnet. Ein weiterer Schaltungsblock 16 dient zur
Ausgabe der Sensorsignale, die mit US bezeichnet sind. Dem
Schaltungsblock 16 wird auch noch die Phasenspannung UP
zugeführt, die beispielsweise an der Phasenwicklung V
abgegriffen wird und über entsprechende Anschlüsse am
Bürstenhalter 12 beziehungsweise Spannungsregler 13
weitergeleitet werden. Der Schaltungsblock 14 übernimmt
insgesamt die Ansteuerung des Transistors T. Der Anschluß B+
des Reglers 13 beziehungsweise der zugehörige Anschluß der
Erregerwicklung E sind gemeinsam an die Generatorklemme B+
angeschlossen, wobei der Anschluß innerhalb des
Generators 10 über den Bürstenhalter 12 erfolgen kann.
Zwischen dem Anschluß B+ des Spannungsreglers und dem
Anschluß DF liegt noch eine Diode D1. Die Schaltungsblöcke
14, 15, 16 können als Mikroprozessor ausgestaltet sein und
Bestandteil des Steuerteils des Spannungsreglers 13 sein.
Als weiterer Bestandteil des Drehstromgenerators 10 liegt
ein Kondensator C1 zwischen den Kathoden der
Zenerdioden Z1, Z2, Z3 und Masse. Ein zusätzlicher
Anschluß W kann vorhanden sein, er steht dann mit der
Phasenwicklung W in Verbindung und liefert die
Phasenspannung UP.
Vom Fahrzeugbordnetz ist die Batterie 17 dargestellt, deren
Pluspol mit der Generatorklemme B+ in Verbindung steht und
deren Minuspol auf Masse liegt. Der Pluspol der Batterie 17
ist weiterhin mit Klemme KL30 verbunden, diese führt über
den Zündschalter 18 zur Klemme KL15 und damit zum
Starter 19. Die Verbraucher sind mit 20 bezeichnet, sie
können über Schaltmittel 21 mit dem Pluspol der Batterie 17
verbunden werden.
Als Ergänzung zum Bordnetz kann von Klemme KL15 eine
Verbindung zur Ladekontrollampe 22 geführt sein, die über
eine Lampen-/Relais-Steuerung 23 auf Masse geführt wird. Die
Lampen-/Relais-Steuerung 23 steht ferner mit der Klemme KL15
in Verbindung und weist einen Steuereingang SE auf, über den
Steuersignale zuführbar sind. Parallel zur Lampen-/Relais-Steue
rung 23 liegt ein Relais 24.
Die in der Figur dargestellte Vorrichtung zur Erzeugung
einer geregelten Ausgangsspannung für ein Fahrzeugbordnetz
hat zwischen dem Generator 10 und dem Bordnetz nur zwei
Verbindungen, nämlich den Anschluß B+, an dem die geregelte
und gleichgerichtete Ausgangsspannung UG des Generators 10
zur Versorgung des Bordnetzes abgegriffen wird sowie der
gemeinsame Masseanschluß D-. Der bei herkömmlichen
Bordnetzen vorhandene Anschluß D+ entfällt. Die
Spannungsversorgung für die Erregerwicklung E
beziehungsweise die Spannung zur Erzeugung des
Erregerstromes IE wird generatorintern über Klemme B+
abgegriffen. Die Verbindung zwischen der Erregerwicklung und
Masse wird mit Hilfe des Transistors T hergestellt, sofern
der Basis des Transistors T ein entsprechendes
Ansteuersignal zugeführt wird. Bei stehendem Generator
sperrt der Transistor T und es fließt kein Erregerstrom.
Erfolgt ein Start der Brennkraftmaschine, beginnt der
Generator sich zu drehen und es wird ein Erregerstrom
benötigt. Dieser Strom für die Vorerregung wird direkt vom
Anschluß B+ geliefert, sobald der Spannungsregler den Start
der Brennkraftmaschine erkennt. Für die Starterkennung sind
verschiedene Varianten möglich, die im folgenden beschrieben
werden:
In einer ersten Variante werden die während des Startvorganges auftretenden Beschleunigungen mit Hilfe eines Beschleunigungssensors S registriert. Dieser Beschleunigungssensor wird an einer Stelle der Brennkraftmaschine angebracht, bei der besonders hohe Beschleunigungswerte auftreten. Das Ausgangssignal des Beschleunigungssensors wird dem Block 15 des Spannungsreglers zugeführt. Es ist beispielsweise eine Spannung oder wird zu einer Spannung aufbereitet, die als Sensorspannung US bezeichnet ist und auf die Basis des Transistors T des Spannungsreglers geführt wird und diesen einschaltet. Der Beschleunigungssensor kann auch im Spannungsregler integriert sein.
In einer ersten Variante werden die während des Startvorganges auftretenden Beschleunigungen mit Hilfe eines Beschleunigungssensors S registriert. Dieser Beschleunigungssensor wird an einer Stelle der Brennkraftmaschine angebracht, bei der besonders hohe Beschleunigungswerte auftreten. Das Ausgangssignal des Beschleunigungssensors wird dem Block 15 des Spannungsreglers zugeführt. Es ist beispielsweise eine Spannung oder wird zu einer Spannung aufbereitet, die als Sensorspannung US bezeichnet ist und auf die Basis des Transistors T des Spannungsreglers geführt wird und diesen einschaltet. Der Beschleunigungssensor kann auch im Spannungsregler integriert sein.
In einer zweiten Variante wird die Amplitude der über den
Restmagnetismus induzierten Phasenspannung UP ausgewertet.
Diese Phasenspannung wird beispielsweise an der Phase V
abgegriffen und der Schaltung 14 zugeführt. Erreicht die
Amplitude der Phasenspannung einen Grenzwert, wird der
Transistor T des Spannungsreglers 13 angesteuert und der
Erregerstrom eingeschaltet. Da die Phasenspannung bzw. das
Phasensignal im Regler bereits vorhanden ist, werden keine
zusätzlichen Leitungen/Anschlüsse benötigt.
In einer dritten Variante wird die Frequenz der
Phasenspannung ausgewertet. Die Frequenz der über den
Restmagnetismus induzierten Phasenspannung ist von der
Drehzahl des Generators abhängig. Durch Auswertung dieser
Frequenz kann somit die Drehzahl ermittelt werden und mit
einem vorgebbaren Schwellwert verglichen werden.
Überschreitet die Frequenz der Phasenspannung diesen
Grenzwert, wird in der Schaltung 14 eine Spannung erzeugt,
die Basis des Transistors T zugeführt wird und diesen in
leitenden Zustand versetzt.
In einer vierten Variante wird der Spannungsverlauf an der
Klemme B+ ausgewertet. Der Verlauf dieser Spannung während
des Startvorgangs weist einige charakteristische Maxima und
Minima auf. Wird der erwartete Spannungsverlauf erkannt, muß
ein Startvorgang erfolgt sein. Die Erkennung des zu
erwartenden Spannungsverlaufs wird ebenfalls in der
Schaltungsanordnung 14 durchgeführt. Ist ein Start erkannt,
erfolgt wiederum eine Ansteuerung des Transistors T und der
Erregerstrom IE wird eingeschaltet.
Die bisher beschriebenen verschiedenen Varianten zur
Starterkennung dienen alle dazu, daß unmittelbar nach dem
Start der Brennkraftmaschine ein ausreichender
Erregerstrom IE durch den Erreger E fließt. Nachdem der
Generator 10 den vollen Erregungszustand erreicht hat, muß
eine Begrenzung des Erregerstromes erfolgen, damit die
Ausgangsspannung UG des Generators den gewünschten Wert
nicht überschreitet. Der Spannungsregler geht dann vom
Vorerregungs-Betriebszustand in den normalen Regelbetrieb
über. Die Umschaltung von der Vorerregung auf den normalen
Regelbetrieb erfolgt beispielsweise über die Auswertung des
Phasensignales. Wie bereits in der Beschreibung der
Variante 2 oder 3 ausgeführt wird, ist sowohl die Amplitude
der Phasenspannung als auch die Frequenz der Phasenspannung
von der Drehzahl des Generators abhängig. Die Auswertung des
Phasensignals ermöglicht daher eine Drehzahlbestimmung.
Erreicht die aus dem Phasensignal ermittelte Drehzahl einen
weiteren Schwellwert, der höher liegt als der für die
Einschaltung des Erregerstromes verwendete Schwellwert, wird
dies vom Regler 13 registriert und der Regler 13 geht in den
normalen Regelzustand über, bei dem der Transistor T den
Erregerstrom IE so regelt, daß eine konstante
Ausgangsspannung UG an der Generatorklemme B+ entsteht.
Beim Abschalten der Brennkraftmaschine wird der Antrieb des
Generators beendet und die Generatordrehzahl fällt ab. Es
erfolgt dann ein Übergang in den Ruhezustand mit minimaler
Erregerstromaufnahme. Dazu wird eines der beiden Kriterien
Phasenspannung UP < 1V, entsprechend einer Drehzahl gegen
Null oder Beschleunigungssensor inaktiv ausgewertet. Ist die
Phasenspannung UP < 1V oder der Beschleunigungssensor
inaktiv, wird auf Motorstillstand erkannt und der
Erregerstrom abgeschaltet, indem der Transistor T in seinen
sperrenden Zustand geschaltet wird.
Damit das Phasensignal insbesondere während der Startphase
verstärkt wird, kann der Läufer des Generators zusätzlich
mit Magneten versehen werden, wie sie beispielsweise zur
Streuflußkompensation bereits üblich sind.
Wird der Generatorstrom infolge von Störungen oder sonstigen
Fehlern irrtümlich bei stehendem Motor eingeschaltet, kann
durch ein Zeitglied, das z. B. in den Spannungsregler
integriert ist, nach einigen Sekunden der Erregerstrom
wieder abgeschaltet werden. Die Erkennung des stehenden
Motors ist möglich, da das Phasensignal ausbleibt
beziehungsweise keine Phasenspannung erzeugt wird. Das
ausbleibende Phasensignal wird in der Schaltungsanordnung 14
registriert. Es wird dann das Zeitglied eingeschaltet, das
nach einer gewissen Zeit den Transistor T in sperrenden
Zustand schaltet. Damit wird vermieden, daß der Erregerstrom
die Batterie entlädt.
Wird in einer erweiterten Reglerversion die
Generatorausgangsspannung UG in Abhängigkeit von der
Batteriespannung oder der Batterietemperatur geregelt, muß
die entsprechende Information über Batteriespannung und/oder
Batterietemperatur vorhanden sein, bei herkömmlichen
Spannungsreglern wird diese Information über zusätzliche
Klemmen zugeführt. Auf diese zusätzlichen Klemmen kann
jedoch verzichtet werden, wenn die Batteriespannung und/oder
Batterietemperatur im Regler aus ohnehin vorhandenen Daten
berechnet beziehungsweise simuliert wird. Diese Simulation
kann in einer Auswerteeinrichtung des Reglers 13
durchgeführt werden, die beispielsweise als Mikroprozessor
ausgestaltet ist. Sie kann unter Berücksichtigung der im
Spannungsregler ohnehin vorhandenen Sensorinformationen
erfolgen. Die Simulation kann im übrigen fahrzeugtypabhängig
erfolgen und beispielsweise als Bandende-Programmierung
durchgeführt werden. Dabei wird der Regler nicht während der
Fertigung, sondern erst nach Zusammenbau mit dem Generator
oder erst nach Einbau ins Fahrzeug programmiert oder
abgeglichen werden.
Durch Auswertung des an der Klemme DF anstehenden
DF-Signales, das das Tastverhältnis EIN/AUS des Reglers
anzeigt, kann ein Maß für die Höhe des Erregerstromes IE
gewonnen werden. Damit kann die Generatorauslastung erkannt
werden, wobei zu berücksichtigen ist, daß zwischen der Höhe
des Erregerstromes und des Generatorstromes kein linearer
Zusammenhang besteht.
Der Anschluß DF zwischen dem Spannungsregler 13 und dem
Bürstenhalter 12 muß nicht als eigener Anschluß nach außen
geführt werden, da im Bordnetz Verbraucher vorhanden sind,
die nur bei Leistungsreserve im Bordnetz zugeschaltet werden
sollen, kann eine Auswertung der Versorgungsspannung UG
durchgeführt werden zur Erkennung, ob noch eine
Energiereserve vorhanden ist oder nicht. Eine hohe
Versorgungsspannung deutet darauf hin, daß diese Reserve
noch vorhanden ist und die Verbraucher zugeschaltet werden
können, eine niedrige Versorgungsspannung bedeutet, daß
keine Reserve mehr vorhanden ist und die Verbraucher
abgeschaltet werden sollten.
Da das beschriebene Spannungsversorgungssystem keinerlei
Steuerleitungen benötigt, sind weniger Anschlüsse vorhanden,
die mit einer Schutzbeschaltung versehen werden müssen.
Insgesamt wird der Regler unempfindlich gegen
elektromagnetische Einstreuungen. Die EMV ist also gegenüber
herkömmlichen Systemen verbessert.
Die beschriebene Vorrichtung zur Erzeugung einer geregelten
Spannung ermöglicht Verfahren zur Spannungsregelung, die den
Erfordernissen in einem Fahrzeugbordnetz optimal angepaßt
werden können.
Claims (12)
1. Vorrichtung zur Erzeugung einer geregelten Spannung, mit
einem Generator, der eine Erregerwicklung und ein
Gleichrichtersystem umfaßt und über zwei Anschlüsse B+, B-
mit einem Spannungsregler in Verbindung steht, wobei am
Anschluß B+ die gleichgerichtete, geregelte
Generatorspannung entsteht, die zur Versorgung eines
Bordnetzes dient und B- auf Masse liegt, dadurch
gekennzeichnet, daß der Anschluß B+ des Generators (10) mit
der Erregerwicklung E in Verbindung steht und der Stromfluß
IE durch die Erregerwicklung E mittels eines Schaltmittels T
einschaltbar ist, wobei dem Schaltmittel T ein Signal US
zuführbar ist, das den Beginn der Drehung des Generators (10)
erkennen läßt und den Stromfluß durch die Erregerwicklung E
durch Einschalten des Schaltmittels T auslöst.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß
das Schaltmittel T ein Transistor ist, insbesondere der im
Spannungsregler (13) vorhandene Regeltransistor.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch
gekennzeichnet, daß das Signal, das den Start der
Brennkraftmaschine erkennen läßt, in einer
Schaltungsanordnung (14), die Bestandteil des
Spannungsreglers (13) ist, in Abhängigkeit von zugeführten
zweiten Signalen erzeugt wird.
4. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweiten Signale Ausgangssignale eines
Beschleunigungssensors sind, der die beim Start der
Brennkraftmaschine auftretenden Beschleunigungen
registriert.
5. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweiten Signale aus der Amplitude der Phasenspannung UP
gebildet werden und die Ansteuerung des Schaltmittels T nur
dann erfolgt, wenn die zweiten Signale einen Grenzwert
überschreiten.
6. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
die zweiten Signale aus der Phasenspannung gebildet werden
und die Umschaltung des Transistors T nur dann erfolgt, wenn
die Frequenz der zweiten Signale, die einer Drehzahl
entsprechen, oberhalb einer vorgegebenen Drehzahlschwelle
liegen.
7. Vorrichtung nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß
der Verlauf der Generatorspannung UG beziehungsweise der
Bordnetzspannung UB ausgewertet wird, der während des
Starvorganges einen charakteristischen Verlauf annimmt und
der Startvorgang aus diesem Verlauf erkannt wird und ein
Ansteuersignal nur dann ausgelöst wird, wenn der für den
Start typische Spannungsverlauf erkannt wird.
8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß Schaltungsmittel vorhanden sind,
die aus dem Verlauf der Phasenspannung UP die Vollerregung
oder eine vorgebbare Erregung des Generators erkennen und
nach einer solchen Erkennung einen normalen Reglerbetrieb
einleiten.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß im Spannungsregler Mittel
vorhanden sind, insbesondere ein Mikroprozessor, der für die
Regelung benötigte Größe wie Batteriespannung oder
Batterietemperatur simuliert, wobei die Simulation in
Abhängigkeit von im Regler gemessenen Größen erfolgt
und/oder in Abhängigkeit vom Fahrzeugtyp erfolgt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche,
dadurch gekennzeichnet, daß die Belastung des Generators
durch Auswertung des Tastverhältnisses EIN/AUS des
Spannungsreglers ermittelt wird.
11. Verfahren zur Erzeugung einer geregelten Spannung,
dadurch gekennzeichnet, daß wenigstens eine der
Vorrichtungen nach einem der Ansprüche 1 bis 10 eingesetzt
wird.
12. Verfahren nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß
nach erkanntem Start ein erstes Verfahren zur
Spannungsregelung abläuft, das die Vorerregung bewirkt und
daß nach Erreichen eines vorgebbaren Erregungszustandes oder
nach Ablauf einer wählbaren Zeitspanne auf das normale
Regelverfahren übergegangen wird.
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KR1019970708477A KR19990022002A (ko) | 1996-03-26 | 1996-12-12 | 제어된 전압의 형성을 위한 장치 및 방법 |
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