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Die
Erfindung betrifft ein Haushaltsgerät zum Einsetzen in einen Ausschnitt
einer Arbeitsplatte, mit einer Bedienleiste, in der zumindest ein
Bedienelement angeordnet ist und die auf ihrer Unterseite eine Stützfläche zum
Abstützen
des Haushaltsgeräts
auf der Arbeitsplatte aufweist.
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Aus
DE 198 11 372 C2 ist
ein Kochfeld mit einer lichtdurchlässigen Kochfeldplatte aus Glaskeramik
sowie mit Bedien- und Anzeigeelementen bekannt. Das Kochfeld weist
eine Bedienleiste mit einer, einer Bedienperson zugewandten Bedienfläche auf, unterhalb
der ein Piezo-Sensor angeordnet ist, der ein Berühren der Bedienfläche detektiert
und ein entsprechendes Signal an die Steuereinheit gibt. Die Bedienleiste
ist ein Teil eines Kochfeldrahmens aus Edelstahl, der die Glaskeramikplatte
rahmenartig umzieht und diese trägt.
Der Kochfeldrahmen stützt sich
mit seinem abgewinkelten Rand umfangsseitig auf der Oberseite einer
Arbeitsplatte ab. Zwischen der Unterseite des Kochfeldrahmens und
der Arbeitsplatte umzieht eine Dichtung den Kochfeldausschnitt der
Arbeitsplatte.
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Die
Aufgabe der Erfindung besteht darin, ein Haushaltsgerät zum Einsetzen
in einen Ausschnitt einer Arbeitsplatte bereitzustellen, dessen
Bedienleiste sich auf der Arbeitsplatte abstützt und in einfacher Weise
sowie mit hoher Maßgenauigkeit
hergestellt ist.
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Die
Aufgabe der Erfindung ist durch ein Haushaltsgerät mit den Merkmalen des Patentanspruchs
1 gelöst.
Gemäß dem kennzeichnenden
Teil des Patentanspruchs 1 ist die Bedienleiste im wesentlichen
durch Urformen oder Fräsen
gefertigt ist. Die Fertigung durch Urformen oder Fräsen verringert die
Gefahr, dass sich die Bedienleiste verzieht. Die Stützfläche der
Bedienleiste kann so in einfacher Weise eben ausgebildet werden,
wodurch eine plane Auflage der Stützfläche auf der Arbeitsplatte gewährleistet
ist. Eine solche plane Auflage des Bedienelements auf der Arbeitsplatte
ist entscheidend bei der Anwendung von Piezo-Sensoren als Bedienelemente.
Diese können
an einer Unterseite der Bedienleiste angeordnet sein und einen Betätigungsdruck
erfassen, der auf der Oberseite der Bedienleiste von einem Benutzer
ausgeübt
wird. Der vom Benutzer auf die Bedienleiste ausgeübte Betätigungsdruck
wird somit zuverlässig
vom Piezo-Sensor erfasst und nicht dazu verwendet, die Bedienleiste
in Kontakt mit der Arbeitsplatte zu drücken.
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Unter
Urformen wird das Herstellen eines Formteils aus einem formlosen
Ausgangsstoff (z. B. Granulat, Schmelze, Pulver etc.) verstanden.
Dazu wird der formlose Ausgangsstoff in ein spezielles Urformwerkzeug
eingebracht (z. B. gegossen oder gepresst), in dem es durch Erstarren
oder Sintern in den festen Zustand übergeht. Das auf diese Weise
gebildete Formteil wird dem Urformwerkzeug entnommen. Durch diesen
Fertigungsprozess bekommt die Bedienleiste weitgehend ihre erforderliche
Gestalt mit hoher Maßgenauigkeit,
wodurch die Anzahl von Nachbearbeitungsschritten reduziert ist.
Eine solche hohe Maßgenauigkeit
ist insbesondere bei der Anwendung von Piezo-Sensoren vorteilhaft. Durch Urformen
oder Fräsen
ist es möglich,
technisch vorteilhafte Profilformen an der Bedienleiste zu realisieren, die
bei nur durch Strangguss hergestellte Bedienleisten nicht oder nur
mit sehr hohem Aufwand möglich sind.
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Im
Hinblick auf die Stabilität
ist es günstig, wenn
sich die Materialstärke
der Bedienleiste in Abhängigkeit
von den jeweiligen Erfordernissen ändert. Dadurch ergibt sich
auch eine hohe Wärmestabilität der Bedienleiste.
Gleichzeitig verringert sich die Gefahr, dass sich die Bedienleiste
verzieht. Ebenso können
ohne großen
Zusatzaufwand weitere Elemente für
den Zusammenbau der Bedienleiste und deren Montage einstückig an
der Bedienleiste ausgebildet sein, wodurch der Montageaufwand weiterhin
reduziert ist. Die vorgenannten Vorteile können auch durch eine Bedienleiste
erreicht werden, die im wesentlichen durch Fräsen gefertigt ist.
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Bevorzugt
kann die Bedienleiste auf ihrer Unterseite mehrere voneinander getrennte
Vertiefungen aufweisen, in denen verschiedene Gerätekomponenten
angeordnet sind. In diesem Fall kann die Bedienleiste aus einem
massiven Halbzeug aus Vollmaterial bestehen, das eine hohe Formstabilität aufweist.
In dem Halbzeug sind lediglich die für Gerätekomponenten erforderlichen
Vertiefungen eingearbeitet. Dadurch ist einerseits die Bedienleiste
kostengünstig
fertigbar. Gleichzeitig ist deren Stabilität erhöht und deren Design ansprechend.
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Von
Vorteil ist es, wenn auf der Unterseite der Bedienleiste zumindest
eine Montagevertiefung ausgebildet ist, in der ein gehäuseseitiger
Befestigungsflansch mit der Bedienleiste in Anlage ist. Die Montagevertiefung
vereinfacht beim Zusammenbau des Haushaltsgerätes eine lagerichtige Positionierung
der Bedienleiste gegenüber
dem Gehäuse
des Haushaltsgerätes.
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In
einem besonderen Ausführungsbeispiel kann
der gehäuseseitige
Befestigungsflansch in der Montagevertiefung der Bedienleiste gegenüber deren
Stützfläche zurückversetzt
angeordnet sein oder mit der Stützfläche bündig abschließen. Damit
ist der Befestigungsflansch in der Montagevertiefung versenkt angeordnet.
Die Bauhöhe
der Bedienleiste wird daher nicht durch den Befestigungsflansch
vergrößert.
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Für eine kompakte
und starre Bauweise ist es bevorzugt, wenn die Montagevertiefung
von der Stützfläche der
Bedienleiste im wesentlichen umgeben ist. In diesem Fall kann die
Montagevertiefung der Bedienleiste außerhalb des Arbeitsplattenausschnitts
auf der Oberseite der Arbeitsplatte angeordnet sein.
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Montagetechnisch
von Vorteil ist es, wenn ein Rand der Montagevertiefung den gehäuseseitigen
Befestigungsflansch im wesentlichen formschlüssig begrenzt. Dadurch kann
eine lagerichtige Positionierung des gehäuseseitigen Befestigungsflansches
mit der Bedienleiste weiter vereinfacht sein.
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Damit
die Bedienleiste formstabil an dem Gehäuse des Haushaltsgeräts gehaltert
ist, kann an der Unterseite der Bedienleiste eine Steckaussparung
ausgebildet sein. In diese wird bei der Montage ein entsprechendes
gehäuseseitig
ausgebildetes Steckteil eingesteckt. Dieses Steckteil dient als
ein Gegenlager, das Kräfte,
bspw. ein Drehmoment, aufnehmen kann. Bevorzugt kann die Steckaussparung innerhalb
der Montagevertiefung der Bedienleiste ausgebildet sein. In diesem
Fall ist erreicht, dass das Steckteil fertigungstechnisch einfach
direkt am Befestigungsflansch ausgebildet sein kann, wodurch eine
kompakte Bauweise erreicht wird. Um eine formschlüssige Verbindung
des gehäuseseitigen
Steckteils mit der Bedienleiste in einfacher Weise bereitzustellen,
kann zwischen dem Steckteil und der Steckaussparung der Bedienleiste
ein Kunststoff-Adapter eingesetzt sein, der einen Formschluss zwischen dem
Steckteil und der Bedienleiste gewährleistet.
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Zur
Befestigung der Bedienleiste an dem Gehäuse des Haushaltsgeräts kann
der gehäuseseitige Befestigungsflansch über eine
Schraubverbindung mit der Montagevertiefung der Bedienleiste verbunden
sein.
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Nachfolgend
ist ein Ausführungsbeispiel
der Erfindung anhand der beigefügten
Figuren beschrieben. Es zeigen:
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1 in
einer perspektivischen Ansicht ein in einer Arbeitsplatte eingesetztes
Kochfeld;
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2 in
einer Seitenschnittansicht abschnittsweise das Kochfeld entlang
der Linie I-I aus der 1;
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3 in
einer Explosionsansicht abschnittsweise das Kochfeld;
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4 in
einer Seitenschnittansicht abschnittsweise das Kochfeld entlang
der Linie II-II
aus der 1;
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5 eine
Bedienleiste des Kochfeldes; und
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6 ein
in einer Gehäuseöffnung des Kochfelds
einzusetzendes Durchführungselement.
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In
der 1 ist als ein Haushaltsgerät ein Kochfeld gezeigt, das
eine Glaskeramikplatte 1 mit vier verschiedenen Kochstellen
aufweist. Unterhalb einer Dekorbedruckung 3 der Kochstellen
sind in an sich bekannter Weise geeignete Heizelemente angeordnet.
Das Kochfeld ist in einem Ausschnitt einer Arbeitsplatte 5 eingesetzt
und auf einer Oberseite der Arbeitsplatte 5 abgestützt. An
seiner, einer Bedienperson zugewandten Frontseite ist das Kochfeld über eine
Bedienleiste 7 auf der Arbeitsplatte 5 abgestützt. An
seinen anderen Seiten ist das Kochfeld über einen Umfangsrand der Glaskeramikplatte 1 auf
der Arbeitsplatte 5 abgestützt. Die Bedienleiste 7 besteht aus
Aluminium und weist auf ihrer Oberseite 9 kreisrunde Ausbuchtungen 11 zur
Betätigung
der Kochstellen auf. Die Bedienleiste 7 kann auch Teil
eines geschlossenen Kochfeldrahmens sein, der die Glaskeramikplatte 1 rahmenartig
umzieht.
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Die
Bedienleiste 7 ist gemäß der 2 im Querschnitt
keilförmig
ausgebildet. Die Oberseite 9 der Bedienleiste 7 ist
etwas gewölbt
und in Richtung auf die Arbeitsplatte 5 geneigt. Dadurch
ist ein in optischer Hinsicht sowie für die Reinigung vorteilhafter glatter Übergang
zwischen der Arbeitsplatte 5 und der Bedienleiste 7 erreicht.
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Die
Bedienung der Kochstellen erfolgt durch einen Fingerdruck auf die
entsprechende Ausbuchtung 11 gemäß der 1. Dieser
Finger-Druck wird von einem auf einer Unterseite der Bedienleiste
direkt unterhalb der Ausbuchtung 11 angeordneten Piezo-Sensor 13 aufgenommen,
der den Finger-Druck in ein elektronisches Signal umwandelt. Gemäß der 2 ist
der Piezo-Sensor 13 in einer Vertiefung 15 angeordnet,
die auf der Unterseite der Bedienleiste 7 ausgebildet ist.
Für den
Piezo-Sensor 13 ist in einem Boden 17 der Vertiefung 15 eine
Positionieraussparung 19 eingearbeitet, die die lagerichtige
Positionierung des Piezo-Sensors 13 innerhalb der Vertiefung 15 vereinfacht.
Zudem ist die Wanddicke zwischen der Positionieraussparung 19 und
der gegenüberliegenden
Ausbuchtung 11 auf der Oberseite wesentlich reduziert,
um eine Ansprechempfindlichkeit des Piezo-Sensors 13 zu
erhöhen.
Der Piezo-Sensor ist über
eine Vergussmasse 21 aus Kunststoff in die Vertiefung 15 fest
eingegossen.
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Ebenso
an der Unterseite der Bedienleiste 7 ist eine Stützfläche 23 ausgebildet, über die
das Kochfeld auf der Oberseite der Arbeitsplatte 5 abgestützt ist.
Der Piezo-Sensor 13 ist dabei gegenüber der Stützfläche 23 in der Vertiefung 15 der
Bedienleiste 7 zurückversetzt
angeordnet. Dadurch kann die Bedienleiste 7 – ohne Beschädigung des
Piezo-Sensors 13 – auch
im Bereich der Vertiefung 15 auf der Arbeitsplatte 5 abgestützt sein.
Gemäß der 2 liegt
die Bedienleiste 7 größtenteils
auf der Oberseite der Arbeitsplatte 1. Bei einer Druckausübung auf
die Ausbuchtung 11 wirkt daher die Arbeitsplatte 1 als
ein stabiles Gegenlager für
die Bedienleiste, wodurch eine zuverlässige Druckaufnahme durch den
Piezo-Sensor 13 gewährleistet
ist.
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Zur
Befestigung der Bedienleiste 7 an einem Gehäuse 25 des
Kochfeldes sind an einer Außenseite
des Gehäuse 25 zwei
voneinander beabstandete Winkelteile 29 über ihren
ersten Schenkel 27 verschweißt. Das Gehäuse 25 kann einteilig
oder aus mehreren separaten Teilen, etwa einem Gehäuserahmen
mit einem Bodendeckel, bestehen. Die Winkelteile bestehen aus einem
Stahlblech; eines der Winkelteile 29 ist in der 3 gezeigt.
Ein dazu gebogener zweiter Schenkel 28 ist nahezu parallel
zur Glaskeramikplatte 1 abgebogen und weist einen Befestigungsflansch 31 auf.
Der Befestigungsflansch 31 ist im zusammengebauten Zustand
des Kochfeldes in einer Montagevertiefung 33 an der Unterseite
der Bedienleiste 7 eingesetzt.
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Der
zweite Schenkel 28 ist nicht rechtwinklig, sondern um einen
geringfügig
kleineren Winkel als 90° zum
ersten Schenkel 27 abgebogen. Dadurch ergibt sich, dass
im zusammengebauten Zustand die Bedienleiste 7 mit ihrer
Stützfläche 23 über einen
in der 3 gezeigten Neigungswinkel α um ca. 0,5° gegenüber dem Kochfeld nach unten
geneigt ist. Das Winkelteil 29 verfügt über eine ausreichende Elastizität. Dies
gewährleistet
selbst bei Unebenheiten auf der Oberseite der Arbeitsplatte eine
zuverlässige Auflage
der Bedienleiste 7 auf der Arbeitsplatte über ihre
gesamte Länge.
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Die
Montagevertiefung 33 ist von der Stützfläche 23 umgeben. Wie
in der 3 dargestellt, ist auf der Unterseite der Bedienleiste 7 ferner
ein Dichtkanal 41 ausgebildet. In dem Dichtkanal 41 ist
ein in der 4 gezeigter Dichtungsstreifen 43 geklebt,
der sich umfangsseitig um das gesamte Kochfeld erstreckt. Sowohl
die Montagevertiefung 33 als auch die Vertiefung 15 für die Piezo-Sensoren 13 sind
innerhalb des Dichtungsstreifens 43 angeordnet. Der Befestigungsflansch 31 ist
in der Montagevertiefung 33 der Bedienleiste 7 versenkt
angeordnet. Dadurch wird die Bauhöhe der auf der Arbeitplatte 5 abgestützten Bedienleiste 7 reduziert.
Durch das Einsetzen des Befestigungsflansches 31 in die
Montagevertiefungen 33 ist in einfacher Weise eine lagerichtige
Positionierung der Bedienleiste 7 gegenüber dem Gehäuse 25 erreicht. Hierzu
begrenzt ein Rand der Montagevertiefung 33 den gehäuseseitigen
Befestigungsflansch 31 im wesentlichen formschlüssig. Der Befestigungsflansch 31 ist
gemäß der 4 zwischen
der Bedienleiste 7 und der Oberseite der Arbeitsplatte
angeordnet.
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Neben
dem Befestigungsflansch 31 sind an dem zweiten Schenkel 28 zwei
Steckteile 45 ausgebildet, die in einer Ebene mit dem am
Gehäuse 25 verschweißten ersten
Schenkel 27 angeordnet sind und daher senkrecht zu der
Glaskeramikplatte 1 orientiert sind. Der Befestigungsflansch 31 ist
zwischen den beiden Steckteilen 45 angeordnet. Im zusammengebauten
Zustand des Kochfeldes ist der Befestigungsflansch 31 in
flächiger Anlage
mit einer Anlagefläche 47,
die in der Montagevertiefung 33 ausgebildet ist. Der Befestigungsflansch 31 ist über eine Senkkopfschraube
in ein Gewindeloch 49 schraubbar, das in der Anlagefläche 47 ausgebildet
ist. Die Steckteile 45 weisen zudem einen Kunststoff-Adapter 51 auf, über den
die Steckteile formschlüssig
in einer entsprechenden Steckaussparung 53 eingesteckt
sind, die innerhalb der Montagevertiefung 33 ausgebildet
ist. Auf diese Weise bilden die senkrecht zu den Befestigungsflanschen 31 ausgebildeten Steckteile 45 ein
Gegenlager, das eine formstabile Halterung der Bedienleiste 7 an
dem Gehäuse 25 gewährleistet.
Gleichzeitig erfolgt durch die Steckteile 45 bei der Montage
der Bedienleiste 7 am Gehäuse 25 eine Zentrierung
der Bedienleiste 7.
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Für den Fall,
dass gemäß der 4 Gargutbehältnisse
in einer Pfeilrichtung F eine Gewichtskraft auf das Kochfeld ausüben, wirkt
auf den Befestigungsflansch 31 ein Drehmoment in Pfeilrichtung M.
Dieses Drehmoment wird von den Steckteilen 45 der Winkelteile 25 im
wesentlichen aufgenommen. Die Bedienleiste 7 ist daher
besonders formstabil und starr an dem Gehäuse 25 gehaltert.
Erfindungsgemäß ist die
Stützfläche 23 der
Bedienleiste 7 nur über einen
schmalen Montagespalt s von beispielsweise 5 mm von dem Kochfeld-Gehäuse 25 beabstandet. Entsprechend
reduziert ist daher eine dem Drehmoment M zugeordnete Hebelarmlänge.
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Zwischen
einer der Glaskeramikplatte 1 zugewandten Auskragung 57 der
Bedienleiste 7 und einem Stützflansch 59 des Gehäuses 25 ist
ein Seitenrand 55 der Glaskeramikplatte 1 angeordnet.
Zwischen dem Seitenrand 55 der Glaskeramikplatte 1 und
der Bedienleiste 7 ist eine Dichtung 61 angeordnet.
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Das
Kochfeld-Gehäuse 25 ist
wannenförmig mit
hochgezogenen Seitenwänden 63 ausgebildet. Die
Seitenwände 63 weisen
an ihrem oberen Ende den rechtwinklig nach innen abgebogenen Stützflansch 59 auf.
Der Stützflansch 59 der
Seitenwände 63 ist
mit einem nicht dargestellten Silikonkleber mit einer Unterseite
der Glaskeramikplatte 1 verklebt. Mit Ausnahme der Frontseite
stützt
sich die Glaskeramikplatte 1 an ihrem Seitenrand 55 auf
der Oberseite der Arbeitsplatte 5 ab. Zwischen der Glaskeramikplatte 1 und
der Arbeitsplatte 5 ist der umfangsseitig angeordnete Dichtungsstreifen 43 ausgebildet,
der im Bereich der frontseitigen Bedienleiste 7 in dem Dichtungskanal 41 geführt ist.
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In
der 5 ist die Unterseite der Bedienleiste 7 ohne
dem Kochfeld-Gehäuse 25 sowie
ohne Piezo-Sensoren 13 dargestellt. Die Bedienleiste 7 wird aus
einem Strangpressprofil aus beispielsweise Aluminium gefertigt.
In einem weiteren Fertigungsschritt werden in das Strangpressprofil
durch Fräsen
die Montagevertiefungen 33 mit der dazwischen angeordneten
Vertiefung 15 für
die Piezo-Sensoren 13 ausgebildet. Die Bearbeitung der
Bedienleiste 7 durch Fräsen
ermöglicht
eine hohe Maßgenauigkeit, wodurch
die Anzahl von Nachbearbeitungsschritten reduziert ist. Weiter kann
die Materialstärke
der Bedienleiste 7 durch das Fräsen mit hoher Maßgenauigkeit
geändert
und den jeweiligen Erfordernissen angepasst werden. Aus diesem Grund
ist bei der Bedienleiste die Gefahr, dass sie sich verzieht, wesentlich
verringert.
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Die
von den Piezo-Sensoren 13 erzeugten elektrischen Signale
werden über
Verbindungsleitungen 67 zu einer innerhalb des Gehäuses 25 vorgesehenen
elektronischen Steuereinrichtung 65 geleitet. In der 2 ist
eine der Verbindungsleitungen 67 gezeigt. Die Verbindungsleitungen 67 sind
zu einem Leitungsstrang zusammengefasst und aus der in die Vertiefung 15 gegossenen
Vergussmasse 21 geführt. Die
Enden der Verbindungsleitungen 67 sind mit einem in der 6 angedeuteten
Stecker 68 in Verbindung. Dieser ist durch eine in der
Gehäuseseitenwand
vorgesehene Gehäuseöffnung bis
zu der elektronischen Steuereinrichtung 65 geführt und
mit dieser verbunden.
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In
der Gehäuseöffnung ist
ein in der 6 detailliert dargestelltes
Durchführungselement 69 angeordnet.
Das Durchführungselement 69 ist
als ein Kunststoffspritzteil gefertigt, das einen Rahmen 71 aufweist,
der in der Gehäuseöffnung eingesetzt
ist. Der Rahmen 71 begrenzt eine Durchführungsöffnung 73, durch die
die Verbindungsleitungen 67 geschützt von Blechkanten der Gehäuseöffnung zu
der Steuereinrichtung 65 geführt sind. An einer oberen Leiste des
Rahmens 71 ist ein Lagerflansch 75 ausgebildet, der
im eingesetzten Zustand innenseitig mit dem Rand der Gehäuseöffnung in
Anlage ist. An einer unteren Rahmenleiste des Rahmens 71 ist
mittig eine Rastlasche 77 ausgebildet, die zur Befestigung
des Durchführungselements 69 in
die Seitenwand des Gehäuses 25 einrastet.
Ebenso ist mit der unteren Rahmenleiste des Rahmens 71 ein
klappenartiges Stellglied 79 über ein Filmscharnier schwenkbar
verbunden. In Abhängigkeit
von seiner Schwenkposition kann das Stellglied 79 einen
Querschnitt der Durchführungsöffnung 73 ändern.
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Beim
Einsetzen des Durchführungselements 69 wird
zunächst
sein Lagerflansch 75 von außen durch die Gehäuseöffnung des
Gehäuses
geführt und
innenseitig mit dem Randbereich der Gehäuseöffnung in Anlage gebracht.
Anschließend
wird die Rastlasche 77 in einen entsprechenden Rastausschnitt
der Seitenwand des Gehäuses
gedrückt.
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In
der 6 ist das klappenartige Stellglied 79 geöffnet dargestellt,
sodass der Querschnitt der Durchführungsöffnung 73 entsprechend
vergrößert ist.
Dadurch kann der Stecker 68 in einfacher Weise durch die
Durchführungsöffnung 73 bis
zu der Steuereinrichtung 65 geführt werden. Das Stellglied 79 ist im
wesentlichen plattenartig ausgebildet und weist einen abgewinkelt
geformten Ansatz 81 auf, der mit einer rinnenartigen Aussparung 83 ausgebildet
ist. An den gegenüberliegenden
Seitenrändern
des Stellglieds 79 sind Rastelemente 85 ausgebildet,
die bei geschlossenem Stellglied 79 lösbar hinter die seitlichen
Rahmenleisten des Durchführungsrahmens 71 greifen.
In dieser Position des Stellglieds 79 ist der Querschnitt
der Durchführungsöffnung bis
zu einem kleinen Spalt reduziert, der zwischen der rinnenartigen
Aussparung 83 des Stellgliedansatzes 81 und der
oberen Rahmenleiste gebildet ist. In diesem Fall sind die Verbindungsleitungen 67 montagetechnisch ausreichend
fixiert. Zugleich ist bei geschlossenem Stellglied 79 durch
den abgewinkelten Stellgliedansatz 81 ein Zugriff auf die
Verbindungsleitungen 67 wesentlich erschwert, da der gehäuseaußenseitig verlaufende
Abschnitt der Verbindungsleitungen 67 nahezu vollständig von
dem abgewinkelten Stellgliedansatz 81 abgeschirmt ist (siehe 2).
Der abgewinkelte Ansatz 81 des Stellglieds 79 wirkt
ferner als ein Abstandshalter, der nach dem Einsetzen des Kochfeldes
in den Ausschnitt der Arbeitsplatte 5 gemäß der 4 einen
schmalen Montagespalt s zwischen dem Gehäuse 25 und dem Ausschnittsrand der
Arbeitsplatte 5 aufrechterhält, ohne dass die Verbindungsleitungen 67 beim
Einsetzen des Kochfeldes beschädigt
werden.
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Gemäß der 5 ist
die Vertiefung 15 für
die Piezo-Sensoren 13 nutförmig sowie mittig zwischen den
beiden Längsstirnseiten
der Bedienleiste ausgebildet. Zur Erhöhung der Torsionsstabilität der Bedienleiste 7 ist
deren Vertiefung 15 durch Vollmaterialabschnitte umgeben.
Dabei wird eine Formstabilität der
Bedienleiste durch eine frontseitige Stabilisierungswand 83 sowie
eine rückseitige
Stabilisierungswand 85 gesteigert, zwischen denen die Vertiefung 15 angeordnet
ist. An die frontseitige Stabilisierungswand 83 der Bedienleiste 7 schließt sich
ein im Querschnitt keilförmiger
Materialabschnitt 87 an, wodurch die Formstabilität im frontseitigen
Bereich der Bedienleiste 7 weiter erhöht ist.
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An
einer Seitenwand des Gehäuses 25 sind nicht
dargestellte Lagerzapfen ausgebildet. Beim Einbau des Kochfeldes
in den Arbeitsplattenausschnitt rasten diese Lagerzapfen in Federelemente von
Einbauleisten ein, die am Rand des Arbeitsplattenausschnittes angeordnet
sind. Sobald die Lagerzapfen in die Federelemente der Einbauleisten eingerasten
sind, drücken
die Federelemente der Einbauleisten das Kochfeld über die
Bedienleiste 7 und den Umfangsrand der Glaskeramikplatte 1 gegen
die Oberseite der Arbeitsplatte 5.