DE10239422A1 - Werkzeug zur spanenden Bearbeitung - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur spanenden Bearbeitung, insbesondere in der Art einer Bohrstange, mit einem Halter (10), der an seinem einen Ende einen Festlegeschaft aufweist und am anderen Ende eine Aufnahme (12) für einen auswechselbaren Schneidkörper (16) mit einem Trägerteil (18), das zumindest teilweise im festgelegten Zustand in die Aufnahme (12) eingreift, und mit einem Bearbeitungsteil (20), wobei das Trägerteil (18) klemmend in der Aufnahme (12) mittels eines Festlegeteils (22) festlegbar ist und wobei die Aufnahme (12) einen Abstützbereich (28) aufweist. Dadurch, daß die Aufnahme (12) neben dem Abstützbereich (28) einen Zustellbereich (30) aufweist und daß für einen Festlege- oder Austauschvorgang des Schneidkörpers (16) mittels des Festlegeteils (22) die beiden Bereiche (28, 30) aufeinander zu- bzw. voneinander wegbewegbar sind, läßt sich über einen größeren Festlegebereich der Schneidkörper mittels eines Trägerteils in der Aufnahme sicher festlegen und insgesamt sind anhand dreier Flächenbereiche am Außenumfang des Trägerteils eine sichere Festlegung und Abstützung erreicht.
Description
- Die Erfindung betrifft ein Werkzeug zur spanenden Bearbeitung, insbesondere in der Art einer Bohrstange, mit einem Halter, der an seinem einen Ende einen Festlegeschaft aufweist und am anderen Ende eine Aufnahme für einen auswechselbaren Schneidkörper mit einem Trägerteil, das zumindest teilweise im festgelegten Zustand in die Aufnahme eingreift, und mit einem Bearbeitungsteil, wobei das Trägerteil klemmend in der Aufnahme mittels eines Festlegeteils festlegbar ist.
- Ein gattungsgemäßes Werkzeug ist durch die
DE 100 52 016 A1 bekannt. Das bekannte Werkzeug dient insbesondere einer rotierenden Fräsbearbeitung und weist einen die Drehachse definierenden Schaft als Halter auf. Dieser Halter ist mit einem Drehantrieb kuppelbar und weist an seinem freien Ende ein Kopfstück auf, mit dem ein Schneidkörper in einer Lageanordnung lösbar verbindbar ist, bei der sich die Schneide des Schneidkörpers in einem, einem gewünschten Schneidkreisdurchmesser entsprechenden Radialabstand von der Drehachse befindet. Ein als Halbkörper des Schneidkörpers dienender Trägerteil am Kopfstück ist um eine Einstellachse drehbar gelagert, die zur Drehachse des Schaftes parallel und zu dieser exzentrisch versetzt ist, wobei die Schneide des Schneidkörpers als Bearbeitungsteil am Trägerteil gegenüber der Einstellachse um einen Radialabstand versetzt anbringbar ist. Ferner ist bei der bekannten Lösung eine Arretiereinrichtung vorhanden, mittels deren das Schneidkörperteil mit dem Kopfstück in gewählten Drehpositionen verriegelbar ist, die dem gewünschten Schneidkreisdurchmesser der Schneide des Schneidkörpers entsprechen. - Die Aufnahme bei dem bekannten Werkzeug weist konvergierende Abstützflächen eines Abstützbereiches auf, die mit korrespondierend konvergierenden Anlageflächen des Trägerteils in Anlage bringbar sind. Zum Festlegen des Trägerteils in der Aufnahme des Halters dient eine Klemmverbindung, wobei als Festlegeteil eine Innensechskantschraube vorgesehen ist, die die Außenumfangswand der Aufnahme im Halter durchgreift und dergestalt das Bearbeitungsteil gegen die Abstützflächen des Abstützbereiches der Aufnahme preßt. Obwohl dergestalt eine sehr gute Einjustierung des Schneidkörpers im Halter möglich ist; eine Voraussetzung für eine hochgenaue Bearbeitung mit dem Schneidkörper, ist es wünschenswert, die dahingehende Festlegung noch zu verbessern, um eine hochgenaue Bearbeitung zu erreichen. Auch ist es Aufgabe der Erfindung, durch die Bearbeitung auftretende eingeleitete Schwingungen in den Schneidkörper zielgerichtet durch den Halter des Werkzeuges aufzunehmen und derart auszugleichen. Die dahingehende Aufgabenstellung löst ein Werkzeug zur spanenden Bearbeitung mit den Merkmalen des Patentanspruches 1 in seiner Gesamtheit.
- Dadurch, daß gemäß dem kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 die Aufnahme neben dem Abstützbereich einen Zustellbereich aufweist und daß für einen Festlege- oder Austauschvorgang des Schneidkörpers mittels des Festlegeteils die beiden Bereiche aufeinander zu- oder voneinander wegbewegbar sind, ist die bekannte Innensechskantschraube mit punktueller Krafteinleitung für den Festlegevorgang des Schneidkörpers in der Auf nahme des Halters durch eine flächige Abstützung durch den bewegbaren Zustellbereich der Aufnahme ersetzt. Somit läßt sich über einen größeren Festlegebereich der Schneidkörper mittels eines Trägerteils in der Aufnahme sicher festlegen und insgesamt sind anhand dreier Flächenbereiche am Außenumfang des Trägerteils eine sichere Festlegung und Abstützung erreicht. Eventuell bei der Bearbeitung mit dem Bearbeitungsteil des Schneidkörpers auftretende Schwingungen lassen sich dergestalt zielgerichtet und über weite Flächenbereiche der Aufnahme in den Halter ableiten, so daß aufgrund der verbesserten Abstütz- und Anlagesituation Toleranzen bei der Bearbeitung weitgehend vermieden sind.
- Das erfindungsgemäße Werkzeug läßt sich als rotierendes Bearbeitungswerkzeug in der Art eines Fräswerkzeuges oder einer Bohrstange einsetzen; es besteht aber auch die Möglichkeit der Ausbildung eines Drehwerkzeuges, bei dem das Werkzeug selbst stillsteht und das Werkstück sich gegenüber dem feststehenden Werkzeug dann entlang einer Bearbeitungsachse dreht. Ferner sind Relativbewegungen zwischen Werkzeug und Werkstück für einen speziellen Bearbeitungsvorgang möglich.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges ist zur Bildung des Abstütz- und des Zustellbereiches die Aufnahme in Richtung des Festlegeschaftes geschlitzt, wobei über den jeweiligen Schlitz eine federelastische Relativbewegung der beiden Bereiche zueinander ermöglicht ist. Dergestalt ist das Werkzeug für einen dauerhaften Einsatz ausgelegt, bei dem der Halter an der Werkzeugmaschine verbleibt und das dem Verschleiß unterliegende Bearbeitungsteil des Schneidkörpers läßt sich zusammen mit diesem gegen einen neuen Schneidkörper ohne weiteres austauschen. Vorzugsweise ist dabei der Schneidkörper in der Art eines üblichen Hartmetall-Schneidwerkzeuges, wie es beispielsweise in der
DE 100 52 016 A1 offenbart ist, ausgebildet. - Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges weist der Abstützbereich zueinander konvergierende Abstützflächen auf, die in Anlage bringbar sind mit korrespondierend konvergierend ausgebildeten Anlageflächen am Trägerteil und ferner ist vorgesehen, daß der Zustellbereich mit seiner Zustellfläche sich quer zu den Abstützflächen des Abstützbereiches erstreckt und dergestalt auf eine weitere Anlagefläche am Trägerteil einwirkt. Die dahingehende Anordnung stellt eine Flächenanlage sicher, so daß über weite Bereiche eine Krafteinleitung in den Halter erfolgt und die Zustellfläche drückt das Trägerteil des Schneidkörpers keilartig in Richtung der konvergierenden Abstützflächen innerhalb der Aufnahme des Halters. Aufgrund der dahingehenden Ausgestaltung sind Verkantungen oder eine Schrägeinleitung der Klemmkräfte, wie bei den bekannten Lösungen mit Innensechskantschrauben, mit Sicherheit vermieden.
- Bei einer weiteren, besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges ist das Festlegeteil aus einer Festlegehülse mit einem Innengewinde gebildet, die auf ein Außengewinde des Halters aufschraubbar ist, in das die jeweiligen Schlitze der Aufnahme münden. Vorzugsweise ist dabei des weiteren vorgesehen, daß die Festlegehülse im aufgeschraubten Zustand eine sich zum Bearbeitungsteil des Schneidkörpers konvergierend verjüngende Klemmfläche ausbildet, die mit einer korre-. spondierend sich verjüngenden Umfangsfläche der Aufnahme zusammenwirkt, die von den Schlitzen der Aufnahme durchgriffen ist. Mittels der dahingehenden Festlegehülse ist erreicht, daß über diese mit geringem Kraftaufwand die Zustellbewegung des Zustellbereiches auf den Abstützbereich erfolgen kann, wobei es möglich ist, den dahingehenden Festlegevorgang auch von Hand durchzuführen, indem man die Festlegehülse über die korrespondierenden Gewinde am Halter aufschraubt. Durch eine Abschraubbewegung der Festlegehülse läßt sich die Klemmung dann freigeben und den Schneidkörper über sein Trägerteil aus der Aufnahme von Hand entfernen. Dabei kann die Festlegehülse am Halter verbleiben. Vorzugsweise besteht aber auch die Möglichkeit, über Angriffsstellen am Außenumfang der Festlegehülse diese mittels eines üblichen Handhabungswerkzeuges, wie eines Schraubenschlüssels, festzulegen oder, wie dargestellt, zu lösen.
- Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges weist in seiner Längsrichtung zumindest die Innenfläche des Zustellbereiches, die dem Trägerteil des Schneidkörpers zugewandt ist, in balliger Ausbildung eine konvexe Klemmfläche auf. Somit lassen sich auch in Längsrichtung des Werkzeuges etwaige Verkantungen innerhalb der Aufnahme über die konvexe Klemmfläche ausgleichen, wobei sich dergestalt auch die Einleitung der aufzubringenden Klemmkraft erhöhen läßt.
- Bei einer weiteren bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges stützt die Festlegehülse sich in ihrem mittleren Bereich über ihr Innengewinde am Außengewinde der Aufnahme ab und an ihren freien Enden zum einen am vorderen Außenumfang der Aufnahme und zum anderen am vorderen Bereich des Halters, der an seinem rückwärtigen Bereich in einem Festlegeschaft endet. Somit ist die Festlegehülse an ihrem vorderen und hinteren Ende zusätzlich abgestützt und die bei der Bearbeitung an der Schneide des Schneidkörpers eingeleiteten Kräfte sind dergestalt über die Aufnahme in die Festlegehülse ableitbar, die aufgrund der Vielzahl der Abstützmöglichkeiten ein sicheres Widerlager für die eingeleiteten Kräfte ergibt.
- Bei einer weiteren besonders bevorzugten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Werkzeuges ist die Zustellfläche des Zustellbereiches konkav gekrümmt und die weitere Anlagefläche des Trägerteils des Schneidkörpers ist in diesem Bereich stärker konvex gekrümmt als die konkave Krümmung der mit ihr zusammenwirkenden Zustellfläche. Dergestalt ist in Längsrichtung des Werkzeuges neben der bereits erwähnten balligen Anlagemöglichkeit über die gekrümmten Flächen eine sich selbstjustierende Klemmkraft in Richtung der konvergierenden Abstützflächen des Abstützbereiches innerhalb der Aufnahme im Halter erreicht.
- Vorzugsweise ist dabei vorgesehen, daß die konvergierenden Abstützflächen des Abstützbereiches an ihren einander zugewandten Enden über einen Verbindungsbereich miteinander verbunden sind, dessen Wandstärke dünner ist als die gewählten Wandstärken des Abstützbereiches im Bereich seiner Abstützflächen. Hierdurch ergibt sich über den Verbindungsbereich ein federelastisches Einleitungsverhalten der Klemmkräfte über die Abstützflächen mit einer entsprechenden Rückstellkraft, sobald der Schneidkörper über sein Trägerteil in der Aufnahme festgelegt ist. Vorzugsweise ist dabei des weiteren vorgesehen, daß im Querschnitt der Aufnahme betrachtet diese im wesentlichen 2/3 durch den Abstützbereich und 1/3 durch den Zustellbereich gebildet ist.
- Im folgenden wird das erfindungsgemäße Werkzeug zur spanenden Bearbeitung anhand eines Ausführungsbeispiels nach der Zeichnung näher erläutert. Dabei zeigen die
-
1 bis3 im Maßstab 4:1 eine perspektivische Ansicht auf die Stirnseite des Werkzeuges, einmal mit aufgenomme nem Schneidkörper und festgelegter Hülse am Halter, einmal mit eingesetztem Schneidkörper in den Halter ohne Festlegehülse und einmal den stirnseitigen Bereich des Halters ohne Festlegehülse und ohne Schneidkörper; -
4 einen Längsschnitt des vorderen Bereiches des Werkzeuges gemäß der Darstellung nach der1 , gleichfalls im Maßstab 4 : 1 und -
5 im selben Maßstab die stirnseitige Draufsicht auf das Werkzeug gemäß der Darstellung nach der1 . - Das erfindungsgemäße Werkzeug dient der spanenden Bearbeitung und ist insbesondere in der Art einer Bohrstange ausgebildet. Das Werkzeug weist einen Halter
10 auf, der in Blickrichtung auf diel bis3 gesehen in Richtung seines hinteren Endes in einen Festlegeschaft (nicht vollständig dargestellt) übergeht, mittels dessen das Werkzeug sich in einer Bearbeitungsmaschine, wie beispielsweise einer Werkzeugmaschine, Bohrmaschine od. dgl., festlegen läßt. Am gegenüberliegenden Ende, also in Blickrichtung auf die1 bis3 gesehen dem Betrachter zugewandt, mündet der Halter10 in eine Aufnahme12 (vgl.3 und4 ), die an ihrem vorderen Ende ins Freie mündet und an ihrem hinteren Ende von einer stirnseitigen Innenfläche14 des Halters10 (vgl.4 ) begrenzt ist. Die Aufnahme12 dient der Aufnahme für einen auswechselbaren Schneidkörper16 mit einem Trägerteil18 , das zumindest teilweise im festgelegten Zustand (vgl.l und2 ) in die Aufnahme12 eingreift. Am gegenüberliegenden Ende des Schneidkörpers16 weist dieser ein Bearbeitungsteil20 auf, wobei das Trägerteil18 klemmend in der Aufnahme12 mittels eines als Ganzes mit 22 bezeichneten Festlegeteils festlegbar ist, was im folgenden noch näher erläutert werden wird. Der in der Art eines Hartmetall-Werkzeuges ausgebildete Schneidkörper16 hat am vorderen Ende seines Bearbeitungsteils20 eine Schneide24 , die über ein Schaftteil26 mit dem Trägerteil18 einstückig verbunden ist. Das dahingehende Schaftteil26 ist dabei im Bereich der Oberkante des Trägerteils18 des Schneidkörpers16 angebracht. Ein dahingehender Schneidkörper ist im Stand der Technik bekannt (vgl. beispielsweise die bereits genannteDE 100 52 016 A1 ). - Wie insbesondere die
3 zeigt, weist die Aufnahme12 am vorderen Ende des Halters10 einen Abstützbereich28 auf und in Blickrichtung auf die3 gesehen darüber liegend einen Zustellbereich30 . Für einen Festlege- oder Austauschvorgang des Schneidkörpers16 mittels des Festlegeteils22 sind die beiden Bereiche28 ,30 aufeinander zu- bzw. voneinander wegbewegbar. Zur Bildung des dahingehenden Abstütz-28 und Zustellbereiches30 ist die Aufnahme12 in Richtung des Festlegeschaftes des Halters10 geschlitzt, wobei dergestalt zwei Schlitze32 in der Art von Längsschlitzen entstehen, die in einer gemeinsamen Ebene quer zur Längsachse des Halters10 sich erstrecken und in der gleichen Tiefe im Halter10 münden. Über die dahingehenden beiden Schlitze32 ist eine federelastische Relativbewegung der beiden Bereiche28 ,30 zueinander ermöglicht. - Der Abstützbereich
28 weist zueinander konvergierende Abstützflächen34 auf (vgl.3 ), die sich dergestalt keilartig fiktiv in Blickrichtung auf die3 gesehen nach unten hin verjüngen. Die dahingehenden Abstützflächen34 sind in Anlage bringbar mit korrespondierend konvergierend ausgebildeten Anlageflächen36 am Trägerteil18 (vgl.l und2 ), wobei der Zustellbereich30 wiederum eine Zustellfläche38 aufweist, die sich quer zu den Abstützflächen34 des Abstützbereiches28 erstreckt und dergestalt in klemmender Situation auf eine weitere Anlagefläche40 am Trägerteil18 des Schneidkörpers16 hinwirken kann. - Das Festlegeteil
22 weist eine im wesentlichen zylindrisch ausgebildete Festlegehülse42 auf mit einem Innengewinde44 (vgl.4 ), die im zugeordneten Bereich auf ein Außengewinde46 des Halters10 aufschraubbar ist, wobei das dahingehende Außengewinde46 an seinem vorderen Ende (vgl.3 ) von den beiden gegenüberliegenden Schlitzen32 der Aufnahme12 durchgriffen ist. Wie des weiteren die4 zeigt, bildet die Festlegehülse42 im aufgeschraubten Zustand eine sich zum Bearbeitungsteil20 des Schneidkörpers16 konvergierend verjüngende Klemmfläche48 aus, die mit einer korrespondierend sich verjüngenden Umfangsfläche50 der Aufnahme12 zusammenwirkt, die von den Schlitzen32 der Aufnahme12 durchgriffen ist, wobei letzteres nur insoweit gilt, als über die Festlegehülse42 in deren festgelegtem Zustand eine Klemmkraft über die zungenartig sich nach vorne erstreckende Zustellfläche38 auf die Oberseite des Trägerteils18 des Schneidkörpers16 ausgeübt wird. Ist die Festlegehülse42 entsprechend gelöst oder vom Halter10 abgeschraubt, löst sich unter der federelastischen Rückstellwirkung des Zustellbereiches30 die Zustellfläche38 von der Oberseite des Bearbeitungsteils20 des Schneidkörpers16 und mithin bewegt sich dergestalt die Umfangsfläche50 gleichfalls mit, wobei im entsprechend gelösten Zustand das Trägerteil18 dann freigegeben ist und der Schneidkörper16 kann aus der Aufnahme12 entfernt werden, um beispielsweise den Schneidkörper16 im Verschleißfall gegen einen neuen auszutauschen. Durch erneutes Aufschrauben der Festlegehülse42 auf den zuordenbaren Halter10 werden dann wiederum die Klemmkräfte hergestellt und dergestalt der Schneidkörper16 in der Aufnahme12 festgelegt. - Des weiteren ist in
4 ersichtlich, daß in Längsrichtung des Werkzeuges zumindest die Innenfläche52 des Zustellbereiches30 und mithin ein Teil der Zustellfläche38 , die dem Trägerteil18 des Schneidkörpers16 zugewandt ist, unter Bildung einer konvexen Klemmfläche ballig ausgebildet ist. Dergestalt lassen sich die Klemmkräfte auf den Schneidkörper16 im Festlegezustand erhöhen und darüber hinaus ist auch in Längsrichtung des Werkzeuges eine Zentrierung der Krafteinleitung während der Bearbeitungssituation in den Halter10 gegeben. - Wie besonders
2 verdeutlicht, stützt sich die Festlegehülse42 nicht nur in ihrem mittleren Bereich über ihr Innengewinde44 am Außengewinde46 der Aufnahme12 ab, sondern vielmehr findet auch eine Abstützung an ihren beiden freien Enden statt, und zwar zum einen am vorderen Außenumfang54 der Aufnahme sowie im rückwärtigen Bereich am Außenumfang des Halters10 , und zwar im Bereich einer ringförmig abgesetzten Stelle56 . Die vom Außenumfang her im wesentlichen sich entsprechenden Bereiche54 ,46 und56 (vgl.2 ) sind über entsprechende Ringausnehmungen58 in axialer Richtung voneinander separiert. Die über die Festlegehülse42 derart aufgenommenen Festlegekräfte lassen sich somit verkantungs- und kippfrei über größere Flächen in den Halter10 ein- und dergestalt ableiten. Des weiteren kann die Festlegehülse42 , wie dies die Darstellung nach der1 zeigt, in ihrem vorderen Bereich eine Handhabe60 aufweisen, die einen Betätigungsangriff von Hand erlaubt, aber auch dem Ansatz eines nicht näher dargestellten Sechskantschraubenschlüssels od. dgl. dienen kann. Vorzugsweise ist das erfindungsgemäße Werkzeug jedoch derart ausgelegt, daß die Festlegehülse42 sich von Hand auf den Halter10 auf- oder abschrauben läßt. Gemäß der Darstellung nach der5 ist die Zustellfläche38 bei stirnseitiger Ansicht auf das Werkzeug in Richtung der Aufnah me12 gesehen konkav gekrümmt und die weitere Anlagefläche40 des Trägerteils18 des Schneidkörpers16 ist in diesem Bereich stärker konvex gekrümmt als die konkave Krümmung der genannten Zustellfläche38 . - Neben der bereits genannten und in der
4 gezeigten balligen Ausgestaltung in Längsrichtung des zungenartigen Zustellbereiches30 ist dergestalt eine linienförmige Krafteinleitung über die beschriebene Klemmung des Halters10 erreicht und der Schneidkörper16 kann sich über sein Trägerteil18 selbstjustierend in die keilförmige Aufnahme des Abstützbereiches28 einfügen. - Ferner ist vorgesehen, daß die beiden konvergierenden Abstützflächen
34 des Abstützbereiches28 an ihren einander zugewandten Enden über einen Verbindungsbereich62 miteinander verbunden sind, dessen Wandstärke dünner ist als die gewählten Wandstärken des Abstützbereiches28 im Bereich seiner Abstützflächen34 , die im übrigen über den genannten Verbindungsbereich62 dergestalt abgesetzt sind, daß gemäß der Darstellung nach der5 in Blickrichtung auf diese der Schneidkörper16 am unteren Ende nur wandseitig von den Abstützflächen34 getragen ist und nicht von der Oberseite des gerundeten Verbindungsbereiches62 an dieser Stelle. Dies erlaubt eine sichere Zentrierung des Schneidkörpers16 über sein Trägerteil18 in der Aufnahme12 . Gleichzeitig ergibt dies eine elastisch wirkende Keilverbindung, da der Verbindungsbereich62 geringfügig elastisch nachgiebig Einpreßvorgänge des Trägerteils18 in die keilförmigen Abstützflächen34 ausgleicht. Dies wird noch dadurch unterstützt, daß im Querschnitt der Aufnahme12 (vgl.5 ) gesehen, diese im wesentlichen zwei Drittel durch den Abstützbereich28 und zu einem Drittel durch den Zustellbereich30 gebildet ist. - Will man gemäß der Darstellung nach der
1 den Schneidkörper16 bei Verschleiß gegen einen neuen tauschen, wird das Festlegeteil22 gelöst, indem man die Festlegehülse42 vom Halter10 so lange abschraubt, bis die Klemmung über die konische Zuführung der Festlegehülse42 gelöst ist. Der Schneidkörper16 läßt sich dann über sein Trägerteil18 aus der Aufnahme12 herausziehen und ein neu eingesetztes Bearbeitungswerkzeug in Form des Schneidkörpers16 wird so lange in die Aufnahme12 eingeschoben, bis das rückwärtige Ende des Trägerteils18 an die stirnseitige Innenfläche14 der Aufnahme12 des Halters10 anstößt. Danach wird die Festlegehülse42 wieder auf den Halter10 in umgekehrter Richtung aufgeschraubt und durch die beschriebenen Konizitäten zwischen Innenseite der Festlegehülse42 und Außenumfangsseite von Abstütz- und Zustellbereich28 ,30 wird der Zustellbereich30 klemmend gegen den Abstützbereich28 zugestellt und dergestalt das Trägerteil18 des Schneidkörpers16 entlang von drei dreieckförmig im Querschnitt gesehen zueinander angeordneten Flächenbereichen klemmend festgelegt. In der festgelegten Situation ist der Schneidkörper16 sicher und definiert zentriert und auch bei der spanenden Bearbeitung, wo hohe Bearbeitungskräfte über die Schneide24 in das Schaftteil26 und dann in das Trägerteil18 abgeleitet werden, treten dergestalt keine Schwingungen mehr auf, was einer hochgenauen Bearbeitung mit dem Werkzeug zugute kommt.
Claims (10)
- Werkzeug zur spanenden Bearbeitung, insbesondere in der Art einer Bohrstange, mit einem Halter (
10 ), der an seinem einen Ende einen Festlegeschaft aufweist und am anderen Ende eine Aufnahme (12 ) für einen auswechselbaren Schneidkörper (16 ) mit einem Trägerteil (18 ), das zumindest teilweise im festgelegten Zustand in die Aufnahme (12 ) eingreift, und mit einem Bearbeitungsteil (20 ), wobei das Trägerteil (18 ) klemmend in der Aufnahme (12 ) mittels eines Festlegeteils (22 ) festlegbar ist und wobei die Aufnahme (12 ) einen Abstützbereich (28 ) aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Aufnahme (12 ) neben dem Abstützbereich (28 ) einen Zustellbereich (30 ) aufweist und daß für einen Festlege- oder Austauschvorgang des Schneidkörpers (16 ) mittels des Festlegeteils (22 ) die beiden Bereiche (28 ,30 ) aufeinander zu- bzw. voneinander wegbewegbar sind. - Werkzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zur Bildung des Abstütz- (28) und des Zustellbereiches (
30 ) die Aufnahme (12 ) in Richtung des Festlegeschaftes geschlitzt ist und daß über den jeweiligen Schlitz (32 ) eine federelastische Relativbewegung der beiden Bereiche (28 ,30 ) zueinander ermöglicht ist. - Werkzeug nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstützbereich (
28 ) zueinander konvergierende Abstützflächen (34 ) aufweist, die in Anlage bringbar sind mit korrespondierend konvergierend ausgebildeten Anlageflächen (36 ) am Trägerteil (18 ) und daß der Zustellbereich (30 ) mit seiner Zustellfläche (38 ) sich quer zu den Abstützflächen (34 ) des Abstützbereiches (28 ) erstreckt und dergestalt. auf eine weitere Anlagefläche (40 ) am Trägerteil (18 ) einwirkt. - Werkzeug nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Festlegeteil (
22 ) eine Festlegehülse (42 ) mit einem Innengewinde (44 ) aufweist, die auf ein Außengewinde (46 ) des Halters (10 ) aufschraubbar ist, in das die jeweiligen Schlitze (32 ) der Aufnahme (12 ) münden. - Werkzeug nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegehülse (
42 ) im aufgeschraubten Zustand eine sich zum Bearbeitungsteil (20 ) des Schneidkörpers (16 ) konvergierend verjüngende Klemmfläche (48 ) ausbildet, die mit einer korrespondierend sich verjüngenden Umfangsfläche (50 ) der Aufnahme (1 ,2 ) zusammenwirkt, die von den Schlitzen (32 ) der Aufnahme (12 ) durchgriffen ist, bei geklemmter Festlegung des Schneidkörpers (16 ) im Halter (10 ). - Werkzeug nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß in seiner Längsrichtung zumindest die Innenfläche (
52 ) des Zustellbereiches (30 ), die dem Trägerteil (18 ) des Schneidkörpers (16 ) zugewandt ist, unter Bildung einer konvexen Klemmfläche ballig ausgebildet ist. - Werkzeug nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Festlegehülse (
42 ) sich in ihrem mittleren Bereich über ihr Innengewinde (44 ) am Außengewinde (46 ) der Aufnahme (12 ) abstΰtzt und an ihren freien Enden; zum einen am vorderen Außenumfang (54 ) der Aufnahme (12 ) und zum anderen am vorderen Bereich (56 ) des Halters (10 ). - Werkzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Zustellfläche (
38 ) des Zustellbereiches (30 ) konkav gekrümmt ist und daß die weitere Anlagefläche (40 ) des Trägerteils (18 ) des Schneid körpers (16 ) in diesem Bereich stärker konvex gekrümmt ist als die konkave Krümmung der in Anlage bringbaren Zustellfläche (38 ). - Werkzeug nach einem der Ansprüche 3 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die konvergierenden Abstützflächen (
34 ) des Abstützbereiches (28 ) an ihren einander zugewandten Enden über einen Verbindungsbereich (62 ) miteinander verbunden sind, dessen Wandstärke dünner ist als die gewählten Wandstärken des Abstützbereiches (28 ) im Bereich seiner Abstützflächen (34 ). - Werkzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß im Querschnitt der Aufnahme (
12 ) gesehen, diese im wesentlichen zwei Drittel durch den Abstützteil (28 ) und zu einem Drittel durch den Zustellbereich (30 ) gebildet ist.
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