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Die vorliegende Erfindung betrifft
ein Verfahren zum Betreiben einer direkteinspritzenden Brennkraftmaschine
mit den Merkmalen des Oberbegriffs des Anspruchs 1.
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Aus der US-Patentschrift US 5,207,058
ist eine Brennkraftmaschine mit einer Abgasreinigungseinrichtung
bekannt. Wenn festgestellt wird, dass eine vorgebbare Grenztemperatur
des Katalysators der Abgasreinigungseinrichtung unterschritten ist, wird über die
Einspritzventile während
des Expansionstaktes und des Ausschiebetaktes eine Nacheinspritzung
von Kraftstoff vorgenommen. Der nacheingespritzte Kraftstoff vermischt
sich mit dem Abgas und die entstandene Mischung wird stromauf der
Abgasreinigungseinrichtung gezündet,
wodurch die Temperatur des Katalysators über die Mindesttemperatur gebracht
wird.
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Aus der Deutschen Offenlegungsschrift
DE 195 36 098 A1 sind
ein System und ein Verfahren zur Steuerung einer Brennkraftmaschine
mit Kraftstoffdirekteinspritzung bekannt. Der Brennkraftmaschine
ist katalytisch wirksame Abgasreinigungseinrichtung zugeordnet,
zur deren stabilen Aktivierung die Abgastemperatur mittels zusätzlich im
Expansionstakt eingespritztem Kraftstoff und anschließender Entflammung
angehoben wird. Alternativ zu dieser Maßnahme kann die Abgastemperatur
durch die Verzögerung
des Zündzeitpunktes
angehoben werden.
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Aus der Europäischen Offenlegungsschrift
EP 0 826 869 A2 ist
ein System zur Abgasaufheizung für
eine direkteinspritzende Brennkraftmaschine bekannt. Bei diesem
System wird eine Nacheinspritzung von Kraftstoffs vorgenommen, wenn
die Abgasreinigungseinrichtung einer Aufheizung bedarf. Die Nacheinspritzung
erfolgt während
des noch andauernden Verbrennungsprozesses der Haupteinspritzung.
Der Einspritzzeitpunkt der Nacheinspritzung wird dabei von einer
Steuereinheit auf der Basis von Parametern gewählt, welche die Brenndauer
des Kraftstoffs beeinflussen.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein
Verfahren zum Betreiben einer direkteinspritzenden Brennkraftmaschine
anzugeben, mit dem sich eine verbesserte Wirksamkeit einer zugeordneten
katalytisch wirksamen Abgasreinigungseinrichtung erreichen lässt.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch ein
Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zeichnet sich
dadurch aus, dass die bei Unterschreiten eines vorgebbaren Grenzwerts
TG für
die Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung
je Zeiteinheit nacheingespritzte Kraftstoffmenge in Abhängigkeit
von der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung und
der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
eingestellt wird.
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Werden Brennkraftmaschinen mit großen Zeitanteilen
im Niederlastbereich betrieben, resultiert daraus, insbesondere
bei Brennkraftmaschinen mit großem
mechanischen Wirkungsgrad, ein vergleichsweise kühles Abgas. Dies hat einen
geringen Wärmeeintrag
in die nachgeordnete katalytische Abgasreinigungseinrichtung zur
Folge, weshalb diese den Temperaturbereich der ihr zugedachten Wirksamkeit
nicht erreicht oder unterschreitet. Daraus resultiert eine Fehlfunktion
der Abgasreinigungseinrichtung und damit eine unzureichende Abgasreinigung.
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Durch die Nacheinspritzung von Kraftstoff kann
erhitztes Abgas erzeugt werden, wodurch entweder verhindert wird,
dass die Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung unter den Temperaturbereich
ihrer Wirksamkeit absinkt oder erreicht wird, dass die Abgasreinigungseinrichtung
rasch wieder in diesen Temperaturbereich gelangt. Durch die Nacheinspritzung
kann jedoch das Abgas auch mit unvollständig verbrannten Kraftstoffbestandteilen
angereichert werden. Durch eine exotherme Oxidation dieser meist
in Form von Kohlenwasserstoff vorliegenden Kraftstoffbestandteile
in der katalytischen Abgasreinigungseinrichtung kann diese dann
ebenfalls aufgeheizt werden und dadurch das Absinken unter den Temperaturbereich
der Wirksamkeit verhindert werden.
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Unter einer Nacheinspritzung wird
hier im Folgenden die Einspritzung von Kraftstoff in den Expansionstakt,
d.h. die Einspritzung einer zusätzlichen Kraftstoffmenge
nach der zur Erzeugung der mechanischen Leistung der Brennkraftmaschine
vorgenommenen Haupteinspritzung, verstanden.
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Dadurch, dass erfindungsgemäß die Menge des
je Zeiteinheit nacheingespritzten Kraftstoffs sowohl in Abhängigkeit
von der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung
als auch in Abhängigkeit von
der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
eingestellt wird, kann eine besonders große Effektivität und Effizienz
der Nacheinspritzung erreicht werden. Dabei wird durch die Berücksichtigung
der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
eine vorausschauende Wirkung erzielt und beispielsweise eine betriebsbedingt
sonst rasch ablaufende Abkühlung
der Abgasreinigungseinrichtung vermieden. D.h., dass die Dynamik
der betriebsbedingten Temperaturänderungen
berücksichtigt
werden kann, wodurch eine Fehlfunktion der Abgasreinigungseinrichtung
vermieden werden kann, und eine verbesserte Abgasreinigung erzielt wird.
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In Ausgestaltung des Verfahrens wird
der Einspritzzeitpunkt der Nacheinspritzung in Abhängigkeit
von der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung
und/oder in Abhängigkeit
von der Drehzahl der Brennkraftmaschine eingestellt. Durch diese Maßnahme kann
entweder eine drehmomentneutrale, zumindest teilweise Verbrennung
des nacheingespritzten Kraftstoffs und damit eine Erhitzung des
Abgases erreicht werden. Dadurch kann die Abgasreinigungseinrichtung
auch dann aufgeheizt werden, wenn diese den Temperaturbereich ihrer
katalytischen Wirksamkeit unterschritten hat. Oder es können unverbrannte
Kraftstoffanteile in das Abgas eingebracht werden, welche in der
katalytischen Abgasreinigungseinrichtung unter Freisetzung von Wärmeenergie
oxidiert werden. Dadurch kann die Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
angehoben werden, wenn diese zwar abgekühlt ist, den Temperaturbereich
ihrer katalytischen Wirksamkeit jedoch noch nicht unterschritten
hat. Durch Berücksichtigung
der Drehzahl der Brennkraftmaschine hinsichtlich des Einspritzzeitpunkts
kann der Tatsache Rechnung getragen werden, dass die Verweilzeit
des nacheingespritzten Kraftstoffes im Brennraum der Brennkraftmaschine
je nach Drehzahl unterschiedlich ist. Somit kann die im Brennraum
der Brennkraftmaschine stattfindende Aufbereitung des nacheingespritzten Kraftstoffes
an die Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung angepasst werden.
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In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens wird
die Nacheinspritzung in jedem n-ten Expansionstakt vorgenommen,
wobei n eine ganze Zahl größer oder
gleich eins ist. Dies hat den Vorteil, dass sich eine sehr genaue
Dosierung der nacheingespritzten Kraftstoffmenge erreichen lässt. Beispielsweise
kann die je Nacheinspritzvorgang einspritzbare Kraftstoffmindestmenge
nur in jedem zweiten Expansionstakt eingespritzt werden. Dadurch
resultiert bezogen auf jeden einzelnen Expansionstakt eine Einspritzmenge,
welche halb so groß ist
wie die Mindesteinspritzmenge je Einspritzvorgang, also eine verfeinerte
Dosierung des nacheingespritzten Kraftstoffs.
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In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens wird
die Zahl n in Abhängigkeit
von der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung
und der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
gewählt.
Durch diese Maßnahme lässt sich
die von der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung und deren Änderungsgeschwindigkeit
bestimmte einzubringende Energiemenge besonders genau einstellen.
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In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens wird
der Einspritzdruck des nacheingespritzten Kraftstoffes in Abhängigkeit
vom Einspritzzeitpunkt der Nacheinspritzung eingestellt. Dadurch
kann eine an den Einspritzzeitpunkt angepasste Aufbereitung des nacheingespritzten
Kraftstoffs erreicht werden. Beispielsweise kann es vermieden werden,
dass bei zu hohem Einspritzdruck und frühem Nacheinspritzzeitpunkt
der Einspritzstrahl auf den Kolbenboden trifft und dort eine unerwünschte Kondensation
des Kraftstoffes eintritt.
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In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens wird
die Öffnungszeit
eines Auslassventils der Brennkraftmaschine in Abhängigkeit
von der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung
und der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
eingestellt. Da die Einstellung des Öffnungszeitpunktes des Auslassventils
in Bezug auf die Kolbenposition zu sehen ist, wird dadurch ebenfalls
die Verweildauer des nacheingespritzten Kraftstoffs in Relation
zur Dauer des gesamten Expansionstaktes beeinflusst. Durch Berücksichtigung der
Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung und
der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
kann die Nacheinspritzung noch besser auf die aktuelle Wirksamkeit
der Abgasreinigungseinrichtung und deren Entwicklung abgestimmt
werden.
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In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens wird
die Öffnungszeit
des Auslassventils in Abhängigkeit
von der Drehzahl der Brennkraftmaschine eingestellt. Durch diese
Maßnahme
kann die Verweilzeit des nacheingespritzten Kraftstoffes im Brennraum der
Brennkraftmaschine auf die Drehzahl abgestimmt werden und insbesondere
zusammen mit der Berücksichtigung
der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung bzw. deren Änderungsgeschwindig keit
eine geeignete Aufbereitung des nacheingespritzten Kraftstoffs erreicht
werden.
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In weiterer Ausgestaltung des Verfahrens wird
der Grenzwert TG der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung,
unterhalb der eine Nacheinspritzung von Kraftstoff vorgenommen wird,
in Abhängigkeit
vom Betriebszustand der Brennkraftmaschine und/oder von der Abgaszusammensetzung
und/oder vom Alterungszustand der Abgasreinigungseinrichtung eingestellt.
Durch diese Maßnahme
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass die Wirkung einer Nacheinspritzung
je nach Betriebszustand der Brennkraftmaschine bzw. je nach Abgaszusammensetzung
unterschiedlich sein kann. Ein durch Alterung verändertes
Ansprechen der Abgasreinigungseinrichtung auf die Nacheinspritzung
kann ebenfalls ausgeglichen werden.
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Im Folgenden wird die Erfindung anhand
von Zeichnungen und zugehörigen
Beispielen näher
erläutert.
Dabei zeigen:
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1 ein
schematisches Blockbild einer Brennkraftmaschine mit zugehöriger katalytischer Abgasreinigungseinrichtung,
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2 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit der nacheinzuspritzenden Kraftstoffmenge
mK von der Änderungsgeschwindigkeit dTA/dt der Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
und der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung,
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3 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit der durch eine Nacheinspritzung
ins Abgas eingebrachten zusätzlichen
Kohlenwasserstoffmenge ΔmHC sowie der damit bewirkten Temperaturänderungen ΔT vor und
nach einem Katalysator vom Einspritzzeitpunkt tE,
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4 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit des Nacheinspritzzeitpunktes
tE von der Katalysatortemperatur TA,
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5 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit des Nacheinspritzzeitpunktes
tE von der Brennkraftmaschinendrehzahl N,
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6 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit des Bruchteils der
Expansionstakte ohne Nacheinspritzung von der Änderungsgeschwindigkeit dTA/dt Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
und der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung,
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7 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit des Nacheinspritzdrucks
pE vom Nacheinspritzzeitpunktes tE,
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8 ein
Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit des Öffnungszeitpunkts
tV eines Auslassventils der Brennkraftmaschine
von der Temperatur TA der Abgasreinigungseinrichtung.
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Gemäß 1 wird einer hier beispielhaft vierzylindrig
ausgeführten
Brennkraftmaschine 1 Verbrennungsluft über eine Ansaugluftleitung 2 zugeführt. Das
im Verbrennungsprozess erzeugte Abgas wird über eine Abgasleitung 3 einer
Abgasreinigungseinrichtung zugeführt.
Die Brennkraftmaschine 1 ist beispielhaft als magerbetriebsfähiger Ottomotor mit
Direkteinspritzung ausgeführt.
Die Abgasreinigungseinrichtung ist als motornah angeordneter Oxidationskatalysator 4 ausgeführt. Dem
Motor 1 ist eine elektronische Steuer-/Regeleinrichtung
7 zugeordnet, welche den gesamten Motorbetrieb steuert bzw. regelt.
Die Steuer-/Regeleinrichtung 7 verfügt über die üblichen Möglichkeiten moderner Motorsteuergeräte und weist
hierfür
insbesondere eine Recheneinheit, eine Speichereinheit und Ein-/Ausgabeeinheiten auf.
Zur Realisierung der Steuer-/Regelfunktionen erhält die Steuer-/Regeleinrichtung
7 eine Vielzahl von Signalen über
entsprechende Signalleitungen. Von diesen sind in der 1 nur die Signalleitungen 8 eingezeichnet,
mit welchen die Messwerte der vor bzw. hinter dem Katalysator 4 in
der Abgasleitung angeordneten Temperaturfühler 5, 6 der
Steuer/Regeleinrichtung 7 zugeführt
werden. Zur Steuerung des Motorbetriebs und insbesondere der Kraftstoffeinspritzung
dient eine hier stellvertretend eingezeichnete Steuerleitung 9.
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Weitere zum Betrieb der Brennkraftmaschine 1 und
der gesamten Abgasreinigungsanlage eingesetzte Bauteile wie Kraftstoffzufuhrleitungen, Lambdasonden
in der Abgasleitung und dergl. sind aus Gründen der Übersichtlichkeit nicht in die 1 mit aufgenommen. In der
Abgasleitung 3 können
natürlich
zusätzlich
zum Oxidationskatalysator 4 hier ebenfalls nicht dargestellte
weitere Komponenten zur Abgasreinigung angeordnet sein.
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Für
das hier zur Diskussion stehende erfindungsgemäße Verfahren wertet die Steuer-/Regeleinrichtung
7 die vor und nach dem Katalysator 4 gemessenen Temperaturen
dahingehend aus, dass ein für
die Wirksamkeit des Katalysators maßgebender Temperaturwert, im
Folgenden als Katalysatortemperatur TA bezeichnet,
ermittelt wird. Dies kann beispielsweise über ein eingespeichertes Rechenmodell oder
kennfeldbasiert geschehen. Selbstverständlich ist es auch möglich, die
Katalysatortemperatur TA durch einen direkt
im Katalysator 4 eingebrachten Temperaturfühler oder
aus einem entsprechenden Modell aus den Motorbetriebsparametern
zu ermitteln. Die Steuer-/Regeleinrichtung 7 ermittelt ferner, vorzugsweise
laufend, die aktuelle Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt der Katalysatortemperatur. Somit
ist die Steuer-/Regeleinrichtung 7 in der Lage, die Entwicklung
der Katalysatortemperatur und deren Änderungsgeschwindigkeit zu
ermitteln. Um die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der Rechenergebnisse zu
verbessern, kann dabei zusätzlich
eine Signalkonditionierung, beispielsweise durch Tiefpassfilterung, vorgenommen
werden.
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wird von der Steuer-/Regeleinrichtung
7 erkannt, dass die Katalysatortemperatur TA einen
vorgebbaren Grenzwert TG unterschreitet,
wird dies dahingehend interpretiert, dass die Funktion des Katalysators
vermindert ist, oder sich zu vermindern droht. Daraufhin wird eine
Nacheinspritzung von Kraftstoff von der Steuer-/Regel-einrichtung
7 veranlasst. Die genaue Art und Weise der Durchführung der
Nacheinspritzung wird von der Steuer-/Regeleinrichtung 7 unter Berücksichtigung
einer Vielzahl von Abhängigkeiten
festgelegt. Dadurch kann die Nacheinspritzung bedarfsgerecht erfolgen
und auch unter schwierigen Motorbetriebsbedingungen eine gute Katalysatorwirksamkeit
erreicht werden. Im Folgenden werden die angesprochenen Abhängigkeiten
näher erläutert.
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Erfindungsgemäß wird die Menge des je Zeiteinheit
nacheingespritzten Kraftstoffs von der aktuellen Katalysatortemperatur
TA und der aktuellen Änderungsgeschwindigkeit dTA/dt der Katalysatortemperatur bestimmt.
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2 zeigt
ein Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit der nacheinzuspritzenden
Kraftstoffmenge mK von der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt Temperatur des Katalysators 4 und
der Temperatur TA des Katalysators 4.
Der typischerweise abgedeckte Wertebereich für die nacheinzuspritzende Kraftstoffmenge
mK liegt etwa zwischen 10 % und 100 % der
Haupteinspritzmenge. Der typischerweise berücksichtigte Wertebereich für die Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt Temperatur des Katalysators 4 liegt
etwa zwischen –25
K/s und +25 K/s. Ein vergleichsweise großer negativer Wert von dTA/dt zeigt an, dass eine relativ rasche Auskühlung des
Katalysators 4 stattfindet. Entsprechend der im Diagramm
eingezeichneten Kurvenverläufe
wird daher eine vergleichsweise große Menge mK Kraftstoff
je Zeiteinheit nacheingespritzt. Nimmt dagegen dTA/dt
einen positiven Wert an, so bedeutet dies, dass die Temperatur des
Katalysators 4 wieder ansteigt, weshalb nur eine geringere
Nacheinspritzmenge mK erforderlich ist,
um die Temperatur des Katalysators 4 wieder über TG anzuheben und den Katalysator somit wieder
in den Temperaturbereich einer guten Wirksamkeit zu bringen. Die
im Diagramm der 2 eingezeichneten
Kurven sind der Katalysatortemperatur TA als
Parameter zugeordnet. Demnach erfordert eine vergleichsweise große Temperatur
TA (mit TA < TG) eine
geringere Nacheinspritzmenge als eine vergleichsweise niedrige Temperatur
TA. Entsprechend ist im Diagramm der 2 eine der höheren Temperatur
TA zugeordnete Kurve unterhalb der einer
niedrigeren Temperatur TA zugeordneten Kurve
angeordnet. Durch die erfindungsgemäße Berücksichtigung sowohl der Katalysatortemperatur
TA, als auch deren Änderungsgeschwindigkeit dTA/dt kann daher in optimaler Weise auf den
Zustand des Katalysators und zusätzlich
vorausschauend auf dessen Entwicklung reagiert werden. Die im Diagramm
der 2 eingezeichneten
Abhängigkeiten können sich
jedoch je nach Anwendungsfall unterschiedlich darstellen und besitzen
deshalb hier nur beispielhaften Charakter.
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Erfindungsgemäß wird der Zeitpunkt des Nacheinspritzbeginns
in Abhängigkeit
von der Temperatur des Katalysators 4 eingestellt. Dadurch
wird der Tatsache Rechnung getragen, dass der Nacheinspritzzeitpunkt
Einfluss auf die Aufbereitung des nacheingespritzten Kraftstoffs
und somit auf die damit direkt erzielbare Wirkung besitzt. Generell
wird die Nacheinspritzung im Expansionstakt des Motors vorgenommen.
Entsprechend kann der Beginn der Nacheinspritzung, im Folgenden
vereinfacht als Nacheinspritzzeitpunkt bezeichnet, in °KWnoT (Grad Kurbelwinkel
nach dem oberen Totpunkt des Kolbens) angegeben werden.
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Das Diagramm der 3 verdeutlicht die mit unterschiedlichen
Nacheinspritzzeitpunkten erzielbare Wirkung. Aufgetragen ist die
Zunahme ΔmHC des Kohlenwasserstoffgehalts mHC im Abgas sowie die Zunahme ΔT der Temperatur
TvKat bzw. TnKat vor
bzw. nach dem Katalysator 4 in Abhängigkeit vom Nacheinspritzzeitpunkt
tE in einem Bereich zwischen etwa 20° KWnoT bis
etwa 100° KWnoT
bei einem mageren Betrieb des Motors 1 mit einer Drehzahl
von 2000 1/min. Die nacheingespritzte Kraftstoffmenge beträgt etwa
12 mg je Nacheinspritzvorgang. Die Temperatur des Katalysators 4 liegt
im gezeigten Beispiel etwas über
dessen Anspringtemperatur. Wie dem Verlauf der Kurve mHC entnommen
werden kann, wird bei einer frühen
Nacheinspritzung kaum zusätzlicher
Kohlenwasserstoff bzw. unverbrannte Kraftstoffanteile ins Abgas eingebracht.
Es wird jedoch eine deutliche Anhebung der Abgastemperatur und damit
der Temperaturen ΔT
vor Katalysator (TvKat) und nach Katalysator
(TnKat) erreicht. Mit zunehmend späterem Nacheinspritzbeginn
erfolgt allerdings ein zunehmender Eintrag von Kohlenwasserstoffen
ins Abgas. Entsprechend nimmt die erreichte Abgastemperaturerhöhung vor
Katalysator ab, weshalb die Kurve TvKat nach
Durchschreiten eines Maximums absinkt. Die Temperatur des Katalysators
selbst steigt jedoch auch in diesem Fall an, was sich in einem weiteren Anstieg
der Kurve TnKat ausdrückt. Ursache für dieses Verhalten
ist das Freiwerden von Reaktionswärme in Folge einer exothermen
Oxidation der in zunehmendem Maße
ins Abgas eingebrachten Kohlenwasserstoffe. Durch eine geeignete
Wahl des Einspritz-zeitpunktes in Abhängigkeit von der Temperatur
TA des Katalysators 4 kann somit
zuverlässig
dessen Temperatur angehoben werden. Das Diagramm der 4 zeigt schematisch diese
Abhängigkeit.
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Entsprechend des skizzierten Kurvenverlaufs
wird bei niedrigen Katalysatortemperaturen bevorzugt ein früher Nacheinspritzbeginn
eingestellt. Dadurch kann die Katalysatortemperatur über die Wärmeübertragung
vom erhitzten Abgas auch dann erhöht werden, wenn die Anspringtemperatur
des Katalysators bereits unterschritten ist, d.h. die Grenztemperatur
TG vergleichsweise stark unterschritten ist.
Der Katalysator ist in diesem Fall nicht oder nur schwach aktiv,
weshalb Kohlenwasserstoffe nicht mehr oxidiert werden können und
deshalb die Exothermie der katalytischen Oxidation nicht zur Anhebung
der Katalysatortemperatur ausgenutzt werden kann. Dagegen wird bevorzugt
ein später
Nacheinspritzbeginn eingestellt, wenn die Grenztemperatur TG vergleichsweise
wenig unterschritten ist, d.h. bei vergleichsweise noch hohen Katalysatortemperaturen
TA. In diesem Fall ist der Katalysator 4 in
der Lage, die durch Nacheinspritzung ins Abgas eingebrachten Kohlenwasserstoffe
zu oxidieren. Als Folge hiervon wird der Katalysator 4 ebenfalls
aufgeheizt. Durch eine vorteilhafterweise an den Katalysator und an
den Motor und dessen Betriebspunkt angepasste Abhängigkeit,
welche die Steuer-/Regeleinrichtung 7 ermittelt oder die ihr zur
Verfügung
steht, kann je nach Katalysatortemperatur der Einspritzzeitpunkt mit
optimaler Wirkung eingestellt werden.
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Die im Brennraum des Motors 1 ablaufende Veränderung
des nacheingespritzten Kraftstoffes ist von der Motordrehzahl abhängig. Ursache
hierfür
ist die Tatsache, dass für
einen bestimmten Einspritzzeitpunkt bei hohen Drehzahlen weniger
Zeit für
eine Verbrennung des nacheingespritzten Kraftstoffs im Brennraum
zur Verfügung
steht, als bei niedrigen Drehzahlen. Folglich werden bei hohen Drehzahlen tendenziell
mehr unverbrannte Kohlenwasserstoffe freigesetzt, als bei niedrigen
Drehzahlen. Erfindungsgemäß wird dies
bei der Einstellung des Nacheinspritzzeitpunktes dadurch berücksichtigt,
dass der Nacheinspritzzeitpunkt auch in Abhängigkeit von der Drehzahl des
Motors 1 eingestellt werden kann. Das Diagramm der 5 zeigt schematisch diese
Abhängigkeit.
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Entsprechend des skizzierten Kurvenverlaufs
wird insbesondere bei stärkerer
Unterschreitung des Temperaturgrenzwertes TG bei
hohen Drehzahlen bevorzugt ein früher Nacheinspritzbeginn eingestellt.
Somit steht auch bei hohen Drehzahlen des Motors 1 noch
genügend
Zeit zur Verfügung,
um den in den Brennraum des Motors 1 nacheingespritzten Kraftstoff
vor Öffnen
des Auslassventils an der Verbrennung teilhaben zu lassen. Folglich
kann auch unter diesen Bedingungen das Abgas direkt erhitzt werden,
und der Katalysator 4 mittels des erhitzten Abgases aufgeheizt
werden.
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Wird der Temperaturgrenzwertes TG nur wenig unterschritten, ist es insbesondere
bei geringen Änderungsgeschwindigkeiten
dTA/dt der Katalysatortemperatur vorteilhaft,
nur geringe Energiemengen zur Aufheizung des Katalysators 4 zur
Verfügung
zu stellen. In diesen Fällen
kann die Nacheinspritzung der technisch realisierbaren Mindestnacheinspritzmenge
in jedem Expansionstakt bereits zu einem unnötig starken Temperaturanstieg
des Katalysators 4 führen.
Erfindungsgemäß wird in insbesondere
in diesen Fällen
die je Zeit einzuspritzende Kraftstoffmenge so aufgeteilt, dass
nur in jedem n-ten Expansionstakt nacheingespritzt wird. Je geringer
die je Zeiteinheit nacheinzuspritzende Kraftstoffmenge ist, desto
mehr Expansionstakte werden ohne Nacheinspritzung durchgeführt, d.h.
desto größer wird
die Zahl n eingestellt. Dadurch wird eine besonders genaue und feine
Zumessung der nacheingespritzten Kraftstoffmenge möglich, und
die Temperatur des Katalysators 4 kann mit großer Empfindlichkeit
angehoben und beeinflusst werden. Die je Zeiteinheit insgesamt nacheingespritzte
Kraftstoffmenge kann noch feiner eingestellt werden, wenn die Nacheinspritzung nur
in einem Teil der Zylinder erfolgt oder zeitliche versetzt sequentiell
auf einzelne Zylinder der Brennkraftmaschine aufgeteilt wird.
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Im Diagramm der 6 ist die eingestellte Zahl n in Abhängigkeit
von der Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt Temperatur der Abgasreinigungseinrichtung
aufgetragen. Die Zahl n gibt hierbei an, dass nur in jedem n-ten
Expansionstakt eine Nacheinspritzung vorgenommen wird. Nimmt n den
Wert eins an, so bedeutet dies, dass die Nacheinspritzung in jedem Expansionstakt
vorgenommen wird. Entsprechend bedeutet n = 4, dass die Nacheinspritzung
in jedem 4-ten Expansionstakt vorgenommen wird. Daher wird bei einem
vergleichsweise stark negativen Wert für dTA/dt
(rasch fallende Katalysatortemperatur) häufiger eingespritzt, als bei
positivem wert für
dTA/dt (steigende Katalysatortemperatur).
Entsprechend zeigen die Kurven im Diagramm der 6 eine stetig ansteigende Form. Als Parameter
dient hier, analog zum Diagramm der 2,
die Katalysatortemperatur TA. Der Wertebereich
für dTA/dt entspricht ebenfalls dem des Diagramms
der 2. Durch die Anwendung
der schematisch gezeigten Abhängigkeit
kann in vorteilhafter Weise die nacheinzuspritzende Kraftstoffmenge
besonders fein eingestellt werden, und somit besonders empfindlich
auf die gewünschte
Erhöhung
der Katalysatortemperatur hingewirkt werden.
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7 zeigt
ein Diagramm mit der schematisch skizzierten Abhängigkeit des Nacheinspritzdrucks
pE vom Nacheinspritzzeitpunkt tE.
Erfindungsgemäß kann der
Druck des Kraftstoffs bei der Nacheinspritzung entsprechend der
schematisch gezeigten Abhängigkeit
eingestellt werden. Dadurch wird erreicht, dass die Eindringtiefe
des Nacheinspritzstrahls in einen Brennraum des Motors 1 dem Nacheinspritzzeitpunkt
angepasst werden kann. Es kann dadurch vermieden werden, dass beispielsweise
bei frühem
Einspritzzeitpunkt der Einspritzstrahl der Nacheinspritzung auf
den Kolbenboden auftrifft und somit eine unerwünschte Kondensation des nacheingespritzten
Kraftstoffs auftritt. Es wird deshalb in diesem Fall der Einspritzdruck
vermindert. Umgekehrt kann bei einem späten Nacheinspritzzeitpunkt
der Einspritzdruck erhöht
werden und zur Aufbereitung des nacheingespritzten Kraftstoffes
somit ein größeres Brennraumvolumen
ausgenutzt werden. Entsprechend zeigt der im Diagramm der 7 angegebene Kurvenverlauf
eine ansteigende Form.
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Das Diagramm der 8 zeigt eine weitere Abhängigkeit,
welche die Steuer-/Regeleinrichtung 7 ermittelt oder die ihr zur
Verfügung
steht. Diese Funktion erlaubt der Steuer-/Regeleinrichtung 7 die Öffnungszeit
tV des Auslassventils in Abhängigkeit
von der Katalysatortemperatur TA einzustellen.
Hierzu steuert die Steuer-/Regeleinrichtung 7 beispielsweise eine
Vorrichtung zum Verstellen der Nockenwelle entsprechend der schematisch
gezeigten Abhängigkeit
an. Durch eine Veränderung
des Öffnungszeitpunktes
der Auslassventile kann ebenfalls Einfluss auf die Verweildauer
des nacheingespritzten Kraftstoffes im Brennraum genommen werden,
und somit dessen Aufbereitung gezielt beeinflusst werden. Insbesondere
im Zusammenhang mit dem Nacheinspritzzeitpunkt kann mit dieser Maßnahme sehr
gezielt entweder mehr in Richtung einer direkten Aufheizung des
Abgases oder in Richtung auf eine Anreicherung des Abgases mit Kohlenwasserstoffen hingewirkt
werden. Dabei können
insbesondere der Betriebszustand des Motors 1 und die geforderte Leistungsabgabe
mitberücksichtigt
werden. Die im einzelnen hierzu herangezogenen Abhängigkeiten können von
der Ausführung
des Motors 1 abhängen, weshalb
auf die Darstellung der Abhängigkeiten
im Einzelnen verzichtet wird. Diese werden von Fall zu Fall ermittelt
und beispielsweise im Speicher der Steuer-/Regeleinrichtung 7 abgelegt.
Vorzugsweise werden die Auslassventilöffnungszeiten tV bei
hohen Temperaturen TA des Katalysators 4 vergleichsweise spät eingestellt,
bei vergleichsweise niedrigen Temperaturen TA des
Katalysators 4 vergleichsweise früh eingestellt. Dadurch wird
die Menge des in das Abgas eingebrachten unverbrannten Kohlenwasserstoffs
an die Katalysatortemperatur angepasst. Erfindungsgemäß kann auch
hier die Änderungsgeschwindigkeit
dTA/dt regelungstechnisch oder steuerungstechnisch mit berücksichtigt
werden. Ebenfalls mitberücksichtigt
wird die Abhängigkeit
des Öffnungszeitpunkts
des Auslassventils von der Drehzahl der Brennkraftmaschine, um die
zu beachtenden Einflüsse
auf den Motorbetrieb einzubeziehen.
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Der Grenzwert TG für die Temperatur
des Katalysators 4, bei dessen Unterschreitung eine Nacheinspritzung
von Kraftstoff vorgenommen wird, wird zweckmäßigerweise so vorgegeben, dass
er im Bereich der Anspringtemperatur des Katalysators 4 liegt.
Er ist deshalb vom Typ des Katalysators abhängig und beträgt typischerweise
250° C bis
350° C.
Da sich die Anspringtemperatur des Katalysators auf Grund von Alterungsvorgängen im
Laufe der Zeit ändern
kann, wird erfindungsgemäß der Grenzwert
TG bei einer Alterung des Katalysators 4 entsprechend angepasst.
Zu diesem Zweck wird der Alterungszustand des Katalysators laufend
oder von Zeit zu Zeit bewertet. Dies kann beispielsweise über die
mitgezählte
Lebensdauer des Katalysators geschehen, wobei besondere Belastungssituationen
zusätzlich gewertet
werden können.
Es können
zu diesem Zweck jedoch auch spezielle Testzyklen in der Steuer-/Regeleinrichtung
7 hinterlegt sein, deren Ergebnis hinsichtlich des Alterungszustands
des Katalysators ausgewertet wird. Wird eine Alterung festgestellt, so
wird der Grenzwert TG entsprechend erhöht, da eine
Alterung im Allgemeinen auch eine Erhöhung der Anspringtemperatur
zur Folge hat. Deshalb nimmt der Katalysatoraktivität bei sinkender Temperatur
bereits zu einem früheren
Zeitpunkt ab, was durch die Korrektur des Grenzwerts TG ausgeglichen wird.
Auf diese Weise wird kann auch ein gealterter Katalysator aktiv
gehalten werden, auch wenn temperaturmäßig ungünstige Bedingungen vorliegen, wodurch
auch über
die gesamte Lebensdauer des Katalysators eine verbesserte Abgasreinigung
erreicht wird. Zusätzlich
wird der Grenzwert TG in Abhängigkeit
von den Motorbetriebsbedingungen und von der davon abhängigen Zusammensetzung
des unbehandelten Abgases vorgegeben. Dadurch kann beispielsweise
erreicht werden, dass ein Übergang von
einem sehr mageren Schichtladebetrieb in den homogenen mageren Betrieb
oder in den stöchiometrischen
Betrieb hinsichtlich des Einflusses auf die Katalysatorwirksamkeit
berücksichtigt
wird. Der Einfluss des Motorbetriebszustands bzw. der daraus resultierenden
Abgaszusammensetzung kann auch bei der Festlegung des Einspritzzeitpunkts
oder bei der Festlegung der Auslassventilöffnungszeit berücksichtigt
werden. So kann beispielsweise eine eventuell andernfalls erfolgende Überanreicherung
des Abgases an Kohlenwasserstoffen vermieden werden, wenn diese
auf Grund des Motorbetriebszustands bzw. der daraus resultierenden
Abgaszusammensetzung nicht mehr oxidiert werden können. So
wäre beispielsweise
die Anreicherung des Abgases mit Kohlenwasserstoffen zum Zwecke
der Katalysatoraufheizung bei einem Wechsel des Motorbetriebs vom
Magerbetrieb in den stöchiometrischen
Betrieb nutzlos, da bei stöchiometrischem
Motorbetrieb nicht genügend
Sauerstoff im Abgas enthalten sein kann, um eine vollständige Oxidation
der Kohlenwasserstoffe zu ermöglichen.
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Es versteht sich, dass die in den
einzelnen Diagrammen gezeigten Abhängigkeiten nur beispielhaften
Charakter haben und sich je nach Anwendungsfall andersartig darstellen
können.
Es versteht sich ferner, dass die dargestellten Abhängigkeiten bei
der Führung
des erfindungsgemäßen Verfahrens einzeln
oder in Kombination berücksichtigt
werden können.
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Es versteht sich weiter, dass das
oben beispielhaft geschilderte Verfahren sinngemäß auch bei der Aufheizung anderer
katalytischer Abgasreinigungseinrichtungen, wie beispielsweise bei
einem katalytisch beschichteten Partikelfilter angewendet werden
kann. Ein Anwendungsfall bei welchem das erfindungsgemäße Verfahren
mit besonderem Vorteil angewendet werden kann, ist beispielsweise
der Aufheizvorgang eines solchen Partikelfilters im Zusammenhang
mit seiner Regeneration. Weiter kann das oben geschilderte Verfahren
auch bei einem NOx-Speicherkatalysator angewendet
werden, wenn dieser beispielsweise zu Regenerationszwecken aufgeheizt
oder ganz allgemein in den Temperaturbereich seiner normalen Wirkung
gebracht werden soll.