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DE10226355B3 - Betätigungsvorrichtung - Google Patents

Betätigungsvorrichtung Download PDF

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DE10226355B3
DE10226355B3 DE2002126355 DE10226355A DE10226355B3 DE 10226355 B3 DE10226355 B3 DE 10226355B3 DE 2002126355 DE2002126355 DE 2002126355 DE 10226355 A DE10226355 A DE 10226355A DE 10226355 B3 DE10226355 B3 DE 10226355B3
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Abstract

Betätigungsvorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeugtürschloss, mit einem um eine Drehachse (11a) wahlweise in zwei Drehrichtungen drehbaren, wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) aufweisenden Nockenrad (11) und einem mit einem Mitnehmer (14) ausgebildeten Verstellhebel (12), welcher durch Wechselwirkung zwischen dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und dem Mitnehmer (14) insbesondere zwischen zwei Anschlag- bzw. Endpositionen um eine Drehachse (12a) verschwenkbar ist, DOLLAR A wobei der Mitnehmer (14) eine erste Beaufschlagungskurve (14a) und wenigstens eine zweite Beaufschlagungskurve (14b) aufweist, wobei eine Wechselwirkung zwischen dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und der ersten Beaufschlagungskurve (14a) keine Verschwenkung des Verstellhebels (12) verursacht, und bei Wechselwirkung des wenigstens einen Nockens (13a bis 13d) mit der zweiten Beaufschlagungskurve (14b) eine Verschwenkung des Verstellhebels (12) bewerkstelligbar ist, und die Wechselwirkung zwischen dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und der wenigstens einen zweiten Beaufschlagungskurve (14b) eine Beaufschlagung der wenigstens einen zweiten Beaufschlagungskurve (14b) durch den wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) in Richtung einer durch die Drehachse (12a) des Verstellhebels (12) und die Drehachse (11a) des Nockenrades (11) verlaufenden Ebene umfaßt.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Betätigungsvorrichtung bzw. einen Aktuator, insbesondere für ein Fahrzeugtürschloß, nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
  • Beispielsweise bei Zentralverriegelungsanlagen eines Kraftfahrzeugs ist es zweckmäßig, neben einer automatischen Öffnung bzw. Servoöffnung eine manuelle Öffnenbarkeit zur Verfügung zu stellen. Durch diese mechanische Redundanz kann gewährleistet werden, daß die Zentralverriegelungsanlage bzw. deren einzelne Schlösser auch bei Ausfall des Bordnetzes des Kraftfahrzeugs betätigt werden können.
  • Das Vorsehen einer mechanischen Redundanz zieht jedoch erhöhte Kosten und ein vergrößertes Gewicht nach sich.
  • Aus der DE 199 13 590 A1 ist eine Zentralverriegelungsanlage für ein Kraftfahrzeug bekannt, bei welcher ein Zentralverriegelungshebel mittels einer mit Exzenterstiften ausgebildeten Abtriebsscheibe elektromotorisch bzw. automatisch verstellbar ist. Neben dieser automatischen Verstellbarkeit ist auch eine manuelle Verstellung möglich, wobei hier als nachteilig empfunden wird, daß durch den elektrischen Antrieb verursachte mechanisch und/oder elektrisch bedingte Reibungswiderstände überwunden werden müssen.
  • Die EP 0 711 891 B1 beschreibt einen Kraftfahrzeug-Türenverschluß mit einem Zentralverriegelungsantrieb und einem davon angetriebenen Zentralverriegelungshebel. Bei diesem Verschluss treibt eine Spindel ein mit einem Mitnehmerzapfen ausgebildetes Antriebselement an, welches mit einem Zentralverriegelungshebel 3 in Wirkverbindung steht. Hierbei sind Anschlagflächen einer mit dem Mitnehmerzapfen zusammen wirkenden Bewegungsaufnahme des Zentralverrieglungshebels im wesentlichen kreisbogenförmig um die Schwenkachse des Zentralverriegelungshebels verlaufend ausgebildet, wobei die Steuerung des Zentralverrieglungsantriebs durch das Anlaufen des Mitnehmerzapfens an diese Anschlagfläche erfolgt.
  • Eine gattungsgemäße Betätigungsvorrichtung für ein Fahrzeugtürschloss ist aus der DE 199 61 247 A1 bekannt.
  • Ferner ist aus der DE 199 04 663 C2 eine Betätigungsvorrichtung für ein Fahrzeugschloss mit einem Nocken und einem Verstellhebel einer ersten und zweiten Beaufschlagungskurve bekannt, bei der der Nocken die zweite Beaufschlagungskurve beaufschlagt, aber die Beaufschlagung senkrecht zur Richtung einer durch die Achsen vom Nockenrad und Verstellhebel aufgespannten Ebene erfolgt.
  • Aus der DE 40 28 992 A1 ist ein Türschloss für Kraftfahrzeuge bekannt, welches ein Schlossblech, eine daran gelagerte und eine Aufnahme für ein Schließelement aufweisende Drehfalle, eine Sperrklinke für die Drehfalle und einen Auslösehebel besitzt, über den die Sperrklinke von der Drehfalle wegschwenkbar ist und dessen Kopplung mit der Sperrklinke durch einen zwischen einer ersten und einer zweiten Position umstellbaren Verriegelungshebel lösbar ist.
  • Die DE 196 31 869 A1 offenbart ein Kraftfahrzeugtürschloss mit einem Gehäuse mit einer darin angeordneten Sperrklinke für eine Schlossfalle mit einer von einem Türaußengriff und vorzugsweise auch von einem Türinnengriff zur Sperrklinke verlaufenden Kraftwirkungskette, über die die Sperrklinke zum Auslösen der Schlossfalle und Öffnen der Kraftfahrzeugtür betätigbar ist. Dieses Kraftfahrzeug-Türschloss weist auf einer Steuerscheibe über deren Umfang verteilt angeordnete Steuernoppen für verschiedene Funktionsstellungen auf.
  • Schließlich betrifft die DE 36 05 601 C1 einen Kraftfahrzeugtürverschluss, dessen wesentliche Bestandteile eine Gabelfalle, eine Sperrklinke sowie ein zylindrischer Schließbolzen mit einem im Querschnitt größeren Schließbolzenkopf sind, wobei eine Gabelöffnung der Gabelfalle den Schließbolzen umfasst und die Gabelfalle auf ihrer Oberfläche eine insbesondere geräuschdämpfende Beschichtung aufweist.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, einen Betätigungsmechanismus zur Verfügung zu stellen, welcher in einfacher Weise sowohl elektrisch als auch manuell betätigbar ist, wobei die manuelle Betätigung möglichst leichtgängig sein soll.
  • Diese Aufgabe wird gelöst durch eine Betätigungsvorrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1.
  • Mit der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung ist eine elektrisch angetriebene sowie eine manuelle Verstellung eines Verstellhebels in einfacher und preiswerter Weise realisierbar. Gegenüber herkömmlichen Lösungen zeichnet sich die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung durch verringerte Kosten und verringertes Gewicht aus. Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung eignet sich insbesondere zur Verwendung im Rahmen von Kfz-Schlössern, beispielsweise auch im Rahmen von Zentralverriegelungsanlagen für Kraftfahrzeuge.
  • Die erfindungsgemäße Ausbildung eines Mitnehmers mit unterschiedlich verlaufenden Beaufschlagungskurven erlaubt in einfacher Weise eine gewünschte Beaufschlagung eines mit dem Verstellhebel in Wirkverbindung stehenden Nockens.
  • Mittels der erfindungsgemäß vorgesehenen Beaufschlagung der Beauschlagungskurve durch den wenigstens einen Nocken in Richtung einer durch die Drehachse des Verstellhebels und die Drehachse des Nockenrades verlaufenden Ebene ist gegenüber herkömmlichen Lösungen eine wesentlich geringere Verstellzeit bzw. Umlegzeit für den Verstellhebel realisierbar, d.h. Leerhübe sind auf ein Minimum reduzierbar. Ferner erweist es sich als vorteilhaft, daß der Verstellhebel bei der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung wesentlich schmaler, d.h. kleiner bauend, ausgebildet werden kann, als dies bei herkömmlichen Betätigungsvorrichtungen möglich war. Gegenüber herkömmlichen Lösungen ist auch eine Dimensionierung des mit dem Verstellhebel zusammen wirkenden Nockenrades weniger Restriktionen unterworfen, als dies gemäß dem Stand der Technik der Fall war. Die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung ist insgesamt auf kleinem Bauraum realisierbar, wodurch auch Gewicht einsparbar ist.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung erstreckt sich die erste Beaufschlagungskurve (Anschlag- bzw. Stopkurve) des Mitnehmers im wesentlichen entlang einer um die Drehachse des Verstellhebels verlaufenden Kreisbahn, und die zweite Beaufschlagungskurve (Betätigungskurve) im wesentlichen schräg zu dieser Kreisbahn. Mit dieser Ausgestaltung der Beaufschlagungskurven kann gewährleistet werden, daß eine Wechselwirkung zwischen den Nocken des Nockenrades und der zweiten Beaufschlagungskurve zu einer Verschwenkung des Verstellhebels führt, während eine Wechselwirkung zwischen den Nocken und der ersten Beaufschlagungskurve lediglich radiale Kräfte bezüglich der Drehachse des Verstellhebels auf den Mitnehmer überträgt, so daß hierdurch keine Verschwenkbewegung des Verstellhebels verursacht wird.
  • Es erweist sich als zweckmäßig, zwei jeweilige Endpositionen des Verstellhebels definierende Anschläge vorzusehen. Diese Anschläge dienen zur genauen Definition der Endpositionen, d.h. beispielsweise bei Verwendung der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung im Rahmen eines Schlosses insbesondere einer Verriegelungs- und Entriegelungsposition, und tragen dazu bei, die Belastung eines die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung beaufschlagenden Motors möglichst gering zu halten.
  • Es ist bevorzugt, den Verstellhebel in seinen jeweiligen Endpositionen mittels Federbeaufschlagungsmitteln zu beaufschlagen. Mit derartigen Mitteln kann ein sicherer und zuverlässiger Verbleib des Verstellhebels in einer seiner Endpositionen gewährleistet werden.
  • Zweckmäßigerweise weisen die Federbeaufschlagungsmittel eine bistabile Feder auf. Eine derartige Feder, welche auch als Flip-Flop-Feder bezeichnet wird, sorgt dafür, daß im Falle einer Nockenbeaufschlagung des Verstellhebels nur über einen Teil des Verstellweges bzw. Verschwenkweges das Erreichen der jeweiligen Endpositionen sicher gewährleistet werden kann.
  • Es erweist sich als zweckmäßig, die Nocken im wesentlichen vierseitig oder dreiseitig auszubilden. Derartig ausgebildete Nocken sind relativ einfach bereitzustellen und können durch Zusammenwirken mit dem erfindungsgemäßen Mitnehmer die gewünschten Wechselwirkungseffekte, d.h. einerseits Verstellung bzw. Verschwenkung des Verstellhebels bei Wechselwirkung mit der ersten Mitnehmerkurve, und andererseits Sperrung bzw. Selbsthemmung der Verschwenkbewegung bei Wechselwirkung mit der zweiten Mitnehmerkurve, gewährleisten. Insbesondere ist es möglich, die Nocken zur Mitte des Nockenrades hin spitz zulaufend auszubilden. Hierdurch ist es möglich, den Wechselwirkungsbereich, in welchem eine blockierende Wechselwirkung zwischen Nockenrad und Verstellhebel auftreten könnte, zu minimieren, was sich insbesondere im Falle eines Stromausfalls während einer Verstellung als günstig erweist.
  • Die jeweiligen Ecken zwischen den Seiten der Nocken können beispielsweise abgerundet ausgebildet werden.
  • Gemäß einer besonders bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung sind über den Umfang des Nockenrades verteilt drei oder vier Nocken vorgesehen. Mit einer derartigen Nockenanzahl sind die erfindungsgemäß angestrebten Wechselwirkungseffekte in effektiver Weise durchführbar. Insbesondere sind Leerhübe des Nockenrades durch diese Maßnahme weiter minimierbar. Die Nocken können gleichmäßig oder ungleichmäßig über den Umfang des Nockenrades verteilt angeordnet sein. Insgesamt kann durch eine entsprechende Wahl der Nockenzahl die Verstellzeit der Betätigungsvorrichtung optimiert werden, wobei auch beispielsweise ein, zwei, fünf oder mehr Nocken denkbar sind.
  • Es erweist sich ferner als vorteilhaft, die Nocken und/oder den Mitnehmer mit einer Puffereinrichtung auszubilden. Mittels derartiger Puffermittel, beispielsweise Gummipuffer oder Federblätter, ist eine Geräuschentwicklung bei Auftreffen eines Nockens auf den Mitnehmer minimierbar.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung wird nun anhand der beigefügten Zeichnung weiter beschrieben. In dieser zeigt
  • 1 eine bevorzugte Ausführungsform der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung in schematischer Darstellung in Draufsicht in einer ersten Arbeitsposition,
  • 2 die Betätigungsvorrichtung gemäß 1 in einer zweiten Arbeitsposition,
  • 3 die Betätigungsvorrichtung gemäß 1 in einer dritten Arbeitsposition,
  • 4 die Betätigungsvorrichtung gemäß 1 in einer vierten Arbeitsposition, und
  • 5 die Betätigungsvorrichtung gemäß 1 in einer fünften Arbeitsposition.
  • In 1 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung schematisch dargestellt und insgesamt mit 10 bezeichnet.
  • Die Vorrichtung 10 weist ein mit Nocken 13a bis 13d ausgebildetes Nocken- bzw. Schneckenrad 11 auf, welches über eine von einem Elektromotor 21 angetriebene Schnecke 20 antreibbar ist. Der Elektromotor 21 ist reversierend ausgebildet, so daß das Nockenrad 11 in beide Drehrichtungen drehbar um eine reell oder virtuell ausgebildeten Drehachse 11a ist.
  • Die Vorrichtung 10 weist ferner einen Verstellhebel 12 auf, der um eine (reelle oder virtuell ausgebildete) Achse 12a verschwenkbar ist.
  • Die Verschwenkbarkeit des Verstellhebels 12 ist begrenzt durch zwei Anschläge 15a, 15b, durch welche gleichzeitig Endpositionen des Verstellhebels definiert werden. Hierbei entspricht beispielsweise die Endposition des Verstellhebels 12, in der dieser an dem Anschlag 15a anliegt, einer Verriegelungsstellung eines Ver- und Entriegelungshebels eines Kfz-Schlosses bzw. einer Kfz-Zentralverriegelung, und die durch den Anschlag 15b definierte Stellung des Verstellhebels entsprechend einer Entriegelungsposition.
  • Mit dem Verstellhebel 12 zusammenwirkende Mechanismen, Hebel oder Beaufschlagungselemente, durch welche insgesamt ein Schloß oder Verriegelungsmechanismus realisierbar ist, sind der Anschaulichkeit halber nicht dargestellt. Es sei jedoch an dieser Stelle angemerkt, daß die dargestellte Betätigungsvorrichtung insbesondere im Rahmen einer Kraftfahrzeug-Zentralverriegelung einsetzbar ist.
  • Der Verstellhebel 12 wird in seinen beiden Endpositionen, welche durch die Anschläge 15a bzw. 15b definiert sind, mittels einer nicht gezeigten bistabilen Feder (Flip-Flop-Feder) zurückgehalten. Eine derartige Feder sorgt auch dafür, daß auch ohne weitere Betätigung der sich in einer Zwischenposition zwischen den Endpositionen befindliche Hebel 12 in eine der Endpositionen belastet wird.
  • Das äußere Ende des Verstellhebels 12 ist, insbesondere einstöckig, mit einem Mitnehmer 14 ausgebildet, welcher mit den Nocken 13a bis 13d in der weiter unten beschriebenen Weise zusammenwirkt. Hierbei ragt entsprechend der Mitnehmer 14 in die Drehbahn der Nocken 13a bis 13d, während der übrige Verstellhebel 12 oberhalb oder unterhalb dieser Drehbahn, zweckmäßigerweise im wesentlichen parallel zu der Haupterstreckungsrichtung des Nockenrades 11, liegt.
  • In den Figuren sind die Nocken im wesentlichen viereckig (mit abgerundeten Kanten) dargestellt. Es ist ebenfalls möglich, wie beispielsweise in 1 mittels der gestri chelten Linie 13d' dargestellt, die Nocken im wesentlichen dreieckig, das heißt zur Drehachse des Nockenrades 11 hin spitz zulaufend, auszubilden.
  • Der Mitnehmer 14 weist eine erste (bzgl. der Drehachse 12a innere) Beaufschlagungskurve 14a, und zwei zweite Beaufschlagungskurven 14b auf.
  • Die Beaufschlagungskurve 14a ist so ausgebildet, daß sie sich entlang einer um die Drehachse 12a des Verstellhebels 12 verlaufenden Kreisbahn erstreckt. Die zweiten Beaufschlagungskurven 14b erstrecken sich schräg zu dieser Kreisbahn, d.h. die zweiten Beaufschlagungskurven schneiden eine derartige Kreisbahn.
  • Der Mitnehmer 14 weist ferner eine dritte Begrenzungskurve 14c, welche beispielsweise konzentrisch zu der ersten Beaufschlagungskurve 14a verläuft, auf. Im dargestellten Ausführungsbeispiel findet keine Wechselwirkung zwischen der Begrenzungskurve 14c und den Nocken 13a bis 13d statt, wobei dies bei alternativen Ausführungsformen denkbar wäre. Wie aus der 1 ersichtlich verlaufen die zwei zweiten Beaufschlagungskurven 14b zwischen den ersten und dritten Kurven derart, daß sich in etwa eine trapezförmige Form des Mitnehmers 14 ergibt.
  • Der durch die Wechselwirkung der Nocken 13a bis 13d mit dem Mitnehmer 14 sich ergebende Bewegungsablauf der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung wird nun im einzelnen beschrieben.
  • Es sei angemerkt, dass zur Minimierung eines bei einer Wechselwirkung zwischen dem Mitnehmer 14 und den Nocken 13a bis 13d auftretenden Geräusches die Nocken und/oder der Mitnehmer mit Puffermitteln ausgebildet sein können. Bei spielhaft ist in 1 mit 19 ein auf dem Mitnehmer ausgebildeter Gummipuffer dargestellt. Die Oberfläche dieses Gummipuffers 19 ist bündig mit der übrigen Beaufschlagungskurve 14a ausgebildet. Derartige Gummipuffer 19 können an sämtlichen Orten des Mitnehmers 14 vorgesehen sein, an denen eine Wechselwirkung mit Nocken stattfindet. Auch die Nocken können aus einem entsprechenden Material hergestellt sein.
  • In 1 erkennt man, daß der Verstellhebel 12 in der durch den Anschlag 15a definierten Endposition positioniert ist. Der Verstellhebel 12 ist in dieser Position manuell frei schwenkbar zwischen den beiden Endpositionen. Dies bedeutet beispielsweise, daß auch bei einem Ausfall des Antriebs 20, 21 eine Verriegelung oder Entriegelung eines Kfz-Schlosses wahlweise durchführbar ist.
  • Am Ende des Verstellweges ist der Verstellhebel vom Antrieb entkoppelt und kann manuell ohne Widerstand betätigt werden. Bei manueller Betätigung des Verstellhebels kommt es zu keiner Mitnahme des Nockenrades bzw. des Antriebs 20, 21. Die manuelle Betätigung des Verstellhebels zwischen seinen Endpositionen erweist sich insgesamt gemäß der vorliegend dargestellten Betätigungsvorrichtung als sehr leichtgängig.
  • Bewegt sich nun das Nockenrad 11 aufgrund eines entsprechenden Antriebs durch den Antrieb 20, 21 gegen den Uhrzeigersinn (in 1 mittels Pfeil P dargestellt), kommt es zunächst noch nicht zu einer Wechselwirkung zwischen den Nocken 13a bis 13d und dem Mitnehmer 14. Diese Situation ist in 2 dargestellt, in der man erkennt, daß trotz der Bewegung des Nockenrades 11 der Verstellhebel 12 in seiner (linken) Endposition verbleibt.
  • Erst in der in 3 dargestellten Drehlage des Nockenrades 11 kommt es zu einer Beaufschlagung des Verstellhebels 12 durch den Nocken 13d. Aufgrund der Wechselwirkung zwischen dem Nocken 13d und der linken Beaufschlagungskurve 14b wird der Verstellhebel 12 um die Achse 12a im Uhrzeigersinn verschwenkt (dargestellt mittels des Pfeiles Q)
  • Der Nocken 13d wirkt zweckmäßigerweise so lange mit der Beaufschlagungskurve 14b zusammen, bis der Verstellhebel 12 aufgrund der Wirkung der (nicht dargestellten) bistabilen Feder in die zweite, durch den Anschlag 15b definierte Endposition belastet wird.
  • Zweckmäßigerweise gleichzeitig mit, oder unmittelbar nach dem Erreichen der zweiten Endposition trifft der Nocken 13a auf die erste Beaufschlagungskurve 14a (wie in 4 dargestellt). Hierdurch ist das Nockenrad 11 an einer weiteren Drehung gehindert. Durch das Anlaufen des Nockens 13a gegen die Beaufschlagungskurve 14a wird nun der Antriebsbewegung des Motors 21 ein erheblicher Widerstand entgegengesetzt, so daß der Motorstrom sprunghaft ansteigt. Zweckmäßigerweise wird dies schaltungstechnisch ausgewertet, um den Motor auszuschalten bzw. stromlos zu schalten.
  • In 4 erkennt man ferner analog zur Situation in 1, daß auch hier der Verstellhebel 12, unabhängig von einem elektrischen bzw. automatischen Antrieb, manuell zwischen den Endpositionen, die durch die Anschläge 15a, 15b definiert sind, verschwenkbar ist. Die manuelle Verschwenkbarkeit muß auch hier als besonders leichtgängig bezeichnet werden, da eine Verdrehung des Nockenrades 11 bzw. des hiermit in Wirkverbindung stehenden Antriebs 20, 21 und hiermit einhergehende Reibungseffekte vermieden werden können.
  • Soll nun der Verstellhebel 12 elektromotorisch wieder in seine ursprüngliche, im vorliegenden Beispiel linke Endposition verfahren werden, ist eine Umkehr der Drehbewegung des Nockenrades 11 mittels einer entsprechenden Umkehrung des Antriebs 20, 21 vorzunehmen. Diese Situation ist in 5 dargestellt, in der die Drehbewegung des Nockenrades 11 (nun im Uhrzeigersinn) mittels des Pfeils P' veranschaulicht ist. Es kommt hierbei zu einer Wechselwirkung zwischen dem Nocken 13b und der (rechten) Beaufschlagungskurve 14b.
  • Bezüglich der in den 1 und 4 dargestellten Endpositionen ist zur Wechselwirkung des hier jeweils an der Beaufschlagungskurve 14a anliegenden Nockens 13a folgendes festzuhalten: In dieser Position übt der Nocken 13a bedingt durch den kreisbahnförmigen Verlauf der Beaufschlagungskurve 14a um die Drehachse 12a auf die Beaufschlagungskurve 14a eine rein radiale Kraft aus, so daß keine weitere Kraftbeaufschlagung des Verstellhebels 12 um seine Drehachse 12a erfolgt bzw. ausgeübt wird. Eine weitere Verlagerung des Verstellhebels 12 kann hierdurch vermieden werden. Mit dieser Maßnahme ist die Belastung des Antriebs 20, 21, gegenüber herkömmlichen Lösungen reduziert, so daß die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung insgesamt gegenüber herkömmlichen Lösungen preiswerter zur Verfügung gestellt werden kann.
  • Wie erläutert ist die erfindungsgemäße Betätigungsvorrichtung so ausgebildet, daß sie bei Ausfall des elektrischen Antriebs und der Notwendigkeit der manuellen Betätigung keine Selbsthemmung aufweist. Ein großer Vorteil der erfindungsgemäßen Betätigungsvorrichtung liegt darin, dass sie beispielsweise im Falle eines Override einer Zentralverriegelungseinrichtung nach einem Abschließen eines Kraftfahr zeugs mittels dieser Zentralverriegelungseinrichtung keine Initialisierung benötigt, und ohne Verzögerungen einsatzbereit ist. In der geschilderten Situation besteht keine Notwendigkeit einer erneuten Kopplung der Betätigungsvorrichtung mit der Zentralverriegelungseinrichtung, da sich die Betätigungsvorrichtung stets in redundanter bzw. neutraler Stellung befindet, und in einer entsprechenden Drehrichtung zum Schließen bzw. Öffnen betätigbar ist.

Claims (8)

  1. Betätigungsvorrichtung, insbesondere für ein Fahrzeugtürschloss, mit einem um eine Drehachse (11a) wahlweise in zwei Drehrichtungen drehbaren, wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) aufweisenden Nockenrad (11) und einem mit einem Mitnehmer (14) ausgebildeten Verstellhebel (12), welcher durch Wechselwirkung zwischen dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und dem Mitnehmer (14) insbesondere zwischen zwei Anschlag- bzw. Endpositionen um eine Drehachse (12a) verschwenkbar ist, wobei der Mitnehmer (14) eine erste Beaufschlagungskurve (14a) und wenigstens eine zweite Beaufschlagungskurve (14b) aufweist, und eine Wechselwirkung zwischen dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und der ersten Beaufschlagungskurve (14a) keine Verschwenkung des Verstellhebels (12) verursacht, und bei Wechselwirkung des wenigstens einen Nockens (13a bis 13d) mit der zweiten Beaufschlagungskurve (14b) eine Verschwenkung des Verstellhebels (12) bewerkstelligbar ist, dadurch gekennzeichnet, daß die Wechselwirkung zwischen dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und der wenigstens einen zweiten Beaufschlagungskurve (14b) eine Beaufschlagung der wenigstens einen zweiten Beaufschlagungskurve (14b) durch den wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) in Richtung einer durch die Drehachse (12a) des Verstellhebels (12) und die Drehachse (11a) des Nockenrades (11) verlaufenden Ebene umfaßt.
  2. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die erste Beaufschlagungskurve (14a) im wesentlichen entlang einer um die Drehachse (12a) des Verstellhebels (12) verlaufenden Kreisbahn, und die zweite Beaufschlagungskurve (14b) im wesentlichen schräg zu dieser Kreisbahn verläuft.
  3. Betätigungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 oder 2, gekennzeichnet durch zwei jeweilige Endpositionen des Verstellhebels (12) definierende Anschläge (15a, 15b).
  4. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch Mittel zur Federbeaufschlagung des Verstellhebels (12) in seine jeweiligen Endpositionen.
  5. Betätigungsvorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Federbeaufschlagungsmittel als wenigstens eine bistabile Feder ausgebildet sind.
  6. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Nocken (13a bis 13d) im wesentlichen vierseitig oder dreiseitig ausgebildet sind.
  7. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß über den Umfang des Nockenrades verteilt drei oder vier Nocken (13a bis 13d) vorgesehen sind.
  8. Betätigungsvorrichtung nach einem der vorstehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine an dem wenigstens einen Nocken (13a bis 13d) und/oder dem Mitnehmer (14) ausgebildete Puffereinrichtung, insbesondere Gummipuffer oder Federblatt.
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