DE10219788C1 - Verfahren und Vorrichtung zur Sichtweitenmessung mit Bildsensorsystemen - Google Patents
Verfahren und Vorrichtung zur Sichtweitenmessung mit BildsensorsystemenInfo
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Abstract
Es werden ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Sichtweitenmessung mit Bildsensorsystemen vorgeschlagen, die aus wenigstens zwei Bildsensoren bestehen, die im wesentlichen dieselbe Szene aufnehmen. DOLLAR A Aus den Bildsensorsignalen werden Objekte erkannt, deren Abstand zum Bildsensorsystem berechnet, der Objektkontrast bestimmt und die Sichtweite ermittelt.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur
Sichtweitenmessung mit Bildsensorsystemen, bestehend aus
wenigstens zwei Bildsensoren.
Bei einem bekannten Verfahren emittiert ein Sender Strahlung und
die zurückgestreuten Anteile werden durch einen Empfänger
detektiert und zur Berechnung der Sichtweite verwendet. Mit
diesem Verfahren werden keine Informationen über die
Beleuchtungsverhältnisse der Szene und die Kontraste der Objekte
erfasst. Die Wahrnehmung der Sichtweite durch den Menschen ist
durch diese Parameter entscheidend mitbestimmt. Dieses Verfahren
ist daher für Anwendungen, bei denen Informationen über die von
einem Menschen wahrgenommene Sichtweite benötigt werden, wenig
geeignet.
Es ist bekannt, dass über ein Verfahren mit einem Bildsensor
durch Detektion eines Objektes, Bestimmung des Abstandes des
Objektes zum Bildsensor an zwei unterschiedlichen Positionen des
Objektes und Ermittlung des jeweiligen Kontrastes, die
Sichtweite bestimmt werden kann (WO 02/06851 A1). Das Verfahren
ist dadurch limitiert, dass zum einen die Objekte nicht in
Bewegung sein dürfen und zum anderen der Bildsensor selbst in
Bewegung sein muss. Weiterhin ist das Verfahren bei in
Fahrtrichtung orientierten Bildsensoren, beispielsweise in
Kraftfahrzeugen, ungeeignet, da kleine Objekte in großem Abstand
detektiert und bis zur Annäherung an das Kraftfahrzeug verfolgt
werden müssen. Dabei besteht das Problem, dass aus einer
Vielzahl an kontrastarmen Objekten ein Objekt gewählt werden
muss, ohne zu wissen, ob es sich hierbei um ein geeignetes und
bei Annäherung großes und kontrastreiches Objekt handelt.
Ein weiteres Verfahren zur Bestimmung der Sichtweite ist in EP-687594 A1
beschrieben. Bei diesem Verfahren wird über das
Verhältnis von weißen und schwarzen Bildpunkten das
Vorhandensein von Nebel ermittelt. In kontrastarmen Szenen
versagt dieses Verfahren, da es hier fälschlicherweise Nebel
detektiert.
Die DE 199 28 915 A1 offenbart ein Verfahren zur Bestimmung
der Sichtweite in dem vor einem Fahrzeug liegenden Blickfeld
mit wenigstens einem Videosensor, wobei als Sichtweite die
gemessene Entfernung eines Objektes angenommen wird, dessen
gemessener Kontrast für das menschliche Auge noch hinrei
chend erkennbar ist.
In der EP 0 691 534 B1 ist ein Verfahren zur Ermittlung der
Sichtweite mit wenigstens einer optoelektronischen Aufnahme
einrichtung beschrieben, wobei die Sichtweite aus der Ent
fernung von Bildmerkmalen zu der optoelektronischen Aufnah
meeinrichtung ermittelt wird.
Die DE 100 29 423 A1 offenbart ein optisches Objekterken
nungssystem, welches Objekte vor einem Fahrzeug erkennt, wo
bei der Abstand der Objekte gemessen wird und die Objekte
Abstandsbereichen zuordnet werden.
Das Verfahren der vorliegenden Erfindung erweitert den
Funktionsumfang von Bildsensorsystemen, bestehend aus wenigstens
zwei Bildsensoren, um die Ermittlung der Sichtweite. Besonders
vorteilhaft ist dies in Kraftfahrzeugen, in denen
Bildsensorsysteme, insbesondere mit zwei Bildsensoren, zur
Unterstützung des Fahrers in Fahrerassistenzsystemen eingesetzt
werden. Der Einbau einer zusätzlichen Vorrichtung in das
Kraftfahrzeug zur Ermittlung der Sichtweite ist nicht mehr
notwendig.
Vorteilhaft ist nicht nur die Anwendung der Sichtweitenmessung
mit Bildsensorsystemen in Kraftfahrzeugen, sondern in allen
Bildsensorkonfigurationen, bei denen wenigstens zwei
Bildsensoren die gleiche Szene abbilden und bereits andere
Funktionen erfüllen. Besonders vorteilhaft ist die Anwendung in
Verbindung mit der Überwachung von Verkehrsflächen mit Hilfe von
Bildsensorsystemen. Durch die Ermittlung der Sichtweite ist hier
beispielsweise eine automatische Anpassung der Anzeige der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
möglich.
In vorteilhafter Weise ermöglicht das Verfahren die Messung der
Sichtweite bei bewegten und unbewegten Bildsensorsystemen. In
Kraftfahrzeugen ist damit die Ermittlung der Sichtweite in allen
Bewegungszuständen möglich, insbesondere auch bei stehendem
Fahrzeug.
Die Bestimmung der Sichtweite kann in vorteilhafter Weise bei
statischen und bewegten Objekten erfolgen. Damit ist die
Bestimmung der Sichtweite beim Einsatz dieser Erfindung in
Kraftfahrzeugen bei beliebigen Bewegungszuständen der Objekte
der Umgebung des Kraftfahrzeuges möglich.
In besonders vorteilhafter Weise berücksichtigt das hier
beschriebene Verfahren zur Bestimmung der Sichtweite die
Beleuchtung der Szene. Das Verfahren kann in allen
Anwendungsfällen eingesetzt werden, bei denen einer der
menschlichen Wahrnehmung entsprechende Größe der Sichtweite
benötigt wird.
In vorteilhafter Weise wird in einer ersten Ausgestaltung des
Verfahrens zufolge die Sichtweite über arithmetische
Mittelwertbildung von wenigstens einer Einzelsichtweite
berechnet, die aus den Durchschnittskontrasten von zwei
unterschiedlichen Abstandsbereichen berechnet wird. Dieses
Verfahren eignet sich in vorteilhafter Weise zur Berechnung der
Sichtweite bei geringer Rechenleistung der verwendeten
Auswerteeinheit.
Als vorteilhaft hat sich die Berechnung der Sichtweite durch
Bildung einer exponentiellen Regression der
Durchschnittskontraste über dem Abstand erwiesen.
Vorteilhaft ist die Vorverarbeitung der Bildsensorsignale.
Beispielsweise kann in Situationen, in denen sich nur Objekte
ähnlicher Größe im Sichtfeld der Bildsensoren befinden, die
Abschwächung der kleinräumigen Kontraste weit entfernter Objekte
durch die optischen Eigenschaften der Bildsensoren zu einer
Unterschätzung der Sichtweite führen. Durch Vorverarbeitung der
Bildsensorsignale, insbesondere durch eine Hochpaßfilterung,
läßt sich dies verhindern.
In vorteilhafter Weise kann durch die Vorverarbeitung der
Bildsensorsignale eine Verbesserung der Bildqualität, wie die
Beseitigung von Bildstörungen, erreicht werden.
In vorteilhafter Weise kann die aus den Bildsensorsignalen
berechnete Sichtweite in nachfolgenden Systemen verwendet
werden. In Fahrerassistenzsystemen in Kraftfahrzeugen ist
beispielsweise eine optische, akustische und/oder haptische
Warnung des Fahrers bei Überschreitung einer aus den
Sichtverhältnissen abgeleiteten maximalen Geschwindigkeit
möglich.
Insbesondere ist die Einschaltung von Nebelscheinwerfern
und/oder des Abblendlichtes in Kraftfahrzeugen bei
Unterschreitung einer minimalen Sichtweite denkbar.
Weitere Vorteile ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung
von Ausführungsbeispielen mit Bezug auf die Figuren und aus den
abhängigen Patentansprüchen.
Die Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsform näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 ein Blockdiagramm der Vorrichtung zur Sichtweitenmessung,
Fig. 2 ein Ablaufdiagramm des Verfahrens zur Bestimmung der
Sichtweite 28 aus den Bildsensorsignalen 21 und 22,
Fig. 3 den Durchschnittskontrast C(x) von Objekten als Funktion
des Abstandes x, eine Regressionskurve 31 und die Breite eines
Abstandsbereichs Δx.
Fig. 1 zeigt ein Blockdiagramm der Vorrichtung, bestehend aus
einem Bildsensorsystem mit einem Bildsensor 11 und einem zweiten
Bildsensor 12, zwei Bildsensorsignalleitungen 13 und 14, einer
Auswerteeinheit 15, einer Ausgangssignalleitung 16 und einem
nachfolgenden System 17.
Als Bildsensoren sind beispielsweise CCD- oder CMOS-Kameras
einsetzbar. Beide Bildsensoren sind so angeordnet, dass sie
dieselbe Szene abbilden, allerdings unter einem etwas
unterschiedlichen Sichtwinkel. Die Bildsensoren übermitteln
Bilder der beobachteten Szene an die Auswerteeinheit 15. Die
Auswerteeinheit 15 erzeugt auf der Ausgangssignalleitung 16 ein
Signal des Meßwertes der Sichtweite. Dieses Ausgangssignal wird
elektrisch, digital, akustisch und/oder visuell zur Anzeige,
Information und/oder Speicherung an wenigstens ein nachfolgendes
System 17 übertragen. Die Auswerteeinheit 15 besteht aus
mehreren in Fig. 2 dargestellten Modulen 23, 24, 25, 26 und 27,
die im bevorzugten Ausführungsbeispiel als Programme wenigstens
eines Mikroprozessors ausgestaltet sind.
Das Verfahren basiert auf einer statistischen Eigenschaft
natürlicher Szenen, wonach die Wahrscheinlichkeit des
Auftretens eines Objekttyps unabhängig von dessen Abstand
vom Bildsensorsystem ist. Im Verfahren wird die Eigenschaft
von Objekten i verwenden, dass deren Objektkontrast ci,
definiert als der bei Abstand 0 gemessene Kontrast,
statistisch unabhängig von der Position des Objektes
relativ zum Bildsensorsystem ist. Im statistischen Mittel
beobachtet man dann in jedem Abstandsbereich x vom
Bildsensorsystem über alle n Objekte, die sich in diesem
Abstandsbereich befinden, den gleichen mittleren
Objektkontrast c:
Der mittlere Objektkontrast c ist also im statistischen
Mittel unabhängig vom Abstand vom Bildsensorsystem.
Der beobachtbare Kontrast Ci(x) eines einzelnen Objektes i
mit dem Objektkontrast ci fällt mit zunehmendem Abstand nach
dem Lambertschen Gesetz abhängig von der Sichtweite D ab:
Für den Durchschnittskontrast C(x) in einem bestimmten
Abstandsbereich x über mehrere Objekte, die sich in diesem
Abstandsbereich befinden und innerhalb eines Zeitfensters
ermittelt wurden, gilt:
Mit (1) und (2) gilt für die Berechnung des
Durchschnittskontrastes C(x) nach (3):
Der Durchschnittskontrast C(x) folgt damit dem selben
Exponentialgesetz wie der beobachtbare Kontrast Ci(x) eines
einzelnen Objektes i.
Liegen Messungen des Durchschnittskontrastes für zwei
Abstandsbereiche x1 und x2 vor, dann ergibt sich die
Sichtweite zu:
Je länger der Zeitraum ist, über den der
Durchschnittskontrast für einen bestimmten Abstandsbereich
gemessen wird und je mehr Objekte in der Szene vorhanden
sind, desto kleiner ist der Meßfehler bei der
Sichtweitenbestimmung.
Fig. 2 zeigt schematisiert ein Ablaufdiagramm zur Durchführung
des Verfahrens. Die Bildsensorsignale 21 und 22 der
Signalleitungen 13 und 14 werden den Vorverarbeitungsmodulen 23
und 24 zugeführt.
Im Modul 25 wird eine Abstands- und Kontrastmessung
durchgeführt. Dort werden im ersten Schritt Objekte, die sich
vollständig im Sichtbereich beider Bildsensoren befinden, mit
Verfahren der Bildverarbeitung durch Bildsegmentierung erkannt.
Im zweiten Schritt wird der Abstand des Objektes zum
Bildsensorsystem ermittelt. Eine besonders geeignete Möglichkeit
zur Abstandsmessung sind blockbasierte Stereoverfahren. Hier
wird der Abstand der Objekte über die Korrelation von
Bildblöcken entlang der Epipolaren in beiden Bildern gemessen.
Aus der relativen Verschiebung der Bildblöcke in beiden Bildern
kann der Abstand des Objektes vom Bildsensorsystem berechnet
werden, da der Abstand umgekehrt proportional zur Verschiebung
der Bildblöcke ist.
Anschließend wird in Schritt drei der Kontrast der Objekte
ermittelt. In dem bevorzugten Ausführungsbeispiel wird der
Kontrast über das Betragsintegral eines Kantenfilters über dem
Bildblock berechnet. Denkbar sind andere bekannte Verfahren aus
der Bildverarbeitung zur Berechnung des Kontrastes über einem
Bildausschnitt, wie die Berechnung der Standardabweichung und
der Varianz der Grauwerte innerhalb eines Bildblockes.
Das Verfahren ordnet jedem ermittelten Kontrastwert einen
Abstandswert zu. Diese so erhaltenen Wertepaare werden als
Objektkenndaten an das nachfolgende Modul 26 zur
Weiterverarbeitung geleitet.
In Modul 26 erfolgt die Berechnung des Durchschnittskontrastes
in jedem Abstandsbereich. Dazu wird der Abstand in
Abstandbereiche eingeteilt. Die Abstandsbereiche sind im
bevorzugten Ausführungsbeispiel durch die gleiche Breite Δx
charakterisiert. In einem abgeänderten Verfahren ist es möglich,
die Breite der Abstandsbereiche in Abhängigkeit verschiedener
Parameter, wie beispielsweise Zeit, Abstand und/oder des
Bewegungszustandes des Bildsensorsystems, anzupassen. Die in
Modul 25 ermittelten Objektkenndaten werden den
Abstandsbereichen zugeordnet. Die Klassifizierung wird aufgrund
des Parameters Abstand durchgeführt. Innerhalb jedes
Abstandbereiches wird der Durchschnittskontrast durch
Mittelwertbildung entsprechend der Formel (3) berechnet. Die
Bildung des Durchschnittskontrastes basiert auf Objektkenndaten,
die innerhalb eines Zeitfensters vor dem Berechnungszeitpunkt
ermittelt wurden. Das Zeitfenster ist so zu wählen, dass sich
die Sichtweite innerhalb des Fensters nicht wesentlich ändert.
Die Durchschnittskontraste jedes Abstandsbereiches werden an das
nachfolgende Modul 27 zur Berechnung der Sichtweite geleitet.
Zur Berechnung der Sichtweite sind zwei Berechnungvarianten
möglich. Einer ersten Variante zufolge wird die Sichtweite durch
arithmetische Mittelwertbildung von wenigstens einer
Einzelsichtweite gebildet. Die Einzelsichtweiten, beispielsweise
D(x3, x4), werden aus Durchschnittskontrastwerten von jeweils
zwei unterschiedlichen Abständen, hier x3 und x4, nach Formel
(5) gebildet.
Einer zweiten Variante zufolge kann die Sichtweite über eine
exponentielle Regression, in Fig. 3 als Regressionskurve 31
eingezeichnet, berechnet werden.
Das Ausgangssignal 28, das ein Maß für die Sichtweite ist, wird
über die Signalleitung 16 in Fig. 1 an das nachfolgende
Systemen 17 geleitet.
Fig. 3 zeigt den Durchschnittskontrast C(x) von Objekten im
gleichen Abstandsbereich als Funktion des Abstandes x. Die
Breite eines Abstandsbereichs Δx ist eingezeichnet.
In Situationen, in denen sich nur Objekte ähnlicher Größe im
Sichtfeld der Bildsensoren befinden, könnte die Abschwächung der
kleinräumigen Kontraste weit entfernter Objekte durch die
optischen Eigenschaften der Bildsensoren zu einer Unterschätzung
der Sichtweite führen. Durch eine Vorverarbeitung der
Bildsensorsignale in den Vorverarbeitungsmodule 23 und 24,
insbesondere durch eine Hochpaßfilterung, läßt sich dies
verhindern. Alternativ ist es möglich, durch entsprechende
Anpassung der exponentiellen Regressionskurve, diesen Fehler zu
reduzieren. Die Vorverarbeitungsmodule 23 und 24 können daneben
beispielsweise zu einer Verbesserung der Bildqualität, zur
Beseitigung von Störungen, zur Kontrastverbesserung und/oder zur
Kantenverschärfung eingesetzt werden.
Die ermittelte Sichtweite wird in geeigneter Weise an wenigstens
ein nachfolgendes System 17 weiterleitet. Denkbar ist
beispielsweise eine Anpassung wenigstens eines Systems aufgrund
der Sichtweite und/oder eine Abschaltung oder Einschaltung
wenigstens eines Systems beim Verlassen eines einstellbaren
Wertebereiches der Sichtweite. Eine Anwendungsmöglichkeit ergibt
sich in Fahrerassistenzsystemen in Kraftfahrzeugen. Hier ist
beispielsweise eine optische, akustische und/oder haptische
Warnung des Fahrers bei Überschreitung einer aus den
Sichtverhältnissen abgeleiteten maximalen Geschwindigkeit
denkbar. Insbesondere ist das Verfahren geeignet, bei
Unterschreitung einer minimalen Sichtweite die Nebelscheinwerfer
und/oder das Abblendlicht in Kraftfahrzeugen einzuschalten.
Vorzugsweise kann das Verfahren zur Abschaltung eines auf einem
Bildsensorsystem basierenden Abstandswarnsystem in
Kraftfahrzeugen bei Unterschreitung einer minimalen Sichtweite
verwendet werden.
Das beschriebene Verfahren und die Vorrichtung sind nicht auf
die Anwendung von Bildsensorsystemen, die aus zwei Bildsensoren
bestehen, im Kraftfahrzeug eingeschränkt. Bei Systemen mit mehr
als zwei Kameras kann die Sichtweite aus jeweils zwei
Bildsensorsignalen gebildet werden. Durch Verwendung von
statistischen Verfahren kann der Meßfehler der berechneten
Sichtweite verkleinert werden. Voraussetzung ist lediglich, dass
die verwendeten Bildsensoren dieselbe Szene aufnehmen. Ferner
kann die beschriebene Vorgehensweise mit den entsprechenden
Merkmalen außerhalb der Kraftfahrzeugtechnik eingesetzt werden.
Als Anwendungsbeispiel ist der Einsatz in Bildsensorsystemen zur
Überwachung von Verkehrsräumen denkbar. Beispielsweise läßt sich
das Verfahren zur automatischen Anpassung der Anzeige der
erlaubten Höchstgeschwindigkeit an die Sichtverhältnisse
einsetzen und/oder zum Aufbau eines Nebelwarnsystems für
Verkehrsteilnehmer verwenden.
Claims (17)
1. Verfahren zur Sichtweitenmessung mit Bildsensorsystemen, wo
bei
aus den Bildsensorsignalen eine Größe ermittelt wird, welche den Kontrast des aufgenommenen Bildes oder eines Bildausschnit tes repräsentiert,
das Bildsensorsystem aus wenigstens zwei Bildsensoren besteht, die im wesentlichen dieselbe Szene aufnehmen,
ferner aus den Bildsensorsignalen eine Größe ermittelt wird, welche den Abstand zu einem aufgenommenen Objekt im Bild bzw. Bildausschnitt repräsentiert,
und abhängig von den ermittelten Größen die Sichtweite bestimmt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtweite in Abhängigkeit von Durchschnittskontrasten von wenigstens zwei Abstandsbereichen be rechnet wird, wobei der Durchschnittskontrast aus Kontrasten von Objekten, die sich in einem Abstandsbereich befinden, gebildet wird.
aus den Bildsensorsignalen eine Größe ermittelt wird, welche den Kontrast des aufgenommenen Bildes oder eines Bildausschnit tes repräsentiert,
das Bildsensorsystem aus wenigstens zwei Bildsensoren besteht, die im wesentlichen dieselbe Szene aufnehmen,
ferner aus den Bildsensorsignalen eine Größe ermittelt wird, welche den Abstand zu einem aufgenommenen Objekt im Bild bzw. Bildausschnitt repräsentiert,
und abhängig von den ermittelten Größen die Sichtweite bestimmt wird,
dadurch gekennzeichnet, dass die Sichtweite in Abhängigkeit von Durchschnittskontrasten von wenigstens zwei Abstandsbereichen be rechnet wird, wobei der Durchschnittskontrast aus Kontrasten von Objekten, die sich in einem Abstandsbereich befinden, gebildet wird.
2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das
Bildsensorsystem aus zwei Bildsensoren besteht.
3. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen,
gekennzeichnet durch die Schritte:
- - Erkennung von Objekten im Bildbereich von zwei Bildsensoren,
- - Bestimmung des Abstandes der erkannten Objekte zum Bildsensorsystem,
- - Ermittlung des Kontrastes der erkannten Objekte,
- - Verarbeitung der ermittelten Objektkenndaten Abstand und Kontrast,
- - Berechnung der Sichtweite basierend auf den Objektkenndaten.
4. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Verarbeitung der ermittelten Objektkenndaten durch die
nachfolgenden Schritte erfolgt:
- - Zuordnung des Abstandes und des Kontrastes eines Objektes zu einem Wertepaar,
- - Klassifizierung der Wertepaare der Objekte aufgrund des Abstandes und Einteilung in Abstandsbereiche,
- - Berechnung des Durchschnittskontrastes in jedem Abstandsbereich.
5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Breite des Abstandsbereiches in jedem Abstandsbereich gleich
ist.
6. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die
Breite wenigstens eines Abstandsbereiches in Abhängigkeit der
Zeit, des Abstandes und/oder des Bewegungszustandes des
Bildsensorsystems angepasst wird.
7. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass aus der relativen Verschiebung von zwei
korrespondierenden Blöcken eines Objektes in den sich zeitlich
entsprechenden Bildern der zwei Bildsensoren, der Abstand
berechnet wird.
8. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass der Kontrast eines Objektes im Bild bzw.
Bildausschnitt durch das Betragsintegral eines Kantenfilters
über einem ausgewählten Ausschnitt des Bildes eines oder beider
Bilder der zwei Bildsensoren gebildet wird.
9. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass aus
Durchschnittskontrastwerten von jeweils zwei unterschiedlichen
Abstandsbereichen zu wenigsten einem Abstandsbereich wenigstens
eine Einzelsichtweite berechnet wird.
10. Verfahren nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die
Sichtweite durch anschließende arithmetische Mittelwertbildung
von wenigstens einer Einzelsichtweite gebildet wird.
11. Verfahren nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die
Sichtweite durch eine exponentielle Regression der
Durchschnittskontraste über dem Abstand berechnet wird.
12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die Bildsensorsignale vorverarbeitet
werden.
13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch
gekennzeichnet, dass die aus den Bildsensorsignalen berechnete
Sichtweite zur Anpassung wenigstens eines nachfolgenden Systems
verwendet wird und/oder bei Verlassen eines einstellbaren
Wertebereiches der Sichtweite eine Abschaltung oder Einschaltung
wenigstens eines Systems herbeigeführt wird.
14. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüchen, dadurch
gekennzeichnet, dass sich die Bildsensorsysteme in
Kraftfahrzeugen befinden.
15. Vorrichtung zur Messung der Sichtweite mit Bildsensorsyste
men mit wenigstens zwei Bildsensoren, die im wesentlichen die
selbe Szene aufnehmen, wobei eine Auswerteeinheit aus wenigstens
zwei Bildsensorsignalen die Sichtweite berechnet und ein Aus
gangssignal als Meßwert erzeugt, das ein Maß für die Sichtweite
ist, dadurch gekennzeichnet, dass die Auswerteeinheit ein Modul
aufweist, wobei an das Modul Durchschnittskontraste von wenigs
tens zwei Abstandsbereichen zur Berechnung der Sichtweite gelei
tet werden, wobei der Durchschnittskontrast aus Kontrasten von
Objekten, die sich in einem Abstandsbereich befinden, gebildet
wird.
16. Vorrichtung nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass
das Verfahren nach einem der Ansprüche 1-14 zur Berechnung der
Sichtweite verwendet wird.
17. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüchen,
dadurch gekennzeichnet, dass das Bildsensorsystem aus zwei
Bildsensoren besteht und/oder im Kraftfahrzeug ist.
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ID=29225015
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