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DE102021117587A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Handhabung von Zuschnitten aus Verpackungsmaterial - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Handhabung von Zuschnitten aus Verpackungsmaterial Download PDF

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DE102021117587A1
DE102021117587A1 DE102021117587.9A DE102021117587A DE102021117587A1 DE 102021117587 A1 DE102021117587 A1 DE 102021117587A1 DE 102021117587 A DE102021117587 A DE 102021117587A DE 102021117587 A1 DE102021117587 A1 DE 102021117587A1
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DE
Germany
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blanks
transport
transport path
procedure
transport section
Prior art date
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DE102021117587.9A
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Burkard Roesler
Frank Oberschelp
Michael Bienia
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Focke and Co GmbH and Co KG
Original Assignee
Focke and Co GmbH and Co KG
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Publication date
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Priority to PCT/EP2022/068258 priority patent/WO2023280704A1/de
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Handhabung von Zuschnitten (29) aus Verpackungsmaterial für Packungen (10) für Produkte der Zigarettenindustrie, wobei Zuschnitte (29) einzeln einem Magazin für Zuschnitte (29) entnommen und in einer ersten Transportrichtung entlang einer ersten Transportstrecke (96) (96) gefördert werden. Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass die Zuschnitte (29) auf einer Oberfläche einer Transportbahn (66) liegend entlang der ersten Transportstrecke (96) gefördert werden, wobei die Zuschnitte (29) in Transportrichtung rückseitig erfasst und in der ersten Transportrichtung gefördert werden, während die Zuschnitte (29) durch Unterdruck in einer durch die Oberfläche der Transportbahn (66) vorgegebenen, gedachten Transportebene vorzugsweise schlupfend gehalten werden, und dass die Zuschnitte (29) im Verlauf der ersten Transportstrecke (96) durch ein Umsetzorgan (81) quer zur ersten Transportstrecke (96) in eine zweite Transportstrecke (83) umgelenkt werden, wobei die ursprüngliche Ausrichtung der Zuschnitte (29) im Bereich der ersten Transportstrecke (96) durch das Umsetzorgan (81) bei der Umlenkung in die zweite Transportstrecke (83) beibehalten wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zur Handhabung von Zuschnitten aus Verpackungsmaterial für Packungen für Produkte der Zigarettenindustrie, wobei Zuschnitte einzeln einem Magazin für Zuschnitte entnommen und in einer ersten Transportrichtung entlang einer ersten Transportstrecke gefördert werden, gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Ferner betrifft die Erfindung eine entsprechende Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 20.
  • Verfahren und Vorrichtungen der eingangs genannten Art sind aus der Praxis in zahlreichen Varianten bekannt. Hiervon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zu Grunde, Verfahren und Vorrichtungen der eingangs genannten Art weiterzuentwickeln, wenigstens aber alternative Lösungen zur Verfügung zu stellen.
  • Ein erfindungsgemäßes Verfahren weist die Merkmale des Anspruchs 1 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass die Zuschnitte auf einer Oberfläche einer Transportbahn liegend entlang der ersten Transportstrecke gefördert werden, wobei die Zuschnitte in Transportrichtung rückseitig erfasst und in der ersten Transportrichtung gefördert werden, während die Zuschnitte durch Unterdruck in einer durch die Oberfläche der Transportbahn vorgegebenen, gedachten Transportebene vorzugsweise schlupfend gehalten werden, und dass die Zuschnitte im Verlauf der ersten Transportstrecke durch ein Umsetzorgan quer zur ersten Transportstrecke in eine zweite Transportstrecke umgelenkt werden, wobei die ursprüngliche Ausrichtung der Zuschnitte im Bereich der ersten Transportstrecke durch das Umsetzorgan bei der Umlenkung in die zweite Transportstrecke beibehalten wird.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Zuschnitte mit ihrer jeweiligen Längserstreckung quer zur ersten Transportrichtung gerichtet transportiert werden.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass die Zuschnitte durch Mitnehmer eines Förderers, insbesondere eines Endlosförderers, entlang der ersten Transportstrecke gefördert werden.
  • Bevorzugt kann vorgesehen sein, dass die Zuschnitte jeweils durch jeweils einen Mitnehmer von zwei parallel zueinander verlaufenden Förderern entlang der ersten Transportstrecke gefördert werden, wobei die Zuschnitte jeweils an einer quer zur ersten Transportrichtung verlaufenden rückseitigen Kante der Zuschnitte durch die Mitnehmer erfasst werden.
  • Durch den Transport des Zuschnitts durch zwei Mitnehmer, die an der gleichen (durchgehenden) Längskante der Zuschnitte angreifen, kann ein stabiler Transport der Zuschnitte entlang der ersten Transportstrecke gewährleistet sein.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass die Zuschnitte durch das Umsetzorgan nacheinander um 90° aus der ersten Transportstrecke in die zweite Transportstrecke umgelenkt werden.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die durch das Umsetzorgan in die zweite Transportstrecke umgelenkten Zuschnitte unter Beibehaltung der Ausrichtung der Zuschnitte in der ersten Transportstrecke mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend entlang der zweiten Transportstrecke transportiert werden.
  • Insbesondere ist bevorzugt vorgesehen, dass die Zuschnitte im Anschluss an die Umlenkung durch das Umsetzorgan durch Vorzugsrollen entlang der zweiten Transportstrecke transportiert werden.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung ist vorgesehen, dass das Umsetzorgan die Zuschnitte am Ende der ersten Transportstrecke aus der ersten Transportstrecke in die zweite Transportstrecke umlenkt.
  • Als vorteilhaft wird angesehen, dass im Bereich der Transportbahn entlang der ersten Transportstrecke ein vorzugsweise im Wesentlichen konstanter Unterdruck erzeugt wird, um die Zuschnitte an der Oberfläche der Transportbahn zu halten.
  • Ferner kann im Bereich der ersten Transportstrecke wenigstens eine Beschriftungsstation für die Zuschnitte vorgesehen sein, in der vorzugsweise mittels eines Lasers Beschriftungen auf in der Transportebene befindliche Bereiche der Zuschnitte aufgetragen wird, insbesondere auf ungefaltete Bereiche der Zuschnitte die durch den Unterdruck in der Transportebene bzw. an der Transportbahn gehalten werden.
  • Mit anderen Worten werden die Beschriftungen auf ungefaltete, flach liegende Bereiche bzw. Faltlappen der Zuschnitte aufgetragen. Diese Lösung hat insbesondere den Vorteil, dass die zu beschriftende Oberfläche des Zuschnitts entsprechend eben angeordnet ist, sodass die Beschriftung mit hoher Qualität angebracht werden kann.
  • Zudem ist vor der Faltung der Zuschnitte noch die ganze Oberfläche derselben zugängig und kann beschriftet werden, ohne dass zwangsläufig die Position bzw. Anordnung der Beschriftungsstation angepasst werden muss.
  • Insbesondere kann vorgesehen sein, dass in einer Beschriftungsstation eine Beschriftung auf jeweils eine Fläche der Zuschnitte aufgetragen wird, die bei der späteren Packung innenliegend angeordnet ist. Ferner kann vorgesehen sein, dass in einer Beschriftungsstation eine Beschriftung auf jeweils eine Fläche der Zuschnitte aufgetragen wird, die bei der späteren Packung verdeckt angeordnet ist, vorzugsweise zwischen zwei aneinander anliegenden und/oder miteinander verbundenen Faltlappen des Zuschnitts.
  • Bei dieser Ausgestaltung des Verfahrens können auf diese Weise auch Bereiche des Zuschnitts beschriftet werden, die nach Fertigstellung der Packung nicht (mehr) zugänglich sind.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass im Bereich der ersten Transportstrecke eine Absaugstation vorgesehen ist, insbesondere im Bereich einer oder mehrerer Beschriftungsstationen.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass mittels eines Sauggebläses an den Zuschnitten haftender Staub entfernt wird.
  • Insbesondere kann das Sauggebläse eine Doppelfunktion aufweisen, nämlich einerseits zum Absaugen des Staubs dienen und andererseits zur Erzeugung des Unterdrucks dienen, mit dem die Zuschnitte an der Transportbahn gehalten werden.
  • Weiterhin kann vorgesehen sein, dass im Luftstrom des Sauggebläses befindliche Abfallstücke durch einen Abscheider, insbesondere einen Zyklonabscheider, aus dem Luftstrom ausgesondert werden.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass im Bereich der ersten Transportstrecke wenigstens ein Scanner zur Überprüfung der an den Zuschnitten angebrachten Beschriftungen vorgesehen ist.
  • Gemäß eines bevorzugten Ausführungsbeispiels kann vorgesehen sein, dass die Zuschnitte zum Umlenken aus der ersten Transportstrecke in die zweite Transportstrecke durch Unterdruck durch das Umsetzorgan erfasst werden.
  • Vorzugsweise ist vorgesehen, dass das Umsetzorgan die Zuschnitte am Ende der ersten Transportstrecke mittels Unterdruck erfasst und bis zur Übergabe der Zuschnitte an die Vorzugsrollen in der zweiten Transportstrecke hält.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass das Umsetzorgan während des Umlenkens der Zuschnitte aus der ersten Transportstrecke in die zweite Transportstrecke dauerhaft rotierend angetrieben ist.
  • Eine erfindungsgemäße Vorrichtung weist die Merkmale des Anspruchs 20 auf. Es ist demnach vorgesehen, dass die Vorrichtung eine Transportbahn aufweist, auf der die Zuschnitte liegend entlang der ersten Transportstrecke förderbar sind, und dass die Vorrichtung wenigstens einen Förderer aufweist, zum rückseitigen Erfassen der Zuschnitte und Transport der Zuschnitte in der ersten Transportrichtung, wobei die Vorrichtung dazu eingerichtet ist, die Zuschnitte durch Unterdruck in einer durch eine Oberfläche der Transportstrecke vorgegebenen, gedachten Transportebene, insbesondere schlupfend, zu halten, und dass die Vorrichtung im Verlauf der ersten Transportstrecke ein Umsetzorgan aufweist, zum Umlenken der Zuschnitte quer zur ersten Transportstrecke in eine zweite Transportstrecke, wobei die ursprüngliche Ausrichtung der Zuschnitte im Bereich der ersten Transportstrecke durch das Umsetzorgan bei der Umlenkung in die zweite Transportstrecke beibehalten wird.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Transportbahn Teil eines Ansaugkastens ist, wobei der Ansaugkasten oder die Transportbahn über ein Saugorgan mit einem Unterdruck beaufschlagt wird.
  • Gemäß einer bevorzugten Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass in der Transportbahn Öffnungen gebildet sind, um die auf der Oberfläche der Transportbahn liegenden Zuschnitte mit einem Unterdruck zu beaufschlagen.
  • In einem bevorzugten Ausführungsbeispiel kann vorgesehen sein, dass die Öffnungen in einem gleichmäßigen Abstand bzw. Raster zueinander angeordnet sind, sodass die Zuschnitte jeweils über im Wesentlichen ihre gesamte Fläche gleichmäßig mit Unterdruck beaufschlagbar sind.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass vorzugsweise im Ansaugkasten ein Sauggebläse als Saugorgan angeordnet ist.
  • Eine weitere Besonderheit kann darin bestehen, dass in der Transportbahn Öffnungen, insbesondere Nuten, vorgesehen sind, zum Absaugen von Abfallstücken aus der ersten Transportstrecke.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass entlang der ersten Transportstrecke wenigstens eine Beschriftungsstation vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, vorzugsweise mittels eines Lasers Beschriftungen auf in der Transportebene befindliche Bereiche der Zuschnitte aufzutragen, insbesondere auf ungefaltete Bereiche der Zuschnitte, die durch den Unterdruck in der Transportebene bzw. an der Transportbahn gehalten werden.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass im Bereich der ersten Transportstrecke eine Absaugstation vorgesehen ist, insbesondere im Bereich einer oder mehrerer Beschriftungsstationen.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass die Vorrichtung ein Sauggebläse aufweist, zum Entfernen von an den Zuschnitten haftendem Staub.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass im Bereich der ersten Transportstrecke ein Abscheider, insbesondere ein Zyklonabscheider, vorgesehen ist, zum Aussondern von im Luftstrom des Sauggebläses befindlichen Abfallstücken.
  • Vorzugsweise kann vorgesehen sein, dass im Bereich der ersten Transportstrecke wenigstens ein Scanner zur Überprüfung der an den Zuschnitten angebrachten Beschriftungen vorgesehen ist.
  • Ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigen:
    • 1 und 2 eine Vorrichtung zur Herstellung von Packungen für Produkte der Zigarettenindustrie in schematischer räumlicher Darstellung,
    • 3 eine Einzelheit der Vorrichtung in vergrößerter räumlicher Darstellung im Bereich III in 1,
    • 4 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie IV - IV in 3,
    • 5 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie V - V in 3,
    • 6 einen Vertikalschnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie VI - VI in 3, und
    • 7 einen Horizontalschnitt durch die Vorrichtung entlang Schnittlinie VII - VII in 6.
  • 1 und 2 zeigen Teile eine Vorrichtung zum Herstellen von Packungen für Produkte der Zigarettenindustrie. Unter Produkten der Zigarettenindustrie werden im Rahmen der Anmeldung Tabakprodukte wie Zigaretten, Zigarillos und dergleichen verstanden, aber auch neuartige Tabakprodukte, wie beispielsweise heat-not-burn Produkte oder Liquidträger für E-Zigaretten. Im vorliegenden Ausführungsbeispiel dient die Vorrichtung zur Herstellung von Packungen 10 mit jeweils wenigstens einer Zigarettengruppe 11 als Packungsinhalt.
  • Zigaretten für die Zigarettengruppe 11 werden in einem Zigarettenmagazin 12 bereitgestellt und in bekannter Weise mit einem Zigarettenstößel 13 aus dem Zigarettenmagazin 12 ausgestoßen und in Taschen 14 eines benachbarten Revolvers 15 eingeschoben, um in den Taschen 14 jeweils eine Zigarettengruppe 11 zu bilden.
  • Die Zigarettengruppen 11 werden anschließend nacheinander mit einem Mitnehmer 16 aus den Taschen 14 des Revolvers 15 ausgeschoben und entlang einer Mitnehmerbahn 17 transportiert. Während des nachfolgenden Transports der Zigarettengruppen 11 entlang der Mitnehmerbahn 17 werden die Zigarettengruppen 11 einzeln in eine Innenumhüllung 18 (auch Innerliner genannt) eingeschlagen.
  • Das Material für die Innenumhüllung 18 wird von Innerliner-Bobinen 19 zugeführt, nämlich als fortlaufende Materialbahn 20, aus der später in einer Schneideinrichtung 21 einzelne Zuschnitte 22 abgetrennt werden, die um die Zigarettengruppe 11 gewickelt werden.
  • Im gezeigten Ausführungsbeispiel sind zwei Innerliner-Bobinen 19 vorgesehen, von denen jeweils eine Materialbahn 20 abgezogen und einer Splice-Einheit 23 zugeführt wird. In der Splice-Einheit 23 können Enden bzw. Anfänge der Materialbahnen 20 miteinander auf bekannte Weise verbunden werden, um einen fortlaufenden Betrieb der Vorrichtung auch bei einem Bobinenwechsel zu gewährleisten.
  • Von der Splice-Einheit 23 wird die Materialbahn 20 über diverse Führungen durch einen Bahnlaufregler 24 zu einem Prägeapparat 25 geführt, in dem Prägungen an der Materialbahn 20 angebracht werden können. Der Bahnlaufregler 24 kann zur Führung der Materialbahn 20 dienen, beispielsweise als Kanten- oder Mittensteuerung.
  • Vom Prägeapparat 25 wird die Materialbahn 20 zur Schneideinrichtung 21 geführt und dort in bekannter Weise die Zuschnitte 22 abgetrennt. Die in der Schneideinrichtung 21 aus der Materialbahn 20 abgetrennten Zuschnitte 22 werden in bekannter Weise um eine Zigarettengruppe 11 gewickelt bzw. gefaltet, sodass am Ende der Mitnehmerbahn 17 jeweils in einen Zuschnitt 22 eingehüllte Zigarettengruppen 11 zur Verfügung gestellt werden.
  • Die in einen Zuschnitt 22 eingehüllten Zigarettengruppen 11 werden danach über eine Bühne 26 in Taschen 27 eines Faltrevolvers 28 eingeschoben, wobei sich in den Taschen 27 des Faltrevolvers 28 jeweils teilweise gefaltete Zuschnitte 29 für eine Außenumhüllung 30 befinden. Im Bereich der Bühne 26 wird zuvor jeweils ein Zuschnitt 31 für einen Kragen 32 zur in den Zuschnitt 22 eingehüllten Zigarettengruppe 11 zugeführt.
  • Das Material für den Kragen 32 wird wie das Material für die Innenumhüllung 18 als fortlaufende Materialbahn 33 zugeführt, welches von einer von zwei Kragen-Bobinen 34 abgezogen wird. Auch für die Materialbahn 33 ist eine Splice-Einheit 35 vorgesehen, um einen unterbrechungsfreien Betrieb der Vorrichtung auch beim Wechsel einer Kragen-Bobine 34 zu gewährleisten.
  • Die Zuführung der Zuschnitte 29 für die Außenumhüllung 30 ist in 2 gezeigt. In einer Zuschnittstapel-Zuführstation 36 werden Stapel 37 mit Zuschnitten 29 zugeführt und im Bereich einer ersten Lineareinheit 38 angehoben und einer Kassette 39 zugeführt. Vorher werden die Stapel 37 aber noch mittels eines Stapelausrichters 40 ausgerichtet. Die Kassette 39 ist an einer zweiten Lineareinheit 41 verfahrbar gelagert, sodass die Zuschnitte 29 bzw. Stapel 37 einem Zuschnittmagazin 42 zuführbar sind.
  • Aus dem Zuschnittmagazin 42 werden die Zuschnitte 29 vereinzelt und entlang einer Zuschnittbahn 43 transportiert und schließlich in einer Umlenkstation 44 quer abgefördert. Über eine Biegestation 45 zum Vorbiegen von Längsrillen der Zuschnitte 29 oder zum Vorformen von Rundungen an Zuschnitten 29 für Round-Corner-Packungen gelangen die Zuschnitte 29 vorbei an einer Kodierwalze 46 und Prägewalzen 47 zu einer Kaltleimstation 48, in der Leim auf die Zuschnitte 29 aufgetragen wird, bevor diese mittels einer Patsche 49 einzeln in jeweils eine Tasche 27 des Faltrevolvers 28 eingestempelt und dabei teilweise aufgerichtet werden. Mit der Kodierwalze 46 können die Zuschnitte 29 während des kontinuierlichen Transports mit einer Kennzeichnung versehen werden, beispielsweise einem Produktionscode.
  • Während des Umlaufs auf dem Faltrevolver 28 werden die Zuschnitte 29 um den Packungsinhalt gefaltet und schließlich aus dem Faltrevolver 28 ausgeschleust und an eine Mitnehmerbahn 50 übergeben. Dort wird mittels eines Kappenausrichters 51 ein Deckel der Packung 10 leicht in Transportrichtung nach vorne geschoben, um eine Überlappung mit einer benachbarten Vorderwand der Packung 10 zu vermeiden, anschließend in zwei Leimstationen 52, 53 Leim auf Seitenlappen des Zuschnitts 29 aufgetragen und diese durch Weichen 54 angelegt, während die Packung 10 rückseitig durch einen Schieber 55 transportiert wird.
  • Im Anschluss an die Mitnehmerbahn 50 ist ein Taschen 56 aufweisender Verschlussrevolver 57 angeordnet. Am Umfang des Verschlussrevolvers 57 befindet sich eine Ausrichtstation 58. In der Ausrichtstation 58 werden die durch den Schieber 55 aus der Mitnehmerbahn 50 in die Taschen des Verschlussrevolvers 57 eingeschobenen Packungen 10 ausgerichtet, nämlich durch (leichten) Druck auf eine Bodenwand und eine der Bodenwand gegenüberliegende Deckelwand der Packung 10. Zudem dient der Verschlussrevolver 57 zur Sicherung der Lage der beleimten Seitenlappen bis zum Abbinden des Leims.
  • Aus dem Verschlussrevolver 57 werden die Packungen 10 durch einen Förderer 59 abgeschoben und einer Packungsbahn 60 zugeführt. Im Bereich der Packungsbahn 60 befindet sich eine Auswurfstation 61 für fehlerhafte Packungen 10, sowie eine darauf folgende Nachlegestation 62 für Packungen 10, um eventuelle Lücken im Packungsstrom in der Packungsbahn 60 schließen zu können. Im Anschluss an die horizontal verlaufende Packungsbahn 60 werden die Packungen 10 entlang einer vertikalen Packungsbahn 63 transportiert.
  • 3 zeigt den Bereich der Vorrichtung mit dem Zuschnittmagazin 42, der Zuschnittbahn 43 und der Umlenkstation 44 im Detail.
  • Die Zuschnitte 29 werden dem Zuschnittmagazin 42 entnommen und entlang der Zuschnittbahn 43 als erste Transportstrecke 96 transportiert. Dabei weisen die Zuschnitte 29 mit ihrer Längserstreckung quer zur Transportrichtung in der Zuschnittbahn 43.
  • Der Transport der Zuschnitte 29 erfolgt jeweils mittels zwei Mitnehmern 64, die die Zuschnitte 29 an einer in Transportrichtung rückseitigen (Längs-)Kante erfassen und entlang der Transportstrecke 96 schieben. Die Mitnehmer 64 sind jeweils an Fördertrumen von parallel verlaufenden (Endlos-)Förderern 65 angeordnet. Es versteht sich, dass im Rahmen der Erfindung auch andere Förderer zum Einsatz kommen können.
  • Während des Transports der Zuschnitte 29 entlang der Zuschnittbahn 43 werden die Zuschnitte 29 an der Oberseite einer Transportbahn 66 gehalten. Die Transportbahn 66 bildet im vorliegenden Fall einen oberen Abschluss eines Ansaugkastens 67. Mittels eines im Ansaugkasten 67 angeordneten Radiallüfters 68 als Saugorgan wird ein Unterdruck erzeugt, der durch Öffnungen 69 in der Transportbahn 66 auf die Zuschnitte 29 wirkt. Die Öffnungen 69 sind vorzugsweise in einem regelmäßigen Raster angeordnet, sodass die Zuschnitte 29 im Wesentlichen plan an der Oberseite der Transportbahn 66 gehalten werden. Durch die Mitnehmer 64 erfolgt entsprechend ein schlupfender Vorschub der Zuschnitte 29 in Transportrichtung.
  • Die Entnahme der Zuschnitte 29 aus dem Zuschnittmagazin 42 erfolgt ebenfalls mittels Unterdruck. Hierbei kommt ein Zuschnittabsauger 70 zum Einsatz, der die Zuschnitte 29 einzeln nach unten aus dem Zuschnittmagazin 42 abzieht. Zur Unterstützung des Zuschnittabsaugers 70 sind an gegenüberliegenden Seiten des Zuschnittmagazins 42 Zahnräder 71, 72 angeordnet, die durch einen Servomotor 73 über einen Riemen 74 rotierend angetrieben werden und seitlich in den Stapel aus Zuschnitten 29 ins Zuschnittmagazin 42 eingreifen, um die Zuschnitte 29 im Stapel aufzufächern und somit dem Zuschnittabsauger 70 die Arbeit erleichtern. Der Zuschnittabsauger 70 wird über ein Koppelgetriebe 75 bewegt und über eine Vakuumversorgung 76 mit einem Unterdruck versorgt.
  • Während des Transports der Zuschnitte 29 entlang der Transportstrecke 96 gelangen die Zuschnitte 29 in den Arbeitsbereich eines oberhalb der Transportstrecke 96 angeordneten Lasers 77. Der Laser 77 kann zur Beschriftung 79 und/oder Bearbeitung der Zuschnitte 27 zum Einsatz kommen. Denkbar ist auch der Einsatz mehrerer Laser 77 in Beschriftungs- bzw. Bearbeitungsstationen (98).
  • Mittels eines oder mehrerer Laser 77 können Track & Trace-Codes, Barcodes oder andere derartige Beschriftungen 79 auf beliebige Flächen des Zuschnitts 29 aufgetragen werden. Dabei sorgt der Unterdruck dafür, dass die Zuschnitte 29 beim Anbringen der Beschriftung 79 flach an der Transportbahn 66 anliegen, sodass ein sauberer Auftrag der Beschriftungen 79 erfolgen kann. Dadurch, dass die Beschriftung 79 schon vor dem Falten der Zuschnitte 29 angebracht wird, sind auch alle Faltlappen der Zuschnitte 29 zugänglich. Dies ermöglicht auch das Aufbringen von Beschriftungen 79 an Teilen des Zuschnitts 29, die bei der gefalteten Packung 10 nicht mehr zugänglich oder verdeckt sind.
  • Vorzugsweise arbeitet der Laser 77 mit einer Lichtschranke 80 zusammen, um die Lage der Zuschnitte 29 zu ermitteln.
  • Gleiches gilt für den Einsatz von Lasern 77 zur Behandlung von Flächen der Zuschnitte 29, beispielsweise ist es möglich, mittels Laserstrahlen die innenliegende Packungsseitenlappenflächen bzw. Deckelseitenlappenflächen (sowie Ecklappen) behandeln bzw. die Flächen mehrfach einzuritzen oder anzurauen, damit die behandelten Flächen den Leim besser aufnehmen können bzw. der Leim besser eindringen oder an den Flächen haften kann, insbesondere bei laminierten Zuschnitten. Dadurch kann man z.B. eine bessere Verbindung der verleimten Flächen erreichen.
  • Weiterhin ist vorzugsweise im Bereich des Lasers 77 eine Absaugstation 78 vorgesehen, die zur Absaugung von Emissionen beim Betrieb des Lasers 77 dienen kann, beispielsweise zum Absaugen von Staub oder Dämpfen. Ferner kann in ähnlicher Weise der Radiallüfter 68 als Sauggebläse zum Entfernen von Staub eingesetzt werden, welcher an den Zuschnitten 29 haftet.
  • Darüber hinaus ist im Bereich der ersten Transportstrecke 96 wenigstens ein Scanner 95 zur Überprüfung der an den Zuschnitten 29 angebrachten Beschriftungen 79 vorgesehen.
  • Ferner kann vorgesehen sein, dass im Bereich der ersten Transportstrecke 96 ein nicht gezeigter Abscheider, insbesondere ein Zyklonabscheider, vorgesehen ist, zum Aussondern von im Luftstrom des Sauggebläses befindlichen Abfallstücken.
  • Nicht in den Figuren gezeigt ist ferner eine querliegende Nut in der Transportbahn 66, durch die größere Abfallstücke durch Vorschieben der Zuschnitte 29 hineingeschoben bzw. abgesaugt werden können.
  • Gegen bzw. am Ende der ersten Transportstrecke 96 ist schließlich ein Umsetzorgan 81 in einer Umlenkstation 82 vorgesehen. Mittels des Umsetzorgans 81 werden die Zuschnitte 29 nacheinander aus der ersten Transportstrecke 96 in eine hierzu quer gerichtete zweite Transportstrecke 83 umgelenkt bzw. umgesetzt, wobei die Relativstellung der Zuschnitte 29 nicht geändert wird. Entsprechend werden die Zuschnitte 29 in der zweiten Transportstrecke 83 mit ihrer Längserstreckung parallel zur Transportrichtung bzw. dem Verlauf der zweiten Transportstrecke 83 transportiert.
  • Das Umsetzorgan 81 wird mittels eines Antriebs, beispielsweise eines Servomotors 84 kontinuierlich drehend angetrieben. Durch einen Sauger 85 des Umsetzorgans 81 werden die Zuschnitte 29 einzeln und nacheinander mittels Unterdruck erfasst. Über ein Vakuumventil 86 ist das Umsetzorgan 81 mit einer Unterdruckquelle verbunden. Durch eine Leitung 89 ist der Sauger 85 mit dem Vakuumventil 86 verbunden.
  • Die Bewegung des Umsetzorgans 81 wird mittels eines dreiarmigen Koppelgetriebes 87 gesteuert. Eine Plattform 90, an der der Sauger 85 unterseitig montiert ist, ist über drei Kurbeln 91 mit der Welle 92 des Servomotors 84 bzw. am Gehäuse 97 des Umsetzorgans 81 gelagert.
  • Das Umsetzorgan 81 erfasst die Zuschnitte 29 am Ende der ersten Transportstrecke 96 und überführt diese in die zweite Transportstrecke 83, wo sie durch Vorzugsrollen 88 transportiert werden. Am Ende der ersten Transportstrecke 96 dient eine Anschlagleiste 93 als Begrenzung.
  • Bei laufendem Betrieb der Vorrichtung werden die Zuschnitte 29 mittels auf- und abbewegten Zuschnittabsaugern 70 aus einer unteren Austrittsöffnung des Zuschnittmagazins 42 abgezogen und auf der Transportbahn 66 abgelegt. Die Auf- und Abbewegung der Zuschnittabsauger 70 wird durch das Koppelgetriebe 75 ermöglicht, das durch den Servomotor 73 angetrieben wird. Um eine Verhakung der Zuschnitte 29 bei der Entnahme der Zuschnitte 29 zu vermeiden, sind an den Längskanten des Zuschnittmagazins 42 Zahnräder 71, 72 angeracht, die sich beim Entnehmen der Zuschnitte 29 in eine gegen die Entnahme entgegengesetzte Richtung drehen und die Zuschnitte 29 voneinander lösen. Beim Ansaugen des Zuschnitts 29 wird dieser bogenförmig verformt und aus dem Zuschnittmagazin 42 entzogen. Beim Entnehmen des Zuschnitts werden Knickkanten von Ecklappen sowie inneren Deckelseitenlappen der Zuschnitte 29 durch die Zahnräder 71, 72 leicht vorgebrochen.
  • Die Transportbahn 66 ist mit vielen Öffnungen 69 versehen, die zum Halten des Zuschnitts 29 während des Transports dienen. Die Transportbahn 66 erstreckt sich über die gesamte Transportstrecke 62 und ist ein Teil des Ansaugkastens 67, an dem ein konstanter Unterdruck mittels des Radiallüfters 68 erzeugt wird. Um die Zuschnitte 29 entlang der Transportstrecke 62 zu bewegen, sind am Ansaugkasten 67 zwei zueinander parallellaufende Mitnehmerriemen als Förderer 64, 65 verbaut, die die Zuschnitte 29 an den Längskanten des Zuschnitts 29 erfassen und so entlang der Transportstrecke 62 vorschieben. Nach dem Ablegen werden die Zuschnitte 29 für eine Lasercodierung beim Vorschieben des Zuschnitts 29 an einem Ausrichtklotz 94 ausgerichtet. Beim Abtransport der Zuschnitte 29 werden diese an einer Laserbeschriftungsstation vorbeigeführt, wo jeder einzelne Zuschnitt mit einem „Track & Trace“-Code versehen wird. Die Dämpfe sowie der Staub, der dabei entsteht, werden durch eine Staubabsaugeinheit abgesaugt. Weiterhin werden die Zuschnitte 29 zu einer Umlenkstation 82 bewegt, wobei die Zuschnitte 29 die ganze Zeit durch den Sauger 85 angesaugt bzw. am Sauger 85 gleiten. Ein Scanner 95 prüft den aufgetragenen „Track & Trace“-Code. Anschließend wird jeder Zuschnitt 29 aus einer geradlinigen Bewegung von einem rotierenden Sauger 85 einer Umlenkstation 82 erfasst und durch weitere Drehbewegung beschleunigt, so dass der Zuschnitt 29 von den Mitnehmern 64 wegbewegt wird, und in eine um 90° zu der vorherigen Transportrichtung querverlaufende Richtung unter Beibehaltung der Zuschnittausrichtung und der Lage umgelenkt bzw. abgefördert wird. Der Ansaugvorgang des Zuschnitts 29 startet am Ende der ersten Transportstrecke 96 und endet bei der Übergabe bzw. Erfassung des Zuschnitts 29 durch die Vorzugsrollen 88 des anschließenden Zuschnittapparats (Überlagerte Ansaugbewegung). Dabei wird der Zuschnitt 29 kurz vor dem Erfassen durch Vorzugsrollen 88 an den Längskanten des Zuschnitts an einer Anschlagleiste 93 ausgerichtet bzw. mittels Anschlagleiste geführt an die Vorzugsrollen 88 des Zuschnittapparats übergeben.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Packung
    11
    Zigarettengruppe
    12
    Zigarettenmagazin
    13
    Zigarettenstößel
    14
    Tasche
    15
    Revolvers
    16
    Mitnehmer
    17
    Mitnehmerbahn
    18
    Innenumhüllung
    19
    Innerliner-Bobine
    20
    Materialbahn (Innenumhüllung)
    21
    Schneideinrichtung
    22
    Zuschnitt (Innenumhüllung)
    23
    Splice-Einheit (Innenumhüllung)
    24
    Bahnlaufregler
    25
    Prägeapparat
    26
    Bühne
    27
    Tasche
    28
    Faltrevolver
    29
    Zuschnitt (Außenumhüllung)
    30
    Außenumhüllung
    31
    Zuschnitt (Kragen)
    32
    Kragen
    33
    Materialbahn (Kragen)
    34
    Kragen-Bobine
    35
    Splice-Einheit (Kragen)
    36
    Zuschnittstapel-Zuführstation
    37
    Stapel (Zuschnitt)
    38
    Lineareinheit
    39
    Kassette (Zuschnitt)
    40
    Stapelausrichter (Stapel)
    41
    Lineareinheit
    42
    Zuschnittmagazin (Zuschnitt)
    43
    Zuschnittbahn
    44
    Umlenkstation
    45
    Biegestation
    46
    Kodierstation
    47
    Prägewalzen
    48
    Kaltleimstation
    49
    Patsche
    50
    Mitnehmerbahn
    51
    Kappenausrichter
    52
    Leimstation
    53
    Leimstation
    54
    Weiche
    55
    Schieber
    56
    Tasche (Verschlussrevolver)
    57
    Verschlussrevolver
    58
    Ausrichtstation
    59
    Förderer
    60
    Packungsbahn (horizontal)
    61
    Auswurfstation
    62
    Nachlegestation
    63
    Packungsbahn (vertikal)
    64
    Mitnehmer
    65
    Förderer
    66
    Transportbahn
    67
    Ansaugkasten
    68
    Radiallüfter
    69
    Öffnung
    70
    Zuschnittabsauger
    71
    Zahnrad
    72
    Zahnrad
    73
    Servomotor
    74
    Riemen
    75
    Koppelgetriebe
    76
    Vakuumversorgung
    77
    Laser
    78
    Absaugstation
    79
    Beschriftung
    80
    Lichtschranke
    81
    Umsetzorgan
    82
    Umlenkstation
    83
    zweite Transportstrecke
    84
    Servomotor
    85
    Sauger
    86
    Vakuumventil
    87
    Koppelgetriebe
    88
    Vorzugsrollen
    89
    Leitung
    90
    Plattform
    91
    Kurbel
    92
    Welle
    93
    Anschlagleiste
    94
    Ausrichtklotz
    95
    Scanner
    96 erste
    Transportstrecke
    97
    Gehäuse
    98
    Beschriftungsstation

Claims (30)

  1. Verfahren zur Handhabung von Zuschnitten (29) aus Verpackungsmaterial für Packungen (10) für Produkte der Zigarettenindustrie, wobei Zuschnitte (29) einzeln einem Magazin für Zuschnitte (29) entnommen und in einer ersten Transportrichtung entlang einer ersten Transportstrecke (96) (96) gefördert werden, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) auf einer Oberfläche einer Transportbahn (66) liegend entlang der ersten Transportstrecke (96) gefördert werden, wobei die Zuschnitte (29) in Transportrichtung rückseitig erfasst und in der ersten Transportrichtung gefördert werden, während die Zuschnitte (29) durch Unterdruck in einer durch die Oberfläche der Transportbahn (66) vorgegebenen, gedachten Transportebene vorzugsweise schlupfend gehalten werden, und dass die Zuschnitte (29) im Verlauf der ersten Transportstrecke (96) durch ein Umsetzorgan (81) quer zur ersten Transportstrecke (96) in eine zweite Transportstrecke (83) umgelenkt werden, wobei die ursprüngliche Ausrichtung der Zuschnitte (29) im Bereich der ersten Transportstrecke (96) durch das Umsetzorgan (81) bei der Umlenkung in die zweite Transportstrecke (83) beibehalten wird.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) mit ihrer jeweiligen Längserstreckung quer zur ersten Transportrichtung gerichtet transportiert werden.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) durch Mitnehmer (64) eines Förderers (65), insbesondere eines Endlosförderers, entlang der ersten Transportstrecke (96) gefördert werden.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) jeweils durch jeweils einen Mitnehmer (64) von zwei parallel zueinander verlaufenden Förderern (65) entlang der ersten Transportstrecke (96) gefördert werden, wobei die Zuschnitte (29) jeweils an einer quer zur ersten Transportrichtung verlaufenden rückseitigen Kante der Zuschnitte (29) durch die Mitnehmer (64) erfasst werden.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) durch das Umsetzorgan (81) nacheinander um 90° aus der ersten Transportstrecke (96) in die zweite Transportstrecke (83) umgelenkt werden.
  6. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die durch das Umsetzorgan (81) in die zweite Transportstrecke (83) umgelenkten Zuschnitte (29) unter Beibehaltung der Ausrichtung der Zuschnitte (29) in der ersten Transportstrecke (96) mit ihrer Längserstreckung in Förderrichtung weisend entlang der zweiten Transportstrecke (83) transportiert werden.
  7. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) im Anschluss an die Umlenkung durch das Umsetzorgan (81) durch Vorzugsrollen entlang der zweiten Transportstrecke (83) transportiert werden.
  8. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Umsetzorgan (81) die Zuschnitte (29) am Ende der ersten Transportstrecke (96) aus der ersten Transportstrecke (96) in die zweite Transportstrecke (83) umlenkt.
  9. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der Transportbahn (66) entlang der ersten Transportstrecke (96) ein vorzugsweise im Wesentlichen konstanter Unterdruck erzeugt wird, um die Zuschnitte (29) an der Oberfläche der Transportbahn (66) zu halten.
  10. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Transportstrecke (96) wenigstens eine Beschriftungsstation (98) für die Zuschnitte (29) vorgesehen ist, in der vorzugsweise mittels eines Lasers (77) Beschriftungen (79) auf in der Transportebene befindliche Bereiche der Zuschnitte (29) aufgetragen werden, insbesondere auf ungefaltete Bereiche der Zuschnitte (29) die durch den Unterdruck in der Transportebene bzw. an der Transportbahn (66) gehalten werden.
  11. Verfahren nach Anspruch 10 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Beschriftungsstation (98) eine Beschriftung (79) auf jeweils eine Fläche der Zuschnitte (29) aufgetragen wird, die bei der späteren Packung (10) innenliegend angeordnet ist.
  12. Verfahren nach Anspruch 10 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass in einer Beschriftungsstation (98) eine Beschriftung (79) auf jeweils eine Fläche der Zuschnitte (29) aufgetragen wird, die bei der späteren Packung (10) verdeckt angeordnet ist, vorzugsweise zwischen zwei aneinander anliegenden und/oder miteinander verbundenen Faltlappen des Zuschnitts (29).
  13. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Transportstrecke (96) eine Absaugstation (78) vorgesehen ist, insbesondere im Bereich einer oder mehrerer Beschriftungsstationen (98).
  14. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mittels eines Sauggebläses an den Zuschnitten (29) haftender Staub entfernt wird.
  15. Verfahren nach Anspruch 14 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Luftstrom des Sauggebläses befindliche Abfallstücke durch einen Abscheider, insbesondere einen Zyklonabscheider, aus dem Luftstrom ausgesondert werden.
  16. Verfahren nach Anspruch 10 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Transportstrecke (96) wenigstens ein Scanner (95) zur Überprüfung der an den Zuschnitten (29) angebrachten Beschriftungen (79) vorgesehen ist.
  17. Verfahren nach Anspruch 1 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Zuschnitte (29) zum Umlenken aus der ersten Transportstrecke (96) in die zweite Transportstrecke (83) durch Unterdruck durch das Umsetzorgan (81) erfasst werden.
  18. Verfahren nach Anspruch 17 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Umsetzorgan (81) die Zuschnitte (29) am Ende der ersten Transportstrecke (96) mittels Unterdruck erfasst und bis zur Übergabe der Zuschnitte (29) an die Vorzugsrollen (88) in der zweiten Transportstrecke (83) hält.
  19. Verfahren nach Anspruch 17 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Umsetzorgan (81) während des Umlenkens der Zuschnitte (29) aus der ersten Transportstrecke (96) in die zweite Transportstrecke (83) dauerhaft rotierend angetrieben ist.
  20. Vorrichtung zur Handhabung von Zuschnitten (29) aus Verpackungsmaterial für Packungen (10) für Produkte der Zigarettenindustrie, insbesondere nach einem Verfahren gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, wobei die Vorrichtung dazu eingerichtet ist, Zuschnitte (29) einzeln einem Magazin für Zuschnitte (29) zu entnehmen und in einer ersten Transportrichtung entlang einer ersten Transportstrecke (96) zu fördern, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung eine Transportbahn (66) aufweist, auf dem die Zuschnitte (29) liegend entlang der ersten Transportstrecke (96) förderbar sind, und dass die Vorrichtung wenigstens einen Förderer (65) aufweist, zum rückseitigen Erfassen der Zuschnitte (29) und Transport der Zuschnitte (29) in der ersten Transportrichtung, wobei die Vorrichtung dazu eingerichtet ist, die Zuschnitte (29) durch Unterdruck in einer durch eine Oberfläche der Transportstrecke (96) vorgegebenen, gedachten Transportebene, insbesondere schlupfend, zu halten, und dass die Vorrichtung im Verlauf der ersten Transportstrecke (96) ein Umsetzorgan (81) aufweist, zum Umlenken der Zuschnitte (29) quer zur ersten Transportstrecke (96) in eine zweite Transportstrecke (83), wobei die ursprüngliche Ausrichtung der Zuschnitte (29) im Bereich der ersten Transportstrecke (96) durch das Umsetzorgan (81) bei der Umlenkung in die zweite Transportstrecke (83) beibehalten wird.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, dass die Transportbahn (66) Teil eines Ansaugkastens (67) ist, wobei der Ansaugkasten (67) oder die Transportbahn (66) über ein Saugorgan mit einem Unterdruck beaufschlagt wird.
  22. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass in der Transportbahn (66) Öffnungen (69) gebildet sind, um die auf der Oberfläche der Transportbahn (66) liegenden Zuschnitte (29) mit einem Unterdruck zu beaufschlagen.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Öffnungen (69) in einem gleichmäßigen Abstand bzw. Raster zueinander angeordnet sind, sodass die Zuschnitte (29) jeweils über im Wesentlichen ihre gesamte Fläche gleichmäßig mit Unterdruck beaufschlagbar sind.
  24. Vorrichtung nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, dass vorzugsweise im Ansaugkasten (67) ein Sauggebläse als Saugorgan angeordnet ist.
  25. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 21 bis 24, dadurch gekennzeichnet, dass in der Transportbahn (66) Öffnungen, insbesondere Nuten, vorgesehen sind, zum Absaugen von Abfallstücken aus der ersten Transportstrecke (96).
  26. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 21 bis 25, dadurch gekennzeichnet, dass entlang der ersten Transportstrecke (96) wenigstens eine Beschriftungsstation (98) vorgesehen ist, die dazu eingerichtet ist, vorzugsweise mittels eines Lasers (77) Beschriftungen (79) auf in der Transportebene befindliche Bereiche der Zuschnitte (29) aufzutragen, insbesondere auf ungefaltete Bereiche der Zuschnitte (29), die durch den Unterdruck in der Transportebene bzw. an der Transportbahn (66) gehalten werden.
  27. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 21 bis 26, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Transportstrecke (96) eine Absaugstation (78) vorgesehen ist, insbesondere im Bereich einer oder mehrerer Beschriftungsstationen (98).
  28. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 21 bis 27, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung ein Sauggebläse aufweist, zum Entfernen von an den Zuschnitten (29) haftendem Staub.
  29. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 21 bis 28, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Transportstrecke (96) ein Abscheider, insbesondere ein Zyklonabscheider, vorgesehen ist, zum Aussondern von im Luftstrom des Sauggebläses befindlichen Abfallstücken.
  30. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder einem der anderen vorhergehenden Ansprüche 21 bis 29, dadurch gekennzeichnet, dass im Bereich der ersten Transportstrecke (96) wenigstens ein Scanner (95) zur Überprüfung der an den Zuschnitten (29) angebrachten Beschriftungen (79) vorgesehen ist.
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