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Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zur Herstellung eines Sicherheitsdokuments, ein Verfahren zum Verbinden mindestens einer Verbindungslasche mit einem Dokumentenbogen, die an dem Sicherheitsdokument befestigt werden können, sowie ein Sicherheitsdokument. Das Sicherheitsdokument kann beispielsweise ein Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Zugangskontrollausweis, ein Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Visum oder ein anderes ID-Dokument, ein Scheckbuch, Geschenk- oder Einkaufsgutschein, Frachtbrief oder sonstiger Berechtigungsnachweis oder noch ein anderes ID-Dokument sein. Vorzugsweise ist das Dokument ein Reisepass oder Personalausweis.
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Derartige Sicherheitsdokumente können insbesondere Passdokumente sein, die typischerweise in Heft- oder Buchform vorliegen und in denen ein Information speichernder Dokumentenbogen mit dem Dokument verbunden ist. Der Dokumentenbogen ist beispielsweise eine Passbuchkarte, die in ein Passdokument eingebunden ist. Auf der Passbuchkarte sind Personalisierungsdaten und andere Daten, beispielsweise Informationen zur ausgebenden Stelle, enthalten. Die Passbuchkarte muss derart mit den anderen Seiten des Passdokuments verbunden sein, dass ein Dritter die Karte nicht aus dem Dokument heraustrennen kann, um eine Fälschung oder Verfälschung des Dokuments vorzunehmen. Falls dennoch derartige Fälschungen oder Verfälschungen am Dokument vorgenommen werden, müssen sie ohne weiteres erkannt werden können.
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Ein Büchlein mit personalisiertem Datenblatt ist beispielsweise in
EP 1 502 765 A1 beschrieben. Dieses Büchlein weist zwischen einem Umschlag mehrere Blätter auf. Das Datenblatt ist fest mit dem Umschlag des Büchleins verbunden. Es weist eine flexible Schicht auf, die mit einem Bereich aus dem Datenblatt herausragt. Das Datenblatt ist an diesem Bereich mit dem Umschlag und den übrigen Blättern verbunden.
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Aus
DE 10 2008 031 654 A1 ist ferner eine Dokumentenkarte, die in ein als Buch ausgeführtes Sicherheitsdokument einfügbar ist, offenbart. Die Datenkarte wird mittels dieser zwei Laschenstreifen in das Sicherheitsdokument eingebunden. Hierzu werden Durchgangslöcher in den Kartenkörper entlang eines Randes des Kartenkörpers eingebracht. Dann wird der Kartenkörper zwischen den beiden Laschenstreifen angeordnet, sodass die Durchgangslöcher jeweils auf beiden Seiten des Kartenkörpers überdeckt sind. Die Laschenstreifen werden durch Einbringen von Ultraschallenergie an den Stellen der Durchgangslöcher mit dem Kartenkörper verbunden, indem Verbindungen zwischen den beiden Laschenstreifen durch die Durchgangslöcher hindurch hergestellt werden. Dadurch werden die Laschenstreifen formschlüssig mit dem Kartenkörper verbunden. Die derart hergestellte Dokumentenkarte wird dann über die Laschenstreifen in das als Buch ausgeführte Sicherheitsdokument eingefügt.
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Mit den bekannten Verfahren ist es möglich, eine Datenkarte in ein heft- oder buchförmiges Sicherheitsdokument einzubinden. Allerdings erfüllen die bekannten Herstellverfahren noch nicht die an sie gestellten Anforderungen: Zum einen muss das Verfahren einfach durchführbar sein, um das Sicherheitsdokument kostengünstig und mit hoher Ausbeute herstellen zu können. Des Weiteren hat sich auch herausgestellt, dass die derart hergestellten heft- oder buchförmigen Dokumente leicht sperren, d.h. dass sie ohne Einwirkung einer äußeren Kraft in etwa halb geöffnetem Zustand verharren und sich nur unter Aufwendung einer äußeren Kraft vollständig öffnen lassen. Es ist aber vorteilhaft, wenn das Dokument auch ohne Anwendung einer von außen wirkenden Kraft geschlossen oder in vollständig geöffnetem Zustand bleibt. Selbstverständlich ist ferner zu fordern, dass das Sicherheitsdokument weitgehend fälschungs- und verfälschungssicher sein muss.
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Soweit in dieser Beschreibung und in den Ansprüchen die Begriffe ‚Dokument‘ und ‚Sicherheitsdokument‘ verwendet werden, ist darunter insbesondere ein Reisepass, Personalausweis, Führerschein, Zugangskontrollausweis, ein Fahrzeugschein, Fahrzeugbrief, Visum oder ein anderes ID-Dokument, ein Scheckbuch, Geschenk- oder Einkaufsgutschein, Frachtbrief oder sonstiger Berechtigungsnachweis oder noch ein anderes ID-Dokument zu verstehen. Vorzugsweise ist das (Sicherheits)dokument ein Reisepass oder Personalausweis. Ganz besonders bevorzugt ist das (Sicherheits)dokument heft- oder buchförmig ausgebildet, d.h. es enthält mehrere Seiten, die aufgeblättert werden können. Der Dokumentenbogen kann insbesondere eine Karte eines (Sicherheits)dokuments bilden. Falls das (Sicherheits)dokument ein Reisepass ist, ist ein darin enthaltener Dokumentenbogen vorzugsweise eine Passbuchkarte. Das (Sicherheits)dokument ist aus einem Dokumentenkörper und einem Dokumentenbogen gebildet, die über mindestens eine Verbindungslasche verbunden sind. Der Dokumentenkörper kann in Buch- oder Heftform vorliegen, d.h. mehrere Seiten aufweisen, die aufgeblättert werden können. Beispielsweise kann das Sicherheitsdokument ein Reisepass sein, das mehrere Visaseiten aufweist.
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Soweit in dieser Beschreibung und in den Ansprüchen die Begriffe ‚Dokumentenbogen‘ und ‚Bogen‘ verwendet werden, sind darunter flache, vorzugsweise rechteckige, Träger für anzuzeigende Informationen zu verstehen. Diese Träger können dünn und damit flexibel wie ein Papierblatt oder eine dünne Kunststofffolie oder auch dicker als ein Papierblatt oder eine Kunststofffolie und damit weniger flexibel als diese(s) sein, beispielsweise wie ein Pappestück oder wie eine Karte, die zwar noch verwindbar ist, jedoch nicht mehr in sich gerollt werden kann. Ferner sind darunter auch starre Platten zu verstehen, die praktisch nicht verbogen oder verwunden werden können. Somit kann der (Dokumenten)bogen auch in Form einer Karte vorliegen. Falls das Dokument ein Passdokument ist, ist der (Dokumenten)bogen vorzugsweise eine Passbuchkarte. Das Format des (Dokumenten)bogens richtet sich nach dem Dokument, in das dieser einzubinden ist. Beispielsweise kann er eines der Formate ID 1, ID 2 oder ID 3 gemäß ISO/IEC 7810 haben. Der (Dokumenten)bogen kann ferner aus einem für den erfindungsgemäßen Zweck geeigneten Material hergestellt sein, beispielsweise aus einem Kunststoff (Polymer), aus Papier, Pappe, Glas oder anderen Materialien oder Mischungen dieser Materialien, und gegebenenfalls mit Verstärkungsmaterialien gefüllt sein. Die Dicke des Dokumentenbogens beträgt vorzugsweise 250 bis 950 µm.
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Das erfindungsgemäße Verfahren betrifft das Verbinden mindestens einer aus einem textilen Material gebildeten Verbindungslasche mit einem Information speichernden Dokumentenbogen. Mittels der mindestens einen Verbindungslasche kann der Dokumentenbogen mit dem Dokumentenkörper eines Sicherheitsdokuments verbunden werden. Das textile Material der mindestens einen Verbindungslasche ist von dem den Dokumentenbogen bildenden Bogenmaterial erfindungsgemäß verschieden. Der Bogen kann insbesondere dazu ausgebildet sein, dass er mittels der mindestens einen Verbindungslasche in ein Heft oder Buch, das aus Blättern, Folien und gegebenenfalls Heft- oder Buchdeckeln und/oder Heft- oder Buchrücken besteht, einbindbar ist oder zusammen mit weiteren Blättern, Folien und gegebenenfalls Heft- oder Buchdeckeln und/oder Heft- oder Buchrücken zu einem Heft oder Buch gebunden werden kann.
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Das erfindungsgemäße Verfahren umfasst, vorzugsweise in der nachfolgend angegebenen Reihenfolge, folgende Verfahrensschritte: a) überlappendes Anordnen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens, sodass ein Überlappungsbereich der mindestens einen Verbindungslasche mit dem Bogen gebildet wird, b) Verschweißen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens in dem Überlappungsbereich.
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Die vorliegende Erfindung betrifft ferner ein Verfahren zum Herstellen eines Sicherheitsdokuments. Dieses Verfahren umfasst folgende Verfahrensschritte: A) Bereitstellen des Information speichernden Dokumentenbogens und der mindestens einen aus einem textilen Material gebildeten Verbindungslasche, wobei das textile Material der mindestens einen Verbindungslasche verschieden ist von dem den Dokumentenbogen bildenden Bogenmaterial; B) überlappendes Anordnen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens, sodass ein Überlappungsbereich der mindestens einen Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen gebildet wird, C) Verschweißen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens in dem Überlappungsbereich; und D) Befestigen des Dokumentenbogens mit dem mit dem Dokumentenkörper des Sicherheitsdokuments über die mindestens eine Verbindungslasche.
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Die vorliegende Erfindung betrifft außerdem ein buch- oder heftförmiges Sicherheitsdokument, das einen eine oder mehrere Buch- oder Heftseiten aufweisenden Dokumentenkörper sowie mindestens eine Verbindungslasche, die mit dem Dokumentenkörper verbunden ist, und einen Information speichernden Dokumentenbogen aufweist. Der Dokumentenbogen ist mit der mindestens einen Verbindungslasche mittels einer Schweißverbindung verbunden, wobei die mindestens eine Verbindungslasche aus einem textilen Material gebildet ist und wobei das textile Material der mindestens einen Verbindungslasche verschieden ist von dem den Dokumentenbogen bildenden Bogenmaterial.
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Der vorliegenden Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, dass eine Verbindung eines Dokumentenbogens mit dem Dokumentenkörper eines Sicherheitsdokuments mittels einer textilen Verbindungslasche vorteilhaft ist, weil dadurch eine flexible Anbindung des Dokumentenbogens an den Dokumentenkörper gewährleistet wird und das Dokument ohne Anwendung einer äußeren Kraft leicht geschlossen gehalten werden kann. Es war allerdings überraschend, dass eine feste, insbesondere stoffschlüssige Verbindung (d.h. eine eine stoffliche Verbindung der Materialien miteinander) zwischen dem Dokumentenbogen und der Verbindungslasche auch dann erreichbar ist, wenn das Bogenmaterial und das Material der Verbindungslasche nicht identisch sind, denn eine sichere Materialverbindung war nur beim Verschweißen identischer Materialien miteinander zu erwarten.
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Durch die Ausbildung der Verbindungslasche als textiles Material wird ferner gewährleistet, dass das Sicherheitsdokument, in das der Dokumentenbogen mittels der Verbindungslasche eingebunden ist, in erleichterter Art und Weise handhabbar ist, indem sich das Dokument ohne weiteres zuklappen und aufklappen lässt, ohne dabei zu sperren und ohne wieder in einen halb geschlossenen Zustand zurückzukehren. Denn die textile Verbindungslasche weist die hierfür erforderliche Flexibilität auf. Auch durch das Schweißverfahren büßt die Verbindungslasche ihre Flexibilität nicht ein, da sich die Verschweißung nicht auf den flexiblen Bereich erstreckt. Ferner wird durch das Schweißverfahren zum Verbinden der Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen eine stoffschlüssige Verbindung zwischen der Verbindungslasche und dem Dokumentenbogen erreicht, die gewährleistet, dass der Dokumentenbogen nicht mehr zerstörungsfrei aus dem Sicherheitsdokument entfernt werden kann, wenn er von der Verbindungslasche gelöst wird. Hierzu wird das Material der Verbindungslasche mit dem Material des Dokumentenbogens über mindestens eine Verbindungsstelle direkt verbunden. Ferner hat es sich herausgestellt, dass die Verwendbarkeit verschiedener Materialien für den Dokumentenbogen und die Verbindungslasche eine Optimierung auch hinsichtlich der für die Auswahl der geeigneten Komponenten günstigsten Materialien ermöglicht. Denn es wurde festgestellt, dass eine Einschränkung auf bestimmte Materialien im Hinblick auf eine gute Verschweißbarkeit nicht besteht. Mit der sicheren stoffschlüssigen Verbindung ist eine Fälschung oder Verfälschung des Sicherheitsdokuments zumindest im Hinblick auf den genannten Austausch des Dokumentenbogens praktisch ausgeschlossen. Diese Verbindung ist leicht herstellbar und damit wegen einer geringen Anzahl von hierzu erforderlichen Verfahrensschritten kostengünstig und im Wesentlichen nicht fehleranfällig. Durch das Verschweißen wird ein im Überlappungsbereich im Dokumentenbogen vorhandenes Muster, beispielsweise ein Druckbild in Form alphanumerischer Zeichen, durch die textile Verbindungslasche hindurch sichtbar. Dies kann ein Sicherheitsmerkmal für den Dokumentenbogen darstellen.
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Das textile Material der Verbindungslasche kann in beliebiger Art und Weise ausgebildet sein. Beispielsweise kann es ein textiles Flächengebilde in Form eines Gewebes, Gewirkes, Gestrickes oder dergleichen oder in Form eines Filzes oder Vlieses sein, sofern es die erforderliche Reißfestigkeit aufweist. Das Material ist vorzugsweise aus einem Verbund von Filamenten, insbesondere Fasern, Garn, Fäden oder dergleichen, gebildet, die im Falle eines Gewebes, Gewirkes, Gestrickes oder dergleichen in geordneter Art und Weise zueinander angeordnet sind, während die Filamente eines Filzes oder Vlieses, beispielsweise Fasern, ungeordnet angeordnet sind. Vorzugsweise wird ist das textile Material durch ein Gewebe mit Kett- und Schussfäden gebildet.
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Das textile Material der Verbindungslasche kann insbesondere aus einem oder mehreren schmelzbaren Materialien bestehen oder diese enthalten, um den Schweißvorgang zu ermöglichen. Das mindestens eine schmelzbare textile Material ist vorzugsweise aus Kunststoff (Polymer) gebildet, weiter bevorzugt aus thermoplastischem Kunststoff. Es hat sich als besonders vorteilhaft herausgestellt, als thermoplastischen Kunststoff ein Polyester, beispielsweise Polyethylenterephthalat (PET), oder ein thermoplastisches Polyurethan (TPU) einzusetzen, weil sich diese Materialien problemlos zu Garnen oder dergleichen spinnen und dann zu dem textilen Material weiter verarbeiten lassen. Das textile Material kann bevorzugt zumindest teilweise aus Polyester gebildet sein. Der Schmelzpunkt oder die Glasübergangstemperatur des schmelzbaren Materials ist vorzugsweise an die Materialeigenschaften des Dokumentenbogens anzupassen. Die Schmelz- bzw. Glasübergangstemperaturen der Verbindungslasche und des Dokumentenbogens sind vorzugsweise ähnlich groß (beispielsweise innerhalb eines Temperaturbereiches von 50°C), damit der Schweißvorgang fehlerfrei und einfach durchführbar ist. Außerdem kann das textile Material teilweise aus Baumwolle bestehen. Beispielsweise kann es aus einer Baumwoll-Polymer-Mischung, insbesondere aus einer Baumwoll-Polyester-Mischung, bestehen.
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In einer weiteren bevorzugten Ausführungsvariante der vorliegenden Erfindung ist das textile Material der mindestens einen Verbindungslasche aus zwei verschiedenen Materialien (Mischgewebe) gebildet, von denen das eine beim Verschweißen mit der mindestens einen Verbindungslasche zumindest anschmilzt und sich das andere Material beim Schweißvorgang mit der mindestens einen Verbindungslasche nicht verbindet. Beispielsweise können die Kettfäden eines Mischgewebes beim Verschweißen unverändert bleiben, während die Schußfäden an- oder aufschmelzen und sich mit dem Material des Dokumentenbogens fest verbinden. Die Schussfäden erstrecken sich in diesem Falle von dem freien Rand der Verbindungslasche in den Überlappungsbereich. Dadurch dass sie nicht an- oder aufgeschmolzen werden, bleibt die Festigkeit des Materials der Verbindungslasche im Übergangsbereich zwischen dem freien Rand und dem Überlappungsbereich erhalten.
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Beispielsweise können die Materialien der mindestens einen Verbindungslasche gemäß der zuletzt genannten Ausführungsvariante in einer ersten bevorzugten Ausführungsform unterschiedliche Schmelzpunkte oder Glasübergangstemperaturen aufweisen. Beispielsweise kann ein erstes Material einen Schmelzpunkt oder eine Glasübergangstemperatur haben, sodass es unter den Bedingungen des Schweißvorganges an- oder aufschmilzt, und ein zweites Material einen Schmelzpunkt oder eine Glasübergangstemperatur, der/die deutlich höher ist, sodass das zweite Material unter denselben Schweißbedingungen nicht an- oder aufschmilzt.
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In einer zweiten bevorzugten Ausführungsform der zuletzt angegebenen Ausführungsvariante kann das textile Material aus mindestens zwei Materialien gebildet sein, von denen ein erstes Material einen Schmelzpunkt oder eine Glasübergangstemperatur hat, sodass es unter den Bedingungen des Schweißvorganges an- oder aufschmilzt, und ein zweites Material kein schmelzbares Material (insbesondere kein thermoplastischer Kunststoff) ist, sondern beispielsweise ein anderes Material als Kunststoff, wie ein Zellulosematerial oder ein Protein, beispielsweise ein Wollmaterial, oder ein duroplastischer Kunststoff oder Kohle-, Glasfaser, anorganische oder metallische Fasern (Drähte), sodass dieses zweite Material beim Schweißvorgang nicht an- oder aufschmilzt.
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In den beiden vorgenannten Fällen schmilzt das zweite Material beim Schweißvorgang nicht auf und bleibt somit in unveränderter Form erhalten, sodass die innere Festigkeit der mindestens einen Verbindungslasche durch den Schweißvorgang nicht beeinträchtigt wird.
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Vorzugsweise wird ausschließlich eine einzige Verbindungslasche zum Verbinden des Dokumentenbogens mit dem Dokumentenkörper des Sicherheitsdokuments verwendet. Grundsätzlich können natürlich auch mehrere Verbindungslaschen für diese Verbindung verwendet werden, beispielsweise durch Übereinanderlegen mehrerer derartiger Verbindungslaschen. Nachfolgend wird vereinfachend und stellvertretend für die diesbezüglichen Ausführungsformen auf eine Verbindungslasche Bezug genommen.
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Die Verbindungslasche ist vorzugsweise ein langgestrecktes, insbesondere rechteckiges Flächengebilde, das ausreichend breit ist, um zum einen mit dem Dokumentenbogen randseitig zur Überlappung gebracht werden zu können, damit eine feste Schweißverbindung erzeugt werden kann, und um zum anderen einen Verbindungsbereich mit dem Sicherheitsdokument bilden zu können. Vorzugsweise ist die Verbindungslasche in einer Erstreckungsrichtung genauso lang wie der Dokumentenbogen, sodass sich die Verbindungslasche über eine gesamte Randlänge des Dokumentenbogens erstreckt und nicht darüber hinaus. Die Verbindungslasche überlappt mit dem Dokumentenbogen in einem Überlappungsbereich, sodass ein weiterer Verbindungsbereich der Verbindungslasche über den Dokumentenbogen seitlich vorsteht. Dieser Verbindungsbereich dient zum nachfolgenden Verbinden der Einheit aus Verbindungslasche und mit dieser verbundenem Dokumentenbogen mit dem Dokumentenkörper des Sicherheitsdokuments. Der Verbindungsbereich kann insbesondere streifenförmig ausgebildet sein. Dieser freie Rand bildet eine langgestreckte Verbindungsfläche, die für die Verbindung mit dem Dokumentenkörper zur Verfügung steht. Die Verbindungslasche kann mindestens ein Sicherheitsmerkmal aufweisen, beispielsweise einen oder mehrere Sicherheitsfäden.
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Der Dokumentenbogen kann aus einem oder mehreren Materialien hergestellt sein. Vorzugsweise liegt der Dokumentenbogen in Form eines Laminates vor, das aus mehreren Laminatlagen durch Laminieren hergestellt ist. Grundsätzlich kann der Dokumentenbogen aber auch durch Spritzgießen oder Extrudieren oder ein anderes Herstellverfahren erzeugt werden. Der Dokumentenbogen ist vorzugsweise aus einem oder mehreren Kunststoffen (Polymeren) hergestellt, insbesondere aus Polycarbonat (PC), ganz besonders Bisphenol-A-Polycarbonat, Carboxy-modifiziertem PC, Polyethylenterephthalat (PET), dessen Derivaten wie Glykolmodifiziertem PET (PETG), Carboxy-modifiziertem PET, Polyethylennaphthalat (PEN), Polyvinylchlorid (PVC), Polyvinylbutyral (PVB), Polymethylmethacrylat (PMMA), Polyimid (PI), Polyvinylalkohol (PVA), Polystyrol (PS), Polyvinylphenol (PVP), Polypropylen (PP), Polyethylen (PE), thermoplastischen Elastomeren (TPE), insbesondere thermoplastischem Polyurethan (TPU), Acrylnitril-Butadien-Styrol-Copolymer (ABS), und/oder deren Derivaten, oder aus Papier und/oder Pappe oder aus Mischungen der vorgenannten Materialien. Es ist bevorzugt, dass das Bogenmaterial zumindest teilweise aus Polycarbonat oder aus einem Polycarbonat-Derivat gebildet ist. Bevorzugt ist der Dokumentenbogen ein Laminat, das aus mehreren Lagen gebildet ist. Eine oder einzelne Lagen des Laminats können aus PC oder PC/TPU/PC bestehen oder diese Materialien enthalten. Weitere Lagen können sämtlich aus demselben Material oder aus unterschiedlichen Materialien bestehen oder diese enthalten. Die Polymere können gefüllt oder ungefüllt vorliegen. In letzterem Falle sind die Lagen transparent oder transluzent. Falls die Polymere gefüllt sind, sind sie typischerweise opak. Das Füllmaterial kann daher beispielsweise ein Pigment sein. Die Lagen können eingefärbt oder farblos sein. Die äußeren Lagen des Dokumentenbogens (Overlayfolien) können insbesondere farblos transparent sein und eine hohe Abriebfestigkeit aufweisen. Vorzugsweise ist das Laminat aus einem thermoplastischen Material gebildet, das beim Schweißvorgang in dem mindestens einen Verbindungsbereich zumindest teilweise an- oder aufschmilzt.
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In einer bevorzugten Ausführungsform der vorliegenden Erfindung wird das Verschweißen mittels eines Schallwellen in den Überlappungsbereich eintragenden Verfahrens durchgeführt. Das Schweißverfahren kann insbesondere ein Ultraschall-Schweißverfahren sein. Hierzu wird eine Sonotrode verwendet, die in Ultraschallschwingungen versetzbar ist. Für den Schweißvorgang wird die Sonotrode auf den Verbindungsbereich der zu verschweißenden Verbindungspartner (Verbindungslasche und Dokumentenbogen) aufgesetzt, sodass die in den Ultraschallschwingungen enthaltene Energie im Verbindungsbereich in die Materialien der Verbindungspartner eingetragen wird. Dadurch erwärmen sich die zu verbindenden Materialien, sodass mindestens ein Material der Verbindungspartner aufschmilzt und die Verbindung herbeigeführt wird. Grundsätzlich sind auch andere Verbindungsmechanismen denkbar, beispielsweise eine innige Annäherung der Materialien aneinander, sodass es zu atomaren (chemischen) Verbindungen kommen kann. Beim Schweißvorgang kann die Sonotrode unter Aufwendung eines Pressdruckes auf die Verbindungsstelle aufgedrückt werden, um die Energie möglichst effizient in den Verbindungsbereich eintragen zu können. Hierzu kann zu der Sonotrode ein Widerlager (Maschinentisch, Amboss) gegenüberliegend angeordnet sein, auf den die aufeinander liegenden Verbindungspartner aufgelegt und durch die Sonotrode aufgedrückt werden. In der Sonotrode wird Ultraschall vorzugsweise mittels eines Piezokristalls erzeugt, von dem die darin entstehenden mechanischen Schwingungen auf die Arbeitsfläche der Sonotrode übertragen werden.
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Die Sonotrode kann in einer Ausführungsvariante eine plane Arbeitsfläche aufweisen, sodass die Verbindungslasche in dem gesamten Bereich der Arbeitsfläche der Sonotrode mit dem Dokumentenbogen verschweißt wird. Grundsätzlich kann die Arbeitsfläche der Sonotrode genauso groß sein wie der Überlappungsbereich der Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen. Alternativ kann die Arbeitsfläche der Sonotrode auch kleiner sein (alternativ auch größer) als der Überlappungsbereich. Falls die Arbeitsfläche kleiner als der Überlappungsbereich ist, wird eine Schweißstelle erzeugt, die kleiner als der Überlappungsbereich ist.
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In einer bevorzugten Weiterbildung der vorliegenden Erfindung werden die Verbindungslasche und der Dokumentenbogen in dem Überlappungsbereich in mindestens zwei zueinander beabstandeten Schweißbereichen miteinander verschweißt. Hierzu ist die Arbeitsfläche der Sonotrode mit einer Profilierung mit vorstehenden Teilbereichen ausgestattet, über die die Energie ausschließlich in die Schweißbereiche an der Verbindungsstelle eingetragen wird, denn nur diese Teilbereiche stehen mit der Verbindungsstelle in direktem Kontakt. Damit wird gewährleistet, dass nicht der gesamte Überlappungsbereich der Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen für die Verbindung genutzt wird. Insbesondere wenn das textile Material der Verbindungslasche ausschließlich aus schmelzbarem Material gebildet ist, wird die Festigkeit der Verbindungslasche auf diese Weise beim Verschweißen nicht beeinträchtigt, weil das Material nur bereichsweise aufgeschmolzen wird, während dazwischen liegende Bereiche nicht angeschmolzen, zumindest aber nicht aufgeschmolzen werden. Damit wird verhindert, dass die Filamentstruktur im Übergang zwischen dem freien Rand der Verbindungslasche und dem Überlappungsbereich beim Schweißvorgang vollständig zerstört wird, sodass die Festigkeit des Materials und deren Flexibilität im Scharnierbereich weitgehend erhalten bleiben. Vorzugsweise sind die zueinander beabstandeten Schweißbereiche rasterartig angeordnet. Weiter bevorzugt entspricht das Rastermaß dem Abstand benachbarter Fäden, Fasern oder Maschen. Somit kann die Struktur der Arbeitsfläche der Sonotrode in Beziehung zur Webart ausgebildet sein.
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In einer bevorzugten Ausführungsvariante dieser Weiterbildung sind die mindestens zwei zueinander beabstandeten Schweißbereiche langgestreckt und parallel zueinander angeordnet. Grundsätzlich können die Schweißbereiche in einer anderen bevorzugten Ausführungsvariante dieser Weiterbildung auch punktförmig und beispielsweise in einem regelmäßigen Rastermuster angeordnet sein. In den beiden genannten Ausführungsvarianten sind die erhabenen Teilbereiche der Sonotrode entsprechend geformt, um die genannten Formen der Schweißstellen zu bilden. In noch einer anderen bevorzugten Ausführungsvariante dieser Weiterbildung können die zueinander beabstandeten Schweißbereiche auch in Form von Information speichernden Zeichen ausgebildet sein, beispielsweise von alphanumerischen Zeichen oder Symbolen oder dergleichen, etwa Buchstaben, Bildern oder in Form von Mikroschrift. Die Schweißverbindungen zwischen der Verbindungslasche und dem Dokumentenbogen wird in diesem Falle in Form dieser Zeichen gebildet. Diese Ausführungsvariante stellt somit ein Sicherheitsmerkmal dar, das nicht ohne weiteres nachgestellt werden kann. Da das textile Material der Verbindungslasche bei Verwendung transparenter Materialien beim Verschweißen transparent wird, können die Schweißbereiche durch Verwendung eines gefärbten Bogenmaterials gut sichtbar gemacht werden. Alternativ kann auch ein zusammenhängender Schweißbereich mit einer entsprechend geformten Arbeitsfläche der Sonotrode erzeugt werden, der in Form eines Musters erhabener Teilbereichsstrukturen auf der Arbeitsfläche der Sonotrode ausgebildet ist, beispielsweise in Form von rautenförmigen Mustern oder dergleichen. Die erhabenen Teilbereiche auf der Sonotrode können abgeflacht oder auch spitz zulaufend ausgebildet sein.
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Die Sonotrode wird vorzugsweise auf der Seite auf den Stapel aus der Verbindungslasche und dem Dokumentenbogen aufgesetzt, vorzugsweise aufgepresst, auf der sich die Verbindungslasche befindet, d.h. sie steht beim Schweißvorgang in direktem Kontakt mit der Verbindungslasche. Grundsätzlich ist auch eine Einleitung von Energie in die Verbindungspartner von der Seite des Dokumentenbogens aus denkbar. Ersteres ist bevorzugt, weil das textile Material durch den direkten Kontakt mit der Sonotrode verdichtet wird, sodass ein inniger Kontakt der Verbindungspartner zustande kommt. Die Fügezeit hängt von der eingespeisten Leistung und der Art des zu verschweißenden Materials ab. Typischerweise beträgt die Fügezeit 0,1 bis 2 s, bevorzugt 0,2 bis 0,4 s.
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Die Einheit aus dem Dokumentenbogen und der Verbindungslasche, die fest miteinander verbunden sind, ist mit dem Dokumentenkörper des Sicherheitsdokuments verbindbar. Wenn das Sicherheitsdokument in Form eines Heftes oder Buches vorliegt, weist es einen Heft- oder Buchrücken auf. Dies schließt auch den Falzbereich eines Heftes ein. Die Einheit aus dem Dokumentenbogen und der Verbindungslasche wird gemäß Verfahrensschritt D des Verfahrens zum Herstellen des Sicherheitsdokuments über die Verbindungslasche vorzugsweise im Bereich des Heft- oder Buchrückens mit dem Dokumentenkörper verbunden. Hierzu kann der freie Rand der Verbindungslasche beispielsweise mittels eines Klebe-, Näh- oder Schweißverfahrens mit dem Dokumentenkörper verbunden werden.
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Das erfindungsgemäße Verfahren zum Herstellen des Sicherheitsdokuments, umfassend die Verfahrensschritte A, B und C, gemäß denen die Einheit aus miteinander verbundener Verbindungslasche und Dokumentenbogen erzeugt wird, schließt den Verfahrensschritt D ein, wonach die Verbindungslasche mit dem Dokumentenkörper verbunden wird. Dieser Verfahrensschritt kann im Anschluss an die Herstellung der Verbindung zwischen der Verbindungslasche und dem Dokumentenbogen durchgeführt werden, d.h. nachdem der Dokumentenbogen fertiggestellt, insbesondere individualisiert, beispielsweise personalisiert, und mit der Verbindungslasche verbunden worden ist. Hierzu werden die für den jeweiligen Endzweck erstellten Dokumentenbögen an einem beliebigen Ort (und nicht nur am Ort der Herstellung der Dokumentenbögen) mit dem Dokumentenkörper verbunden. Es ergibt sich folgender Verfahrensablauf in der angegebenen Reihenfolge:
A) Bereitstellen des Information speichernden Dokumentenbogens und der mindestens einen aus einem textilen Material gebildeten Verbindungslasche |
B) überlappendes Anordnen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens, sodass ein Überlappungsbereich der mindestens einen Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen gebildet wird |
C) Verschweißen der mindestens einen Verbindungslasche und des Doku mentenbogens in dem Überlappungsbereich |
D) Verbinden der mindestens einen Verbindungslasche mit dem Dokumen tenkörper des Sicherheitsdokuments, um den Dokumentenbogen an dem Dokumentenkörper zu befestigen |
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Alternativ kann die Verbindung der Verbindungslasche mit dem Dokumentenkörper auch bereits vor dessen Verbindung mit dem Dokumentenbogen hergestellt werden, d.h. zwischen den Verfahrensschritten A und B, sodass die Verbindung des Dokumentenbogens mit der Verbindungslasche nach dessen Einbindung in den Dokumentenkörper stattfindet. Es ergibt sich folgender Verfahrensablauf in der angegebenen Reihenfolge:
A) Bereitstellen des Information speichernden Dokumentenbogens und der mindestens einen aus einem textilen Material gebildeten Verbindungslasche |
D) Verbinden der mindestens einen Verbindungslasche mit dem Dokumen tenkörper des Sicherheitsdokuments |
B) überlappendes Anordnen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens, sodass ein Überlappungsbereich der mindestens einen Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen gebildet wird |
C) Verschweißen der mindestens einen Verbindungslasche und des Dokumentenbogens in dem Überlappungsbereich |
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Falls gemäß einer zuvor beschriebenen bevorzugten Ausführungsvariante eine Schweißverbindung beispielsweise in Form eines Sicherheitsmerkmals zwischen der Verbindungslasche und dem Dokumentenbogen hergestellt wird, ist erstere Verfahrensweise vorteilhaft, da das Verbinden der Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen und das Einbinden dieser Einheit in den Dokumentenkörper an verschiedenen Orten stattfinden kann, wobei das Einbinden der Einheit in den Dokumentenkörper in diesem Falle nicht notwendigerweise in einer besonderen Sicherheitsumgebung stattfinden muss. Denn die für die Herstellung der Sicherheitsmerkmale (Herstellung des Dokumentenbogens und Verbinden der Verbindungslasche mit dem Dokumentenbogen) erforderlichen Herstellschritte werden unter Zwischenschaltung des Verfahrensschrittes B nacheinander durchgeführt, während der nachfolgende Schritt des Einbindens der Einheit in den Dokumentenkörper (Schritt D) getrennt davon stattfinden kann. Dies erlaubt eine flexiblere Logistik als bei Durchführung des Verfahrensschrittes D zwischen den Schritten A und B. Andererseits können Dokumentenkörper bei Einfügung der Verbindungslasche in den Dokumentenkörper (Verfahrensschritt D) zwischen den Schritten A und C auf Vorrat gehalten werden, insbesondere wenn die Verbindungslasche zwischen anderen Seiten des Dokumentenkörpers oder zwischen anderen Seiten und dem Buchdeckel des Dokumentenkörpers integriert wird, wie bei einem Reisepass.
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Die Verbindungslasche (gegebenenfalls zusammen mit dem Dokumentenbogen) kann in einen buch- oder heftförmigen Dokumentenkörper eingefügt werden, sodass der Bogen eine innere Seite des Sicherheitsdokuments bildet. Der Dokumentenkörper verfügt in diesem Falle über weitere Seiten sowie gegebenenfalls einen Buch- oder Heftrücken. Die Verbindungslasche kann gegebenenfalls in den noch nicht fertiggestellten Dokumentenkörper eingefügt werden, indem zusammen mit der Verbindungslasche auch die Seiten und gegebenenfalls der Buch- oder Heftrücken gemeinsam miteinander verbunden werden.
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In einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung befindet sich die Verbindungslasche an der Innenseite des Buches oder Heftes, vorzugsweise im Bereich von dessen Falz. Der Dokumentenbogen kann über die Verbindungslasche auch als äußere Seite angefügt werden (anstelle eines Buch-, Heftdeckels). In diesem Falle kann die Verbindungslasche den Buch- oder Heftrücken (das Fälzelband) bilden. Der Dokumentenbogen kann in dieser Ausführungsform mit Sicherheitsmerkmalen, insbesondere mit Daten, vorzugsweise Personalisierungsdaten, versehen sein. Diese Sicherheitsmerkmale, insbesondere Daten und ganz besonders Personalisierungsdaten, sind überdies vorzugsweise auf der Seite des Dokumentenbogens, der zur Innenseite des Buches oder Heftes hingewandt ist, also nicht auf der Außenseite des Buches oder Heftes, angeordnet. Nicht nur der Dokumentenbogen kann in dieser Ausführungsform mit der Verbindungslasche mittels Ultraschall verbunden werden sondern auch eine weitere äußere Seite.
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In der Produktion können die Verbindungslaschen und Dokumentenbögen jeweils zusammengeführt und miteinander verschweißt werden. Alternativ können sie auch in einer Rolle-zu-Rolle-Anlage verarbeitet werden. Hierzu liegen die entsprechenden Rollenmaterialien für die Verbindungslasche und den Dokumentenbogen vor, die in geeigneter Weise zusammengeführt (bereitgestellt und zueinander passend übereinander angeordnet) und dann miteinander verschweißt werden. Danach werden die Materialien der Verbindungslasche und des Dokumentenbogens im Überlappungsbereich miteinander verschweißt. Schließlich werden diese Einheiten aus den Rollenmaterialien herausgetrennt.
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Der Dokumentenbogen dient typischerweise zur Identifikation einer Person oder Sache. Daher ist er vorzugsweise als individualisierendes, insbesondere personalisierendes Dokument, ausgebildet. Hierzu weist der Dokumentbogen Sicherheitsmerkmale, wie ein Bild der Person, Daten zur dieser Person oder der Sache in Klarschrift oder in verschlüsselter Form oder mittels in geeigneter Weise gestalteter Form, die kaum oder nur schwer nachahmbar ist, wie mit speziellen Lumineszenzfarben wiedergegebene Daten in beispielsweise alphanumerischer Darstellung, oder Kippbilder, Hologramme, spezielle Druckmuster, wie Guillochen, variable Farben und dergleichen, auf. Ferner kann der Dokumentenbogen auch als RFID-Dokument (radio frequency identification) mit einer Antenne und einem RFID-Halbleiterchip ausgebildet sein. Ferner kann der Dokumentenbogen auch elektronische Komponenten, wie elektronische Displays, Sensoren, wie Touchsensoren, und dergleichen aufweisen.
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Die vorliegende Erfindung wird anhand der nachfolgend beschriebenen Figuren näher erläutert. Diese Figuren sowie die Figurenbeschreibung stellen nur eine exemplarische Beschreibung der vorliegenden Erfindung dar, ohne den Schutzbereich der vorliegenden Anmeldung einzuschränken.
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1 zeigt ein buchartiges Sicherheitsdokument in schematischer Darstellung im Querschnitt in einer ersten Ausführungsform;
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2 zeigt ein buchartiges Sicherheitsdokument in schematischer Darstellung im Querschnitt in einer zweiten Ausführungsform;
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3 zeigt eine schematische Darstellung eines Dokumentenbogens und einer Verbindungslasche, die überlappend angeordnet sind, in Draufsicht;
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4 zeigt eine schematische Darstellung einer Ultraschallschweißvorrichtung mit einem Dokumentenbogen und einer Verbindungslasche in Seitenansicht;
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5 zeigt eine Arbeitsfläche einer Sonotrode in einer ersten Ausführungsform in schematischer Darstellung, in Draufsicht (links), in Seitenansicht (rechts);
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6 zeigt eine Arbeitsfläche einer Sonotrode in einer zweiten Ausführungsform in schematischer Darstellung, in Draufsicht (links), in Seitenansicht (rechts);
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7 zeigt einen mit einer Verbindungslasche verschweißten Dokumentenbogen;
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8 zeigt den mit der Verbindungslasche verschweißten Dokumentenbogen nach einem mechanischen Ablöseversuch.
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In den Figuren sind gleiche Elemente mit demselben Bezugszeichen versehen. Das in 1 dargestellte Sicherheitsdokument 1 ist beispielsweise ein Reisepass. Dieser ist aus einem außenseitigen Buchdeckel(-rücken) 2, beispielsweise aus Pappe, mehreren Passseiten 3a, 3b, 3c, ... und dem Dokumentenbogen 4, im vorliegenden Falle einer Passbuchkarte aus einem PC-Laminat, gebildet. Der Buchdeckel 2 kann ein Scharnier 5 aufweisen, in dessen Bereich Teile des Buchdeckels 2 aneinanderstoßen. Beispielsweise kann der Buchdeckel 2 aus zwei starren zueinander benachbarten Teilen 2a, 2b bestehen, die mittels eines flexiblen Umschlages miteinander verbunden sind, indem der Umschlag die Teile einschlägt. Der Buchdeckel 2 kann außenseitig mit einem Emblem, beispielsweise des ausgebenden Staates, versehen sein.
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Innenseitig sind mehrere Dokumentenseiten 3a, 3b, 3c, ... für die Aufnahme von Sichtvermerken und die Passbuchkarte 4 mit dem Buchdeckel 2 verbunden. Der Buchdeckel 2 und die Dokumentenseiten 3a, 3b, 3c, ... bilden einen Dokumentenkörper 20.
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Die Passbuchkarte 4 ist über eine Verbindungslasche 6 mit den Dokumentenseiten 3a, 3b, 3c, ... und dem Buchdeckel 2 verbunden. Hierzu ist die Passbuchkarte 4 in erfindungsgemäßer Art und Weise über eine Schweißverbindung 7 mit der Verbindungslasche 6 verbunden. Die Passbuchkarte 4 ist zwischen dem Buchdeckel 2 und einer inneren Dokumentenseite 3a angeordnet. Für die Verbindung sind diese Komponenten miteinander vernäht. Die Naht 8 (ein Faden) reicht durch die Dokumentenseiten 3a, 3b, 3c, ..., die Verbindungslasche 6 und den Buchdeckel 2 im Bereich des Scharniers 5 hindurch und verbindet diese miteinander. Um die Naht 8 im Buchrücken 2 zu verankern, ist über das Scharnier 8 ein Fälzelband 9 aus einem flexiblen Material geklebt.
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Die Dokumentenseiten 3a, 3b, 3c, ... stellen die Visaseiten des Reisepasses 1 dar. Sie sind, abgesehen von einem Sicherheitsdruck in Form von Guillochen, Wasserzeichen und gegebenenfalls einer Identifikationsnummer, nicht mit weiteren Sicherheitsmerkmalen oder anderen Druckmerkmalen versehen.
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Die Passbuchkarte 4 weist diverse Sicherheitsmerkmale auf und personalisiert insbesondere den Reisepassinhaber. Hierzu sind ein Foto des Inhabers, dessen persönliche Daten in Klarschrift sowie weitere Sicherheitsmerkmale enthalten. Die Passbuchkarte 4 kann auch als RFID-Dokument mit einer Antenne und einem RFID-Hableiterchip ausgerüstet und gegebenenfalls mit elektronischen Komponenten ausgerüstet sein.
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Die Verbindungslasche 6 ist aus einem gewebten Material aus thermoplastischem PET hergestellt. Dadurch ist sie flexibel, sodass der Reisepass 1 problemlos zu- und aufgeklappt werden kann. Das PET hat einen Schmelzpunkt bzw. eine Glasübergangstemperatur, die es ermöglicht, dass eine Schweißverbindung mit der Passbuchkarte 4 hergestellt werden kann, indem das Material der Verbindungslasche 6 an- oder sogar aufschmilzt. Außerdem ist auch die Passbuchkarte 4 aus einem schmelzbaren Material hergestellt, nämlich in Form eines Laminates aus PC, das thermoplastische Eigenschaften hat. Dieses Material schmilzt bei Energieeintrag ebenfalls an oder sogar auf. Die gebildete Schweißverbindung 7 ist außerordentlich fest.
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In 2 ist ein Sicherheitsdokument 1 in Form eines Reisepasses in einer alternativen Ausführungsform dargestellt. Diese Ausführungsform unterscheidet sich von der in 1 dargestellten dadurch, dass die eine Hälfte (vorzugsweise die Vorderseite des Reisepasses 1) des Buchdeckels 2 des Reisepasses 1 in diesem Falle durch die Passbuchkarte 4 gebildet ist. Die Passbuchkarte ist vorzugsweise auf der nach innen weisenden Seite (zu den Dokumentenseiten 3a, 3b, 3c, ...) mit den Daten versehen. Die andere Hälfte des Buchdeckels 2 (vorzugsweise die Rückseite des Reisepasses 1) ist wie bei der Ausführungsform von 1 als Teil 2a ausgebildet. An die Stelle des in 1 gezeigten Fälzelbandes 9 tritt in diesem Falle die Verbindungslasche 6. Das Teil 2a des Buchdeckels 2 ist ebenso wie die Reisepasskarte 4 über eine Schweißverbindung 7 mit der Verbindungslasche 6 verbunden.
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In 3 ist eine Einheit aus Verbindungslasche 6 mit der Passbuchkarte 4 in der Draufsicht schematisch dargestellt. Der Überlappungsbereich 21 zwischen der Verbindungslasche 6 und der Passbuchkarte 4 erstreckt sich über die gesamte Randlänge der Passbuchkarte 4, da die Verbindungslasche 6 ebenso lang wie die Randlänge ist.
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Die in 4 wiedergegebene Darstellung einer Ultraschallschweißvorrichtung 10 zeigt eine oben liegende Sonotrode 11 und ein unten liegendes Widerlager in Form eines Ambosses 12. Die Arbeitsflächen 13, 14 der Sonotrode 11 und des Ambosses 12 sind zu der Einheit aus der überlappend angeordneten textilen Verbindungslasche 6 aus PET und der Passbuchkarte 4 aus einem PC-Laminat ausgerichtet. Die Arbeitsflächen 13, 14 der Sonotrode 11 und des Ambosses 12 haben ungefähr die Breite des Überlappungsbereiches 21. Außerdem erstrecken sich die Arbeitsflächen der Sonotrode 11 und des Ambosses 12 senkrecht zur Zeichenebene entlang der gesamten Länge des Überlappungsbereiches 21. Dadurch kann die Schweißverbindung 7 in einem Arbeitsvorgang erzeugt werden. Die Arbeitsfläche 13 der mit der Verbindungslasche 6 in direktem Kontakt stehenden Sonotrode 11 ist gemäß einer der Ausführungsformen von 5, 6 ausgeführt und weist eine Profilierung 15 auf. Die Arbeitsfläche 14 des Ambosses 12 ist plan. Zur Erzeugung der Schweißverbindung 7 wird von oben senkrecht auf die Fläche des Überlappungsbereiches eine Fügekraft F aufgebracht, der eine Gegenkraft F‘ des Ambosses 12 entspricht (siehe Pfeile). Die Fügezeit beträgt beispielsweise 0,3 s.
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In 5, 6 sind zwei Ausführungsformen von Arbeitsflächen von Sonotroden 11 wiedergegeben. Die Arbeitsfläche 13 der Sonotrode 11 in der ersten Ausführungsform (5) ist durch mehrere parallel zueinander verlaufende langgestreckte erhabene Teilbereiche in Form einer Profilierung 15 gekennzeichnet, die oben spitz zulaufen, sodass sie dort Schneiden 16 bilden. Dies ermöglicht wegen des dadurch ermöglichten hohen Flächendruckes einen sehr effizienten Eintrag von Energie in die Verbindungslasche 6 und die Passbuchkarte 4. Die Arbeitsfläche 13 der Sonotrode 11 in der zweiten Ausführungsform (6) ist durch ein Raster von erhabenen Teilbereichen 17 gekennzeichnet, die parallel zu Hauptebene der Arbeitsfläche Abflachungen 18 bilden. Das Rastermaß s der Teilbereiche entspricht ungefähr der Webmaschenweite r der textilen Verbindungslasche. Die durch die Profilierung gebildeten Schweißverbindungen werden in Schweißbereichen 19 erzeugt (siehe 7, 8).
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In 7 ist eine Schweißverbindung 7, bestehend aus mehreren Schweißbereichen 19, zwischen einer Verbindungslasche 6 aus einem Webstoff aus PET und dem PC-Laminat der Passbuchkarte 4 gezeigt. Schussfäden der Verbindungslasche 6 verlaufen etwa senkrecht zur Verbindungslinie zwischen der Verbindungslasche und der Passbuchkarte 4 in die Schweißbereich 19 hinein, während Kettfäden 22 parallel dazu verlaufen. Die Schweißverbindung 7 wurde mit einer Sonotrode 11 mit einer Arbeitsfläche 13 gemäß der Darstellung in 5 hergestellt.
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Diese Schweißverbindung 7 wurde mechanischem Zug unterworfen, um ein Lösen der Verbindung zwischen der Verbindungslasche 6 und der Passbuchkarte 4 zu simulieren. Die Verbindungslasche 6 und die Passbuchkarte 4 wurden hierzu in einer Richtung parallel zu den Schussfäden und in der Ebene der Schweißverbindung 7 auseinander gerissen. Es ist erkennbar, dass das Ablösen nicht zerstörungsfrei erreichbar ist, sondern dass die textile Verbindungslasche 6 in einem Bereich außerhalb des Verbindungsbereiches in sich zerriss. Damit wäre eine Verfälschung des Reisepasses 1 durch Heraustrennen der Passbuchkarte 4 ohne weiteres erkennbar.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Sicherheitsdokument, Passdokument, Reisepass
- 2
- Heft-, Buchdeckel, Heft-, Buchrücken
- 3a, 3b, 3c
- Dokumentenseiten, Passseiten
- 4
- Dokumentenbogen, Passbuchkarte
- 5
- Scharnier
- 6
- Verbindungslasche
- 7
- Schweißverbindung
- 8
- Naht
- 9
- Fälzelband
- 10
- Ultraschallschweißvorrichtung
- 11
- Sonotrode
- 12
- Widerlager, Amboss
- 13
- Arbeitsfläche der Sonotrode
- 14
- Arbeitsfläche des Ambosses
- 15
- Profilierung, Teilbereiche auf Arbeitsfläche der Sonotrode
- 16
- Schneiden
- 17
- Profilierung, Teilbereiche auf Arbeitsfläche der Sonotrode
- 18
- Abflachungen
- 19
- Schweißbereich
- 20
- Dokumentenkörper
- 21
- Überlappungsbereich
- 22
- Kettfäden
- F, F‘
- Kraft
- s
- Rastermaß der Profilierung
- r
- Rastermaß des Gewebes
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Zitierte Patentliteratur
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- EP 1502765 A1 [0003]
- DE 102008031654 A1 [0004]
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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