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Die Erfindung betrifft ein Kraftfahrzeug mit mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörpern, welche jeweils eine Vielzahl von Leuchtmitteln aufweisen, mit Hilfe derer sich ein charakteristisches Erscheinungsbild des Kraftfahrzeuges mit hohem Wiedererkennungswert erzeugen lässt.
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Fahrzeugleuchtkörper dienen einerseits zur Fahrbahnausleuchtung sowie andererseits um Fahrzeugabmessungen, ein Kennzeichen und die Absichten eines Fahrers darzustellen. So dient beispielsweise eine Fahrzeugrückleuchte der Ausleuchtung der rückwärtigen Fahrbahn, zeigt aber auch die Absicht des Rückwärtsfahrens an. Wie sämtliche lichttechnische Einrichtungen an der Fahrzeugaußenseite eines Kraftfahrzeugs niesen auch Fahrzeugleuchtkörper zugelassen sein und sind entsprechenden Regelungen unterworfen. So dürfen nur in den Regelungen enthaltene Funktionen und zulässige Lichtquellen verwendet werden.
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Bei der Entwicklung von Fahrzeugleuchtkörpern spielen zunehmend auch stylistische Motive eine Rolle. So gilt es, Modetrends zu berücksichtigen, beispielsweise bei Sondermodellen ein geändertes oder frisches Aussehen ohne grundlegende Änderungen des Fahrzeugblechkleides zu realisieren. Mit zunehmendem Wettbewerb wird hierbei auch der Wiedererkennungswert des Fahrzeugtyps sowie des Herstellers des Kraftfahrzeuges immer wichtiger. Die Fahrzeugleuchtkörper haben hierbei entscheidenden Einfluss auf den Wiedererkennungswert und die Assoziation mit dem Wesen des Kraftfahrzeuges.
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Aus der Druckschrift
DE 20 2007 008 195 U1 ist eine programmierbare Leuchtdiodenmatrix für einen Fahrzeugleuchtkörper bekannt, beispielsweise einen Fahrtrichtungsanzeiger, eine Rückleuchte, eine Bremsleuchte oder eine kombinierte Rück- und Bremsleuchte.
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Aufgabe der Erfindung ist es, ein Kraftfahrzeug anzugeben, welches einen hohen Wiedererkennungswert aufweist und eine Assoziation mit dem Wesen des Fahrzeuges erlaubt.
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Gelöst wird diese Aufgabe durch den Gegenstand des unabhängigen Anspruchs. Weitere vorteilhafte Weiterbildungen sind Gegenstand der abhängigen Ansprüche.
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Gemäß einer Ausführungsform der Erfindung wird ein Kraftfahrzeug angegeben, welches mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper umfasst, welche jeweils eine Vielzahl von Leuchtmitteln und eine Steuerung, zum Aktivieren der Vielzahl von Leuchtmitteln aufweisen. Das Kraftfahrzeug umfasst hierbei weiter eine elektronische Kontrolleinheit, welche mit den Steuerungen der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper derart gekoppelt ist, dass die elektrische Kontrolleinheit als Reaktion auf ein Signal die Steuerungen der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper anleitet, sequentiell mindestens einen Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper zu aktivieren.
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Ein derartiges Kraftfahrzeug hat den Vorteil, dass Informationen über den Fahrzeugtyp und/oder den Hersteller des Kraftfahrzeuges allein anhand des sequentiellen Aktivierens der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper des Kraftfahrzeuges erkennbar werden. Ob hierbei alle Leuchtmittel oder nur ein Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln jeder der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper aktiviert werden, ist genau wie die Wahl der Art der sequentiellen Aktivierung grundsätzlich beliebig. Hierdurch kann wiederum ein erhöhter Wiedererkennungswert des Fahrzeugtyps und/oder des Herstellers des Kraftfahrzeuges gewährleistet werden. So kann über die Fahrzeugleuchtkörper eine über die normale Signalfunktion der Fahrzeugleuchtkörper hinausgehende Botschaft abgestrahlt werden. Einerseits kann durch das sequentiellen Aktivieren des mindestens einen Teils der Vielzahl von Leuchtmitteln der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper, beispielsweise der Fahrtrichtungsanzeiger, eine zusätzliche Botschaft vermittelt werden, beispielsweise eine Marke des Herstellers des Kraftfahrzeuges, welche durch Hervorhebung eines entsprechenden Markenlogos zum Ausdruck gebracht wird. Andererseits kann bei einer Ausführung des Fahrzeugleuchtkörpers als Fahrtlicht, während des Betriebs des Kraftfahrzeuges, die gewöhnliche Signalfunktion des Fahrtrichtungsanzeigers ausgelöst werden, nämlich angezeigt werden, dass ein Abbiegen bevorsteht.
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Bei der Vielzahl von Leuchtmitteln kann es sich hierbei um LED Leuchten handeln. Als vorteilhaft erweist sich hierbei, dass derartige Leuchten nur eine geringe Bauhöhe haben und sich nur leicht erwärmen. Gleichzeitig resultiert die Verwendung von lichtemittierenden Dioden in einem geringeren Energieverbrauch sowie einem kleineren Gerätevolumen. Auch haben diese im Vergleich zu herkömmlichen Glühbirnen eine höhere Lebensdauer.
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Bei den mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörpern kann es sich weiter jeweils um eine Signalleuchte des Kraftfahrzeuges handeln, das heißt um eine Fahrzeugfrontleuchte, einen Fahrtrichtungsanzeiger, ein Tagfahrlicht, ein Standlicht, eine Heckbeleuchtung, eine Rückleuchte, eine Bremsleuchte oder einen Nebelscheinwerfer. Derartige Signalleuchten sind großflächige Gestaltungselemente des Kraftfahrzeuges, welche bei homogener oder brillanter Ausleuchtung eine große Vielfalt von Erscheinungsbildern darstellen und zudem im deaktivierten Zustand fast beliebig viele Farben aufweisen können. So steht für die Wahl der Art der sequentiellen Aktivierung sowie dem grafischen Erscheinungsbild ein großer Spielraum zur Verfügung, wodurch sich hierdurch ohne großen Aufwand eine große Bandbreite an Mustern oder Abläufen darstellen lässt. Hieraus kann gezielt eine grafische Darstellung gewählt werden, mit deren Wesen eine große Assoziation verbunden ist, wodurch wiederum der Wiedererkennungswert des Fahrzeugtyps und/oder des Herstellers des Kraftfahrzeuges erhöht werden kann.
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Gemäß einer Ausführungsform handelt es sich bei dem Signal um ein Signal, welches bei einem Entriegeln oder einem Verriegeln des Kraftfahrzeuges hervorgerufen wird. Hierdurch kann der Benutzer des Kraftfahrzeuges, insbesondere auf Parkplätzen und in Parkhäusern, gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern oder Passanten seine Markenpräferenz bei der Wahl des Kraftfahrzeuges durch Hervorheben beispielsweise eines entsprechenden Markenlogos zum Ausdruck bringen.
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In diesem Fall kann die elektronische Kontrolleinheit das Signal auch durch ein Funksignal erhalten. So sind einige Fahrzeuge zur Sicherstellung der Zugangskontrolle mit elektronischen Systemen ausgestattet. Hierzu werden Systeme verwendet, bei denen der Benutzer anstelle eines Schlüssels für ein mechanisches Türschloss beispielsweise einen Transponder mit sich fuhrt, der nach dem Empfang eines Abfragesignals, das von einem Kraftfahrzeug ausgeht, ein entsprechendes Antwortsignal aussendet und damit das Öffnen einer Fahrzeugtür ohne die Betätigung eines mechanischen Schlosses erlaubt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann das Signal auch als Reaktion auf ein Starten eines Motors des Kraftfahrzeuges oder ein Betätigen eines Lichtschalters hervorgerufen werden. Die sequentielle Aktivierung des einen Teils der Vielzahl von Leuchtmitteln der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper kann sich somit auf das Einschalten des Fahrzeugkörpers zu Beleuchtungszwecken oder zur Abgabe eines Signals beziehen. Somit kann eine spezifische Lichtsequenz gezeigt werden, welche der Benutzer beispielsweise als Erkennungsmuster wahrnehmen kann, bevor die Fahrzeugleuchtkörper ihre eigentliche Funktion zeigen.
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Weiter kann der mindestens eine Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper jeweils in Form eines grafischen Musters oder eines Schriftzeichens angeordnet sein. Es ist somit möglich, mittels der sequentiellen Aktivierung der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper eine grafische Darstellung zu erzeugen, mit welcher ein Benutzer eine große Assoziation und einen hohen Wiedererkennungswert bezüglich dem Fahrzeugtyp und/oder dem Hersteller des Kraftfahrzeuges verbindet.
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Dabei kann die Steuerung der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper jeweils derart ausgebildet sein, dass in ihr das grafische Muster oder das Schriftzeichen hinterlegt ist. Die Hervorhebung eines bestimmten grafischen Musters oder eines bestimmten Schriftzeichens erfolgt somit durch eine geeignete Auswahl des durch die sequentielle Aktivierung aktivierten Teils der Leuchtmittel der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper, welche als Reaktion auf das Signal aktiviert werden. Diese Auswahl ist in der Steuerung hinterlegt.
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Weiter kann die Steuerung der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper jeweils derart programmierbar sein, dass unterschiedliche grafische Muster oder Schriftzeichen aktivierbar sind. Dadurch wird ermöglicht, dass unterschiedliche Muster oder Schriftzeichen durch entsprechende Programmierung der Steuerung hervorhebbar sind. Das System, bestehend aus der elektronischen Kontrolleinheit sowie den mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörpern, ist somit nicht auf die Verwendung mit einem bestimmten Fahrzeugtyp beschränkt, sondern kann in beliebige Fahrzeuge integriert werden, wobei durch entsprechende Programmierung die Art der sequentiellen Aktivierung derart gewählt werden kann, dass der Benutzer mit dieser einen hohen Wiedererkennungswert bezüglich dem Fahrzeugtyp und/oder dem Hersteller des entsprechenden Kraftfahrzeuges assoziiert.
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Zudem kann das sequentielle Aktivieren ein aufeinanderfolgendes Aktivieren des jeweils mindestens einen Teils der Leuchtmittel jedes der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper umfassen. Somit wird durch das sequentielle Aktivieren ein so genanntes Lauflicht erzeugt, wobei unter anderem die Laufrichtung dieses Lauflichts derart gewählt werden kann, dass der Benutzer mit der erhaltenen grafischen Darstellung einen hohen Wiedererkennungswert bezüglich dem Fahrzeugtyp und/oder dem Hersteller des Kraftfahrzeuges verbindet.
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Zusammenfassend ist festzustellen, dass mit der vorliegenden Erfindung ein Kraftfahrzeug angegeben wird, welches einen hohen Wiedererkennungswert aufweist und eine Assoziation mit dem Wesen des Fahrzeuges erlaubt. So kann durch sequentielle Aktivierung von mindestens einem Teil der Leuchtmittel der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper eine grafische Darstellung erzeugt werden, mit welcher ein Benutzer des Kraftfahrzeuges und/oder andere Verkehrsteilnehmer einen hohen Wiedererkennungswert bezüglich dem Fahrzeugtyp und/oder dem Hersteller des Kraftfahrzeuges assoziieren.
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Weiter ist ein derartiges System, bestehend aus einer elektronischen Kontrolleinheit und mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörpern, nicht auf die Verwendung mit einem bestimmten Fahrzeugtyp reduziert, sondern kann in unterschiedliche Fahrzeugtypen unterschiedlicher Hersteller integriert werden. So kann die Steuerung der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper jeweils derart ausgebildet sein, dass unterschiedliche grafische Muster oder Schriftzeichen durch entsprechende Programmierung der Steuerung hervorhebbar sind und somit durch das sequentielle Aktivieren eine entsprechende grafische Darstellung erzeugt werden kann, mit welcher ein Benutzer und/oder andere Verkehrsteilnehmer einen hohen Wiedererkennungswert bezüglich dem Fahrzeugtyp und/oder dem entsprechenden Hersteller des jeweiligen Kraftfahrzeuges verbinden.
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Die Erfindung wird nun anhand der beigefügten Figuren näher erläutert.
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1 zeigt eine schematisch perspektivische Ansicht eines Kraftfahrzeuges gemäß Ausführungsformen der Erfindung;
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2 zeigt ein Blockdiagramm einer Realisierung der Kopplung zwischen einer elektronischen Kontrolleinheit eines Kraftfahrzeuges und einer Steuerung von zwei Fahrzeugleuchtkörpern gemäß einer Ausführungsform der Erfindung;
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3 zeigt eine schematisch perspektivische Ansicht eines Fahrzeugleuchtkörpers gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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1 zeigt eine schematisch perspektivische Ansicht eines Kraftfahrzeuges 1 gemäß Ausführungsformen der Erfindung.
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In 1 ist ein Kraftfahrzeug 1 schematisch dargestellt mit mehreren Fahrzeugleuchtkörpern 2, im Speziellen mit einer linken Fahrzeugfrontleuchte 3, einer linken Fahrzeugrückleuchte 4 und einer rechten Fahrzeugrückleuchte 5.
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Jeder der Fahrzeugleuchtkörper 2 weist dabei eine in 1 nicht dargestellte Vielzahl von Leuchtmitteln und eine Steuerung zum Aktivieren der Vielzahl von Leuchtmitteln auf. Weiter umfasst das Kraftfahrzeug 1 eine in 1 nicht dargestellte elektronische Kontrolleinheit, welche jeweils mit der Steuerung der drei dargestellten Fahrzeugleuchtkörper 3, 4, 5 derart gekoppelt ist, dass die elektronische Kontrolleinheit als Reaktion auf ein Signal die Steuerungen der mindestens zwei Fahrzeugleuchtkörper 2 anleitet, sequentiell mindestens einen Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der mindesten zwei Fahrzeugleuchtkörper 2 zu aktivieren, Durch das sequentielle Aktivieren des mindestens einen Teils der Vielzahl von Leuchtmitteln der Fahrzeugleuchtkörper 2 kann eine grafische Darstellung erzeugt werden, mit welcher ein Benutzer und/oder andere Verkehrsteilnehmer einen hohen Wiedererkennungswert assoziieren.
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Die Art der Wahl der sequenziellen Aktivierung sowie die Auswahl des mindestens einen Teils der Vielzahl von Leuchtmitteln jedes der Fahrzeugleuchtkörper 2 ist hierbei beliebig. Eine mögliche Auswahl eines Teils der Leuchtmittel der linken Fahrzeugrückleuchte 4 ist hier beispielhaft mit dem Bezugszeichen 6 versehen. Bei der Vielzahl von Leuchtmitteln handelt es sich in dem gezeigten Beispiel um LEDs.
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Wie 1 weiter zeigt, weist der ausgewählte Teil 6 der Vielzahl von Leuchtmitteln der linken Fahrzeugrückleuchte 4 hierbei einen rechteckigen Querschnitt auf. Der mindestens eine Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln kann aber auch derart gewählt werden, dass der mindestens eine Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln in Form eines anderen grafischen Musters oder auch in Form eines Schriftzeichens angeordnet ist.
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2 zeigt ein Blockdiagramm einer Realisierung der Kopplung zwischen einer elektronischen Kontrolleinheit 7 des Kraftfahrzeuges 1 und einer Steuerung 8, 9 von Fahrzeugleuchtkörpern 10, 11 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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2 zeigt eine elektronische Kontrolleinheit 7 eines Kraftfahrzeuges 1 sowie zwei Fahrzeugleuchtkörper 10, 11. Wie zu erkennen ist, sind ein erster Fahrzeugleuchtkörper 10 über eine erste elektrische Leitung 12 sowie ein zweiter Fahrzeugleuchtkörper 11 über eine zweite elektrische Leitung 13 mit der elektronischen Kontrolleinheit 7 verbunden. Die beiden Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 weisen dabei jeweils eine Steuerung auf, welche durch die mit Bezugszeichen 8 und 9 versehenen Strichlinien symbolisiert werden. Werter weisen die beiden Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 jeweils eine Vielzahl von Leuchtmitteln auf, von denen jeweils ein Teil durch die mit Bezugszeichen 16 und 17 versehene Strichpunktlinien symbolisiert wird.
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Die elektronische Kontrolleinheit 7 ist dabei derart mit den beiden Fahrzeugleuchtkörpern 10, 11 gekoppelt, dass die elektronische Kontrolleinheit 7 als Reaktion auf ein Signal die Steuerungen 8, 9 der zwei Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 anleitet, mindestens einen Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der zwei Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 sequentiell zu aktivieren. Die Kopplung der elektronischen Kontrolleinheit 7 mit dem ersten Fahrzeugleuchtkörpers 10 wird hierbei durch den mit Bezugszeichen 18 versehenen Pfeil symbolisiert. Die Kopplung zwischen der elektronischen Kontrolleinheit 7 und dem zweiten Fahrzeugleuchtkörper 11 wird ferner durch den mit Bezugszeichen 19 versehenen Pfeil symbolisiert.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel der 2 handelt es sich bei dem Signal um ein Signal auf ein Entriegeln oder ein Verriegeln des Kraftfahrzeuges 1, welches die elektronische Kontrolleinheit 7 durch ein Funksignal erhält. Im Ausführungsbeispiel der 2 beinhaltet die elektronische Kontrolleinheit 7 hierzu einen RF Sender/Empfänger 20 zur Erzeugung eines RF Signals, welches einen Transponder 21 eines fernbetätigten Schlüssels eines Sicherheitssystems des Kraftfahrzeuges 1 erregt, wenn der Schlüssel sich in der Nähe des Kraftfahrzeuges 1 befindet. Sobald der Schlüssel erregt ist, benutzt der Schlüssel RF Übertragungsverfahren, um mit dem Sender/Empfänger 20 gemäß einem sicheren Kommunikationsprotokoll zu kommunizieren, um Authentifizierungsdaten von dem Schlüssel zu der elektronischen Kontrolleinheit weiterzuleiten. Sobald diese empfangen worden sind, werden die Authentifizierungsdaten in der elektronischen Kontrolleinheit 7 mit Sicherheitsdaten in einem Speicher der elektronischen Kontrolleinheit 7 verglichen, beispielsweise Sicherheitscodes und/oder Freigabemarken, welche in einem elektrisch löschbaren, programmierbaren Festwertspeicher gespeichert werden können. Wenn die elektronische Kontrolleinheit 7 eine Übereinstimmung zwischen den empfangenen Authentifizierungsdaten und ihren eigenen Sicherheitsdaten findet, gibt die elektronische Kontrolleinheit 7 neben den Signalen, Zugang zu dem Kraftfahrzeug 1 oder eine Inbetriebnahme des Fahrzeuges 1 für den Besitzer des Schlüssels ermöglichen, auch Signale an die Steuerung 8, 9 der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 ab, mindestens einen Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 sequentiell zu aktivieren. Sobald andererseits der Schlüssel aus der unmittelbaren Nähe des Kraftfahrzeuges 1 entfernt wird, wird dies wiederum vom Sender/Empfänger 20 erkannt, welcher daraufhin die elektronische Kontrolleinheit 7 veranlasst, Signale zu erzeugen, das Fahrzeug 1 zu verriegeln, und wiederum Signale an die Steuerung 8, 9 der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 abzugeben, jeweils mindestens einen Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 sequentiell zu aktivieren. Die zugehörige Kopplung zwischen elektronischer Kontrolleinheit 7 und dem Transponder 21 wird hier durch den mit Bezugszeichen 22 versehenen Pfeil symbolisiert.
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Ferner kann die elektronische Kontrolleinheit 7 aber auch derart ausgebildet sein, dass sie die Steuerung 8, 9 der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 als Reaktion auf ein Signal, welches beim Starten eines Motors des Kraftfahrzeuges 1 oder beim Betätigen eines Lichtschalters erzeugt wird, anleitet, mindestens einen Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 sequentiell zu aktivieren.
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In dem gezeigten Ausführungsbeispiel der 2 sind die Steuerungen 8, 9 der Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 weiter derart programmierbar ausgebildet, dass der jeweils mindestens eine Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln derart gewählt werden kann, dass unterschiedliche grafische Muster oder Schriftzeichen aktivierbar sind. Hierzu weisen die Fahrzeugleuchtkörper 10, 11 der 2 jeweils einen Mikroprozessor 23 auf. Ferner kann hierfür aber auch eine programmierbare Logik oder ein ähnlicher digitaler Baustein vorgesehen sein. Dadurch wird gewährleistet, dass das System, bestehend aus elektronischer Kontrolleinheit 7 und Fahrzeugleuchtkörpern 10, 11, unabhängig von einem bestimmten Fahrzeugtyp in verschiedene Kraftfahrzeuge 1 integriert werden kann und durch entsprechende Programmierung der Steuerungen 8, 9 die Art der sequentiellen Aktivierung derart gewählt werden kann, dass eine grafische Darstellung erzeugt wird, mit welcher ein Benutzer und/oder andere Verkehrsteilnehmer einen hohen Wiedererkennungswert mit dem entsprechenden Fahrzeugtyp und/oder Hersteller des Kraftfahrzeuges 1 verbinden.
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3 zeigt eine schematisch perspektivische Ansicht eines Fahrzeugleuchtkörpers 24 gemäß einer Ausführungsform der Erfindung.
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Bei dem in 3 dargestellten Fahrzeugleuchtkörper 24 handelt es sich um eine Fahrzeugfrontleuchte. Ferner kann der Fahrzeugleuchtkörper auch ein Fahrtrichtungsanzeiger, ein Tagfahrlicht, ein Standlicht, eine Heckbeleuchtung, eine Rückleuchte, eine Bremsleuchte oder ein Nebelscheinwerfer sein.
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Der in 3 dargestellte Fahrzeugleuchtkörper 24 weist eine Kunststofflichtscheibe 25 auf, welche durch nicht im Einzelnen dargestellte Leuchtmittel aktiviert werden kann. In die Kunststoffleuchtscheibe können unterschiedliche grafische Muster oder Schriftzeichen eingearbeitet sein. Diese bestehen aus einer Vielzahl von Leuchtmitteln, welche in 3 beispielhaft mit dem Bezugszeichen 26 versehen sind. Der in 3 dargestellte Teil 26 der Vielzahl von Leuchtmitteln des Fahrzeugleuchtkörpers 24 weist einen sechseckigen Querschnitt auf. Ferner können bei der Wahl des mindestens einen Teils der Vielzahl von Leuchtmitteln des Fahrzeugleuchtkörpers 24 für die sequentielle Aktivierung aber auch andere Anordnungen, beispielsweise andere grafische Muster oder Schriftzeichen, gewählt werden. So kann gewährleistet werden, dass durch die sequentielle Aktivierung der Fahrzeugleuchtkörper 24 eine grafische Darstellung erzeugt wird, mit welcher ein Benutzer und/oder andere Verkehrsteilnehmer einen hohen Wiedererkennungswert mit dem Fahrzeugtyp und/oder mit dem Hersteller des Kraftfahrzeuges 1 verbinden.
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Obwohl zumindest eine beispielhafte Ausführungsform in der vorhergehenden Beschreibung gezeigt wurde, können verschiedene Änderungen und Modifikationen vorgenommen werden. Die genannten Ausführungsformen sind lediglich Beispiele und nicht dazu vorgesehen, den Gültigkeitsbereich, die Anwendbarkeit oder die Konfiguration in irgendeiner Weise zu beschränken. Vielmehr stellt die vorhergehende Beschreibung dem Fachmann einen Plan zur Umsetzung zumindest einer beispielhaften Ausführungsform zur Verfügung, wobei zahlreiche Änderungen in der Funktion und der Anordnung von in einer beispielhaften Ausführungsform beschriebenen Elementen gemacht werden können, ohne den Schutzbereich der angefügten Ansprüche und ihrer rechtlichen Äquivalente zu verlassen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Kraftfahrzeug
- 2
- Fahrzeugleuchtkörper
- 3
- linke Fahrzeugfrontleuchte
- 4
- linke Fahrzeugrückleuchte
- 5
- rechte Fahrzeugrückleuchte
- 6
- Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln
- 7
- elektronische Kontrolleinheit
- 8, 9
- Steuerungen der Fahrzeugleuchtkörper
- 10
- erster Fahrzeugleuchtkörper
- 11
- zweiter Fahrzeugleuchtkörper
- 12
- erste elektrische Leitungen
- 13
- zweite elektrische Leitung
- 16, 17
- Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln
- 18
- Kopplung zwischen der elektronischen Kontrolliertheit und dem ersten Fahrzeugleuchtkörper
- 19
- Kopplung zwischen der elektronischen Kontrolliertheit und dem zweiten Fahrzeugleuchtkörper
- 20
- RF Sender/Empfänger
- 21
- Transponder
- 22
- Kopplung zwischen dem RF Sender/Empfänger und dem Transponder
- 23
- Mikroprozessor
- 24
- Fahrzeugleuchtkörper
- 25
- Kunststofflichtscheibe
- 26
- Teil der Vielzahl von Leuchtmitteln
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 202007008195 U1 [0004]