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DE102011103359A1 - Ladungsträger - Google Patents

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DE102011103359A1 DE201110103359 DE102011103359A DE102011103359A1 DE 102011103359 A1 DE102011103359 A1 DE 102011103359A1 DE 201110103359 DE201110103359 DE 201110103359 DE 102011103359 A DE102011103359 A DE 102011103359A DE 102011103359 A1 DE102011103359 A1 DE 102011103359A1
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Markus Feurer
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Feurer Febra GmbH
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Febra Kunststoffe GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Ladungsträger (10, 110, 120) mit einem Grundkörper (12) aus einem Partikelschaumstoff. Erfindungsgemäß weist der Ladungsträger (10) mindestens einen Beschlag (20, 22, 24, 112) auf, der aus einem Material besteht, das härter ist als der Partikelschaumstoff, und der eine im Grundkörper (12) verankerte, vollständig in den Partikelschaumstoff eingebettete Verankerungspartie (28) und eine aus einer Oberfläche des Grundkörpers (12) herausragende Funktionspartie (30) aufweist.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Ladungsträger mit einem Grundkörper aus einem Partikelschaumstoff.
  • Ein solcher als Klappbehälter ausgebildeter Ladungsträger ist beispielsweise aus der WO 2006/105962 A1 bekannt. Der Boden, die Seitenwände und der Deckel des Transportbehälters bestehen aus einem Partikelschaumstoff und sind daher sowohl sehr leicht als auch thermisch isolierend. Zwischen den gegeneinander verschwenkbaren Teilen sind Scharniere angeordnet, die einerseits aus einstückig angeformten Gelenkköpfen, andererseits aus ebenfalls einstückig angeformten Gelenkausnehmungen bestehen. Diese Gelenkverbindungen bilden den Schwachpunkt des Transportbehälters, da sie ebenfalls aus dem zwar leichten und thermisch gut isolierenden, dafür aber wenig stabilen Partikelschaumstoff bestehen. Zudem ist der Transportbehälter für schwere Gegenstände weniger geeignet, da auch sein Boden zwar leicht und thermisch gut isolierend, aber wenig stabil ist. Schließlich können die Oberflächen und Kanten des Transportbehälters bei mechanischer Beanspruchung leicht verschleißen.
  • Es ist daher Aufgabe der Erfindung, einen Ladungsträger der eingangs genannten Art derart weiterzubilden, dass er Belastungen besser standhält.
  • Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Ladungsträger gelöst, der mindestens einen Beschlag aufweist. Der Beschlag besteht aus einem Material, das härter ist als der Partikelschaumstoff, und weist eine im Grundkörper verankerte, vollständig in den Partikelschaumstoff eingebettete Verankerungspartie und eine aus einer Oberfläche des Grundkörpers herausragende Funktionspartie auf.
  • Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, den Grundkörper durch den mindestens einen Beschlag zu verstärken und ihm somit zum einen eine höhere Stabilität und zum anderen eine höhere Verschleißfestigkeit zu verleihen. Der Ladungsträger kann ein aus Boden, Seitenwänden und gegebenenfalls einem Deckel aufgebauter Transportbehälter sein, wobei die Seitenwände mit dem Boden und gegebenenfalls mit dem Deckel gelenkig verbunden sein können, um den Behälter flach zusammen zu legen. Es ist jedoch auch möglich, dass der Ladungsträger lediglich eine Platte zur Auflage von Stückgut aufweist, wie beispielsweise eine Palette.
  • Der Grundkörper weist zweckmäßig ein oder mehrere einstückig aus expandiertem Polypropylen, aus expandiertem Polythylen oder aus expandiertem Polyurethan gefertigte Teile auf, während der mindestens eine Beschlag vorzugsweise aus Metall oder aus Hartkunststoff besteht. Dabei ist es vorteilhaft, wenn der Grundkörper und der mindestens eine Beschlag aus demselben Kunststoff hergestellt sind. Hierfür eignen sich insbesondere Polypropylen, Polyethylen und Polyurethan. Der Ladungsträger kann dann, wenn er ausgedient hat, dem Recycling zugeführt werden, ohne dass der mindestens eine Beschlag abmontiert werden muß.
  • Die Verankerungspartie kann einen flächigen Abschnitt aufweisen, der mit Durchbrüchen versehen ist, wobei sich der Partikelschaum durch die Durchbrüche erstreckt. Insbesondere kann die Verankerungspartie als gelochte Platte oder als Netzstruktur ausgebildet sein. Indem sich der Partikelschaum durch die Durchbrüche erstreckt, erhält man eine besonders feste Verankerung der Verankerungspartie im Grundkörper. Es ist auch möglich, dass die Verankerungspartie mindestens einen, mit seinem freien Ende zur Funktionspartie weisenden Widerhaken aufweist, wobei insbesondere die Form eines Ankers vorteilhaft ist. Auch die Ankerform bewirkt durch die Widerhaken eine stabile Verankerung der Verankerungspartie im Grundkörper.
  • Der mindestens eine Beschlag kann ein Verstärkungselement sein, das mit seiner Funktionspartie eine Kante oder ein Eck des Grundkörpers umgreift oder eine Oberfläche des Grundkörpers bedeckt. Dadurch wird die Verschleißfestigkeit des Grundkörpers an der Oberfläche bzw. der Kante oder dem Eck erhöht, ohne dass sich sein Gewicht bedeutend erhöht.
  • Wenn der Grundkörper aus mehreren, gegeneinander beweglichen Teilen besteht, kann der mindestens eine Beschlag ein zwei Teile des Grundkörpers schwenkbar miteinander verbindendes Scharnier aufweisen. Das Scharnier ist mittels einer ersten Verankerungspartie in einem ersten der beiden Teile und mittels einer zweiten Verankerungspartie im zweiten Teil verankert. Das Scharnier ist somit fester mit dem Grundkörper verbunden als aus dem Stand der Technik vorbekannte Scharniere, die auf die Oberfläche der Teile des Grundkörpers aufgesetzt und aufgeklebt oder aufgeschweißt sind. Zudem liegen im wesentlichen die Oberflächen der Teile des Grundkörpers aneinander an, so dass zwischen den Einzelteilen des Grundkörpers keine durch die Scharnierelemente gebildete Wärmebrücke entsteht. Es können zudem Beschläge vorgesehen sein, die ein Riegelelement und ein mit dem Riegelelement verbindbares Aufnahmeelement umfassen. Das Riegelelement ist mit seiner Verankerungspartie in einem ersten Teil des Grundkörpers verankert, während das Aufnahmeelement mit seiner Verankerungspartie in einem zweiten Teil des Grundkörpers verankert ist. Schließlich kann auch ein Beschlag vorgesehen sein, der als Funktionselement einen Handgriff aufweist.
  • Bei der Herstellung des Ladungsträgers wird eine Form für den Grundkörper mit Schaumpartikeln befüllt. Vor oder nach dem Befüllen der Form wird der mindestens eine Beschlag so an der Form befestigt, dass seine Verankerungspartie in die Form hineinragt. Schließlich werden die Schaumpartikel in der Form durch Wärmebeaufschlagung miteinander versintert, wobei sie die Verankerungspartie fest umschließen und im so entstehenden Grundkörper verankern.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert. Es zeigen
  • 1 bis 3 einen Transportbehälter mit umklappbaren Wänden in drei verschiedenen Positionen;
  • 4 eine Seitenwand des Transportbehälters gemäß 1 bis 3;
  • 5 einen als Scharnierteil ausgebildeten Beschlag;
  • 6 einen als Aufnahmeteil für einen Riegel ausgebildeten Beschlag;
  • 7 einen starren Transportbehälter und
  • 8 eine Palette.
  • Der in 1 bis 3 gezeigte Behälter 10 weist einen Grundkörper 12 aus expandiertem Polypropylen auf, das als Partikelschaum einerseits leicht ist und andererseits gut thermisch isoliert. Im gezeigten Ausführungsbeispiel besteht der Grundkörper 12 aus einem Boden 14, sich vom Boden 14 senkrecht nach oben erstreckenden Seitenwänden 16 und sich vom Boden 14 senkrecht nach oben erstreckenden, die Seitenwände 16 miteinander verbindenden Stirnwänden 18. Die Seitenwände 16 und die Stirnwände 18 können, wie in 2, 3 gezeigt, gegenüber dem Boden 14 umgeklappt werden, so dass der Behälter 10 in entleertem Zustand auf ein geringeres Volumen zusammengefaltet werden kann. Der Grundkörper 12 kann zudem einen auf die Seitenwände 16 und die Stirnwände 18 aufsetzbaren Deckel aufweisen, der im hier gezeigten Ausführungsbeispiel jedoch nicht dargestellt ist.
  • Der Behälter 10 weist zudem mehrere Beschläge auf. Zum einen sind die Seitenwände 16 und die Stirnwände 18 jeweils mit dem Boden 14 mittels Scharnieren 20 verbunden. Zum anderen können die Stirnwände 18 mit den Seitenwänden 16 miteinander verbunden werden, indem an den Stirnwänden 18 befestigte Riegelelemente 22 in an den Seitenwänden 16 befestigte Aufnahmeelemente 24 eingreifen. Schließlich sind die Aufnahmeelemente 24 zugleich als Verstärkungselemente ausgebildet, die Kanten des Grundkörpers 12 umgreifen und gegen Verschleiß schützen.
  • Die Beschläge 20, 22, 24 weisen jeweils mindestens eine in einem Teil des Grundkörpers 12, also im Boden 14, in einer der Seitenwände 16 oder an einer der Stirnwände 18 verankerte, vollständig vom Partikelschaum umschlossene Verankerungspartie 28 sowie eine aus einer Oberfläche des Grundkörpers 12 herausragende Funktionspartie 30 auf, wie in 4 teilweise gestrichelt gezeigt ist. 5 zeigt ein Teil 32 eines der Scharniere 20, das in einer Seitenwand 16 oder einer Stirnwand 18 eingebettet ist. Das Scharnierteil 32 weist an seiner Funktionspartie 30 vier Zapfen 34 auf, die in Gelenkausnehmungen der Funktionspartie 30 eines zugehörigen zweiten, mit seiner Verankerungspartie 28 im Boden 34 verankerten Scharnierteils gelagert sind. Die Verankerungspartie 28 des Scharnierteils 32 weist einen flächigen Abschnitt 36 auf, aus dessen Oberfläche zwei Widerhaken 38 vorstehen, deren freie Enden 40 jeweils zur Funktionspartie 30 zeigen und den Widerhaken 38 die Form von Ankern verleihen.
  • Das in 6 dargestellte Aufnahmeelement 24 weist als Funktionspartie 30 mehrere Vertiefungen 42 auf, in die einer der gegen eine Rückstellkraft verschiebbar gelagerten Riegel 44 der Riegelelemente 22 eingreifen kann. Desweiteren ist eine Abdeckfläche 46 vorgesehen, die eine Kante der betreffenden Seitenwand 16 bedeckt und gegen Verschleiß schützt. Die Verankerungspartie 28 des Aufnahmeelements 24 weist ebenso wie die Verankerungspartie 28 des Scharnierteils 32 einen flächigen Abschnitt 36 auf, der aber Durchbrüche 48 aufweist und somit eine Netzstruktur bildet.
  • Die Verankerungspartien 28 sorgen für eine gute Verankerung des jeweiligen Beschlags 20, 22, 24 im Grundkörper 12, indem dessen Partikelschaum entweder durch die Durchbrüche 48 durchtritt oder die Widerhaken 38 umgibt. Die Verankerungspartien 28 werden beim Herstellungsprozess des Grundkörpers, bei dem eine Form mit Schaumpartikeln gefüllt wird, welche anschließend miteinander versintert werden, in den Partikelschaum eingebettet und somit fest verankert. Die Beschläge 20, 22, 24 sind jeweils als Spritzgussteile aus hartem Polypropylen gefertigt, so dass sie aus demselben Material bestehen wie der Grundkörper 12 und gemeinsam mit diesem recycelt werden können.
  • Der in 7 gezeigte Transportbehälter 110 weist ebenfalls einen Grundkörper 12 aus expandiertem Polypropylen mit einem Boden 14, zwei Seitenwänden 16 und zwei Stirnwänden 18 auf, so dass sein Aufbau diesbezüglich dem Aufbau des Behälters 10 gemäß 1 bis 3 entspricht. Der Grundkörper 12 ist jedoch einstückig ausgebildet und die Wände 16, 18 sind fest mit einander und mit dem Boden 14 verbunden. Der Behälter 110 weist zudem mehrere Beschläge 112 aus hartem Polypropylen auf, die wie die Beschläge 20, 22, 24 des ersten Ausführungsbeispiels eine im Grundkörper 12 verankerte, vollständig im Partikelschaum aufgenommene Verankerungspartie und eine Ecken und/oder Kanten des Grundkörpers 12 umgreifende und dadurch gegen Verschleiß schützende flächige Funktionspartie aufweisen. Die Beschläge 112 sind somit als Verstärkungselemente ausgebildet. Zudem ist in einer der Stirnwände 18 ein Handgriff 114 in Form eines Durchbruchs angeordnet, der ebenfalls mit einem solchen Verstärkungselement 112 ausgekleidet ist.
  • Die in 8 gezeigte Palette 120 ist ebenfalls aus expandiertem Polypropylen gefertigt und besteht aus einem einstückigen Grundkörper 12 mit Auflageflächen 122 sowie die Ecken verstärkenden Verstärkungselementen 112, die so wie die Verstärkungselemente 112 des Behälters 110 gemäß 7 ausgebildet sind.
  • Zusammenfassend ist folgendes festzuhalten:
    Die Erfindung betrifft einen Ladungsträger 10, 110, 120 mit einem Grundkörper 12 aus einem Partikelschaumstoff. Erfindungsgemäß weist der Ladungsträger 10 mindestens einen Beschlag 20, 22, 24, 112 auf, der aus einem Material besteht, das härter ist als der Partikelschaumstoff, und der eine im Grundkörper 12 verankerte, vollständig in den Partikelschaumstoff eingebettete Verankerungspartie 28 und eine aus einer Oberfläche des Grundkörpers 12 herausragende Funktionspartie 30 aufweist.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • WO 20061105962 A1 [0002]

Claims (11)

  1. Ladungsträger mit einem Grundkörper (12) aus einem Partikelschaumstoff, gekennzeichnet durch mindestens einen Beschlag (20, 22, 24, 112), der aus einem Material besteht, das härter ist als der Partikelschaumstoff und der eine im Grundkörper (12) verankerte, vollständig in den Partikelschaumstoff eingebettete Verankerungspartie (28) und eine aus einer Oberfläche des Grundkörpers (12) herausragende Funktionspartie (30) aufweist.
  2. Ladungsträger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) ein oder mehrere einstückig aus expandiertem Polypropylen, aus expandiertem Polyethylen oder aus expandiertem Polyurethan gefertigte Teile (14, 16, 18) aufweist.
  3. Ladungsträger nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Beschlag (20, 22, 24, 112) aus Metall oder Hartkunststoff besteht.
  4. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) und der mindestens eine Beschlag (20, 22, 24, 112) aus demselben Kunststoff hergestellt sind, insbesondere aus Polypropylen, aus Polyethylen oder aus Polyurethan.
  5. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungspartie (28) einen flächigen Abschnitt (36) aufweist, der mit Durchbrüchen (48) versehen ist, und dass sich der Partikelschaum durch die Durchbrüche (48) erstreckt.
  6. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verankerungspartie (28) mindestens einen, mit seinem freien Ende (40) zur Funktionspartie (30) weisenden Widerhaken (38) aufweist.
  7. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Beschlag (20, 22, 24, 112) ein mit seiner Funktionspartie (30) eine Kante oder ein Eck des Grundkörpers (12) umgreifendes oder eine Oberfläche des Grundkörpers (12) bedeckendes Verstärkungselement ist.
  8. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Beschlag (20, 22, 24, 112) ein zwei Teile (14, 16, 18) des Grundkörpers (12) verschwenkbar miteinander verbindendes Scharnier aufweist, das mittels einer ersten Verankerungspartie (28) in einem ersten der beiden Teile (14) und mittels einer zweiten Verankerungspartie (28) im zweiten Teil (16, 18) verankert ist.
  9. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Grundkörper (12) mindestens zwei gegeneinander bewegliche Teile (16, 18) aufweist und dass ein erster Beschlag (22) ein mittels seiner Verankerungspartie (28) in einem ersten der beiden Teile (18) verankertes Riegelelement (22) ist und ein zweiter Beschlag (24) ein mittels seiner Verankerungspartie (28) im zweiten Teil (16) verankertes Aufnahmeelement (24) zur Verbindung mit dem Riegelelement (22) ist.
  10. Ladungsträger nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der mindestens eine Beschlag (20, 22, 24, 112) als Funktionspartie (30) einen Handgriff (114) aufweist.
  11. Verfahren zur Herstellung eines Ladungsträgers (10) nach einem der vorangehenden Ansprüche, wobei eine Form für den Grundkörper (12) mit Schaumpartikeln befüllt wird, wobei der mindestens eine Beschlag (20, 22, 24, 112) vor oder nach dem Befüllen der Form mit in die Form hineinragender Verankerungspartie (28) an der Form befestigt wird und wobei die Schaumpartikel in der Form nach dem Befestigen des mindestens einen Beschlags (20, 22, 24, 112) an der Form durch Wärmebeaufschlagung miteinander versintert werden.
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