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DE102010060251A1 - Radaufhängung - Google Patents

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DE102010060251A1
DE102010060251A1 DE102010060251A DE102010060251A DE102010060251A1 DE 102010060251 A1 DE102010060251 A1 DE 102010060251A1 DE 102010060251 A DE102010060251 A DE 102010060251A DE 102010060251 A DE102010060251 A DE 102010060251A DE 102010060251 A1 DE102010060251 A1 DE 102010060251A1
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug, die eine Spurstange (1) aufweist, welche aus zwei Stangenteilen (2, 3) gebildet ist. Um eine geschwindigkeitsabhängige Anpassung der Nachgiebigkeit der Spurstange zu erreichen, wird vorgeschlagen, dass der erste Stangenteil (2) einen mit einem Ausgleichsmedium gefüllten Ausgleichsraum (4) aufweist, in welchem der andere, zweite Stangenteil (3) mit seinem Eingreifende (7) angeordnet ist, wobei der Ausgleichsraum (4) mit einem bevorzugt druckbeaufschlagten Mediumreservoir (18) über ein, an einem Verbindungselement (19) angeordnetes Schaltelement (17) in Verbindung steht.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug der im Oberbegriff von Anspruch 1 genannten Art, wobei die Radaufhängung eine Spurstange aufweist, welche aus zwei Stangenteilen gebildet ist. Solche Radaufhängungen kommen in Kraftfahrzeugen zum Einsatz, beispielsweise an der angetriebenen Achse.
  • Bei der Konzeption solcher Radaufhängungen sind mehrere Aspekte zu berücksichtigen. Einerseits ist es erwünscht, dass bei niedrigen und mittleren Geschwindigkeiten des Fahrzeuges ein sehr präzises Lenkgefühl vorhanden ist. Hierzu sind vergleichsweise steife Spurstangen und Schubstangen mit einer geringen Federung bzw. Nachgiebigkeit erforderlich. Bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten ergibt dies jedoch ein zu starkes Ansprechverhalten der Lenkung, so dass die Lenkung vergleichsweise nervös ist, was sich für die Bedienperson unangenehm gestaltet. Darum ist es bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten besser, wenn die Spurstange flexibler ist und die Schubstange eine größere Federung bzw. Nachgiebigkeit aufweist. Eine ideale Radaufhängung befindet sich dann im Bereich zwischen einem guten Ansprechverhalten der Lenkung bei niedrigen Fahrzeuggeschwindigkeiten und einer hohen Stabilität bei großen Fahrzeuggeschwindigkeiten.
  • Die DE 10 2008 000 492 A1 beschreibt eine Radaufhängung für ein Fahrzeug. Die Spurstange besteht aus zwei Elementen, die ein Verstellmittel umfassen, welches ein integriertes Federbandgetriebe aufweist. Dieses dient dazu, die Länge der Spurstange zu variieren, indem die beiden Elemente der Spurstange teleskopartig ineinander geführt oder auseinander herausgebracht werden. Das Federbandgetriebe ist elektromotorisch angetrieben, um die verschiedenen Stellungen zu realisieren. Nachteilig hierbei ist, dass dieser elektromotorische Antrieb vergleichsweise aufwendig ist und hierfür noch zusätzlich eine Steuerung notwendig ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde eine Radaufhängung mit einer flexiblen und anpaßbaren Federung bzw. Nachgiebigkeit der Spurstange zu schaffen, die einfach und kostengünstig in der Konstruktion und Herstellung ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch eine Radaufhängung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst, wobei der erste Stangenteil einen mit einem Ausgleichsmedium gefüllten Ausgleichsraum aufweist, in welchem der andere, zweite Stangenteil mit seinem Eingreifende angeordnet ist, wobei der Ausgleichsraum mit einem, bevorzugt druckbeaufschlagten Mediumreservoir über ein, an einem Verbindungselement angeordnetes Schaltelement in Verbindung steht.
  • Günstig ist, wenn der Ausgleichsraum im Querschnitt gesehen zylinderförmig ausgeführt und einseitig geöffnet ist, wobei das Eingreifende des zweiten Stangenteils eine Kolbenstange aufweist, an welcher endseitig eine Kolbenwirkfläche angeordnet ist. Gegenüberliegend zur Kolbenwirkfläche weist das Eingreifende eine Ringfläche auf.
  • Vorteilhaft ist so quasi eine Kolbenzylindereinheit gebildet, wobei das zweite Stangenteil mit seiner Kolbenstange und der daran angeordneten Kolbenwirkfläche in dem Ausgleichsraum des ersten Stangenteils aufgenommen ist.
  • Zweckmäßig im Sinne der Erfindung ist, wenn das Verbindungselement einen Kanal aufweist, oder bevorzugt als Kanal ausgeführt ist, welcher in einen Wandabschnitt des Ausgleichsraumes eingebracht ist, wobei der Kanal an einer zur Kolbenwirkfläche des Eingreifendes orientierten Seite in den Wandabschnitt des Ausgleichsraumes eingebracht ist.
  • Zielführend ist, wenn das Mediumreservoir ein Druckbelastungselement aufweist, um ein einstellbares bzw. anpaßbares Druckniveau in dem Mediumreservoir zu schaffen, wobei das Druckbelastungselement in bevorzugter Ausführung eine federbelastete Druckplatte aufweist. Dabei weist die Druckplatte eine zum Schaltelement orientierte Fläche und eine dazu gegenüberliegende Kraftspeicherseite auf, an welcher die Feder befestigt ist, die sich anderendig an einer Wand des Mediumreservoirs abstützt. Als Federn können Schraubenfedern oder Tellerfedern verwendet werden, um nur einige nicht beschränkend wirkende Beispiele zu nennen. Natürlich können auch andere geeignete Druckbelastungselemente wie z. B. Gasdruckkissen mit Gleitkolben oder Membranen vorgesehen werden.
  • Wie bereits angeführt, weist der erste Stangenteil den einseitig geöffneten, zylinderförmigen Ausgleichsraum auf. Um diesen zur Umgebung hin abzudichten ist vorteilhaft vorgesehen einen kappenartigen Deckel mit einer zentralen Öffnung und zwei, im Längsschnitt gesehen in Hochrichtung beabstandeten Anlagelippen auszuführen. Zwischen einer inneren Anlagelippe und einer äußeren Anlagelippe ist so ein Aufnahmeraum gebildet, welcher an die Wandstärke des Aufnahmeraumes angepaßt ist, so dass der kappenartige Deckel einfach auf die geöffnete Seite hinreichend dicht und lagesicher aufgesteckt werden kann. Der kappenartige Deckel kann natürlich auch aufgeschraubt werden, wozu natürlich entsprechende Gewinde vorgesehen werden können. In einer bevorzugten Ausgestaltung kann vorgesehen sein, dass die innere Anlagelippe im Längsschnitt gesehen länger ausgeführt ist als die äußere Anlagelippe. Die innere Anlagelippe dient unter anderem als Führung der Kolbenstange, wobei eine größere Länge die Führung verbessert – Die Länge der äußeren Anlagelippe kann dagegen hinsichtlich eines hinreichend festen Sitzes des kappenartigen Deckels ausgelegt werden.
  • Das Eingreifende ist durch die zentrale Öffnung des kappenartigen Deckels geführt.
  • Günstiger Weise weist die zentrale Öffnung zwei Öffnungsabschnitte auf, von denen ein erster Öffnungsabschnitt einen geringeren Durchmesser aufweist als der sich daran anschließende zweite Öffnungsabschnitt. Der erste Öffnungsabschnitt erstreckt sich von einer Außenseite in Richtung zur Innenseite und geht so quasi stufenartig in den zweiten Öffnungsabschnitt über. Natürlich kann auch ein geneigter Übergang anstelle des stufenartigen Übergangs vorgesehen sein. Zweckmäßig ist nun, wenn der erste Öffnungsabschnitt einen solchen Innendurchmesser aufweist, dass dieser dichtend an dem Eingreifende bzw. an dessen Kolbenstange anliegt.
  • Der kappenartige Deckel hat so vorteilhaft eine Doppelfunktion. Zum Einen dient der Deckel dazu den Ausgleichsraum an seinem geöffneten Ende abzudichten, wobei zudem eine lineare Führung des Eingreifendes bzw. dessen Kolbenstange erreicht wird. Günstig ist auch, dass die inneren Anlagelippen relativ lang sind, so dass diese noch als Anschlag bzw. Bewegungsbegrenzer für das Eingreifende dienen können. Insofern können die inneren Anlagelippen in ihrer axialen Erstreckung an gewünschte Nachgiebigkeiten angepaßt werden, worauf unten noch eingegangen wird.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist das Ausgleichsmedium eine Flüssigkeit bzw. ein Hydrauliköl. Solche Öle sind weithin bekannt. Darüber hinaus weisen sie die passenden Eigenschaften für den hier mit der Erfindung gewünschten Zweck auf.
  • Das Schaltelement ist bevorzugt als Magnetventil ausgeführt.
  • Die Erfindung bietet den Vorteil, dass die Radaufhängung besonders einfach und kostengünstig gestaltet werden kann und durch die Längenänderung der Spurstange auch die Federung bzw. die Nachgiebigkeit veränderbar ist, um sich den verschiedenen Gegebenheiten bei unterschiedlichen Geschwindigkeiten anzupassen. Hierdurch wird eine Radaufhängung ermöglicht, die bei niedrigen Fahrzeuggeschwindigkeiten eine ausreichend hohe Genauigkeit und ein gutes Ansprechverhalten aufweist, aber gleichzeitig bei hohen Fahrzeuggeschwindigkeiten nicht zu unruhig und nervös reagiert. Darüber hinaus ist die Radaufhängung einfach und kostengünstig in der Herstellung, was ebenfalls vorteilhaft ist.
  • Das Mediumreservoir dient zum Einen dazu, das aus dem Ausgleichsraum verdrängte Ausgleichsmedium aufzunehmen. Zwischen Ausgleichsraum und Mediumreservoir ist dann das Schaltelement angeordnet.
  • Mittels des Druckbelastungselements ist das Mediumreservoir vorteilhaft druckbelastet. Dies läßt sich bevorzugterweise dadurch gestalten, dass im Mediumreservoir die federbelastete Druckplatte vorgesehen ist, welche bestrebt ist, das Ausgleichsmedium wieder in den Ausgleichsraum zurück zu drücken. Durch das Zusammenspiel von Mediumreservoir, Ausgleichsraum, Druckbelastung und Ventil kann die verstellbare Federung bzw. Nachgiebigkeit der Spurstange je nach Anwendungsfall, bevorzugt je nach unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Fahrzeugs eingestellt werden. Die Konstruktion ist jedoch in jedem Fall einfach und effektiv.
  • Das in den Ausgleichsraum eindringende Eingreifende der Spurstange verdrängt das Ausgleichsmedium, welches durch das Schaltelement bzw. durch das Magnetventil in das Mediumreservoir verbracht wird. Durch die Druckbelastung des Mediumreservoirs ist das Ausgleichsfluid wiederum bestrebt, zurück durch das Schaltelement in den Ausgleichsraum zu dringen. Ist die Druckbelastung des Mediumreservoirs größer als das Bestreben des Eingreifendes der Spurstange in den Ausgleichsraum einzudringen, so wird das Eingreifende wieder aus dem Ausgleichsraum nach außen verdrängt und die Spurstange kehrt in die Ausgangslage zurück.
  • Vorteilhaft im Sinne der Erfindung ist, dass die Kolbenzylindereinheit (Eingreifende in Aufnahmeraum) flüssigkeitsgekoppelt mit dem druckbelasteten Mediumreservoir in Verbindung steht. Diese Flüssigkeitssäulenkopplung ermöglicht ein Wechsel der Nachgiebigkeit, je nach dem ob das Schaltventil An oder Aus geschaltet ist. Möglich ist aber auch eine stufenlose Einstellung, durch stufenloses Öffnen bzw. Schließen des Schaltventils. Grundsätzlich muß dabei die Konstruktionslage bzw. Ausgangslage, also die Länge der Spurstange aus lenk-kinematischen Gründen eingehalten werden. Ein Festhalten der Kolbenstange an anderer Position als der definierten Konstruktionslage würde eine unerwünschte konstante Lenkwinkeländerung auch ohne wirkende Querkraft erzeugen. Lediglich aufgrund äußerer Querkräfte beim Lenken bei hoher Geschwindigkeit kann im Sinne der Erfindung eine einschaltbare Nachgiebigkeit erlaubt sein. Ein Einschieben der Kolbenstange gegen den Federdruck erzeugt ein erwünschtes Gegenlenken. Insofern ist die An-/Ausschaltung des Schaltelementes bevorzugt. Allerdings kann auch durch eine stufenweise/stufenlose Änderung des Öffnungsquerschnittes im Schaltelement ein günstiges, veränderliches Dämpfungsverhalten erzeugt werden. Das Schaltelement sollte allerdings für den Rückfluß stets ein wenig geöffnet, also nicht vollständig geschlossen sein, um im Falle des Kräftegleichgewichts zwischen nachlassender Querkraft (z. B. Übergang von Kurvenfahrt in Geradeausfahrt) und Federkraft im Mediumreservoir den Lenker, also die Spurstange möglichst zügig, also quasi sofort wieder in die Konstruktionslage, bevorzugt definiert durch die innere Anlagelippe, zurückschieben zu können. Vorteilhaft ist hierbei die Federkraft der Tuningparameter für das Querkraftuntersteuern in gewünschter Stärke. Die sperrbare Ölsäule dient als Kraftübertragungsmedium auf den Kolben bzw. auf die Kolbenstange.
  • Natürlich ist der erfindungsgemäße Gegenstand unabhängig von angetriebenen/nicht angetriebenen Vorderachsen zu sehen, vorzugsweise für hinter den Radmittelpunkten angeordnete Lenkgetriebe. Allerdings ist der erfindungemäße Gegenstand auch denkbar für eine Hinterachse, falls bei hoher Geschwindigkeit eine Stabilität hinsichtlich Querkraft-Nachgiebigkeit am Spur-Lenker, also an der Spurstange gewünscht ist; Denn auch bei der Hinterachse macht es Sinn, für geringe/mittlere Geschwindigkeiten wegen des direkterem Lenkungsansprechens einen steifen Lenker zu haben.
  • Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart. Es zeigt die einzige
  • 1 eine schematische Längsschnittdarstellung einer erfindungsgemäßen Radaufhängung mit zweiteiliger Spurstange
  • 1 zeigt eine Spurstange 1 einer Radaufhängung. Die Radaufhängung selbst ist nicht dargestellt. Die Wirkungsweise und Anbindung der Spurstange 1 ist bekannt, weswegen hier nicht darauf eingegangen wird.
  • Die Spurstange 1 ist aus zwei Stangenteilen 2 und 3 gebildet. Der in der Zeichnungsebene linke, also erste Stangenteil 2 weist einen Ausgleichsraum 4 auf, der im Längsschnitt gesehen zylinderförmig und einseitig, beispielhaft zur rechten Zeichnungsebene hin geöffnet ausgeführt ist.
  • Der Ausgleichsraum 4 ist mit einem Ausgleichsmedium, bevorzugt mit einer Flüssigkeit, weiter bevorzugt mit einem Hydrauliköl gefüllt. Zur Abdichtung des Ausgleichsraumes 4 ist ein kappenartiger Deckel 6 vorgesehen, welcher weiter unten beschrieben wird.
  • In den Ausgleichsraum 4 greift der andere, in der Zeichnungsebene rechte, also zweite Stangenteil 3 den kappenartigen Deckel 6 durchgreifend mit seinem Eingreifende 7 ein.
  • Das Eingreifende 7 weist beispielhaft eine Kolbenstange 8 auf, welche endseitig einen Flansch 9 hat, der eine Kolbenwirkfläche 11 und eine dazu gegenüberliegende Ringfläche 12 aufweist. Die Kolbenstange 8 hat einen geringeren Durchmesser als der Rest des Stangenteils 3.
  • Beispielhaft ist an dem Stangenteil 3 gegenüberliegend zum Eingreifende 7 ein Kugelgelenk 13 angeordnet, wobei die Anbindung des ersten Stangenteils 2 nicht gezeigt ist.
  • Der Ausgleichsraum 4 ist, wie dargestellt, durch eine Wandung 14 begrenzt. In der Wandung 14 ist ein Verbindungselement 16 in der bevorzugten Ausgestaltung als Kanal 16 eingebracht. Der Kanal 16 kann gebohrt sein.
  • Der Kanal 16 ist gegenüberliegend zur geöffneten Seite des Ausgleichsraumes 4, welche mittels des kappenartigen Deckels 6 verschlossen ist, angeordnet.
  • Mit dem Kanal 16 steht ein Schaltelement 17 in Verbindung, welches seinerseits mit einem Mediumreservoir 18 verbunden ist, wozu ein Verbindungskanal 19 vorgesehen ist.
  • Das Schaltelement 17 kann als Magnetventil 17 ausgeführt sein.
  • In dem Mediumreservoir 18 ist ein Druckbelastungselement 21 angeordnet. Das Druckbelastungselement 21 weist beispielhaft eine federbelastete Druckplatte 22 auf, welche über einen Kraftspeicher 23 bzw. über eine Feder 23 axial bewegbar, in oder entgegen der Federkraft, also in Richtung zum Verbindungskanal 19 oder von diesem wegorientiert an einer Wand des Mediumreservoirs 18 festgelegt ist.
  • Der kappenartige Deckel 6 weist zwei im Längsschnitt gesehen in Hochrichtung beabstandete Anlagelippen 24 und 26 und eine zentrale Öffnung 27 auf.
  • Eine innere Anlagelippe 24 weist im dargestellten Ausführungsbeispiel eine in Axialrichtung gesehen größere Längserstreckung auf als die äußere Anlagelippe 26. Natürlich können beide Anlagelippen 24, 26 auch gleichlang, oder die äußere länger als die innere sein. Der Abstand zwischen beiden Anlagelippen 24 und 26 ist bevorzugt so ausführbar, dass der Deckel 6 hinreichend dicht und lagesicher, auch im Hinblick auf herrschenden Innendruck, durch Anlage der Anlagelippen 24 und 26 an den jeweiligen Seiten der Wand des Ausgleichraumes 4 festgelegt ist. Der kappenartige Deckel 6 kann einfach auf das erste Stangenteil 2 aufgesteckt oder aufgeschraubt werden. Die innere Anlagelippe 24 dient unter anderem als Führung der Kolbenstange 8, wobei eine größere Länge die Führung verbessert – Die Länge der äußeren Anlagelippe 26 kann dagegen hinsichtlich eines hinreichend festen Sitzes des kappenartigen Deckels 6 ausgelegt werden
  • Die zentrale Öffnung 27 weist einen Durchgang mit zwei Durchgangsabschnitten 28 und 29 auf. Ein erster Durchgangsabschnitt 28 erstreckt sich von außen nach innen und geht stufenartig in einen zweiten Durchgangsabschnitt 29 über, welcher im Inneren des Ausgleichsraumes 4 mündet. Der erste Durchgangsabschnitt 28 weist bezogen auf eine Mittelachse X der Spurstange 1 einen geringeren lichten Durchmesser auf als der zweite Durchgangsabschnitt 29.
  • In bevorzugter Ausgestaltung ist der Durchmesser des ersten Durchgangsabschnittes 28 an einen Außenumfang des Eingreifendes 7, bzw. dessen Kolbenstange 8 so angepaßt, dass eine Abdichtung möglich ist, auch wenn sich die Kolbenstange 8 axial verschiebt. Natürlich können auch weitere Dichtmaßnahmen, wie z. B. Dichtlippen vorgesehen sein. Zwischen dem Außenumfang der Kolbenstange 8 und dem Innendurchmesser des zweiten Durchgangsabschnittes 29 ist beispielhaft ein Ringspalt 31 angeordnet. Natürlich kann der kappenartige Deckel 6 mit einer zentralen Öffnung ausgeführt sein, welche nur einen Durchgangsabschnitt mit gleich bleibendem Durchmesser aufweist, wobei der Durchmesser dann an den Außenumfang der Kolbenstange 8 zur Abdichtung angepaßt sein sollte, und wobei nach Dichtmaßnahmen vorgesehen werden können, wenn dies erforderlich ist.
  • Der kappenartige Deckel 6 kann aus einem geeigneten Werkstoff, z. B. aus einem Kunststoff gebildet sein.
  • Möglich ist, den kappenartigen Deckel 6 mehrteilig auszuführen, und zu einem Bauteil, die Kolbenstange 8 umfassend zusammenzuführen. Denkbar ist auch, zunächst die Kolbenstange 8 in den Ausgleichsraum 4 einzuführen, den kappenartigen Deckel 6 von dem freien Ende der Kolbenstange 8 auf diese aufzuschieben, und sodann die Kolbenstange 8 mit dem Rest des zweiten Stangenteils 3 zu verbinden, z. B. zu verschweißen, zu verkleben oder andere geeignete Verbindungsarten einzusetzen.
  • In 1 ist ein montierter Zustand der beiden Stangenteile 2 und 3 zu erkennen, in welcher die Spurtstange 1 vorteilhaft ihre Nachgiebigkeit, insbesondere abhängig von einer Fahrzeuggeschwindigkeit quasi selbstständig anpassen kann.
  • Das druckbeaufschlagte Mediumreservoir 18 dient zum Einen dazu, das aus dem Ausgleichsraum 4 verdrängte Ausgleichsmedium aufzunehmen. Zwischen Ausgleichsraum 4 und Mediumreservoir 18 ist dann das Schaltelement 17 angeordnet.
  • Mittels des Druckbelastungselements 22 ist das Mediumreservoir 18 vorteilhaft druckbelastet. Die Druckplatte 23 ist dabei federkraftbedingt bestrebt, das Ausgleichsmedium wieder in den Ausgleichsraum 4 zurück zu drücken. Durch das Zusammenspiel von Mediumreservoir 18, Ausgleichsraum 4, Druckbelastungselement 23 und Schaltventil 17 kann die verstellbare Federung bzw. Nachgiebigkeit der Spurstange 1 je nach Anwendungsfall, bevorzugt je nach unterschiedlichen Geschwindigkeiten des Fahrzeugs eingestellt werden.
  • Das in den Ausgleichsraum 4 eindringende Eingreifende 7 bzw. dessen Kolbenwirkfläche 11 verdrängt das Ausgleichsmedium, welches durch das Schaltelement 17 bzw. durch das Magnetventil 17 in das Mediumreservoir 18 verbracht wird. Durch die Druckbelastung des Mediumreservoirs 18 ist das Ausgleichsmedium wiederum bestrebt, zurück durch das Schaltelement 17 in den Ausgleichsraum 4 zu dringen. Ist die Druckbelastung des Mediumreservoirs 18 größer als das Bestreben des Eingreifendes 7 der Spurstange 1 in den Ausgleichsraum 4 einzudringen, so wird das Eingreifende 7 wieder aus dem Ausgleichsraum 4 nach außen verdrängt und die Spurstange kehrt in die, vorzugsweise durch die innere Anlagelippe 24 definierte Ausgangslage/Konstruktionslage zurück.
  • Ersichtlich ist dabei der Vorteil der inneren Anlagelippe 24, welche in ihrer axialen Erstreckung so bemessen sein kann, dass durch Begrenzung der möglichen axialen Bewegung die Ausgangslage/Konstruktionslage der Spurstange 1 definiert eingestellt werden kann.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, das Schaltelement 17 bzw. das Magnetventil nur in einer An/Aus-Schaltung zu schalten. Auch hier ist die Bewegungsbegrenzung seitens der inneren Anlagelippe 24 äußerst günstig. Insofern könnte eine Schaltung des Schaltelementes bei einem vorgegebenen Geschwindigkeitsbetrag vorgesehen werden. Bewirkbar wäre dies über ein Zusammenschalten mit einer Steuereinheit, bzw. mit der ohnehin vorhandenen zentralen Steuereinheit des Fahrzeugs, in welcher eine Vielzahl von Daten erfaßt werden können, und welche ein entsprechendes Schaltsignal für das Schaltelement generieren könnte. Grundsätzlich muß dabei die Konstruktionslage bzw. Ausgangslage, also die Länge der Spurstange 1 aus lenk-kinematischen Gründen eingehalten werden. Ein Festhalten der Kolbenstange 8 an anderer Position als der definierten Konstruktionslage würde eine unerwünschte konstante Lenkwinkeländerung auch ohne wirkende Querkraft erzeugen. Lediglich aufgrund äußerer Querkräfte beim Lenken bei hoher Geschwindigkeit kann im Sinne der Erfindung eine einschaltbare Nachgiebigkeit erlaubt sein. Ein Einschieben der Kolbenstange 8 gegen den Federdruck erzeugt ein erwünschtes Gegenlenken. Insofern ist die An-/Ausschaltung des Schaltelementes bevorzugt. Allerdings kann auch durch eine stufenweise/stufenlose Änderung des Öffnungsquerschnittes im Schaltelement 17 ein günstiges, veränderliches Dämpfungsverhalten erzeugt werden. Das Schaltelement 17 sollte allerdings für den Rückfluß stets ein wenig geöffnet, also nicht vollständig geschlossen sein, um im Falle des Kräftegleichgewichts zwischen nachlassender Querkraft (z. B. Übergang von Kurvenfahrt in Geradeausfahrt) und Federkraft im Mediumreservoir 18 den Lenker, also die Spurstange 1 möglichst zügig, also quasi sofort wieder in die Konstruktionslage, definiert durch die innere Anlagelippe 24, zurückschieben zu können. Vorteilhaft ist hierbei die Federkraft der Tuningparameter für das Querkraftuntersteuern in gewünschter Stärke. Die sperrbare Ölsäule dient als Kraftübertragungsmedium auf den Kolben bzw. auf die Kolbenstange 8.
  • Selbstverständlich sind in der 1 erkennbare Spalte zwischen der Druckplatte 22 und dem Mediumreservoir 18 abdichtbar bzw. abgedichtet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • DE 102008000492 A1 [0003]

Claims (9)

  1. Radaufhängung für ein Kraftfahrzeug, die eine Spurstange (1) aufweist, welche aus zwei Stangenteilen (2, 3) gebildet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Stangenteil (2) einen mit einem Ausgleichsmedium gefüllten Ausgleichsraum (4) aufweist, in welchem der andere, zweite Stangenteil (3) mit seinem Eingreifende (7) angeordnet ist, wobei der Ausgleichsraum (4) mit einem Mediumreservoir (18) über ein, an einem Verbindungselement (19) angeordnetes Schaltelement (17) in Verbindung steht.
  2. Radaufhängung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Ausgleichsraum (4) im Längsschnitt gesehen zylinderförmig ausgeführt und einseitig geöffnet ist, wobei das Eingreifende (7) des zweiten Stangenteils (3) eine Kolbenstange (8) aufweist, welche endseitig eine Kolbenwirkfläche (11) aufweist.
  3. Radaufhängung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungselement (19) einen Kanal (19) aufweist, welcher in eine Wand des Ausgleichsraums (4) an einer zu einer Kolbenwirkfläche (11) des Eingreifendes (7) orientierten Seite eingebracht ist.
  4. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mediumreservoir (18) druckbeaufschlagt ist, und bevorzugt ein Druckbelastungselement (22) aufweist.
  5. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Mediumreservoir (18) eine federbelastete Druckplatte (23) aufweist, und so druckbeaufschlagt ist.
  6. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Stangenteil (2) zur Abdichtung des Ausgleichsraums (4) einen kappenartigen Deckel (6) mit einer zentralen Öffnung (27) und zwei im Längsschnitt gesehen unterschiedlich langen Anlagelippen (24, 26) aufweist, wobei eine innere Anlagelippe (24) im Längsschnitt gesehen länger ausgeführt ist als die dazu gegenüberliegende äußere Anlagelippe (26), wobei zwischen beiden Anlagelippen (24, 26) ein Wandabschnitt des Ausgleichraumes (4) aufgenommen ist, wobei das Eingreifende (7) durch die zentrale Öffnung (27) geführt ist.
  7. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein kappenartiger Deckel (6) zur Abdichtung des Ausgleichsraums (4) vorgesehen ist, wobei der Deckel (6) eine zentrale Öffnung (27) aufweist, welche im Längsschnitt gesehen zwei Öffnungsabschnitte (28, 29) aufweist, von denen ein erster Öffnungsabschnitt (28) einen geringeren Durchmesser aufweist als ein sich daran anschließender zweiter Öffnungsabschnitt (29), wobei der erste Öffnungsabschnitt (28) dichtend an einem Außenumfang des Eingreifendes (7) anliegt, und wobei der zweite Öffnungsabschnitt (29) zu einer, einer Kolbenwirkfläche (11) gegenüberliegenden Ringfläche (12) des Eingreifendes (7) geöffnet ist, wobei ein Ringspalt (31) zwischen dem Außenumfang des Eingreifendes (7) und dem Innenumfang des zweiten Öffnungsabschnittes (29) angeordnet ist.
  8. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Ausgleichsmedium eine Flüssigkeit, bevorzugt ein Hydrauliköl ist.
  9. Radaufhängung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Schaltelement (17) als Magnetventil (17) ausgeführt ist.
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