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Die Erfindung betrifft eine Spannvorrichtung, insbesondere Verlegehilfe für aus Einzelelementen zusammensetzbare Bodenbeläge, die zur Erzeugung einer Druckkraft einen Antrieb und ein mittels des Antriebes axial von einer Ruheposition in eine Druckposition verschiebbares Druckelement umfaßt, wobei es sich bei dem Antrieb um ein mit einer Betätigungseinrichtung verbundenes selbsthemmendes Spindelgetriebe handelt.
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Eine derartige Spannvorrichtung ist beispielsweise aus der amerikanischen Offenlegungsschrift
US 2009/0194749 A1 bekannt und dient bei der Montage von Fußböden zum Verschließen der Zwischenräume zwischen benachbarter Fußbodenelementen (Dielen, Parkettelementen etc.) bzw. zur Einhaltung eines definierten Abstandes randseitiger Fußbodenelemente zur Raumwand. Dabei ist bei dieser bekannten Vorrichtung bei einer ersten Alternative die Gewindespindel zwischen zwei Halterungen fest eingespannt, und die Spindelmutter wird entlang der Gewindespindel mit einem Werkzeug, beispielsweise einer Ratsche, gedreht und drückt dabei gegen ein federbeaufschlagtes, verschiebbares Druckstück. Dieses Druckstück ist über ein in einer Führung geführtes stegförmiges Verbindungsteil mit dem unterhalb der Gewindespindel angeordnetes Druckelement verbunden, welches parallel zur Achse der Gewindespindel verschiebbar ist.
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Bei einer in dieser Offenlegungsschrift in Absatz 90 beschriebenen weiteren Alternative der bekannten Vorrichtung wird vorgeschlagen, die Gewindespindel drehbar zu lagern und mit einer auf der Gewindespindel angeordneten Mutter drehfest zu verbinden. Als Spindelmutter dient bei dieser Alternative das mit einem Innengewinde versehene Druckstück, so daß eine Rückstellfeder entfallen kann. Allerdings ist auch bei dieser Alternative das als Spindelmutter verwendete Druckstück über ein in einer Führung geführtes stegförmiges Verbindungsteil mit dem Druckelement verbunden, so dass das Druckelement parallel zur Achse der Gewindespindel verschoben wird.
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Nachteilig ist bei diesen bekannten Vorrichtungen unter anderem, dass sie relativ aufwendig aufgebaut und unhandlich zu bedienen sind. Außerdem muß bei ihrem praktischen Einsatz der Spindelantrieb häufig gereinigt werden, da die Gewindespindel und die Spindelmutter frei zugänglich sind und daher schnell verschmutzen. Schließlich besteht die Gefahr, dass es bei der Übertragung hoher Kräfte zu einem Verkanten des Druckelementes kommen kann, weil die Kraftübertragung von der Spindelmutter auf das Druckelement über das gegenüber der Gewindespindel radial verlaufende stegförmige Verbindungsteil erfolgt. Dadurch besteht die Gefahr, dass nicht alle Fußbodenelemente exakt horizontal verlegt werden und sich nach der Verlegung der Elemente unter Umständen ein leicht gewölbter Fußboden ergibt.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine einfach aufgebaute, leicht bedienbare und störungsfrei arbeitende Spannvorrichtung der eingangs erwähnten Art anzugeben, welche überdies eine kompakte Bauweise aufweist.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale der nebengeordneten Ansprüche 1 und 2 gelöst. Weitere, besonders vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung offenbaren die Unteransprüche.
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Die in Anspruch 1 offenbarte erste Alternative der Erfindung beruht im wesentlichen auf dem Gedanken, die Gewindespindel nicht vorderseitig in einer Halterung fest einzuspannen und die Spindelmutter über ein Verbindungsteil mit dem Druckelement zu verbinden, sondern die in einer Führung verschiebbar angeordnete Spindelmutter direkt als Druckelement zu verwenden, so dass die Druckkraft genau in Richtung der Längsachse der Gewindespindel wirkt und Verkantungen des Druckstückes weitgehend ausgeschlossen werden können. Hierzu ist die Spindelmutter derart ausgebildet, dass ihr vorderseitiges Ende sich in der Druckposition des Druckelementes vor dem vorderseitigen Ende der Gewindespindel befindet. Ferner erfolgt bei der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung die Drehung der Gewindespindel nicht durch Drehung einer auf der Gewindespindel drehfest angeordneten Mutter, sondern mit Hilfe eines Winkelgetriebes. Dadurch ist es auf einfache Weise möglich, die Gewindespindel beispielsweise mit Hilfe eines Drehknopfes, der sich oberhalb oder seitlich von dem Spindelgetriebe befindet, auch manuell zu drehen.
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Bei der in Anspruch 2 offenbarten zweiten Alternative der Erfindung wird hingegen nicht eine Spindelmutter axial verschoben, sondern eine mit dem Druckelement verbundene Gewindespindel, während die Spindelmutter drehbar angeordnet ist. Dabei kann die Gewindespindel derart ausgebildet sein, dass sie das Druckelement selbst bildet.
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Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist ein das Spindelgetriebe und das Winkelgetriebe umfassendes Gehäuse vorgesehen, dessen vordere Gehäusewand eine Öffnung aufweist, durch welche das Druckelement mindestens teilweise nach außen hindurchschiebbar ist. Außerdem ist in der oberen Gehäusewand oder in einer der beiden seitlichen Gehäusewände eine Bohrung vorgesehen, durch welche die Antriebswelle des Winkelgetriebes mit dem auf der Außenseite dieser Gehäusewand befindlichen Betätigungselement verbindbar ist.
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Vorzugsweise kann das Druckelement eine im wesentlichen quaderförmige Gestalt besitzen und das Gehäuse einen Innenraum aufweisen, derart, dass das Druckelement mindestens mit einem Teilbereich formschlüssig an den unteren, oberen und seitlichen Gehäusewänden des Gehäuses der Spannvorrichtung anliegt, so daß über die Gehäusewände eine exakte Führung des Druckelementes erfolgt.
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Dabei kann die vordere Gehäusewand auch entfallen, so dass die Öffnung, durch die das Druckelement aus dem Gehäuse nach außen geschoben wird, durch die fehlende vordere Gehäusewand gebildet wird.
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Bei dem Winkelgetriebe kann es sich vorzugsweise um ein einstufiges Zahnradgetriebe mit einem Antriebs- und einem Abtriebsrad handeln. Dabei kann als Zahnradgetriebe beispielsweise ein Kegelradgetriebe oder ein Kronenradgetriebe, bei dem die radial angeordneten Zähne des Antriebsrades axial zwischen die Zähne des Antriebsrades eingreifen, verwendet werden.
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Es kann aber auch vorgesehen werden, dass es sich bei dem Winkelgetriebe um ein Schneckengetriebe oder ein Schraubenradgetriebe handelt.
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Um eine sehr kompakte Spannvorrichtung zu erhalten, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, wenn die Gewindespindel (erste Alternative) oder die Spindelmutter (zweite Alternative) sich heckseitig über das drehfest mit ihr verbundene Abtriebsrad des Winkelgetriebes oder über ein mit dem Abtriebsrad heckseitig drehfest verbundenes Führungsteil an der heckseitigen Gehäusewand erfolgt. Dabei ist das Antriebsrad, in Draufsicht auf die Spannvorrichtung gesehen, gegenüber dem Abtriebsrad vorzugsweise zum vorderen Ende der Gewindespindel hin verschoben angeordnet.
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Um eine möglichst einfache und schnelle Montage der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung zu ermöglichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn in dem Gehäuse ein Halte- und Führungskörper für das Spindel- und das Winkelgetriebe angeordnet ist, der sowohl eine axiale Führung für die Gewindespindel (erste Alternative) oder die Spindelmutter (zweite Alternative) als auch eine erste Vertiefung zur Aufnahme und umfangseitigen Führung des mit der Gewindespindel drehbar verbundenen Abtriebsrades sowie gegebenenfalls auch des mit dem Abtriebsrad verbundenen Führungsteiles enthält. Außerdem ist in dem Halte- und Führungsteil eine zu der ersten Vertiefung unter einem vorgegebenen Winkel angeordnete zweite Vertiefung zur Aufnahme des Antriebsrades vorgesehen, wobei die erste und zweite Vertiefung randseitig einen miteinander verbundenen offenen Bereich aufweisen, über den eine Verzahnung der beiden Zahnräder des Winkelgetriebes erfolgt.
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Die Bauteile der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung können sowohl aus Kunststoff als auch Metall bestehen. Um die Spannvorrichtung möglichst kostengünstig herzustellen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn möglichst viele Teile als Kunststoff-Spritzgußteile hergestellt werden. Dabei kann beispielsweise vorgesehen werden, dass die Gewindespindel oder die Spindelmutter zusammen mit dem Abtriebszahnrad und gegebenenfalls auch mit dem Führungsteil ein einziges Spritzgußteil bilden.
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Sofern die erfindungsgemäße Spannvorrichtung als Werkzeug zum Verlegen für aus Einzelelementen zusammensetzbare Bodenbeläge verwendet werden soll, dient die untere Gehäusewand als Auflagefläche. Sofern mit diesem Werkzeug ein definierter Abstand eines randseitigen Fußbodenelementes von der Raumwand eingehalten werden soll, muß die Auflagenfläche vorderseitig einen L-förmig abgewinkelten Schenkel aufweisen, der bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Spannvorrichtung das randseitig angeordnete Einzelelement des Bodenbelages hintergreift.
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Sofern hingegen Zwischenräume zwischen benachbarten Fußbodenelementen geschlossen werden sollen, kann der L-förmige Schenkel entfallen. In diesem Fall stützt sich das erfindungsgemäße Werkzeug mit der hinteren Gehäusewand an einer Bezugsfläche ab und presst mit dem Druckelement durch Drehung des Drehknopfes die davorliegenden Bodenelemente zusammen.
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Weitere Einzelheiten und Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den folgenden, anhand von Figuren erläuterten Ausführungsbeispielen. Es zeigen:
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1 einen Längsschnitt eines ersten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung;
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2 eine perspektivische Ansicht der in 1 dargestellten Spannvorrichtung mit abgeänderter Auflage und
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3 einen Längsschnitt eines zweiten Ausführungsbeispieles der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung.
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In 1 ist mit 1 eine erfindungsgemäße Spannvorrichtung bezeichnet. Diese umfaßt ein quaderförmiges Gehäuse 2', dessen vordere Gehäusewand fehlt, so daß vorderseitig eine entsprechende Gehäuseöffnung 3 vorhanden ist.
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In dem Innenraum 4 des Gehäuses 2 befindet sich ein selbsthemmendes Spindelgetriebe 5, das eine um ihre Längsachse 6 drehbare Gewindespindel 7 und eine durch die Gewindespindel 7 axial von einer Ruheposition in eine Druckposition verschiebbare Spindelmutter 8 umfaßt, wobei erfindungsgemäß die Spindelmutter 8 als Druckelement ausgebildet ist. Dabei befindet sich das Druckelement 8 in seiner Ruheposition vollständig innerhalb des Innenraumes 4 und seine vordere Druckfläche 9 verschließt die Gehäuseöffnung 3. Soll das Druckelement 8 in seine Druckposition verschoben werden, so wird es teilweise durch die Gehäuseöffnung 3 hindurch nach vorne geschoben (gestrichelte Linien in 1), bis die Druckfläche 9 gegen ein zu verspannendes Teil (etwa eine nicht dargestellte Holzdiele) mit einer vorgebbaren Kraft drückt.
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Das Druckelement 8 besitzt wie das Gehäuse 2 eine im wesentlichen quaderförmige Gestalt, und der Innenraum 4 des Gehäuses 2 ist derart gewählt, dass die Seitenwände 10 des Druckelementes 8 formschlüssig an den unteren, oberen und seitlichen Gehäusewänden 11–14 des Gehäuses 2 anliegen (2), so daß diese Gehäusewände 11–14 eine Führung 100 des Druckelementes 8 bei seiner axialen Verschiebung bilden.
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Die Gewindespindel 7 ist an ihrem der Spindelmutter 8 abgewandten hinteren Endbereich 15 über ein als Kegelradgetriebe ausgebildetes einstufiges Winkelgetriebe 16 mit einem manuell betätigbaren Drehknopf 17 verbunden. Dieser ist mit der Antriebswelle 18 des Winkelgetriebes 16 verbunden, die durch eine Bohrung 19 der oberen Gehäusewand 11 hindurchgeführt ist, so daß sich der Drehknopf 17 außerhalb des Gehäuses 2 der Spannvorrichtung 1 befindet.
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Wie 1 außerdem unmittelbar entnehmbar, weisen bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel die Antriebswelle 18 und die durch die Gewindespindel 7 gebildete Abtriebswelle des Winkelgetriebes 16 einen Winkel 6 von 90° auf.
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Die Gewindespindel 7 stützt sich heckseitig über ein drehfest mit ihr verbundenes Abtriebsrad 20 des Kegelradgetriebes 16 und ein mit dem Abtriebsrad 20 heckseitig fest verbundenes Führungsteil 21 an leistenförmigen Bereichen 22 der heckseitigen Gehäusewand 23 ab. Dabei ist das mit der Antriebswelle 18 verbundene Antriebsrad 24 des Kegelradgetriebes 16 gegenüber dem Abtriebsrad 20 zum vorderen Ende der Gewindespindel 7 hin verschoben angeordnet, so daß sich ein sehr kompakter Aufbau der gesamten Spannvorrichtung 1 ergibt.
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Um eine möglichst einfache und schnelle Montage der erfindungsgemäßen Spannvorrichtung 1 zu ermöglichen, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn in dem Gehäuse 2 ein Halte- und Führungskörper 25 für die Gewindespindel 7 und das Winkelgetriebe 16 angeordnet ist. Dieser Halte- und Führungskörper 25 umfaßt sowohl eine axiale Führung 26 für die Gewindespindel 7 als auch eine erste Vertiefung 27 zur Aufnahme und umfangseitigen Führung des mit der Gewindespindel 7 drehbar verbundenen Antriebsrades 20 sowie eine senkrecht zu der ersten Vertiefung 27 angeordnete zweite Vertiefung 28 zur Aufnahme des Antriebsrades 24. Dabei weist der Halte- und Führungskörper 25 randseitig einen die erste und zweite Vertiefung miteinander verbindenden offenen Bereich 29 auf, über den eine Verzahnung der beiden Zahnräder 20, 24 des Kegelradgetriebes 16 erfolgt.
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Der Halte- und Führungskörper 25 ist derart geformt, dass er formschlüssig an den Gehäusewänden 11–14 des Gehäuses 2 anliegt.
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Zur Vormontage wird in diesen Halte- und Führungskörper 25 die Gewindespindel 7 über die erste Vertiefung 27 so weit in die Führung 26 geschoben, bis sich das Antriebsrad 20 in der ersten Vertiefung 27 befindet. Dann wird die Spindelmutter 8 auf die Gewindespindel 7 aufgeschraubt, bis diese sich an dem Halte- und Führungskörper 25 abstützt und anschließend das Antriebsrad 24 in die zweite Vertiefung 28 eingelegt.
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Zur Montage der Spannvorrichtung kann die gesamte vormontierte, aus Halte- und Führungskörper 25 und den darin befindlichen Getriebeteilen bestehende Getriebebaueinheit mit der daran befestigten Spindelmutter 8 durch die Gehäuseöffnung 3 in das Gehäuse 2 eingeschoben werden, bis das Führungsteil 21 an den leistenförmigen Bereichen des heckseitigen Gehäuseteiles anliegt. Der Halte- und Führungskörper 25 kann dann kraftschlüssig mit den Gehäusewänden verbunden (z. B verschraubt) werden. Anschließend wird die mit dem Drehknopf 17 verbundene Antriebswelle 18 durch die Bohrung 19 der oberen Gehäusewand 11 geführt und mit dem Antriebsrad 24 (beispielsweise über eine nicht dargestellte Clipsverbindung) verbunden.
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Die in 1 dargestellte Spannvorrichtung kann beispielsweise als Verlegehilfe für aus Einzelelementen zusammensetzbare Bodenbeläge dienen, wobei zum Verschließen der Zwischenräume zwischen benachbarter Fußbodenelementen (Dielen, Parkettelementen etc.) sich die heckseitige Gehäusewand an einem randseitigen Fußbodenelement und das Druckelement sich über seine Druckfläche an einer Bezugsfläche (z. B. einer Gebäudewand) abstützt.
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Sofern mit der Spannvorrichtung 1 ein definierter Abstand eines randseitigen Fußbodenelementes von einer benachbarten Raumwand eingehalten werden soll, muß die untere Gehäusewand 12, die als Auflagefläche dient, vorderseitig einen L-förmig abgewinkelten Schenkel 30 aufweisen (2), der bei einer bestimmungsgemäßen Verwendung der Spannvorrichtung das randseitig angeordnete Einzelelement des Bodenbelages hintergreift.
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In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Spannvorrichtung dargestellt, bei dem zur Verschiebung des Druckelementes in Richtung der Längsachse der Gewindespindel des Spindelantriebes nicht die Gewindespindel, sondern die Spindelmutter gedreht wird. Dabei wurden für funktionsgleiche Teile die gleichen Bezugszeichen wie in den 1 und 2 verwendet.
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Auch diese, mit 1' bezeichnete Spannvorrichtung umfaßt ein Gehäuse 2, dessen vordere Gehäusewand fehlt, so daß vorderseitig eine entsprechende Gehäuseöffnung 3 vorhanden ist. In dem Innenraum 4 des Gehäuses 2 befindet sich ein selbsthemmendes Spindelgetriebe 5', das eine drehbare Spindelmutter 8' und eine durch die Spindelmutter 8' axial von einer Ruheposition in eine Druckposition verschiebbare Gewindespindel 7' umfaßt, wobei erfindungsgemäß die Gewindespindel 7' direkt mit einem Druckelement 8'' verbunden ist oder das Druckelement selbst bildet. Dabei befindet sich das Druckelement 8'' in seiner in 3 dargestellten Ruheposition vollständig innerhalb des Innenraumes 4 und seine vordere Druckfläche 9 verschließt die Gehäuseöffnung 3.
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Auch bei diesem Ausführungsbeispiel besitzen das Druckelement 8'' und das Gehäuse 2 eine im wesentlichen quaderförmige Gestalt, und der Innenraum 4 des Gehäuses 2 ist derart gewählt, dass die Seitenwände des Druckelementes 8'' formschlüssig an den unteren, oberen und seitlichen Gehäusewänden des Gehäuses 2 anliegen (vgl. auch 2), so daß diese Gehäusewände eine Führung des Druckelementes 8'' (und damit auch der Gewindespindel 7') bei seiner axialen Verschiebung bilden.
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Die Spindelmutter 8' ist an ihrem der Gewindespindel 7' abgewandten hinteren Endbereich über das bereits im Zusammenhang mit den 1 und 2. beschriebene Winkelgetriebe 16 mit einem manuell betätigbaren Drehknopf 17 (vgl. 1 und 2) verbunden.
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Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das vorstehend beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt. So kann beispielsweise das Gehäuse der Spannvorrichtung auch eine Öffnung auf der unteren Gehäusewand aufweisen, über welche der Halte- und Führungskörper 25 in das Gehäuse eingeschoben wird.
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Außerdem kann auch eine vordere Gehäusewand vorgesehen sein, die eine entsprechende Gehäuseöffnung für das Hindurchschieben des Druckelementes aufweist.
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Das Druckelement muß nicht zwingend quaderförmig ausgestaltet sein, sondern kann beispielsweise auch eine zylinderförmige Gestalt besitzen. Allerdings muss eine Zwangsführung vorgesehen sein, die ein Drehen des Druckelementes verhindert. Dieses kann beispielsweise durch ein Eingreifen eines an dem Druckelement oder der Innenwand des Gehäuses angeordneten Vorsprunges in eine sich in Längsrichtung erstreckende nutenförmige Ausnehmung des Gehäuses oder des Druckelementes erfolgen.
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Vorteilhaft kann es ferner sein, wenn der Drehknopf mit Antriebswelle aus der Spannvorrichtung entfernbar ausgebildet ist, um sicherzustellen, dass bei einer unter Druck stehenden Anordnung ein Unbefugter die Spannvorrichtung nicht verstellt.
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Selbstverständlich muss die Spindelmutter und damit das Druckelement nicht einteilig ausgebildet sein. Vielmehr kann es auch zweckmäßig sein, den Gewindebereich durch eine Metallmutter zu bilden, welche als Einleger von einem entsprechend geformten Kunststoffteil umgeben ist.
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Die An- und Abtriebsachsen des Winkelgetriebes (und damit auch die An- und Abtriebsräder) können auch derart angeordnet sein, daß sich zwecks einer besseren Bedienung des Drehknopfes 17 ein Winkel 6 ergibt, der kleiner oder größer 90° ist, so daß der Drehknopf 17 beispielsweise schräg nach hinten anordbar ist. In derartigen Fällen wird die obere Gehäusewand in dem Drehknopfbereich dann ebenfalls einen entsprechend schrägen Verlauf aufweisen.
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Die in 1 dargestellten leistenförmigen Bereiche 22, die der Versteifung der heckseitigen Gehäusewand dienen, können auch entfallen, so dass sich das Führungsteil 21 oder das Abtriebsrad 20, aber auch das heckseitige Ende der Gewindespindel (falls das Abtriebsrad zum vorderen Ende der Gewindespindel verschoben angeordnet ist) direkt an der heckseitigen Gehäusewand abstützen.
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Die sehr kompakt aufbaubare erfindungsgemäße Spannvorrichtung kann vorzugsweise auch als Druckmodul für modular aufbaubare Systeme eingesetzt werden, um beispielsweise mehrere Fußbodenelemente bereits vor ihrer Befestigung auf dem Fußboden miteinander zu verbinden. Hierzu kann das Druckmodul mit entsprechenden Tragteilen auswechselbar verbunden werden. So kann beispielsweise ein entsprechendes Druckmodul lösbar an einer Werkbank (z. B. einer Hobelbank etc.) auswechselbar befestigt werden, wobei es als Fixierelement einen an der unteren Gehäusewand nach unten vorstehenden Zapfen besitzt, der in eine Zapfenaufnahme der Werkbank eingreift.
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Als Fixierelemente können in der unteren Gehäusewand auch Gewindebohrungen vorgesehen sein, so dass das Druckmodul mit einer Werktischauflage verschraubt werden kann.
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Ferner können die seitlichen Gehäusewänden mit vertikalen Rillen versehen sein, in die entsprechende leistenförmige Teile eines Werktisches etc. eingreifen.
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Bezugszeichenliste
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- 1, 1'
- Spannvorrichtung
- 2
- Gehäuse
- 3
- Gehäuseöffnung
- 4
- Innenraum
- 5, 5
- Antrieb, Spindelgetriebe
- 6
- Längsachse
- 7, 7'
- Gewindespindel
- 8, 8'
- Spindelmutter, Druckelement
- 8''
- Druckelement
- 9
- Druckfläche
- 10
- Seitenwand (Druckelement)
- 11
- (obere) Gehäusewand
- 12
- (untere) Gehäusewand
- 13,14
- (seitliche) Gehäusewände
- 15
- Endbereich
- 16
- Winkelgetriebe, Zahnradgetriebe, Kegelradgetriebe
- 17
- Betätigungseinrichtung, Drehknopf
- 18
- Antriebswelle
- 19
- Bohrung
- 20
- Abtriebsrad, Zahnrad
- 21
- Führungsteil
- 22
- leistenförmiger Bereich
- 23
- heckseitige Gehäusewand
- 24
- Antriebsrad, Zahnrad
- 25
- Halte- und Führungskörper
- 26
- Führung
- 27
- erste Vertiefung
- 28
- zweite Vertiefung
- 29
- offener Bereich
- 30
- Schenkel
- 100
- Führung
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- US 2009/0194749 A1 [0002]