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Die Erfindung betrifft ein Rührgefäß für eine Küchenmaschine, mit einem in dem Rührgefäßboden angeordneten und in das Innere des Rührgefäßes her ausnehmbaren Rührwerk, wobei weiter ein mit dem Rührgefäßboden außenseitig verbindbarer Standfuß vorgesehen ist und eine Rührwerkwelle den Rührgefäßboden durchsetzt.
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Rührgefäße der in Rede stehenden Art sind bekannt. Diese finden insbesondere Einsatz in Verbindung mit einer Küchenmaschine, weiter insbesondere für den Haushaltsbereich.
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Zum Verrühren oder auch Zerkleinern von in das Rührgefäß eingebrachter Medien, insbesondere von eingebrachten Lebensmitteln, ist zugeordnet dem Rührgefäßboden ein Rührwerk, bspw. in Form eines Messerwerks, angeordnet. Dessen Rührwerkwelle durchsetzt den Rührgefäßboden zur Ausbildung eines frei nach unten über den Rührgefäßboden hinausragenden Kupplungsmitnehmers. Weiter ist diesbezüglich bekannt, das Rührgefäß in eine Rührgefäßaufnahme der Küchenmaschine einzusetzen, in welcher Einsetzstellung das Rührgefäß sich über einen topfartigen Standfuß auf der durch die Rührgefäßaufnahme gegebenen Aufstandfläche abstützt. In dieser Zuordnungsstellung greift der rührwerkwellenseitige Kupplungsmitnehmer in eine maschinenseitige Kupplungsaufnahme formschlüssig ein, über welche Kupplungsaufnahme im Betrieb der Küchenmaschine das rührtopfseitige Rührwerk angetrieben wird. Hierzu ist bevorzugt küchenmaschinenseitig ein auf die Kupplungsaufnahme einwirkender Elektromotor vorgesehen. Darüber hinaus sind Küchenmaschinen bekannt, bei welchen das Rührgefäß bzw. das in dem Rührgefäß aufgenommene Medium aufheizbar ist, so bspw. zufolge Anordnung einer elektrischen Widerstandsheizung im Rührgefäßboden. Ein Rührgefäß für eine Küchenmaschine der in Rede stehenden Art ist weiter bspw. aus der
DE 102 10 442 A1 bekannt. Weiter ist diesbezüglich bekannt, das Rührwerk bspw. zu Reinigungszwecken und/oder zum Zwecke des Austausches am Rührtopf lösbar anzuordnen, so weiter bspw. zufolge einer bajonettartigen Befestigung des Rührwerks am Rührgefäßboden, dies weiter ggf. unter Einbindung des rührgefäßseitigen Standfußes. Zudem ist aus der
DE 10 2009 014 990 A1 eine lösbare Befestigung des Rührwerks am Rührgefäßboden bekannt, bei welcher ein Verriegelungselement zur Rührwerks-Verriegelung aus einem horizontal verlagerbaren, auffederbaren Verriegelungsbügel besteht, der in eine selbsttätig nicht aufhebbare Öffnungsposition verlagerbar ist. Die Inhalte der vorbezeichneten Patentanmeldungen wird hiermit vollinhaltlich in die Offenbarung vorliegender Erfindung mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale der Patentanmeldungen in Ansprüche vorliegender Erfindung mit einzubeziehen.
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Im Hinblick auf den vorbeschriebenen Stand der Technik wird eine technische Problematik der Erfindung darin gesehen, ein Rührgefäß der in Rede stehenden Art in gebrauchsvorteilhafter Weise weiter zu verbessern.
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Diese Problematik ist zunächst und im Wesentlich durch den Gegenstand des Anspruches 1 gelöst, wobei darauf abgestellt ist, dass der Standfuß eine Abdichtung unmittelbar zum Rührgefäßboden erbringt und in Form einer geschlossenen Schale das Rührgefäß einschließlich der Rührwerkwelle unterfängt. Zufolge dieser Ausgestaltung ist insbesondere der von der Rührwerkwelle durchsetzte Bodenbereich des Rührgefäßes von dem schalenförmigen Abschnitt des Standfußes, abgedichtet gegen den Rührgefäßboden, unterfangen, dies weiter insbesondere in der aus der Rührgefäßaufnahme der Küchenmaschine entnommenen Stellung des Rührgefäßes, weiter bspw. bei einem Aufstellen des Rührgefäßes auf eine Tischfläche oder dergleichen. Zufolge einer derartigen, schalenförmigen Abdichtung des von der Rührwerkwelle durchsetzten Rührgefäßbodenbereiches ist es dem Benutzer ermöglicht, das Rührwerk selbst bei einem gefüllten Rührgefäß aus der Zuordnungsstellung zum Rührgefäßboden zu entfernen, dies zufolge Aufheben der Verriegelung des Rührwerks am Rührgefäßboden, sowie nach folgender Entnahme des Rührwerkes von der Innenseite des Rührgefäßes. So ist das Rührgefäß zufolge der vorbeschriebenen Ausgestaltung weiter auch als Servierbehälter mit einem zugänglichen Gefäßboden nutzbar, wobei das Rührgefäß bspw. unter Zuhilfenahme einer Schöpfkelle oder dergleichen zumindest nahezu vollständig entleert werden kann, ohne dass bodenseitige Messerklingen oder dergleichen eines Rührwerkes den Schöpfvorgang stören. Auch sind hierdurch Einlagen im Medium, bspw. Gemüse- oder Fleischeinlagen einer in dem Rührgefäß zubereiteten Suppe mit einer Schöpfkelle oder dergleichen entnehmbar, dies ohne Gefahr einer Beschädigung oder Verletzung. Weiter können durch eine Schöpfkelle oder dergleichen nicht erfassbare Reste im Rührgefäß zufolge Ausschütten entnommen werden. Darüber hinaus erweist sich auch die Reinigung eines derart ausgebildeten Rührgefäßes von Vorteil, da selbiges zufolge der bodenseitigen Abdichtung der nach der Rührwerkentnahme sich ergebenden Bodenöffnung mit Spülwasser gefüllt werden kann. Der die Abdichtung des bodenseitigen Durchbruches nach Entnahme des Rührwerkes erbringende Standfuß ist in einer bevorzugten Ausgestaltung zugleich der Standfuß, mittels welchem das Rührgefäß auch in der Rührgefäßaufnahme der Küchenmaschine eine Abstützung auf der zugordneten Aufnahmefläche findet. In alternativer Ausgestaltung wird der für die übliche Handhabung als Rührgefäß dienende Standfuß, weiter insbesondere der zugleich auch eine Verriegelung des Rührwerks am Rührgefäßboden erbringende Standfuß nach einer Entnahme des Rührgefäßes aus der küchenmaschinenseitigen Rührgefäßaufnahme ausgetauscht gegen einen die Abdichtung der bodenseitigen Rührwerk-Aufnahmeöffnung erbringenden Standfuß. Ist sowohl für die übliche Nutzungsstellung des Rührgefäßes in der Küchenmaschine als auch zur Nutzung des Rührgefäßes als Serviergefäß mit entnommenen Rührwerk derselbe Standfuß vorgesehen, so ist dieser insbesondere bezüglich der das Rührgefäß einschließlich der Rührwerkwelle unterfangenden Schale so ausgebildet, dass diese bspw. zufolge eines blendenförmigen Verschlusses in Zuordnungsstellung des Rührgefäßes in der Rührgefäßaufnahme der Küchenmaschine den Durchtritt der küchenmaschinenseitigen Kupplungsaufnahme zur Formschlussverbindung der Rührwerkwelle zulässt. Mit Entnahme des Rührgefäßes aus der küchenmaschinenseitigen Rührgefäßaufnahme verschließt sich die Schale selbsttätig, insbesondere die Rührwerkwelle unterfangend, welcher Verschluss weiter bevorzugt flüssigkeitsdicht ausgebildet ist.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind nachstehend, auch in der Figurenbeschreibung, oftmals in ihrer bevorzugten Zuordnung zum Gegenstand des Anspruches 1 oder zu Merkmalen weiterer Ansprüche erläutert. Sie können aber auch in einer Zuordnung zu nur einzelnen Merkmalen des Anspruches 1 oder des jeweiligen weiteren Anspruches oder jeweils unabhängig von Bedeutung sein.
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So ist in einer bevorzugten Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes vorgesehen, dass der Standfuß mit dem Rührgefäßboden rast-, formschluss- oder schraubverbunden ist, dies weiter bevorzugt unter unmittelbarer Abdichtung zum Rührgefäßboden. Unabhängig von der gewählten Verbindungsart ist diese weiter bevorzugt händisch, d. h. weiter bevorzugt werkzeuglos durch den Benutzer aufhebbar bzw. herstellbar.
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In weiter bevorzugter Ausgestaltung weist das Rührwerk einen, die Rührwerkwelle umgebenden Aufnahmekörper auf, wobei weiter bevorzugt der Aufnahmekörper den Rührgefäßboden durchsetzt. Der die Rührwerkwelle umschließende Aufnahmekörper beinhaltet insbesondere eine Wellendichtung, weiter bevorzugt eine Lagerung für die Rührwerkwelle, wobei insbesondere im Betriebszustand die Rührwerkwelle relativ zu dem Aufnahmekörper um die Wellenachse drehbeweglich ist. In weiter bevorzugter Ausgestaltung erfolgt die Festlegung des Rührwerks am Rührgefäßboden, ggf. unter Nutzung des dem Rührgefäßboden zuordbaren Standfußes, wobei der Aufnahmekörper im Falle einer beispielhaften Bajonettverriegelung bevorzugt nach radial außen weisende Vorsprünge zur Zusammenwirkung mit dem Rührgefäßboden bzw. mit dem Standfuß aufweist. Im Falle einer Verriegelung des Rührwerks zufolge Schiebeverlagerung eines Verriegelungselementes ist wandungsaußenseitig an dem Aufnahmekörper bevorzugt eine ringförmig umlaufende Nut zum Eingriff des Verriegelungselementes vorgesehen. Darüber hinaus ist bevorzugt der Aufnahmekörper mit einem unrunden Horizontalquerschnitt – insbesondere bezüglich der Außenkontur – versehen, zur Zusammenwirkung mit einer entsprechenden Kontur des vom Aufnahmekörper durchsetzten, rührgefäßbodenseitigen Durchbruchs, so dass hierdurch eine drehfeste Eingriffsstellung des Aufnahmekörpers in dem rührgefäßbodenseitigen Durchbruch erreicht ist.
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Der Aufnahmekörper wirkt bevorzugt mit einer in dem Rührgefäßboden, weiter bevorzugt in dem in dem Rührgefäßboden vorgesehen Durchbruch gehalterten Dichtung zusammen. Die Dichtung wirkt weiter bevorzugt zusammen mit der Mantelaußenseite des Aufnahmekörpers, so dass ein in das Rührgefäß eingefülltes Medium, insbesondere flüssiges Medium nicht nach außen durch den Rührgefäßboden treten kann. Bevorzugt erstreckt sich der Aufnahmekörper in seinem Zusammenwirkungsbereich mit der in dem Rührgefäßboden gehalterten Dichtung rechtwinklig zu einer Horizontalebene des Rührgefäßbodens, so dass weiter mit Bezug auf einen vertikalen Schnitt durch den Aufnahmekörper die mit Bezug auf die Wellenachse radial äußeren Randkanten des Aufnahmekörpers parallel verlaufen zu der Achse der Rührwerkwelle, so dass bevorzugt über die gesamte vertikale Höhe des Aufnahmekörpers ein dichtender Kontakt zu der rührgefäßbodenseitigen Dichtung erreichbar ist, dies weiter entsprechend auch im Zuge einer Entnahme des Rührwerkes zufolge Schiebe- bzw. Zugverlagerung desselben in Richtung der Wellenachse, weiter in Richtung auf das Gefäßinnere.
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In vorteilhafter Weise sind in dem Zusammenwirkungsbereich zwei axial, d. h. in Wellenerstreckungsrichtung betrachtet distanzierte Dichtungen angeordnet. Diese zwei Dichtungen sind in bevorzugter Ausgestaltung gleich ausgebildet, so weiter bevorzugt in Form von, den Aufnahmekörper umfassenden Dichtlippen. Alternativ sind die beiden axial zueinander distanzierten Dichtungen unterschiedlich ausgestaltet, so bspw. durch Ausbildung einer Dichtung in Form einer Dichtlippe und Ausbildung der weiteren Dichtung bspw. in Form einer O-Ring-Dichtung.
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Der Standfuß weist in weiter bevorzugter Ausgestaltung zwei zueinander teleskopierbare Teile auf, von denen eines ein Innenteil und eines ein Außenteil ist. Die Teleskopierung der beiden Teile zueinander erfolgt in weiter bevorzugt Ausgestaltung in Richtung der Ausrichtung der Rührwerkwellen-Achse. Es ergeben sich diesbezüglich weiter bevorzugt zwei definierte Teleskop-Endstellungen, nämlich eine Grundstellung, in welcher das Innenteil und das Außenteil in einer Teleskop-Auszugsstellung vorliegen und eine zusammengeschobene Stellung der beiden Teile, welche zusammengeschobene Stellung in bevorzugter Ausgestaltung die Stellung ist, in welcher die Rührwerkwelle, weiter insbesondere der von der Rührwerkwelle bzw. den Aufnahmekörper im Rührgefäßboden durchsetzte Bereich abgedichtet und schalenförmig unterfangen ist.
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So weist weiter das Innenteil der beiden zueinander teleskopierbaren Teile einen Einschiebeabschnitt auf, dessen Querschnitt mit einem Querschnitt des Aufnahmekörpers hinsichtlich der Außenkontur übereinstimmt. Entsprechend ist die bevorzugt unrunde Querschnittsausgestaltung der Außenkontur des Aufnahmekörpers auf die Außenkontur des Innenteiles übertragen.
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Zufolge der teleskopierbaren Ausgestaltung des Standfußes ist in weiterer Ausgestaltung das Innenteil relativ zudem an dem Rührgefäßboden bspw. zufolge Rast-, Formschluss- oder Schraubverbindung festgesetzten Außenteil verschiebbar, dies weiter insbesondere verschiebbar entlang der Achse der Rührwerkwelle in Richtung auf das unterseitig des Rührgefäßbodens frei liegende Rührwerkwellenende in Form eines Kupplungsmitnehmers. In diese Verlagerungsrichtung wird das Innenteil im Zuge der Rührwerkentnahme verlagert. Hierbei ist weiter bevorzugt mit Hilfe des Innenteiles das Rührwerk aus seiner Dichtstellung in das Innere des Rührgefäßes herausdrückbar, dies weiter bevorzugt zufolge Beaufschlagung des nach unten über den Rührgefäßboden frei hinausragenden Endes der Rührwerkwelle mittels der geschlossenen, schalenförmigen Stirnausgestaltung des Innenteiles. Das Herausdrücken des Rührwerkes erfolgt in einer Ausgestaltung zufolge einer unmittelbaren Schiebeverlagerung des Innenteils, bspw. per Hand durch den Benutzer. In weiter bevorzugten Ausgestaltung erfolgt diese Schiebe- und Ausrückverlagerung zufolge Aufstellens des Rührgefäßes auf den Standfuß, weiter auf das Innenteil des Standfußes, zufolge weiterer Verlagerung des Rührgefäßes in Richtung auf die, die Abstützfläche für das Innenteil anbietende Aufstandfläche (Tischfläche) für das Ruhrgefäß das Innenteil teleskopartig in das Außenteil des Standfußes einfährt und hierbei unter entsprechender Beaufschlagung des Rührwerks dieses aus der rührgefäßbodenseitigen Öffnung in Richtung auf das Innere des Rührgefäßes ausdrückt.
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Um insbesondere in der entnommenen Stellung des Rührwerks weiterhin eine Abdichtung des rührgefäßbodenseitigen Durchbruchs für das Rührwerk anzubieten, ist bevorzugt vorgesehen, dass im Zuge des Herausdrücken des Rührwerkes das Innenteil in die von dem Aufnahmekörper verlassene Dichtung einfährt und in der verschiebebegrenzten Einschubstellung des Innenteiles mittels der schalenförmigen Ausgestaltung den rührgefäßbodenseitigen Durchbruch vollständig verschließt. Hierbei ist weiter vorgesehen, dass das Innenteil in der Einrückstellung, d. h. in der vollständig ausgetriebenen Stellung des Rührwerks, eine nahezu ebene, in das Rührgefäßinnere weisende Bodenfläche anbietet.
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Um insbesondere auch im Zuge des Herausdrücken des Rührwerkes einem Austreten von in dem Ruhrgefäß befindlichen Medium vorzubeugen, ist in einer weiter bevorzugten Ausgestaltung vorgesehen, dass die beiden Dichtungen derart zueinander axial distanziert sind, dass beim Herausdrücken des Rührwerks das Innenteil bereits in die axial untere Dichtung eingefahren ist, bevor der Aufnahmekörper des Rührwerks die axial obere Dichtung verlassen hat. Es ist entsprechend hinsichtlich der Abdichtung ein Schleusenprinzip verwirklicht. In weiter bevorzugter Ausgestaltung ist das Innenteil in der, das Rührwerk ersetzenden Endstellung im Bereich der Dichtung verrastet, um so einen Transport des gefüllten Rührgefäßes zu ermöglichen, ohne dass der auf insbesondere den Schalenabschnitt des Innenteiles einwirkende Mediumdruck das Innenteil aus der Dichtungsstellung heraus zurückverlagern kann.
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In weiterer Ausgestaltung ist bevorzugt vorgesehen, dass das Innenteil gegen das Außenteil abgedichtet ist, welche Abdichtung weiter bevorzugt in jeder Teleskopstellung der beiden Teile zueinander gegeben ist. Es ergibt sich hieraus bevorzugt ein Standfuß, dessen lediglich einer Öffnungsbereich in Zuordnungsstellung zum Rührgefäß der dichtenden Festlegung des Standfußes am Rührgefäßboden dient. In dieser abgedichteten Festlegungsstellung des Standfußes ergibt sich – zumindest in der nicht ausgedrückten Stellung des Rührwerks – ein nach außen abgedichteter, vom Innenteil des Standfußes zu durchsetzender Innenraum. Zufolge dieser Abschottung wird im Zuge der Ausdrückbewegung im Inneren des Standfußes ein leichter Überdruck aufgebaut, der im Fehlerfall der Dichtungsfunktion ein Eindringen von Medium in das Innere des Standfußes verhindert. Beim Durchstoßen des Innenteiles in das Gefäßinnere und somit beim Ausstoßen des Rührwerks hält eine Luftblase die Dicht- und Kontaktstellen frei von in dem Rührgefäß befindlichem Medium.
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In bevorzugter Ausgestaltung ist die Abdichtung des Innenteils gegen das Außenteil gegen eine endbereichseitig einerseits mit dem Innenteil und andererseits mit dem Außenteil verbundene Manschette gebildet. Diese besteht in bevorzugter Ausgestaltung aus einem flexiblen Weichkunststoff, weiter, bspw. aus einem Gummiwerkstoff. Die so ausgebildete und angeordnete Manschette wirkt bevorzugt in Art einer Rollmembran. Alternativ ist auch eine Tellermembran oder ein Faltenbalg zur Ausbildung der Abdichtung möglich. Bevorzugt ist diesbezüglich die Manschette im Querschnitt jedenfalls in der ausgefahrenen Stellung des Innenteils, d. h. in der Teleskop-Streckstellung des Standfußes und somit weiter in der Grundstellung des Standfußes U-förmig oder V-förmig verlaufend gestaltet, wobei der U-Steg oberseitig angeordnet ist bzw. die V-Spitze nach vertikal oben weist.
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Als besonders vorteilhaft erweist sich eine Weiterbildung des Erfindungsgegenstandes, bei welcher beide Dichtungen in einem gemeinsamen Dichtkörper ausgebildet sind, so weiter insbesondere zufolge Ausbildung der Dichtungen in Form von, vom Dichtkörper nach radial innen weisenden Dichtlippen. Zufolge der bevorzugt einstückigen Ausgestaltung der Dichtungen mit dem Dichtkörper ist die axiale Distanz der Dichtungen zueinander auch nicht durch äußere Einflüsse veränderbar festgelegt.
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Der Dichtkörper ist bevorzugt ein Weichkörper, insbesondere ein Gummi-Weichkörper oder ein Weichkörper hergestellt aus einem thermoplastischen Elastomer.
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Der Dichtkörper steht in weiterer Ausgestaltung unterseitig des Rührgefäßbodens über, ggf. eintauchend in einen zentralen, von einem, dem Rührgefäßboden zugeordneten, bevorzugt ringförmigen Heizboden umgebenen Durchbruch.
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Weiter ist bevorzugt vorgesehen, dass das Außenteil zur Verbindung mit dem Rührgefäßboden außenseitig an dem Dichtkörper anliegt, so weiter bevorzugt verrastend oder klemmend an diesem anliegt, womit eine Abdichtung des so gebildeten Standfußes gegenüber dem Rührgefäßboden erreicht ist und eine Festlegung des Standfußes am Rührgefäßboden gegeben ist, die nur willensbetont durch den Benutzer bevorzugt werkzeuglos aufhebbar ist.
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Nachstehend ist die Erfindung anhand der beigefügten Zeichnung, welche lediglich Ausführungsbeispiele darstellt, näher erläutert. Hierbei zeigt:
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1 in Seitenansicht eine Küchenmaschine mit einem in einer maschinenseitigen Rührgefäßaufnahme aufgenommenen Rührgefäß;
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2 das aus der Küchenmaschine entnommene Rührgefäß in Einzeldarstellung;
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3 ein der Befestigung eines in dem Rührgefäß vorgesehenen Rührwerks dienendes, vom Rührgefäß abnehmbares Aufnahmeteil in perspektivischer Einzeldarstellung;
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4 eine perspektivische Detaildarstellung eines in dem Rührgefäßboden ausgebildeten Durchbruchs zur Durchsetzung eines Rührwerkabschnittes;
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5 in perspektivischer Detaildarstellung den Bodenbereich des Rührgefäßes nach Entfernen des Aufnahmeteils und damit einhergehender Entriegelung des Rührwerks, weiter bei Zuordnung eines Standfußes;
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6 den Schnitt gemäß der Linie VI-VI in 5, jedoch nach Ansetzen des Standfußes außenseitig an den Rührgefäßboden;
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7 in perspektivischer Schnittdarstellung des Rührgefäß mit dem bodenseitigen Rührwerk im Zuge eines Ansetzen eines Rührwerks-Entnahmewerkzeugs;
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8 einen Horizontal-Querschnitt durch den Zusammenwirkungsbereich von Entnahmewerkzeug und Rührwerk;
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9 eine der 6 entsprechende Darstellung, jedoch eine Zwischenstellung im Zuge einer Rührwerkentnahme mittels des Standfußes betreffend;
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10 die Herausvergrößerung des Bereiches X in 9;
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11 eine Folgedarstellung zur 9, die Ausstoßstellung des Rühwerks betreffend;
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12 eine der 11 entsprechende Stellung, jedoch in perspektivischer Schnittdarstellung;
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13 eine der 10 entsprechende Darstellung mit einer Verrastung des Standfußes an dem Rührgefäß.
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Dargestellt und beschrieben ist zunächst mit Bezug zu 1 eine Küchenmaschine 1 mit einer Rührgefäßaufnahme 2 und einem Bedienfeld 3.
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Der Küchenmaschine 1 ist ein Rührgefäß 4 zuordbar, indem dieses in die Rührgefäßaufnahme 2 eingesetzt wird. In dem Rührgefäß 4 ist dem Rührgefäßboden 5 zugeordnet ein Rührwerk 6 vorgesehen, welches über einen in der Küchenmaschine 1 unterhalb der Rührgefäßaufnahme 2 angeordneten, nicht dargestellten Elektroantrieb betrieben wird.
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Das in die Rührgefäßaufnahme 2 einzusetzende Rührgefäß 4 besitzt einen im Wesentlichen senkrecht ausgerichteten Haltegriff 7. Der Sockelbereich 8 des Rührgefäßes 4 ist topfartig mit kreisrundem Querschnitt ausgebildet und trägt zentral im Inneren das Rührwerk 6.
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In dem dargestellten Ausführungsbeispiel ist bodenseitig des Rührgefäßes weiter eine elektrische Widerstandsheizung 9 vorgesehen. Zur elektrischen Kontaktierung derselben sind nach vertikal unten über den Rührgefäßboden 5 hinausragend weiter in einem Kontaktierungssockel 10 aufgenommene, nicht näher dargestellte Kontaktelemente vorgesehen. In der in die Rührgefäßaufnahme 2 eingesetzten Stellung des Rührgefäßes 4 erfolgt hierüber die Stromversorgung der Widerstandsheizung 9, weiter bevorzugt auch eine Steuerung derselben.
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Das Rührwerk 6 weist eine zumindest in der in der Rührgefäßaufnahme 2 aufgenommenen Stellung des Rührgefäßes 4 vertikal ausgerichtete Rührwerkwelle 11 auf. Deren geometrische Achse x durchsetzt das Rührgefäß 4 mittig, bildet zumindest im Sockelbereich 8 bevorzugt zugleich die Rotationsachse des Rührgefäßes.
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Die Rührwerkwelle 11 ist umgeben von einem auch der Lagerung der Rührwerkwelle 11 dienenden Aufnahmekörper 12. Dieser weist mit Bezug auf einen, auf einer Horizontalebene projizierten Grundriss eine annähernd kreisrunde Außenkontur auf, mit diametral gegenüberliegenden, parallel zueinanderverlaufenden Abflachungen 13, wobei weiter die Mantelaußenfläche des so gebildeten Aufnahmekörpers 12 mit Bezug auf einen Vertikalschnitt durch den Aufnahmekörper 12 parallel ausgerichtet ist zu der Wellenachse x und somit in Zuordnungsstellung zum Rührgefäß 4 senkrecht verläuft zu einer Horizontalebene E des Rührgefäßbodens 5.
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In dem Rührgefäßboden 5 ist zur Durchsetzung von dem Rührwerk 6 eine Durchbrechung 14 ausgebildet. In dieser ist ein, weiter unten näher beschriebener Dichtkörper 32 öffnungsseitig gehaltert, mit einer an die Außenkontur des Aufnahmekörpers 12 angepassten Stecköffnung 46. Zufolge dieser formangepassten Stecköffnung 46 ist das Rührwerk 6 bzw. der Aufnahmekörper 12 des Rührwerkes 6 formschlüssig und somit drehfest am dem Rührgefäßboden 5 festsetzbar. Die durch den Aufnahmekörper 12 umgebene Rührwerkwelle 11 ist frei gegenüber dem Aufnahmekörper 12 um die Wellenachse x drehbar.
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Das Rührwerk 6 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel zufolge einer Art Bajonettverriegelung an dem Rührgefäß 4 festlegbar. Hierzu weist der Aufnahmekörper 12 von der Wandungsaußenfläche nach radial außen abragende Rastvorsprünge 15 auf. Diese liegen in diametraler Gegenüberlage, weiter mit Bezug auf einen horizontalen Querschnitt durch den Aufnahmekörper 12 zugeordnet den, die Abflachungen 13 verbindenden Kreisabschnitte.
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Der Aufnahmekörper 12 weist weiter eine vertikale Höhe auf, die größer gewählt ist, als die in vertikaler Richtung betrachtete Dicke des Dichtkörpers 32 bzw. des Rührgefäßbodens 5, bevorzugt inklusive der Widerstandsheizung 9, wobei weiter die Rastvorsprünge 15 zugeordnet dem in Zuordnungsstellung vertikal nach unten weisenden Randbereich des Aufnahmekörpers 12 angeformt sind. Entsprechend greifen die Rastvorsprünge 15 in der Einsteckstellung des Rührwerks im Rührgefäßboden 5 über die durch die nach vertikal unten weisende Bodenfläche gebildete Ebene hinaus zur Zusammenwirkung mit einem Gegenrastmittel.
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Dieses Gegenrastmittel ist bevorzugt ein aus einem Hartkunststoffmaterial gefertigtes, topfartiges Aufnahmeteil 16. Dieses besitzt zunächst einen Abstützboden 17, von welchem randseitig umlaufend ausgehend sich ein in einem Vertikalschnitt an einer Vertikalen ausgerichteter Kragen 18 anschließt. Auf der nach oben gerichteten Stirnrandkante des Kragens 18 stützt sich in Zuordnungsstellung das Rührgefäß 4 im Bereich einer außenseitig der Rührgefäßwandung 19 ausgeformten Schulter 19 ab.
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Im Abstützboden 17 ist eine Ausnehmung 20 zum Durchtritt bzw. zur Freilegung des rührgefäßseitigen Kontaktierungssockels 10 vorgesehen.
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Zentral wächst aus dem Abstützboden 17 ein in den Innenraum des Aufnahmeteiles 16 hineinragender Dom 21 aus, mit einer zentralen Durchsetzungsöffnung 22 für den rührwerkseitigen Aufnahmekörper 12. Dieser Durchsetzungsöffnung 22 sind entsprechend der Anordnung der Rastvorsprünge 15 an dem Aufnahmekörper 12 diametral gegenüberliegende Durchsetzungsbereiche für die Rastvorsprünge 15 zugeordnet. Die bajonettartige Verriegelung des Rührwerkes 6 erfolgt zufolge Abstützung der Rastvorsprünge 15 an einer unterseitigen Stirnrandkante der die Durchsetzungsöffnung 22 umfassenden Wandung des Domes 21, womit weiter auch das Aufnahmeteil 16 an dem Rührgefäß 4 festgelegt ist.
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Mit dem angeordneten Aufnahmeteil 16 ist das Rührgefäß 4, wie in 2 dargestellt, auf eine Fläche 23, bspw. Tischfläche abstellbar.
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Die nach vertikal unten über den Aufnahmekörper 12 verlängerte Rührwerkwelle 11 form einen im Querschnitt sternförmigen Kupplungsfortsatz 24 aus, zur drehfesten und formschlüssigen Kupplung mit einer maschinenseitigen Kupplungsaufnahme 25 in der in die Rührgefäßaufnahme 2 eingesetzten Stellung des Rührgefäßes 4.
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Es besteht das Bedürfnis, das Rührgefäß 4 zugleich auch als Servierbehälter mit glattem und zugänglichen Boden zu nutzen. Um hierbei bspw. mittels einer Schöpfkelle oder dergleichen beschädigungsfrei bevorzugt in dem Rührgefäß 4, mittels der Küchenmaschine 1 zubereitete Speisen entnehmen zu können, wird das Rührwerk 6 aus dem Rührgefäß 4 entnommen und die vom Rührwerk 6 in Zuordnungsstellung durchsetzte Durchbrechung 14 im Rührgefäßboden 5 bzw. die Stecköffnung 46 im Dichtkörper 32 verschlossen.
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Hierzu ist ein Standfuß 26 vorgesehen, welcher zugleich als Austreibmittel für das Rührwerk 6 aus der Zuordnungsstellung zum Rührgefäßboden 5 dient.
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Der Standfuß 26 weist zwei zueinander, in Zuordnungsstellung zum Rührgefäß 4 in Erstreckungsrichtung der Wellenachse x teleskopierbare Teile auf, nämlich ein Innenteil 27 und ein Außenteil 28. Jedes Teil 27, 28 formt zunächst einen in Zuordnungsstellung zum Rührgefäß 4 nach vertikal unten weisenden und sich nach vertikal unten erweiternden Trichterabschnitt 29, 30 auf. Diese Trichterabschnitte 29 und 30 erstrecken sich relativ zu der Wellenachse x in gleichen Winkeln, etwa unter Einschlusse eines Winkels von etwa 60° zur Wellenachse x bzw. zu einer den Standfuß 26 zentral durchsetzenden Achse, wobei weiter bevorzugt die Trichterabschnitte 29 und 30 rotationssymmetrisch ausgebildet sind.
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Der Trichterabschnitt 30 des Außenteils 28 geht über in einen rotationssymmetrischen Hohlzylinderabschnitt 31, mit einem Innendurchmesser, der an den Aussendruchmesser des in der Durchbrechung 14 des Rührgefäßbodens 5 angeordneten Dichtkörpers 32 angepasst ist.
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Der sich vertikal oberhalb des Trichterabschnittes 29 des Innenteiles 27 anschließende Einschiebeabschnitt 33 ist querschnittsmäßig – mit Bezug auf eine senkrecht zur Standfußachse betrachteten Horizontalebene – hinsichtlich der Außenkontur angepasst an den Querschnitt des rührwerkseitigen Aufnahmekörpers 12, weist entsprechend über den Umfang betrachtet zwei diametral gegenüberliegende Abflachungen auf, sowie bevorzugt an die Rastvorsprünge 15 des Aufnahmekörpers 12 angepasste Radialvorsprunge 32.
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Der Einschiebeabschnitt 33 ist gegenüber dem Innendurchmesser des Hohlzylinderabschnittes 31 des Außenteiles 28 verringert, zur Ausbildung eines umlaufenden Ringraumes in der einteleskopierten Stellung von Innenteil 27 und Außenteil 28.
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Weiter ist der Einschiebeabschnitt 33 deckenseitig, d. h. nach vertikal oben gewandt verschlossen, wobei der Deckel durch eine geschlossene, nach unten in Richtung auf den Tellerabschnitt 27 gewölbte Schale 34 gebildet ist.
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Innenteil 27 und Außenteil 28 sind über eine, der Abdichtung zwischen Innen teil 27 und Außenteil 28 dienenden Manschette 35 miteinander verbunden. Hierbei handelt es sich in bevorzugter Ausgestaltung um eine manschettenartige Rolldichtung, die jeweils endbereichseitig einerends wandungsinnenseitig des außenteilseitigen Trichterabschnittes 30 befestigt ist und anderendig wandungsaußenseitig des Einschiebeabschnittes 33. Liegt im letzteren Bereich bevorzugt eine umlaufend linienförmige Verbindung zwischen Manschette 35 und Einschiebeabschnitt 33 vor, ist hingegen die Verbindung des anderen Endes der Manschette 35 an dem Trichterabschnitt 30 des Außenteiles 28 großflächig vorgesehen. So ergibt sich weiter in der ausgefahrenen Stellung des Standfußes 26 gemäß 6 ein in einem Vertikalschnitt betrachteter U-förmiger Verlauf der Manschette 35, wobei ein U-Schenkel an der zugewandten Innenfläche des Trichterabschnittes 30 befestigt verläuft und der andere U-Schenkel an der zugewandten Außenfläche des Einschiebeabschnittes 33 festgelegt ist. Der die U-Schenkel verbindende U-Steg 36 ist oberseitig angeordnet, womit die U-Öffnung nach vertikal unten weist. Weiter ist der U-Steg 36 in der ausgefahrenen Stellung des Innenteiles 27 etwa in der durch die nach oben weisende Stirnfläche der umlaufende Umrandung der Schale 34 gebildeten Horizontalebene angeordnet. Der U-Steg bildet eine Umschlagzone für die Manschette 35 im Zuge eines Einschiebens des Innenteiles 27 in das Außenteil 28 unter Abrollen des sich an dem Einschiebeabschnitt 33 anlegenden Abschnittes der Manschette 35.
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Zufolge der Befestigung des einen Manschettenendes an der Innenseite des außenteilseitigen Trichterabschnittes 30 ist das Innenteil 27 an dem Außenteil 28 gefangen, wobei weiter die in 6 dargestellte Teleskopstellung zugleich die Grundstellung des so gestalteten Standfußes 26 ist.
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Der vorerwähnte Dichtkörper 32 im Bereich der Durchbrechung 14 ist aus einem Weichkunststoffmaterial gefertigt und ist weiter im Bereich der Durchbrechung 14 formschlüssig und unverlierbar gehaltert, dies zufolge Über- und Untergreifen der die Durchbrechung 14 begrenzenden Randkante des Rührgefäßbodens 5. Der sich hierbei oberhalb des Rührgefäßbodens 5 erstreckende, wulstartige Dichtkörperabschnitt dient zur dichtenden Abstützung eines sich in das Innere des Rührgefäßes 4 erstreckenden Aufnahmekörperabschnittes 37.
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Nach radial innen sind an dem Dichtkörper 32 zwei axial zueinander distanzierte Dichtungen 38 und 39 in Form von Dichtlippen angeformt. Diese wirken in Zuordnungsstellung des Rührwerkes 6 mit der Außenfläche des Aufnahmekörpers 12 zusammen, zur entsprechenden Abdichtung der rührgefäßbodenseitigen Durchbrechung 14 gegen Austritt von in dem Rührgefäß 4 befindlichem Medium.
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Um das bspw. im Zuge einer Zubereitung mittels der Küchenmaschine 1 mit einem Medium M befüllte Rührgefäß 4 bspw. als Serviergefäß zu nutzen, wird ein Austausch des Rührwerkes 6 gegen den Standfuß 26 vorgenommen.
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Hierzu wird zunächst, wie beschrieben, das Rührwerk 6 aus der bajonettartigen Verriegelung gelöst, zufolge Drehen und Abziehen des Aufnahmekörpers 12, wonach das Rührwerk 6, insbesondere der Aufnahmekörper 12 sowie die Kupplungsausformung 24 nach unten über die Unterseite des Rührgefäßbodens 5 zum Durchdrücken des Rührwerks 6 in Richtung auf das Innere des Rührgefäßes 4 frei liegen. Hiernach wird, gegebenenfalls aber auch vor einer vorbeschriebenen Entriegelung des Rührwerkes 6, das Rührwerk 6 von der Rührgefäßinnenseite her zur späteren Entnahme erfasst. Hierzu dient ein bevorzugt der Küchenmaschine 1 als Zubehörteil zugeordnetes Werkzeug 40, welches in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein Spatel mit einem Spatelstiel ist, genutzt. Das freie Stielende 41 des Werkzeugs 40 ist als Greiferkralle 42 ausgeformt, zum form- und kraftschlüssigen Ergreifen einer die Wellenachse x zentral aufnehmenden, sich vertikal oberhalb des bevorzugt vorgesehenen Messersatzes des Rührwerks 6 sich erstreckenden Kupplungsausformung 43.
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Der in die Grundstellung, d. h. in die austeleskopierte Stellung verbrachte Standfuß 26 wird hiernach auf eine Fläche 23, bspw. Tischfläche gestellt. Eine Kippsicherung ist erreicht zufolge eines umlaufenden Radialkragens 44 im der Fläche zugewandten Endbereich des innenteilseitigen Trichterabschnittes 29.
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Wie in den Darstellungen in strichpunktierter Linienart dargestellt, kann der Radialkragen 44 auch zu einer flächigen Bodenplatte erweitert sein, von welchem randseitig im Wesentlichen vertikal nach oben ragend eine Stützwandung 45 abragt, angepasst an den umlaufenden Kragen 18 des entfernten Aufnahmeteils 16.
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Das mit Medium M befüllte Rührgefäß 4 wird auf den Standfuß 26 zentriert und aufgestellt, wobei der Hohlzylinderabschnitt 31 des Außenteiles 28 in einen, den Dichtkörper 32 radial umfassenden Bodenschacht eingesteckt wird, dies weiter unter klemmender Anlage des wandungsinnenseitigen, dem freien Endbereich des Hohlzylinderabschnittes 31 zugeordneten Bereiches an dem zugewandten Abschnitt des Dichtkörpers 32. Entsprechend ist bereits vor Einsetzen einer Schiebeverlagerung des Innenteiles 27 gegenüber dem Außenteil 28 der Bereich unterhalb des Rührwerkes 6 abgeschottet. Durch diese Abschottung wird bei einer Einteleskopierung von Innenteil 27 und Außenteil 28 im Inneren des Außenteiles 28 ein leichter Überdruck aufgebaut. Das Innenteil 27 liegt in dieser Standfußstellung konturausgerichtet mit vertikalem Abstand unterhalb des Aufnahmekörpers 12, die Wellenachse x zentral aufnehmend.
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Das Einteleskopieren von Innenteil 27 und Außenteil 28 wird erreicht zufolge Herunterdrücken des Rührgefäßes 4 in Richtung auf die Fläche 23. Hierbei wird das sich über die Kupplungsausformung 24 auf der Schale 34 abstützende Rührwerk 6 in Richtung auf das Rührgefäßinnere schiebeverlagert, unter entsprechendem Nachrücken des Innenteiles 27. Die beiden Dichtungen 38 und 39 des Dichtkörpers 32 sind derart in Axialrichtung zueinander versetzt, dass im Zuge eines Herausdrückens des Rührwerks 6 das Innenteil 27 bereits in die axial untere Dichtung 39 eingefahren ist, bevor der Aufnahmekörper 12 die axial obere Dichtung 38 verlassen hat (vgl. 9 und 10). Zufolge der vorbeschriebenen Abschottung und des hierdurch sich einstellenden Überdrucks wird im Fehlerfalle der Dichtungsfunktion ein Eindringen von Medium M in das Innere des Außenteiles 28 und somit in den Standfuß 26 verhindert. Weiter hält beim Durchstoßen des Innenteiles 27 mit damit einhergehendem Ausstoßen des Rührwerkes 6 eine Luftblase die Dicht- und Kontaktstellen im Bereich der Dichtungen 38 und 39 frei vom Medium M.
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Durch die beiden axial zueinander versetzten Dichtungen 38 und 39 sowie zufolge der dichtungsmanschettenartigen Verbindung von Innenteil 27 und Außenteil 28 ist eine drei-stufige Leckagesicherung gegeben.
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In der in 11 dargestellten Endstellung des Innenteiles 27, entsprechend in der Rührwerkentnahmestellung, ist das Innenteil 27 bevorzugt an dem Dichtkörper 32 eingerastet, um so den Transport des gefüllten Rührgefäßes 4 zu ermöglichen. Alternativ sind die Reibkräfte in der Endstellung zwischen Dichtkörper 32 und an diesem anliegenden Außenteil 28 so groß, dass eine Selbsthemmung erreicht ist, die das die Stecköffnung 46 verschließende Außenteil 28 auch bei befülltem Rührgefäß 4 in der Verschlussstellung hält. Darüber hinaus stützt sich das Rührgefäß 4 über das angedockte Außenteil 28, insbesondere über dessen Trichterabschnitt 30 auf dem Innenteil 27, insbesondere auf dessen Radialkragen 44 ab.
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Alternativ oder kombinativ ist gemäß der Darstellung in 13 eine Verrastung des Standfußes 26 an dem Rührgefäß 4, insbesondere im bodenseitigen Bereich der Rührgefäßwandung 19 vorgesehen. Die Verrastung ist durch den Benutzer herbeiführbar bzw. aufhebbar, weiter bevorzugt werkzeuglos.
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Hierzu sind in dem dargestellten Ausführungsbeispiel wandungsaußenseitig des außenteilseitigen Hohlzylinderabschnitts 31 zwei oder mehr, bspw. vier, radial vorstehende, bevorzugt kugelabschnittförmige Rastnasen 48 angeformt, weiter bevorzugt auf einer gemeinsamen Ebene liegend gleichmäßig über den Umfang verteilt angeordnet. Diese Rastnasen 48 greifen in Einsteckstellung des Außenteiles 28 gemäß 13 in zugeordnete Rastöffnungen, welche in flankierenden Vertikalabschnitten 50 der Rührgefäßwandung sperrend eintauchen. Zum – mit Bezug auf die Aches X – ausrichtungsfreien Ansetzen und Festlegen des Standfußes 26 kann zufolge der insgesamt rotationssymmetrischen Ausgestaltung der Fügepartner der Vertikalabschnitt 50 auch als umlaufender Kragen ausgebildet sein, mit einer umlaufenden, ringförmigen Rastausnehmung.
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Die vertikalen Längen von Innenteil 27 und Außenteil 28 sind weiter so ausgelegt, dass in der Innenteil-Endlage gemäß 11 sich eine nahezu ebene Topfboden-Innenfläche ausbildet. Weiter sind die vertikalen Erstreckungslängen von Innenteil 27 und Außenteil 28 so gewählt, dass bei einem Ankoppeln des Standfußes 26 an den Rührgefäßboden 5 das Außenteil 28 eher in Kontakt tritt als eine Schiebebewegung des Rührwerks 6 durch das Innenteil 27 einsetzen kann.
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Zum (Wieder-)Einsetzen des Rührwerkes 6 wird dieses unter Ausdrücken des Außenteils 28 in die Stecköffnung 46 eingeschoben, bis eine Stellung des Standfußes 26 gemäß 6 erreicht ist.
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Das Rührwerk 6 ist nach einer entsprechenden Ausschiebebewegung mittels des Innenteiles 27 unter Zuhilfenahme des angesetzten Werkzeuges 40 aus dem Medium M und somit aus dem Rührgefäß 4 entnehmbar.
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Alle offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich. In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen (Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender Anmeldung mit aufzunehmen. Die Unteransprüche charakterisieren in ihrer fakultativ nebengeordneten Fassung eigenständige erfinderische Weiterbildung des Standes der Technik, insbesondere um auf Basis dieser Ansprüche Teilanmeldungen vorzunehmen.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Küchenmaschine
- 2
- Rührgefäßaufnahme
- 3
- Bedienfeld
- 4
- Rührgefäß
- 5
- Rührgefäßboden
- 6
- Rührwerk
- 7
- Haltegriff
- 8
- Sockelbereich
- 9
- Widerstandsheizung
- 10
- Kontaktierungssockel
- 11
- Rührwerkwelle
- 12
- Aufnahmekörper
- 13
- Abflachung
- 14
- Durchbrechung
- 15
- Rastvorsprung
- 16
- Aufnahmeteil
- 17
- Abstützboden
- 18
- Kragen
- 19
- Rührgefäßwandung
- 19'
- Schulter
- 20
- Ausnehmung
- 21
- Dom
- 22
- Durchsetzungsöffnung
- 23
- Fläche
- 24
- Kupplungsausformung
- 25
- Kupplungsaufnahme
- 26
- Standfuß
- 27
- Innenteil
- 28
- Außenteil
- 29
- Trichterabschnitt
- 30
- Trichterabschnitt
- 31
- Hohlzylinderabschnitt
- 32
- Dichtkörper
- 33
- Einschiebeabschnitt
- 34
- Schale
- 35
- Manschette
- 36
- U-Steg
- 37
- Aufnahmekörperabschnitt
- 38
- Dichtung
- 39
- Dichtung
- 40
- Werkzeug
- 41
- Stielende
- 42
- Greiferkralle
- 43
- Kupplungsausformung
- 44
- Radialkragen
- 45
- Stützwandung
- 46
- Stecköffnung
- 47
- Radialvorsprung
- 48
- Rastnase
- 49
- Rastöffnung
- 50
- Vertikalabschnitt
- x
- Wellenachse
- E
- Horizontalebene
- M
- Medium
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 10210442 A1 [0003]
- DE 102009014990 A1 [0003]