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Die Erfindung betrifft ein als Raschelnetz ausgeführtes Kunststoffnetz.
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Kunststoffnetze bzw. als Raschelnetze ausgeführte Kunststoffnetze sind aus dem Stand der Technik bekannt. Sie werden aus einem Kunststofffaden mittels Raschelmaschinen gewirkt, wobei im Wesentlichen über die gesamte Maschinenbreite Kunststofffäden mittels Nadeln zu Fäden verschlungen werden.
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Mittels Raschelmaschinen können in vorteilhafter Weise sehr leichte Netze hergestellt werden, die zum Einwickeln von Heuballen dienen können. Hierbei sollen die Raschelnetze einerseits durch Verwendung von dünnen und somit leichten Kunststofffäden ein möglichst geringes Gewicht aufweisen, andererseits sollen die Raschelnetze eine möglichst hohe Festigkeit aufweisen, um beim Einwickeln und Transportieren von Gütern, beispielsweise vom Heu etc. nicht beschädigt zu werden.
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Aus der
DE 10 2016 108 342 A1 der Anmelderin geht ein Kunststoffnetz, mit mehreren sich in Längsrichtung parallel zueinander erstreckenden Ketten, auch Fransen genannt hervor. Bei dem bekannten Kunststoffnetz erstrecken sich wenigstens zwei Ketten mit geringem Abstand zueinander und bilden eine Kettengruppe, wobei wenigstens eine weitere Kette zu der Kettengruppe benachbart ist und wobei der Abstand zwischen dieser Kette und der Kettengruppe größer ist als der geringe Abstand der Ketten innerhalb der Kettengruppe zueinander; zudem ist ein Faden (d.h. ein Schussfaden) vorgesehen, welcher zwischen der weiteren Kette und der Kettengruppe hin und her verläuft und die weitere Kette mit der Kettengruppe verbindet.
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Der vorliegenden Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ausgehend von dem genannten Stand der Technik ein als Raschelnetz ausgeführtes Kunststoffnetz mit geringem Gewicht bezogen auf dessen Dimensionierung und hoher Festigkeit anzugeben.
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Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Patentanspruchs 1 gelöst. Weitere erfindungsgemäße Ausgestaltungen und Vorteile gehen aus den Unteransprüchen hervor.
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Demnach wird ein als Raschelnetz ausgeführtes Kunststoffnetz vorgeschlagen, welches mehrere sich in Längsrichtung parallel zueinander erstreckende, jeweils aus einem oder mehreren Fäden gebildete Ketten, auch Fransen genannt, aufweist, welche Kettenelemente umfassend jeweils zumindest zwei sich mit geringem Abstand zueinander erstreckende Ketten bilden, wobei der Abstand zwischen benachbarten Kettenelementen größer ist als der Abstand der Ketten innerhalb eines Kettenelementes zueinander.
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Erfindungsgemäß ist vorgesehen, dass jedes Kettenelement mittels jeweils eines Fadens, auch Schussfaden genannt, der als Einzelfaden oder als aus zumindest zwei Fadenelementen gebildeter Mehrfachfaden ausgeführt ist, mit jeweils einem benachbarten Kettenelement verbunden ist, wobei der Faden zwischen einem Kettenelement und einem benachbarten Kettenelement derart hin und her verläuft, dass er pro definiertem Abstand in Längsrichtung des Kunststoffnetzes, d.h. parallel zu den Längsachsen der Ketten betrachtet durch zumindest ein Kettenglied jeder Kette eines Kettenelementes geführt ist, so dass, wenn bei einem Kettenelement die Fäden, die das Kettenelement mit den benachbarten Kettenelementen verbinden, in einem Bereich abgeschnitten werden, an diesem Bereich der Abstand zwischen den Ketten des Kettenelementes vergrößert wird.
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Durch ein Kettenelement, das nicht am Rand des Kunststoffnetzes angeordnet ist, verlaufen demnach zwei Fäden, die jeweils der Verbindung mit einem benachbarten Kettenelement dienen.
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Vorzugsweise sind sämtliche Kettenelemente jeweils aus zwei sich mit geringem Abstand zueinander erstreckende Ketten gebildet, so dass das Netz eine gerade Anzahl von Ketten aufweist.
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Gemäß der Erfindung können beispielsweise die Ketten der an den Rändern des Kunststoffnetzes angeordneten Kettenelemente jeweils aus mehreren, vorzugsweise aus zwei Fäden gebildet sein. Ferner ist es möglich, dass sämtliche Ketten des Kunststoffnetzes jeweils aus mehreren, vorzugsweise aus zwei Fäden gebildet sind.
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Durch das Vorsehen der Kettenelemente wird eine hohe Festigkeit des Kunststoffnetzes erzielt; vorzugsweise sind die Ketten aus einem Kunststofffadenmaterial hergestellt, welches eine geringe Dicke und somit ein geringes Gewicht aufweist.
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In vorteilhafter Weise kann das Merkmal, wonach der Faden zwischen einem Kettenelement und einem benachbarten Kettenelement derart hin und her verläuft, dass er pro definiertem Abstand in Längsrichtung des Kunststoffnetzes, d.h. parallel zu den Längsachsen der Ketten betrachtet durch zumindest ein Kettenglied jeder Kette eines Kettenelementes geführt ist, so dass, wenn bei einem Kettenelement die Fäden, die das Kettenelement mit benachbarten Kettenelementen verbinden, in einem Bereich abgeschnitten werden, an diesem Bereich der Abstand zwischen den Ketten des Kettenelementes vergrößert wird, als Identifizierungsmerkmal eines erfindungsgemäß ausgeführten Kunststoffnetzes dienen.
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Der Abstand zwischen den sich mit geringem Abstand zueinander erstreckenden Ketten eines Kettenelementes, d.h. der Abstand zwischen den virtuellen Mittellängslinien der Ketten innerhalb eines Kettenelementes kann z.B. in einem Bereich zwischen 2 Millimeter und 10 Millimeter, vorzugsweise in einem Bereich zwischen 2 Millimeter und 5 Millimeter liegen. Bei derartig geringen Abständen können sich die Ketten eines Kettenelementes berühren.
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Gemäß der Erfindung kann der Abstand zwischen zwei Kettenelementen in einem Bereich zwischen 5 Millimeter und 80 Millimeter liegen.
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Die gesamte Breite des erfindungsgemäßen Kunststoffnetzes kann beliebig sein. Beispielsweise kann die Breite in einem Bereich zwischen 30 und 600 Zentimeter liegen.
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Die für die Ketten verwendeten Kunststofffäden können eine Dicke von 40, 60, 80 oder 100 Mikrometer oder weniger aufweisen.
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Ein erfindungsgemäßes Kunststoffnetz kann mittels einer Raschelmaschine hergestellt werden, welche jeweils wenigstens zwei Locknadeln zum Führen jeweils eines Kunststofffadens zum Stricken jeweils einer Kette eines Kettenelementes aufweist, wobei die jeweils zwei Lochnadeln von einem gemeinsamen Lochnadel-Träger getragen werden und wobei den jeweils zwei Lochnadeln zwei von einem gemeinsamen Nadelträger getragenen Nadeln zugeordnet sein können. Hierbei kann der Abstand zwischen zwei benachbarten Lochnadeln und/oder zwischen zwei direkt benachbarten Nadeln in einem Bereich zwischen 2 und 10 Millimeter, insbesondere zwischen 2 und 5 Millimetern liegen, wodurch eine einfache Fertigung der Ketten bzw. Kettenelemente im Normalbetrieb der Raschelmaschine ermöglicht wird.
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Die Erfindung wird im Folgenden anhand der beigefügten Figuren beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
- 1: Eine schematische Ansicht einer Ausgestaltung eines Kunststoffnetzes umfassend aus jeweils zwei Ketten gebildete Kettenelemente nach Aufwickeln des Kunststoffnetzes, z.B. um einen Heuballen (durch das Aufwickeln des Kunststoffnetzes um den Heuballen ziehen sich die Ketten der Kettenelemente enger zusammen);
- 2: Eine Ansicht eines Teiles des in 1 gezeigten Kunststoffnetzes zur Veranschaulichung des Merkmals, wonach wenn bei einem Kettenelement die Fäden (Schussfäden), die das Kettenelement mit benachbarten Kettenelementen verbinden, in einem Bereich abgeschnitten werden, an diesem Bereich der Abstand zwischen den Ketten des Kettenelementes vergrößert wird; und
- 3: Eine schematische Ansicht des in 1 gezeigten Kunststoffnetzes zur Veranschaulichung vorteilhafter Abstände zwischen zwei Kettenelementen, zwei sich mit geringem Abstand zueinander erstreckenden Ketten eines Kettenelementes sowie einer möglichen Gesamtbreite des erfindungsgemäßen Kunststoffnetzes.
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Gemäß der Erfindung und bezugnehmend auf die beigefügte 1 weist ein Raschelnetz 17 mehrere sich in Längsrichtung parallel zueinander erstreckende, jeweils aus einem oder mehreren Fäden gebildete Ketten 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 auf. Hierbei bilden jeweils zwei Ketten ein Kettenelement 18, 19, 20, 21, 22, 23, 34, 25, dessen Ketten sich mit geringem Abstand zueinander erstrecken. Wie aus der 1 ersichtlich, ist der Abstand zwischen zwei benachbarten Kettenelementen größer als der Abstand zwischen den zwei Ketten eines Kettenelementes.
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Der 1 ist ferner zu entnehmen, dass jedes Kettenelement 18, 19, 20, 21, 22, 23, 24, 25 mittels jeweils eines Fadens 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32, der als Einzelfaden oder als aus zumindest zwei Fadenelementen gebildeter Mehrfachfaden ausgeführt ist, mit jeweils einem benachbarten Kettenelement verbunden ist, wobei der Faden 26, 27, 28, 29, 30, 31, 32 zwischen einem Kettenelement und einem benachbarten Kettenelement derart zickzack-förmig hin und her verläuft, dass er pro definiertem Abstand in Längsrichtung des Kunststoffnetzes 17, durch zumindest ein Kettenglied jeder der Ketten der Kettenelemente geführt ist. Dies resultiert darin, dass, wenn bei einem Kettenelement die Fäden, die es mit benachbarten Kettenelementen verbinden in einem Bereich abgeschnitten werden, an diesem Bereich der Abstand zwischen den Ketten des Kettenelementes vergrößert wird, wie anhand 2 veranschaulicht.
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Bezugnehmend auf 2 sind die Schussfäden 27 und 28, welche zwischen dem Kettenelement 20 und dem Kettenelement 19 bzw. dem Kettenelement 20 und dem Kettenelement 21 zickzack-förmig hin und her verlaufen in dem gezeigten Bereich in Längsrichtung des Kunststoffnetzes 17 abgeschnitten, so dass anschließend in diesem Bereich der Abstand zwischen den Ketten 5, 6 des Kettenelementes 20 vergrößert wird, wie im unteren Teil der 2 schematisch gezeigt.
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Die zwischen den in 3 gezeigten Kettenelementen 18 und 21 sowie 22 und 24 liegenden Bereiche weisen nicht dargestellte Kettenelemente auf. Beispielsweise kann das Netz über die Gesamtbreite 50 oder mehr Ketten aufweisen. Ferner ist in 3 die Raschelmaschinenebene mit dem Bezugszeichen M bezeichnet, wobei zur Herstellung eines aus zwei Ketten gebildeten Kettenelementes, jeweils zwei Lochnadeln 33 vorgesehen sind, die von einem Lochnadelträger 34 gehalten werden und jeweils mit einer Nadel 35 zusammenwirken.
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In 3 ist mit e der Abstand zwischen den sich mit geringem Abstand zueinander erstreckenden Ketten eines Kettenelementes, d.h. der Abstand zwischen den virtuellen Mittellängslinien der Ketten innerhalb eines Kettenelementes bezeichnet, der vorzugsweise zwischen 2 mm und 10 mm betragen kann. Der Abstand zwischen zwei benachbarten Kettenelementen ist mit X bezeichnet und kann vorzugsweise zwischen 5 und 80 mm betragen, wobei dieser Abstand größer ist, als der Abstand e der Ketten innerhalb eines Kettenelementes zueinander; die Gesamtbreite b des Netzes 17 kann beispielsweise zwischen 30 und 600 mm liegen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102016108342 A1 [0004]