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Die Erfindung betrifft eine mechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle insbesondere für ein handgehaltenes Elektrowerkzeug, bevorzugt einen Bohrhammer. Des Weiteren betrifft die Erfindung ein Elektrowerkzeug oder ein handgehaltenes Elektrowerkzeug, insbesondere einen Bohrhammer.
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Stand der Technik
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Üblicherweise bietet ein Hersteller von handgehaltenen bzw. handgeführten Elektrowerkzeugen unterschiedliche Akkupacks mit verschiedenen Baugrößen und/oder Nennspannungen an, wobei jeder Akkupack von seiner Baugröße, seiner Nennspannung und/oder seinem maximalen Energieinhalt einem oder mehreren Elektrowerkzeugen zugeordnet werden kann. Ferner werden in der Regel verschiedene Akkupacktypen angeboten, wie z. B. NiCd-, NiMh- und Li-Ion-Akkupacks, wobei aufgrund einer hohen Leistungsdichte insbesondere Li-Ion-Akkupacks verbreitet sind. Die Nennspannung und der maximale Energieinhalt der jeweils verwendeten bzw. verfügbaren Akkupacks bestimmen in der Regel eine Leistung und eine Laufzeit des Elektrowerkzeugs.
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Um immer leistungsfähigere Elektrowerkzeuge mit Akkupacks betreiben zu können ist es notwendig, entsprechende Akkupacks mit höherem maximalen Energieinhalt (z. B. größer als 216Wh (36V × 3Ah × 2 Lagen) oder größer als 324Wh (36V × 3Ah × 3 Lagen)) mit dem Elektrowerkzeug mechanisch und elektrisch zu verbinden. Diese Akkupacks haben den Nachteil, dass sie gegenüber bisherigen Akkupacks meist schwerer sind. Mögliche zukünftige Akkupacks, z. B. für Bohrhämmer, können bis über drei Kilogramm wiegen. Das kann dazu führen, dass eine Stabilität einer mechanischen Schnittstelle zwischen einem Elektrowerkzeug und einem Akkupack, z. B. bei einem Fall des Elektrowerkzeugs auf den Boden, aufgrund wirkender mechanischer Kräfte nicht mehr ausreicht und das Elektrowerkzeug und/oder der Akkupack beschädigt wird bzw. werden.
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Aufgabenstellung
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Es ist eine Aufgabe der Erfindung, eine stabilere mechanische Schnittstelle zwischen einem Elektrowerkzeug und einem vergleichsweise schweren Akkupack für dieses Elektrowerkzeug anzugeben. Vergleichsweise leichte Akkupacks sind in einer bisherigen Ausbildung ihrer mechanischen Schnittstellen jedoch schon weit verbreitet. Es besteht demzufolge der Wunsch, dass bei einem neuem Elektrowerkzeug mit stabilerer mechanischer Schnittstelle auch die schon vorhandenen Akkupacks weiterhin angewendet werden können. Es besteht also darüber hinaus die Aufgabe eine stabilere mechanische Schnittstelle anzugeben, welche bevorzugt kompatibel mit bereits bestehenden Akkupacks ist. Ferner ist es eine Aufgabe der Erfindung, ein entsprechendes Elektrowerkzeug und/oder ein entsprechendes handgehaltenes bzw. handgeführtes Elektrowerkzeug, insbesondere einen Bohrhammer, anzugeben.
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Offenbarung der Erfindung
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Die Aufgabe der Erfindung ist mittels einer mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle insbesondere für ein handgehaltenes Elektrowerkzeug, bevorzugt einen Bohrhammer; und mittels einem Elektrowerkzeug oder einem handgehaltenen Elektrowerkzeug, insbesondere einem Bohrhammer; gemäß den unabhängigen Ansprüchen gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen, zusätzliche Merkmale und/oder Vorteile der Erfindung ergeben sich aus den abhängigen Ansprüchen und der folgenden Beschreibung.
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Die erfindungsgemäße mechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle weist eine elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle und eine akkupackseitige Teilschnittstelle auf, wobei die elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle und die akkupackseitige Teilschnittstelle eine Aufhängung eines Akkupacks an/in einem Elektrowerkzeug bilden, wobei bei dem am Elektrowerkzeug vorsehbaren Akkupack die eine Teilschnittstelle der Aufhängung in der anderen Teilschnittstelle dieser Aufhängung teilweise im Wesentlichen oder hauptsächlich formschlüssig aufnehmbar ist. Hierbei bilden eine einzelne elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle und eine einzelne akkupackseitige Teilschnittstelle eine einzelne Aufhängung einer (einzigen) Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle des Elektrowerkzeugs.
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Im Wesentlichen formschlüssig soll dabei bedeuten, dass aufgrund von Herstellungstoleranzen die eine Teilschnittstelle der Aufhängung nie wirklich vollständig formschlüssig in der anderen Teilschnittstelle der Aufhängung aufnehmbar ist (bezogen auf die einander betreffenden Bereiche der einzelnen Aufhängung). Hauptsächlich formschlüssig soll dabei bedeuten, dass aufgrund einer absichtlichen Ausgestaltung der Teilschnittstellen der Aufhängung die eine Teilschnittstelle lediglich abschnittsweise formschlüssig in der anderen Teilschnittstelle aufnehmbar ist (wiederum bezogen auf die einander betreffenden Bereiche der einzelnen Aufhängung).
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Die Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle kann eine oder mehr Aufhängungen mit jeweils einer bevorzugt einzigen elektrowerkzeugseitigen Teilschnittstelle und einer bevorzugt einzigen akkupackseitigen Teilschnittstelle aufweisen. Mittels einer einzelnen Aufhängung können wenigstens zwei tragende bzw. haltende Bereiche zwischen dem Elektrowerkzeug und dem daran/darin vorsehbaren Akkupack ausgebildet sein. Der Stand der Technik (1) zeigt in einem Vergleich dazu nur einen einzigen Bereich.
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In einer Ausführungsform ist wenigstens ein (Teil-)Querschnitt der einen Teilschnittstelle in einem betreffenden (Teil-)Querschnitt der anderen Teilschnittstelle teilweise im Wesentlichen oder hauptsächlich formschlüssig aufnehmbar. Ferner ist in einer Ausführungsform alternativ oder zusätzlich wenigstens ein/der (Teil-) Querschnitt der einen Teilschnittstelle von einem/dem betreffenden (Teil-)Querschnitt der anderen Teilschnittstelle umgreifbar. Die betreffenden (Teil-)Querschnitte erstecken sich bevorzugt über eine gewisse Länge hinweg. Die betreffenden (Teil-)Querschnitte können dabei innen bzw. außen im Wesentlichen oder hauptsächlich quadratisch, rechteckig, irregulär eckig (Polynom), gerundet, kreisrund, elliptisch und/oder irregulär gerundet (z. B. bohnen- oder nierenförmig) ausgebildet sein.
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Die Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle kann derart ausgestaltet sein, dass bei dem am Elektrowerkzeug vorgesehenen Akkupack wenigstens ein/der (Teil-)Querschnitt der einen Teilschnittstelle von einem/dem betreffenden (Teil-)Querschnitt der anderen Teilschnittstelle an zwei, drei, vier, fünf oder mehr Seiten wenigstens abschnittsweise umgriffen ist. Ferner kann dabei alternativ oder zusätzlich wenigstens ein/der (Teil-)Querschnitt der einen Teilschnittstelle von einem/dem betreffenden (Teil-)Querschnitt der anderen Teilschnittstelle mit einem Winkel von wenigstens ca. 180°, ca. 210°, ca. 240°, ca. 270°, ca. 300°, ca. 330° oder ca. 360° umgriffen sein. Ein Abweichen dieses Winkels von ±5°; ±7,5°; ±10°; ±12,5°; oder ±15° ist natürlich möglich.
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In einer Ausführungsform ist ein/der Querschnitt der einen Teilschnittstelle im Wesentlichen t-förmig und ein/der betreffende/r Querschnitt der anderen Teilschnittstelle im Wesentlichen c-förmig ausgebildet. Hierbei kann ein Übergang von einem Querbalken zu einem Längsbalken des im Wesentlichen t-förmigen Querschnitts abgerundet ausgebildet sein. Ferner kann ein innerer und/oder äußerer Übergang eines freien Längsendabschnitts zum Mittenabschnitt des im Wesentlichen c-förmigen Querschnitts abgerundet ausgebildet sein. Bei dem am Elektrowerkzeug vorgesehenen Akkupack kann mittels der Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle der Querbalken des im Wesentlichen t-förmigen Querschnitts, von den zwei freien Längsendabschnitten und dem Mittenabschnitt des im Wesentlichen c-förmigen Querschnitts umgriffen sein.
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Die Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle kann derart ausgebildet sein, dass damit ein Akkupack halterbar ist, der einen Energieinhalt: von ca. oder größer als 216Wh (18V × 12Ah, Gewicht ca. oder größer als 1,3kg), von ca. oder größer als 243Wh (18V × 13,5Ah, Gewicht ca. oder größer als 1,3kg), von ca. oder größer als 288Wh (36V × 8Ah, Gewicht ca. oder größer als 2kg), von ca. oder größer als 324Wh (36V × 9Ah, Gewicht ca. oder größer als 2kg), von ca. oder größer als 432Wh (36V × 12Ah, Gewicht ca. oder größer als 3kg) oder von ca. oder größer als 486Wh (36V x 13,5Ah, Gewicht ca. oder größer als 3kg) aufweist.
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Die Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle kann derart ausgebildet sein, dass ein elektrowerkzeugseitiger Schnittstellenbereich der Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle zu einem akkupackseitigen Schnittstellenbereich eines bereits existierenden Akkupacks aus dem Stand der Technik kompatibel ist. D. h. die erfindungsgemäße Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle ist derart konzipiert, dass deren Teilschnittstellen kompatibel zu den akkupackseitigen Teilschnittstellen des bereits existierenden, d. h. herkömmlichen, Akkupacks sind.
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In einem Belastungsfall der Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle ist in Ausführungsformen je Aufhängung ein mechanischer Zwei- oder Mehrflächenkontakt hergestellt. Es existieren idealisiert wenigstens zwei, vier bzw. eine geradzahlige Anzahl von Oberflächen je Aufhängung, die im Belastungsfall (eigentliches Elektrowerkzeug versus Akkupack bzw. vice versa) paarweise, idealisiert aneinander anlegbar sind. Hierbei können einander nicht benachbarte Oberflächen einer Teilschnittstelle über eine gemeinsame Oberfläche miteinander verbunden sein.
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In Ausführungsformen können einander betreffende Teilschnittstellen (Aufhängung), also eine elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle und eine akkupackseitige Teilschnittstelle, zueinander komplementäre Rastvorrichtungen und/oder Rasteinrichtungen aufweisen. Ferner kann die Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle zusätzlich als eine elektrische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle ausgebildet sein. D. h. die mechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle ist als eine elektromechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle ausgebildet.
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Das erfindungsgemäße Elektrowerkzeug oder das erfindungsgemäße handgehaltene Elektrowerkzeug weist eine erfindungsgemäße mechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle auf. Das handgehaltene Elektrowerkzeug kann auch als handgeführtes Elektrowerkzeug bezeichnet sein. Das Elektrowerkzeug oder das handgehaltene Elektrowerkzeug weist bevorzugt ein eigentliches Elektrowerkzeug und wenigstens einen Akkupack auf. Der Akkupack kann dabei wenigstens eine erfindungsgemäße Teilschnittstelle oder eine herkömmliche Teilschnittstelle aufweisen.
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Das Elektrowerkzeug oder das handgehaltene bzw. handgeführte Elektrowerkzeug - wie z. B. eine Handwerkzeug-/Handwerksmaschine, ein elektromechanisches Werkzeug, eine Werkzeugmaschine und/oder ein elektrischer Antrieb - wie z. B. ein Stellantrieb, ein Schrittmotor oder ein Elektroantrieb - weist eine erfindungsgemäße mechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle auf. Hierbei ist das Werkzeug, die Maschine oder der Antrieb akku- bzw. batteriebetreibbar. Ganz allgemein ist das Werkzeug, die Maschine oder der Antrieb z. B. in den Bereichen Beton, Metall, Kunststoff, Holz, Erde/Gras, Wasser, Automatisierung, Automotive, Haushalt etc. einsetzbar.
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D. h. die Erfindung kann z. B. auf elektromotorisch betriebene Schrauber, Bohrmaschinen, insbesondere Hämmer, Sägen, Fräsen, Hobel, Schleifmaschinen, Schaber, Knabber, Scheren, Multifunktionsgeräte, Nagler, Tacker, Pumpen, Hochdruckreiniger, Sauger, Gebläse, Gartengeräte (Kettensägen, Holz-/Ast-/ Hecken-/Grasscheren, Häcksler, Sensen, Rasenmäher, Kultivatoren, Druckspritzen usw.), Stromerzeuger etc. angewendet werden. Das betreffende Elektrowerkzeug kann dabei ein portables, d. h. ein bevorzugt handgehaltenes bzw. handgeführtes, oder auch ein stationäres Elektrowerkzeug sein.
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Figurenliste
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Die Erfindung ist im Folgenden anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beigefügte schematische und nicht maßstabsgetreue Zeichnung näher erläutert. Abschnitte, Elemente, Bauteile, Einheiten, Schemata und/oder Komponenten, welche eine identische, univoke oder analoge Ausbildung und/oder Funktion besitzen, sind in der Figurenbeschreibung (s. u.), den Patentansprüchen und in den Figuren (Fig.) der Zeichnung mit denselben Bezugszeichen gekennzeichnet. Bei der Erfindung kann ein Merkmal (Abschnitt, Element, Bauteil, Einheit, Komponente, Funktion, Größe etc.) positiv, d. h. vorhanden, oder negativ, d. h. abwesend, ausgestaltet sein, wobei ein negatives Merkmal als Merkmal nicht explizit erläutert ist, wenn nicht gemäß der Erfindung Wert darauf gelegt ist, dass es abwesend ist.
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Ein Merkmal dieser Spezifikation (Beschreibung (Erfindungsbeschreibung (s. o.), Figurenbeschreibung), Patentansprüche, Zeichnung) kann nicht nur in einer angegebenen Art und/oder Weise, sondern auch in einer anderen Art und/oder Weise angewendet sein (Isolierung, Zusammenfassung, Ersetzung, Hinzufügung, Alleinstellung, Weglassung etc.). Insbesondere ist es möglich, anhand eines Bezugszeichens und einem diesen zugeordneten Merkmal, bzw. vice versa, in der Beschreibung, den Patentansprüchen und/oder der Zeichnung, ein Merkmal in den Patentansprüchen und/oder der Beschreibung zu ersetzen, hinzuzufügen oder wegzulassen. Darüber hinaus kann dadurch ein Merkmal in einem Patentanspruch ausgelegt und/oder näher spezifiziert werden.
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Die Merkmale dieser Spezifikation sind (angesichts des (meist unbekannten) Stands der Technik) auch als optionale Merkmale interpretierbar; d. h. jedes Merkmal kann als ein fakultatives, arbiträres oder bevorzugtes, also als ein nicht verbindliches, Merkmal aufgefasst werden. So ist eine Herauslösung eines Merkmals, ggf. inkl. seiner Peripherie, aus einem Ausführungsbeispiel möglich, wobei dieses Merkmal dann auf einen verallgemeinerten Erfindungsgedanken übertragbar ist. Das Fehlen eines Merkmals (negatives Merkmal) in einem Ausführungsbeispiel zeigt, dass das Merkmal in Bezug auf die Erfindung optional ist. Ferner ist bei einem Artbegriff für ein Merkmal auch ein Gattungsbegriff für das Merkmal mitlesbar (ggf. weitere hierarchische Gliederung in Untergattung, Sektion etc.), wodurch, z. B. unter Beachtung von Gleichwirkung und/oder Gleichwertigkeit, eine Verallgemeinerung eines oder diesen Merkmals möglich ist. - In den lediglich beispielhaften Fig. zeigen:
- 1 eine schematische Schnittdarstellung einer Aufhängung einer herkömmlichen mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle für ein handgehaltenes Elektrowerkzeug gemäß dem Stand der Technik;
- 2 eine schematische Schnittdarstellung eines Ausführungsbeispiels einer erfindungsgemäßen Aufhängung einer mechanischen Elektrowerkzeug/ Akkupack-Schnittstelle; und
- 3 eine schematische Schnittdarstellung durch zwei Aufhängungen einer erfindungsgemäßen mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle für ein handgehaltenes Elektrowerkzeug gemäß der Erfindung.
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Ausführungsbeispiele der Erfindung
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Die Erfindung ist im Folgenden, ausgehend von einem in der 1 dargestelltem Stand der Technik, anhand von Ausführungsbeispielen einer Ausführungsform einer Variante einer erfindungsgemäßen mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle näher erläutert. Die Erfindung ist jedoch nicht auf eine solche Variante, eine solche Ausführungsform und/oder die nachfolgend erläuterten Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern ist von grundlegenderer Natur, sodass die Erfindung auf sämtliche Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstellen angewendet werden kann. Hierbei ist die Erfindung überall dort anwendbar, wo ein Akkupack an einem Elektrowerkzeug lösbar vorsehbar ist, wobei das Elektrowerkzeug ein portables oder ggf. auch ein stationäres Elektrowerkzeug sein kann.
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In der Zeichnung sind nur diejenigen Abschnitte eines Gegenstands der Erfindung dargestellt, welche für ein Verständnis der Erfindung notwendig sind. Obwohl die Erfindung im Detail durch bevorzugte Ausführungsbeispiele näher beschrieben und illustriert ist, so ist die Erfindung nicht durch die offenbarten Ausführungsbeispiele eingeschränkt. Andere Variationen können hieraus und/oder aus Obigem (Erfindungsbeschreibung) abgeleitet werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Die 1 zeigt eine einzelne Aufhängung von mehreren Aufhängungen einer herkömmlichen mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 für ein vergleichsweise leichtes handgehaltenes bzw. handgeführtes Elektrowerkzeug mit einer elektrowerkzeugseitigen Teilschnittstelle 11 eines Elektrowerkzeugs (vgl. 3) und einer akkupackseitigen Teilschnittstelle 12 eines Akkupacks (vgl. ebenfalls 3). Sowohl die elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle 11 als auch die akkupackseitige Teilschnittstelle 12 sind in einem Querschnitt I-förmig ausgebildet. In einer Montageposition (1) des Akkupacks an dem Elektrowerkzeug sind die beiden kürzeren Schenkel der Querschnitte übereinander angeordnet, wobei die beiden längeren Schenkel der Querschnitte an zwei gegenüberliegenden Seiten voneinander wegweisen. Diese Anordnung eignet sich für vergleichsweise leichte Akkupacks bis ca. 1,5kg.
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Eine solche Aufhängung einer mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle eignet sich für einen Akkupack 2 für ein vergleichsweise schweres handgehaltenes bzw. handgeführtes Elektrowerkzeug 1 (vgl. 3) nicht mehr. Eine mechanische Stabilität einer I-förmigen Aufhängung reicht z. B. bei einem Fall des Elektrowerkzeug 1 auf einen Boden aufgrund von wirkenden mechanischen Kräften ggf. nicht mehr aus, wobei und das Elektrowerkzeug 1 und/oder dessen Akkupack 2 beschädigt werden können. Bei einer Ausführungsform der erfindungsgemäßen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 ist anstelle ineinandergreifender I-förmiger Strukturen eine t-förmige Struktur angewendet, welche von einer c-förmigen Struktur umgreifbar ist (vgl. die 2 und 3).
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Diese mechanische Verbindung ermöglicht eine ganz erhebliche Reduktion der mechanischen Belastung z. B. bei einem Fall des Elektrowerkzeugs 1. Bei vergleichbarer Belastung ist eine Reduktion eines Bauteilstresses bis auf oder sogar unter 1/8 gegenüber I-förmiger Strukturen möglich (in Bezug auf die gesamte Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10). Weiterhin ermöglicht die erfindungsgemäße Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10, dass bereits existierende Akkupacks mit I-förmigen Strukturen weiterhin benutzt werden können. Besonders vorteilhaft kann die erfindungsgemäße Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 für Akkupacks 2 mit einer elektrischen Spannung von größer 18V, vorzugsweise mit 36V, und/oder mit einem Energieinhalt von größer als 216Wh, bevorzugt von größer als 288Wh oder insbesondere von größer als 324Wh, angewendet sein. Ein Gewicht des betreffenden Akkupacks 2 kann größer als 2kg bzw. bei Akkupacks 2 mit einem Energieinhalt von mehr als 400Wh auch größer als 3kg sein.
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Die 2 zeigt ein Ausführungsbeispiel einer solchen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 aufweisend eine elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle 11/12 und eine akkupackseitige Teilschnittstelle 12/11. Die elektrowerkzeugseitige Teilschnittstelle 11/12 ist Teil des Elektrowerkzeugs 1 (ohne Akkupack 2) und die akkupackseitige Teilschnittstelle 12/11 ist Teil des Akkupacks 2. Hierbei ist ein (Teil-)Querschnitt der einen Teilschnittstelle 11/12 in einem (Teil-)Querschnitt der anderen Teilschnittstelle 12/11 im Wesentlichen oder hauptsächlich formschlüssig aufnehmbar bzw. aufgenommen (Montageposition des Akkupacks 2 am/im Elektrowerkzeug 1. D. h. die Teilschnittstellen 11/12, 12/11 sind darüber hinaus wenigstens abschnittweise (teil-)komplementär ausgebildet.
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Vorliegend ist ein Querbalken 101 eines t-förmigen Querschnitts und ggf. ein sich an diesen direkt anschließender Längsabschnitt eines Längsbalkens 102 des t-förmigen Querschnitts der Teilschnittstelle 11/12, in einem c-förmigen Querschnitt der Teilschnittstelle 12/11 im Wesentlichen oder hauptsächlich formschlüssig aufgenommen. Der c-förmige Querschnitt umfasst dabei zwei freie Längsendabschnitte 105, 105 sowie einen gebundenen Mittenabschnitt 106. Der Längsbalken 102 des t-förmigen Querschnitts erstreckt sich dabei durch eine Öffnung 107 im c-förmigen Querschnitt hindurch. In der Montageposition des Akkupacks 2 am/im Elektrowerkzeug 1 umgreifen der Mittenabschnitt 106 und die beiden Längsendabschnitte 105, 105 des c-förmigen Querschnitts den Querbalken 101 des t-förmigen Querschnitts.
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Es ist natürlich möglich, statt im Wesentlichen oder hauptsächlich komplementärer (teilweise im Wesentlichen oder hauptsächlich formschlüssiger) t- und c-förmiger Querschnitte andere komplementäre (teilweise im Wesentlichen oder hauptsächlich formschlüssige) Querschnitte anzuwenden. Z. B. (ohne mechanische Anschlüsse und in einer Montageposition beschrieben) einen (Voll-)Zylinder in einem Hohlzylinder, ein (Voll-)Dreiecksprofil in einem Hohldreiecksprofil etc. - Die 3 zeigt im Schnitt zwei Aufhängungen einer Vielzahl von insbesondere vier Aufhängungen der erfindungsgemäßen mechanischen Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 des Elektrowerkzeug 1. Hierbei kann die mechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 als eine elektromechanische Elektrowerkzeug/Akkupack-Schnittstelle 10 ausgebildet sein.