DE102017104958A1 - Batteriespeichersystem und Bordnetz zur fehlertoleranten Versorgung sicherheitsrelevanter Verbraucher in einem Fahrzeug - Google Patents
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Abstract
Die Erfindung betrifft ein Batteriespeichersystem (20), insbesondere für ein Fahrzeug (10), zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen (14, 14a, 14b), die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig (16, 18) an das Batteriespeichersystem (20) angeschlossen ist, mit einem ersten und zweiten Anschluss (22, 24) zur Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Versorgungszweig (16, 18), und wenigstens einem Masseanschluss (26, 28), einer Verbindungsleitung (32), die den ersten und den zweiten Anschluss (22, 24) verbindet, einer Quertrenn-Schaltvorrichtung (34), der in der Verbindungsleitung (32) angeordnet ist, um diese zu unterbrechen, einer ersten Energiespeichereinheit (40), die zwischen dem ersten Anschluss (22) und der Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) mit der Verbindungsleitung (32) verbunden ist, und einer zweiten Energiespeichereinheit (42), die zwischen dem zweiten Anschluss (24) und der Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) mit der Verbindungsleitung (32) verbunden ist. Die Erfindung betrifft außerdem ein Bordnetz (12) mit einem solchen Batteriespeichersystem (20) und ein Fahrzeug mit einem solchen Bordnetz (12).
Description
- Die vorliegende Erfindung betrifft ein Batteriespeichersystem, insbesondere für ein Fahrzeug, zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen, die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig an das Batteriespeichersystem angeschlossen ist, mit einem ersten und zweiten Anschluss zur Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Versorgungszweig, und wenigstens einem Masseanschluss, einer Verbindungsleitung, die den ersten und den zweiten Anschluss verbindet.
- Weiterhin betrifft die Erfindung ein Bordnetz, insbesondere für ein Fahrzeug, zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen, die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig an das Batteriespeichersystem angeschlossen ist, mit einem oben genannten Batteriespeichersystem.
- Außerdem betrifft die Erfindung ein Fahrzeug mit einem obigen Bordnetz.
- In aktuellen Fahrzeugen werden zunehmend Fahrzeugfunktionen elektrisch gesteuert. Dies betrifft prinzipiell verschiedenartige Bereiche von einer Motorsteuerung über eine Pedalsteuerung für Gas und Bremse oder eine Übertragung einer Lenkbewegung bis hin zur Klimatisierung des Fahrzeugs oder anderen.
- Derartige elektrische Systeme werden über ein Bordnetz mit elektrischer Energie versorgt. Das Bordnetz hat typischerweise eine Spannung von 12V, wobei auch zunehmend Bordnetze oder zumindest Teilnetze mit 24V, 48V oder sogar mehr Verwendung finden. Für elektrische Antriebe werden typischerweise mehrere hundert Volt bereitgestellt.
- Aufgrund einer zunehmenden Integration von Assistenzsystemen in Fahrzeugen, die Funktionsumfänge bis hin zu einem automatisierten Fahren ermöglichen, muss das Bordnetz entsprechende Sicherheitsbedingungen erfüllen, um die Sicherheit beim Fahren zu gewährleisten. Generell ist es dabei bekannt, sicherheitsrelevante elektrische Fahrzeugfunktionen wie eine elektrische Lenkung, eine elektrische Bremse oder zumindest einen Teil einer Sensorik des Fahrzeugs über ein redundantes Bordnetz zu versorgen, um eine erhöhte Verfügbarkeit auch im Falle eines Fehlers im Energiebordnetz bereitzustellen. Die sicherheitsrelevanten Systeme sind also an beide Bordnetze angeschlossen
- Zusätzlich ist es prinzipiell bekannt, sicherheitsrelevante Systeme insgesamt redundant auszulegen. Jedes System ist also doppelt ausgeführt, wobei jedes der Systems an jeweils ein Bordnetz angeschlossen ist.
- In diesem Zusammenhang ist beispielsweise aus der
DE 10 2013 225 020 A1 ein Bordnetz mit einem Basisbordnetz mit zumindest einer Energiequelle bekannt. Wenigstens eine Verbrauchergruppe ist mit einfach vorhandenen Verbrauchern über zwei Kanäle mit dem Basisbordnetz zur Versorgung mit elektrischer Energie aus der Energiequelle verbunden, wobei jeder der einfach vorhandenen Verbraucher über die zwei Kanäle mit dem Basisbordnetz zur Versorgung mit elektrischer Energie aus der Energiequelle verbunden ist, wobei wenigstens eine weitere, redundante Verbrauchergruppe mit redundanten Verbrauchern über die zwei Kanäle mit dem Basisbordnetz zur Versorgung mit elektrischer Energie aus der Energiequelle verbunden ist, wobei jeder der redundanten Verbraucher über genau einen der zwei Kanäle mit dem Basisbordnetz zur Versorgung mit elektrischer Energie aus der Energiequelle verbunden ist. - Weiterhin ist aus der
DE 10 2013 221 578 A1 eine elektronische Vorrichtung für ein Fahrzeug bekannt. Die Vorrichtung weist eine erste Spannungsschnittstelle um Verbinden der Vorrichtung mit einer ersten Spannungsversorgung zum Bereitstellen einer ersten Spannung, eine zweite Spannungsschnittstelle zum Verbinden der Vorrichtung mit einer zweiten Spannungsversorgung zum Bereitstellen einer zweiten Spannung, ein mit der zweiten Spannung betreibbares Leistungselement und eine Steuerschaltung zum Steuern des Leistungselements auf. Ferner weist die Vorrichtung ein erstes Koppelungselement und ein zweites Kopplungselement auf, die je ausgebildet sind, um einen Stromfluss von einem Eingang zu einem Ausgang der Koppelungselemente zu ermöglichen und umgekehrt zu sperren. Ferner weist die Vorrichtung ein Trennelement mit einem ersten Eingang und einem galvanisch von dem ersten Eingang entkoppelten ersten Ausgang auf, wobei der erste Eingang mit den Ausgängen der Koppelungselemente verbunden ist. Ferner weist de Vorrichtung einen Spannungswandler auf, der zwischen den ersten Ausgang des Trennelements und einem ersten Versorgungsspannungseingang der Steuerschaltung geschaltet ist. - Ausgehend von dem oben genannten Stand der Technik liegt der Erfindung somit die Aufgabe zugrunde, ein Batteriespeichersystem, ein Bordnetz mit einem solchen Batteriespeichersystem, sowie ein Fahrzeug mit einem solchen Bordnetz anzugeben, die die Fahrsicherheit erhöhen und eine hohe Zuverlässigkeit in der elektrischen Energieversorgung insbesondere sicherheitsrelevanter Steuergeräte und Funktionen liefern.
- Die Lösung der Aufgabe erfolgt erfindungsgemäß durch die Merkmale der unabhängigen Ansprüche. Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen angegeben.
- Erfindungsgemäß ist somit ein Batteriespeichersystem angegeben, insbesondere für ein Fahrzeug, zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen, die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig an das Batteriespeichersystem angeschlossen ist, mit einem ersten und zweiten Anschluss zur Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Versorgungszweig, und wenigstens einem Masseanschluss, einer Verbindungsleitung, die den ersten und den zweiten Anschluss verbindet, einer Quertrenn-Schaltvorrichtung, der in der Verbindungsleitung angeordnet ist, um diese zu unterbrechen, einer ersten Energiespeichereinheit, die zwischen dem ersten Anschluss und der Quertrenn-Schaltvorrichtung mit der Verbindungsleitung verbunden ist, und einer zweiten Energiespeichereinheit, die zwischen dem zweiten Anschluss und der Quertrenn-Schaltvorrichtung mit der Verbindungsleitung verbunden ist.
- Erfindungsgemäß ist weiterhin ein Bordnetz angegeben, insbesondere für ein Fahrzeug, zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen, die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig an das Batteriespeichersystem angeschlossen sind, mit einem oben genannten Batteriespeichersystem, wobei der erste Versorgungszweig mit dem ersten Anschluss und der zweite Versorgungszweig mit dem zweiten Anschluss verbunden ist, und der Masseanschluss mit einer Masse des Bordnetzes verbunden ist.
- Erfindungsgemäß ist außerdem ein Fahrzeug mit einem obigen Bordnetz angegeben.
- Grundidee der vorliegenden Erfindung ist es also, das Batteriespeichersystem mit zwei separaten Energiespeichereinheiten auszuführen, um einerseits einen separaten Betrieb der an die Anschlüsse angeschlossenen Versorgungszweige mit jeweils einer der Energiespeichereinheiten zu ermöglichen, und um andererseits beide Versorgungszweige redundant mit elektrischer Energie versorgen zu können. Somit kann im Falle eines Fehlers in einem der Versorgungszweige der jeweils andere Versorgungszweig weiter betrieben werden. Entsprechend kann die wenigstens eine elektrische Fahrzeugfunktion, beispielsweise eine elektrische Lenkung, eine elektrische Bremse, oder andere, bei einer Störung des ersten Versorgungszweigs über den zweiten Versorgungszweig weiter betrieben werden, oder umgekehrt. Durch die Verwendung von zwei Energiespeichereinheiten, die parallel an die Verbindungsleitung angeschlossen sind, wird auch in Bezug auf die Energiespeichereinheiten eine Redundanz geschaffen, so dass bei einem Ausfall einer Energiespeichereinheit zumindest der nicht von dieser Energiespeichereinheit versorgte Versorgungszweig weiterhin versorgt werden kann.
- Durch die Quertrenn-Schaltvorrichtung können die zwei Versorgungszweige somit elektrisch getrennt werden, wodurch sich auch eine Isolation des Fehlers in den entsprechenden Versorgungszweigen bzw. Energiespeichereinheiten ergibt.
- Die elektrische Fahrzeugfunktion ist vorzugsweise eine sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktion, so dass Sicherheitsanforderungen durch die redundante Versorgung über die beiden Versorgungszweige erfüllt werden können. Dabei kann die sicherheitsrelevante Fahrzeugfunktion durch ein einzelnes Gerät, beispielsweise ein Steuergerät, realisiert werden, welches redundant an die beiden Versorgungszweige angeschlossen ist und beim Ausfall eines Versorgungszweigs über den anderen Versorgungszweig mit Energie versorgt werden kann. Alternativ kann die elektrische Fahrzeugfunktion beispielsweise über zwei unabhängige Geräte, beispielsweise zwei Steuereinrichtungen, die dieselbe Funktion in redundanter Weise bereitstellen, realisiert werden. In diesem Fall ist jedes der einzelnen Geräte mit einem anderen der beiden Versorgungszweige verbunden. In letztem Fall kann statt einem Versorgungszweig eines der beiden redundanten Geräte ausfallen, ohne dass die elektrische Fahrzeugfunktion beeinträchtigt wird.
- Das Bordnetz ist vorzugsweise ein Niedervoltnetz mit 12V. Alternativ kann das Bordnetz auch eine davon abweichende Spannung von 24V, 48 V oder sogar mehr aufweisen oder zwei Versorgungszweige sind über einen Spannungswandler derart miteinander verbunden, dass sie unterschiedliche Spannungen führen.
- Die Energiespeichereinheiten sind vorzugsweise als wieder aufladbare Energiespeichereinheiten ausgeführt, beispielsweise als Batteriespeicher.
- Die Größe der Energiespeichereinheiten kann prinzipiell beliebig gewählt sein, wobei von den Energiespeichereinheiten typischerweise keine Energie für einen elektrischen Antrieb bereitgestellt wird. Für die Energiespeichereinheiten sind prinzipiell verschiedene Kapazitäten und Konstellationen denkbar, beispielsweise abhängig von einer Anzahl in dem Fahrzeug zu versorgender Verbraucher sowie deren elektrischer Anforderungen. Die Größe der einzelnen Energiespeichereinheiten ist vorzugsweise abhängig von einer Gesamtzahl elektrischer Verbraucher und erforderlicher Leistungen, Energie und Dynamik in dem jeweiligen Versorgungszweig gewählt. Prinzipiell können auch weitere Energiespeichereinheiten und/oder Versorgungszweige vorgesehen sein. Das Bordnetz und das Batteriespeichersystem lassen sich nach den gleichen, hier beschriebenen Prinzipien auf eine erhöhte Redundanz mit beispielsweise drei parallelen Versorgungszweigen erweitern.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist die Quertrenn-Schaltvorrichtung mit Halbleiterschaltelementen ausgeführt. Dies ermöglicht eine schnelle Durchführung von Schaltvorgängen, um die beiden Versorgungszweige im Fehlerfall zu trennen. Alternativ oder zusätzlich umfasst die Quertrenn-Schaltvorrichtung ein Schütz. Halbleiterschaltelemente ermöglichen eine schnelle Durchführung von Schaltvorgängen, und das Schütz hat als Schaltelement mit hoher Zuverlässigkeit bewährt. Besonders bevorzugt umfasst die Quertrenn-Schaltvorrichtung eine Reihenschaltung eines Schützes mit wenigstens einem Halbleiterschaltelement oder einer Schalteinheit mit einer Mehrzahl Halbleiterschaltelemente.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Batteriespeichersystem einen ersten und/oder einen zweiten Trennschalter auf, der die erste bzw. die zweite Energiespeichereinheit mit der Verbindungsleitung verbindet. Durch den ersten und/oder zweiten Trennschalter wird ein Schutz der ersten bzw. zweiten Energiespeichereinheit gegen Überlastung sichergestellt, indem die jeweilige Energiespeichereinheit elektrisch isoliert wird. Somit kann bei einem Ausfall beispielsweise einer Energiespeichereinheit eine Trennung der entsprechenden Energiespeichereinheit von beiden Versorgungszweigen erfolgen. Bei geschlossener Quertrenn-Schaltvorrichtung können somit beide Versorgungszweige gemeinsam von der jeweils anderen Energiespeichereinheit versorgt werden. Bei einem Kurzschluss in einen der Versorgungszweige kann zunächst die Quertrenn-Schaltvorrichtung betätigt werden, um die beiden Versorgungszweige elektrisch zu isolieren. Außerdem kann die Energiespeichereinheit, die mit dem Versorgungszweig mit dem Kurzschluss verbunden ist, durch den Trennschalter isoliert werden, um eine Überlastung zu verhindern. Der Trennschalter kann ein Schütz und/oder eine Schmelzsicherung und oder wenigstens ein Halbleiterschaltelement aufweisen. Halbleiterschaltelemente ermöglichen eine schnelle Durchführung von Schaltvorgängen, die Schmelzsicherung gewährt einen Schutz gegen thermische Überlastung, und das Schütz hat als Schaltelement mit hoher Zuverlässigkeit bewährt.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Batteriespeichersystem einen ersten und zweiten Masseanschluss auf, das Batteriespeichersystem weist eine Massequerverbindung auf, die den ersten und den zweiten Masseanschluss verbindet, die Massequerverbindung ist mit einem Massetrennschalter ausgeführt, um die Massequerverbindung zu unterbrechen, die erste Energiespeichereinheit ist zwischen dem ersten Masseanschluss und dem Massetrennschalter mit der Massequerverbindung verbunden, und die zweite Energiespeichereinheit ist zwischen dem zweiten Masseanschluss und dem Massetrennschalter mit der Massequerverbindung verbunden. Somit können auch Ströme über den Masseanschluss vermieden werden, die eine potentielle Gefahr für den Betrieb des Batteriespeichersystems darstellen. Eine Ansteuerung des Massentrennschalters erfolgt vorzugsweise parallel mit der Quertrenn-Schaltvorrichtung, so dass die Trennung der Masseverbindung wie auch der Verbindungsleitung zeitgleich erfolgen kann. Der Massetrennschalter kann integral mit der Quertrenn-Schaltvorrichtung ausgeführt sein, beispielsweise als zweipoliger Schalter, der sowohl als Teil der Quertrenn-Schaltvorrichtung wie auch als Massetrennschalter wirkt. Prinzipiell kann der Aufbau des Massetrennschalters wie der Aufbau der Quertrenn-Schaltvorrichtung sein.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Batteriespeichersystem ein Batteriemanagementsystem. Das Batteriemanagementsystem kann übliche Aufgaben zur Überwachung der Funktion der beiden Energiespeichereinheiten durchführen, indem es beispielsweise Lade- und Entladeströme überwacht. Darüber hinaus kann das Batteriemanagementsystem Energie zwischen den beiden Energiespeichereinheiten transferieren, um einen maximale Bereitschaft beider Versorgungszweige zu gewährleisten. Das Batteriemanagementsystem kann als einzelnes Batteriemanagementsystem für beide Energiespeichereinheiten ausgeführt sein. Alternativ oder zusätzlich umfasst jede der Energiespeichereinheiten ein individuelles Batteriemanagementsystem. Die individuellen Batteriemanagementsysteme der beiden Energiespeichereinheiten werden vorzugsweise gemeinsam angesteuert, entweder indem eines der individuellen Batteriemanagementsysteme der beiden Energiespeichereinheiten als Master diese Funktion übernimmt, oder durch ein übergeordnetes Batteriemanagementsystem auf Ebene des Batteriespeichersystems. Mit dem Batteriemanagementsystem erfolgt vorzugsweise eine Synchronisation zum Trennen der Versorgungszweige über die Quertrenn-Schaltvorrichtung. Vorzugsweise wird dabei auch ein dem entsprechenden Versorgungszweig zugeordneter Energiespeicher von dem Versorgungszweig getrennt, beispielsweise über einen Trennschalter. Quertrenn-Schaltvorrichtung und Trennschalter werden vorzugsweise synchronisiert betätigt.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Batteriespeichersystem eine Kommunikationsschnittstelle, z.B. CAN oder FXR. Über die Kommunikationsschnittstelle kann das Batteriespeichersystem mit einer zentralen Steuerungseinheit des Fahrzeugs verbunden werden, um Informationen auszutauschen und Steuerbefehle zu empfangen. Vorzugsweise ist die Kommunikationsschnittstelle ausgeführt, zusätzlich Informationen über die Batteriemanagementsysteme der ersten und zweiten Energiespeichereinheiten bereitzustellen.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Batteriespeichersystem als modulare Baugruppe ausgeführt. Entsprechend kann das Batteriespeichersystem als Einheit auf einfache Weise montiert und ggf. ersetzt werden. Auch können einzelne Komponenten des Batteriespeichersystems wiederum modular ausgeführt sein. Vorzugsweise ist die modulare Baugruppe mit einem umschließenden Gehäuse ausgeführt.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Batteriespeichersystem ein umschließendes Gehäuse auf. Das Gehäuse ist vorzugsweise als Isoliergehäuse ausgeführt. Der erste und zweite Anschluss und der wenigstens eine Massenanschluss werden an dem Gehäuse vorzugsweise als Verbindungsklemmen bereitgestellt.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung weist das Batteriespeichersystem eine Überwachungseinheit zur Überwachung des ersten und/oder des zweiten Versorgungszweigs auf, und die Überwachungseinheit ist ausgeführt, die Quertrenn-Schaltvorrichtung abhängig von der Überwachung des ersten und/oder des zweiten Versorgungszweigs zu betätigen. Die Überwachungseinheit überwacht also die Versorgung der beiden Versorgungszweige, um einen Fehler unmittelbar zu erkennen. Dies beinhaltet, dass auch die Energiespeichereinheiten von der Überwachungseinheit überwacht werden, um einen dort auftretenden Fehler zu erkennen. Die Überwachung kann dabei im Detail mit einem Batteriemanagementsystem der jeweiligen Energiespeichereinheit erfolgen, welche im Fehlerfall einen Fehler an die Überwachungseinheit meldet. Die Überwachungseinheit kann prinzipiell auch separat von dem Batteriespeichersystem ausgeführt und angeordnet sein, beispielsweise als Teil des Bordnetzes. Ausgehend von einem erkannten Fehler wird von der Überwachungseinheit die Quertrenn-Schaltvorrichtung betätigt.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung ist das Batteriespeichersystem ausgeführt, die Quertrenn-Schaltvorrichtung im Normalbetrieb zu schließen, und die Quertrenn-Schaltvorrichtung in einem Diagnosemodus kurzzeitig zu öffnen. Über das kurzzeitige Betätigen der Quertrenn-Schaltvorrichtung kann nicht nur die Funktion der Quertrenn-Schaltvorrichtung selber überprüft werden. Zusätzlich kann dadurch auch eine Diagnose der Versorgung der beiden Versorgungszweige erfolgen.
- In vorteilhafter Ausgestaltung der Erfindung sind die erste und die zweite Energiespeichereinheit als lithiumbasierte Energiespeichereinheiten ausgeführt, insbesondere als LiFePo-Batterien. Lithiumbasierte Energiespeicher haben sich für die Verwendung im Fahrzeugbereich aufgrund ihres Gewichts und ihrer Speicherkapazität bereits bewährt. LiFePo-Batterien betreffen Batterien basierend auf Lithium-Eisenphosphat mit einer Zellspannung von 3,2 V bzw. 3,3 V. Als Kathodenmaterial wird Lithium-Eisenphosphat (LiFeP04) verwendet. Die Anode besteht aus Graphit oder hartem Kohlenstoff mit eingelagertem Lithium. LiFePo-Batterien neigen bei mechanischen Beschädigungen nicht zu thermischem Durchgehen, wodurch die Fahrzeugsicherheit beispielsweise bei einem Unfall gewährleistet werden kann.
- Nachfolgend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die anliegenden Zeichnungen anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele exemplarisch erläutert, wobei die nachfolgend dargestellten Merkmale sowohl jeweils einzeln als auch in Kombination einen Aspekt der Erfindung darstellen können.
- Es zeigen:
-
1 : eine schematische Darstellung eines Fahrzeugs gemäß einer ersten, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung mit einem Bordnetz mit zwei redundanten Versorgungszweigen und einem Batteriespeichersystem, -
2 : eine schematische Darstellung des Bordnetzes des Fahrzeugs gemäß der ersten Ausführungsform mit zwei Versorgungszweigen und einem Batteriespeichersystem, und -
3 : eine schematische Darstellung einer ersten und zweiten Energiespeichereinheit des Batteriespeichersystems der ersten Ausführungsform. - Die
1 zeigt ein Fahrzeug10 gemäß einer ersten, bevorzugten Ausführungsform der Erfindung. Das Fahrzeug10 umfasst ein Bordnetz12 zur elektrischen Versorgung einer Mehrzahl elektrischer Fahrzeugfunktionen14 . Das Bordnetz12 ist in2 separat dargestellt. Das Bordnetz12 ist in diesem Ausführungsbeispiel ein Niedervoltnetz mit einer Gleichspannung von 12V. Alternativ ist das Bordnetz12 mit einer Spannung von 24V oder 48V ausgeführt. Die elektrischen Fahrzeugfunktionen14 umfassen in dem Fahrzeug10 des ersten Ausführungsbeispiels eine elektrische Lenkung14a und eine elektrische Bremse14b . Die elektrischen Fahrzeugfunktionen14 sind mit einem ersten und einem zweiten Versorgungszweig16 ,18 verbunden. Der erste und zweite Versorgungszweig16 ,18 bilden eine redundante Versorgung für die elektrischen Fahrzeugfunktionen14 , d.h. die Fahrzeugfunktionen14 sind als einzelnes Gerät, beispielsweise Steuergerät, an beide Versorgungszweige16 ,18 parallel angeschlossen, wie in Fig. 1 für die Bremse14b und die Lenkung14a dargestellt ist. Alternativ können die elektrischen Fahrzeugfunktionen14 jeweils zwei elektrische redundante elektrische Geräte, beispielsweise Steuergeräte, aufweisen, die alternativ über jeweils einen der beiden Versorgungszweige16 ,18 versorgt werden. - Das Bordnetz
12 umfasst ein Batteriespeichersystem20 . Das Batteriespeichersystem 20 umfasst einen ersten und zweiten Anschluss22 ,24 , die entsprechend mit dem ersten und dem zweiten Versorgungszweig16 ,18 verbunden sind. Außerdem umfasst das Batteriespeichersystem20 einen ersten und einen zweiten Masseanschluss26 ,28 , die mit einer Masse30 des Bordnetzes12 verbunden sind. - Weiter umfasst das Batteriespeichersystem
20 eine Verbindungsleitung32 , die den ersten und den zweiten Anschluss22 ,24 verbindet, wobei in der Verbindungsleitung32 eine Quertrenn-Schaltvorrichtung34 angeordnet ist, um diese zu unterbrechen. Die Quertrenn-Schaltvorrichtung34 ist in diesem Ausführungsbeispiel mit Halbleiterschaltelementen und einem Schütz ausgeführt. Die Halbleiterschaltelemente bilden dabei eine Schalteinheit, die in Reihe zu dem Schütz angeordnet ist. - Auch umfasst das Batteriespeichersystem
20 eine Massequerverbindung36 , die den ersten und den zweiten Masseanschluss26 ,28 verbindet. Die Massequerverbindung36 ist hier mit einem prinzipiell optionalen Massetrennschalter38 ausgeführt, um die Massequerverbindung36 zu unterbrechen. Der Massetrennschalter38 ist in Übereinstimmung mit der Quertrenn-Schaltvorrichtung34 mit einer Reihenschaltung aus einer Schalteinheit mit Halbleiterschaltelementen und einem Schütz ausgeführt. - Das Batteriespeichersystem
20 umfasst eine erste Energiespeichereinheit40 , die zwischen dem ersten Anschluss22 und der Quertrenn-Schaltvorrichtung34 mit der Verbindungsleitung32 und zwischen dem ersten Masseanschluss26 und dem Massetrennschalter38 mit der Massequerverbindung36 verbunden ist. Das Batteriespeichersystem20 umfasst eine zweite Energiespeichereinheit42 , die zwischen dem zweiten Anschluss24 und der Quertrenn-Schaltvorrichtung34 mit der Verbindungsleitung32 und zwischen dem zweiten Masseanschluss28 und dem Massetrennschalter38 mit der Massequerverbindung36 verbunden ist. Die erste Energiespeichereinheit40 und die zweite Energiespeichereinheit42 sind in3 im Detail dargestellt. - Die erste und zweite Energiespeichereinheit
40 ,42 sind als wieder aufladbare lithiumbasierte Energiespeichereinheiten40 ,42 ausgeführt. In diesem Ausführungsbeispiel sind die beiden Energiespeichereinheiten40 ,42 konkret als LiFePo-Batterien (Lithium-Eisenphosphat-Batterien) ausgeführt. Die beiden Energiespeichereinheiten40 ,42 weisen jeweils eine gleiche Anzahl in Reihe geschalteter Einzelzellen43 auf, um die Spannung von etwa 12V bereitzustellen. Die erste Energiespeichereinheit40 weist jeweils zwei parallele Einzelzellen auf, und die zweite Energiespeichereinheit42 nur eine Einzelzelle43 , wodurch die erste Energiespeichereinheit40 gegenüber der zweiten Energiespeichereinheit42 einen höheren Strom bereitstellen kann. Details des Aufbaus der der ersten und zweiten Energiespeichereinheit40 ,42 ergeben sich aus3 . - Die erste und die zweite Energiespeichereinheit
40 ,42 weisen jeweils einen ersten bzw. zweiten Trennschalter44 ,46 auf, über den die Einzelzellen43 trennbar mit der Verbindungsleitung32 verbunden sind. Der erste bzw. zweite Trennschalter44 ,46 trennt die Einzelzellen43 der jeweiligen Energiespeichereinheit40 ,42 bei Betätigung von der Verbindungsleitung32 . - Das Batteriespeichersystem
20 umfasst auch zwei Batteriemanagementsysteme48 zur Überwachung der Funktion der beiden Energiespeichereinheiten40 ,42 . Jeder der beiden Energiespeichereinheiten40 ,42 ist somit ein Batteriemanagementsystem48 zugeordnet, welches die jeweilige Energiespeichereinheit40 ,42 überwacht und den dazugehörigen Trennschalter44 ,46 bei Bedarf betätigt. - Das Batteriespeichersystem
20 umfasst zusätzlich eine Kommunikationsschnittstelle50 , die in diesem Ausführungsbeispiel zur Verbindung mit einem CAN-Bus52 ausgeführt ist. Das Batteriespeichersystem20 ist über die Kommunikationsschnittstelle50 und den CAN-Bus52 mit einer zentralen Steuerungseinheit54 des Fahrzeugs10 verbunden. Die Kommunikationsschnittstelle50 stellt auch Informationen über die Batteriemanagementsysteme48 der ersten und zweiten Energiespeichereinheiten40 ,42 bereit. - Das Batteriespeichersystem
20 weist weiterhin eine Überwachungseinheit56 zur Überwachung des ersten und des zweiten Versorgungszweigs16 ,18 auf. Die Überwachungseinheit56 überwacht im Detail die Versorgung der beiden Versorgungszweige16 ,18 , um einen Fehler unmittelbar zu erkennen. Dazu ist die Überwachungseinheit56 mit jeweils einer Messverbindung58 mit dem ersten und zweiten Versorgungszweig16 ,18 verbunden. Außerdem überwacht die Überwachungseinheit56 über die Batteriemanagementsysteme48 die Energiespeichereinheiten40 ,42 , um einen dort auftretenden Fehler zu erkennen. Die Überwachungseinheit56 ist weiter ausgeführt, abhängig von der Überwachung des ersten und des zweiten Versorgungszweigs16 ,18 der Quertrenn-Schaltvorrichtung34 und den Massentrennschalter38 parallel und zeitgleich zu betätigen, um die beiden Versorgungszweige16 ,18 mit den entsprechenden Energiespeichereinheiten40 ,42 zu trennen. In einem erkannten Fehlerfall wird außerdem die Energiespeichereinheit40 ,42 des fehlerhaften Versorgungszweigs16 ,18 über den entsprechenden Trennschalter44 , 46 elektrisch isoliert. - In einer alternativen Ausführungsform ist die Überwachungseinheit
56 separat von dem Batteriespeichersystem20 als Teil des Bordnetzes12 ausgeführt und angeordnet. - Das Batteriespeichersystem
20 ist insgesamt als modulare Baugruppe ausgeführt. Zusätzlich sind auch die erste und zweite Energiespeichereinheit40 ,42 modular in dem Batteriespeichersystem20 ausgeführt, so dass sie austauschbar sind. - Das Batteriespeichersystem
20 umfasst ein umschließendes Gehäuse60 , das als Isoliergehäuse ausgeführt ist. Der erste und zweite Anschluss22 ,24 und der erste und zweite Massenanschluss26 ,28 sind an dem Gehäuse60 als Verbindungsklemmen bereitgestellt. Bei einer alternativen Ausgestaltung des Batteriespeichersystems20 ohne Massentrennschalter38 ist an dem Gehäuse60 nur eine Verbindungsklemme als gemeinsamer Masseanschluss bereitgestellt. - ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
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Claims (10)
- Batteriespeichersystem (20), insbesondere für ein Fahrzeug (10), zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen (14, 14a, 14b), die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig (16, 18) an das Batteriespeichersystem (20) angeschlossen ist, mit einem ersten und zweiten Anschluss (22, 24) zur Verbindung mit dem ersten und dem zweiten Versorgungszweig (16, 18), und wenigstens einem Masseanschluss (26, 28), einer Verbindungsleitung (32), die den ersten und den zweiten Anschluss (22, 24) verbindet, einer Quertrenn-Schaltvorrichtung (34), der in der Verbindungsleitung (32) angeordnet ist, um diese zu unterbrechen, einer ersten Energiespeichereinheit (40), die zwischen dem ersten Anschluss (22) und der Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) mit der Verbindungsleitung (32) verbunden ist, und einer zweiten Energiespeichereinheit (42), die zwischen dem zweiten Anschluss (24) und der Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) mit der Verbindungsleitung (32) verbunden ist.
- Batteriespeichersystem (20) nach
Anspruch 1 , dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriespeichersystem (20) einen ersten und/oder einen zweiten Trennschalter (44, 46) aufweist, der die erste bzw. die zweite Energiespeichereinheit (40, 42) mit der Verbindungsleitung (32) verbindet. - Batteriespeichersystem (20) nach einem der
Ansprüche 1 oder2 , dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriespeichersystem (20) einen ersten und zweiten Masseanschluss (26, 28) aufweist, das Batteriespeichersystem (20) eine Massequerverbindung (36) aufweist, die den ersten und den zweiten Masseanschluss verbindet (26, 28), die Massequerverbindung (36) mit einem Massetrennschalter (38) ausgeführt ist, um die Massequerverbindung (36) zu unterbrechen, die erste Energiespeichereinheit (40) zwischen dem ersten Masseanschluss (26) und dem Massetrennschalter (38) mit der Massequerverbindung (36) verbunden ist, und die zweite Energiespeichereinheit (42) zwischen dem zweiten Masseanschluss (28) und dem Massetrennschalter (38) mit der Massequerverbindung (36) verbunden ist. - Batteriespeichersystem (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriespeichersystem (20) ein Batteriemanagementsystem (48) umfasst.
- Batteriespeichersystem (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriespeichersystem (20) als modulare Baugruppe ausgeführt ist.
- Batteriespeichersystem (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriespeichersystem (20) eine Überwachungseinheit (56) zur Überwachung des ersten und/oder des zweiten Versorgungszweigs (16, 18) aufweist, und die Überwachungseinheit (56) ausgeführt ist, die Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) abhängig von der Überwachung des ersten und/oder des zweiten Versorgungszweigs (16, 18) zu betätigen.
- Batteriespeichersystem (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Batteriespeichersystem (20) ausgeführt ist, die Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) im Normalbetrieb zu schließen, und die Quertrenn-Schaltvorrichtung (34) in einem Diagnosemodus kurzzeitig zu öffnen.
- Batteriespeichersystem (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erste und die zweite Energiespeichereinheit (40, 42) als lithiumbasierte Energiespeichereinheiten (40, 42) ausgeführt sind, insbesondere als LiFePo-Batterien.
- Bordnetz (12), insbesondere für ein Fahrzeug (10), zur elektrischen Versorgung wenigstens einer elektrischen Fahrzeugfunktionen (14, 14a, 14b), die redundant über einen ersten und einen zweiten Versorgungszweig (16, 18) an das Batteriespeichersystem (20) angeschlossen ist, mit einem Batteriespeichersystem (20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei der erste Versorgungszweig (16) mit dem ersten Anschluss (22) und der zweite Versorgungszweig (18) mit dem zweiten Anschluss (24) verbunden ist, und der Masseanschluss (26, 28) mit einer Masse (30) des Bordnetzes (12) verbunden ist.
- Fahrzeug (10) mit einem Bordnetz (12) nach dem vorhergehenden
Anspruch 9 .
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