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Die Erfindung bezieht sich auf ein Bremsscheibenabdeckblech zur Befestigung an einem Radträger eines Kraftfahrzeugs über drei Anbindungsstellen. Weiterhin bezieht sich die Erfindung auf einen entsprechenden Radträger mit drei Anbindungsstellen zur Befestigung eines Bremsscheibenabdeckblechs.
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Bremsscheibenabdeckbleche werden üblicherweise an der Fahrzeuginnenseite der Bremsscheiben angeordnet und schützen diese gegen Schmutz und Spritzwasser. Sie gewährleisten dadurch bei einer Betätigung der Bremse ein gutes Ansprechen und vermindern den Verschleiß an den Bremsscheiben und Bremsbelägen. Zudem wird einem Nässe-Fading vorgebeugt.
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Neben der vorgenannten Schutzfunktion dienen Bremsscheibenabdeckbleche ferner der Abschirmung der Komponenten einer Radaufhängung gegen die Einwirkung von Wärme, welche bei einer starken Beanspruchung der Bremse entsteht.
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Aus
DE 10 2005 014153 A1 ist bekannt, ein solches Bremsscheibenabdeckblech mittels einer Dreipunktbefestigung an einem Radträger zu befestigen. Hierdurch wird eine statisch bestimmte Festlegung erzielt. An jeder der drei Anbindungsstellen erfolgt die Fixierung des Bremsscheibenabdeckblechs mittels jeweils einer Schraube. Dadurch wird im Fahrbetrieb eine Geräuschbildung durch Schleifen oder Vibrationen verhindert.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, ein alternatives Befestigungskonzept für ein Bremsscheibenabdeckblech an einem Radträger aufzuzeigen, welches bei vereinfachter Fertigung und Montage einen gegen Geräuschbildung wirksamen Festsitz ermöglicht.
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Diese Aufgabe wird durch ein Bremsscheibenabdeckblech gemäß Patentanspruch 1 gelöst. Das erfindungsgemäße Bremsscheibenabdeckblech zeichnet sich dadurch aus, dass dieses an zwei der drei Anbindungsstellen in einer Ebene senkrecht zur Raddrehachse des Radträgers über einen Formschluss an dem Radträger abstützbar ist und an der dritten Anbindungsstelle mittels einer Schraubverbindung an dem Radträger befestigbar ist.
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Im Vergleich zu
DE 10 2005 014 153 A1 können hierdurch zwei Verschraubungen entfallen, wodurch die Montage des Bremsscheibenabdeckblechs am Radträger vereinfacht wird.
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Ferner ergibt sich durch den Entfall von Bohren und Gewindeschneiden an zwei der drei Anbindungsstellen ein reduzierter Bearbeitungsumfang.
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Desweiteren reduziert sich die Anzahl der benötigten Schrauben.
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Gleichwohl gewährleistet das erfindungsgemäße Befestigungskonzept einen spielfreien und vibrationsfreien Festsitz des Bremsscheibenabdeckblechs am Radträger.
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Zudem bleibt eine wiederholte Montierbarkeit und Demontierbarkeit des Bremsscheibenabdeckblechs erhalten.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand weiterer Patentansprüche.
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So kann beispielsweise das Bremsscheibenabdeckblech zwei voneinander beabstandete Anlageabschnitte zur formschlüssigen Anlage gegen den Radträger ausbilden, welche keilförmig zueinander angestellt sind. Die Keilform ermöglicht den Ausgleich von Fertigungstoleranzen. Zudem erleichtert diese eine korrekte Positionierung des Bremsscheibenabdeckblechs am Radträger.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung ist das Bremsscheibenabdeckblech quer zur Raddrehachse des Radträgers in seine Befestigungsposition am Radträger schiebbar, um in formschlüssige Anlage gegen den Radträger zu gelangen. In dieser Befestigungsposition ist das Bremsscheibenabdeckblech dann mittels der einen Schraubverbindung schnell und einfach fixierbar.
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Weiterhin können Anlageabschnitte zur formschlüssigen Anlage gegen den Radträger an Kanten eines Flanschabschnitts zur Abdeckung einer Bremsscheibe angeordnet sein, wodurch der diesbezügliche Herstellungsaufwand besonders gering gehalten werden kann. Zudem ist eine solche Anordnung für die Montage von Vorteil.
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Es ist jedoch auch möglich, die Anlageabschnitte am Bremsscheibenabdeckblech beispielsweise in Form von Lochöffnungen auszubilden, welche mit korrespondierenden Strukturen am Radträger formschlüssig in Eingriff bringbar sind.
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Gegebenenfalls kann hierbei zusätzlich eine Bajonettstruktur vorgesehen werden, welche in einer ersten Fügerichtung eine Vorfixierung ermöglicht, bevor in einer zweiten Fügerichtung die eigentliche Befestigungsposition erreicht wird. Hierdurch kann zusätzlich eine Festlegung in einer Richtung parallel zur Raddrehachse des Radträgers erzielt werden.
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Gemäß einer weiteren Ausgestaltung der Erfindung bildet der Flanschabschnitt im Bereich eines Anlageabschnitts zur formschlüssigen Anlage gegen den Radträger eine Sicke zum Verklemmen dieses Anlageabschnitts in einer am Radträger vorgesehenen Nut aus, wodurch auf sehr einfache Art und Weise eine Festlegung des Bremsscheibenabdeckblechs an der betreffenden Anbindungsstelle in einer Richtung parallel zur Raddrehachse des Radträgers erzielt werden kann. Die Eigensteifigkeit des Flanschabschnitts gewährleistet, dass das Bremsscheibenabdeckblech an den formschlüssigen Anbindungsstellen nicht aus der Nut heraus springt.
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Die oben genannte Aufgabe wird weiterhin durch einen Radträger für ein Kraftfahrzeug mit drei Anbindungsstellen zur Befestigung eines Bremsscheibenabdeckblech gelöst, welcher sich dadurch auszeichnet, dass zwei der drei Anbindungsstellen zur in einer Ebene senkrecht zur Raddrehachse des Radträgers formschlüssigen Abstützung des Bremsscheibenabdeckblech konfiguriert sind und lediglich die dritte Anbindungsstelle zur Verschraubung mit dem Bremsscheibenabdeckblech konfiguriert ist, um jenes in der durch die formschlüssige Aufnahme der beiden anderen Anbindungsstellen definierten Befestigungsposition zu fixieren.
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An dem Radträger können zwei Anlagevorsprünge zur formschlüssigen Abstützung von Anlageabschnitten des Bremsscheibenabdeckblechs ausgebildet sein, welche in einer Richtung parallel zur Raddrehachse von dem Radträger abstehen. Über die vorstehenden Anlagevorsprünge lässt sich ein Formschluss in einer Ebene quer zur Raddrehachse mit geringem Aufwand verwirklichen.
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Hierzu können beispielsweise die Anlageabschnitte des Radträgers jeweils mit einer sich in einer Ebene quer zur Raddrehachse erstreckenden Nut versehen sein, wobei die Nutgründe der beiden Nuten zueinander angewinkelt sind. Die Anwinkelung der Nutgründe ermöglicht, wie oben bereits im Zusammenhang mit den keilförmig angeordneten Anlageabschnitten des Bremsscheibenabdeckblechs ausgeführt, einen Ausgleich von Fertigungs- und Montagetoleranzen.
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Es muss jedoch betont werden, dass ein Formschluss in einer Ebene quer zur Raddrehachse auch durch andere Ausformungen der Schnittstelle zwischen dem Bremsscheibenabdeckblech und dem Radträger an den beiden nicht-verschraubten Anbindungsstellen verwirklicht werden kann, ohne dabei das Prinzip der Dreipunktabstützung aufzugeben.
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Insbesondere kann an dem Radträger ein Bremsscheibenabdeckblech der vorgenannten Art angeordnet sein, welches über drei Anbindungsstellen an dem Radträger spielfrei gehalten und dazu mittels lediglich einer Schraube an dem Radträger festgelegt ist.
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Für die dritte Anbindungsstelle kann an dem Radträger ein Vorsprung mit einer Gewindeöffnung vorgesehen sein.
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Weiterhin kann der Radträger als Schwenklager ausgebildet sein, welches vorzugsweise an einer Vorderachse eines Personenkraftfahrzeugs zum Einsatz kommt.
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Nachfolgend wird die Erfindung anhand eines in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiels näher erläutert. Die Zeichnung zeigt in:
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1 ein erfindungsgemäßes Bremsscheibenabdeckblech und einen erfindungsgemäßen Radträger vor ihrem Zusammenbau,
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2 eine Detailansicht eines Anlageabschnitts des Bremsscheibenabdeckblechs,
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3 eine Detailansicht des Anlageabschnitts des Bremsscheibenabdeckblechs in Eingriff mit einem Anlagevorsprung des Radträgers,
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4 eine Schnittansicht durch den Anlageabschnitt des Bremsscheibenabdeckblechs und den Anlagevorsprung des Radträgers entlang der Linie IV-IV in 3.
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Die 1 bis 4 zeigen einen Radträger 10, vorliegend beispielhaft in Form eines Schwenklagers einer Kraftfahrzeugvorderachse, und ein Bremsscheibenabdeckblech 20, das an dem Radträger 10 befestigt wird.
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Der Radträger 10 weist eine Aufnahmeöffnung 11 für ein Radlager zur Lagerung eines Fahrzeugrads um eine Raddrehachse A auf. Über einen Radflansch ist eine Bremsscheibe befestigt, welche von einem nicht näher dargestellten Bremssattel in herkömmlicher Art und Weise umgriffen wird. An dem Radträger 10 sind entsprechend Befestigungsabschnitte 12 zur Befestigung des Bremssattels ausgebildet.
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Das Bremsscheibenabdeckblech 20 ist als beschnittenes Blechumformteil einstückig aus einer Blechronde hergestellt. Es kann jedoch auch aus Kunststoff gefertigt sein. Das Bremsscheibenabdeckblech 20 deckt die Bremsscheibe mit einem tellerartigen Flanschabschnitt 21 zum Fahrzeug hin ab. Dabei kann sich ein Außenrand 22 des tellerartigen Flanschabschnitts 21 radial bis über die Bremsscheibe erstrecken. Ferner ist an dem Bremsscheibenabdeckblech 20 eine Ausnehmung 23 für den Bremssattel ausgebildet.
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Das Bremsscheibenabdeckblech 20 ist über eine Dreipunktbefestigung an dem Radträger 10 festgelegt. Hierzu sind dementsprechend drei Anbindungsstellen S1, S2 und S3 vorgesehen. Über die drei Anbindungsstellen S1, S2 und S3 ist das Bremsscheibenabdeckblech 20 an dem Radträger 10 spielfrei gehalten und dazu mittels lediglich einer einzigen Schraube 30 an dem Radträger 10 festgelegt. Außer an den drei Anbindungsstellen S1, S2 und S3 ist das Bremsscheibenabdeckblech 20 von dem Radträger 10 beabstandet und mit diesem nicht in Kontakt.
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An zwei der drei Anbindungsstellen, nämlich den Anbindungsstellen S1 und S2 ist das Bremsscheibenabdeckblech 20 in einer Ebene senkrecht zur Raddrehachse A des Radträgers 10 über einen Formschluss an dem Radträger 10 abstützbar. Der Formschluss dient dazu, einen Festsitz des Bremsscheibenabdeckblech 20 zu gewährleisten und damit z.B. Vibrationen des Bremsscheibenabdeckblechs 20 im Fahrbetrieb zu vermeiden. An der dritten Anbindungsstelle S3 ist das Bremsscheibenabdeckblech 20 mittels einer Schraubverbindung an dem Radträger 10 befestigbar.
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Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel wird der Formschluss durch zwei voneinander beabstandete Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 an dem Flanschabschnitt 21 bewerkstelligt, welche zur formschlüssigen Anlage gegen den Radträger 10 ausbildet sind. Letzterer weist hierzu zwei Anlagevorsprünge 14.1 und 14.2 zur formschlüssigen Abstützung der Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 des Bremsscheibenabdeckblechs 20 auf, welche in einer Richtung parallel zur Raddrehachse A von dem Radträger 10 abstehen.
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Durch den gegenseitigen Eingriff der Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 mit den Anlagevorsprüngen 14.1 und 14.2 wird eine Lagefestlegung zwischen dem Bremsscheibenabdeckblech 20 und dem Radträger 10 in einer Ebene quer zur Raddrehachse A erzielt. Gegen eine Verlagerung in dieser Ebene genügt eine Fixierung gegen eine Relativverschiebung in lediglich einer in die Ebene fallende Richtung mittels der Verschraubung an der Anbindungsstelle S3.
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Die Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 können beispielsweise keilförmig zueinander angestellt sein, wie dies in 1 dargestellt ist. Insbesondere können sich diese Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 an Kanten 25.1 und 25.2 am Umfang des Flanschabschnitts 21 befinden, wodurch diese besonders einfach herstellbar sind. Zudem ist dies für die Montage von Vorteil.
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Entsprechend können die Anlagevorsprünge 14.1 und 14.2 des Radträgers 10 jeweils mit einer sich in einer Ebene quer zur Raddrehachse A erstreckenden Nut 15.1 und 15.2 versehen sein, wobei die Nutgründe 16.1 und 16.2 der beiden Nuten 15.1 und 15.2 vorzugsweise mit einem Winkel α entsprechend dem Keilwinkel β zwischen den Anlageabschnitten 24.1 und 24.2 des Bremsscheibenabdeckblechs 20 zueinander angewinkelt sind.
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In Befestigungsposition des Bremsscheibenabdeckblechs 20 an dem Radträger 10 greifen die Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 in die Nuten 15.1 und 15.2 ein und stützen sich an den Nutgründen 16.1 und 16.2 der beiden Nuten 15.1 und 15.2 ab. Durch einen linienförmigen Kontakt kann in der Ebene quer zur Raddrehachse A eine gute Ausrichtung beider Bauteile 10 und 20 gegeneinander erzielt werden.
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Mit der vorstehend erläuterten Ausgestaltung des Formschlusses zwischen dem Bremsscheibenabdeckblech 20 und dem Radträger 10 an den beiden Anbindungsstellen S1 und S2 ist es möglich, bei der Montage oder Demontage das Bremsscheibenabdeckblech 20 quer zur Raddrehachse A in seine Befestigungsposition am Radträger 10 zu schieben, wie dies in 1 durch den Pfeil M angedeutet ist. Nach erreichen der Anlage gegen den Radträger 10 in Richtung M wird das Bremsscheibenabdeckblech 20 dort mittels der einen Schraubverbindung an der Anbindungsstelle S3 fixiert.
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Über die Schraubverbindung wird gleichzeitig eine Festlegung in einer Richtung parallel zur Raddrehachse A erzielt.
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Eine solche Festlegung in Richtung parallel zur Raddrehachse A ist auch an den beiden formschlüssigen Anbindungsstellen S1 und S2 möglich, indem beispielsweise die Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 des Bremsscheibenabdeckblechs 20 in den Nuten 15.1 und 15.2 verklemmt werden.
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Eine Möglichkeit hierfür besteht darin, an dem Flanschabschnitt 21 des Bremsscheibenabdeckblechs 20 im Bereich der Anlageabschnitte 24.1 und 24.2 jeweils eine Sicke 26.1 und 26.2 auszubilden. Die Sicken 26.1 und 26.2 sind quer zur Nutebene ausgestellt und so dimensioniert, dass diese ein Verklemmen des jeweiligen Anlageabschnitts 24.1 und 24.2 in der zugehörigen Nut 15.1 und 15.2 bewirken, um das Bremsscheibenabdeckblech 20 an der betreffenden Anbindungsstelle S1 und S2 in Richtung parallel zur Raddrehachse A festzulegen.
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Der Formschluss wird bei dem vorliegend dargestellten Ausführungsbeispiel durch die Keilform eines über eine mechanische Bearbeitung eingebrachten Einschnitts in Form einer Nut am Radträger 10 und eine korrespondierende Ausformung am Bremsscheibenabdeckblech 20 erzielt. Es wird hier ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die dargestellte Ausführung lediglich eine Prinzipdarstellung ist und ein Formschluss auch durch eine andersartige Geometrie der Schnittstelle an den beiden nicht-verschraubten Anbindungsstellen S1 und S2 erzielt werden kann.
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So ist es ohne Beschränkung hierauf beispielsweise möglich, die Anlageabschnitte am Bremsscheibenabdeckblech 20 in Form von Lochöffnungen auszubilden, welche mit korrespondierenden Strukturen, beispielsweise Anlagevorsprüngen oder dergleichen am Radträger 10 formschlüssig in Eingriff bringbar sind. Durch eine Bajonettstruktur kann eine Lagefestlegung sowohl in der Ebene quer zur Raddrehachse A als auch senkrecht hierzu erzielt werden.
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Für die dritten Anbindungsstelle S3 kann an dem Radträger 10 ein Vorsprung 13 mit einer Gewindeöffnung 17 vorgesehen sein. An dem Flanschabschnitt 21 des Bremsscheibenabdeckblechs 20 befindet sich eine korrespondierende Durchgangsöffnung 27, die gegebenenfalls auch als Langloch ausgeführt sein kann. Durch diese wird die Schraube 30 hindurchgeführt und mit der Gewindeöffnung 17 verschraubt, um das Bremsscheibenabdeckblech 20 mittels lediglich einer einzigen Verschraubung am Radträger 10 mit Festsitz in drei definierten Anbindungsstellen S1, S2 und S3 spielfrei festzulegen.
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Im Hinblick auf den Radträger 10 ist zusammenfassend festzustellen, das zwei der drei Anbindungsstellen S1 und S2 desselben zur formschlüssigen Abstützung des Bremsscheibenabdeckblech 20 konfiguriert sind und lediglich die dritte Anbindungsstelle S3 zur Verschraubung mit dem Bremsscheibenabdeckblech 20 konfiguriert ist, um das Bremsscheibenabdeckblech 20 in der durch die formschlüssige Aufnahme der beiden anderen Anbindungsstellen S1 und S2 definierten Befestigungsposition zu fixieren. Zudem kann in den nicht-verschraubten Anbindungsstellen S1 und S2 eine Klemmverbindung zur Festlegung in einer Richtung parallel zur Raddrehachse A vorgesehen sein.
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Anstelle einer Verklemmung über eine Sicke am Bremsscheibenabdeckblech 20 können je nach Bedarf und insbesondere im Hinblick auf eine Abwandlung der Geometrie des Formschlusses entsprechende Klemmeinrichtungen auch am Radträger 10 oder als separate Bauelemente vorgesehen werden, wodurch jedoch unter Umständen der Fertigungs- und Montageaufwand etwas ansteigen kann.
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Weiterhin ist es möglich, das Bremsscheibenabdeckblech 20 über weniger oder mehr als drei Anbindungsstellen am Radträger 10 zu befestigen, beispielsweise über zwei, vier, fünf oder sechs Anbindungsstellen.
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Zur Verminderung des Montage- und Herstellungsaufwands ist zumindest eine der Anbindungsstellen formschlüssig ausgebildet. So kann insbesondere auch bei drei Anbindungsstellen lediglich eine einzige Anbindungsstelle formschlüssig ausgeführt werden.
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Im Idealfall wird man jedoch lediglich eine Anbindungsstelle mit einer Verschraubung versehen und alle anderen Anbindungsstellen formschlüssig ausführen.
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Man kann also sagen, dass bei n Anbindungsstellen das Bremsscheibenabdeckblech 20 an mindestens einer der n Anbindungsstellen über einen Formschluss an dem Radträger 10 abstützbar ist und an mindestens einer weiteren der n Anbindungsstellen mittels einer Schraubverbindung an dem Radträger 10 befestigbar ist, wobei n größer oder gleich 2 ist.
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Die Erfindung wurde vorstehend anhand eines Ausführungsbeispiels und weiterer Abwandlungen näher erläutert. Insbesondere können technische Einzelmerkmale, welche oben im Kontext bestimmter Einzelmerkmale erläutert wurden, unabhängig von diesen sowie in Kombination mit weiteren Einzelmerkmalen verwirklicht werden, und zwar insbesondere auch dann, wenn dies nicht ausdrücklich beschrieben ist, solange dies technisch möglich ist.
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Die Erfindung ist daher ausdrücklich nicht auf die beschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt, sondern umfasst alle durch die Patentansprüche definierten Ausgestaltungen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Radträger
- 11
- Aufnahmeöffnung für Radlager
- 12
- Befestigungsabschnitt für Bremssattel
- 13
- Vorsprung
- 14.1
- Anlagevorsprung
- 14.2
- Anlagevorsprung
- 15.1
- Nut
- 15.2
- Nut
- 16.1
- Nutgrund
- 16.2
- Nutgrund
- 17
- Gewindeöffnung
- 20
- Bremsscheibenabdeckblech
- 21
- Flanschabschnitt
- 22
- Rad
- 23
- Ausnehmung für Bremssattel
- 24.1
- Anlageabschnitt
- 24.2
- Anlageabschnitt
- 25.1
- Kante
- 25.2
- Kante
- 26.1
- Sicke
- 26.2
- Sicke
- 27
- Durchgangsöffnung
- 30
- Schraube
- A
- Raddrehachse
- M
- Fügerichtung bei der Montage
- S1
- Anbindungsstelle (formschlüssig, nicht-verschraubt)
- S2
- Anbindungsstelle (formschlüssig, nicht-verschraubt)
- S3
- Anbindungsstelle (verschraubt)
- α
- Winkel
- β
- Keilwinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- DE 102005014153 A1 [0004, 0007]