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Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Anschieben von Transportwagen.
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Im innerbetrieblichen Transportwesen werden nicht angetriebene Transportwagen, auch Kommissionierwagen oder Bodenroller genannt, für den Transport von vorgefertigten Bauteilen zu einem Montageplatz eingesetzt. Die Transportwagen sind relativ einfach aufgebaut und bestehen im Wesentlichen aus einer Plattform, an welcher Räder zur Fortbewegung auf dem Boden befestigt sind. Um den beladenen Transportwagen zu rangieren und an den vorgesehenen Platz zu bewegen, bedarf es einer Anschiebhilfe.
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Durch die
FR 2 919 253 A1 wurde ein Transportwagen für den innerbetrieblichen Transport bekannt, welcher mit zwei als Hebeln ausgebildeten Anschiebhilfen ausgerüstet ist, d. h. die Anschiebhilfen sind unverlierbar mit dem Transportwagen verbunden. Ein Hebel weist jeweils einen unteren bogenförmig ausgebildeten Abstütz- oder Fußteil, einen mittleren Teil, über welchen er am Transportwagen angelenkt ist, und einen oberen als Hebel ausgebildeten Teil, der von einer Bedienperson per Handkraft verschwenkbar ist, auf. In der Arbeitsposition liegt der Hebel mit seinem bogenförmigen Abstützteil auf dem Boden auf und wird von der Bedienperson um den Abstützpunkt geschwenkt, sodass der mittlere Teil des Hebels, der zwischen zwei Rollen geführt ist, eine Vortriebskraft über eine der beiden Rollen auf den Transportwagen ausübt. In Ruhestellung kann der Hebel vom Boden abgehoben und in einer senkrechten Stellung in einem Führungsschacht am Transportwagen arretiert und mitgeführt werden.
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Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine praktisch handhabbare Anschiebhilfe für einen Transportwagen vorzuschlagen.
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Die Aufgabe der Erfindung wird durch die Merkmale des Patentanspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Erfindungsgemäß sind bei einer Vorrichtung zum Anschieben von Transportwagen, kurz Anschiebhilfe genannt, ein von einer Bedienperson handhabbarer Hebel, ein gabelförmig ausgebildetes Anschiebelement sowie zwei auf dem Boden aufliegende Abstützelemente vorgesehen, wobei der Hebel starr mit dem Anschiebelement und dieses schwenkbar mit den Abstützelementen verbunden sind. Damit wird eine Anschiebhilfe geschaffen, welche nicht an einem Transportwagen befestigt ist, sondern von einer Bedienperson für eine Vielzahl von Transportwagen eingesetzt werden kann, um diese durch Anschieben zu rangieren. Die Transportwagen können somit einfacher und leichter gestaltet werden, da sie von einer mitgeführten Anschiebhilfe befreit sind. Die einzelnen Elemente der Anschiebhilfe haben folgende Funktionen: Der Hebel wird von der Bedienperson als Hebel zur Erzeugung einer Vortriebskraft auf den Transportwagen unter Einsatz ihrer Handkraft benutzt. Das gabelförmig ausgebildete Anschiebelement stellt den Kontakt zwischen der Anschiebhilfe und dem Transportwagen her, d. h. über das Anschiebelement wird die Vortriebskraft auf den Transportwagen übertragen, wobei infolge der Schwenkbewegung des Hebels eine Relativbewegung zwischen dem Anschiebelement und dem Transportwagen auftritt. Die Abstützelemente stützen die Anschiebhilfe rutschfest und schwenkbar auf dem Boden ab, wobei die Schwenkgelenke die Schwenkachse für die Anschiebhilfe bilden.
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Nach einer bevorzugten Ausführungsform weist das Anschiebelement einen Querträger auf, welcher in seinem mittleren Bereich starr mit dem Hebel verbunden ist. Der Querträger erlaubt es, den Hebel über zwei Füße bzw. Abstützelemente abzustützen. Dies ist insbesondere dann von Vorteil, wenn die Transportwagen in Längs- oder Fahrtrichtung über eine Schiene geführt werden. Der Querträger übergreift in diesem Falle die Schiene.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weist das Anschiebelement zwei parallel zueinander angeordnete und mit dem Querträger verbundene Längsträger auf. Damit erhält man ein U-förmig oder gabelförmig ausgebildetes Anschiebelement, welches auf zwei Füßen abstützbar ist, eine Längsschiene übergreift und darüber hinaus nicht um die Längsachse des Hebels kippen kann.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Abstützelemente schwenkbar an den Enden der Längsträger befestigt. Die Anschiebhilfe steht somit stabil auf zwei „Füßen“, um welche sie – in Anschiebrichtung – schwenkbar ist.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform weisen die Abstützelemente rutschfeste, auf dem Boden aufliegende Beläge, z. B. Gummiplatten auf, sodass beim Verschwenken des Hebels ein sicherer Stand für die Füße und die Schwenkachse gegeben ist. Die auf den Transportwagen ausgeübte Vortriebskraft wird somit als Reaktionskraft über die Reibungskraft der Abstützelemente auf den Boden übertragen.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind auf dem Anschiebelement respektive den beiden Längsträgern Bügel mit Gleitflächen befestigt. Über die Bügel wird der Kontakt zwischen der Anschiebhilfe und dem Transportwagen beim Anschieben hergestellt. Über die Bügel wird die Vortriebskraft oder die Anschiebkraft auf den Transportwagen übertragen. Die auf dem Außenumfang des Bügels angeordnete Gleitfläche ist an das Material und die Oberfläche des Transportwagens in der Weise angepasst, dass ein möglichst verschleißfreies und reibungsarmes Gleiten aufgrund der Relativbewegung zwischen den Bügeln und dem Transportwagen erfolgen kann.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Bügel als zusätzliche Bauteile zu den Längsträgern aus seinem Metallprofil gebogen und weisen jeweils bogen- oder parabelförmig ausgebildete Gleitflächen auf, wobei der Ursprung der Parabel im Bereich des Schwenkgelenkes zwischen Längsträgern und Abstützelementen angeordnet ist. Durch die beiden Bügel wird der Kraftangriffspunkt der Anschiebhilfe in Richtung auf den Transportwagen, d. h. in Anschiebrichtung vorverlagert, d. h. die Abstützelemente müssen nicht so weit unter den Transportwagen geschoben werden, um eine günstige Hebelwirkung zu erzielen. Die Anschiebhilfe, insbesondere der Hebel ist für die Bedienperson somit leichter handhabbar.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Abstützelemente über Scharniere mit den Längsträgern verbunden, d. h. um eine gemeinsame Längs-achse schwenkbare Gelenke. Damit ist eine einfache gelenkige Anbindung der Längsträger an die auf dem Boden aufliegenden Abstützelemente gegeben.
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Nach einer weiteren bevorzugten Ausführungsform sind die Scharniere für eine Ruhestellung des Hebels, vorzugsweise über einen Anschlag blockierbar. Damit wird der Vorteil erreicht, dass die Anschiebhilfe bei Nichtgebrauch abgestellt werden kann, ohne dass es einer Halterung oder einer Wand zum Anlehnen des Hebels bedürfte. Das Scharnier bewirkt somit eine Verrastung des Hebels in Nichtbetriebsstellung.
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Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung ist in der Zeichnung dargestellt und wird im Folgenden näher beschrieben, wobei sich aus der Beschreibung und/oder der Zeichnung weitere Merkmale und/oder Vorteile ergeben können. Es zeigen
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1 eine erfindungsgemäße Anschiebhilfe in einer Ansicht von vorn,
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2 die Anschiebhilfe gemäß 1 in einer Seitenansicht,
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3 die Anschiebhilfe in einer Ansicht von hinten,
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4 die Anschiebhilfe in einer perspektivischen Darstellung,
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5 ein bogenförmiges Anschiebelement als Einzelteil in einer Seitenansicht,
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6 das Einzelteil gemäß 5 in einer Ansicht von oben,
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7 einen Transportwagen mit Anschiebhilfe in einer ersten Position und
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8 den Transportwagen mit Anschiebhilfe in einer zweiten Position.
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1 zeigt eine Vorrichtung 1 zum Anschieben von Transportwagen 15 (7), im Folgenden kurz Anschiebhilfe 1 genannt. Die Anschiebhilfe 1 umfasst im Wesentlichen drei Elemente, nämlich einen stangenförmig ausgebildeten Hebel 2, ein gabel- oder U-förmig ausgebildetes Anschiebelement 3 sowie zwei Abstützelemente 4, 5. Das gabelförmige Anschiebelement 3 umfasst einen Querträger 3a sowie zwei parallel zueinander angeordnete, mit dem Querträger 3a verbundene Längsträger 3b, 3c, welche einen biegesteifen U-förmigen Rahmen bilden, welcher sich über Gelenke 9, 10 und die Abstützelemente 4, 5 auf einem Boden anstützt. Der Querträger 3a ist über einen Rohrstutzen 6 mit dem bevorzugt als Aluminiumrohr ausgebildeten Hebel 2 form- oder kraftschlüssig verbunden. Auf der Vorderseite der beiden Längsträger 3b, 3c sind Bügel 7, 8 mit Gleitflächen 7a, 8a befestigt.
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2 zeigt die Anschiebhilfe 1 in einer Seitenansicht. Das (in der Zeichnung) unten angeordnete Ende des Längsträgers 3b ist über das als Scharnier ausgebildete Gelenk 9 mit dem Abstützelement 4 schwenkbar verbunden, sodass der Hebel 1 um die Achse (senkrecht zur Zeichenebene angeordnet) des Scharniers 9 schwenkbar ist. Der Bügel 7 (und ebenso der in 2 nicht sichtbare Bügel 8) weist eine bogen- oder annähernd parabelförmig ausgebildete Kontur oder Gleitfläche 7a auf, welche gegenüber der Vorderseite des Längsträgers 3b abgestützt und befestigt ist – der Bügel 7 ist als Einzelteil in 5 und 6 dargestellt und wird dort näher beschrieben. Im mittleren Bereich der Anschiebhilfe 1 ist auf deren Rückseite, d. h. der dem Bügel 7 abgewandten Seite ein flossenartiges Führungselement 11 befestigt, welches der Führung der Anschiebhilfe für den Fall dient, dass für die Transportwagen (vgl. 7) eine Führungsschiene (nicht dargestellt) vorgesehen ist.
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3 zeigt die Anschiebhilfe 1 in einer Ansicht von hinten, wobei die Beschläge 9a, 10a der beiden Scharniere 9, 10 deutlich zu erkennen sind.
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4 zeigt die Anschiebhilfe 1 in einer perspektivischen Darstellung in einer Ansicht von vorn, d. h. mit Blickrichtung auf die beiden Bügel 7, 8. Im Unterschied zu den vorangegangenen 1 bis 3 sind aus 4 die Proportionen in Längsrichtung des rohrförmigen Hebels 2 erkennbar, wobei die Gesamtlänge etwa zwei Meter, d. h. etwas mehr als Mannshöhe beträgt.
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5 zeigt den Bügel 7 (gleiches gilt für den zweiten Bügel 8) als Einzelteil in einer Seitenansicht, aus welcher das Profil bzw. die Außenkontur 7a maßstabsgerecht entnehmbar ist. Der Bügel 7 kann vorzugsweise aus einem Blech als Biegeteil hergestellt sein, wobei er sich aus einem flachen Basisteil 7b, einem senkrecht abgewinkelten Stützteil 7c und dem bogenförmigen Teil 7a, ausgebildet als Gleitfläche, zusammensetzt. Anfang und Ende des gebogenen Teils 7 sind an einem Spalt s erkennbar. Zur Versteifung der Gleitfläche 7a sind zwischen dieser und dem flachen Basisteil 7b zwei Streben 12, 13 angeordnet, welche mit dem Biegeteil 7 verschweißt sein können. Das gesamte Biegeteil 7 oder der Bügel 7 ist mit seinem Basisteil 7b auf einem Trägerelement 14 vorzugsweise durch Schrauben oder Nieten befestigt. Das Trägerteil 14 ist an einem Ende 14a U-förmig abgewinkelt und am anderen Ende 14b flach ausgebildet. Mittels dieses Trägerelementes 14 wird der Bügel 7 (in gleicher Weise der Bügel 8) auf dem Längsträger 3b befestigt.
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6 zeigt den Bügel 7 in einer Ansicht von oben. Die beiden entgegengesetzten Enden 13a, 13b bilden die Befestigungsbereiche, über welche der Bügel 7 mit dem Längsträger 3b befestigt wird.
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7 zeigt die Anschiebhilfe 1 im Einsatz, d. h. beim Anschieben eines Transportwagens 15, auch Bodenroller 15 genannt. Der Transportwagen 15 besteht im Wesentlichen aus einer Bodenplattform 16, welche eine Hinterkante 17 aufweist, sowie aus Rädern oder Rollen 18, welche gegenüber der Bodenplattform 16 drehbar gelagert sind und sich auf einem befestigten Boden 19 abstützen. Die Anschiebhilfe 1, für die hier dieselben Bezugszahlen wie zuvor verwendet werden, ist mit dem Abstützelement 5 teilweise unter die Bodenplattform 16 geschoben, sodass sich das nicht sichtbare, durch die Rolle 18 abgedeckte Scharnier, in Anschiebrichtung gesehen, vor der Hinterkante 17 befindet. Der Hebel 2 ist in einer ersten Position, d. h. bei einem Winkel α1 von ca. 40 Grad dargestellt. Die Gleitfläche 8a des Bügels 8 befindet sich in Kontakt mit der Hinterkante 17. Beim Verschwenken des Hebels 2 nach oben, d. h. beim Vergrößern des Schwenkwinkels α1 wird eine Anschiebkraft auf die Hinterkante 17 des Bodenrollers 15 ausgeübt, sodass dieser ins Rollen kommt. Das Abstützelement 5 bleibt aufgrund seiner Rutschfestigkeit am Boden 19 liegen und bewegt sich nicht.
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8 zeigt die Anschiebhilfe 1 bei einem vergrößerten Schwenkwinkel α2 von ca. 80 Grad. Die Gleitfläche 8a ist weiterhin in Kontakt mit der Hinterkante 17. Der Bodenroller 15 hat sich gegenüber der Darstellung in 7 in der Zeichnung nach links bewegt. Das Scharnier 10, welches sich nicht bewegt hat, liegt jetzt, in Anschiebrichtung gesehen, hinter der Hinterkante 17. Wenn der Bodenroller 15 weiter (in der Zeichnung nach links) bewegt werden soll, wird das Scharnier 10 mit dem Abstützelement 5 wieder unter die Bodenplattform 16 bzw. vor die Hinterkante 17 geschoben, und der Hebel 2 kann erneut zur Erzeugung einer Anschiebkraft von der Bedienperson nach oben geschwenkt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Anschiebhilfe
- 2
- Hebel
- 3
- Anschiebelement
- 3a
- Querträger
- 3b
- Längsträger
- 3c
- Längsträger
- 4
- Abstützelement
- 5
- Abstützelement
- 6
- Rohrstutzen
- 7
- Bügel
- 7a
- Gleitfläche
- 7b
- Basiselement
- 7c
- Stützelement
- 8
- Bügel
- 8a
- Gleitfläche
- 9
- Scharnier
- 9a
- Scharnierbeschlag
- 10
- Scharnier
- 10a
- Scharnierbeschlag
- 11
- Führungselement
- 12
- Strebe
- 13
- Strebe
- 14
- Trägerelement
- 14a
- vorderes Ende
- 14b
- hinteres Ende
- 15
- Transportwagen
- 16
- Bodenplattform
- 17
- Hinterkante
- 18
- Rolle
- 19
- Boden
- s
- Spalt
- α1
- Schwenkwinkel
- α2
- Schwenkwinkel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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