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DE102009041860A1 - Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Bauelementen II - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zum Herstellen von Bauelementen II Download PDF

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DE102009041860A1
DE102009041860A1 DE102009041860A DE102009041860A DE102009041860A1 DE 102009041860 A1 DE102009041860 A1 DE 102009041860A1 DE 102009041860 A DE102009041860 A DE 102009041860A DE 102009041860 A DE102009041860 A DE 102009041860A DE 102009041860 A1 DE102009041860 A1 DE 102009041860A1
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Michael Dr. Brinkmann
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Hoermann KG Brockhagen
Original Assignee
Hoermann KG Brockhagen
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Publication date
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Application filed by Hoermann KG Brockhagen filed Critical Hoermann KG Brockhagen
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Witterungseinflüssen ausgesetzten Bauelementen, wie etwa metallischen Bauelementen, insbesondere Sektionaltorpaneelen, Rolltorlamellen o. dgl., bei dem die ggf. bereits mit einer Grundbeschichtung versehenen Bauelemente bedruckt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen von Witterungseinflüssen ausgesetzten Bauelementen, wie etwa metallischen Bauelementen, insbesondere Sektionaltorpaneelen, Rolltorlamellen o. dgl.
  • In vielen Fällen werden metallische Bauelemente im Bereich der Fassaden von Gebäuden eingesetzt. Beispielsweise werden solche Bauelemente bei der Herstellung von Toren, insbesondere Sektionaltoren benutzt, deren äußere Begrenzungsfläche im Schließzustand Witterungseinflüssen ausgesetzt ist. Zum Erhalt eines gefälligen äußeren Erscheinungsbilds muß Sorge dafür getragen werden, daß diese Bauelemente ihre optischen Eigenschaften auch unter Witterungseinflüssen behalten. Zu diesem Zweck werden heute Bauelemente eingesetzt, welche aus einem Metallblech gefertigt werden, das vor den zum Erhalt der Bauelemente notwendigen Formgebungsvorgängen einem Lackier- und Brennvorgang unterzogen wird. Der Lack wird so auf dem metallischen Substrat eingebrannt und erhält auf diese Art und Weise die gewünschte Witterungsbeständigkeit. Das so vorbereitete Metallblech wird dann zum Erhalt von Bauelementen, wie etwa Sektionaltorpaneelen einem Formgebungsvorgang, wie etwa einem Rollformverfahren unterzogen, in dem das lackierte Metallblech von einem Vorrat (coil) abgezogen wird und kontinuierlich Formgebungswalzen durchläuft. Danach wird das geformte Metallblech ggf. noch ausgeschäumt und mit anderen Metallblechen zusammengefügt um so beispielsweise in der EP 370 376 A beschriebene Sektionaltorpaneele zu erhalten. Der Lackiervorgang muß dabei so ausgeführt werden, daß während des Formgebungsvorgangs keine Beschädigung der Lackoberfläche erfolgt. Gegebenenfalls ist es auch erforderlich, daß die lackierten Bleche einen Prägevorgang unbeschadet überstehen, welcher dem Formgebungsvorgang vorangeht und mit dem beispielsweise eine „wood grain-Prägung” des Metallblechs erhalten wird.
  • Bauelemente müssen üblicherweise mit unterschiedlichen Farben und Dekors bereitgestellt werden. Daher müssen unterschiedlich Vorräte an entsprechend vorbehandelten Metallblechen bereitgestellt werden. Für einige Gestaltungswünsche ist es auch erforderlich, Folien auf das ggf. vorbehandelte Metallblech aufzubringen und diese Folien u. U. auch noch zum Erhalt der gewünschten Witterungsbeständigkeit mit einer Schutzfolie abzudecken. Das ist beispielsweise der Fall, wenn die metallischen Bauelemente ein Holzdekor erhalten sollen. In diesem Fall wird eine Folie mit Holzdekor auf das metallische Substrat aufgebracht und anschließend eine Acrylatfolie auf die Dekorfolie laminiert. Die Acrylatfolie kann dabei eine Dicke von etwa 50 μm aufweisen. Auch hier müssen für jedes Dekor entsprechend vorbereitete Metallblechvorräte (coils) bereitgestellt werden. Das bringt erhebliche Lagerhaltungsprobleme mit sich. Angesichts dieser Probleme im Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, Verfahren zum Herstellen von Witterungseinflüssen ausgesetzten Bauelementen, insbesondere Sektionaltorpaneelen, bereitzustellen, mit denen Bauelemente mit gewünschtem äußeren Erscheinungsbild ohne übermäßigen Aufwand für die Lagerhaltung bereitgestellt werden können, entsprechende Bauelemente anzugeben und eine Vorrichtung zur Ausführung entsprechender Verfahren bereitzustellen.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Weiterbildung der bekannten Verfahren gelöst, die im wesentlichen dadurch gekennzeichnet ist, daß bereits geformte und ggf. mit einer Grundbeschichtung versehene Bauelemente bedruckt werden.
  • Die Erfindung geht auf die Erkenntnis zurück, daß es zum Erhalt des gewünschten äußeren Erscheinungsbildes nicht notwendig ist, die Ausgangsmaterialien bereits vor der Bearbeitung, wie etwa Formgebung, Prägung o. dgl. mit dem gewünschten Dekor zu versehen. Vielmehr reicht es vollständig aus, wenn das gewünschte Dekor erst dann aufgebracht wird, wenn der Formgebungsvorgang abgeschlossen ist. Daher können Bauelemente mit beliebigem äußeren Erscheinungsbild unter Verwendung ein und desselben Ausgangsmaterials hergestellt werden, um so die Lagerhaltung insgesamt zu vereinfachen.
  • Der Druckvorgang kann computergesteuert auf Grundlage von digitalen Bilddaten erfolgen. Daher können mit dem erfindungsgemäßen Verfahren beliebige auch kundenspezifische äußere Erscheinungsbilder der Bauelemente erhalten werden. Es können auch vom Kunden bereitgestellte Bilddaten wie etwa JPG-Dateien verwendet werden. Daher wird unter Einsatz erfindungsgemäßer Verfahren nicht nur die Lagerhaltung vereinfacht sondern auch noch die Variabilität des Herstellungsvorgangs vergrößert. Dabei kann der Druck am Ende einer Produktionsstraße zum kontinuierlichen Produzieren von Bauelementen nach der Formgebung und ggf. Ausschäumung der Bauelemente, aber noch vor dem Schneiden der Bauelemente auf die gewünschte Länge erfolgen.
  • Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung erfolgt das Bedrucken der Bauelementoberfläche mit Hilfe einer Druckeinrichtung nach Art eines Tintenstrahldruckers, wobei eine Relativbewegung zwischen der zu bedruckenden Oberfläche des Bauelementes und einem Druckkopf erzeugt wird, in deren Verlauf mindestens eine zum Aufsprühen einer Farbe auf die Bauelementoberfläche ausgelegte Farbdüse des Druckkopfes die zu bedruckende Oberfläche passiert. Auf diese Art und Weise können beispielsweise unter Einsatz eines einfachen Druckkopfs bei Verwendung von Metallblechen mit der üblichen weißen Einbrennlackierung als Ausgangsmaterial beliebige Schwarzweißmotive auf den Bauelementoberflächen erzeugt werden. Es kommt dann also nur schwarze Farbe zum Einsatz. Zum Erhalt farbiger Darstellungen auf den Bauelementoberflächen hat es sich als günstig erwiesen, wenn im Verlauf der Relativbewegung zwei, drei oder mehr Farbdüsen des Druckkopfes nacheinander die zu bedruckende Oberfläche passieren. Durch entsprechende Einstellung und ggf. computergestützte Ansteuerung der Farbdüsen können so Motive beliebiger Form und Farbe auf den Bauelementoberflächen erzeugt werden. Dabei können wie bei herkömmlichen Tintenstrahldruckern die drei Grundfarben Cyan, Magenta und Gelb zum Erhalt beliebiger Farben im Wege der subtraktiven Mischung zum Einsatz kommen.
  • Als Farben für den Druckvorgang können insbesondere UV-härtbare Farben verwendet werden. Diese Farben werden unmittelbar nach Aufsprühen bzw. Auftragen in einem Strahlungshärtungsprozeß unter Bestrahlung mit UV-Strahlung ausgehärtet. Bei dieser chemischen Härtung wird die zunächst flüssige oder niedrigviskose Farbe durch Vernetzung bzw. Polymerisierung in einem irreversiblen Vorgang fest. Dieser Härtungsvorgang kann bei ausreichend intensiver UV-Bestrahlung innerhalb von Bruchteilen einer Sekunde abgeschlossen sein. Hierzu umfaßt der Druckkopf vorzugsweise eine Vorrichtung zur Bereitstellung der UV-Strahlung, so daß eine Aushärtung der Farbe unmittelbar nach dem Aufsprühen derselben erfolgen kann. Aufgrund der schnellen Aushärtung kann die Druckgeschwindigkeit und damit die Durchlaufgeschwindigkeit der Bauteile erhöht werden. Des weiteren wird eine sich unmittelbar an den Druckvorgang anschließende weitere Beschichtung ermöglicht, da keine längeren Trocknungszeiten der Farbe abzuwarten sind.
  • UV-härtbare Farben sind üblicherweise nicht im Außenbereich verwendbar, da sie nicht sehr witterungsbeständig sind. Es muß jedoch sichergestellt werden, daß das durch Bedrucken erhaltene äußere Erscheinungsbild der Bauelemente auch unter Witterungseinflüssen beständig ist. Dazu wird die bedruckte Oberfläche des Bauelements bevorzugt zusätzlich mit einer witterungsbeständigen Beschichtung versehen. Es wurde dabei erkannt, daß das Auftragen einer witterungsbeständigen Beschichtung auf bedruckte Substrate keinen nennenswerten Einfluß auf das durch den Druckvorgang erhaltene äußere Erscheinungsbild ausübt, wobei mögliche geringfügige Einflüsse durch entsprechende Modifikation des Druckvorgangs noch kompensiert werden können.
  • Die witterungsbeständige Beschichtung kann beispielsweise in Form einer witterungsbeständigen, vorzugsweise transparenten Spezialtinte oder in Form eines flüssig auftragbaren, im wesentlichen transparenten Klarlacks gebildet sein.
  • Nach dem Druckvorgang kann das dadurch erhaltene äußere Erscheinungsbild des Bauelementes konserviert werden, wenn die witterungsbeständige Beschichtung über eine vorzugsweise einen Düsendurchmesser von 50 μm oder weniger, insbesondere 35 μm oder weniger aufweisende Beschichtungsdüse auf die bedruckte Oberfläche aufgesprüht wird. Dabei kann auch zum Aufsprühen der witterungsbeständigen Beschichtung eine Relativbewegung zwischen der bedruckten Oberfläche und der Beschichtungsdüse erzeugt werden.
  • Bei einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird eine gemeinsame Relativbewegung von Druckkopf und Beschichtungsdüse bezüglich der Bauelementoberfläche erzeugt, in deren Verlauf die Beschichtungsdüse bedruckte Oberflächenbereiche nach den Farbdüsen passiert. Das kann beispielsweise dadurch geschehen, daß der Druckkopf zusätzlich mit der Beschichtungsdüse ausgestattet wird, wobei der Beschichtungsdüse ein Vorratsbehälter für das Beschichtungsmaterial zugeordnet wird. Farbdüsen und Beschichtungsdüsen können dann gemeinsam bewegt werden.
  • Üblicherweise wird im Verlauf des Druckvorgangs eine hin und hergehende Bewegung der Farbdüsen bezüglich der zu beschichtenden Oberfläche erzeugt, wobei die zu beschichtende Oberfläche dabei in einer senkrecht zur Bewegungsrichtung der Farbdüsen verlaufenden Richtung bzgl. der Farbdüsen gefördert wird. In diesem Fall hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn mindestens eine Beschichtungsdüse auf jeder Seite der Farbdüsen vorgesehen ist. Dann kann der Druckvorgang mit anschließender Beschichtung in jeder Bewegungsrichtung so erfolgen, daß zunächst die Farbe aufgebracht und die bedruckter Oberfläche in unmittelbarem Anschluß daran mit dem Beschichtungsmaterial beschichtet wird. Dadurch kann der Herstellungsvorgang deutlich beschleunigt werden.
  • Es hat sich gezeigt, daß bei Herstellungsverfahren für herkömmliche Sektionaltorpaneele mit einer Breite von 400 mm oder mehr quer zur Produktionsrichtung eine Produktionsgeschwindigkeit von 10 m/Minute oder mehr, vorzugsweise 15 m/Minute oder mehr, insbesondere 20 m/Minute oder mehr erhalten werden kann wenn die Bauelemente zum Bedrucken und Beschichten eine mindestens einen Druckkopf und mindestens eine Beschichtungsdüse aufweisende Beschichtungsanlage mit einer entsprechenden Durchlaufgeschwindigkeit durchlaufen. Zur Erhöhung der Produktionsgeschwindigkeit kann die Beschichtungsanlage zwei, drei oder mehr in einer quer zur Durchlaufrichtung verlaufenden Druckrichtung nebeneinander angeordnete Druckköpfe mit entsprechenden Beschichtungsdüsen aufweisen, so daß von jedem Druckkopf nur ein schmaler Oberflächenbereich beschichtet werden muß. Das erfindungsgemäße Verfahren hat sich auch im Hinblick auf eine dadurch erreichbare Materialeinsparung als günstig erwiesen, weil es ausreicht, wenn die Farbe beim Bedrucken mit einer Dicke von insgesamt nur 15 μm oder weniger, vorzugsweise 10 μm oder weniger, insbesondere 5 μm oder weniger aufgetragen wird, wobei die gewünschte Witterungsbeständigkeit erhalten werden kann, wenn auch die witterungsbeständige Beschichtung mit einer Gesamtschichtdicke von nur 15 μm oder weniger, vorzugsweise 10 μm oder weniger, insbesondere 5 μm oder weniger aufgetragen wird. Insgesamt kann die Gesamtdicke von Farbe und Beschichtungsmaterial 30 μm oder weniger betragen.
  • Wie der vorstehenden Erläuterung zu entnehmen ist, kann das erfindungsgemäße Verfahren in ein kontinuierliches Verfahren zum Herstellen von metallischen Bauelementen integriert werden, bei dem ein ggf. mit einer Grundbeschichtung versehenes Metallband in einem kontinuierlichen Vorgang von einem Vorrat (coil) abgezogen, einer Bearbeitung, wie etwa einer Formgebung, Ausschäumung o. dgl. unterzogen, bedruckt, beschichtet und ggf. auf vorgegebene Länge geschnitten wird.
  • Ein mit dem erfindungsgemäßen Verfahren erhaltenes Bauelement ist im wesentlichen dadurch gekennzeichnet, daß es einen bedruckten Oberflächenbereich aufweist, der zusätzlich mit einer witterungsbeständigen Beschichtung versehen sein kann.
  • Im besonderen bei sogenannten Sandwichbauelementen, bei denen ein wärmeisolierender Kern zwischen zwei Metallschalen aufgenommen ist, hat es sich als problematisch erwiesen, wenn eine dunkel eingefärbte äußere Begrenzungsfläche des Bauelements Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird und sich dadurch aufwärmt, weil durch die Temperaturdifferenz zwischen äußerer Begrenzungsfläche und innerer Begrenzungsfläche thermische Spannungen in dem Bauelement erzeugt werden, welche zu Verbiegungen des Bauelementes führen können. Dieser Effekt kann reduziert werden, wenn die Grundbeschichtung, die Farbe und/oder die witterungsbeständige Beschichtung Pigmente mit einer besonders hohen Reflektivität im Wellenlängenbereich oberhalb von 750 nm aufweist, weil dann ein großer Teil der ansonsten absorbierten und zur Aufheizung der Bauelemente führenden Wärmestrahlung im Sonnenspektrum nicht absorbiert, sondern ohne Aufwärmungseffekt reflektiert wird. Beim Einsatz entsprechender cool colour Pigmente hat es sich als besonders zweckmäßig erwiesen, wenn die mittlere Reflektivität (Verhältnis reflektierter Intensität zu eingestrahlter Intensität) der beschichteten Bauelementoberfläche für elektromagnetische Wellen im Wellenlängenbereich von 750 nm bis 2500 nm bei einem Einstrahlwinkel von 45° 0,1 oder mehr, vorzugsweise 0,2 oder mehr, insbesondere 0,25 oder mehr beträgt.
  • Wie der vorstehenden Erläuterung zu entnehmen ist, kommen die genannten cool colour Pigmente mit besonderem Vorteil zum Einsatz, wenn das Bauelement zwischen der bedruckten Oberfläche und einer dieser entgegengesetzten Begrenzungsfläche ein Material geringer Wärmeleitfähigkeit, wie PU-Schaum aufweist. Ein aus erfindungsgemäßen Bauelementen hergestelltes Sektionaltorblatt weist eine Mehrzahl von bezüglich vorgegebener Gelenkachsen gelenkig miteinander verbundenen Bauelementen auf, wobei die Form der Bauelemente in einer senkrecht zu den Gelenkachsen verlaufenden Schnittebene der Form der in der EP 370 376 A beschriebenen Sektionaltorpaneele entsprechen kann.
  • Bei einem erfindungsgemäßen Sektionaltor ist das Sektionaltorblatt zwischen einer im wesentlichen in einer Vertikalebene ausgerichteten Schließstellung und einer im wesentliche in einer horizontalen Ebene ausgerichteten Öffnungsstellung bewegbar. Dazu weist das Sektionaltor zusätzlich zu dem Sektionaltorblatt Führungsschienen mit einem ersten etwa in Schwererichtung und geradlinig verlaufenden Abschnitt zur Bestimmung der Schließstellung, einem zweiten, etwa in horizontaler Richtung und geradlinig verlaufenden Abschnitt zur Bestimmung der Öffnungsstellung und einem den horizontalen verlaufenden Abschnitt mit dem vertikal verlaufenden Abschnitt verbindenden bogenförmigen Abschnitt auf. Zusätzlich kann das Sektionaltor auch noch eine das Sektionaltorblatt in der Schließstellung einfassende Zarge umfassen, wobei in das Sektionaltorblatt gff. auch noch eine Schlupftür integriert sein kann.
  • Eine erfindungsgemäße Beschichtungsanlage zur Ausführung eines erfindungsgemäßen Verfahrens weist einen zum Bedrucken einer Oberfläche eines ggf. bereits mit einer Grundbeschichtung versehenen metallischen Bauelementes ausgelegten Druckkopf und vorzugsweise zusätzlich eine zum Beschichten der bedruckten Oberfläche mit einer witterungsbeständigen Beschichtung ausgelegte Beschichtungseinrichtung, insbesondere Beschichtungsdüse auf. Dabei kann die Beschichtungseinrichtung einen das Beschichtungsmaterial enthaltenden und der Beschichtungsdüse zugeordneten Vorratsbehälter aufweisen. Zum Erhalt gewünschter Verarbeitungseigenschaften kann das Beschichtungsmaterial ein Lösungsmittel, wie etwa Mehoxipropanol, Isopropylalkohol o. dgl. zum Einstellen der Viskosität des Beschichtungsmaterials auf einen gewünschten Wert aufweisen. Das Lösungsmittel ist an Luft flüchtig, so daß es die Eigenschaften der Beschichtung nach Abschluß des Beschichtungsvorgangs nicht weiter beeinflußt.
  • Das Beschichtungsmaterial kann mit Beschichtungsdüsen in Form von Farbdüsen herkömmlicher Tintenstrahldrucker aufgetragen werden, wenn die Viskosität des Beschichtungsmaterials auf einen Wert von 50 mPas oder weniger, insbesondere 10 mPas oder weniger, besonders bevorzugt 5 mPas eingestellt wird. Als Beschichtungsmaterial wird insbesondere witterungsbeständige, vorzugsweise transparente Spezialtinte oder Klarlack verwendet. Der Klarlack kann zusätzlich zu einer besonders guten Witterungsbeständigkeit auch noch eine hohe Kratzfestigkeit aufweisen und für eine sehr gute UV-Beständigkeit sorgen. Er kann mit einer Beschichtungsstärke von 6 bis 7 μm aufgetragen werden und nach dem Beschichtungsvorgang unter Einfluß von UV-Licht ausgehärtet werden. Es hat sich dabei als sinnvoll erwiesen, wenn die zu beschichtenden Bauelemente mit in Schwererichtung verlaufender bedruckter Oberfläche angeordnet werden und der Klarlack oder die Tinte vom oberen Rand des entsprechend ausgerichteten Bauelements aus einer Düse heraus aufgetragen wird. Unter Schwerkrafteinfluß verteilt sich der Klarlack oder die Tinte über die bedruckte Bauelementoberfläche und kann ggf. anschließend UV-ausgehärtet werden.
  • Nachstehend wird die Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, auf die hinsichtlich aller erfindungswesentlichen und in der Beschreibung nicht näher herausgestellten Einzelheiten ausdrücklich verwiesen wird, erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigt eine schematische Darstellung einer erfindungsgemäße Beschichtungsanlage.
  • Bei der in der Zeichnung dargestellten Beschichtungsanlage wird ein durch einen Formgebungsvorgang erhaltenes, aber nicht auf vorgegebene Längen zugeschnittenes Bauelement 10, das in der Zeichnung nur schematisch angedeutet ist, in der durch den Pfeil P bezeichneten Richtung kontinuierlich unterhalb eines insgesamt mit 20 bezeichneten Druckkopfes gefördert, wobei der Druckkopf in den durch den Doppelpfeil DP bezeichneten Richtungen senkrecht zu der Förderrichtung P hin und hergehend bewegbar ist. Der Druckkopf 20 umfaßt zwei Beschichtungsdüsen 22 und 24, von denen jede zum Auftragen einer witterungsbeständigen Beschichtung auf die Oberfläche des Bauelementes 10 ausgelegt ist, sowie insgesamt drei Farbdüsen 25, 26 und 27, von denen jede zum Bedrucken des Bauelementes mit jeweils einer Farbe ausgelegt ist. Die Beschichtungsdüsen 22 und 24 werden so angesteuert, daß nur eine von ihnen zum Beschichten des mit den Druckdüsen 25, 26 und/oder 27 bedruckten Materialbereich benutzt wird, nachdem dieser Materialbereich bedruckt wurde. Zwischen Farbdüsen und Beschichtungsdüsen können Vorrichtungen zur Erzeugung von UV-Strahlung angeordnet sein. Die Druckdüsen werden entsprechend einem Farbdruck über einen Computer so angesteuert, daß die Oberfläche des Bauelementes 10 mit gewünschten, beispielsweise durch kundenspezifische Bilddaten vorgegebenen Motiven bedruckt wird. Auf diese Art und Weise können die Bauelementoberflächen mit beliebigen Motiven versehen werden.
  • Die Erfindung ist nicht auf das anhand der Zeichnung dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. Vielmehr ist auch daran gedacht, zwei, drei oder mehr Druckköpfe in einer quer zur Förderrichtung P verlaufenden Richtung nebeneinander anzuordnen, um den Druckbereich für jeden einzelnen Druckkopf zu verkleinern und die Produktionsgeschwindigkeit insgesamt erhöhen zu können. Ferner können erfindungsgemäße Verfahren nicht nur zum Bedrucken metallischer Bauelemente, sondern auch zum Drucken von Bauelementen aus anderen Materialien, wie etwa Kunststoffen, eingesetzt werden.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 370376 A [0002, 0018]

Claims (24)

  1. Verfahren zum Herstellen von Witterungseinflüssen ausgesetzten Bauelementen wie etwa metallischen Bauelementen, insbesondere Sektionaltorpaneelen, Rolltorlamellen o. dgl., dadurch gekennzeichnet, daß die ggf. bereits mit einer Grundbeschichtung versehenen Bauelemente bedruckt werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß zum Bedrucken eine Relativbewegung zwischen der zu bedruckenden Oberfläche des Bauelements und einem Druckkopf erzeugt wird, in deren Verlauf mindestens eine zum Aufsprühen einer Farbe auf die Bauelementoberfläche ausgelegte Farbdüse des Druckkopfes die zu bedruckende Oberfläche passiert.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß im Verlauf der Relativbewegung zwei, drei oder mehr Farbdüsen des Druckkopfes nacheinander die zu bedruckende Oberfläche passieren.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Farbe nach dem Druckvorgang insbesondere mit Hilfe von UV-Strahlung ausgehärtet wird.
  5. Verfahren nach den Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß der Druckkopf eine Vorrichtung zur Bereitstellung der UV-Strahlen umfaßt, so daß eine Aushärtung der Farbe unmittelbar nach dem Aufsprühen derselben erfolgt.
  6. Verfahren nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest ein bedruckter Oberflächenbereich der Bauelemente mit einer witterungsbeständigen Beschichtung, wie etwa einer witterungsbeständigen Spezialtinte oder einem flüssig auftragbaren, im wesentlichen transparenten Klarlack versehen wird.
  7. Verfahren nach einem Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß die witterungbeständige Beschichtung über eine vorzugsweise einen Düsendurchmesser von 50 μm oder weniger, insbesondere 35 μm oder weniger aufweisende Beschichtungsdüse auf die bedruckte Oberfläche aufgesprüht wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß zum Aufsprühen der witterungsbeständigen Beschichtung eine Relativbewegung zwischen der bedruckten Oberfläche und der Beschichtungsdüse erzeugt wird.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, dadurch gekennzeichnet, daß eine gemeinsame Relativbewegung von Druckkopf und Beschichtungsdüse bezüglich der Bauelementoberfläche erzeugt wird, in deren Verlauf die Beschichtungsdüse bedruckte Oberflächenbereiche nach den Farbdüsen passiert.
  10. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß beim Bedrucken Farbe mit einer Schichtdicke von insgesamt von 15 μm oder weniger, vorzugsweise 10 um oder weniger, insbesondere 5 μm oder weniger aufgetragen wird.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 6 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß die witterungsbeständige Beschichtung mit einer Gesamtschichtdicke von 15 μm oder weniger, vorzugsweise 10 μm oder weniger, insbesondere 5 μm oder weniger aufgetragen wird.
  12. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Bauelemente zum Bedrucken und Beschichten eine mindestens einen Druckkopf und mindestens eine Beschichtungsdüse aufweisende Beschichtungsanlage mit einer Durchlaufgeschwindigkeit von vorzugsweise 10 m/Minute oder mehr, insbesondere 15 m/Minute oder mehr, besonders bevorzugt 20 m/Minute oder mehr durchlaufen.
  13. Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß ein Metallband in einem kontinuierlichen Vorgang von einem Vorrat (coil) abgezogen, einer Bearbeitung, wie etwa Formgebung unterzogen, und danach bedruckt, beschichtet und ggf. auf vorgegebene Längen geschnitten wird.
  14. Bauelement, hergestellt mit einem Verfahren nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
  15. Bauelement nach Anspruch 14, dadurch gekennzeichnet, daß die Grundbeschichtung, die Farbe und/oder die witterungsbeständige Beschichtung Pigmente mit einer besonders hohen Reflektivität im Wellenlängenbereich oberhalb von 750 nm aufweist.
  16. Bauelement nach Anspruch 14 oder 15, dadurch gekennzeichnet, daß die mittlere Reflektivität der beschichteten Bauelementoberfläche für elektromagnetische Wellen im Wellenlängenbereich von 750 nm bzw. 2500 nm bei einem Einstrahlwinkel von 45° 0,1 oder mehr, vorzugsweise 0,2 oder mehr, insbesondere 0,25 oder mehr beträgt.
  17. Bauelement nach einem der Ansprüche 14 bis 16, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der beschichteten Oberfläche und einer dieser entgegengesetzten Begrenzungsfläche ein Material geringer Wärmeleitfähigkeit, wie etwa ein PU-Schaum angeordnet ist.
  18. Sektionaltorblatt mit einem Bauelement nach einem der Ansprüche 14 bis 17.
  19. Sektionaltor mit einem Sektionaltorblatt nach Anspruch 18.
  20. Beschichtungsanlage zum Ausführen eines Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 13 mit einem zum Bedrucken einer Oberfläche eines ggf. bereits mit einer Grundbeschichtung versehenen metallischen Bauelements ausgelegten Druckkopf.
  21. Beschichtungsanlage nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungsanlage eine zum Beschichten der bedruckten Oberfläche mit einer witterungsbeständigen Beschichtung ausgelegte Beschichtungseinrichtung, insbesondere Beschichtungsdüse aufweist.
  22. Beschichtungsanlage nach Anspruch 21, dadurch gekennzeichnet, daß die Beschichtungseinrichtung einen das Beschichtungsmaterial enthaltenden Vorratsbehälter aufweist.
  23. Beschichtungsanlage nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, daß das Beschichtungsmaterial ein Lösungsmittel, wie etwa ein Methoxipropanol, Isopropylalkohol o. dgl. zum Einstellen der Viskosität der Beschichtung auf einen gewünschten Wert aufweist.
  24. Beschichtungsanlage nach einem der Ansprüche 22 oder 23, dadurch gekennzeichnet, daß die Viskosität des Beschichtungsmaterials 50 mPas oder weniger, vorzugsweise 10 mPas oder weniger, insbesondere 5 mPas oder weniger aufweist.
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